item Maß mit Brennholz versorgt wer­den können.»

Der Mangel an Arbeitskräf­ten in der Forstwirtschaft hat dazu geführt, daß französische Firmen ihre Gefolgschaft hierher verbrachten, um den Holzeinschlag zu fördern. Diese Maßnahme ist aus forstlichen Gründen ebenso unerwünscht als sie von den Firmen als lahtig empfunden .wird. Es wird darum jeder Arbeitssuchende auf gute Verdienstmöglichkeitep und, an anderen Berufszweigen gemessen, höch­ster Zuteilung an Lebensmitteln. Schuhen und Arbeitsmitteln hingewie- een.

Die Holzabfuhr macht infolge des Mangels an Pferden und Kraftfahr- zeygen immer noch Schwierigkeiten. Die Holzabfuhrpferde genießen Schutz gegen Requisition, erhalten Futterzula­gen. die Kraftfahrzeuge Treibstöff zu­gewiesen.

Die nolzdiebstähle haben er­freulicherweise seit Kriegsende ab­genommen. Die französische und deut­sche Gendarmerie stellen bei den Holz­transportfahrzeugen jeweils fest, ob die Abfuhrpapiere in Ordnung sind. Nicht freigegebenes Holz verfällt der Beschlagnahme, die Fuhrunternehmer werden bestraft, wenn sie fahrlässig oder wissentlich gestohlenes Holz ab- führen. Es ist deshalb nötig, daß die Holzkäufer den Fuhrleuten die Kauf­papiere zur Abfuhr aushändigen. Falls verkauftes Holz vom Käufer vermißt wird, wird zweckmäßigerweise sofort die zuständige Forstdienststelle ver­ständigt. daß Nachforschung nach dem Dieb rechtzeitig *angestellt werden kann.

Langenbrand. 81. 12. 1946.

Der Kreisforstmeister C a 1 w I Pfeilsticker.

Die Lebensmitielzuteilungen

Laut Kartenerlaß des Landesernäh­rungsamts Tübingen können bezogen werden:

Vom 11. 2 0. Januar 1947: Brot:

Kinder von 03 Jahre: Abschnitt 6 500 g, 7 250 g (zus. 750 g).

Kinder von 36 Jahre: Abschnitt 2 1000 g, 3 550 g ("zus. 1550 g). Jugendliche von 610 Jahre: Abschnitt 3 u. 4 je 1000 g (zus. 2000 g). Jugendliche von 1018 Jahre: Abschn.

3 u 4 je 1000 g (zus. 2000 g). Erwachsene über 18 Jahre: Abschnitt 3 u. 4 je 1000 g (zus. 2000 g). Schwerarbeiter 1 Kat. auf- Abschn. 13 500 g.

Schwerarbeiter 2. Kat. auf Abschnitt 13 1000 g, 14 250 g (zus. 1250 g). Schwerarbeiter 3. Kat. auf Abschnitt 13 u. 14 je 1000 g. 15 300 g (zus. 2300 g). Werdende und stillende Mütter auf Ab­schn. 4 der Zusatzkarte 500 g. Brotkarten für Selbstversorger auf Ab­schnitt 610 je 1000 g (zus. 5000 g).

Fleisch:

Kinder von 03 Jahre: Abschnitt 11

100 g.

Kinder von 36 Jahre: Abschnitt 15 u.

16'je 50 g (zus. 100 g).

Jugendliche von 610 Jahre: Abschnitt 16 u. 17 je 50 g (zus. 100 g); Jugendliche von 1018 Jahre: Abschn. 1821 je 50 g (zus. 200 g).

Erwachsene über 18 Jahre: Abschnitt 1719 je 50 g (zus. 150 g). Schwerarbeiter 1. Kat.. S

Schwerarbeiter 2. Kat. auf Abschn. 17 bis 20 je 50 g (zus. 200 g). Schwerarbeiter 3 Kat auf Abschn. 17 bis 19 je 50 g, 20 100 g (zus. 250 g). Werdende und stillende Mütter auf Ab­schn. 6 und 11 je 50 g (zus. 100 g).

Vollmilch:

Kinder von 03 Jahren täglich a A Ltr. Kinder von 36 Jahren A Ltr. täglich. Jugendliche von 610 Jahren K Ltr. täglich.

Jugendliche'von 1018 Jahren Ltr. täglich.

Calw, den 8. Januar 1947.

Kreisernährungs amt.

Kreisstadt Calw Bestreuen der Gehwege bei Glatteis Es wird die bestehende ortspolizei­liehe Vorschrift in Erinnerung ge­bracht, wonach die Eigentümer und Be­sitzer von Gebäuden und Grundstücken an Straßen und öffentlichen Plätzen verpflichtet sind:

1. nach jedem Schneefall auf der Länge ihres Anwesens bzw. Grundstücks die Gehwege von Schnee säubern zu lassen,

2. bei Glatteis und Schneeglätte die Gehwege und Straßenübergänge bis j

1 spätestens früh 148 Dhr und, sofern Glatteis oder Schneeglätte vor 21 Uhr eintritt, sofort mit Sand oder Asche zu bestreuen. Ebenso sind Schleifen auf Gehwegen zu be­streuen.

Säumigkeit oder Nichterfüllung der Reinigungs- und Streupflicht macht den Ilaus- bzw. Grundstücksbesitzer zivil- und strafrechtlich haftbar.

Verbot des ßodelns auf Straßen und Wegen

Innerhalb der Ettersgrenze (Stadt­gebiet) ist das Rodeln auf allen Stra­ßen und Wegen verböte^.

Die Eltern und sonstigen Erzie­hungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder und Pflegebefohlenen auf dieses Verbot hinzuweisen

Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Bürgermeisteramt.

Gesellschaft für Gesundheitsfürsorge und Kriegsgefangenendienst Kreis ko mitee Calw, Landratsamt

Wer kennt Gefr. Emmerich Weindör­fer. am 6. 6. 46 vom Gef.Lager Ingol­stadt nach Calw entlassen. Josef Guide (in russ. Gefsch ), aus dem Kreis Calw stammend? ESn Heimkehrer möchte die Familie unterrichten.

Hier liegt Post an Frl. Hildegard Wackenhuth, Kreis Calw, Abs. Poetz Werner, russ. Gefsch.. Postf. Nr. 415 '1.

Herzlichen Dank für alle kleinen und größeren Spenden in den letzten 14 Ta­gen, auch an Ungenarint Altensteig (RM. 10.), diese werden wunsch­gemäß verwendet.

Für Weihnachtspäckle an Kriegsge­fangene werden weiterhin Spenden an­genommen, da die Absendung durch eingetretene Sperre verschoben werden mußte.

Beiträge für die ehemal. DRK.-Ster­behilfe sind jeweils bis 3. 1., 3. 4.. 3. 7, und 3. 10. 1947 auf Konto Nr. 208! bei der Kreissparkasse einzuzahlen. I m gefl. 'Einhaltung der Termine wird dringend gebeten. Im Ernstfall wirkt sich die zu späte Einsendung der Bei­träge sehr unangenehm aus.

Geschäftsstelle Calw. Land­ratsamt. Zimmer 15. Tel. 244'345 I. A.: May. Nachmittags geschlossen.

Herausgeber Gouvernement Militaire de Calw Ver­waltung und Anzeigenannahme Landratsamt Calw Abt Bekanntmachungen - Druck A Oelschlflcer sehe Buchdruckerei in Calw

VOLHSTHEATER CUU

Vom 1015. |anuar

Sein Jeijtes Modell

(Falbalas)

dn Film aus der französischen Mode­welt mit detrschen Untert.teln Vei bo­ten iör lugend! che unter lf> Jahien.* Montag. 13. lanuar Sondervorstellung ruf Zivil und Truppe

Ein amenk. Film in fianz. Sprache.

tvangeüsche Gottesdienste in Calw

I. Sonntap nach dem Erschemunpsfest. 12. lanuar 194? 8 45 Uhr Frühgones- dienst iSchüz r 8.45 Uhr Christenlehre tür die Söhne* 10 Uhr Haungoites. dienst (Holzel; Kein Kindergottesd.enst:

Mittwoch: P.30 Uhr Rets*unde, 20 Uhr Frauen, und Mutterabend;

Donnerstag: 20 Uhr Bibelslunde (über die Bergpredigt).

Oot' schenkte uns ein gesundes Bübein Traugott, tn dankbarer Freüde Lisi und Georg Schörte mit Friedemann.

Calw Silvester 1946

Ihre Vermählung geben bekannt:

Otto Baler, Lydia Baler, geb. Rexer. Ludwigaburg/Obeihaugstett-Schwarzw. 10. Dezember 1946

Es starben:

Jakob Dlttus im Ater von 85 lahren am I. )anuar 194? Für alle Bewese der Teilnahme danken herzlich. Fam. Gustav Dibus, Stutgart, Familie Emi Dittus, Calw, Lesel Kochendörfer mit Familie Calw. Calw, 7. lanuar 1947