Tagung des Militärgerichts Calw
An einem der letzten Sitzungstage des Einfachen Militärgerichts wurde gegen einige Passierscheinsünder je eine Geldstrafe von 100 RM. ausgesprochen. Zuzüglich muß ein junger Mann noch 8 Tage ins Gefängnis, weil er sich, um der Zugskontrolle zu entgehen, in den Abort einschloß und auch auf Anruf nicht geöffnet hat. Diese Trickanwendung schlug also fehl und die Strafe dafür dürfte eine Lehre sein, sie nicht auszuprobieren. Mildernde Umstände gab es nur für einen Mann, der bei der Kontrolle seinen in der Brieftasche berechtigt vermuteten Passierschein bedenkenlos zücken zu können glaubte. Doch wollte es das Malheur, daß dessen Frau ihn statt dorthin ins Jackett lose in die Manteltasche gesteckt hatte. So kam der Mann mit einer Strafe von 30 RM. davon. Eine Brennholzfuhre ohne Transportgenehmigung kostet einen Mann, der sich bei der Sache nur als Vermittler verwandt- schaftshalber ausgab, 50 RML; außerdem erfolgte Beschlagnahme des „heißgelaufenen“ Brennholzes. Wegen Tragens verbotener Wehrmachtsüniform- t'eile wurde in zwei Fällen eine Geldstrafe von 40 RM. verhängt; dem einen der beiden Männer wurde bedeutet, daß er Zeit genug gehabt hätte, den Mantel aus der Zeit von 1914/18 einmal färben zu lassen. Eine recht böse Sache eingebrockt haben sich zwei Männer und zum Teil auch ein Mädchen. Der Fall spielt in Calw.- Das Mädchen, das in einem Sanitätsdepot der französischen Besatzungsmacht arbeitete, ließ sich zum Verbinden einer kranken Stelle von einem gleichfalls dort beschäftig
ten deutschen Kriegsgefangenen Verbandmaterial geben. Dieses hätte sie auch auf dem geraden Weg über den Leiter des Depots erhalten; durch den betretenen ungeraden wurde es zu einer durch die Untersuchungshaft erlittenen Strafe verurteilt. Und nun zu den Männern. Ein im Sanitätsdepot beschäftigter Kriegsgefangener entnahm dort immer wieder Material, um dieses dann in einem Koffer bei dem einen der beiden Männer, dem er in seinem Betrieb auch ab und zu half, zu verwahren und ihm auch einiges davon zu geben. .Damit machte sich der bisher unbescnol- tene Mann der Hehlerei und Mittäterschaft bei einem Diebstahl am Eigentum der Besatzungsmacht schuldig und wurde zu 8 Monaten Gefängnis und 500 RM. Geldstrafe verurteilt. Wegen des gleichen Vergehens erhielt der andere Mann 3 Monate Gefängnis und 2000 RM. Geldstrafe, weiter wegen Mithilfe bei der Flucht eines Kriegsgefangenen-8 Monate Gefängnis. Bei einer Haussuchung wurden bei - ihm auch WHW.-Abzeichen gefunden, die der Ankläger als nationalsozialistisches Propagandamittel bezeichnete und deshalb hätte abgeliefert werden müssen. Weil dies nicht geschah, erging ein weiteres Urteil von einem Monat Gefängnis. Bezüglich der Strafen für Diebstahl, Mittäterschaft und Hehlerei am Eigentum der Besatzungsmacht wies der Präsident des Gerichts mit Nachdruck darauf hin, daß solche Vergehen, um sie endlich einmal abzustoppen, künftig besonders hart bestraft würden.
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dauernd deucht. Dadurch erreicht man neben der Bildung der Sproßkeime auch die Ausbildung der Wurzelkeime. Das Auspflanzen solcher Knollen geschieht dann mit den Erdbällen.
Das Auspflanzen der vorgekeimten Knollen soll erst nach geeigneter Abtrocknung und Erwärmung des Bodens, je nach Höhenlage und Witterung Mitte bis Ende April auf einer Fläche in warmer, geschützter Lage vorgenommen werden. Der beste Pflanzverband ist 60 Zentimeter Reihenentfernung und je nach Krautwüchsigkeit der Sorte 30—40 Zentimeter in den Reihen. Auch hat sich eine gewisse Abhärtung der vorgekeimten Knollen vor dem Auslegen sehr bewährt.
Das Legen der vorgekeimten Knollen muß sorgfältig von Hand erfolgen. Ein Werfen der Knollen hat unter allen Umständen zu unterbleiben, da sonst die wertvollen Keime bzw. Triebe abbrechen. Ans diesem Grunde kommen diß Pflanzknollen in den gleichen Kästen bzw. Kisten, in denen sie zum Vorkeimen aufgestellt wurden, apf das Feld und werden aus diesen unmittelbar ausgelegt. Auch empfiehlt es sich, beim Legen die Knollen mit der Hand ein wenig mit Erde zu bedecken. Hernach erfolgt die leichte Bedeckung mit einem geeigneten Zudeckgerät. Daß bei der Gewinnung von julireifen Frühkartoffeln die übrigen Anbaumaßnahmen wie Fruchtfolge. Bodenbearbeitung, insonderheit Düngung und Pflege in Ordnung sein müssen, versteht sich von selbst.
Weitere Auskünfte über das 'Vorkeimen der Pflanzkartoffeln erteilen die zuständigen Landwirtschaftsämter.
Landwirtschaftsrat P f e t s.c h, Calw.
Halt! Saatgut erst reinigen und beizen, dann säen!
Das, Reinigen und Beizen des Saatgutes ist als vorbeugende Maßnahme gegen das Auftreten von Pflanzenkrankheiten bei dem gegenwärtigen Ernst der Ernährungslage von allergrößter Bedeutung. Wenn man schon früher immer die Forderung aufgestellt hat. daß kein Samenkorn ungeheizt ausgesät werden darf, so gilt dies heute erst recht. Es ist eine bekannte Tatsache, daß das Beizen des Frühjahrsaatgutes nicht so streng durchgeführt wird, wie dies beim Beizen des Wintergetreides der Fall ist. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben aber immer wieder mit größter Deutlichkeit gezeigt, daß der Steinoder Stinkbrand bei Sommerweizen, der Flugbrand des Hafers, die Streifenkrankheit und der Jüartbrand der Gerste, der Wurzelbrand bei Rüben und verschiedene Krankheiten bei Lein durch das einfache Trockenbeizverfahren mit vollem Erfolg bekämpft werden können. Ja, sogar Gemüsesämereien sollten heute unbedingt nur
gebeizt ausgesät werden. Die Beizmittel verhüten das Auftreten der verschiedensten Auflaufkrankheiten und schaffen gesunde Bestände. Besonders bemerkt werden soll, daß die Bekämpfung des Flug brandes bei Sommerweizen und bei Sommergerste durch Trocken- oder Naßbeizmittel nicht möglich ist, sondern nur durch das Heiß- wasserbeizverfaliren. Letzteres setzt jedoch das Vorhandensein eines Heißwasserbeizapparates voraus.
Bei selbsterzeugtem Saatgut ist vor dein Beizen das Reinigen auf einer Saatgutreinigungsanlage dringend erforderlich. Solche Anlagen stehen in ausreichender Zahl im Kreis Calw zur Verfügung. Aufgabe der Ortsobmänner ist es, dafür zu sorgen, daß diese Maschinen für die Herrichtung des Saatgutes voll ausgenützt werden. Trockenbeizmittel wie Abavit, Ceresan und Germisan stehen bei rechtzeitiger Bestellung in ausreichenden Mengen zur Verfügung. Die örtlichen Beizstellenleiter werden hiermit aufgefordert, für rechtzeitige Beschaffung der
erforderlichen Beizmittelmengen Sorge zu tragen. '
Ganz besonders hervorgehoben werden soll noch, daß die Vorratsbeizung mit Trockcnbeizmitteln bedenkenlos durchgeführt werden kann. Das Herrichten und Beizen des Saatgutes in der jetzigen, noch etwas arbeitsstilleren Zeit bringt große Vorteile. Man hat mehr Zei<^ und braucht sich nicht so sehr zu beeilen. In der Frühjahrsaatzeit hat man alle Hände voll zu tun und man ist froh, wenn man das Saatgut nur vom Speicher oder von der Bühne holen darf. Das trockengebeizte Saatgut kann, wenn es luftig gelagert wird, unbedenklich Wochen-, ja , monatelang, ohne die Beizwirkung zu verlieren, aufbewahrt werden. Die beste und billigste Versicherung unserer Kulturpflanzen gegen das Auftreten von Krankheiten ist und bleibt das Beizen des Saatgutes. Nur tadellos gereinigtes und einwandfrei gebeiztes Saatgut kann als Edelsaatgut angesprochen werden und bringt sichere Höchsterträge.
Landwirtschaftsrat P f e t s c h, Calw.