item Maß mit Brennholz versorgt werden können.»
Der Mangel an Arbeitskräften in der Forstwirtschaft hat dazu geführt, daß französische Firmen ihre Gefolgschaft hierher verbrachten, um den Holzeinschlag zu fördern. Diese Maßnahme ist aus forstlichen Gründen ebenso unerwünscht als sie von den Firmen als lahtig empfunden .wird. Es wird darum jeder Arbeitssuchende auf gute Verdienstmöglichkeitep und, an anderen Berufszweigen gemessen, höchster Zuteilung an Lebensmitteln. Schuhen und Arbeitsmitteln hingewie- een.
Die Holzabfuhr macht infolge des Mangels an Pferden und Kraftfahr- zeygen immer noch Schwierigkeiten. Die Holzabfuhrpferde genießen Schutz gegen Requisition, erhalten Futterzulagen. die Kraftfahrzeuge Treibstöff zugewiesen.
Die nolzdiebstähle haben erfreulicherweise seit Kriegsende abgenommen. Die französische und deutsche Gendarmerie stellen bei den Holztransportfahrzeugen jeweils fest, ob die Abfuhrpapiere in Ordnung sind. Nicht freigegebenes Holz verfällt der Beschlagnahme, die Fuhrunternehmer werden bestraft, wenn sie fahrlässig oder wissentlich gestohlenes Holz ab- führen. Es ist deshalb nötig, daß die Holzkäufer den Fuhrleuten die Kaufpapiere zur Abfuhr aushändigen. Falls verkauftes Holz vom Käufer vermißt wird, wird zweckmäßigerweise sofort die zuständige Forstdienststelle verständigt. daß Nachforschung nach dem Dieb rechtzeitig *angestellt werden kann.
Langenbrand. 81. 12. 1946.
Der Kreisforstmeister C a 1 w I Pfeilsticker.
Die Lebensmitielzuteilungen
Laut Kartenerlaß des Landesernährungsamts Tübingen können bezogen werden:
Vom 11. — 2 0. Januar 1947: Brot:
Kinder von 0—3 Jahre: Abschnitt 6 500 g, 7 250 g (zus. 750 g).
Kinder von 3—6 Jahre: Abschnitt 2 1000 g, 3 550 g ("zus. 1550 g). Jugendliche von 6—10 Jahre: Abschnitt 3 u. 4 je 1000 g (zus. 2000 g). Jugendliche von 10—18 Jahre: Abschn.
3 u 4 je 1000 g (zus. 2000 g). Erwachsene über 18 Jahre: Abschnitt 3 u. 4 je 1000 g (zus. 2000 g). Schwerarbeiter 1 Kat. auf- Abschn. 13 500 g.
Schwerarbeiter 2. Kat. auf Abschnitt 13 1000 g, 14 250 g (zus. 1250 g). Schwerarbeiter 3. Kat. auf Abschnitt 13 u. 14 je 1000 g. 15 300 g (zus. 2300 g). Werdende und stillende Mütter auf Abschn. 4 der Zusatzkarte 500 g. Brotkarten für Selbstversorger auf Abschnitt 6—10 je 1000 g (zus. 5000 g).
Fleisch:
Kinder von 0—3 Jahre: Abschnitt 11
100 g.
Kinder von 3—6 Jahre: Abschnitt 15 u.
16'je 50 g (zus. 100 g).
Jugendliche von 6—10 Jahre: Abschnitt 16 u. 17 je 50 g (zus. 100 g); Jugendliche von 10—18 Jahre: Abschn. 18—21 je 50 g (zus. 200 g).
Erwachsene über 18 Jahre: Abschnitt 17—19 je 50 g (zus. 150 g). Schwerarbeiter 1. Kat. —. S
Schwerarbeiter 2. Kat. auf Abschn. 17 bis 20 je 50 g (zus. 200 g). Schwerarbeiter 3 Kat auf Abschn. 17 bis 19 je 50 g, 20 100 g (zus. 250 g). Werdende und stillende Mütter auf Abschn. 6 und 11 je 50 g (zus. 100 g).
Vollmilch:
Kinder von 0—3 Jahren täglich a A Ltr. Kinder von 3—6 Jahren A Ltr. täglich. Jugendliche von 6—10 Jahren K Ltr. täglich.
Jugendliche'von 10—18 Jahren Ltr. täglich.
Calw, den 8. Januar 1947.
Kreisernährungs amt.
Kreisstadt Calw Bestreuen der Gehwege bei Glatteis Es wird die bestehende ortspolizeiliehe Vorschrift in Erinnerung gebracht, wonach die Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Grundstücken an Straßen und öffentlichen Plätzen verpflichtet sind:
1. nach jedem Schneefall auf der Länge ihres Anwesens bzw. Grundstücks die Gehwege von Schnee säubern zu lassen,
2. bei Glatteis und Schneeglätte die Gehwege und Straßenübergänge bis j
1 spätestens früh 148 Dhr und, sofern Glatteis oder Schneeglätte vor 21 Uhr eintritt, sofort mit Sand oder Asche zu bestreuen. Ebenso sind Schleifen auf Gehwegen zu bestreuen.
Säumigkeit oder Nichterfüllung der Reinigungs- und Streupflicht macht den Ilaus- bzw. Grundstücksbesitzer zivil- und strafrechtlich haftbar.
Verbot des ßodelns auf Straßen und Wegen
Innerhalb der Ettersgrenze (Stadtgebiet) ist das Rodeln auf allen Straßen und Wegen verböte^.
Die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder und Pflegebefohlenen auf dieses Verbot hinzuweisen
Zuwiderhandlungen werden bestraft.
Bürgermeisteramt.
Gesellschaft für Gesundheitsfürsorge und Kriegsgefangenendienst Kreis ko mitee Calw, Landratsamt
Wer kennt Gefr. Emmerich Weindörfer. am 6. 6. 46 vom Gef.Lager Ingolstadt nach Calw entlassen. — Josef Guide (in russ. Gefsch ), aus dem Kreis Calw stammend? ESn Heimkehrer möchte die Familie unterrichten.
Hier liegt Post an Frl. Hildegard Wackenhuth, Kreis Calw, Abs. Poetz Werner, russ. Gefsch.. Postf. Nr. 415 '1.
Herzlichen Dank für alle kleinen und größeren Spenden in den letzten 14 Tagen, auch an Ungenarint Altensteig (RM. 10.—), diese werden wunschgemäß verwendet.
Für Weihnachtspäckle an Kriegsgefangene werden weiterhin Spenden angenommen, da die Absendung durch eingetretene Sperre verschoben werden mußte.
Beiträge für die ehemal. DRK.-Sterbehilfe sind jeweils bis 3. 1., 3. 4.. 3. 7, und 3. 10. 1947 auf Konto Nr. 208! bei der Kreissparkasse einzuzahlen. I m gefl. 'Einhaltung der Termine wird dringend gebeten. Im Ernstfall wirkt sich die zu späte Einsendung der Beiträge sehr unangenehm aus.
Geschäftsstelle Calw. Landratsamt. Zimmer 15. Tel. 244'345 — I. A.: May. — Nachmittags geschlossen.
Herausgeber Gouvernement Militaire de Calw Verwaltung und Anzeigenannahme Landratsamt Calw Abt Bekanntmachungen - Druck A Oelschlflcer sehe Buchdruckerei in Calw
VOLHSTHEATER CUU
Vom 10—15. |anuar
„Sein Jeijtes Modell“
(Falbalas)
dn Film aus der französischen Modewelt mit detrschen Untert.teln Vei boten iör lugend! che unter lf> Jahien.* Montag. 13. lanuar Sondervorstellung ruf Zivil und Truppe
Ein amenk. Film in fianz. Sprache.
tvangeüsche Gottesdienste in Calw
I. Sonntap nach dem Erschemunpsfest. 12. lanuar 194? 8 45 Uhr Frühgones- dienst iSchüz r 8.45 Uhr Christenlehre tür die Söhne* 10 Uhr Haungoites. dienst (Holzel; Kein Kindergottesd.enst:
Mittwoch: P.30 Uhr Rets*unde, 20 Uhr Frauen, und Mutterabend;
Donnerstag: 20 Uhr Bibelslunde (über die Bergpredigt).
Oot' schenkte uns ein gesundes Büb’ein Traugott, tn dankbarer Freüde Lisi und Georg Schörte mit Friedemann.
Calw Silvester 1946
Ihre Vermählung geben bekannt:
Otto Baler, Lydia Baler, geb. Rexer. Ludwigaburg/Obeihaugstett-Schwarzw. 10. Dezember 1946
Es starben:
Jakob Dlttus im Ater von 85 lahren am I. )anuar 194? Für alle Bewese der Teilnahme danken herzlich. Fam. Gustav Dibus, Stu’tgart, Familie Emi Dittus, Calw, L’esel Kochendörfer mit Familie Calw. Calw, 7. lanuar 1947