Nachrichtenblatt

der Militär-Regierung für den Kreis Calw

Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

CALW

Freitag, 14. Februar 1947

Nr. 7

Hausfrauen, bewirtschaftet Eure Kartoffelvorräte so sparsam wie nur möglich. Der zweite Zentner Kartoffeln, soweit er ausgegeben ist, muß bis 31. Juli 1947 reichen!

Streckt die Kartoffelgerichte mit Kohlrüben!

Lebensmittelzuteilungen

Laut Kartenerlaß des Landesernäh­rungsamtes kann auf die Lebensmittel­karten für den Monat Februar 1947 be­zogen werden:'

Fiir die Zeit vom 11. bis 20. Februar: Brot

(Normalverbraucher, TSV. in Butter und TSV. in Fleisch) Kleinstkinder von 03 Jahren: Ab- schn. 3 500 g; 4 300 g (zus. 800 g). Kleinkinder von 36 Jahren: Abschn.

2 1000 g; 3 500 g (zus. 1500 g). 'Jugendliche von 610 Jahren: Absehn.

3 und 4 je 1000 g (zus. 2000 g). Jugendliche von 1018 Jahren: Ab-.|

sehn. 3 und 4 je 1000 g (zus. 2000 g). Erwachsene über 18 Jahre: Absclin.

3 und 4 je 1000 g (zus. 2000 g). Schwerarbeiter 1. Kat.: Abschn. 13 500 g

(zus. 500 g).

Schwerarbeiter 2. Kat.: Abschnitt 13 1000 g; 14 250 g (zus. 1250 g). Schwerarbeiter 3. Kat.: Abschnitt 13 1000 g, 14 1000 g; 15 300 g (zus. 2300 g).

Werdende u. stillende Mütter: Abschn.

4 500 g (zus. 500 g).

Brotkarten für Selbstversorger: Ab­schn. 611 je 1000 g (zus. 6000 g).

Fleisch:

(Normalverbraucher, TSV. in Butter und TSV in Getreide)

Kleinstkinder von 03 Jahren: Ab­schn. 8 100 g (zus. 100 g). Kleinkinder von 36 Jahren: Abschn.

15 und 16 je 50 g (zus. 100 g). Jugendliche von 610 Jahren: Abschn.

16 bis 18 je 50 g (zus. 150 g). Jugendliche von 1018 Jahren: Ab­schn. 18 bis 22 je 50 g (zus. 250 g).

Erwachsene über 18 Jahre: Abschn.

17 bis 20 je 50 g (zus. 200 g). Schwerarbeiter 2. Kat.: Abschn. 17 bis

19 je 50 g; 20 100 ^ (zus. 250 g\ Schwerarbeiter 3. Kat.: Abschn. 17 und

18 je 50 g; 19 und 20 je 100 g (zus. ' 300 g).

Werdende u. stillende Mütter: Abschn. 6 und 11 je 50 g (zus. 100 g).

Vollmilch:

auf die Bestellabschnitte der Vollmilch­karte der

Kleinstkinder von 03 Jahren täglich K Liter;

Kleinkinder von 36 Jahren täglich Y Liter;

Jugendlichen von 610 Jahren täglich % Liter;

Jugendlichen von 1018 Jahren täg­lich % Liter;

Werdenden und stillenden Mütter täg­lich % Liter.

Calw, 6. Februar 1947.

Kreiserpah rungsamt.

Buttermilch-Speisequark

Die Landesdirektion für Landwirt­schaft und Ernährung hat mit Erlaß

vom 7. Dezember 1946 die bisherig^ Herstellung von Speisequark aus den anfallenden Magermilchmengen verbo­ten. Es ist nur noch die Herstellung von Buttermilch-Speisequark insofern genehmigt, als hiefür der Ueberschuß an Buttermilch nach Versorgung der Zivilbevölkerung verwendet werden kann. Im Kreis Calw fallen je nach Höhe der Milchanlieferung durch­schnittlich täglich 200400 kg Butfer- milch-Speisequark an. Der Buttermileh- Speisequark hat den Nachteil, daß er nur für 48 Stunden seine Qualität be­hält. Der täglich anfallende Butter* milchquark wurde im Benehmen mit dem Kreisernährungsausschuß auf die Städte und Arbeiterwohngemeinden des Kreises Calw aufgeteilt. Jöder Nor­malverbraucher erhält ohne Rücksicht auf das Alter 125 g. Die örtlichen Auf­rufe durch die Bürgermeisterämter sind jeweils abzuwarten.

Calw. 6. Februar 1947.

Kreisernäh rungsamt.

Die Ernährungslage im Kreis Calw

Die Not des Erzeugers ist die Not des Verbrauchers. Beide sind in guten und schlechten Zeiten auf Gedeih und Verderb aufeinander angewiesen. Durch die Not bedingt wird gegenwär­tig schriftlich und mündlich die Mei­nung vel'treteh, bei besserer Bewirt­schaftung und Lenkung müßte die Bevölkerung höhere Zuteilungen er­halten, und es liege zuletzt nur beim Landrat oder beim Kreisernährungs­amt, daß die Rationssätze so nieder sind. Dazu folgendes: Das deutsche Reich ist seit seiner Industrialisierung immer ein Zuschußgebiet in Lebens­mitteln. Besonders in Brotgetreide und Fett. Durch den Wegfall der Korn­kammern Deutschlands, nämlich von Ost- und Westpreußen und durch die Evakuierung von Millionen Menschen in das kleiner gewordene deutsche

Reichsgebiet ist der Zuscliußbedarf noch größer geworden. Die drei westlichen Zonen können mit den Er­zeugnissen ihrer Landwirtschaft die deutsche Bevölkerung nur für etwa 150 Tage ernähren. Ohne die Zuschüsse aus den alliierten Ländern hätte ein großer Teil schon den Hungerstod ster­ben müssen. Die Kosten für die Ein­fuhr strecken die Besatzungsmächte zum Teil vor. Voraussetzung für die Einfuhr ist neben vielen anderen wich­tigen Dingen, vor allem die restlose Erfüllung der Ablieferungspflicht durch die Landwirte.

Der Kreis Calw hat rund 30 000 1 Selbstversorger in Brotgetreide und 70000 Normalverbraucher. An Schwer­arbeitern I. Kat. sind 5700 Personen, II. Kat. 4 011 Personen und an Schwerstarbeitern III. Kat.385 Personen