Muser ttsw.) werden dagegen vom! Lande ^Württemberg betrieben. Diel [Städte haben eigene Altersheime. Dasj 'Dorf hat oft ein Armenhaus in seiner I Mitte. Die steigende Not zwingt die Kreise, hier noch mehr zu tun. Das wieder entstehende Jugendherbergswerk kann sich noch nicht auf eigene Herbergen stützen. Wie wäre es, wenn unsere Kreise der wandernden Jugend um ihrer Gesundheit und Lebensfreude * willen einfache, kreiseigene Jugendherbergen einrichteten? — Neben unsere altbewährten Landwirtschafts- und Frauen - Arbeitsschulen sollen auch .Abendkurse zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung der Erwachsenen treten. Ein großes Feld öffnet sich da. Nicht nur das so arg vernachlässigte Fachwissen gilt es zu fördern, sondern Verständnis zu wecken für die Schätze unseres Geisteslebens und der Kultur und Freude an der inneren Bereicherung durch geistige Arbeit. Auch auf dem Lande sollte das im Winter möglich sein. Durch positive Leistun-j gen auf diesem Gebiet werden wir unserer Jugend mehr Impulse geben als durch die schönsten Aufrufe.
Noch ist nicht klar zu übersehen, welche der vielen neuen Aufgaben der Gesetzgeber dem Kreis und damit der Kreisversammlung — und welche er dem Landrat und damit der staatlichen Verwaltung oder den Gemeinden übertragen wird. Auf alle Fälle ist hier mit einem bedeutenden Anwachsen der Kreisaufgaben zu rechnen. Vertretung und Verwaltung des Kreisverbands
Die Organe des Kreisverbands für seine Verwaltung und Vertretung sind A) Kreisversammlung. B) Kreisversammlungsausschuß, C) Landrat, D) Kreispfleger.
Der V irkungskreis, d. h. der Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Kreisversammlung ist in der Verordnung Nr. 61 und in der teilweise ebenfalls noch gültigen Kreisordnung von 1934 geregelt. Mit der Aufstellung des Haushaltplans und der Kontrolle seiner Durchführung hat die Versammlung eines der wichtigsten parlamentarischen Rechte erhalten: das Budgetrecht. Die Verabschiedung des Haushaltplans gibt der Versammlung die Möglichkeit, entscheidend jede einzelne Tätigkeit der Kreiskommunalverwaltung zu beeinflussen Fast jede Handlung der Verwaltung, erst recht jede Planung auf läiigere Sicht, schlägt sich im Budget nieder kann und muß also erörtert werden bei der Aufstellung des Haushaltplans oder bei der Vorlage der Jahresrechnung, bei der sich die Versammlung von der ordnungsmäßigen Ausführung des von ihr beschlossenen Planes zu überzeugen hat.
Die Verwaltung des Personalapparats des Kreisverbands ist neu und dem französischen Recht entnommen. Die
Kraftfahrzeughalter, Achtung!
Treibstoff bewirtscliaftung
1. Die Tankausweiskarten für den Monat November sind bei der Kreissparkasse Calw und ihren Hauptzweigstellen abzuholen.
2. Anträge auf Treibstoffzuteilungen müssen jeweils bis spätestens 15. für den kommenden Monat bei der Treibstoffausgabestelle des Landratsamts Calw, Marktplatz 10, eingereicht werden.'Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die erforderlichen Antragsformulare sind bei der Treibstoffausgabestelle sowie der Kreissparkasse und deren Zweigstellen erhältlich.
3. Nach einer Neuregelung für die Bewirtschaftung von Festkraftstoffen für Generatorfahrzeuge sind nunmehr die seitherigen Festkraftstoffkarten ungültig geworden. Neue Tankscheine werden ebenfalls ab 15. 11. 46 bei den Sparkassen ausgegeben.
Calw, den 7. 11. 46
Landratsamt.
Kraftfahrzeuge und Anhänger
1. Auf Anordnung der Militärregierung wurde verfügt, daß jeder, auch nicht im Verkehr befindliche KraftfahrT zeuganhänger eine Nummerntafel mit besonderer WT-Nuihmer zu tragen hat.
Diese WT-Nummer war in Abänderung der früheren Vorschriften abhängig vom ziehenden Fahrzeug anzubringen. Dieser Anordnung ist in vielen Fällen bis jetzt noch keine Folge geleistet worden. Es werden immer wieder Anhänger festgestellt, die mit den Kennzeichen der ziehenden Fahrzeuge gekennzeichnet sind.
Ich ordne daher an, daß alle Besitzer von im Verkehr befindlichen Anhängern, die noch keine besonderen Kennzeichen besitzen, diese bis spätestens 15. 11. 1946 bei meiner Kraftfahrzeugzulassungsstelle beantragen. Wer nach diesem Zeitpunkt noch mit einem Anhänger betroffen wird, der die WT- Nummer des ziehenden Fahrzeugs besitzt, hat mit Bestrafung zu rechnen.
2. Verkauf und Verlagerung von Kraftfahrzeugen. Ich mache wiederholt darauf aufmerksam, daß jeder Kauf und jede Verlagerung von Kraftfahrzeugen (auch Wracks) genehmigungspflichtig ist. Gesuche dieser Art können unter Darlegung der Dringlichkeit an das Kreisstraßenverkehrsamt eingereicht werden
Calw, den 5. November 1946
Land ratsamt — Kreisstraßenverkehrsarat —
Versammlung bestimmt, wieviel Beamte und Angestellte in den einzelnen Zweigen der Kreisverwaltung beschäftigt werden dürfen und in welche Be- soldungs- bzw. Vergütungsgruppen das Personal einzustufen ist. Sie bestimmt ferner, nach welchen Grundsätzen allgemein Leute angestellt werden können. Im einzelnen dagegen stellt innerhalb des von der Versammlung beschlossenen Planes und nach den gegebenen Grundsätzen der Landrat die betreffende Kraft an (vgl. Rechtsanord- nung vom 28. 5. 46). Nach altem würt- tembergischen Recht war es anders. Da war die Anstelhmg selbst Sache der Kreisversammlung.
Zu den Aufgaben der Kreisversammlung zählt nach Verordnung Nr. 61, Artikel 11, ferner die Wahl des Kreisversammlungsausschusses u. die Übertragung eines Teils ihrer Aufgaben an den Kreisversammlungsausschuß. — Die Kreisordnung 1934 regelt 1. Kreisgesetzgebung, Satzungen, 2. Übernahme gesetzlicher Pflichtaufgaben der Gemeinden auf den Kreisverband. 3. (übernähme weiterer freiwilliger Aufgaben), 4. Bestellung von Verwaltungsausschüssen (zur unmittelbaren Verwaltung und Beaufsichtigung von Anstalten und Einrichtungen des Kreisverbands oder zur Besorgung eines bestimmten Geschäftskreises oder einzelnen Aufgaben).
Der Kreisversamml ungsaus- s $ li u ß ist verpflichtet a) als Verwaltungsorgan des Kreisverbands zur
1. Wahrnehmung aller Aufgaben, die ihm von der Kreisversammlung überlragen werden, Diese sind in Haushaltsführung und Vermögensverwaltung: Vorbehandlung des Haushaltplans und Stellungnahme zu diesem und zur Höhe der Kreisverbandsumlage, Kontrolle der Durchführung des Haushaltplans, insbesondere: Anweisung der Einnahmen und Ausgaben; Durchsicht der Rechnung und Stellungnahme zum Abschlußergebnis und zum Prüfungsbericht der Prüfungsanstalt; Mitwirkung bei der übrigen Vermögensverwaltung in allen Angelegenheiten, die nicht ihrer Bedeutung oder nachhaltigen Auswirkung auf den Haushaltplan wegfen vor die Kreisversammlung gehören.
In der Verwaltung des Personalapparates: Festsetzung des Stellenplans und der Anstellungsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten mit Ausnahme der leitenden Angestellten. Ferner: Unterhaltung von Nebenstraßen; Beaufsichtigung von Arbeiten für die Zuleitung von Trinkwasser und Wasserkraft; Beaufsichtigung der Schulen und Einrichtung von Abendkursen; Organisation und laufende Verwaltung in allen Angelegenheiten. die nicht ihrer Bedeutung oder nachhaltigen Auswirkung
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