renfrei! Franc de port! auf cDr Vorder Seite links unten in einem größeren Um­schlag hierher einzusenden. Briefe an Geschäftsstelle nicht veigessen, zu frankieren!

Für Anfrage-Briefe nach Moskau (über uie Geschältsstelle gel.) sind künftig 75 Pfg. Porto einzusen­den. Wer bisher diese Briefe gesandt, wolle den Betrag noch hieiher schicken Beförderung sonst unmöglich.

Vermißte in Rußland! Wer seinerzeit Sie Nachforschung nur über das Wehrbezirkskommando Calw/Ab­wicklungsstab Rudolstadt, vorgenom­men, sollte, wenn sonst seit 1944 nichts geschehen, einen neuen Antrag auf der Geschäftsstelle aufgeben

Eilnachrichten - Formulare sind zur Zeit sehr knapp; es wird ver­sucht, sie trotzdem von anderer Seite hereinzubekommen.

Wer Suchanzeigen in Tageszeitungen aufgibt und anstatt von Kameraden Of­ferten von privaten Suchbüros erhält sollte diese Angebote alle unbeachtet lassen. Es kommt gar nicht auf den Na­men der Firmen ar, wo sie her sind, vor diesen Unternehmungen muß immer ganz allgemein gewarnt werden! Es ist

und bleibt nur schnöde Geldmacherei und bringt den Angehöi ig°n nur Ent­täuschung und Ausgaben: die sie sich sparen können. Dies aul die vielen An­fragen aus dem Kreis.

Pakete in englische Gefan­genschaftin der englischen Zone! Alle deutschen Familien in der französischen Zone, deren Angehörige sich in Gefangenschaft in der englischen Zone befinden also nicht solche in Gefangenschaft in England usw. können Pakete von höchstens 5 Kilo gramm (nicht mehr, wie bei den Jugo- slavien-Paketen versucht wurde) ab­senden.

Hier liegt Post an: Lisa und Ella Kugel, Kr. Calw? Abs.: Kgf. Gottl Kugel, Gef.Nr. 1448615, franz. Gefan­genschaft; Familie Raimund Hellmann, Kr. Calw, Bahnhofstr. 13 ? Abs. Kgf. Otto Hellmann, UdSSR., Postf. 168/E; Frau Lena Koch. Hohnm. ? Kr. Calw? Abs. Kgf. Stefan Koch. UdSSR.. Postf. 102/5; Berta Renz, Kr. Calw? Abs.: Obergefr. Emil Renz, Gef.Nr. B 200918, englische Gefangenschaft. Geschäftsstelle Calw.. Land- ratsam t, Zimmer 15. Tel. 244'345. 1. A.: May. Nachmittags geschlossen.

Aditet auf die Kartoffelhaltbarkeit!

Die Gefahr des Verderbs der Kartof­feln ist groß. Achtet auf eure Kartoffel­bestände, bringt dieselben nicht naß in die Lagerräume. Sortiert sie gut und seht sie fleißig nach und beseitigt die angefaulten Kartoffeln. Wer sie ver­derben läßt, schadet sich selbst und der Volksernährung.

Betriebe mit fortlaufender Produk­tion (Wärmebetriebe, chemische Be­triebe u a.) können weiterlaufen, je- doch unter Herabsetzung der in An­spruch genommenen elektrischen Lei­stung während der obengenannten Zei­ten auf das technisch notwendige Maß. Jedes derartige Unternehmen muß die­ses vorher über den zuständigen Bür­germeister an die zuständige Delega­tion Superieure melden.

Art. 8 Jede Döl£gatioi^ Supörieure kann im Rahmer der vorliegenden An­ordnung örtliche Maßnahmen treffen, um die Verteilung der elektrischen Energie so günstig wie möglich zu ge­stalten. Über die ergriffenen Maßnah­men ist d^m Directeur de la Production Industrielle (Services Publics) zu be­richten.

Der Directeur

de la Production Industrielle signe: C o i g n a r t.

Einschränkung des Stromverbrauchs

Der Directeur der Production Indu­strielle erläßt unter Bezugnahme auf Verfügung Nr. 18 und Nr. 96 des Ad- ministrateur Göneral Adioint für das G.M.Z.FIO. über die Einschränkung im Verbrauch elektrischer Energie und Verfügung vom 29. August 1946 des Directeur der Production Industrielle folgende Anordnung:

Artikel 1. Handwerk. Als Grnndzutei- lung für das Handwerk ist der Ver­brauch des Monats Mai 1916 festgelegt.

Art. 2. TTadwcrk und Industrie. Der genehmigte Monatsverbrauch ist gleich der Grundzuteilung multipliziert mit einem Verringerungskoeffizienten von 0 , 8 .

Art. 3. Unternehmen fiir die Repara­tur von Eiscnbahnm/iterial. reichsbahn­eigene Betriebe, Betriebe der Nahrungs­mittelindustrie erhalten bis auf weite­res die bisherige Grundzuteilung.

Art. 4. öffentliche industrielle und Vcrwaltungsbetricbc müssen im Ver­brauch von elektrischer Energie äu­ßerste Sparsamkeit beobachten. Auf Verlangen, der zuständigen Ddlögations

Supdrieurs ist von jeder Verwaltung und von jedem Betrieb ein Verantwort­licher zu bestimmen, welcher die Ver­wendung elektrischer Energie auf spar­samsten Verbrauch hin überwacht. Die Delegations Supdrieures werden die Dienststunden (Anfang und Ende der Arbeitszeit) der genannten Betriebe und Verwaltungen festsetzen, ebenfalls im Hinblick auf größtmöglichste Ein­schränkung im Stromverbrauch.

Art. 5. Handel. Der auf die Grund­zuteilung anzuwendende Verringe-^ rungskoeffizient ist 0.8.

Art. 6. Die Verwendung elektrischer Energie in Verkaufsläden ist zwischen 7 Uhr und B.39 Uhr sowie 17 Uhr und 20.C0 Uhr untersagt Ausgenommen sind Lebens­mittelgeschäfte, Gastwirtschaften und Apotheken.

Art. 7. Fabrikbetriebe und Werkstät­ten dürfen zwischen

6.39 Uhr und 9 Uhr sowie

17.30 Uhr und 21 Uhr keine elektrische Energie verbrauchen.

Die vorstehende Verfügung tritt mit Wirkung vom 1. November 1946 in Kraft.

Auf die strenge Durchführung der Strafbestimmungen wird nochmals be­sonders aufmerksam gemacht.

Zur Durchführung der Verfügung Nr. 96 wird folgendes bestimmt: Die Elektrizitätswerke werden alle Abneh­mer der Gruppe Handel und Handwerk als 'Gewerbe mit der Grundzuteilung des Monats Mai 1946 veranschlagen.

Jede" reine Handelsbetrieb hat aber das Recht, seine Grundzuteibing ent­sprechend seinem Verbrauch im glei­chen Monat des Vorjahres (Juli 1945 Juni 1946) zu beanspruchen. Der An­trag ist mit einem Nachweis der Zuge­hörigkeit zur BerufsgruppeHandel an das zuständige Elektrizitätswerk zu richten.

Tübingen. 25. Oktober 1946

Landesdirektor Dr. K i 1 p p e r.

Wirtschaftsprüfer und Steuerhefer. Die

im Kreis Calw ansässigen Wirtschaftspiüfer und Stenerhelfer werden um Angabe Ihrer Anschrift gebeten. Industrie-und Handels­kammer Rottweil, Nebenstelle Calw

Familiennachrichten

Ein gesunder Sonntagsj,unge Er rrhard ist angekommen. In dankbarer Freude: Dipl.-lng. Hans Bauer und Frau Gretel geh. Haussier. Calw. Marktstrnße 8 z. Z. Kreiskrankenliaus. 3. November 1946. S

Als Vermählte grüßen: Willy Gräßle, Ruth Gräßle geh. TJnkenheil. Herrenalb/ Calw. Oktober 1946

Evang. Gottesdienste in Calw. Sonntag, 10. Novbr., 21. nach Dreieinigkeitsfest:

9.30 Uhr Hauptgottesdienst u. Investitur von Dekan Ilöltzel. 11 Uhr Christenlehre f. d. Söhne. 17 Uhr Abendgottesdienst im Vercinshaus fSchüz). Mittwoch:

8.30 Uhr Eröffnungsgottesdienst zum Kir­chenbezirkstag im Vereinshaus.Don­nerstag: 20 Uhr Bibelstunde.

Hc f aus«eber (iouvernement Mihtaire de Calw Ver wliune »nd Anzeiaennnnntimr Landratsamt Calw, Abt Bekanntmachungen Druck A Oelscbläaerscbt Bucbdruckerei io Calw.

Volkstheatgr Calw. Vom 8. bis 13. N° v - /wischen Liebe und < hre (Les Roque- villard-). Montag, 11. Nov.Les maitres de la mer für Zivil und Truppe.

Die Meister der Harmonika Heinz u. Klaus Gengier spielen aus ihrem Konzert-, Rundfunk- und Schallplattenrepertoire in: Bad Liebenzell am Donnerstag, den 7. 11., Kuppelsaal; 20 Uhr; Herrenalb am Freitag, den 8. 11., Kursaal, 20 Uhr. Näheres auf den jeweiligen PlakatenI

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