auf den Haushaltplan wegen vor die Eroisversammlung gehören.
2. Beschlußfassung über dringende Angelegenheiten, die nicht aufgeschoben werden können, aber nicht so wichtig sind, daß man ihretwegen die ganze Versammlung einberufen muß,
3. Beaufsichtigung der Anstalten und Einrichtungen (soweit keine Ausschüsse),
4. Vorbereitung der Angelegenheiten, die vor die Kreisversammlung kommen,
5. Beratung des Landrats in allen übrigen kreisverbandliehen Angelegenheiten;
b) als staatliches Organ auf Befragen des Landrats zur Stellungnahme zu allen Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung.
Hier ist das neue Recht noch unvollständig und unterscheidet sich zum Teil sehr erheblich vom früheren württem- bergischen Recht der Bezirksordnung von 1906. So ist z B. die weitgehende Befugnis zur Beschlußfassung und offiziellen Mitwirkung in vielen Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung nicht wiedergekehrt. Die neue Kreisordnung für Südwürttemberg und Hohenzollern wird dieses Gebiet mehr zu regeln haben.
Dem Landrat obliegt a) als Kreisverbandsorgan
1. die Verwaltung aller Angelegenheiten des Kreises, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der Versammlung oder des Ausschusses fallen,
2. der Vorsitz in Kreisversammlung, Kleisversammlungsausschuß und sonstigen Ausschüssen,
3. die Vorbereitung der Verhandlungen der Kreisversammlung, des Kreisversammlungsausschusses und der sonstigen Ausschüsse,
4. die Ausführung (Vollziehung) der Beschlüsse der Kreisversammlung und der Ausschüsse.
5. die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Kreisverbands,
6. das Recht zur Ernennung und Entlassung der Beamten. Angestellten und Arbeiter sowie aller damit zusammenhängenden Fragen (Dienstanweisungen, Dienstaufsicht, Urlaub usw.);
b) als staatliche Bezirksverwaltungsbehörde (Vorstand des Landratsamts) sind seine Befugnisse nach Art. 3—11, 40—44, 79—80 der Bezirksordnung von 1906 nach Maßgabe der Bezirksverwaltungsverordnung von 1934 und der Anweisungen des letzten Jahres von Staatssekretariat und Militärregierung festgelegt.
Zur Führung des Kassen- und Rechnungswesens und zur Verwaltung des Vermögens, der Anstalten, Einrichtungen und Einkünfte des Kreisverbands sowie zur Einziehung der öffentlichen Aufgaben für den Kreisverbnnd und für fremde Kassen ist der Kreis-
p f 1 e g e r bestellt (z. B. Krankenhaus-! Verwaltung).
Mit der Verordnung Nr. 61 ist im wesentlichen wieder eine ausgesprochene demokratische Selbstverwaltung des Kreisverbands geschaffen worden. Die Kreisversammlung ist wieder zum wichtigsten Verwaltungsorgan des Kreisverbands geworden. Dem Kreis- A-ersammlungsausschuß sind ebenfalls bedeutende Aufgaben zugedacht. Der Landrat hat nach dem gegenwärtigen Recht eine stärkere Stellung in der Kreiskommunal- und Staatsverwaltung als vor 1933. Dies bedingen aber die Notverhältnisse der Zeit und die Zusammenarbeit mit der Militärregierung.
Neue Suchaktion für im Osten Vermißte! Nunmehr ist es möglich, nach deutschen Soldaten, die wahrscheinlich in russische Gefangenschaft geraten sind, Nachfragen zu versuchen. Die Schreiben sind von den Angehörigen nur in deutscher Sprache und lateinischer Schrift (am besten Maschinenschrift!) zu richten an: „An das russische Rote Kreuz und Roter Halbmond. in Moskau“ und müssen folgende Angaben enthalten: Adresse im Brief wie oben, dann: Ich bitte um gütige Nachforschung nach meinem Manne (Sohne): 1. Name und Vorname, Geburtstag und -ort. letzter Dienstgrad und Einheit, FP.Nr. des Vermißten, 2. Name und Vorname des Vaters. 3. wann und von wo hat der Vermißte zum letzten Male Nachricht gegeben. 4. Anschriften der nächsten Angehörigen des Vermißten, also Frau, Eltern. Auf dem Umschlag Rückseite und im Brief, der sonst nichts enthalten sollte als die beantworteten vier Fragen und handschriftliche Unterschrift, nochmals: Abs. Vor- u. Zuname, Ort (14 b), Straße, Kr. Calw (Württ.), französische Zone, Deutschland. Umschlag muß innen und außen die gleiche Farbe haben, also nicht gefüttert oder bedruckt. Der Brief ist mit beigelegtem Porto in einem zweiten Kuvert offen an die Geschäftsstelle in Calw zur Weiterleitung an die Zentrale zu senden.
Rußlandpost. Entweder im Monat eine vollgeschriebene Eigenpostkarte oder einen Brief (2 Blatt. 15X21 cm. einseitig beschrieben). Es ist darauf zu achten, daß der Gefangene nur einmal im Monat Post erhält, man muß eben dann abwechseln, in dem Monat schreibt die Frau, im andern die Eltern. Werden die Vorschriften nicht eingehalten. so wird bei der vielen Post damit zu rechnen sein, daß — wie schon zweimal wegen Vielschreiberei — die Sperre eintritt. da sind alle davon getroffen. Anschrift beim Kuvert: Kriegsgefangenenpost — An Kriegsgefange-
Aufforderung
Auf Veranlassung des Gouvernement Militaire in Tübingen, Section Information, werden alle Verlage, Druckereien und Autoren in der französischen Zone von Südwürttemberg, Hohenzollern und Lindau aufgefordert, eine Liste aller Veröffentlichungen und Manuskripte, die vom Januar 1946 bis heute zur Genehmigung eingereicht wurden und noch nicht beantwortet sind, dem Börsenverein der Buchhändler in der französisch besetzten Zone, Landesverband Südwürttemberg-Hohen- zollern und Lindau, Tübingen. Brunnenstraße 30, sofort zu übersenden.
Landratsamt.
nen — Vor- und Zuname — U.d.S.S.R./ Rotes Kreuz / Moskau / Postfach Nr...., links unten: Gebührenfrei! Franc de port! Abs. Anschrift wie’ oben bei Kuvert auf Rückseite, bei Karte oben links (das sollte endlich beachtet und richtig geschrieben werden!). Für Kuvert die gleiche Vorschrift wie oben, Brief offen lassen, sowohl nach Rußland den, als auch Kuvert hierher.
Entlassungsantrüge für Gefangene im Osten haben im Augenblick keine Aussicht auf Erfüllung, sind also zu unterlassen.
Paketsendungen au Gefangene im Osten sind auch noch nicht zugelas-
Fahrradbereifung
Anträge auf Fahrradbereifung sind in Zukunft nur bei dem zuständigen Bürgermeisteramt zu stellen, welches auch über die bis jetzt eingereichten Anträge entscheidet.
Bezugscheine werden ebenfalls nur dort ausgestellt und nicht mehr beim Kreiswirtschaftsamt. Etwaige Rückfragen sind nur an die Bürgermeisterämter zu richten.
Kreiswirtschaftsamt.
Statistische Erhebungen über das Handwerk
Der Kreis-Innungsverband Calw hat in diesen Tagen im Auftrag des Statistischen Landesamts Tübingen und der Handwerkskammer Reutlingen einen statistischer. Fragebogen an sämtliche in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebe versandt, der von sämtlichen Betrieben, auch z. Zt. stillliegenden, auszufüllen ist. Handwerksbetriebe, die diesen Fragebogen je noch nicht erhalten haben sollten, werden hiermit in ihrem eigenen Interesse auf- gefordevt, diesen umgehend beim Kreis- Innungsverband Calw anzufordern.
Kreisinnungs verband Calw.
Gesellschaft für Gesundheitsfürsorge und Kriegsgefangenendienst
Kreiskomitee Calw — Landratsamt