Nachrichtenblatt

der Militär-Regierung für den Kreis Calw

Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

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CALW Donnerstag, 4. Juli 1946 Nr. 71

Bekanntmachungen für den Kreis Calw

Speiseöl-Ausgabe

Für Monat Juni 1946 erfolgt statt Butter noch eine Ausgabe von Speise­öl. Es erhalten:

Normalverbraucher und TSV. in Ge­treide über 6 Jahre alt auf Abschnitt 23/Juni-Lebensmittelkarte je 100 g Öl, Schwerarbeiter auf Abschnitt GY/Juni- Zulagekarte je 50 g öl,

Wald- und Schwerstarbeiter auf Ab­schnitt GY/Juni-Zulagekarte je 75 g Öl,

Werdende und stillende Mütter auf Ab­schnitt 427/Juni-Zulagekarte je 50 g "Öl.

Die Schwerarbeiter haben ihr öl in den Orten zu beziehen, in welchen ihnen die Zulagekarten ausgegeben wurden, also gegebenenfalls nicht an ihrem W T ohn,ort. (Beispiel: Wohnort A, Zu­lagekarte in B erhalten; Ölbezug in B.) Kein öl erhalten die Vollselbstversor­ger. Teilselbstversorger in Butter und Teilselbstversorger in Fleisch. Den Bürgermeisterämtern gehen vom Kreis­ernährungsamt die Einzelanweisungen zu. Das öl wird von den Bürgermei­sterämtern nach Eingang örtlich auf­gerufen. Dieser Aufruf ist von den Be­zugsberechtigten abzuwarten.

Erhält ein Bezugsberechtigter kein Öl oder solches nur teilweise, so h&t er sich an sein zuständiges Bürger­meisteramt (örtliche Kartenausgabe­stelle) zu wenden.

Calw, den 1. Juli 1946

Kreisernäh rungsamt.

Preise für Generatoienholz und Gene- ratorenliolzkoiile

Preisverlangen verschiedener Höhe für Generatorenholz (Tankholz) und Geueratorenholzkohle lassen erkennen, daß auf diesem Gebiet eine allgemeine Unsicherheit besteht. Um ein einheit­liches Preisverlangen für Generatoren­holz (Tankholz) und Generatorenholz­kohle zu gewährleisten, wird auf fol­gende Bestimmung hingewiesen:

I. Für Generatoren holz (Tank bolz) ist nach wie vor die Anordnung Uber Höchstpreise fiir Tankholz vom 19. 9. 1942 (Deutscher Reichsanzeiger

Nr. 222 vom' 22. 9. 1942) gültig. In ihr sind folgende Preise festgelegt:

Je rm bei Abgabe

1. a) durch holzbearbeitende und holz­verarbeitende Betriebe, die sftis dem in ihrem Betrieb anfallenden Abfallholz Tankholz hersteilen und als Tankstelle zugelassen sind: 21 RM.

b) durch Großaufbereitungsstätten, denen die Berechtigung zum Absatz

Die Landesdirektion der Wirtschaft Preisaufsichtsstelle in Tübingen hat zur Beseitigung von Unklarheiten und Erreichung einer gleichmäßigen Preisgestaltung mit Runderlaß Pr.

W a r t e g e 1 d :

Bei Fahrten mit Unterwegsaufenthalt oder Aufenthalt am Zielort dürfen bei Wagen bis zu 2 Liter 2 RM. und bei Wagen über 2 Liter 2.50 RM. Warte­geld je Stunde berechnet werden. Nachtfahrten:

Bei Fahrten, bei denen die Abfahrt in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr er­folgt. kann für diese Zeit ein Zuschlag von 25% zu den vorstellenden Preisen erhoben wei den.

Stadtfali rten:

Soweit für Stadtfalirten behördlich bisher höhere Preise genehmigt und veröffentlicht waren, können diese bei­behalten werden. Gepäckbeförderung:

Handgepäck und kleinere Gepäck-i

von Tankbolz an einzelne Kraftfahr­zeuge erteilt ist: 21 RM.

2 . a) an den Verbraucher ab bager des Verteilers frei verladen: 24 RM.

b) an den Großverbraucher frei Emp­fangsstation: 24 RM.

3 Von der Tankstelle an den Ver­braucher: 29 RM.

II. Für Generaforenholzkohle hergestellt aus Weich- und Hartholz in Meiler-, Ofen- oder Gaswerkfertigung ' in gebrauchsfertiger Stückelung ver-

Nr. 20 vom 2. 6. 1946 Nr. S 3f (Su/G) für Personenkraftwagen und Drosch­ken (mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen einschließlich Führersitz) nachstehende Beförderungspreise festgesetzt:

stücke sind, soweit im Wagen Platz vorhanden ist, unentgeltlich zu beför­dern. Wird auf Wunsch der Fahrgäste zur Gepäckbeförderung ein Anhänger verwendet, so können für diesen 5 Rpf. je Kilometer berechnet werden.

Anders lautende Preisrichtlinien sind ungültig.

Rechnungen für MietwagenfahrteD müssen für Zwecke der Preiskontrolle Angaben über die Wagengattung, die Antriebsart, die beförderte Personen­zahl, die Fahrstrecke und die zurück­gelegte Kilometerzahl enthalten. Wenn Warte-, Nachtfahrt- u. Gepäckzuschläge berechnet, werden, sind diesbezüglich nähere Angaben zu machen.

Calw, den 26. Juni 1946

Landratsamt* Preisbehörde

Beförderuragspreise im Mietwagenverkehr

Kilometerpreis io Reichspfennig

Wagengattung

bei Fahrten bis 200

km

bei Fahrten

Uber 200 km

und

Antriebsart

2

3

4

5

bei Beförderung von

6 1 7 1 1 1 2

3

4

5

6

7

Personen

Wagen bis zu 2 Liter a) mit Benzin (od. Diesel!

22

22

22

27

20

20

20

25

b) mit Generator

27

27

27.

32

27

27

27

32

Wagen über 2 Liter a) mit Benzin (od. Diesel;

25

25

25

25

25

30

35

25

25

25

25

25

30

35

b) mit Generator

30

30

30

30

30

35

40

30

30

30

30

30

35

40