Erfassung der Treibstoffbestände
I. Auf Grund einer Anordnung der Militärregierung, Section Carburants, Baden-Baden, vom 11 10. 1946 ist eine Erhebung über die Treibstoffbestände im französisch gesetzten Gebiet Würt- temberg/Hohenzollern (einschl. Kreis Lindau) durchzuführen.
Alle in Ziffer 1—6 angegebenen Dienststellen und Personen, die am Stichtag im Besitze von 200 Liter Vergaserkraftstoff oder 300 Kilogramm Dieselkraftstoff und mehr -sind, haben ihre Bestände bis spätestens 3 0. November 1946 der Landesdirektion der Wirtschaft (Landeswirtschaftsamt, Abteilung Verkehr, Tübingen, Schloß) zu melden.
I. Reichsbahn, 2. Reichspost, 3. Schifffahrt, 4. Transport-Regie, 5. Staatssekretariat,Landesdirektionen und deren naehgeordnete Dienststellen, 6. alle übrigen Firmen und Privatpersonen, die ihren Treibstoff durch die Militärregierung Production Industrielle ,Section Carburants“ Baden-Baden, durch das Treibstoff-Referat der Landesdirektion der Wirtschaft — Landeswirtschaftsamt — Tübingen oder durch die Landratsämter — Treibstoffausgabestellen — zugeteilt erhalten.
II. Stichtag: 25. Novbr. 1946, 24 Uhr.
III. Die Meldungen müssen enthalten: 1. Name des Besitzers (genaue Bezeichnung der Firma), 2 Menge und Art des Treibstoffes, 3. Ort der Lagerung.
IV. Die Erfassung der Bestände bei den Tankstellen und Auslieferungslagern erfolgt durch das Zentralbüro für Mineralöl GmbH, auf besondere Anordnung.
Tübingen, den 4. November 1946
Landesdirektion der Wirtschaft — Landeswirtschaftsamt —
' Abt. Verkehr.
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.Treibstoff-Bewirtschaftung
1. Auf Grund der Anordnung der Militärregierung werden nunmehr sämtliche Tankausweiskarten für Benzin,
Dieselkraftstoff, Träktorenkraftstoff, - Schieferöl,
Tankholz,
Holzkohle,
Motorenöl
von der Kreissparkasse Calw und deren Zweigstellen Nagold. Altensteig, Neuenbürg und Wildbad ausgegeben.
Die Verbraucher werden gebeten, ihre Tankausweiskarte bis spätestens 20. jeden Monats bei der für ihren Bezirk zustehenden Sparkasse abzuholen.
Sollte ein Verbraucher noch nicht in der bei der Sparkasse au fliegenden Liste enthalten sein, so kann er sich
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wegen Aufnahme an das Landratsamt — Treibstoffstelle, Calw, Marktplatz 10 (Apparat 451 u. 345) wenden. Die Besitzer von neu autorisierten Kraftfahrzeugen haben ihre Treibstoffanträge unmittelbar nach Empfang der Autorisation bei der Treibstoffausgabestelle oder bei den Außenstellen des Kreisstraßenverkehrsamts einzu reichen. •
Bei Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges ist dies sofort’ der Treibstoffausgabestelle zu melden.
2. Sämtliche Treibstoffverbraucher in verschiedene Gruppen einge-
sind
teilt:
A
B
C
D
Landwirtschaft,
Transporte,
PKW und übriger Verkehr, Stationäre Motore.
Die einzelnen Kontingente werden festgesetzt:
A durch das Landwirtschaftsamt Calw, Kirchplatz 3,
dm eh das Kreisstraßenverkehrsamt Calw. Lederstr. 8, im Benehmen mit dem Landesstraßenverkehrsamt, Tü-
B
hingen,
C und D durch die Treibstorfnusgahe- stelle des Lanpratsumls in Calw, Marktplatz 10, im Benehmen mit der Landesdirektion der Wirtschaft und der für den Kreis gebildeten Treibstoff-Kommission.
Die Verbraucher haben ihre Anträge guf Zuteilung von Treibstoff jeweils am 10. des Vormonat? über die Bürgermeisterämter bei der Treibstoffausgabestelle, Calw oder der Außenstellen des Kreisstraßenverkehrsanjts in Na- gold'Altensteig — Neuenbürg Birkenfeld — Wildbad/nerrenalb, einzureichen. Verspätete, unvollständige und nicht mit der Stellungnahme des Bürgermeisters versehene Anträge können wegen den erforderlichen Rückfragen erst einen Monat später werden.
3. Bei der Ausgabe von Tankausweiskarten für Tankhdz. Holzkohle und Motorenöl sind auß^r den Zweigstellen der Kreissparkasse noch die oben genannten Außenstellen des Kreisstraßenverkehrsamts mit eingeschaltet.
Calw, den 20. November 1946
Landratsamt — Treibstoffausgabostelle —
berücksichtigt
Tagung des Militärgerichts Calw
Unter dem Vorsitz des Präsidenten, Kapitän Sena, tagte in Calw das Mittlere M*TTTtä rgerich t. Angeklagt war zunächst ein Mann von Nagold, bei dem Seitengewehre und Munition gefunden wurden. Er bekam eine Strafe von 15 Monaten Gefängnis, 10 Monate mit Aufschub. Unklar blieb, was der kranke Mann mit den gefundenen Sachen wollte. Jedenfalls wieder eine Mahnung, keine Waffen zu Hause zu behalten, sondern solche pflichtgemäß abzuliefern! — Einer geheimen Verschwörung bezichtigt wurden vier junge Leute, von denen drei in der Umgebung von Calw beheimatet sind und einer aus der amerikanischen Zone stammt. Als seinerzeit Plakate, deren Inhalt sich gegen antifaschistische Persönlichkeiten in Calw richtete, angeschlagen wurden, kam' man bei den Nachforschungen dieser „Soldaten-Kameradschaft“, wie sich die jungen Leute hießen, auf die Spur. Sie hatten sich mit der Herstellung falscher Kennkarten befaßt und suchten sich Lettern zum Drucken zu beschaffen. Auch sollte ein Stempel besorgt werden. An verschiedenen Personen waren Racheakte geplant. Einer der Angeklagten erhielt 3 Jahre, ein anderer 5 Jahre (3 Jahre Aufschub), der dritte 10 Monate und der vierte 1 Jahr Gefängnis. Man hatte den Eindruck, daß die jungen Leute sich des ganzen Ernstes der Situation nicht bewußt waren, und es kann auch an dieser Stelle nicht genug betont werden, daß das Militäramrieht weitgehend Nachsicht hat, wenn ein An
geklagter freiheraus bekennt und nur bei der Wahrheit bleibt. — Ein Mann und zwei Frauen aus dem Kreise Calw waren schwerer Vergehen angeklagt, der Mann wegen Bandendiebstahls, Plünderung, Diebstahls mit Waffengewalt, Erpressung, Flucht usw., die Frauen wegen Beihilfe zur Flucht. Der Mann wurdo zu 2 Jahren Gefängnis, eine Frau zu 7 Monaten und die andere zu 4 Monaten und 3000 RM. Geldstrafe verurteilt. — ..Schöne Zustände“ haben im vorigen Jahre im Amts geriehtsgefäng - nis Calw geherrscht. Drei dort Be- scEäftigte haben eine richtige Miß- und Lotterwirtschaft getrieben. -Sie waren der Störung der guten Ordnung im Dienst, des unerlaubten Diebstahls und der Ver- usw. angeklagt. Sie er- längere Gefängnisstrafen.
öffentlichen Handels, des untreuungen hielten alle Das JÜ pn f a che Militärgeri c h t hatte sich unter dem Vorsitz des Präsidenten, Commandant Coulomb, wieder mit einer ganzen Reihe von Strafsachen zu befassen Auch diesmal hatten sich namentlich Frauen, die ohne Passierschein die Zonengrenze überschreiten wollten, zu verantworten. Es wurden Strafen von 20 bis 60 RM verhängt. Besonders böse ist die Sache, wenn eine Frau nicht so viel Geld mit sich führt, daß sie v die Strafe bezahlen kann — Ein junger Mann aus dem Bezirk Nagold war ohne Papiere mit seinem Motorrad gefahren und muß dafür 50 RM zahlen — Fuhrleute hahen die Verordnung, Transporte, insbesondere