Holzeinschlag und -verbrauch im. Jahr 1947
zur Selbstwerbung
Der Wald der französisch besetzten Zone aller Besitzklassen muß seine Erzeugung zum Wiederaufbau der zerstörten Gebiete Frankreichs, daneben zum Ankauf lebenswichtiger Verbrauchsgüter des deutschen Bedarfs und erst in'dritter Linie zum Aufbau des eigenen Wohnraums bereitstellen. Diese Beanspruchung übersteigt den laufenden Zuwachs um ein Mehrfaches und führt zu einer Waldverarmung des deutschen Raumes, wenn nicht der Rohstoff Holz mit rücksichtsloser Sparsamkeit bewirtschaftet wird.
Aus diesem|Grunde kann der Aufbau der zerstörten Gebäude nur sehr langsam in Angriff genommen werden und müssen Baupläne, die diesem Grundsatz nicht Rechnung tragen, abgelehnt werden. Verbrauch von Holz zur Herstellung von Luxusgegenständen muß gedrosselt werden, wenn diese nicht für den Export bestimmt sind. Brennholz wird im Jahre 1947 knapper zu- geteilt werden können als 1945 und 1946.
Die Aufgabe der Holzbereitstellung in der Form, die dem Wald am wenigsten schadet, ist Sache der staatlichen Einheitsforstämter für den Staats-, Gemeinde- und Privatwald. Die Bürgermeister und Privatwaldbesitzer erhalten und erhielten von den Forstämtern dieser Tage die Mitteilung der Umlagen an Nutz- und Brennholz, die ihr Waldbesitz im laufenden Jahr aufzubringen hat.
'liierzn ist zu bemerken: Die Umlagen für das Jahr 1945/46 wurden von der Mehrzahl der Besitzer in dankenswerter Weise pünktlich aufgebracht, so daß nur in wenigen Fällen Strafen ausgesprochen werden müssen.
Die Forstämter sind bereit, die Pr vatwaldbesitzer bei der ' Aufbringu: der Umlage zu beraten, den Hieb au: zuzeiehnen und den Holzanfall aufzunehmen ■yj.md die Verkaufsverträge auszufertigen.
Bei Nichterfülung der Umlage wird von der Besatzungsmacht hohe* Verzugsstrafe ausgesprochen Das Forstamt ist auch berechtigt, .bei säumigen Waldbesitzern einen erhöhten Zwangseinschlag durchzuführen.
Der Verkauf allen Nutzholzes ist schriftlich abzuscliließen, die Verträge bedürfen der Unterschrift des Forstmeisters und sind erst nach Ablieferung der Einkaufscheine rechtsgültig.
Der Verkauf des Brennholzes hat nach den Weisungen des Bürgermeisters und nach Rücksprache mit dem Forstmeister zu geschehen. Verkauf nach auswärts ist untersagt.
Eigenmächtige Holzverkäufe werden als Schwarzhandel behandelt, das Holz hieraus verfällt der Beschlagnahme.
Waldbesitzer, die Brennholz abzuliefern haben, können die Aufbereitung
dem Empfänger überlassen.
Termin für die Meldung der Fertigstellung der Hieb« aus Privatwald ist der 31. 3. 1947. Unterlassung der Meldung wird mit Ordnungsstrafe von mindestens 3 RM. geahndet.
Gegen die Umlage kann Beschwerde eingelegt werden, über sie entscheidet die Forstdirektion Tübingen.
Die Zuteilung des Holzes an deutsche Verbraucher erfolgt in folgender Weise:
Waldbesitzer, welche für eigene Zwecke kleinere Holzmengen im eigenen Wald einschlagen wollen, müssen die Freigabe beim Haimatforstamt beantragen. Den Sägewerken ist es untersagt, Rolilt-1z für Waldbesitzer einzu- sehneidert. . ’ dürfen Schnittholz nur gegen Eiuk.uiischeine ausliefern.
Handwerker, wie Wagner und Küfer, die Rundholz verarbeiten, erhalten durch ihre Berufsorganisation Rundholzeinkaufscheine geliefert, mit denen der Einkauf ab Wald freigegeben wild. Handwerker, die Schnittholz verarbeiten, wie Schreiner, erhalten Schnittholzeiiikaufscheine zum Kauf der Rohware beim Sägewerk.
Der haubeiarf an Holz wird aus einem. Hider sehr kleinen Kreiskon- tiugcul vom Landratsamt verteilt; Anträge sind beim zuständigen Kreis- baumeistcr einzureichen. Bauholz zu Kompensationen von Ziegeln und ähnlichen Baustoffen wird keinesfalls zugeteilt. Weiterverkauf von Bauholz ist strafbar.
Die Sägewerke werden mit Roh- lioiz vom Waldbesitz gegen Abgabe von Rundholzeinkaufseheinen versorgt in Um Umfang, der ihrem Vorrat im
Wald und auf Lager und besonders ihrer Schnittleistung entspricht. Die Forstämter lenken das Rundholz stete in die nächstliegenden Werke und können die Einlösung der Einkaufsscheine versagen, wenn ein Sägewerk mit dem Einschritt und der Holzabfuhr rückständig bleibt. Wenn ein Sägewerk umgekehrt, mehr als seine Einkaufscheine ausweisen, einschneiden kann, so wird der Kreisforstmeister anzurufen sein, der verantwortlich dafür ist, daß di« Leistungsfähigkeit der Sägewerk« ausgenützt wird.
Zur Anregung der Arbeitsleistungkönnen Holzhauer von ihrem Forstamt nur für eigene Zwecke Nutzholz freibekommen. Der Bedarf muß nach- gewiesen werden.
Generatarholz wird auf Festkraftstoffkarte im allgemeinen b«i den Holztankstellen bezogen. Ausnahmsweise können auch die Forstämter gegen Eintrag auf der Karte an Kraftfahrer unzerkleinertes Tankholz abgeben.
Brennholz muß wegen Arbeitermaugel auch im Jahr 1947 von den Verbrauchern eingeschlagen werden. Zur Versorgung Alter und Gebrechlicher muß jeder Brennholzselbstwerber eine Möhrmenge zur Verfügung, des Forstamts aufbereiten. Normal-' Zuteilung je Haushalt sind jährlich“ 3 Raummeter Brennholz.
Bäckereien erhalten imj^dangj Brennholz zum Hieb.angewfHHP^HB^ sie in der Gemeinde wechselweise Je 1 einen Monat den Betrieb schließen. Kurzfristige Betriebsruhe erspart Hoizi nicht in der erforderlichen Weise.! Sonstige gewerbliche Großver-' bräucher an Brennholz müssen in* der kältesten Zeit ihre Betriebe ein- sehränken, weil sie nur in Öfescheiden-
Kinderkraakhelten einer Volksküchensuppe
Der Kreis Calw war dank der Mithilfe einer auswärtigen Firma in der Lage, seine Ausgabe von Volksküchensuppen auf 10 000 Portionen täglich zu erhöhen.Die ungewöhnlich starke Kälte hat unvermeidliche Anlaufschwierigkeiten mit sich gebracht. Die Suppensubstanz, welche auf die einzelnen Ortschaften hinauageföhrt werden mußte und unter anderem frische Kartoffeln und Salzgemüse enthielt, ist teilweise auf dem Transport gefroren. Um die ganze Aktion rasch anlaufen zu lassen, mußte Salzgemüse verwendet werden, welches u. a. Kohlstiele enthielt, die infolge der Einwirkung der Salz-Imprägnierung verholzten, und teilweise in die Suppe hineingeraten sind. Die im Anfang von auswärts gelieferten Lebensmittel entsprechen auch noch nicht ganz der Geschmacksrichtung der schwäbischen Bevölkerung. Es hat sich außerdem gezeigt, daß bei Verwendung eiser
ner Kessel die Suppe eine dunkle Farbe* bekommt. Bedauerlich ist die ablehnende Haltung der Bevölkerung und die Form, in der sie zum Ausdruck gebracht wurde. Die Begünstigten sollten nicht vergessen, daß der Kreis Calw dör einzige ist, welcher eine Zusatznahrung in dieser großzügigen Form bewerkstelligen konnte. Das Kreisernährungsamt ist aufs äußerste bemüht. diese zutage getretenen, ln der Hauptsache durch die außerordentliche Kälte hervorgerufenen Anlaufschwierigkeiten zu beseitigen; es wird außerdem durch Delegierung eines Angestellten in die Suppenfabrik dafür sorgen, daß in die Rezepte eine gewisse Abwechselung hineinkommt, da der Bevölkerung nach Ueberwindung der Anlaufschwierigkeiten nicht zugemutet werden kann, wochenlang dieselbe Suppe zu essen.
Der Landrat
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