1 vorhandene Linien zu beschädigen oder Baustoffe wegzunehmen. Vielfach sind auch Teilstrecken noch in Betrieb oder müssen wieder in Betrieb genommen werden.
Künftig wird in allen bekannt werdenden Fällen gegen die Täter Strafanzeige wegen Beschädigung von Fernmeldeanlagen und wegen Diebstahls bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Landratsamt.
Hauptkörung für Schafböcke 1947
Die Hauptkörung für Schafböcke'gemäß 1. Verordnung zur Förderung der Tierzucht vom 28. Mai 1986 (RGBl. I, S. 470) in der Fassung vom 20. 11. 1939 (RGBl. I S. 2306) findet im Kreis Calw am Dienstag, dem 21. 1. 1947, 8.30 Uhr
in Calw in der Stallung der Holzhandlung Ziegler, Lederstr. 54, und am selben Tag um 11.30 Uhr in Nagold,
Spitalhof unter der Dreschhalle statt.
Vorzustellen sind unter Vorlage der Körbücher sämtliche zeugungsfähigen Schafböcke, sowie Bocklämmer, die bis zum 30. 6. 1947 geschlechtsreif werden und sich zum Zeitpunkt der Hauptkörung im Kreis befinden, unabhängig davon, ob ihr Besitzer im Kreis ansässig ist oder nicht. Es ist den Schafhaltern erlaubt, ihre Böcke zum nächstgelegenen Körort zu bringen.
Die Bürgermeisterämter werden angewiesen, die Hauptkörung in der Gemeinde in geeigneter Weise bekanntzugeben, insbesondere die Schafhalter über Zeit und Ort der Hauptkörung, sowie über die zur Körung vorzustellenden Tiere genau zu unterrichten. Hierbei ist darauf hinzuweisen, daß Böcke, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, oder einer solchen verdächtig sind, den ordentlichen Hauptkörungen nicht zugeführt werden dürfen.
Calw, 9. Januar 1947.
Landratsamt.
Bekanntmachung
Friedrich J o o s, Metzgermeister in Engelsbrand, beabsichtigt, seine Schlächtereianlage in dem Wohn- und Wirtschaftsgebäude Nr. 105 in Engelsbrand durch Einbau eines Schlachtraums zu erweitern, dessen Abwasser nach mechanischer Reinigung in den Engelbach eingeleitet werden.
Einwendungen gegen dieses Vorhaben sind binnen 14 Tagen, vom Tag der Ausgabe dieses Blattes an gerechnet, bei mir anzubringen. Die Pläne und Beschreibungen der Anlage liegen auf dem Landratsamt, Zimmer Nr. 17, zur Einsichtnahme für die Beteiligten auf.
Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen, welche nicht privatrechtlicher Natur sind, nicht mehr angebracht werden.
Calw, 10. Januar 1947.
L&ndrataamt.
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Lebensmittelzuteilungen
Butterausgabe Monat Januar 1947 Normalverbraucher, TSV. in Getreide, TSV. in Fleisch, von 0—3 Jahren erhalten auf Abschn. 13 der Januar-Lebensmittelkarte 100 g Butter, von 3—6 Jahren 50 g auf Abschn. 25 und 50 g auf Kleinabschnitte, alle Altersklassen von 6 Jahren ab je 75 g auf Abschn. 25 und 50 g auf Kleinabschnitte.
Schwerarbeiter 1. Kat. 50 g auf Abschn. 21; Schwerarbeiter 2. Kat. 115 g auf Abschn. 21 und Schwerarbeiter 3. Kat. 210 g auf Abschn. 21, Zulagekarten Monat Januar 1947.
Die Bürgermeisterämter wurden wegen des Aufrufes der Butter durch das Kreisernährungsamt unterrichtet.
Kreisernährungsamt.
Ausgabe von Puddingpulver Die Lebensmittelgroßverteiler des Kreises Calw werden im Monat Januar mit Puddingpulver beliefert.
Eine Ausgabe erfolgt an die Kinder von 0—18 Jahre der Normalverbraucher, TSV. in Butter und TSV. in Fleisch. Der Bezug erfolgt auf Abschnitt 21 der Lebensmittelkarte Januar für Kinder von 0—3 Jahre und für Kinder von 3—18 Jahre auf Abschnitt 42. Der Einkauf muß bei dem Kleinverteiler erfolgen, bei welchem
im Dezember 1946 die Kindernährmittel vorbestellt wurden. Zur Ausgabe kommt pro Kind ein Päckchen Puddingpulver.
Den Bürgermeisterämtern geht ein besonderer Erlaß zu.
Der örtliche Aufruf ist abzuwarten.
Kreisernährungsamt.
Ausgabe von Maismehl
Normalverbraucher u. Gemeinschafts- verpflegte aller Altersklassen erhalten 500 g Maismehl. Vollselbstversorger und sämtliche Teilselbstversorger erhalten kein Maismehl.
Die Ausgabe erfolgt auf Abschnitt 16 für Kinder von 0—3 Jahre und für Personen, von 3 bis über 18 Jahre auf Abschnitt 31 Januar-Lebensmittelkarte.
Den Bürgermeisterämtern geht ein besonderer Erlaß wegen der Ausgabe des Maismehles zu.
Von den Bezugsberechtigten kann das Maismehl nach erfolgtem örtlichem Aufruf bezogen werden. Der Bezug muß am Wohnort erfolgen, da die Gemeinden entsprechend ihren gemeldeten Bevölkerungszahlen beliefert werden. Die Kleinverteiler haben hierauf zu achten.
Calw, 13. Januar 1947.
Kreisernährungsamt.
Neuregelung der Schwerarbeiterkartenausgabe
Laut Erlaß des Landesernährungsamtes vom 9. Dezember 1946 tritt ab 1. Januar 1947 in der Ausgabe der Schwerarbeiter-Zulagekarten aller drei Kategorien folgende Aenderung ein:
Die Betriebe dürfen den einzelnen Gefolgschaftsmitgliedern die zustehende Zulagekarte nur gegen Abtrennung des Abschnitts 77 der mit dem Namen versehenen Lebensmittelkarte des laufenden Monats aushändigen.
Am Ende des Monats (31. bzw. 30.) hat der Betrieb mit dem Kreisernährungsamt die Abrechnung über die erhaltenen bzw. ausgegebenen Schwerarbeiter-Zulagekarten vorzunehmen unter gleichzeitiger Vorlage der bei Ausgabe abgetrennten Abschnitte 77. Die Abschnitte müssen aufgeklebt und zusammengestellt dem Kreisernährungsamt zur Nachprüfung eingereicht werden.
Dies wird den Betrieben hiemit zu besonderer Beachtung bekanntgegeben. Von den Forstämtern ist dem Kreisernährungsamt zum 5. jeden Monats mitzuteilen, wieviele Schwerarbeiter- Zulagekarten, getrennt nach Kategorien, sie für einen vergangenen Monat ausgegeben haben. Diese Mitteilung benötigt das Kreisernährungsamt, da es die Schwerarbeiter-Zulagekarten nich
mehr für die Forstämter ausgibt, aber andererseits die Zahl der ausgegebenen Schwerarbeiter - Zulagekarten für Lebensmittel - Anforderungen unbedingt wissen muß.
Kreisernährungsamt.
Reisemarken
Nach Mitteilung des Landesernährungsamtes in Tübingen vom 19. Dezember 1946 sind auf Anordnung der französischen Militärregierung die in Umlauf befindlichen Reisemarken des französischen Besatzungsgebietes mit sofortiger Wirkung in sämtlichen Ländern der französischen Zone gültig. Die Reisemarken brauchen nicht mehr abgestempelt zu werden, sondern können ohne weiteres in den Lebensmittelgeschäften eingelöst werden. Es ist lediglich darauf zu achten, daß die Marken den Aufdruck „Französische Zone“ tragen.
Reisemarken aus anderen Besatzungszonen sind nach wie vor nicht gültig!
Calw, 7. Januar 1947.
Kreisernährungsamt.
Postscheckbriefe
Nach einer Anordnung des Kontrollräte beträgt die Freigebühr für die Postscheckbriefe vom 18. Januar 1947 ab 10 Rpf. Postamt Calw