Ausgabe von Kaffee-Ersatz für Monat Januar 1947

1. Gemäß Erlaß des Landesernäh­rungsamtes ist für den Monat Januar auf Grund der Bevölkerungszahlen die Verteilung von 62,5 g Kaffee-Ersatz für Normalverbraucher und Gemeinschafts- verpöegte über 6 Jahre alt genehmigt worden.

2. Die Ausgabe erfolgt auf Abschnitt D der Januar-Lebensmittelkarte.

S. Den Bürgermeisterämtern ist we­gen der Ausstellung der Bezugscheine für die Kleinverteiler ein Erlaß zu­gegangen.

4. Der Kaffee-Ersatz kann nach ört­lichem Aufruf bezogen werden.

Calw, 5. Februar 1947.

Kreisernährung samt.

vorhanden. Der Selbstversorger er­hält täglich 500 g Brot, der Normal­verbraucher 200 g, der Schwerarbeiter I. Kat. 250 g, II. Kat. S25 g und der Schwerstarbeiter III. Kat. 425 g. An Brotgetreide hat der Kreis Calwzur Ver­sorgung der Verbraucher 1200 t. Brot­getreide abzuliefern. An Frankreich ist ans der ganzen französischen Zone nicht ein Pfund abzugeben. Um den Anschluß an die neue Ernte zu errei­chen, und die zahlreichen Evakuierten, welche noch kommen werden, auch noch ernähren zu können, ist dem Kreis Calw, wie allen übrigen Kreisen, von der Landesdirektion für die Landwirt­schaft nnd Ernährung eine Notumlage auferlegt worden. Sie beträgt für den Kreis 150 t Es muß daher ein Landwirt durchschnittlich noch 1012% zu sei­nem bisherigen Umlagesoll abliefern. Ist diese Notumlage erfüllt, so wird die Schließung der Kundenmühlen am 1. April 1947 wieder aufgehoben werden. Wenn es möglich ist, durch die Hilfe und Bezahlung Frankreichs Brotge­treide aus Amerika für die französi­sche Zone Süd-Württembergs in ausrei­chendem Maße zu bekommen, werden die Rationssätze der Normalverbrau­cher von bisher täglich 200 g auf 250 g oder 300 g erhöht' werden können. Außerdem ist dann damit zu rechnen, daß die Zuteilung an Teigwaren und Nährmitteln eine größere werden wird.

Die Kartoffelversorgung ist dieses Jahr ungenügend, weil die Kartoffel­ernte schlecht ausgefallen ist. Im Kreis Calw haben ca. 14 000 Personen den 2. Zentner Kartoffeln noch nicht erhalten. Die Krankenhäuser und Krankenanstalten, sowie die Gaststät­ten sind nur bis zum 28. Februar mit Kartoffeln versorgt. Um diesen Bedarf decken zu können, werden noch 1200 t benötigt. Der Herr Landrat und das Kreisernährungsamt sind mit der Lan­desdirektion für die Landwirtschaft und Ernährnng unermüdlich bemüht, (fiese Mengen zu bekommen. Von dem Herrn Gouverneur des Kreises Calw

werden diese Bemühungen sehr unter­stützt. Die Landesdirektion in Tübin­gen hatte die Auflage, für die deutsche Zivilbevölkerung der französischen Zone in Berlin und für die Armee Kartoffeln zu liefern bzw. sicherzustellen. An Kar­toffeln wurden ausgegeben an die Normalverbraucher 2 Ztr. und an die Selbstversorger 3,5 Ztr. pro Kopf. Die Kartoffelnot im Kreis Calw ist deshalb so groß geworden, weil zu der geringen Ernte noch die Tatsache hinzukommt, daß die Kartoffelanbaufläche, die im Frühjahr 1946 von den Bürgermeister­ämtern und den Ortsmarktleistungsaus- schüssen mit 2005 ha gemeldet wurde, nur 1700 ha betragen hat. Die fehlen­den ^00 ha hätten auagereicht, den Kreis Calw mit dem 2. Ztr. voll zu ver­sorgen und die Krankenanstalten und Gaststätten zu beliefern. Für die an­gebaute Fläche haben die Landwirte ihre Ablieferungspflicht in vorbildli­cher Weise erfüllt. *

Die Lieferauflage in Milch für das Jahr 1946 betrug 22 739 602 Liter. Von den Landwirten wurden abgeliefert 18199 494 1. Der größte Teil unserer Landwirte ist seiner Ablieferungs­pflicht unter erschwerten Verhältnis­

sen nachgekommen. Ganz wenige Ge­meinden sind es, die im Rückstand ge­blieben sind und den Ernst der Ernäh­rungslage noch nicht voll erfaßt haben. Für das Jahr 1947 wurde die Liefer­umlage in Milch von der Landesdirek­tion für Landwirtschaft und Ernäh­rung auf 20669 000 1 festgesetzt. Die Durehsehniltsablieferung für eine Kuh wird daher 1947 70 1 weniger betragen als 1946.

Die Butterversorgung in der fran­zösischen Zone ist von der Höhe der Milchablieferung und von der Höhe der Butterablieferungen in das Saargebiet, Rheinland und die Pfalz, sowie an die französische Armee abhängig. Die Landesdirektion ist ständig bemüht, zu erreichen, daß die Bevölkerung besser mit Butter versorgt wird, als dies bisher der Fall war.

Im Jahr 1946 hatte der Kreis Calw bei 50 045 Hühnern 2 402160 Eier ab­zuliefern. Abgeliefert wurden 2 099 435 Stück. Für das Jahr 1947 ist die Ab­lieferungsmenge noch nicht festge­setzt. Der Herr Landrat und das Kreis­ernährungsamt sind bei der Militärre­gierung und bei der Landesdirektion in Tübingen bemüht, zu erreichen,

Sprechtage in Nagold und Neuenbürg

1. Der nächste Sprechtag des Land­ratsamts findet am

Dienstag, 18. 2. 1947, in der Zeit von 812 Uhr und 1416 Uhr auf dem Rathaus in Nagold. Donnerstag, 20. 2. 1947, in der Zeit von 8.301.2 Uhr und 1416.30 Uhr auf dem Rathaus in Neuenbürg statt.

Außer einem Vertreter des staat­lichen Amts wird je ein Vertreter des Ernährungsamts und Wirtschaftsamts, sowie der Bausachverständige des Be­zirks (letzterer nur vormittags) an­wesend sein.

Die Einwohnerschaft des Bezirks Nagold und Neuenbürg wird gebeten.

von dieser Einrichtung regen Gebrauch zu machen.

Besucher aus Nagold wollen die Sprechstunde erst ab 9 Uhr in An­spruch nehmen, damit in der Zeit von 89 Uhr die Besucher des Bezirks Al­tensteig bevorzugt abgefertigt werden können.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Aufhebung des Sprechtags, vor allem in Nagold, in Erwägung gezogen wird, wenn der Zuspruch weiterhin so ge­ring ist.

2. Die Herren Bürgermeister werden gebeten, dies entsprechend in der Ge­meinde bekannt zu geben.

Calw, 30 Jan. 1947. Landratsamt.

Kurzarbeiterunterstützung

Die Landesdirektion für Arbeit gibt aekannt:

Mit Genehmigung der Militärregie­rung erhalten Kurzarbeiterunterstüt- zung nach der Verordnung über Kurz­arbeiterunterstützung vom 18. Septem­ber 1939, rückwirkend vom 7. Januar 1947, die Arbeitnehmer aller Betriebe, die wegen Strom- und Kohlenmangel verkürzt arbeiten müssen, wenn in der Doppelwoche mehr als ein Sechstel der betriehsüblichen Arbeitszeit ausfällt und für die Kurzarbeiter andere Ar­beitsmöglichkeiten nicht bestehen. Die Kurzarbeiterunterstützung beträgt für die Doppelwocbe 50. H. des Unter­schieds zwischen dem tatsächlich er­zielten (verkürzten) Arbeitsentgelt und fünf Sechstel des Entgelts, das der Kurzarbeiter in der betriebsüblichen

Arbeitszeit erzielt hätte. Hinzu kommen Zuschläge für Angehörige, die der Kurzarbeiter unterhält.

Der Arbeitgeber muß die Arbeitszeit­verkürzung dem Arbeitsamt rechtzeitig schriftlich anzeigen. Für Betriebe, die schon verkürzt gearbeitet haben, bevor diese Regelung öffentlich bekannt ge­worden isC wird die nachträgliche An­zeige bis zum 15. Februar 1947 zuge­lassen. Die Arbeitgeber haben die Kurz­arbeiterunterstützung kostenlos nach vorgeschriebenen Listen zn errechnen und auszuzahlen. Die Arbeitsämter prü­fen vor Erstattung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Alle näheren Auskünfte erteilen die Arbeits­ämter. Dort sind demnächst auch die erforderlichen Vordrucke erhältlich.

LaudrataamC