Nachrichtenblatt
der Militär-Regierung für den Kreis Calw
Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises
CALW
Donnerstag, 13. März 1947
Nr. 11
Hausfrauen, bewirtschaftet Eure Kartoffelvorräte so sparsam wie nur möglich. Der zweite Zentner Kartoffeln, sQweit er ausgegeben ist, muß bis 31. Juli 1947 reichen!
Streckt die Kartoffelgerichte mit Kohlrüben!
Wahl zur verfassungsmäßigen Lan des Versammlung
I. Die Wahl zur verfassungsmäßigen Landesversammlung wird am 18. 5. 1947 stattfiniten.
II. Die aus Anlaß der Gemeinderats- walilen aufgestellten Wählerlisten bilden die Grundlagen für die Wahl. Zur Ergänzung der Wählerlisten werden von den Gemeinden z. Z. Nachtragslistcn für ..Abgänge“ und für ,,Zugänge“ angelegt.
III. In die Nachtragsliste für „Abgänge“ weiden folgende in der endgültigen Wählerliste enthaltenen Wahlberechtigte aufgeführt:
a die inzwischen Verstorbenen.
1 die aus der Gemeinde Weggezogenen, e, Personen, denen in der Zwischenzeit durch Entscheidung des Staatskom- missars für die politische Säuberung das Wahlrecht, aberkannt wurde Gruppen Nr. 11a).
d) Personen, die aus den in Art. 6 der Verordnung Nr. 44 aufgefiilirlen Gründen (z. B. Entmündigung, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte) in der Zwischenzeit ihres Wahlrechts verlustig gingen.
e) Personen, die in der Zwischenzeit durch ein Gericht der Militärregierung zu einer höheren Strafe als 1 Jahr Gefängnis oder 10 000 P>M. Geldstrafe verurteilt wurden und daher nicht wahlberechtigt sind.
TV. In d& Nachtragsliste über „Zugänge“ werden alle nicht nach Art. 6—8 der franz. Verordnung Nr. 44 vom Wahlrecht ausgeschlossenen münnlicbxn oder weiblichen deutschen Staatsangehörigen aufgenommen, die bisher in die Wählerliste nicht eingetragen waren und a, in der Zwischenzeit bis 1. 1. 1947 das 21. Lebensjahr vollendeten sowie seit dem 1. 5. 1945 in dem französisch besetzten Gebiet Württembergs und ITohenzollerns wohnhaft sind, b) seit dem 1. 5. 1945 im französisch besetzten Gebiet W" rüemi.-'i-gs u”ä Ilohonzollerus v. 1 und da
liebe Wahlrecht bisher nur deshalb nicht erlangt haben, weil sie das Erfordernis der einjährigen Wohndauer in der Gemeinde infolge Wohnsitzwechsel nicht erfüllten.
Von dem Erfordernis der vorstehend aufgeführten Wohndauer sind alle aus dom französisch besetzten Gebiet Württembergs und Hohenzollerns stammenden Personen befreit, die dieses Gebiet nach dem 1. 9 1939 verlassen und sich spätestens am 1. 5. 1946 wieder iu ihm niedergelassen haben. Das gleiche gilt für die Personen. d*e nach dem 1. 1. 1933, aber vor doi Besetzung ans politischen Grün- len interniert waren. Zur Wehrmacht Einberufene, auch wenn sie vor dem 1. 9. 1939 eingezogen wurden, werden so angesehen, wie wenn sie ihren Wohnsitz in dem Gebiet behalten haben, in dem sie vor ihrer Einberufung wohnten.
V. Die Wählerlisten sind in der Zeit vom 21. bis 31. 3. 1947 auf den Rathäusern öffentlich aufgelegt. Während der Auflegungszeit kann jeder Bürger der Gemeinde gegen jede unterlassene Eintragung oder Streichung, gleichwie, ob es ihn selbst oder eine andere Person betrifft, beim Wahlprüfungsaussehuß der Gemeinde Einspruch erheben.
Calw. 11. März 1947.
Landratsamt.
Kontrolle der Offiziere der früheren Wehrmacht durch eine bewegliche
Kommission des Durchgangslagers Tuttlingen
Sämtliche Angehörige der früheren Wehrmacht und der militärischen Ne- benörganisationen werden auf Weisung des Gouvernement Militaire darauf hingcvviescn. daß sie sich einer vierteljährlichen Meldung unterziehen müssen.
Für das zweite Vierteljahr 1947 findet die Konirolle für sämtlieho Offiziere und Beamte im Rang eines Offi
ziers in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. Juni 1947 in der Gendarmerie- Brigade von Calw statt.
Die Kontrolle sämtlicher Offiziere wird im zweiten Vierteljahr wie folgt durchgeführt:
Von 8—12 Uhr und von 14—18 Uhr für die Einwohner des Kreisabschnitts Calw wahlweise an einem Donnerstag des Monats April, für die Einwohner des Kreisabschnitts Neuenbürg wahlweise an einem Donnerstag des Monats Mai, für die Einwohner des Kreisabschnitts Nagold an einem Donnerstag des Monats Juni.
Sämtliche Offiziere und ihnen gleichgestellte Beamte werden auf die Wichtigkeit dieser Kontrollen ausdrücklich hingewiesen. Wer die Meldung unterläßt, muß mit Maßnahmen der französischen Militärregierung gegen sich rechnen.
Für die Kontrollen der Unteroffiziere ergehen noch besondere Anweisungen. Landratsamt.
Einstellung in die Landespolizei Infolge Eintritts besonderer Umstände ist das Landespolizei-Oberkommissariat Calw genötigt, noch weitere Polizeianwärter einzustellen. Die Einstellungsbedingungen und die beizubringenden Unterlagen sind im Nachriehtenblatt der Militärregierung des Kreises Calw, Nr. 2 vom 10. Januar 1947, enthalten.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß ehemalige Berufssoldaten und Männer, deren Vergangenheit nicht einwandfrei nachgeprüft werden kann, sowie Männer mit schlechtem Leumund nicht eingestellt werden. Da bei der Einstellung strenger Maßstab angelegt werden muß, wird gebeten, daß sich nur Männer mit guter körperlicher, geistiger und charakterlicher Veranlagung melden, die willens sind, bei der Polizei zu bleiben.
Die nächste Aufnahmeprüfung findet am 18/19. März 1947 statt. Be-