Tagung des Militärgerichts Calw

An einem der letzten Sitzungstage des Einfachen Militärgerichts wurde gegen einige Passierscheinsünder je eine Geldstrafe von 100 RM. ausgespro­chen. Zuzüglich muß ein junger Mann noch 8 Tage ins Gefängnis, weil er sich, um der Zugskontrolle zu entgehen, in den Abort einschloß und auch auf Anruf nicht geöffnet hat. Diese Trick­anwendung schlug also fehl und die Strafe dafür dürfte eine Lehre sein, sie nicht auszuprobieren. Mildernde Um­stände gab es nur für einen Mann, der bei der Kontrolle seinen in der Brief­tasche berechtigt vermuteten Passier­schein bedenkenlos zücken zu können glaubte. Doch wollte es das Malheur, daß dessen Frau ihn statt dorthin ins Jackett lose in die Manteltasche ge­steckt hatte. So kam der Mann mit einer Strafe von 30 RM. davon. Eine Brenn­holzfuhre ohne Transportgenehmigung kostet einen Mann, der sich bei der Sache nur als Vermittler verwandt- schaftshalber ausgab, 50 RML; außer­dem erfolgte Beschlagnahme desheiß­gelaufenen Brennholzes. Wegen Tra­gens verbotener Wehrmachtsüniform- t'eile wurde in zwei Fällen eine Geld­strafe von 40 RM. verhängt; dem einen der beiden Männer wurde bedeutet, daß er Zeit genug gehabt hätte, den Mantel aus der Zeit von 1914/18 einmal färben zu lassen. Eine recht böse Sache ein­gebrockt haben sich zwei Männer und zum Teil auch ein Mädchen. Der Fall spielt in Calw.- Das Mädchen, das in einem Sanitätsdepot der französischen Besatzungsmacht arbeitete, ließ sich zum Verbinden einer kranken Stelle von einem gleichfalls dort beschäftig­

ten deutschen Kriegsgefangenen Ver­bandmaterial geben. Dieses hätte sie auch auf dem geraden Weg über den Leiter des Depots erhalten; durch den betretenen ungeraden wurde es zu einer durch die Untersuchungshaft erlitte­nen Strafe verurteilt. Und nun zu den Männern. Ein im Sanitätsdepot beschäf­tigter Kriegsgefangener entnahm dort immer wieder Material, um dieses dann in einem Koffer bei dem einen der bei­den Männer, dem er in seinem Betrieb auch ab und zu half, zu verwahren und ihm auch einiges davon zu geben. .Da­mit machte sich der bisher unbescnol- tene Mann der Hehlerei und Mittäter­schaft bei einem Diebstahl am Eigen­tum der Besatzungsmacht schuldig und wurde zu 8 Monaten Gefängnis und 500 RM. Geldstrafe verurteilt. Wegen des gleichen Vergehens erhielt der an­dere Mann 3 Monate Gefängnis und 2000 RM. Geldstrafe, weiter wegen Mit­hilfe bei der Flucht eines Kriegsgefan­genen-8 Monate Gefängnis. Bei einer Haussuchung wurden bei - ihm auch WHW.-Abzeichen gefunden, die der Ankläger als nationalsozialistisches Propagandamittel bezeichnete und des­halb hätte abgeliefert werden müssen. Weil dies nicht geschah, erging ein weiteres Urteil von einem Monat Ge­fängnis. Bezüglich der Strafen für Diebstahl, Mittäterschaft und Hehlerei am Eigentum der Besatzungsmacht wies der Präsident des Gerichts mit Nach­druck darauf hin, daß solche Vergehen, um sie endlich einmal abzustoppen, künftig besonders hart bestraft würden.

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dauernd deucht. Dadurch erreicht man neben der Bildung der Sproßkeime auch die Ausbildung der Wurzelkeime. Das Auspflanzen solcher Knollen geschieht dann mit den Erdbällen.

Das Auspflanzen der vorgekeimten Knollen soll erst nach geeigneter Ab­trocknung und Erwärmung des Bodens, je nach Höhenlage und Witterung Mitte bis Ende April auf einer Fläche in warmer, geschützter Lage vorgenom­men werden. Der beste Pflanzverband ist 60 Zentimeter Reihenentfernung und je nach Krautwüchsigkeit der Sorte 3040 Zentimeter in den Reihen. Auch hat sich eine gewisse Abhärtung der vorgekeimten Knollen vor dem Auslegen sehr bewährt.

Das Legen der vorgekeimten Knol­len muß sorgfältig von Hand erfolgen. Ein Werfen der Knollen hat unter al­len Umständen zu unterbleiben, da sonst die wertvollen Keime bzw. Triebe abbrechen. Ans diesem Grunde kom­men diß Pflanzknollen in den gleichen Kästen bzw. Kisten, in denen sie zum Vorkeimen aufgestellt wurden, apf das Feld und werden aus diesen unmittel­bar ausgelegt. Auch empfiehlt es sich, beim Legen die Knollen mit der Hand ein wenig mit Erde zu bedecken. Her­nach erfolgt die leichte Bedeckung mit einem geeigneten Zudeckgerät. Daß bei der Gewinnung von julireifen Frühkartoffeln die übrigen Anbau­maßnahmen wie Fruchtfolge. Boden­bearbeitung, insonderheit Düngung und Pflege in Ordnung sein müssen, ver­steht sich von selbst.

Weitere Auskünfte über das 'Vor­keimen der Pflanzkartoffeln erteilen die zuständigen Landwirtschaftsämter.

Landwirtschaftsrat P f e t s.c h, Calw.

Halt! Saatgut erst reinigen und beizen, dann säen!

Das, Reinigen und Beizen des Saat­gutes ist als vorbeugende Maßnahme gegen das Auftreten von Pflanzen­krankheiten bei dem gegenwärtigen Ernst der Ernährungslage von aller­größter Bedeutung. Wenn man schon früher immer die Forderung auf­gestellt hat. daß kein Samenkorn un­geheizt ausgesät werden darf, so gilt dies heute erst recht. Es ist eine be­kannte Tatsache, daß das Beizen des Frühjahrsaatgutes nicht so streng durchgeführt wird, wie dies beim Bei­zen des Wintergetreides der Fall ist. Die Erfahrungen der letzten Jahre ha­ben aber immer wieder mit größter Deutlichkeit gezeigt, daß der Stein­oder Stinkbrand bei Sommerweizen, der Flugbrand des Hafers, die Streifen­krankheit und der Jüartbrand der Gerste, der Wurzelbrand bei Rüben und verschiedene Krankheiten bei Lein durch das einfache Trockenbeizverfah­ren mit vollem Erfolg bekämpft wer­den können. Ja, sogar Gemüsesäme­reien sollten heute unbedingt nur

gebeizt ausgesät werden. Die Beiz­mittel verhüten das Auftreten der ver­schiedensten Auflaufkrankheiten und schaffen gesunde Bestände. Besonders bemerkt werden soll, daß die Bekämp­fung des Flug brandes bei Sommer­weizen und bei Sommergerste durch Trocken- oder Naßbeizmittel nicht mög­lich ist, sondern nur durch das Heiß- wasserbeizverfaliren. Letzteres setzt jedoch das Vorhandensein eines Heiß­wasserbeizapparates voraus.

Bei selbsterzeugtem Saatgut ist vor dein Beizen das Reinigen auf einer Saatgutreinigungsanlage dringend er­forderlich. Solche Anlagen stehen in ausreichender Zahl im Kreis Calw zur Verfügung. Aufgabe der Ortsobmän­ner ist es, dafür zu sorgen, daß diese Maschinen für die Herrichtung des Saatgutes voll ausgenützt werden. Trockenbeizmittel wie Abavit, Ceresan und Germisan stehen bei rechtzeitiger Bestellung in ausreichenden Mengen zur Verfügung. Die örtlichen Beiz­stellenleiter werden hiermit aufgefor­dert, für rechtzeitige Beschaffung der

erforderlichen Beizmittelmengen Sorge zu tragen. '

Ganz besonders hervorgehoben wer­den soll noch, daß die Vorratsbeizung mit Trockcnbeizmitteln bedenkenlos durchgeführt werden kann. Das Her­richten und Beizen des Saatgutes in der jetzigen, noch etwas arbeitsstille­ren Zeit bringt große Vorteile. Man hat mehr Zei<^ und braucht sich nicht so sehr zu beeilen. In der Frühjahrsaat­zeit hat man alle Hände voll zu tun und man ist froh, wenn man das Saatgut nur vom Speicher oder von der Bühne holen darf. Das trockengebeizte Saat­gut kann, wenn es luftig gelagert wird, unbedenklich Wochen-, ja , monatelang, ohne die Beizwirkung zu verlieren, aufbewahrt werden. Die beste und bil­ligste Versicherung unserer Kultur­pflanzen gegen das Auftreten von Krankheiten ist und bleibt das Beizen des Saatgutes. Nur tadellos gereinigtes und einwandfrei gebeiztes Saatgut kann als Edelsaatgut angesprochen werden und bringt sichere Höchst­erträge.

Landwirtschaftsrat P f e t s c h, Calw.