Btfce als Präsidenten und vier, durch Verfügung des General Commandant en Chef zu ernennenden Mitgliedern gebil­det. Zwei von diesen Mitgliedern werden auf Vorschlag des Administrateur Ge­neral ernannt. Die Ernennung von Hilfs­mitgliedern ist zulässig.

III. AllgemeineBestimmungen Art. 16. Durch diese Verordnung wird die Verordnung Nr. 7 vom 22. August 1945, abgeändert durch die Verordnung Nr. 25 vom 29. November 1945, aufge­hoben und ersetzt.

Auf Anordnung der Militärregierung sind vom Wahlrecht ausgeschlossen:

1. Aus allgemeinen Wahlausschlie- Üungsgründen:

a) die gerichtlich Entmündigten,

b) vorübergehend wegen Geistes­krankheit unter Vormundschaft ge­stellte Personen,

c) Personen, die ihre Bürgerrechte auf Grund einer Verurteilung für ge­meine Verbrechen durch endgültiges Urteil verloren haben,

d) Personen, die durch ein Gericht der Militärregierung zu einer höheren Strafe als 1 Jahr Gefängnis oder 10 000 EM. Geldstrafe verurteilt worden sind,

e) Personen, die die deutsche Staats­angehörigkeit'nach dem 12. März 1938, sei es durch Naturalisation, sei es durch Wiedereinbürgerung, sei es durch Ehe­schließung, sei es auf Grund einer ein­seitigen Entscheidung der national­sozialistischen Regierung erworben haben.

2. Aus politischen Wahlausschlie­ßungsgründen:

a) Die ehemaligen Mitglieder der fj und der Waffen-ff, mit Ausnahme der jenigen, die zwangsweise nach dem 1. 1. 1943 in diese eingereiht wurden,

b) diejenigen Personen, die Gegen­stand einer Entlassungsmaßnahme wa­ren oder denen durch eine Säuberungs­kommission die Berufsausübung unter­sagt wurde,

e) ehemalige Mitglieder der NSD 4P. oder einer ihrer Organisationen gemäß der Bekanntmachung vom 11. 6. 1946,

d) diejenigen Personen, die, ohne offi­ziell der Partei oder einer ihrer Or­ganisationen angehört haben, gegen­über dieser eine Haltung und Betäti­gung bewiesen haben, die ihrer Natur nach die Ausschließung an der Wahl

'Aufgehoben bleiben die Aft. 5 § h VT und VII der Verordnung Nr. 2 des Com- mandement Supröme Interalliö.

Art. 17. Diese Verordnung ist im Amtsblatt des französischen Oberkom­mandos in Deutschland zu veröffent­lichen und wird mit Gesetzeskraft im französischen Besetzungsgebiet durch- geführt.

Baden-Baden, den 6. Mai 1946 Le General de Corps d Arm6e K o e n i g Commandant en Chef Frangais en Allemagne: P. K o e n i g.

rechtfertigen, besonders diejenigen, die Deutsche oder Ausländer auf Grund ihrer politischen Meinung, ihrer Rasse oder Religion denunziert oder verfolgt haben.

Vom Wahlprüfungsausschuß können bei Vorliegen von besonderen Bedin­gungen Personen, bei denen die poli­tischen Wahlausschließungsgründe zu­treffen, wieder das Wahlrecht zurück- gegeben werden. Gründe sind z. B.:

Einkerkerung oder ihre Unterbrin­gung in einem KZ. wegen Bedrohung der Staatssicherheit, ihren Austritt aus der Partei vor Juli 1939, oder den Alliierten erwiesene besondere und wichtige Dienste.

Die Wählerliste liegt in der Zeit vom 13. 7. bis 22. 7. auf den Rathäusern zur allgemeinen Einsicht auf.

Jede falsch abgegebene Erklärung, oder jedes Vorgehen zur Vermeidung des Ausschlusses vom Wahlrecht wird mit einer Geldstrafe von 50 bis 300 RM. und einer Gefängnisstrafe von 1 bis 6 Monaten, oder einer dieser beiden Stra­fen bestraft.

Calw, den 18. 6. 1946

Landratsamt

Bekanntmachung

der Landesfachgruppe Ziegenzftehter Württemberg betr. Zuchtziegenböcke Bei der zur Zeit geringen Erzeugung an Zuchtziegenböcken ist ein Überblick über den Bedarf unerläßliche Voraus­setzung für die gleichmäßige Versor­gung der Gemeinden mit Zuchtziegen­böcken. Die Bürgermeister der Gemein­den, die in diesem Jahr dringenden Bedarf an Zuchtziegenböcken haben, werden deshalb aufgefordert, sofern noch nicht geschehen, ihren Bedarf, ferner die Jungböcke zur Körung

Hausfrauen!

Prüft regelmäßig Eure Kartoffelvorräte i

schriftlich bei der Landesdirektion der Wirtschaft, Abt. Landwirtschaft und Ernährung (Tierzuchtabteilung) Tübin­gen, Keplerstr. 2, bis 28 Juni 1946 anzu- melde,n. Nur bei Einhaltung dieses Ter­mins besteht Aussicht auf Zuteilung von Ziegenzuchtböcken bei den nächsten Ab­satzveranstaltungen, welche voraus­sichtlich ab Mitte August bis Anfang Oktober stattfinden.

Es besteht außerdem Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß im Interesse der Versorgung aller Gemeinden mit Bockmaterial Zuchtziegenbockverkäufe ab Stall untersagt sind und die Kör­papiere für solche Böcke nicht ausge­stellt werden können.

Kreisstadt Calw

Bekanntmachung Die Bevölkerung wird erneut dar­auf aufmerksam gemacht, daß alle Ein­gaben an französische Dienststellen in französischer Sprache einzureichen sind. Eingaben, die in deutscher Sprache abgefaßt sind, ist eine französische Übersetzung des deutschen Textes bei­zufügen. Eingaben in deutscher Sprache ohne französische Übersetzung werden unbearbeitet zurückgewiesen.

Bekanntmachung

Auf Anordnung des Gouvernement Militaire müssen sämtliche Metall­flaschen (Treibstoff- und Gasflaschen usw.), die von der ehemaligen deutschen Wehrmacht stammen, sofort bei der früheren Polizeiwache abgeliefert wer­den. Der Bürgermeister.

Mittelschule Calw

Knaben und Mädchen der 4. Grund­schulklasse, die mit Beginn des neuen Schuljahres in die I. Klasse der Mittel­schule eintreten wollen, sind durch die Erziehungsberechtigten bis spätestens 28. Juni beim Schulleiter anzumelden.

Die Aufnahmeprüfung findet x am Montag, dem 15. Jnni, um 9 Uhr im Schulhaue in der Badstraße statt. Die Prüflinge bringen ein Heft und Schreibgerät mit.

Rektorat

der Votka- und Mittelschulen Cafw i. V.: Beek.

Heriisgeber: Gouvernement Militaire de Calw. Ver­waltung und Anzeigenannahme: Der Landrat in Calw, Abt Bekanntmachungen. Druck: A. OelschlAgerscta»

Bucbdruckerel In Calw.

Wahlunfähige Personen

VOLKS-THEATER

Cciw~- MT I F M HiUU !I J!IIM J Ttieüäi?.- '-

Vom 21. bis 27. Juni die lustige und musikalisch leicht beschwingte Film- Operette

Frau Luna

mH Llzzi Waldmüller. Theo Liugefl, Paul Henkelt. Nene Woch- nschau. Mon­tag u. Dienstag keine FiimvorMeHungen, Mittwoch abends nur lür die Truppe, am

22. Juni 14 und 16 Uhr sowie am 26. Juni bringen wir ein Mfirchenprogramm.

Evangelische Gottesdienste in Calw

Sonntag, 23. 6. 46, 1. nach Urte.: 8 Uhr Frühgottesdienst (Kirche); 9.30 Uhr Hauptgottesdienst; 20 Uhr geistliche Abendmustk (Kirche).

Mittwoch; 8.30 Uhr Betstunde.

I

[ Donnerstag) 20 Uhr Btbetrtanrie.

Famiiien-Anzeigen und Ankündigungen ffir Veranstaltungen bitten wir an die Abt. Bekanntmachungen des Landratsamts Calw zu richten _

Be atarben:

Erat Kegehnanai, geb. 14. 4. 1915,

g ef. 6. 9. 1944 tu CUchf/FrankrsiCh.

ie Oatlin: Maria R eg ch nan n geb. Respoodek, Die Ettern; Familie Kart Regehnana; Farn. Joh anna Respon. dek mit Angeh. Trauerfeier am Sonn, tag 23. Juni, mittags 2 Uhr in Birken-

Adotf Profi, geb. 30. 3.98, am 27. Mai 1945 an den Folgen eines Unglücks­falles hi französisch. Oefangenschatt. Die Gattin: Klara Profi, gib. Bork­hart, ndt Kindern Gertrud, Irma, Friedrich (in (ranz. Gefangenschaft) n. Haas u. alle Angehörigen. Trauer­gottesdienst am Sonntag, 23. Juni. 1 Uhr in Sula Kr. Calw. 14. Juni 1946.

Für aUe Teilnahme beim Heldentod

meine* lieben Mannes und Vatera Adolf RM herzlichen Dank. Die Oattin Margarete Rist geb. Schwär* mit Tochter Margar etc. CahnbacblEnz, BOhmles-Sägmth'i'e.

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