Nachrichtenblatt
der Militär-Regierung für den Kreis Calw
Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises
CALW
Freitag, 17. Januar 1947
Nr. 3
Hausfrauen, bewirtschaftet Eure Kartoffelvorräte so sparsam wie nur möglich. Der zweite Zentner Kartoffeln, soweit er ausgegeben ist, muß bis 31. Juli 1947 reichen!
Streckt die Kartoffelgerichte mit Kohlrüben!
Requisitionen
Wiederholt wird darauf hingewiesen, daß bei allen Requisitionen beweglicher Sachen und bei allen Handwerkerarbeiten und Fuhrleistungen für französische Dienststellen mit einer Anerkennung durch die Französische Militärregierung und infolgedessen mit einer Bezahlung durch das Requisitionsamt nur dann gerechnet werden kann, wenn die betreffende Leistung auf Grund eines Lieferbefehls (Ordre de Livrai- son) ausgeführt worden ist. Diese Lieferbefehle werden auf Anforderung der Ieisrangsbereölitigten französischen Dienststellen beim Gouvernement Mi- litaire in Calw ausgestellt. Nach Durchführung. der Leistung wird vom Gouvernement Militaire ein Leistungsschein (Regu de Prestation) ausgestellt, welcher zusammen mit dem Lieferbefehl und den Rechnungen an die Bürgermeisterämter einzureichen ist.Diese Belege müssen jeweils innerhalb einer [Woche nach erfolgter Leistung den zuständigen Bürgermeisterämtern zwecks Weitergabe an das Requisitionsamt Calw eingereicht werden.
Alle Rechnungen müssen in dreifacher Ausfertigung, und zwar einmal in französischer und zweimal in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Dienstnachricht
Herr Fabrikant Emil Wagner in Calw, welcher durch Verfügung der Militärregierung am 6. September 1945 zum kommissarischen Landrat des Kreises Calw bestellt worden ist, wurde vom Direktorium des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs undHohenzollerns durch Beschluß vom 10. Dezember 1946 in das Beamtenverhältnis berufen. Der Präsident des Staatssekretariats hat ihm hierüber eine Ernennungsurkunde erteilt.
Calw, 13. Januar 1947.
Landratsamt.
Es ist erforderlich, daß auf den Rechnungen und den Regus de Prestation die betreffende französische Einheit oder Dienststelle durch Unterschrift und Stempel die Richtigkeit bestätigt.
Sämtliche seit dem 1. 9. 1945 angefallenen und noch nicht vorgelegten Rechnungen für Requisitionen beweglicher Sachen und andere Leistungen, bei welchen die betreffende französische Einheit den Empfang bestätigt hat, müssen bis spätestens 25. 1. 1947 über die zuständigen Bürgermeisterämter beim Requisitionsamt in Calw einge- iuieht soiii. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Rechnungen werden nicht mehr bezahlt.
Landratsamt Calw — Requisitionsamt —
Die Kreisverbands Verwaltung Calw hat nach dem Umzug ihre Diensträume nunmehr wie folgt üntergebracht:
Im fr. Wehrbezirkskommando Schloßberg 3
Kreispflege mit Kreisverbandskasse, Fernspr. Calw 246 Kreisfürsorgeamt und Jugendamt, Fernspr. Calw 245 App. 24; Calw 245 App. 38 nach Dienstschluß.
Im Kreisverbandsgebäude Bahnhofstr. 42, Hinterhaus Kreiskrankenhausverwaltung, Fernspr. Calw 245
Kreisfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte u. Kriegshinterbliebene. Fernspr. Calw 245, App. 38 nach Dienstschluß.
Im Neuen Amtsgerichtsgebäude Kreisbaumeisterstelle, Fernspr. Calw 245, App. 12; Calw 245, App. 48 nach Dienstschluß.
Im Landratsamtsgebäude, Zimmer 6 Kreisbrandmeisterstelle, Fernspr. Calw 345.
Kr eis ver bands v er w a 11 u n g.
An die Bevölkerung insbesondere an alle ehemaligen Wehrmachtsangehörigen!
Gesucht wird der holländische Staatsangehörige Marinüs R i j k e, geb. 24. 2. 1918. — Rijke wurde nach Sensheim bei Mühlhausen zur Waffen-SS. eingezogen. Jedermann, insbesondere jeder frühere Wehrmachtsangehörige, der über den Aufenthalt oder über Tatsachen, die zur Ermittlung desselben führen können, Auskunft geben kann, ftlrd gebeten, dies sofort hierher zu ■ un - L a n d r a 18 a m t.
Preisauszeichnungspflicht
Bei Waren, die in Schaufenstern, in Schaukästen, auf Verkaufsständen oder im Innern zur Werbung ausgestellt sind, ist der Preis gut lesbar und an sichtbarer Stelle anzubringen. Wer sich dieser Auszeichnungspflicht entzieht, verstößt gegen die Preisauszeichnungsverordnung i. d. F. vom 6. 4. 1944 und gegen die Preisstrafrechtsverordnung vom 26. 11. 1940 i d. F. vom 26. 10. 1944 und wird bestraft.
Calw. 10. Januar 1947.
Landratsamt — Preisbehörde —
Warnung
Die Oberpostdirektion Tübingen teilt mit, daß vielfach noch vorhandene frühere Wehnnachtsfernsprech-Leitun- gen von unbefugten Personen beschädigt oder abgebrochen und die vorhandenen Baustoffe entwendet werden.
Diese Leitungen sind der Deutschen Post von der franz. Militärregierung zur Gewinnung dringend notwendiger Babstoffe zur Verfügung gestellt worden. Wenn der Abbruch aus Personalmangel bisher noch nicht in vollem Umfang möglich war und die beim Abbruch gewonnenen Baustoffe aus Mangel an Fahrzeugen zum Teil noch nicht abtransportiert werden konnten, so berechtigt dies niemand dazu, etwa noch