solche von Kartoffeln und anderen Le­bensmitteln, nicht ohne Genehmigung durchzuführen, nicht genügend beach­tet. Strafen bis zu 50 RM. wurden den Betreffenden zudiktiert, wobei der Prä­sident zum Ausdruck brachte, daß die deutsche Justiz in solchen Fällen we­sentlich schärfere Strafen verhängen würde. Ein Mann aus dem Bezirk Neuen­bürg hatte in Gemmrigheim am Neckar seinen eigenen bzw. den Wein aus dem Weinberg seiner Frau geholt. Auch er muß 50 RM. Strafe zahlen, da jeder Warentransport genehmigt sein muß, was hier nicht der Fall war. Für das Sonntagsfahren muß der Wagenbesitzer 25 RM. extra zahlen. Daß man auch beim Tanz die vorgeschriebene Zeit ein- halten muß, sollte klar sein. Einer, der das nicht tat, zahlt 30 RM. Strafe. Ein Fräulein aus der Gegend von Calw, das sich einen Diebstahl zuschulden kommen ließ, muß dafür einige Zeit ins Gefängnis. Noch schwerer wog das Verhalten eines Mädchens und zweier Frauen, die Kriegsgefangenen zur Flucht verholfen hatten. Das Mädchen geht 6 Monate und 10 Tage ins Gefäng­nis, ihre Mutter wurde für unschuldig erklärt, während eine andere Beteiligte 2 Monate ins Gefängnis wandert. Ein bekannter' tüchtiger Schneidermei­ster aus dem Bezirk Neuenbürg war des Vertrauensmißbrauchs angeklagt. Er hatte einen Stoff von einem französi­schen Kunden erhalten, hatte ihn aber nicht zurückgegeben. Der Schneider­meister wollte denselben verarbeiten; ein Fall höherer Gewalt hinderte ihn daran, der Stoff ging verloren. Er be­mühte und bemüht sich um Ersatz. Das Gericht kam zum Freispruch. Daß man der französischen Küche keine Lebensmittel wegnehmen darf, wurde einem Mädchen und einer Frau deut­lich dadurch zum Bewußtsein gebracht, daß sie zwei bzw. einen Monat ins Ge­fängnis kommen. Immer wieder muß man feststellen, daß Lastwagen nachts ohne Licht oder ohne genügende Be­leuchtung fahren Zwei Chauffeure, die angeklagt waren, ohne Licht gefahren zu sein, konnten nachweisen, daß sie keine Schuld trugen. Sie wurden frei- gesprochen, während der Wagenbesitzer und die Transportregie je 100 RM. Strafe zahlen müssen.

Bekanntmachungen der Stadt Calw

Anmeldung zur staatlichen Gebäude- brandversicherung

Alle Gebäudeeigentümer, die neue Gebäude errichtet haben (auch Roh­bauten, sobald sie unter Dach gekom­men sind) oder bestehende baulich oder durch Hinzufügung oder Entfernung von Zubehör verändert haben oder die ihre Gebäude nach Preisen vom 1. August 1914 zu hoch oder zu nieder zur BramU'ersieherung eingeschätzt oder in eine zu hohe Gefahrenklasse eingeteilt glauben, werden zur entspre­chenden Anmeldung beim Städt. Steuer­amt Rathaus Zimmer 13 innerhalb 8 Tagen aufgefordert.

Es wird besonders darauf hingewie­sen, daß durch eine bloße Vormerkung von Amts wegen, soweit eine solche überhaupt stattfindet, die Anmeldung durch den Gebäudeöigentümer nicht er­setzt und daß ferner bei Unterlassung der Anmeldung eines unversicherten Gebäudes zur Höhereinschätzung die Entschädigung im Brandfalle auf der Grundlage des Versicherungsanschlags berechnet wird.

Eine ganze Reihe Umbauten und andere bauliche Veränderungen der letzten Zeit sind noch nicht angemeldet worden.

Calw, den 9. November 1946

Bürgermeisteramt:

Requisitionen

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß sämtliche Belege (Rechnungen, Kostenaufstellungen usw.) über Liefe­rungen und Leistungen, die für die französische Militärregie­rung ausgeführt wurden, in doppel­ter Fertigung einzureichen sind, und zwar ein Exemplar mit deutschem und das andere mit französischem Text.

Es ist zu beachten, daß diese Belege unmittelbar nach Ausführung der Lieferung oder Leistung auf dem Rat­haus (Zimmer 14) einzureichen sind, andernfalls mit einer Anerkennung durch die französische Militärregierung nicht zu rechnen ist und die Bezahlung nicht durchgeführt werden kann.

Bürgermeisteramt.

Knochen-Sammelaktion

Um die Knoehenerfassung zu heben, wird ab sofort eine Seifenprämie ein­geführt. Für 1 kg Knochen wird 1 Stück HF-Seife (50 g) und für 5 kg Knochen wahlweise

1 Stück Kernseife (ca. 50 g) oder 5 Stück HF-Seife

abgegeben. Im Kreis Calw sind folgende Knochen-Sammelstellen vorhanden:

Johann Weimert, Pfrondorf (Altstoff­händler)

Karl Burkhardt, Calw, Torgasse (Alt­stoffhändler)

Karl Huber, Hirsau. Pletschenau (Alt­stoffhändler)

Fritz Gaus, Wildbad, Wildbader Straße (Altstoffhändler).

Diese Knochen-Sammelstellen sind jeden Dienstag annahmebereit.

Für die abgelieferten Knochen wer­den Prämienmarken ausgegeben, die bei

folgenden Verkaufsstellen eingelöst

werden können:

Altensteig: Christ. Schmid, Seifen­geschäft, Poststr.

Haiterbach: Fa Furch, Seifen­geschäft

Nagold: Karl Harr, Marktstr. 61

Wildberg: Georg Straub, Gemischt­warengeschäft, Hauptstr.

Calw: Reinhold Hauber, Seifen­geschäft, Lederstr.

W i 1 d b a d : Ludwig Happelmann> Ko­lonialwarengeschäft

Neuenbürg: Karl Mahler, Seifen­fabrik

Birkenfeld: Karl Kuli, Gemisoht- warengeschäft, Hauptstr.

Herrenalb: W. Bechtle, Kolonial­waren

Loffenau: Marie Günther, Untere Burgstraße.

Kreiswirtschaftsamt.

VOLKSTHEATER CALW

Vom 22. bis 28. November

Violanta

mit Ewald Baiser und Anneliese Reinhold. Regie Paul Ostermaver. Ein ergreifender Heimatfilm. Jugendfrei. Montag,25. Nov. Sondervorstellung mit dem Film

Panique

für Zivil und Truppe.

Volksbildungswerk Calw

Der bekannte Rilke- Forscher, Univeraltlls- nrofessor Angel los/Caen spricht schon Preitatr am 22. Nov., abends 8 Uhr im Oeorgenäum Aber Romain, Rolland und Deutschland.

Evangelische Gottesdienste in Calw

Sonntag, 24. Nov., 23. nach Trinitatis, Totensonntag: 9.30 Uhr Hauptgotles- dienst (Höltzel); 11 Uhr Christenlehre f. d. Söhne; 14 Uhr Abendmahlsfeier f. Ahe und Gebrechliche im Vereinshaus; 17. Uhr Abendpredigt tm Vereinehaus (Ostermann).

Mittwoch: 9.30 Uhr Betstunde.

Freitag: 14 Uhr Gustav.Adolf-Frauen- werk (Vereinshaus).

Mittwoch bis Freitag,20Uhr Biblische Vorträge über Offenbarung 2 und 3 im Vereinshaus (Schfla).

Familiennachrichten

Wir haben uns verlobi: Martha Müller, Otto Braun, Wilferdingen/Baden, Calw. Im November 1946.

Unser Stammhalter Rolf ist angekommen. In dankbarer Freude: Eugen Steinhäu­ser, Rundfunkmechaniker, u. Frau Frida, geb. Burkhardt, z. Z. Kreiakrankenhaus Calw. Calw. 16, November 1Q46

Es starben:

Ostelsheim, 17. November 1946 Mein lieber Mann, unser guter Vater Albert Gehring, Schreinermeister ist heute nach langer schwerer Krank, heit sanft entschlafen. In tiefer Trauer: Frau Therese Gehring mit Töchtern Emma und Else. Beerdigung Mittwoch, 2o. November, nachmittags >2 Uhr.

Spendet für das Soziale Hillswerk

Herausgaben Goavernem.nt MlllUIre de Calw. Verwaltung a. Anzilg. nana ahme: l.andrztsamt In Calw. Abtlg. Bekannt­machungen. Druck: A. Oelachläger- sche Buchdnick.rei Is Calw.