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Kinder von 36 Jahren: 1000 g auf Ab- schn. 37'(Normalverbr. u. Teilselbst- versorger); Abschn. 1 (Vollselbst­versorger.

Jugendliche von 610 Jahren: 1000 g auf Abschn. 37 (Normalverbr. und Teilselbstversorger); Abschn. 1 (Voll­selbstversorger).

Jugendliche von 1018 Jahren: 1000 g auf Abschn. 37 (Normalverbr. und Teilselbstversorger); Abschn. 1 (Voll­selbstversorger).

Erwachsene über 18 Jahre: 600 g auf Abschn. 37 (Normalverbr.. und Teil­selbstversorger); Abschn. 1 (Voll­selbstversorger).

Schwerarbeiter 1. Kat.: 100 g auf Ab­schn. 45.

Schwerarbeiter 2. Kat.: 200 g auf Ab­schn. 45.

Schwerarbeiter 3. Kat.: 450 g auf Ab­schn. 45.

Werdende u. stillende Mütter: 450 g auf Abschn. 13.

Der Zucker kann nur bei dem Vertei­ler bezogen werden, bei welchem im Dezember 1946 die Vorbestellabsehnitte abgegeben wurden. Beim Einkauf des Zuckers ist die Lebensmittelkarte De­zember 1946 und die vom Januar 1947 vorzulegen.

Die Bürgermeisterämter werden den Zucker sofort nach Anlieferung durch die Großverteiler auf rufen. Dieser Auf­ruf ist abzuwarten.

Calw, 20. Januar 1947.

Kreisernährungs amt.

Abgabe von Brühwürfeln

1. Die Normalverbraucher und Ge­meinschaftsverpflegten über 18 Jahre alt erhalten pro Person zwei Stück Brühwürfel. Für die Normalverbrau­cher über 18 Jahre erfolgt die Abgabe der Ware auf Abschnitt A der Januar- Lebensmittelkarte. Keine Zuteilung er­halten die Voll- und Teilselbstversor­ger.

2. Der Bezug kann nach Aufruf durch die Bürgermeisterämter erfol­gen. Den Bürgermeisterämtern geht en^ Erlaß zu.

Calw. 14i. Januar 1947.

Kreisernährungsamt.

Ersatzkarten für in Verlust geratene Lebensmittelkarten

Die Anträge auf Ersatz für in Ver­lust geratene Lebensmittelkarten (auch Eierkarten) haben einen solchen Um­fang angenommen, so daß das Kreis­ernährungsamt künftig den Anträgen nur noch in ganz besonders begründe­ten Fällen entsprechen wird. Von den Bürgermeisterämtern dürfen hierher nur noch wirklich begründete Gesuche auf Gewährung von Ersatzkarten vor­gelegt werden. Im übrigen sind die An­träge bereits von den örtlichen Karten-

Anordnung über für Pflanzkartoffeln

Auf Grund des Preisbiidungsgeset- zes vom 29. 10. 1936 (RGBl. I S. 927) in Verbindung mit § 2 <Jer Rechtsanord­nung über den Uebergang der Zustän­digkeit des früheren Reichskommissars für die Preisbildung auf die Landes­direktion der Wirtschaft vom 12. 2.1946 (Amtsblatt S. 45) wird mit Zustimmung de* Landesdirektion der Finanzen an­geordnet:

§ 1.

Die Anordnung betr. Preisfestset­zungen für Pflanzkartoffelii ab Ernte 1943 vom 1. 7. 1943 (RNVbl.S. 292) wird dahin abgeändert, daß von der Ernte 1946 an für das Gebiet Süd-Württem­berg und Hohenzollern folgende Erzeu­germindest- und Erzeugerhöchstpreise für je 100 kg frei Verladestation des Erzeugers gelten:

A. Für anerkanntes Saatgut

1. bei Lieferungen bis zum 30. Novem­ber:

für Sortengruppe a: Hochzucht 12.3012.90, Klasse A

9.50 9.90, Klasse B 8.809.20.

für Sortengruppe b: Hochzucht 14.401^.10, Klasse A 11.1011.60, Klasse B 10.5010.90.

für Sortengruppe c: Hochzucht 20.1021 00, Klasse A

15.50 16.20, Klasse B 14.6015.20.

für Sortengruppe d: Hochzucht 22.9023.90, Klasse A 18.3019.10, Klasse B 17.1017.90.

2. Bei Lieferungen nach dem 30. No­vember:

für Sortengruppe a: Hochzucht 13.8014.40, Klasse A 10.9011.40, Klasse B 10.2010.70.

* für Sortengruppe b: Hochzucht 16.0016.70. Klasse A 12.7013.20, Klasse B 12.0012.50. für Sortengruppe c: Hochzucht 22.Q022.90, Klasse A

17.40 18.10, Klasse B 16.5017.20.

für Sortengruppe d: Hochzucht. 25.0026 00, Klasse A

20.40 21.20. Klasse B 19.2020.00.

B. Für zugelassenes Handels­saatgut

1. bei Lieferungen bis zum 30. No­vember: .

für Sortengruppe a und b: weißfleischige Sorten 7.60 7.90 gelbfleischige Sorten 8.30 8.60

ausgabesteilen abzulehnen. Eine Le­bensmittelkarte ist wie ein Wertpapier zu behandeln und dementsprechend vom Inhaber zu verwahren.

Calw, 16. Januar 1947.

Kreisernährungsamt.

Preisänderungen vom Dezember 1946

für Sortengruppe b 12.8018.30

für Sortengruppe d 15.5016.20

2. bei Lieferungen nach dem 30. No­vember:

für Sortengruppe a und b: weiß fleischige Sorten 9.10 9.50 gelbfleischige Sorten 9.8010.20

für Sortengruppe c 14.6015.20

für Sorlengruppe d 17.6018.40

§ 2 .

Die Sortengruppen sind fol­gende:

Gruppe a: Sorten mittelspäter bis spä­ter Reifezeit

Ackersegen, Agnes, Akebia, Alpha, Altgold, Aquila, Carnen, Centa, Centi- folia, Condor, Dianella, Edda, Edelgard, Erdgold, Erika, Falke,, Flämingskost, Flämingsstärke, Fram, Fridolin, Gem­ma, Gigant, Glückspilz, Goldwährung. Herulia, Johanna. Jubel, Konsuragis, Mensa,.Merkur, Möwe, Monika. Opti­ma, Ostbote,Parnaslia, Pepo, Preu­ßen, Prisea, # Robusta, Roland 1, Ros­witha, Sabina, Sandnudel, Schlesien, Sickingen, Spätrot. .Stärkeragis, Stär­kereiche T. Tiger, Voran, Weißes Rößl, Wekaragis.

Gruppe b: Sorten früher und mittel­früher Reifezeit:

Allerfrüheste Gelbe, Cuculus, Depe­sche, Direktor Johanssen, Flava, Früh­gold, Frühnudel, Krebsfeste Kaiser­krone, Lichtblick, Mittelfrühe, Olym­pia. Speisegold. Weltwunder.

Gruppe c: Sorten früher Reifezeit sowie Delikateßkartoffeln: Frühbote, Früheste Delikateß. Juli, Sieglinde, Viola.

Gruppe d:Sorten sehr früher Reifezeit: Erstling, Frühmölle, Primula, Vera.

§ 3.

Die Bestimmungen der Anordnung betr. Preisfestsetzungen für Pflanzkar- toffeln ab Ernte 1943 vom 1. Juli 1943 (RNVbl. S. 292) bleiben in Kraft, soweit sie nicht den Bestimmungen dieser An­ordnung entgegenstehen.

§ 4.

Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.*

Staatssekretariat für das französisch besetzte Gebiet von Württemberg und Hohenzollern Landesdirektion der Wirtschaft (gez.) Wildermuth

Zigarettenprämie für Ablieferung und Sammlung von Pelzfellen

Die Landesdirektion der Wirtschaft Zentrale der Lederwirtschaft Reutlingen teilt mit Rundschreiben Nr. 1/47 vom 13. 1. 1947 folgendes mit: