Nachrichtenblatt

der Militär-Regierung für den Kreis Calw

Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

CALW Freitag, 6. Dezember 1946 Nr. 94

Bekanntmachungen für den Kreis Calw

Lebensmittelzuteilung im Monat Dezember 1946

Laut Kartenerlaß des Landesernäh­rungsamtes kann auf dfe Lebensmittel­karten für den Monat Dezember 194G bezogen werden:

Ftir die Zeit vom 1. bis 15. Dez. 1946:

Brot

Normalverbraucher, TSV. in Butter und TSV. in Fleisch

Klstk. von 03 Jahren auf Abschnitt 1 und 2 je 500; 3 150 g (zusammen 1150 g)

Klk. von 36 Jahren auf Abschnitt 1 und 2 je 1000 g; 3 500 g (zusammen 2500 gj

Kdr. von 610 Jahren auf Abschnitt 1 bis 3 je 1000 g (zusammen 3000 g) Jgd. von 1018 Jahren auf Abschnitt 1 bis 3 je 1000 g (zusammen 3000 g) Erwachsene über IS Jahre auf Abschn. 1 und 2 je 1000 g; 3 500 g; Klein- absehnilte 500 g (zusammen 3000 g) Schwerarbeiter 1. Kat. auf Abschnitt 1 500 g; 2 250 g (zusammen 750 g) Waldarbeiter 2. Kat. auf Abschnitt 1

Sprechtage des Landratsamtes in Neuenbürg und Nagold Mit Rücksicht auf die winterlichen Verkekrssehwierigkeiten wird das Landratsamt versuchsweise folgende Sprechtage abhalten: am Dienstag, 10. Dezember, vor­mittags 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr im Rathaus Neuen­bürg,

am Donnerstag, 12. Dezember, vormittags 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr im Rathaus Nagold. Es sind Sachbearbeiter der staat­lichen Verwaltung, des Kreisernäh­rungsamtes und des Kreis Wirtschafts­amtes anwesend.

Landratsamt Calw.

Verlegung des Kreiswirtschaftsanitcs Das Kreiswirtschaftsamt hat seine Diensträume nach Marktplatz Nr. 14 im Hause der Volksbank Calw, 1. Stock, verlegt. Bezugscheinausgabestelle jetzt Marktplatz Nr. 15 (Haus Niethammer).

Landratsamt.

bis 3 je 500 g; 4 400 g (zusammen 1900 g)

Schwerstarbeiter 3. Kat. auf Abschnitt 1 bis 3 je 1000 g; 4 500 g (zusammen 3500 g)

Werdende und stillende Mütter auf Ab­schnitt 421 750 g (zusammen 750 g) Brotkarten SV (für Selbstversorger) auf Abschnitt 401 2000 g; 402 bis 407 je 1000 g (zus. 8000 g).

Fleisch

Normalverbraucher, TSV in Butter und TSV in Getreide Klstk. von 03 Jahren auf Abschnitt 8 und 9 je 50 g (zusammen 100 g) Klk. von 36 Jahren auf Abschnitt 8 bis 10 je 50 g (zusammen 150 g)

Kdr. von 610 Jahren auf Abschnitt 8 und 9 je 100 g (zusammen 200 g)

Jgd. von 1018 Jahren auf Abschnitt 8 und 9 je 100 g; 10 150 g (zusammen 350 g)

Erwachsene über 18 Jahre auf Abschn.

8 find 9 je 100 g; 10 50 g (zus. 250 g) Schwerarbeiter 1. Kat. auf Abschnitt VO 50 g (zusammen 50 g) Waldarbeiter 2. Kat. auf Abschnitt VO, VK, VG je 100 g (zusammen 300 g) Schwerstarbeiter 3 Kat. auf Abschnitt VE, VG, VK je 100 g; VO 80 g (zu­sammen 38Ö g)

Werdende und stillende Mütter auf Ab­schnitt 423 100 g.

Vollmilch

Auf den Bestellabschnitt der Voll­milchkarte der

Klstk. von 03 Jahren tägl. % Liter Klk. von 36 Jahren tägl. Vi Liter Kdr. von 610 Jahren tägl. % Liter Jgd. von 1018 Jahren tägl. % Liter Werdende und stillende Mütter tägl. % Liter.

Calw, 28. November 1946.

Kreisernährungsamt/

Zuckerausgabe für Monat November 1. Bezugsberechtigte, Rationssätze und Bezugsabschnitte.

Für Monat November 1946 erhalten Zucker:

Kinder von 0 bis 3 Jahre 1250 g t

Kinder von 3 bis 6 Jahre 750 g Jgdl, von 6 bis 10 Jahre 750 g Jgdl, von 10 bis 18 Jahre 750 g Erwachsene über 18 Jahre 450 g je auf Abschn. 38 bzw. 300 der No­vember-Lebensmittelkarte Schwerarbeiter 1. Kat. 100 g Schwerarbeiter 2. Kat. 200 g Schwerstarbeiter 3. Kat. 450 g je auf Zulagekarte November Ab­schnitt A

Werdende und stillende Mütter 450 g auf Zulagekarte November, Abschn. 429.

Aufforderung zur Weiterversteuerung der Kraftfahrzeuge

Die Gültigkeitsdauer aller Kraft­fahrzeugsteuerkarten läuft am 31. De­zember 1946 ab. Die Kraftfahrzeughal­ter werden hiermit aufgefordert, die Weiterversleuerung ihrer Kraftfahr­zeuge rechtzeitig vorzunehmen. Die Kraftfahrzeugsteuer ist für das ganze Kalenderjahr 1947 im voraus zu ent­richten. Zur Vermeidung längeren Wartens bei der Kraftfahrzeugsteuer­stelle des Finanzamts werden die Kraftfahrzeughalter mit den Anfangs­buchstaben AL in der Zeit vom 9. bis 13. Dezember 1946, MZ in der Zeit vom 16. bis 20. Dezember 1946, je vor­mittags von 8 bis 12 Uhr, bevorzugt ab­gefertigt. Die Weiterversteuerung kann unter gleichzeitiger Ueberweisung des

fälligen Jahressteuerbetrags an die zu­ständigen Finanzkassen auch schrift­lich beantragt werden. Auf dem Ueber- weisungsabschnitt ist die Kenrtzeiehen- nummer des zu versteuernden Kraft­fahrzeugs anzugeben.

Wer die Weiterversteuerung nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, hat Festsetzung und Beitreibung der Kraft­fahrzeugsteuer einschl. Verspätungs­zuschlägen, außerdem die Einziehung des Kraftfahrzeugscheins und des Kennzeichens zu gewärtigen.

3. Dezember 1946.

Die Finanzämter Hirsau und Neuenbürg.