Die Preisüberwacher des L Kreises Calw haben bei Ausübung ihres Kon- trolldienstes im letzten Jahr 333 ge­bührenfreie und 131 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. Tn 246 Fällen haben sie bei der Preisbehörde Anzeige erstattet.

Der Gesamtbetrag der verhängten Strafen und eingezogenen Mehrerlöse beträgt 114 212 RM. (Strafen: 46 930 RM., Mehrerlöse: 67 282 RM.).

Auf dem Gebiet der Preisbildung im Verkehr mit Grundstücken sowie bei Mieten und Pachten waren in 146 Ver­fahren (99 Mietfälle, 47 Grundstücks­fälle) Entsoteidungen zu treffen.

Verbrauchsregelungsverstöße

Obwohl nicht zur Preisbehörde ge­hörend, sind in diesem Zusammenhang auch noch die Verbrauchsregelungs­verstöße zu streifen

Die yerstöße gef die Verbrauchs­regelung (Tauschhandel, Schwarzhan­del, Schleichhandel, schwarzer Markt, Kopplungsgeschäfte u. ä.) haben in den letzten 1K Jahren immer mehr zuge­nommen und bedrohen die wirtschaft­liche Wiedergesundung so sehr oder fast noch mehr als die Preisverstöße. Leider ist den Sündern auf diesem Ge­biet viel schwerer beizukommen als den Preissündern, weil der Personen­kreis, der in diese Zuwiderhandlungen verstrickt ist, sehr groß ist, und die Behörden und Kontrollorgane von der Bevölkerung viel zu wenig unterstützt werden.

Um auch auf diesem schwierigen Ge­biet wieder in geordnete Bahnen zu kommen, wurde mit Genehmigung der

Nachträgliche Zuckerausgabe für den Monat September

Für die Kinder von 36 Jahren wurde nachträglich für Monat Septem­ber 1946 die Ausgabe von je 750 g Zuk- ker genehmigt.

Die Abgabe erfolgt auf die Abschnitte 38 bzw. 300 der Oktober-Lebensmittel­karte; je 750 g Zucker. Den Kleinver­teilern sind*beim Bezug von den Be­zugsberechtigten die Stammabschnitte der Lebensmittelkarte Oktober zur Ab­trennung der Einzelabschnitte vorzu­legen.

Der Zucker wird örtlich aufgerufen. Dieser Aufruf ist abzuwarten.

Den Bürgermeisterämtern geht we­gen der Einzelheiten ein Erlaß des Kreisernährungsamtes, zu.

Calw, den 29. Oktober 1946

Kreisernährungsamt.

Zuckerausgabe für Monat Oktober 1946

1. Für den Monat Oktober 1946 ist die Ausgabe von Zucker (Oktober-Lebens­mittelkarte) an folgende Personen frei­gegeben:

Kinder von 03 Jahren auf Abschnitt

38 bzw. 300 je 1250 g

Militärregierung bei der Landesdirek­tion der Wirtschaft in Tübingen nun­mehr ein Wirtschaftskontrolldienst ein­gerichtet, welcher sich um die Ver­stöße gegen die Verbrauchsregelung und die Vorschriften über den Waren­verkehr besonders anzunehmen hat. Auch der Kreis Calw wird einen Wirt- schaftskontrollbeamten erhalten.

Im Kreis Calw gingen im letzten Jahr 187 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Verbrauchsregelungsstraf­verordnung ein. In 106 Fällen wurden Ordnungsstrafen verhängt.

Beabsichtigte Maßnahmen

Da vier oder,fünf Kontrollbeamte, die zudem weitgehend auch beratend und belehrend tätig sind, nicht genügen, um hinter all die vielen einzelnen Miß­stände zu kommen, ist auf dem Gebiet der Preisüberwachung und des Schwarz- und Tauschhandels sowie ähnlicher Verfehlungen in Zukunft unbedingt eine verstärkte Mitarbeit der Bevölke­rung. insbesondere der Verbraucher­schaft, dringend erwünscht und not­wendig. Es wird versucht werden, mit Hilfe der Gewerkschaften, der Haus­frauenvereinigungen und der Verbrau­chergenossenschaften zu einer besseren und wirksameren Lösung dieser Pro­bleme zu kommen. .

Damit wären in . Kürze die wichtig­sten Punkte aufgezeigt. Ich möchte abschließend um das richtige Verständ­nis für diese so schwierigen Fragen und Probleme und um Ihre Mitarbeit bitten. Die hier eingesetzten Organe leisten eine schwere, unpopuläre Ar­beit. Landratsamt.

Kinder von 36 Jahren auf Abschnitt 39 bzw. 301 je 750 g

Schwerarbeiter 1. Kategorie Zulage­karte, Abschnitt A 200 g Waldarbeiter 2. Kategorie Zulagekarte, Abschnitt A 400 g

Schwerstarbeiter 3. Kategorie Zulage- ka*rte, Abschnitt A 650 g Werdende und stillende Mütter Zulage­karte, Abschnitt 429 500 g.

Alle übrigen Personen erhalten für den Monat Oktober 1946 keinen Zucker.

2. Den örtlichen Kartenausgabestellen wird vom Kreisernährungsamt mitge­teilt, welche Zuckermengen ihnen zur Ausgabe zustehen. Diese Menge ist von dem Bürgermeisteramt unter die Klein­verteiler des Ortes, entsprechend der Umsätze, aufzuteilen. DieKleinverteiler erhalten von ihrem Bürgermeisteramt einen Bezugschein zum Bezug des Zuk- kers. Auf diesem Bezugschein hat das Bürgermeisteramt den vom Kreisernäh­rungsamt vorgeschriebenen Großver­teiler zu vermerken. Der Klein Verteiler darf den Bezugschein nur dem ange­gebenen Großverteiler zur Belieferung übergeben. Sobald der Zucker in einer Gemeinde angeliefert ist, wird er von.

den Bürgermeisterämtern zur Ausgabe aufgerufen. Dieser örtliche Aufruf ist abzuwarten.

3. Die Großverteiler sind vom Kreis­ernährungsamt entsprechend unter­richtet.

4. Die Bezugsberechtigten müssen den Zucker an ihrem Wohnort beziehen, da die Zuckerzuweisungen an die ein­zelnen Gemeinden innerhalb des Krei­ses nur auf Grund ihrer gemeldeten Bevölkerungszahlen erfolgen können. Eine Einbeziehung der auswärtigen Kundschaft einer Gemeinde in die Zu­weisungsberechnung ist deshalb nicht möglich, da Anhaltspunkte über die Zahl der auswärtigen Kunden fehlen.

5. Die Empfänger von Schwörarbei­terzulagekarten sind jedoch in Abwei­chung von Ziffer 4 ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß sie ihren .Zucker an dem Ort zu beziehen haben, an dem ihnen die Zulagekarte für Oktober 1946 ausgehändigt wurde. Es kann also sein, daß der Inhaber einer Schwerarbeiter­karte seinen Zucker nicht an seinem Wohnort, sondern an seinem Arbeitsort beziehen muß.

Calw, den 4. November 1946

Kreisernährungsamt.

Zweite Käseausgabe für Monat Oktober 1946

1. Die erste Käseausgabe wurde im Nachrichtenblatt Nr. 88 vom 25. Okto­ber 1946 bekanntgegeben.

2. Für den Monat Oktober* 1946 er­

folgt sofort die restliche Ausgabe an Käse für Normalverbraucher, TSV in Fleisch, TSV in Getreide: ~

Jugendliche von 610 Jahren Ab­schnitt 23 50 Gramm

Jugendliche von 1018 J. Abschnitt 23

50 Gramm

Erwachsene über 18 Jahre Abschnitt 23

100 Gramm.

Die Rationssätze für die Schwerarbei­ter wurden bereits bei der ersten Aus­gabe voll aufgerufen.

3. Die Vollselbstversorger und TSV. in Butter erhalten ebenfalls den rest­lichen Käse für Oktober.

Calw, den 31. Oktober 1946

Kreisernährungsamt.

Teigwarenausgabe für Oktober. 1946 an Schwerarbeiter

1. Es erhalten für Oktober 1946 auf Abschnitt DA der Schwerarbeiter - Zu­lagekarten an Teigwaren: Schwerarbeiter 1. Kategorie 250 Gramm

2. Kategorie 250 Gramm

3. Kategorie 500 Gramm

2. Die Teigwaren sind bei dem Klein­verteiler zu beziehen, bei welchem die Vorbestellabschnitte Oktober für Teig­waren an Schwerarbeiter abgegeben wurden.

3. Hat der Inhaber einer Schwerarbei­terzulagekarte Monat Oktober seine