Die Preisüberwacher des L Kreises Calw haben bei Ausübung ihres Kon- trolldienstes im letzten Jahr 333 gebührenfreie und 131 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. Tn 246 Fällen haben sie bei der Preisbehörde Anzeige erstattet.
Der Gesamtbetrag der verhängten Strafen und eingezogenen Mehrerlöse beträgt 114 212 RM. (Strafen: 46 930 RM., Mehrerlöse: 67 282 RM.).
Auf dem Gebiet der Preisbildung im Verkehr mit Grundstücken sowie bei Mieten und Pachten waren in 146 Verfahren (99 Mietfälle, 47 Grundstücksfälle) Entsoteidungen zu treffen.
Verbrauchsregelungsverstöße
Obwohl nicht zur Preisbehörde gehörend, sind in diesem Zusammenhang auch noch die Verbrauchsregelungsverstöße zu streifen
Die yerstöße gef die Verbrauchsregelung (Tauschhandel, Schwarzhandel, Schleichhandel, schwarzer Markt, Kopplungsgeschäfte u. ä.) haben in den letzten 1K Jahren immer mehr zugenommen und bedrohen die wirtschaftliche Wiedergesundung so sehr oder fast noch mehr als die Preisverstöße. Leider ist den Sündern auf diesem Gebiet viel schwerer beizukommen als den Preissündern, weil der Personenkreis, der in diese Zuwiderhandlungen verstrickt ist, sehr groß ist, und die Behörden und Kontrollorgane von der Bevölkerung viel zu wenig unterstützt werden.
Um auch auf diesem schwierigen Gebiet wieder in geordnete Bahnen zu kommen, wurde mit Genehmigung der
Nachträgliche Zuckerausgabe für den Monat September
Für die Kinder von 3—6 Jahren wurde nachträglich für Monat September 1946 die Ausgabe von je 750 g Zuk- ker genehmigt.
Die Abgabe erfolgt auf die Abschnitte 38 bzw. 300 der Oktober-Lebensmittelkarte; je 750 g Zucker. Den Kleinverteilern sind*beim Bezug von den Bezugsberechtigten die Stammabschnitte der Lebensmittelkarte Oktober zur Abtrennung der Einzelabschnitte vorzulegen.
Der Zucker wird örtlich aufgerufen. Dieser Aufruf ist abzuwarten.
Den Bürgermeisterämtern geht wegen der Einzelheiten ein Erlaß des Kreisernährungsamtes, zu.
Calw, den 29. Oktober 1946
Kreisernährungsamt.
Zuckerausgabe für Monat Oktober 1946
1. Für den Monat Oktober 1946 ist die Ausgabe von Zucker (Oktober-Lebensmittelkarte) an folgende Personen freigegeben:
Kinder von 0—3 Jahren auf Abschnitt
38 bzw. 300 je 1250 g
Militärregierung bei der Landesdirektion der Wirtschaft in Tübingen nunmehr ein Wirtschaftskontrolldienst eingerichtet, welcher sich um die Verstöße gegen die Verbrauchsregelung und die Vorschriften über den Warenverkehr besonders anzunehmen hat. Auch der Kreis Calw wird einen Wirt- schaftskontrollbeamten erhalten.
Im Kreis Calw gingen im letzten Jahr 187 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Verbrauchsregelungsstrafverordnung ein. In 106 Fällen wurden Ordnungsstrafen verhängt.
Beabsichtigte Maßnahmen
Da vier oder,fünf Kontrollbeamte, die zudem weitgehend auch beratend und belehrend tätig sind, nicht genügen, um hinter all die vielen einzelnen Mißstände zu kommen, ist auf dem Gebiet der Preisüberwachung und des Schwarz- und Tauschhandels sowie ähnlicher Verfehlungen in Zukunft unbedingt eine verstärkte Mitarbeit der Bevölkerung. insbesondere der Verbraucherschaft, dringend erwünscht und notwendig. Es wird versucht werden, mit Hilfe der Gewerkschaften, der Hausfrauenvereinigungen und der Verbrauchergenossenschaften zu einer besseren und wirksameren Lösung dieser Probleme zu kommen. .
Damit wären in . Kürze die wichtigsten Punkte aufgezeigt. Ich möchte abschließend um das richtige Verständnis für diese so schwierigen Fragen und Probleme und um Ihre Mitarbeit bitten. Die hier eingesetzten Organe leisten eine schwere, unpopuläre Arbeit. Landratsamt.
Kinder von 3—6 Jahren auf Abschnitt 39 bzw. 301 je 750 g
Schwerarbeiter 1. Kategorie Zulagekarte, Abschnitt A 200 g Waldarbeiter 2. Kategorie Zulagekarte, Abschnitt A 400 g
Schwerstarbeiter 3. Kategorie Zulage- ka*rte, Abschnitt A 650 g Werdende und stillende Mütter Zulagekarte, Abschnitt 429 500 g.
Alle übrigen Personen erhalten für den Monat Oktober 1946 keinen Zucker.
2. Den örtlichen Kartenausgabestellen wird vom Kreisernährungsamt mitgeteilt, welche Zuckermengen ihnen zur Ausgabe zustehen. Diese Menge ist von dem Bürgermeisteramt unter die Kleinverteiler des Ortes, entsprechend der Umsätze, aufzuteilen. DieKleinverteiler erhalten von ihrem Bürgermeisteramt einen Bezugschein zum Bezug des Zuk- kers. Auf diesem Bezugschein hat das Bürgermeisteramt den vom Kreisernährungsamt vorgeschriebenen Großverteiler zu vermerken. Der Klein Verteiler darf den Bezugschein nur dem angegebenen Großverteiler zur Belieferung übergeben. Sobald der Zucker in einer Gemeinde angeliefert ist, wird er von.
den Bürgermeisterämtern zur Ausgabe aufgerufen. Dieser örtliche Aufruf ist abzuwarten.
3. Die Großverteiler sind vom Kreisernährungsamt entsprechend unterrichtet.
4. Die Bezugsberechtigten müssen den Zucker an ihrem Wohnort beziehen, da die Zuckerzuweisungen an die einzelnen Gemeinden innerhalb des Kreises nur auf Grund ihrer gemeldeten Bevölkerungszahlen erfolgen können. Eine Einbeziehung der auswärtigen Kundschaft einer Gemeinde in die Zuweisungsberechnung ist deshalb nicht möglich, da Anhaltspunkte über die Zahl der auswärtigen Kunden fehlen.
5. Die Empfänger von Schwörarbeiterzulagekarten sind jedoch in Abweichung von Ziffer 4 ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß sie ihren .Zucker an dem Ort zu beziehen haben, an dem ihnen die Zulagekarte für Oktober 1946 ausgehändigt wurde. Es kann also sein, daß der Inhaber einer Schwerarbeiterkarte seinen Zucker nicht an seinem Wohnort, sondern an seinem Arbeitsort beziehen muß.
Calw, den 4. November 1946 •
Kreisernährungsamt.
Zweite Käseausgabe für Monat Oktober 1946
1. Die erste Käseausgabe wurde im Nachrichtenblatt Nr. 88 vom 25. Oktober 1946 bekanntgegeben.
2. Für den Monat Oktober* 1946 er
folgt sofort die restliche Ausgabe an Käse für Normalverbraucher, TSV in Fleisch, TSV in Getreide: ~
Jugendliche von 6—10 Jahren Abschnitt 23 50 Gramm
Jugendliche von 10—18 J. Abschnitt 23
50 Gramm
Erwachsene über 18 Jahre Abschnitt 23
100 Gramm.
Die Rationssätze für die Schwerarbeiter wurden bereits bei der ersten Ausgabe voll aufgerufen.
3. Die Vollselbstversorger und TSV. in Butter erhalten ebenfalls den restlichen Käse für Oktober.
Calw, den 31. Oktober 1946
Kreisernährungsamt.
Teigwarenausgabe für Oktober. 1946 an Schwerarbeiter
1. Es erhalten für Oktober 1946 auf Abschnitt DA der Schwerarbeiter - Zulagekarten an Teigwaren: Schwerarbeiter 1. Kategorie 250 Gramm
„ 2. Kategorie 250 Gramm
„ 3. Kategorie 500 Gramm
2. Die Teigwaren sind bei dem Kleinverteiler zu beziehen, bei welchem die Vorbestellabschnitte Oktober für Teigwaren an Schwerarbeiter abgegeben wurden.
3. Hat der Inhaber einer Schwerarbeiterzulagekarte Monat Oktober seine