renfrei! Franc de port! auf cDr Vorder Seite links unten in einem größeren Umschlag hierher einzusenden. Briefe an Geschäftsstelle nicht veigessen, zu frankieren!
Für Anfrage-Briefe nach Moskau (über uie Geschältsstelle gel.) sind künftig 75 Pfg. Porto einzusenden. Wer bisher diese Briefe gesandt, wolle den Betrag noch hieiher schicken Beförderung sonst unmöglich.
Vermißte in Rußland! Wer seinerzeit Sie Nachforschung nur über das Wehrbezirkskommando Calw/Abwicklungsstab Rudolstadt, vorgenommen, sollte, wenn sonst seit 1944 nichts geschehen, einen neuen Antrag auf der Geschäftsstelle aufgeben
Eilnachrichten - Formulare sind zur Zeit sehr knapp; es wird versucht, sie trotzdem von anderer Seite hereinzubekommen.
Wer Suchanzeigen in Tageszeitungen aufgibt und anstatt von Kameraden Offerten von privaten Suchbüros erhält sollte diese Angebote alle unbeachtet lassen. Es kommt gar nicht auf den Namen der Firmen ar, wo sie her sind, vor diesen Unternehmungen muß immer ganz allgemein gewarnt werden! Es ist
und bleibt nur schnöde Geldmacherei und bringt den Angehöi ig°n nur Enttäuschung und Ausgaben: die sie sich sparen können. Dies aul die vielen Anfragen aus dem Kreis.
Pakete in englische Gefangenschaftin der englischen Zone! Alle deutschen Familien in der französischen Zone, deren Angehörige sich in Gefangenschaft in der englischen Zone befinden — also nicht solche in Gefangenschaft in England usw. — können Pakete von höchstens 5 Kilo gramm (nicht mehr, wie bei den Jugo- slavien-Paketen versucht wurde) absenden.
Hier liegt Post an: Lisa und Ella Kugel, Kr. Calw? Abs.: Kgf. Gottl Kugel, Gef.Nr. 1448615, franz. Gefangenschaft; Familie Raimund Hellmann, Kr. Calw, Bahnhofstr. 13 ? Abs. Kgf. Otto Hellmann, UdSSR., Postf. 168/E; Frau Lena Koch. Hohnm. ? Kr. Calw? Abs. Kgf. Stefan Koch. UdSSR.. Postf. 102/5; Berta Renz, Kr. Calw? Abs.: Obergefr. Emil Renz, Gef.Nr. B 200918, englische Gefangenschaft. Geschäftsstelle Calw.. Land- ratsam t, Zimmer 15. Tel. 244'345. — 1. A.: May. — Nachmittags geschlossen.
Aditet auf die Kartoffelhaltbarkeit!
Die Gefahr des Verderbs der Kartoffeln ist groß. Achtet auf eure Kartoffelbestände, bringt dieselben nicht naß in die Lagerräume. Sortiert sie gut und seht sie fleißig nach und beseitigt die angefaulten Kartoffeln. Wer sie verderben läßt, schadet sich selbst und der Volksernährung.
Betriebe mit fortlaufender Produktion (Wärmebetriebe, chemische Betriebe u a.) können weiterlaufen, je- doch unter Herabsetzung der in Anspruch genommenen elektrischen Leistung während der obengenannten Zeiten auf das technisch notwendige Maß. Jedes derartige Unternehmen muß dieses vorher über den zuständigen Bürgermeister an die zuständige Delegation Superieure melden.
Art. 8 Jede Döl£gatioi^ Supörieure kann im Rahmer der vorliegenden Anordnung örtliche Maßnahmen treffen, um die Verteilung der elektrischen Energie so günstig wie möglich zu gestalten. Über die ergriffenen Maßnahmen ist d^m Directeur de la Production Industrielle (Services Publics) zu berichten.
Der Directeur
de la Production Industrielle signe: C o i g n a r t.
Einschränkung des Stromverbrauchs
Der Directeur der Production Industrielle erläßt unter Bezugnahme auf Verfügung Nr. 18 und Nr. 96 des Ad- ministrateur Göneral Adioint für das G.M.Z.FIO. über die Einschränkung im Verbrauch elektrischer Energie und Verfügung vom 29. August 1946 des Directeur der Production Industrielle folgende Anordnung:
Artikel 1. Handwerk. Als Grnndzutei- lung für das Handwerk ist der Verbrauch des Monats Mai 1916 festgelegt.
Art. 2. TTa”dwcrk und Industrie. Der genehmigte Monatsverbrauch ist gleich der Grundzuteilung multipliziert mit einem Verringerungskoeffizienten von 0 , 8 .
Art. 3. Unternehmen fiir die Reparatur von Eiscnbahnm/iterial. reichsbahneigene Betriebe, Betriebe der Nahrungsmittelindustrie erhalten bis auf weiteres die bisherige Grundzuteilung.
Art. 4. öffentliche industrielle und Vcrwaltungsbetricbc müssen im Verbrauch von elektrischer Energie äußerste Sparsamkeit beobachten. Auf Verlangen, der zuständigen Ddlögations
Supdrieurs ist von jeder Verwaltung und von jedem Betrieb ein Verantwortlicher zu bestimmen, welcher die Verwendung elektrischer Energie auf sparsamsten Verbrauch hin überwacht. Die Delegations Supdrieures werden die Dienststunden (Anfang und Ende der Arbeitszeit) der genannten Betriebe und Verwaltungen festsetzen, ebenfalls im Hinblick auf größtmöglichste Einschränkung im Stromverbrauch.
Art. 5. Handel. Der auf die Grundzuteilung anzuwendende Verringe-^ rungskoeffizient ist 0.8.
Art. 6. Die Verwendung elektrischer Energie in Verkaufsläden ist zwischen 7 Uhr und B.39 Uhr sowie 17 Uhr und 20.C0 Uhr untersagt Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Gastwirtschaften und Apotheken.
Art. 7. Fabrikbetriebe und Werkstätten dürfen zwischen
6.39 Uhr und 9 Uhr sowie
17.30 Uhr und 21 Uhr keine elektrische Energie verbrauchen.
Die vorstehende Verfügung tritt mit Wirkung vom 1. November 1946 in Kraft.
Auf die strenge Durchführung der Strafbestimmungen wird nochmals besonders aufmerksam gemacht.
Zur Durchführung der Verfügung Nr. 96 wird folgendes bestimmt: Die Elektrizitätswerke werden alle Abnehmer der Gruppe Handel und Handwerk als 'Gewerbe mit der Grundzuteilung des Monats Mai 1946 veranschlagen.
Jede" reine Handelsbetrieb hat aber das Recht, seine Grundzuteibing entsprechend seinem Verbrauch im gleichen Monat des Vorjahres (Juli 1945 — Juni 1946) zu beanspruchen. Der Antrag ist mit einem Nachweis der Zugehörigkeit zur Berufsgruppe „Handel“ an das zuständige Elektrizitätswerk zu richten.
Tübingen. 25. Oktober 1946
Landesdirektor Dr. K i 1 p p e r.
Wirtschaftsprüfer und Steuerhe’fer. Die
im Kreis Calw ansässigen Wirtschaftspiüfer und Stenerhelfer werden um Angabe Ihrer Anschrift gebeten. Industrie-und Handelskammer Rottweil, Nebenstelle Calw
Familiennachrichten
Ein gesunder Sonntagsj,unge — Er rrhard — ist angekommen. In dankbarer Freude: Dipl.-lng. Hans Bauer und Frau Gretel geh. Haussier. Calw. Marktstrnße 8 z. Z. Kreiskrankenliaus. 3. November 1946. S
Als Vermählte grüßen: Willy Gräßle, Ruth Gräßle geh. TJnkenheil. Herrenalb/ Calw. Oktober 1946
Evang. Gottesdienste in Calw. Sonntag, 10. Novbr., 21. nach Dreieinigkeitsfest:
9.30 Uhr Hauptgottesdienst u. Investitur von Dekan Ilöltzel. 11 Uhr Christenlehre f. d. Söhne. 17 Uhr Abendgottesdienst im Vercinshaus fSchüz). — Mittwoch:
8.30 Uhr Eröffnungsgottesdienst zum Kirchenbezirkstag im Vereinshaus. —Donnerstag: 20 Uhr Bibelstunde.
Hc f aus«eber (iouvernement Mihtaire de Calw Ver wliune »nd Anzeiaennnnntimr Landratsamt Calw, Abt Bekanntmachungen Druck A Oelscbläaerscbt Bucbdruckerei io Calw.
Volkstheatgr Calw. Vom 8. bis 13. N° v - „/wischen Liebe und < hre“ (Les Roque- villard-). Montag, 11. Nov. „Les maitres de la mer“ für Zivil und Truppe.
Die Meister der Harmonika Heinz u. Klaus Gengier spielen aus ihrem Konzert-, Rundfunk- und Schallplattenrepertoire in: Bad Liebenzell am Donnerstag, den 7. 11., Kuppelsaal; 20 Uhr; Herrenalb am Freitag, den 8. 11., Kursaal, 20 Uhr. Näheres auf den jeweiligen PlakatenI
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