Nachrichtenblatt
der Militär-Regierung für den Kreis Calw
Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises
CALW
Freitag, 14. Februar 1947
Nr. 7
Hausfrauen, bewirtschaftet Eure Kartoffelvorräte so sparsam wie nur möglich. Der zweite Zentner Kartoffeln, soweit er ausgegeben ist, muß bis 31. Juli 1947 reichen!
Streckt die Kartoffelgerichte mit Kohlrüben!
Lebensmittelzuteilungen
Laut Kartenerlaß des Landesernährungsamtes kann auf die Lebensmittelkarten für den Monat Februar 1947 bezogen werden:'
Fiir die Zeit vom 11. bis 20. Februar: Brot
(Normalverbraucher, TSV. in Butter und TSV. in Fleisch) Kleinstkinder von 0—3 Jahren: Ab- schn. 3 500 g; 4 300 g (zus. 800 g). Kleinkinder von 3—6 Jahren: Abschn.
2 1000 g; 3 500 g (zus. 1500 g). 'Jugendliche von 6—10 Jahren: Absehn.
3 und 4 je 1000 g (zus. 2000 g). Jugendliche von 10—18 Jahren: Ab-.|
sehn. 3 und 4 je 1000 g (zus. 2000 g). Erwachsene über 18 Jahre: Absclin.
3 und 4 je 1000 g (zus. 2000 g). Schwerarbeiter 1. Kat.: Abschn. 13 500 g
(zus. 500 g).
Schwerarbeiter 2. Kat.: Abschnitt 13 1000 g; 14 250 g (zus. 1250 g). Schwerarbeiter 3. Kat.: Abschnitt 13 1000 g, 14 1000 g; 15 300 g (zus. 2300 g).
Werdende u. stillende Mütter: Abschn.
4 500 g (zus. 500 g).
Brotkarten für Selbstversorger: Abschn. 6—11 je 1000 g (zus. 6000 g).
Fleisch:
(Normalverbraucher, TSV. in Butter und TSV in Getreide)
Kleinstkinder von 0—3 Jahren: Abschn. 8 100 g (zus. 100 g). Kleinkinder von 3—6 Jahren: Abschn.
15 und 16 je 50 g (zus. 100 g). Jugendliche von 6—10 Jahren: Abschn.
16 bis 18 je 50 g (zus. 150 g). Jugendliche von 10—18 Jahren: Abschn. 18 bis 22 je 50 g (zus. 250 g).
Erwachsene über 18 Jahre: Abschn.
17 bis 20 je 50 g (zus. 200 g). Schwerarbeiter 2. Kat.: Abschn. 17 bis
19 je 50 g; 20 100 ^ (zus. 250 g\ Schwerarbeiter 3. Kat.: Abschn. 17 und
18 je 50 g; 19 und 20 je 100 g (zus. ' 300 g).
Werdende u. stillende Mütter: Abschn. 6 und 11 je 50 g (zus. 100 g).
Vollmilch:
auf die Bestellabschnitte der Vollmilchkarte der
Kleinstkinder von 0—3 Jahren täglich K Liter;
Kleinkinder von 3—6 Jahren täglich Y Liter;
Jugendlichen von 6—10 Jahren täglich % Liter;
Jugendlichen von 10—18 Jahren täglich % Liter;
Werdenden und stillenden Mütter täglich % Liter.
Calw, 6. Februar 1947.
Kreiserpah rungsamt.
Buttermilch-Speisequark
Die Landesdirektion für Landwirtschaft und Ernährung hat mit Erlaß
vom 7. Dezember 1946 die bisherig^ Herstellung von Speisequark aus den anfallenden Magermilchmengen verboten. Es ist nur noch die Herstellung von Buttermilch-Speisequark insofern genehmigt, als hiefür der Ueberschuß an Buttermilch nach Versorgung der Zivilbevölkerung verwendet werden kann. Im Kreis Calw fallen je nach Höhe der Milchanlieferung durchschnittlich täglich 200—400 kg Butfer- milch-Speisequark an. Der Buttermileh- Speisequark hat den Nachteil, daß er nur für 48 Stunden seine Qualität behält. Der täglich anfallende Butter* milchquark wurde im Benehmen mit dem Kreisernährungsausschuß auf die Städte und Arbeiterwohngemeinden des Kreises Calw aufgeteilt. Jöder Normalverbraucher erhält ohne Rücksicht auf das Alter 125 g. Die örtlichen Aufrufe durch die Bürgermeisterämter sind jeweils abzuwarten.
Calw. 6. Februar 1947.
Kreisernäh rungsamt.
Die Ernährungslage im Kreis Calw
Die Not des Erzeugers ist die Not des Verbrauchers. Beide sind in guten und schlechten Zeiten auf Gedeih und Verderb aufeinander angewiesen. Durch die Not bedingt wird gegenwärtig schriftlich und mündlich die Meinung vel'treteh, bei besserer Bewirtschaftung und Lenkung müßte die Bevölkerung höhere Zuteilungen erhalten, und es liege zuletzt nur beim Landrat oder beim Kreisernährungsamt, daß die Rationssätze so nieder sind. Dazu folgendes: Das deutsche Reich ist seit seiner Industrialisierung immer ein Zuschußgebiet in Lebensmitteln. Besonders in Brotgetreide und Fett. Durch den Wegfall der Kornkammern Deutschlands, nämlich von Ost- und Westpreußen und durch die Evakuierung von Millionen Menschen in das kleiner gewordene deutsche
Reichsgebiet ist der Zuscliußbedarf noch größer geworden. Die drei westlichen Zonen können mit den Erzeugnissen ihrer Landwirtschaft die deutsche Bevölkerung nur für etwa 150 Tage ernähren. Ohne die Zuschüsse aus den alliierten Ländern hätte ein großer Teil schon den Hungerstod sterben müssen. Die Kosten für die Einfuhr strecken die Besatzungsmächte zum Teil vor. Voraussetzung für die Einfuhr ist neben vielen anderen wichtigen Dingen, vor allem die restlose Erfüllung der Ablieferungspflicht durch die Landwirte.
Der Kreis Calw hat rund 30 000 1 Selbstversorger in Brotgetreide und 70000 Normalverbraucher. An Schwerarbeitern I. Kat. sind 5700 Personen, II. Kat. 4 011 Personen und an Schwerstarbeitern III. Kat.385 Personen