Nachrichtenblatt
der Militär-Regierung für den Kreis Calw
Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises
CALW Freitag, 6. Dezember 1946 Nr. 94
Bekanntmachungen für den Kreis Calw
Lebensmittelzuteilung im Monat Dezember 1946
Laut Kartenerlaß des Landesernährungsamtes kann auf dfe Lebensmittelkarten für den Monat Dezember 194G bezogen werden:
Ftir die Zeit vom 1. bis 15. Dez. 1946:
Brot
Normalverbraucher, TSV. in Butter und TSV. in Fleisch
Klstk. von 0—3 Jahren auf Abschnitt 1 und 2 je 500; 3 150 g (zusammen 1150 g)
Klk. von 3—6 Jahren auf Abschnitt 1 und 2 je 1000 g; 3 500 g (zusammen 2500 gj
Kdr. von 6—10 Jahren auf Abschnitt 1 bis 3 je 1000 g (zusammen 3000 g) Jgd. von 10—18 Jahren auf Abschnitt 1 bis 3 je 1000 g (zusammen 3000 g) Erwachsene über IS Jahre auf Abschn. 1 und 2 je 1000 g; 3 500 g; Klein- absehnilte 500 g (zusammen 3000 g) Schwerarbeiter 1. Kat. auf Abschnitt 1 500 g; 2 250 g (zusammen 750 g) Waldarbeiter 2. Kat. auf Abschnitt 1
Sprechtage des Landratsamtes in Neuenbürg und Nagold Mit Rücksicht auf die winterlichen Verkekrssehwierigkeiten wird das Landratsamt versuchsweise folgende Sprechtage abhalten: am Dienstag, 10. Dezember, vormittags 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr im Rathaus Neuenbürg,
am Donnerstag, 12. Dezember, vormittags 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr im Rathaus Nagold. Es sind Sachbearbeiter der staatlichen Verwaltung, des Kreisernährungsamtes und des Kreis Wirtschaftsamtes anwesend.
Landratsamt Calw.
Verlegung des Kreiswirtschaftsanitcs Das Kreiswirtschaftsamt hat seine Diensträume nach Marktplatz Nr. 14 im Hause der Volksbank Calw, 1. Stock, verlegt. Bezugscheinausgabestelle jetzt Marktplatz Nr. 15 (Haus Niethammer).
Landratsamt.
bis 3 je 500 g; 4 400 g (zusammen 1900 g)
Schwerstarbeiter 3. Kat. auf Abschnitt 1 bis 3 je 1000 g; 4 500 g (zusammen 3500 g)
Werdende und stillende Mütter auf Abschnitt 421 750 g (zusammen 750 g) Brotkarten SV (für Selbstversorger) auf Abschnitt 401 2000 g; 402 bis 407 je 1000 g (zus. 8000 g).
Fleisch
Normalverbraucher, TSV in Butter und TSV in Getreide Klstk. von 0—3 Jahren auf Abschnitt 8 und 9 je 50 g (zusammen 100 g) Klk. von 3—6 Jahren auf Abschnitt 8 bis 10 je 50 g (zusammen 150 g)
Kdr. von 6—10 Jahren auf Abschnitt 8 und 9 je 100 g (zusammen 200 g)
•Jgd. von 10—18 Jahren auf Abschnitt 8 und 9 je 100 g; 10 150 g (zusammen 350 g)
Erwachsene über 18 Jahre auf Abschn.
8 find 9 je 100 g; 10 50 g (zus. 250 g) Schwerarbeiter 1. Kat. auf Abschnitt VO 50 g (zusammen 50 g) Waldarbeiter 2. Kat. auf Abschnitt VO, VK, VG je 100 g (zusammen 300 g) Schwerstarbeiter 3 Kat. auf Abschnitt VE, VG, VK je 100 g; VO 80 g (zusammen 38Ö g)
Werdende und stillende Mütter auf Abschnitt 423 100 g.
Vollmilch
Auf den Bestellabschnitt der Vollmilchkarte der
Klstk. von 0—3 Jahren tägl. % Liter Klk. von 3—6 Jahren tägl. Vi Liter Kdr. von 6—10 Jahren tägl. % Liter Jgd. von 10—18 Jahren tägl. % Liter Werdende und stillende Mütter tägl. % Liter.
Calw, 28. November 1946.
Kreisernährungsamt/
Zuckerausgabe für Monat November 1. Bezugsberechtigte, Rationssätze und Bezugsabschnitte.
Für Monat November 1946 erhalten Zucker:
Kinder von 0 bis 3 Jahre 1250 g t
Kinder von 3 bis 6 Jahre 750 g Jgdl, von 6 bis 10 Jahre 750 g Jgdl, von 10 bis 18 Jahre 750 g Erwachsene über 18 Jahre 450 g je auf Abschn. 38 bzw. 300 der November-Lebensmittelkarte Schwerarbeiter 1. Kat. 100 g Schwerarbeiter 2. Kat. 200 g Schwerstarbeiter 3. Kat. 450 g je auf Zulagekarte November Abschnitt A
Werdende und stillende Mütter 450 g auf Zulagekarte November, Abschn. 429.
Aufforderung zur Weiterversteuerung der Kraftfahrzeuge
Die Gültigkeitsdauer aller Kraftfahrzeugsteuerkarten läuft am 31. Dezember 1946 ab. Die Kraftfahrzeughalter werden hiermit aufgefordert, die Weiterversleuerung ihrer Kraftfahrzeuge rechtzeitig vorzunehmen. Die Kraftfahrzeugsteuer ist für das ganze Kalenderjahr 1947 im voraus zu entrichten. Zur Vermeidung längeren Wartens bei der Kraftfahrzeugsteuerstelle des Finanzamts werden die Kraftfahrzeughalter mit den Anfangsbuchstaben A—L in der Zeit vom 9. bis 13. Dezember 1946, M—Z in der Zeit vom 16. bis 20. Dezember 1946, je vormittags von 8 bis 12 Uhr, bevorzugt abgefertigt. Die Weiterversteuerung kann unter gleichzeitiger Ueberweisung des
fälligen Jahressteuerbetrags an die zuständigen Finanzkassen auch schriftlich beantragt werden. Auf dem Ueber- weisungsabschnitt ist die Kenrtzeiehen- nummer des zu versteuernden Kraftfahrzeugs anzugeben.
Wer die Weiterversteuerung nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, hat Festsetzung und Beitreibung der Kraftfahrzeugsteuer einschl. Verspätungszuschlägen, außerdem die Einziehung des Kraftfahrzeugscheins und des Kennzeichens zu gewärtigen.
3. Dezember 1946.
Die Finanzämter Hirsau und Neuenbürg.