1 vorhandene Linien zu beschädigen oder Baustoffe wegzunehmen. Vielfach sind auch Teilstrecken noch in Betrieb oder müssen wieder in Betrieb genommen werden.

Künftig wird in allen bekannt wer­denden Fällen gegen die Täter Straf­anzeige wegen Beschädigung von Fern­meldeanlagen und wegen Diebstahls bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

Landratsamt.

Hauptkörung für Schafböcke 1947

Die Hauptkörung für Schafböcke'ge­mäß 1. Verordnung zur Förderung der Tierzucht vom 28. Mai 1986 (RGBl. I, S. 470) in der Fassung vom 20. 11. 1939 (RGBl. I S. 2306) findet im Kreis Calw am Dienstag, dem 21. 1. 1947, 8.30 Uhr

in Calw in der Stallung der Holz­handlung Ziegler, Lederstr. 54, und am selben Tag um 11.30 Uhr in Nagold,

Spitalhof unter der Dreschhalle statt.

Vorzustellen sind unter Vorlage der Körbücher sämtliche zeugungsfähigen Schafböcke, sowie Bocklämmer, die bis zum 30. 6. 1947 geschlechtsreif werden und sich zum Zeitpunkt der Haupt­körung im Kreis befinden, unabhängig davon, ob ihr Besitzer im Kreis an­sässig ist oder nicht. Es ist den Schaf­haltern erlaubt, ihre Böcke zum nächst­gelegenen Körort zu bringen.

Die Bürgermeisterämter werden an­gewiesen, die Hauptkörung in der Ge­meinde in geeigneter Weise bekannt­zugeben, insbesondere die Schafhalter über Zeit und Ort der Hauptkörung, so­wie über die zur Körung vorzustellen­den Tiere genau zu unterrichten. Hier­bei ist darauf hinzuweisen, daß Böcke, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, oder einer solchen verdächtig sind, den ordentlichen Hauptkörungen nicht zugeführt werden dürfen.

Calw, 9. Januar 1947.

Landratsamt.

Bekanntmachung

Friedrich J o o s, Metzgermeister in Engelsbrand, beabsichtigt, seine Schlächtereianlage in dem Wohn- und Wirtschaftsgebäude Nr. 105 in Engels­brand durch Einbau eines Schlachtraums zu erweitern, des­sen Abwasser nach mechanischer Rei­nigung in den Engelbach eingeleitet werden.

Einwendungen gegen dieses Vor­haben sind binnen 14 Tagen, vom Tag der Ausgabe dieses Blattes an gerech­net, bei mir anzubringen. Die Pläne und Beschreibungen der Anlage liegen auf dem Landratsamt, Zimmer Nr. 17, zur Einsichtnahme für die Beteiligten auf.

Nach Ablauf dieser Frist können Ein­wendungen, welche nicht privatrecht­licher Natur sind, nicht mehr ange­bracht werden.

Calw, 10. Januar 1947.

L&ndrataamt.

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Lebensmittelzuteilungen

Butterausgabe Monat Januar 1947 Normalverbraucher, TSV. in Getreide, TSV. in Fleisch, von 03 Jahren erhal­ten auf Abschn. 13 der Januar-Lebens­mittelkarte 100 g Butter, von 36 Jah­ren 50 g auf Abschn. 25 und 50 g auf Kleinabschnitte, alle Altersklassen von 6 Jahren ab je 75 g auf Abschn. 25 und 50 g auf Kleinabschnitte.

Schwerarbeiter 1. Kat. 50 g auf Ab­schn. 21; Schwerarbeiter 2. Kat. 115 g auf Abschn. 21 und Schwerarbeiter 3. Kat. 210 g auf Abschn. 21, Zulage­karten Monat Januar 1947.

Die Bürgermeisterämter wurden we­gen des Aufrufes der Butter durch das Kreisernährungsamt unterrichtet.

Kreisernährungsamt.

Ausgabe von Puddingpulver Die Lebensmittelgroßverteiler des Kreises Calw werden im Monat Januar mit Puddingpulver beliefert.

Eine Ausgabe erfolgt an die Kinder von 018 Jahre der Normalverbrau­cher, TSV. in Butter und TSV. in Fleisch. Der Bezug erfolgt auf Ab­schnitt 21 der Lebensmittelkarte Ja­nuar für Kinder von 03 Jahre und für Kinder von 318 Jahre auf Ab­schnitt 42. Der Einkauf muß bei dem Kleinverteiler erfolgen, bei welchem

im Dezember 1946 die Kindernährmit­tel vorbestellt wurden. Zur Ausgabe kommt pro Kind ein Päckchen Pud­dingpulver.

Den Bürgermeisterämtern geht ein besonderer Erlaß zu.

Der örtliche Aufruf ist abzuwarten.

Kreisernährungsamt.

Ausgabe von Maismehl

Normalverbraucher u. Gemeinschafts- verpflegte aller Altersklassen erhalten 500 g Maismehl. Vollselbstversorger und sämtliche Teilselbstversorger er­halten kein Maismehl.

Die Ausgabe erfolgt auf Abschnitt 16 für Kinder von 03 Jahre und für Per­sonen, von 3 bis über 18 Jahre auf Ab­schnitt 31 Januar-Lebensmittelkarte.

Den Bürgermeisterämtern geht ein besonderer Erlaß wegen der Ausgabe des Maismehles zu.

Von den Bezugsberechtigten kann das Maismehl nach erfolgtem örtlichem Aufruf bezogen werden. Der Bezug muß am Wohnort erfolgen, da die Ge­meinden entsprechend ihren gemelde­ten Bevölkerungszahlen beliefert wer­den. Die Kleinverteiler haben hierauf zu achten.

Calw, 13. Januar 1947.

Kreisernährungsamt.

Neuregelung der Schwerarbeiter­kartenausgabe

Laut Erlaß des Landesernährungs­amtes vom 9. Dezember 1946 tritt ab 1. Januar 1947 in der Ausgabe der Schwerarbeiter-Zulagekarten aller drei Kategorien folgende Aenderung ein:

Die Betriebe dürfen den einzelnen Gefolgschaftsmitgliedern die zustehen­de Zulagekarte nur gegen Abtrennung des Abschnitts 77 der mit dem Namen versehenen Lebensmittelkarte des lau­fenden Monats aushändigen.

Am Ende des Monats (31. bzw. 30.) hat der Betrieb mit dem Kreisernäh­rungsamt die Abrechnung über die er­haltenen bzw. ausgegebenen Schwer­arbeiter-Zulagekarten vorzunehmen un­ter gleichzeitiger Vorlage der bei Aus­gabe abgetrennten Abschnitte 77. Die Abschnitte müssen aufgeklebt und zu­sammengestellt dem Kreisernährungs­amt zur Nachprüfung eingereicht werden.

Dies wird den Betrieben hiemit zu besonderer Beachtung bekanntgegeben. Von den Forstämtern ist dem Kreis­ernährungsamt zum 5. jeden Monats mitzuteilen, wieviele Schwerarbeiter- Zulagekarten, getrennt nach Katego­rien, sie für einen vergangenen Monat ausgegeben haben. Diese Mitteilung be­nötigt das Kreisernährungsamt, da es die Schwerarbeiter-Zulagekarten nich

mehr für die Forstämter ausgibt, aber andererseits die Zahl der ausgegebenen Schwerarbeiter - Zulagekarten für Le­bensmittel - Anforderungen unbedingt wissen muß.

Kreisernährungsamt.

Reisemarken

Nach Mitteilung des Landesernäh­rungsamtes in Tübingen vom 19. De­zember 1946 sind auf Anordnung der französischen Militärregierung die in Umlauf befindlichen Reisemarken des französischen Besatzungsgebietes mit sofortiger Wirkung in sämtlichen Län­dern der französischen Zone gültig. Die Reisemarken brauchen nicht mehr abgestempelt zu werden, sondern kön­nen ohne weiteres in den Lebensmittel­geschäften eingelöst werden. Es ist le­diglich darauf zu achten, daß die Mar­ken den AufdruckFranzösische Zone tragen.

Reisemarken aus anderen Besat­zungszonen sind nach wie vor nicht gültig!

Calw, 7. Januar 1947.

Kreisernährungsamt.

Postscheckbriefe

Nach einer Anordnung des Kontroll­räte beträgt die Freigebühr für die Postscheckbriefe vom 18. Januar 1947 ab 10 Rpf. Postamt Calw