Nachrichtenblatt

der Militär-Regierung für den Kreis Calw

Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

CALW

Freitag, 17. Januar 1947

Nr. 3

Hausfrauen, bewirtschaftet Eure Kartoffelvorräte so sparsam wie nur möglich. Der zweite Zentner Kartoffeln, soweit er ausgegeben ist, muß bis 31. Juli 1947 reichen!

Streckt die Kartoffelgerichte mit Kohlrüben!

Requisitionen

Wiederholt wird darauf hingewiesen, daß bei allen Requisitionen beweglicher Sachen und bei allen Handwerkerarbei­ten und Fuhrleistungen für französi­sche Dienststellen mit einer Anerken­nung durch die Französische Militär­regierung und infolgedessen mit einer Bezahlung durch das Requisitionsamt nur dann gerechnet werden kann, wenn die betreffende Leistung auf Grund eines Lieferbefehls (Ordre de Livrai- son) ausgeführt worden ist. Diese Lie­ferbefehle werden auf Anforderung der Ieisrangsbereölitigten französischen Dienststellen beim Gouvernement Mi- litaire in Calw ausgestellt. Nach Durch­führung. der Leistung wird vom Gou­vernement Militaire ein Leistungs­schein (Regu de Prestation) ausgestellt, welcher zusammen mit dem Liefer­befehl und den Rechnungen an die Bür­germeisterämter einzureichen ist.Diese Belege müssen jeweils innerhalb einer [Woche nach erfolgter Leistung den zu­ständigen Bürgermeisterämtern zwecks Weitergabe an das Requisitionsamt Calw eingereicht werden.

Alle Rechnungen müssen in drei­facher Ausfertigung, und zwar ein­mal in französischer und zweimal in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Dienstnachricht

Herr Fabrikant Emil Wagner in Calw, welcher durch Verfügung der Militärregierung am 6. September 1945 zum kommissarischen Landrat des Krei­ses Calw bestellt worden ist, wurde vom Direktorium des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs undHohenzollerns durch Beschluß vom 10. Dezember 1946 in das Beamtenverhältnis berufen. Der Prä­sident des Staatssekretariats hat ihm hierüber eine Ernennungsurkunde er­teilt.

Calw, 13. Januar 1947.

Landratsamt.

Es ist erforderlich, daß auf den Rech­nungen und den Regus de Prestation die betreffende französische Einheit oder Dienststelle durch Unterschrift und Stempel die Richtigkeit bestätigt.

Sämtliche seit dem 1. 9. 1945 angefal­lenen und noch nicht vorgelegten Rech­nungen für Requisitionen beweglicher Sachen und andere Leistungen, bei welchen die betreffende französische Einheit den Empfang bestätigt hat, müssen bis spätestens 25. 1. 1947 über die zuständigen Bürgermeisterämter beim Requisitionsamt in Calw einge- iuieht soiii. Nach diesem Zeitpunkt ein­gereichte Rechnungen werden nicht mehr bezahlt.

Landratsamt Calw Requisitionsamt

Die Kreisverbands Verwaltung Calw hat nach dem Umzug ihre Diensträume nunmehr wie folgt üntergebracht:

Im fr. Wehrbezirkskommando Schloßberg 3

Kreispflege mit Kreisverbandskasse, Fernspr. Calw 246 Kreisfürsorgeamt und Jugendamt, Fernspr. Calw 245 App. 24; Calw 245 App. 38 nach Dienstschluß.

Im Kreisverbandsgebäude Bahnhofstr. 42, Hinterhaus Kreiskrankenhausverwaltung, Fernspr. Calw 245

Kreisfürsorgestelle für Kriegsbeschä­digte u. Kriegshinterbliebene. Fern­spr. Calw 245, App. 38 nach Dienst­schluß.

Im Neuen Amtsgerichtsgebäude Kreisbaumeisterstelle, Fernspr. Calw 245, App. 12; Calw 245, App. 48 nach Dienstschluß.

Im Landratsamtsgebäude, Zimmer 6 Kreisbrandmeisterstelle, Fernspr. Calw 345.

Kr eis ver bands v er w a 11 u n g.

An die Bevölkerung insbesondere an alle ehemaligen Wehrmachtsangehörigen!

Gesucht wird der holländische Staats­angehörige Marinüs R i j k e, geb. 24. 2. 1918. Rijke wurde nach Sensheim bei Mühlhausen zur Waffen-SS. eingezo­gen. Jedermann, insbesondere jeder frühere Wehrmachtsangehörige, der über den Aufenthalt oder über Tat­sachen, die zur Ermittlung desselben führen können, Auskunft geben kann, ftlrd gebeten, dies sofort hierher zu un - L a n d r a 18 a m t.

Preisauszeichnungspflicht

Bei Waren, die in Schaufenstern, in Schaukästen, auf Verkaufsständen oder im Innern zur Werbung ausgestellt sind, ist der Preis gut lesbar und an sichtbarer Stelle anzubringen. Wer sich dieser Auszeichnungspflicht entzieht, verstößt gegen die Preisauszeichnungs­verordnung i. d. F. vom 6. 4. 1944 und gegen die Preisstrafrechtsverordnung vom 26. 11. 1940 i d. F. vom 26. 10. 1944 und wird bestraft.

Calw. 10. Januar 1947.

Landratsamt Preisbehörde

Warnung

Die Oberpostdirektion Tübingen teilt mit, daß vielfach noch vorhandene frühere Wehnnachtsfernsprech-Leitun- gen von unbefugten Personen beschä­digt oder abgebrochen und die vorhan­denen Baustoffe entwendet werden.

Diese Leitungen sind der Deutschen Post von der franz. Militärregierung zur Gewinnung dringend notwendiger Babstoffe zur Verfügung gestellt wor­den. Wenn der Abbruch aus Personal­mangel bisher noch nicht in vollem Um­fang möglich war und die beim Ab­bruch gewonnenen Baustoffe aus Man­gel an Fahrzeugen zum Teil noch nicht abtransportiert werden konnten, so be­rechtigt dies niemand dazu, etwa noch