Erfassung der Treibstoffbestände

I. Auf Grund einer Anordnung der Militärregierung, Section Carburants, Baden-Baden, vom 11 10. 1946 ist eine Erhebung über die Treibstoffbestände im französisch gesetzten Gebiet Würt- temberg/Hohenzollern (einschl. Kreis Lindau) durchzuführen.

Alle in Ziffer 16 angegebenen Dienststellen und Personen, die am Stichtag im Besitze von 200 Liter Ver­gaserkraftstoff oder 300 Kilogramm Dieselkraftstoff und mehr -sind, haben ihre Bestände bis spätestens 3 0. November 1946 der Landesdirektion der Wirtschaft (Landeswirtschaftsamt, Abteilung Verkehr, Tübingen, Schloß) zu melden.

I. Reichsbahn, 2. Reichspost, 3. Schiff­fahrt, 4. Transport-Regie, 5. Staats­sekretariat,Landesdirektionen und deren naehgeordnete Dienststellen, 6. alle üb­rigen Firmen und Privatpersonen, die ihren Treibstoff durch die Militärregie­rung Production Industrielle ,Section Carburants Baden-Baden, durch das Treibstoff-Referat der Landesdirektion der Wirtschaft Landeswirtschaftsamt Tübingen oder durch die Landrats­ämter Treibstoffausgabestellen zugeteilt erhalten.

II. Stichtag: 25. Novbr. 1946, 24 Uhr.

III. Die Meldungen müssen enthalten: 1. Name des Besitzers (genaue Bezeich­nung der Firma), 2 Menge und Art des Treibstoffes, 3. Ort der Lagerung.

IV. Die Erfassung der Bestände bei den Tankstellen und Auslieferungs­lagern erfolgt durch das Zentralbüro für Mineralöl GmbH, auf besondere An­ordnung.

Tübingen, den 4. November 1946

Landesdirektion der Wirtschaft Landeswirtschaftsamt

' Abt. Verkehr.

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.Treibstoff-Bewirtschaftung

1. Auf Grund der Anordnung der Militärregierung werden nunmehr sämt­liche Tankausweiskarten für Benzin,

Dieselkraftstoff, Träktorenkraftstoff, - Schieferöl,

Tankholz,

Holzkohle,

Motorenöl

von der Kreissparkasse Calw und deren Zweigstellen Na­gold. Altensteig, Neuenbürg und Wildbad ausgegeben.

Die Verbraucher werden gebeten, ihre Tankausweiskarte bis spätestens 20. jeden Monats bei der für ihren Be­zirk zustehenden Sparkasse abzuholen.

Sollte ein Verbraucher noch nicht in der bei der Sparkasse au fliegenden Liste enthalten sein, so kann er sich

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wegen Aufnahme an das Landratsamt Treibstoffstelle, Calw, Marktplatz 10 (Apparat 451 u. 345) wenden. Die Besitzer von neu autori­sierten Kraftfahrzeugen haben ihre Treibstoffanträge unmittelbar nach Empfang der Autorisation bei der Treibstoffausgabestelle oder bei den Außenstellen des Kreisstraßenverkehrs­amts einzu reichen.

Bei Außerbetriebnahme eines Kraft­fahrzeuges ist dies sofort der Treib­stoffausgabestelle zu melden.

2. Sämtliche Treibstoffverbraucher in verschiedene Gruppen einge-

sind

teilt:

A

B

C

D

Landwirtschaft,

Transporte,

PKW und übriger Verkehr, Stationäre Motore.

Die einzelnen Kontingente werden festgesetzt:

A durch das Landwirtschaftsamt Calw, Kirchplatz 3,

dm eh das Kreisstraßenverkehrsamt Calw. Lederstr. 8, im Benehmen mit dem Landesstraßenverkehrsamt,-

B

hingen,

C und D durch die Treibstorfnusgahe- stelle des Lanpratsumls in Calw, Marktplatz 10, im Benehmen mit der Landesdirektion der Wirtschaft und der für den Kreis gebildeten Treib­stoff-Kommission.

Die Verbraucher haben ihre Anträge guf Zuteilung von Treibstoff jeweils am 10. des Vormonat? über die Bürger­meisterämter bei der Treibstoffaus­gabestelle, Calw oder der Außenstellen des Kreisstraßenverkehrsanjts in Na- gold'Altensteig Neuenbürg Birken­feld Wildbad/nerrenalb, einzurei­chen. Verspätete, unvollständige und nicht mit der Stellungnahme des Bür­germeisters versehene Anträge können wegen den erforderlichen Rückfragen erst einen Monat später werden.

3. Bei der Ausgabe von Tankausweis­karten für Tankhdz. Holzkohle und Motorenöl sind auß^r den Zweigstellen der Kreissparkasse noch die oben ge­nannten Außenstellen des Kreisstraßen­verkehrsamts mit eingeschaltet.

Calw, den 20. November 1946

Landratsamt Treibstoffausgabostelle

berücksichtigt

Tagung des Militärgerichts Calw

Unter dem Vorsitz des Präsidenten, Kapitän Sena, tagte in Calw das Mitt­lere M*TTTtä rgerich t. Angeklagt war zunächst ein Mann von Nagold, bei dem Seitengewehre und Munition ge­funden wurden. Er bekam eine Strafe von 15 Monaten Gefängnis, 10 Monate mit Aufschub. Unklar blieb, was der kranke Mann mit den gefundenen Sachen wollte. Jedenfalls wieder eine Mahnung, keine Waffen zu Hause zu behalten, sondern solche pflichtgemäß abzulie­fern! Einer geheimen Verschwörung bezichtigt wurden vier junge Leute, von denen drei in der Umgebung von Calw beheimatet sind und einer aus der ame­rikanischen Zone stammt. Als seinerzeit Plakate, deren Inhalt sich gegen anti­faschistische Persönlichkeiten in Calw richtete, angeschlagen wurden, kam' man bei den Nachforschungen dieser Soldaten-Kameradschaft, wie sich die jungen Leute hießen, auf die Spur. Sie hatten sich mit der Herstellung falscher Kennkarten befaßt und suchten sich Lettern zum Drucken zu beschaffen. Auch sollte ein Stempel besorgt wer­den. An verschiedenen Personen waren Racheakte geplant. Einer der Angeklag­ten erhielt 3 Jahre, ein anderer 5 Jahre (3 Jahre Aufschub), der dritte 10 Mo­nate und der vierte 1 Jahr Gefängnis. Man hatte den Eindruck, daß die jungen Leute sich des ganzen Ernstes der Si­tuation nicht bewußt waren, und es kann auch an dieser Stelle nicht genug betont werden, daß das Militäramrieht weitgehend Nachsicht hat, wenn ein An­

geklagter freiheraus bekennt und nur bei der Wahrheit bleibt. Ein Mann und zwei Frauen aus dem Kreise Calw waren schwerer Vergehen angeklagt, der Mann wegen Bandendiebstahls, Plün­derung, Diebstahls mit Waffengewalt, Erpressung, Flucht usw., die Frauen wegen Beihilfe zur Flucht. Der Mann wurdo zu 2 Jahren Gefängnis, eine Frau zu 7 Monaten und die andere zu 4 Mo­naten und 3000 RM. Geldstrafe verur­teilt. ..Schöne Zustände haben im vorigen Jahre im Amts geriehtsgefäng - nis Calw geherrscht. Drei dort Be- scEäftigte haben eine richtige Miß- und Lotterwirtschaft getrieben. -Sie waren der Störung der guten Ordnung im Dienst, des unerlaubten Diebstahls und der Ver- usw. angeklagt. Sie er- längere Gefängnisstrafen.

öffentlichen Handels, des untreuungen hielten alle Das pn f a che Militärgeri c h t hatte sich unter dem Vorsitz des Präsi­denten, Commandant Coulomb, wie­der mit einer ganzen Reihe von Straf­sachen zu befassen Auch diesmal hat­ten sich namentlich Frauen, die ohne Passierschein die Zonengrenze über­schreiten wollten, zu verantworten. Es wurden Strafen von 20 bis 60 RM ver­hängt. Besonders böse ist die Sache, wenn eine Frau nicht so viel Geld mit sich führt, daß sie v die Strafe bezahlen kann Ein junger Mann aus dem Be­zirk Nagold war ohne Papiere mit sei­nem Motorrad gefahren und muß dafür 50 RM zahlen Fuhrleute hahen die Verordnung, Transporte, insbesondere