Die Steuervorauszahlungen

Kleidersammlnng für deutsche Kriegs­gefangene

Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes in Genf hat die in Südwürt- iemberg gesammelten Kleidungsstücke, die für unsere Kriegsgefangenen in Frankreich bestimmt waren, erhalten. Darunter befanden sich drei größere Sendungen aus dem Kreis Calw.

In den Dankschreiben, unterzeichnet von den jeweiligen Vertrauensmännern odei^Lagerältesten, kommt die rührende Anerkennung dafür zum Ausdruck, daß die Heimat, die in den sechs schweren Kriegsjahren so große Opfer gebracht hat, sieh ihrer kriegsgefangenen Söhne herzlich erinnert und ihnen im Rahmen des Möglichen diese reichen Spenden an Bekleidungsstücken zur Verfügung ge­stellt hat. Alle kriegsgefangenen Kame­raden danken den Wohltätern, vor al­lem den nimmermüden Spendern, die ihr Letztes gegeben haben. Manchem Kriegskameraden konnte durch diese Sendungen, die ihnen mehr als nur ein Gruß der Heimat 'bedeuten, aus der größten Notlage geholfen werden.

Der Bevölkerung meines Kreises will ich diesen rührenden Dank unserer kriegsgefangenen Männer auf diese Weise übermitteln und gleichzeitig bit­ten, daß sie auch weiterhin mich in meinen Bemühungen, diesen Kameraden fernab der Heimat zu helfen, tatkräftig unterstützt.

Calw, den 2. Juli 1946

Landratsamt.

laden ab Werk bezogen vom Erzeuger .58 RM/kg, bezogen vom Händler .63 RM/kg.

Unerlaubte höhere Preisforderungen , sind sofort auf diesen Stand zu setzen. Alle anders lautenden Mitteilungen über Preise,* auch die des Beauftragten für die Generatorenholzbeschaffung, sind unrichtig.

Tübingen, den 31. Mai 1946

Landesdirektion der Wirtschaft Preisaufsichtsstelle

Meldung zur Übernahme in die Lehrer­oberschulen

Die Landesdirektion für Kultus, Er­ziehung und Kunst gibt bekannt:

Außer den Schülern und Schülerin­nen der ehemaligen württ. Lehrerbil­dungsanstalten, die sich bereits gemel­det haben, können sich auch Schüler und Schülerinnen der höheren Schulen zur Übernahme an die neuen Lehrer­oberschulen und an dasPädagogische Institut melden.

Die Einweisung an die einzelnen An­stalten erfolgt unabhängig vom Be­kenntnis nach Wohnsitz und Geschlecht in die entsprechenden Klassen der Leh­reroberschulen. An das ..Pädagogische Institut werden Inhaber eines Reife-

Hinweise für die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Körperschafts­steuer) und für die Ausfüllung der vierteljiihrl.Einkominensteuer-(Körper- schaftssteuer-JErklärungen nach dem Kon troll ratsge'setz Nr. 12

I., Allgemein es

Auf die Einkommensteuer und die Körperschaftssteueji sind künftig am 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar Vorauszahlungen zu entrichten. Die Höhe diese'rVorauszahlungen richtet sich nicht mehr wie bisher nach dem letz­ten Einkommensteuer- (Körperscbafts- steuer-)Bescheid, sondern nach dem Einkommen, das der Steuerpflichtige in dem Kalendervierteljahr bezogen hat, das dem Vorauszahlungstermin unmit­telbar vorangeht. (Bemeesungsgrund- lage für die am 10. 7. 1946 zu leistende Vorauszahlung ist, weil für das erste Vierteljahr eine Vierteljahreserklärung nicht abgegeben wurde, das im ersten und zweiten Kalendervierteljahr 1946 bezogene Einkommen. Auf die für die­sen Zeitraum sich ergebende Einkom­mensteuer werden, die auf 10. 3. bzw. 10. 4. und 10. 6. 46 geleisteten Voraus­zahlungen angerechnet.) Zusammen mit der Leistung der Vorauszahlung isj; eine Vierteljahreserklä­rung für das erste und zwfeite Kalen­dervierteljahr 1946 abzugeben, aus der sich ergibt, wie die Vorauszahlung be­rechnet ist.

Von der Leistung einer Vorauszah­lung und der Abgabe einer Vierteljah­reserklärung sind befreit sofern sie nicht ausdrücklich vom Finanzamt zur Abgabe einer Vierteljahreserklärung aufgefordert werden:

a) alle Personen, deren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Gehalt usw.) im abgelaufenen Kalendervierteljahr 6000 KM. nicht erreicht und deren son­stige Einkünfte 150 RM. im gleichen Zeitraum nicht überstiegen haben,

b) nichtbuchführende Land- u. Forst­wirte,

c) Personen,, deren steuerpflichtiges Einkommen 150 RM im abgelaufenen

Zeugnisses oder Reifevermerks aufge­nommen.

Es ist beabsichtigt, die sich Melden­den zum 1. September ds. Js. an die Leh. reroberschulen Rottweil, Saulgau, Och­senhausen und Nagold bzw. an dasPäd­agogische Institut Reutlingen einzu­berufen. Zur Meldung sind einzureichen: Selbstgeschriebener Lebenslauf, Ge­burtsurkunde. 2 Lichtbilder, amtärzt­liches Gesundheitszeugnis. Abgangs­zeugnis der Schule mit besonderem Gutachten des Schulleiters, Erklärung des gesetzlichen Vertreters Über seine Bereitschaft, die Kosten der Verpfle­gung, Bekleidung und Ausrüstung für

Kalendervierteljahr nicht überstiegen hat.

Die Vordrucke für die Vierteljahres­erklärungen werden von den Finanz­ämtern ausgegeben. Die Übersendung eines Vordrucks gilt als Aufforderung zur Abgabe der Erklärung. Sie muß eigenhändig oder durch einen Bevoll­mächtigten unjierschrieben sein. Un­richtige und /unvollständige Angaben sind strafbar. ^

II. Anleitung zur Ausfüllung der Erklärung

1. Kinder sind nur eheliche Kinder, eheliche Stiefkinder, für ehelich er­klärte Kinder. Adoptivkinder, unehe­liche Kinder (jedoch nur im Verhältnis zur Mutter) und Pflegekinder.

2. Der Steuerpflichtige muß in seiner Steuererklärung auch die Einkünfte angeben, die bezogen haben:

a) seine nicht dauernd getrennt le­bende unbeschränkt steuerpflichtige Ehefrau,

b) die Kinder bis zu 16 Jahren, für die ihm Kinderermäßigung zusteht.

Einkünfte aus nichtselbständiger Ar­beit, die die Ehefrau oder die Kinder in einem dem Steuerpflichtigen fremden Betrieb aus einem gegenwärtigen Ar­beitsverhältnis bezogen haben, bleiben außer Betracht.

3. Gewinnermittlung (bei Einkommen aus Gewerbebetrieb, selbständiger Ar­beit und Land- und Forstwirtschaft):

Eine besondere Art der Gewinn- ermittlung ist für die Abgabe der vier­teljährlichen Erklärung nicht vorge­schrieben. Der Steuerpflichtige hat den Gewinn nach bestem Wissen und Ge­wissen zu ermitteln. Es kommen insbe­sondere folgende Arten der Gewinn­ermittlung in Betracht:

a) Vermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 u. § 5 EStG.). Ein Vermögensvergleich setzt in der Regel das Vorhandensein von ordnungsmäßigen Zwischenbilan­zen voraus.

b) Berechnung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebs­ausgaben. Diese Gewinnermittlung kommt bei Betrieben in Betracht, deren

die Dauer der Ausbildung zu überneh­men. gez. Prof. Dr. S c h m i d,

Staatsrat.

Sprechtag der Orthopädischen Versor­gungsstelle Reutlingen

Der Sprechtag findet am Samstag, den 6. Juli 1946, wie folgt statt: in Calw von 911 Uhr in der Nebenstelle des Gesundheitsamts in der oberen Markt­straße; in Wildbad von 12.3014.30 Uhr im Versorgungskrankenhaus Rheumaheim.

Der Landrat

Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.