auf den Haushaltplan wegen vor die Eroisversammlung gehören.

2. Beschlußfassung über dringende Angelegenheiten, die nicht aufgescho­ben werden können, aber nicht so wich­tig sind, daß man ihretwegen die ganze Versammlung einberufen muß,

3. Beaufsichtigung der Anstalten und Einrichtungen (soweit keine Aus­schüsse),

4. Vorbereitung der Angelegenheiten, die vor die Kreisversammlung kommen,

5. Beratung des Landrats in allen übrigen kreisverbandliehen Angelegen­heiten;

b) als staatliches Organ auf Befragen des Landrats zur Stellung­nahme zu allen Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung.

Hier ist das neue Recht noch unvoll­ständig und unterscheidet sich zum Teil sehr erheblich vom früheren württem- bergischen Recht der Bezirksordnung von 1906. So ist z B. die weitgehende Befugnis zur Beschlußfassung und of­fiziellen Mitwirkung in vielen Ange­legenheiten der staatlichen Verwaltung nicht wiedergekehrt. Die neue Kreis­ordnung für Südwürttemberg und Hohenzollern wird dieses Gebiet mehr zu regeln haben.

Dem Landrat obliegt a) als Kreis­verbandsorgan

1. die Verwaltung aller Angelegen­heiten des Kreises, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der Versammlung oder des Ausschusses fallen,

2. der Vorsitz in Kreisversammlung, Kleisversammlungsausschuß und son­stigen Ausschüssen,

3. die Vorbereitung der Verhandlun­gen der Kreisversammlung, des Kreis­versammlungsausschusses und der son­stigen Ausschüsse,

4. die Ausführung (Vollziehung) der Beschlüsse der Kreisversammlung und der Ausschüsse.

5. die gerichtliche und außergericht­liche Vertretung des Kreisverbands,

6. das Recht zur Ernennung und Ent­lassung der Beamten. Angestellten und Arbeiter sowie aller damit zusammen­hängenden Fragen (Dienstanweisungen, Dienstaufsicht, Urlaub usw.);

b) als staatliche Bezirksverwaltungs­behörde (Vorstand des Landratsamts) sind seine Befugnisse nach Art. 311, 4044, 7980 der Bezirksordnung von 1906 nach Maßgabe der Bezirksverwal­tungsverordnung von 1934 und der An­weisungen des letzten Jahres von Staatssekretariat und Militärregierung festgelegt.

Zur Führung des Kassen- und Rech­nungswesens und zur Verwaltung des Vermögens, der Anstalten, Einrichtun­gen und Einkünfte des Kreisverbands sowie zur Einziehung der öffentlichen Aufgaben für den Kreisverbnnd und für fremde Kassen ist der Kreis-

p f 1 e g e r bestellt (z. B. Krankenhaus-! Verwaltung).

Mit der Verordnung Nr. 61 ist im wesentlichen wieder eine ausgespro­chene demokratische Selbstverwaltung des Kreisverbands geschaffen worden. Die Kreisversammlung ist wieder zum wichtigsten Verwaltungsorgan des Kreisverbands geworden. Dem Kreis- A-ersammlungsausschuß sind ebenfalls bedeutende Aufgaben zugedacht. Der Landrat hat nach dem gegenwärtigen Recht eine stärkere Stellung in der Kreiskommunal- und Staatsverwaltung als vor 1933. Dies bedingen aber die Notverhältnisse der Zeit und die Zu­sammenarbeit mit der Militärregierung.

Neue Suchaktion für im Osten Vermißte! Nunmehr ist es möglich, nach deutschen Soldaten, die wahrscheinlich in russische Gefangen­schaft geraten sind, Nachfragen zu ver­suchen. Die Schreiben sind von den An­gehörigen nur in deutscher Sprache und lateinischer Schrift (am besten Ma­schinenschrift!) zu richten an:An das russische Rote Kreuz und Roter Halb­mond. in Moskau und müssen folgende Angaben enthalten: Adresse im Brief wie oben, dann: Ich bitte um gütige Nachforschung nach meinem Manne (Sohne): 1. Name und Vorname, Ge­burtstag und -ort. letzter Dienstgrad und Einheit, FP.Nr. des Vermißten, 2. Name und Vorname des Vaters. 3. wann und von wo hat der Vermißte zum letzten Male Nachricht gegeben. 4. Anschriften der nächsten Angehöri­gen des Vermißten, also Frau, Eltern. Auf dem Umschlag Rückseite und im Brief, der sonst nichts enthalten sollte als die beantworteten vier Fragen und handschriftliche Unterschrift, nochmals: Abs. Vor- u. Zuname, Ort (14 b), Straße, Kr. Calw (Württ.), französische Zone, Deutschland. Umschlag muß innen und außen die gleiche Farbe haben, also nicht gefüttert oder bedruckt. Der Brief ist mit beigelegtem Porto in einem zweiten Kuvert offen an die Geschäfts­stelle in Calw zur Weiterleitung an die Zentrale zu senden.

Rußlandpost. Entweder im Mo­nat eine vollgeschriebene Eigenpost­karte oder einen Brief (2 Blatt. 15X21 cm. einseitig beschrieben). Es ist dar­auf zu achten, daß der Gefangene nur einmal im Monat Post erhält, man muß eben dann abwechseln, in dem Monat schreibt die Frau, im andern die Eltern. Werden die Vorschriften nicht einge­halten. so wird bei der vielen Post da­mit zu rechnen sein, daß wie schon zweimal wegen Vielschreiberei die Sperre eintritt. da sind alle davon ge­troffen. Anschrift beim Kuvert: Kriegs­gefangenenpost An Kriegsgefange-

Aufforderung

Auf Veranlassung des Gouvernement Militaire in Tübingen, Section Infor­mation, werden alle Verlage, Drucke­reien und Autoren in der französischen Zone von Südwürttemberg, Hohenzol­lern und Lindau aufgefordert, eine Liste aller Veröffentlichungen und Manuskripte, die vom Januar 1946 bis heute zur Genehmigung eingereicht wurden und noch nicht beantwortet sind, dem Börsenverein der Buchhänd­ler in der französisch besetzten Zone, Landesverband Südwürttemberg-Hohen- zollern und Lindau, Tübingen. Brun­nenstraße 30, sofort zu übersenden.

Landratsamt.

nen Vor- und Zuname U.d.S.S.R./ Rotes Kreuz / Moskau / Postfach Nr...., links unten: Gebührenfrei! Franc de port! Abs. Anschrift wie oben bei Ku­vert auf Rückseite, bei Karte oben links (das sollte endlich beachtet und richtig geschrieben werden!). Für Kuvert die gleiche Vorschrift wie oben, Brief offen lassen, sowohl nach Rußland den, als auch Kuvert hierher.

Entlassungsantrüge für Ge­fangene im Osten haben im Augenblick keine Aussicht auf Erfüllung, sind also zu unterlassen.

Paketsendungen au Gefangene im Osten sind auch noch nicht zugelas-

Fahrradbereifung

Anträge auf Fahrradbereifung sind in Zukunft nur bei dem zuständigen Bür­germeisteramt zu stellen, welches auch über die bis jetzt eingereichten Anträge entscheidet.

Bezugscheine werden ebenfalls nur dort ausgestellt und nicht mehr beim Kreiswirtschaftsamt. Etwaige Rück­fragen sind nur an die Bürgermeister­ämter zu richten.

Kreiswirtschaftsamt.

Statistische Erhebungen über das Handwerk

Der Kreis-Innungsverband Calw hat in diesen Tagen im Auftrag des Statisti­schen Landesamts Tübingen und der Handwerkskammer Reutlingen einen statistischer. Fragebogen an sämtliche in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebe versandt, der von sämtlichen Betrieben, auch z. Zt. still­liegenden, auszufüllen ist. Handwerks­betriebe, die diesen Fragebogen je noch nicht erhalten haben sollten, werden hiermit in ihrem eigenen Interesse auf- gefordevt, diesen umgehend beim Kreis- Innungsverband Calw anzufordern.

Kreisinnungs verband Calw.

Gesellschaft für Gesundheitsfürsorge und Kriegsgefangenendienst

Kreiskomitee Calw Landratsamt