Entnahme von Material anmeldepflichtig

Saatgut und Gomüsejungpflanzen für den Kleingarten

Beim Sameneinkauf müß beachtet werden, daß verschiedene Gemüsearten sehr feine Samenkörner haben, z. B enthält 1 Gramm Karottensamen 500 bis 525 Körner, 1 Gramm Sellerie so­gar ungefähr 2000 Körner. Der gestei­gerte Gemüseanbau bringt einen ge­steigerten Samenbedaif mit sich. Seit­her wurde im Kleingarten sehr viel Saatgut verschwendet, ln den Kreisen der Erwerbsgärtner war schon immer die Meinung vertreten, daßAnfänger im Kleingartenbau zuerst die dreifache Samenntenge kaufen und aussäen Durch zu dichten Stand der Sämlinge werden diese unverwendbar, so daß Jungpflanzen beim Gärtner und zum Schluß nieist auch noch das fertige Ge­müse gekauft werden müssen.

Die zur Verfügung stehenden *Samen- mengen reichen kaum aus. deu gesam­ten Bedarf zu decken; daher muß jeder einzelne vernünftig einkaufen und nicht 10 Gramm, weil diese verhältnis­mäßig billig'sind, wenn er mit 1 Gramm überreichlich auskommen kann.

Licbesgabenjrakete aus der Schweiz

* Durch die Unterstützung der franzö­sischen Behörden hat die Maproman AG. Basel die Genehmigung erhalten. Liebesgabenpakete aus der Schweiz nach Deutschland zu verschicken. Hier­durch wird es vielen Schweizern mög­lich, ihre Angehörigen mit Lebensmit­teln innerhalb kürzester Frist zu un­terstützen. Es werden z. Z. folgende Pakete versandt: Typ I: Y kg la. Speisefett, Yi kg Kaffee, 2 kg Milch­nährmehl, 1 kg Zucker oder 1 kg Weißmehl, 2 Büchsen Oelsardinen. 200 Stck. Zigaretten Breis 26.50 Schw.- Franken. Für den deutschen Empfän­ger zuzüglich Zoll für 200 Zigaretten RM. 40.." Typ II: 3 kg netto Ia. Spei­sefett. Preis Schw. Franken 16.50. Die Lieferung erfolgt innerhalb 14 Tage nach Einzahlung des Betrages in der

Die Leiter der deutschen Unterneh­mungen werden auf die Verpflichtung aufmerksam gemacht, die Entnahme von Material und maschinellen Aus­rüstungen in den Werken zu melden. Spezialvordrucke (Formular Nr. 10) und entsprechende Anweisungen sind durch die Direktion der Reparationen und Wiedergutmachung (G.M Z.F.O) herausgegeben worden". Die Unterneh­mer, die diese Unterlagen noch nicht haben, können sich an die Offiziere des Büros Reparationen und Wiedergut­machung bei jeder höheren Dienststelle wenden. Es wird daran erinnert, daß die Erklärungen folgendes enthalten müssen: 1. Bei Entnahme durch die 1. Armee, d. h. in der Zeit bis zum

1. September 1045, muß die Erklärung, wenn möglich, den Namen des Offiziers enthalten, der die Beschlagnahme durchgeführt hat; ferner soll die Foto­kopie der Dokumente beiliegen, die bei der Entnahme übergeben wurden.

2. Bei Entnahme nach dem 1. Septem-

Schweiz. Die Bestellung hat durch den Schweizer Spender bei der Maproman AG. Basel, Wettsteinallee 29.. zu er­folgen.

Beschälplattc Wei h! c rs* ad 1

Auf der hiesigen Platte decken vom 24. Februar bis 21. Juni d. J. die Land- beschäler

Milano, DFuchs. v. Meininger. M. v. Minner.

Einguß, dbraun, v. Erguß v - Menc­laus,

Opal, braun, v). Optiker a. d. Schwalbe.

Der Platte ist Gestütwärter Münz zu­geteilt. Das vor dem ersten Decken der Stute zu entrichtende Beschälgeld be­trägt für das Decken durch Hengste des warmblütigen Schlags 82 RM., Hengste

|ber 1945 sollen die Ausführungsbefehle oder die Entscheidüngen, die durch die Zeutralverwaltung des G.M.Z.F.O. ge­troffen wurden, beiliegen. Diese beiden Erklärungen müssen in vierfacher Ausfertigung und nach den obigen Ge­sichtspunkten streng getrennt ein- gesandt werden. Die Einsendung er­folgt durch die Post an dieDirection des Reparations Restitutions-Bureau Nr. 343, Hotel Europäischer Hof, Ba­den-Baden. Diejenigen Unternehmer, die ihre Erklärungen noch nicht ab­gegeben haben oder die für die Mel­dung der Entnahme erforderlichen Formulare nicht erhalten haben, wer­den darauf aufmerksam gemacht, daß keine Meldung mehr durch die Militär­regierung berücksichtigt, werden wird, die nach Ablauf eines Monats, gerech­net vom Tage der Veröffentlichung die­ser Aufforderung in dem offiziellen Organ des Chefs der Französischen Mi­litärregierung Deutschlands, abgege­ben wird.

des'kaltblütigen Schlags 40 RM Für die Besitzer der in das Stutbuch oder das Vorregister des Verbands Württ. Warmblutzüchter oder des Verbands Württ. Kaltblutzüchter eingetragenen Stuten wird das Beschälgeld um 8 RM. ermäßigt, wenn sie durch eine Beschei­nigung der Geschäftsstelle des Ver­bands nachweisen. daß die Stute für 1947 in das Stutbuch oder das Vorregi­ster eingetragen ist und wenn die Stute den vorgesehriebenen Brand des Ver­bands trägt.

Gebühr für den Beschälschein 50 Rpf.

Probiert wird während der ganzen Deckzeit morgens 7 Uhr, mittags 11 Uhr und abends 5 Uhr.

Weilderstadt, 22. Februar 1947.

Der Beschälaufseher: Dr. Engesser.

Familiennachrichten

Ihre Vermählung geben bekannt: Eugen Gail, Nelly Gail, geb. Jum- pertz Calw, den 22, Fehr. 1947.

Es starben:

Heinrich Wurster, Bäcker am 24. Dez. 1945'im Alter von 33 Jahren in russ. Gefangen­schaft. Die Gattin: Liesel Wur­ster geb. Fritz mit Pileqesöhn- chen Heinz u. Farn. Wurster, Ca w, Buresteige.Trauergottes- dienst findet in Bad Cannstatt statt. Cannstatt/Calw, den 26. Februar 1947.

Evangelische Gottesdienste in Calw

Sonntag Oculi. 9. März 1947: 8.45 Ulli Christenlehre liir die

Söhne (Entlassung des älteren Jaing.) 8.45 Uhr Frühgottes­dienst fSchiiz); 10 Uhr Haupt­gottesdienst (Höltzel); 11 Uhr Kindergottesdienst.

Mittwoch: 8.30 Uhr BetsUinde; 20 Uhr Abend für Konfitmanden- eltern.

Donnerstag:20Uhr Bibeistunde (alles im Vereinsliaus).

Stellenausschreibung Kreisverband Calw.

Infolge Zurutiesetzung des bis­herigen Amtsinhabers wird die Stelle des Kreispflegers in Calw (Besoldungsgruppe A 3b) bis 1. Juli 1947 frei.

Bewerbungen sind unter Bei­fügung eines Lcoensiaufs, der Stammliste und eines politischen

Fragebogens (oder Ergebnis der politischen Säuberung) bis späte­stens 30.4.1947 beim Landratsamt Calw einzureichen.

Der Bewerber muß die mittlere Verwaltungs- oder Finanzdienst­prüfung oder die zweite höhere oder Justizdienstprüfung bestan­den haben.

Calw, den 25. Februar 1947.

Landratsamt.

Amtsgericht Neuenbürg Handeisregistereintrag vom 19. Februai 1947. Veränderungen: Die Tränklersche Apotheke Herrenalo, Inhaber Robert Gietl.ist aut Grund Pachtvertrags auf Christoph Roser, Apotheker in Heirenalb überge­gangen. Die Firma lautet nun: Apotheke Herrenalb, Inhaber Chri­stoph Roser.

Amtsgericht Neuenbürg

Eintragung in das Güterrechts­register vom 18. Februar 1947 Kurt Jäger, Kaufmann m Rotensol, Kreis Calw, und seine Ehefrau Hed­wig Jäger, geb. Hirn, daselbst, haben durch notariellen Ehe- und Erbvertrag vom 16. 5. 1946 den Güterstand der Gütertrennung ge­mäß §§ 1426 ff. BGB. unter Aus­schluß der Verwaltung und Nutz­nießung des Ehemannes verein­bart.

beendetiürdas Soziale Hiltswerk

Herausgeber: Gouvernement Militaire de Calw. Verwaltung u. Anzeigenannahme: Landratsamt In Calw. Abtlg. Bekannt­machungen. Druck: A. Oelschläger- acha Buchdrucker»! ia Calw