Ausgabe von Kaffee-Ersatz für Monat Januar 1947
1. Gemäß Erlaß des Landesernährungsamtes ist für den Monat Januar auf Grund der Bevölkerungszahlen die Verteilung von 62,5 g Kaffee-Ersatz für Normalverbraucher und Gemeinschafts- verpöegte über 6 Jahre alt genehmigt worden.
2. Die Ausgabe erfolgt auf Abschnitt D der Januar-Lebensmittelkarte.
S. Den Bürgermeisterämtern ist wegen der Ausstellung der Bezugscheine für die Kleinverteiler ein Erlaß zugegangen.
4. Der Kaffee-Ersatz kann nach örtlichem Aufruf bezogen werden.
Calw, 5. Februar 1947.
Kreisernährung samt.
vorhanden. Der Selbstversorger erhält täglich 500 g Brot, der Normalverbraucher 200 g, der Schwerarbeiter I. Kat. 250 g, II. Kat. S25 g und der Schwerstarbeiter III. Kat. 425 g. An Brotgetreide hat der Kreis Calwzur Versorgung der Verbraucher 1200 t. Brotgetreide abzuliefern. An Frankreich ist ans der ganzen französischen Zone nicht ein Pfund abzugeben. Um den Anschluß an die neue Ernte zu erreichen, und die zahlreichen Evakuierten, welche noch kommen werden, auch noch ernähren zu können, ist dem Kreis Calw, wie allen übrigen Kreisen, von der Landesdirektion für die Landwirtschaft nnd Ernährung eine Notumlage auferlegt worden. Sie beträgt für den Kreis 150 t Es muß daher ein Landwirt durchschnittlich noch 10—12% zu seinem bisherigen Umlagesoll abliefern. Ist diese Notumlage erfüllt, so wird die Schließung der Kundenmühlen am 1. April 1947 wieder aufgehoben werden. Wenn es möglich ist, durch die Hilfe und Bezahlung Frankreichs Brotgetreide aus Amerika für die französische Zone Süd-Württembergs in ausreichendem Maße zu bekommen, werden die Rationssätze der Normalverbraucher von bisher täglich 200 g auf 250 g oder 300 g erhöht' werden können. Außerdem ist dann damit zu rechnen, daß die Zuteilung an Teigwaren und Nährmitteln eine größere werden wird.
Die Kartoffelversorgung ist dieses Jahr ungenügend, weil die Kartoffelernte schlecht ausgefallen ist. Im Kreis Calw haben ca. 14 000 Personen den 2. Zentner Kartoffeln noch nicht erhalten. Die Krankenhäuser und Krankenanstalten, sowie die Gaststätten sind nur bis zum 28. Februar mit Kartoffeln versorgt. Um diesen Bedarf decken zu können, werden noch 1200 t benötigt. Der Herr Landrat und das Kreisernährungsamt sind mit der Landesdirektion für die Landwirtschaft und Ernährnng unermüdlich bemüht, (fiese Mengen zu bekommen. Von dem Herrn Gouverneur des Kreises Calw
werden diese Bemühungen sehr unterstützt. Die Landesdirektion in Tübingen hatte die Auflage, für die deutsche Zivilbevölkerung der französischen Zone in Berlin und für die Armee Kartoffeln zu liefern bzw. sicherzustellen. An Kartoffeln wurden ausgegeben an die Normalverbraucher 2 Ztr. und an die Selbstversorger 3,5 Ztr. pro Kopf. Die Kartoffelnot im Kreis Calw ist deshalb so groß geworden, weil zu der geringen Ernte noch die Tatsache hinzukommt, daß die Kartoffelanbaufläche, die im Frühjahr 1946 von den Bürgermeisterämtern und den Ortsmarktleistungsaus- schüssen mit 2005 ha gemeldet wurde, nur 1700 ha betragen hat. Die fehlenden ^00 ha hätten auagereicht, den Kreis Calw mit dem 2. Ztr. voll zu versorgen und die Krankenanstalten und Gaststätten zu beliefern. Für die angebaute Fläche haben die Landwirte ihre Ablieferungspflicht in vorbildlicher Weise erfüllt. *
Die Lieferauflage in Milch für das Jahr 1946 betrug 22 739 602 Liter. Von den Landwirten wurden abgeliefert 18199 494 1. Der größte Teil unserer Landwirte ist seiner Ablieferungspflicht unter erschwerten Verhältnis
sen nachgekommen. Ganz wenige Gemeinden sind es, die im Rückstand geblieben sind und den Ernst der Ernährungslage noch nicht voll erfaßt haben. Für das Jahr 1947 wurde die Lieferumlage in Milch von der Landesdirektion für Landwirtschaft und Ernährung auf 20669 000 1 festgesetzt. Die Durehsehniltsablieferung für eine Kuh wird daher 1947 70 1 weniger betragen als 1946.
Die Butterversorgung in der französischen Zone ist von der Höhe der Milchablieferung und von der Höhe der Butterablieferungen in das Saargebiet, Rheinland und die Pfalz, sowie an die französische Armee abhängig. Die Landesdirektion ist ständig bemüht, zu erreichen, daß die Bevölkerung besser mit Butter versorgt wird, als dies bisher der Fall war.
Im Jahr 1946 hatte der Kreis Calw bei 50 045 Hühnern 2 402160 Eier abzuliefern. Abgeliefert wurden 2 099 435 Stück. Für das Jahr 1947 ist die Ablieferungsmenge noch nicht festgesetzt. Der Herr Landrat und das Kreisernährungsamt sind bei der Militärregierung und bei der Landesdirektion in Tübingen bemüht, zu erreichen,
Sprechtage in Nagold und Neuenbürg
1. Der nächste Sprechtag des Landratsamts findet am
Dienstag, 18. 2. 1947, in der Zeit von 8—12 Uhr und 14—16 Uhr auf dem Rathaus in Nagold. Donnerstag, 20. 2. 1947, in der Zeit von 8.30—1.2 Uhr und 14—16.30 Uhr auf dem Rathaus in Neuenbürg statt.
Außer einem Vertreter des staatlichen Amts wird je ein Vertreter des Ernährungsamts und Wirtschaftsamts, sowie der Bausachverständige des Bezirks (letzterer nur vormittags) anwesend sein.
Die Einwohnerschaft des Bezirks Nagold und Neuenbürg wird gebeten.
von dieser Einrichtung regen Gebrauch zu machen.
Besucher aus Nagold wollen die Sprechstunde erst ab 9 Uhr in Anspruch nehmen, damit in der Zeit von 8—9 Uhr die Besucher des Bezirks Altensteig bevorzugt abgefertigt werden können.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Aufhebung des Sprechtags, vor allem in Nagold, in Erwägung gezogen wird, wenn der Zuspruch weiterhin so gering ist.
2. Die Herren Bürgermeister werden gebeten, dies entsprechend in der Gemeinde bekannt zu geben.
Calw, 30 Jan. 1947. Landratsamt.
Kurzarbeiterunterstützung
Die Landesdirektion für Arbeit gibt aekannt:
Mit Genehmigung der Militärregierung erhalten Kurzarbeiterunterstüt- zung nach der Verordnung über Kurzarbeiterunterstützung vom 18. September 1939, rückwirkend vom 7. Januar 1947, die Arbeitnehmer aller Betriebe, die wegen Strom- und Kohlenmangel verkürzt arbeiten müssen, wenn in der Doppelwoche mehr als ein Sechstel der betriehsüblichen Arbeitszeit ausfällt und für die Kurzarbeiter andere Arbeitsmöglichkeiten nicht bestehen. Die Kurzarbeiterunterstützung beträgt für die Doppelwocbe 50 ▼. H. des Unterschieds zwischen dem tatsächlich erzielten (verkürzten) Arbeitsentgelt und fünf Sechstel des Entgelts, das der Kurzarbeiter in der betriebsüblichen
Arbeitszeit erzielt hätte. Hinzu kommen Zuschläge für Angehörige, die der Kurzarbeiter unterhält.
Der Arbeitgeber muß die Arbeitszeitverkürzung dem Arbeitsamt rechtzeitig schriftlich anzeigen. Für Betriebe, die schon verkürzt gearbeitet haben, bevor diese Regelung öffentlich bekannt geworden isC wird die nachträgliche Anzeige bis zum 15. Februar 1947 zugelassen. Die Arbeitgeber haben die Kurzarbeiterunterstützung kostenlos nach vorgeschriebenen Listen zn errechnen und auszuzahlen. Die Arbeitsämter prüfen vor Erstattung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Alle näheren Auskünfte erteilen die Arbeitsämter. Dort sind demnächst auch die erforderlichen Vordrucke erhältlich.
LaudrataamC