Btfce als Präsidenten und vier, durch Verfügung des General Commandant en Chef zu ernennenden Mitgliedern gebildet. Zwei von diesen Mitgliedern werden auf Vorschlag des Administrateur General ernannt. Die Ernennung von Hilfsmitgliedern ist zulässig.
III. AllgemeineBestimmungen Art. 16. Durch diese Verordnung wird die Verordnung Nr. 7 vom 22. August 1945, abgeändert durch die Verordnung Nr. 25 vom 29. November 1945, aufgehoben und ersetzt.
Auf Anordnung der Militärregierung sind vom Wahlrecht ausgeschlossen:
1. Aus allgemeinen Wahlausschlie- Üungsgründen:
a) die gerichtlich Entmündigten,
b) vorübergehend wegen Geisteskrankheit unter Vormundschaft gestellte Personen,
c) Personen, die ihre Bürgerrechte auf Grund einer Verurteilung für gemeine Verbrechen durch endgültiges Urteil verloren haben,
d) Personen, die durch ein Gericht der Militärregierung zu einer höheren Strafe als 1 Jahr Gefängnis oder 10 000 EM. Geldstrafe verurteilt worden sind,
e) Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit'nach dem 12. März 1938, sei es durch Naturalisation, sei es durch Wiedereinbürgerung, sei es durch Eheschließung, sei es auf Grund einer einseitigen Entscheidung der nationalsozialistischen Regierung erworben haben.
2. Aus politischen Wahlausschließungsgründen:
a) Die ehemaligen Mitglieder der fj und der Waffen-ff, mit Ausnahme der jenigen, die zwangsweise nach dem 1. 1. 1943 in diese eingereiht wurden,
b) diejenigen Personen, die Gegenstand einer Entlassungsmaßnahme waren oder denen durch eine Säuberungskommission die Berufsausübung untersagt wurde,
e) ehemalige Mitglieder der NSD 4P. oder einer ihrer Organisationen gemäß der Bekanntmachung vom 11. 6. 1946,
d) diejenigen Personen, die, ohne offiziell der Partei oder einer ihrer Organisationen angehört haben, gegenüber dieser eine Haltung und Betätigung bewiesen haben, die ihrer Natur nach die Ausschließung an der Wahl
'Aufgehoben bleiben die Aft. 5 § h VT und VII der Verordnung Nr. 2 des Com- mandement Supröme Interalliö.
Art. 17. Diese Verordnung ist im Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland zu veröffentlichen und wird mit Gesetzeskraft im französischen Besetzungsgebiet durch- geführt.
Baden-Baden, den 6. Mai 1946 Le General de Corps d’ Arm6e K o e n i g Commandant en Chef Frangais en Allemagne: P. K o e n i g.
rechtfertigen, besonders diejenigen, die Deutsche oder Ausländer auf Grund ihrer politischen Meinung, ihrer Rasse oder Religion denunziert oder verfolgt haben.
Vom Wahlprüfungsausschuß können bei Vorliegen von besonderen Bedingungen Personen, bei denen die politischen Wahlausschließungsgründe zutreffen, wieder das Wahlrecht zurück- gegeben werden. Gründe sind z. B.:
Einkerkerung oder ihre Unterbringung in einem KZ. wegen Bedrohung der Staatssicherheit, ihren Austritt aus der Partei vor Juli 1939, oder den Alliierten erwiesene besondere und wichtige Dienste.
Die Wählerliste liegt in der Zeit vom 13. 7. bis 22. 7. auf den Rathäusern zur allgemeinen Einsicht auf.
Jede falsch abgegebene Erklärung, oder jedes Vorgehen zur Vermeidung des Ausschlusses vom Wahlrecht wird mit einer Geldstrafe von 50 bis 300 RM. und einer Gefängnisstrafe von 1 bis 6 Monaten, oder einer dieser beiden Strafen bestraft.
Calw, den 18. 6. 1946
Landratsamt
Bekanntmachung
der Landesfachgruppe Ziegenzftehter Württemberg betr. Zuchtziegenböcke Bei der zur Zeit geringen Erzeugung an Zuchtziegenböcken ist ein Überblick über den Bedarf unerläßliche Voraussetzung für die gleichmäßige Versorgung der Gemeinden mit Zuchtziegenböcken. Die Bürgermeister der Gemeinden, die in diesem Jahr dringenden Bedarf an Zuchtziegenböcken haben, werden deshalb aufgefordert, sofern noch nicht geschehen, ihren Bedarf, ferner die Jungböcke zur Körung
Hausfrauen!
Prüft regelmäßig Eure Kartoffelvorräte i
schriftlich bei der Landesdirektion der Wirtschaft, Abt. Landwirtschaft und Ernährung (Tierzuchtabteilung) Tübingen, Keplerstr. 2, bis 28 Juni 1946 anzu- melde,n. Nur bei Einhaltung dieses Termins besteht Aussicht auf Zuteilung von Ziegenzuchtböcken bei den nächsten Absatzveranstaltungen, welche voraussichtlich ab Mitte August bis Anfang Oktober stattfinden.
Es besteht außerdem Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß im Interesse der Versorgung aller Gemeinden mit Bockmaterial Zuchtziegenbockverkäufe ab Stall untersagt sind und die Körpapiere für solche Böcke nicht ausgestellt werden können.
Kreisstadt Calw
Bekanntmachung Die Bevölkerung wird erneut darauf aufmerksam gemacht, daß alle Eingaben an französische Dienststellen in französischer Sprache einzureichen sind. Eingaben, die in deutscher Sprache abgefaßt sind, ist eine französische Übersetzung des deutschen Textes beizufügen. Eingaben in deutscher Sprache ohne französische Übersetzung werden unbearbeitet zurückgewiesen.
Bekanntmachung
Auf Anordnung des Gouvernement Militaire müssen sämtliche Metallflaschen (Treibstoff- und Gasflaschen usw.), die von der ehemaligen deutschen Wehrmacht stammen, sofort bei der früheren Polizeiwache abgeliefert werden. Der Bürgermeister.
Mittelschule Calw
Knaben und Mädchen der 4. Grundschulklasse, die mit Beginn des neuen Schuljahres in die I. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind durch die Erziehungsberechtigten bis spätestens 28. Juni beim Schulleiter anzumelden.
Die Aufnahmeprüfung findet x am Montag, dem 15. Jnni, um 9 Uhr im Schulhaue in der Badstraße statt. Die Prüflinge bringen ein Heft und Schreibgerät mit.
Rektorat
der Votka- und Mittelschulen Cafw i. V.: Beek.
Heriisgeber: Gouvernement Militaire de Calw. Verwaltung und Anzeigenannahme: Der Landrat in Calw, Abt Bekanntmachungen. — Druck: A. OelschlAger’scta»
Bucbdruckerel In Calw.
Wahlunfähige Personen
VOLKS-THEATER
Cciw~- MT I F M HiUU !I J!IIM J Ttieüäi?.- ■ '-
Vom 21. bis 27. Juni die lustige und musikalisch leicht beschwingte Film- Operette
Frau Luna
mH Llzzi Waldmüller. Theo Liugefl, Paul Henkelt. Nene Woch- nschau. Montag u. Dienstag keine FiimvorMeHungen, Mittwoch abends nur lür die Truppe, am
22. Juni 14 und 16 Uhr sowie am 26. Juni bringen wir ein Mfirchenprogramm.
Evangelische Gottesdienste in Calw
Sonntag, 23. 6. 46, 1. nach Urte.: 8 Uhr Frühgottesdienst (Kirche); 9.30 Uhr Hauptgottesdienst; 20 Uhr geistliche Abendmustk (Kirche).
Mittwoch; 8.30 Uhr Betstunde.
I
[ Donnerstag) 20 Uhr Btbetrtanrie.
Famiiien-Anzeigen und Ankündigungen ffir Veranstaltungen bitten wir an die Abt. Bekanntmachungen des Landratsamts Calw zu richten _
Be atarben:
Erat Kegehnanai, geb. 14. 4. 1915,
g ef. 6. 9. 1944 tu CUchf/FrankrsiCh.
ie Oatlin: Maria R eg ch nan n geb. Respoodek, Die Ettern; Familie Kart Regehnana; Farn. Joh anna Respon. dek mit Angeh. Trauerfeier am Sonn, tag 23. Juni, mittags 2 Uhr in Birken-
Adotf Profi, geb. 30. 3.98, am 27. Mai 1945 an den Folgen eines Unglücksfalles hi französisch. Oefangenschatt. Die Gattin: Klara Profi, gib. Borkhart, ndt Kindern Gertrud, Irma, Friedrich (in (ranz. Gefangenschaft) n. Haas u. alle Angehörigen. Trauergottesdienst am Sonntag, 23. Juni. 1 Uhr in Sula Kr. Calw. 14. Juni 1946.
Für aUe Teilnahme beim Heldentod
meine* lieben Mannes und Vatera Adolf RM herzlichen Dank. Die Oattin Margarete Rist geb. Schwär* mit Tochter Margar etc. CahnbacblEnz, BOhmles-Sägmth'i'e.
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