angemeraet zu naDen. Einer der 14 auf- gei'undenen Revolver lag vor dem Rich­ter. Diese Waffe sollte nach Aussagen des Besitzers 1 Jahr im Bach alsver­nichtet gelegen haben und war unver­sehrt und fast nicht verrostet. Das Ge­richt lehnte eine Entscheidung ab und gab die Sache an das Höhere Militär­gericht weiter.

Als letzte standen zwei junge Männer aus Gültlingen vor dem Richter, die des unbefugten Waffenbesitzes und des un­befugten Gebrauchs dieser Waffen an- ge'klagt waren. Plötzlich war eine beson­dere Atmosphäre im Raum, so deutlich spürbar wurde es, daß der Hauptange­klagte, ein junger Hilfsarbeiter, ohne Ausflüchte und ganz einfach die reine Wahrheit berichtete. Er war letzten Som­

mer aus dem Krieg gekommen, und da er nicht Eltern noch Geschwister hatte, die auf ihn warteten, arbeitete er noch eine Zeitlang bei Verwandten, ohne von diesen irgendeine Vergütung zu bekom­men.Ich war allein und hatte nichts zu essen. So dachte er, er könne sich im Wald etwas schießen, damit er seinen Hunger stillen könnte. Beim Umgraben des Gartens fand er eine Kiste mit fran zösischer Munition, die er wieder ver­grub. Als er das erste und einzige Mal mit dem geliehenen Gewehr im Wald war, wurde er vom Waldschütz gesehen. Urteil gegen ihn 4 Monate Gefängnis und 500 RM. Geldstrafe, gegen seinen Kameraden, der ihm das Gewehr geliehen hatte, 3 Monate Gefängnis und 500 RM. Geldstrafe.

Tabakwarenbewirtsdhaftung

Mit Zustimmung' der Militärregierung für die französisch besetzte Zone von Württemberg und Hohenzollern ergeht folgende Anordnung 1/45 der Landes­direktion der Wirtschaft vom 27. 11. 45 über die Tabak Warenbewirtschaftung.

§ 1

A4)g<a-be und Bezug von Tabak waren

Tabakwaren dürfen', an Letztverbrau- efeer nur auf Abschnitte der innerhalb der französisch besetzten Zone von Württemberg und Hohenzollern ausge­geben und gültigen Raucherkarten ab­gegeben und bezogen werden.

Raueberkarten erhalten alle deutschen Männer, die das 18. Lebensjahr vollen­det haben. Ausländer, Staatenlose usw. erkalten die Raucherkarten nur, wenn sie dieselben Lebensmittelkarten be­ziehen wie deutsche Verbraucher.

Bei Aushändigung der Raucherkarten hat der Empfänger eine Gebühr von RM. 5. zu entrichten. Die Gelbühr fließt in die Staatskasse.

Tabakwarenhändler dürfen Tabak­waren nur gegen Tabakwarenbezugs- rechte, die auf Grund eines Freigabe­scheins oder Warenbezugsscheins der Militärregierung erteilt wurden, beziehen oder an Wiederverkäufer liefern.

§ 2

Tabakwarenbezugsrechte und Ablieferung der Raucher­kartenabschnitte , Tabakwarenbezugsrechte werden von den Wirtschaftsämtern gegen die von den Tabakwarenverkaufsstellen abgelieferten Raucherkärtenabschnitte erteilt. Die Raucherkartenabschnitte sind zu dieseriü Zweck an das für den Sitz der Verkaufs­stelle zuständige Wirtschaftsamt abau- liefern.

§ 3

Höh-e der Tabakwarenbezugs- rechte i

Die Tabakwarenbezugsrechte werden nach der Zahl der abgelieferten Raucher« kartenabschnitte bemessen.

Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen diese An­ordnung und die von der Landesdirek­tion der Wirtschaft hiezu erlassenen Durchführungs-Bestimmungen werden nach den §§ 10, 12 und 15 der Verord­nung über den Warenverkehr und der Verbraucherregelurigs - Straf Verordnung i. d. F. vom 26. 11.1941 (RGBl. I, S. 731) bestraft.

§ 5

Tn kra fit treten und Gültigkeit dieser Anordnung Diese Anordnung tritt am 2. 12. 1945 in Kraft. Sie gilt innerhalb der franzö­sisch besetzten Zone von Württemberg und Hohenzollern.

Tübingen, den 27. November 1945.

Landesdirektion der Wirtschaft: gez.: G. Klipper.

Diese Anordnung wird nach Weisung der Landesdirektion der Wirtschaft, Tübingen, hiermit wiederholt bekannt­gegeben.

Calw, den 23. April 1946.

Kreiswirtsc liaftsamt.

Stadt Calw

Das Hausgeflügel auf fremdem Eigentum, städtischen Straßen und Plätzen laufen zu lassen, ist das ganze Jahr über verboten.

Die Besitzer von Hausgeflügel sind für jeden Schaden haftbar, der fremden Eigen­tümern von Grundstücken durch ihr Haus­geflügel entsteht.

Bürgermeister Biessing

de

CALV

Kriegs

'Viele Kriegs^ ohne w werden in Frai ist, wor worden

Die

über, i amtes i in Calw Dienste Baden ( gehen : auch zi tet wen dem vo legt we

Rechts!

Pflicht

der

Das 1 folgend

VYDoIhstheater

Ruf S3Z

Unser nächstes sehenswertes Pro- frwmn:

Dei große Preis

mit Gustav Fröhlich und Carola Höhn.

Samstag, den 4. Mal. Bad LlebenzeH, abends 8"Uhr im Unteren Bad SgNtag. deu 5. Mai. abends 8 Uhr in der Turnhalle Calw

Großes Konzert

Gunsten des Sozialen Hilfswerkes. jt gesamte Ertrag fließt dem Sozialen Kswerk von Stadt und Kreis Calw . Unter gütiger Mitwirkung von Elli- rJunker. 1. Koloratur-Sopran, aatsoper Dresden. Alfons F ü g e 1. !yr. Tenor. Staatsoper München und )eutsches Volkskonzcrt, Berlin. Hu­rt Giesen. Klavier. Lieder und Bvierstiicke von Bach, Schubert. Wolf, lopin usw.. sowie Arien und Duette s Opern von Mozart, Verdi und Puc- if. Eintrittskarten zu 5. 4 und 3 RM. wie einige reservierte Plätze gegen bere freiw. Zeichnungen bei Buch- ndlung Haussier.

Im Interesse der guten Sache laden m zahlreichen Besuch ein: Landrat agner. Bürgermeister Blcsging.

Evang. Gottesdienste in Calw

Sonntag. 28. 4. (Ouasimodogeniti): 8 Uhr Frühgottesdienst; 9.30 Uhr Hauptgottesdienst; 11 Uhr Christen­lehre (Söhne).

Mittwoch. 1. 1 5.: 8.30 Uhr Betstunde und 20 Uhr Helferinnenabend im Ver­einshaus. Keine Bibelstunde.

Familiennachrichten

Als Verlobte grüßen: Irma Grober, Oer. hard Tränkner, Stuttgart, Hohentaetmer- Straße 25 / Nagold, Oalgenbergstr. 72. Ostern 1946.

Wir haben uns verlobt: Maria Ott. Gotlhilf Schill. Dettingen (Teck) / Nagold, Ostern 1946.

Als Vermählte grüßen: Karl Böttinger, Ruth Böttinger. geh Dengter. Calw/ Ebhausen. Ostern 1946.

Ihre Vermählung geben bekannt: Hans Kugele. Elsa Kugele, geb. Stähle. Oberkollbach/Calw, im April 1946.

Als Vermählte grüßen: Helmut Breit­ling, Ruth Breitling, geb. Ostmann. Calw/Borna, im April 1946.

Dorothea Elisabeth, geb. 11. April 1946. Emmi Dengler, geb. Gültig, imd Ger­hard Dengier, Wildberg.

Es starben:

Eugen Barth. Gefr.. am 16. August 1944 im öftesten den Heldentod. Die Mutter: Pauline Barth; die Schwe­ster: Waltraut Beckert mit Gatten Richard Beckert. Attheogstett, den ]r>. April 1946.

Wilhelm Eberle, Rektor, am 15. 2. 46, in Bad Salzuflen an den Folgen seiner Verwundung im Alter von 48 Jahren. Für alle Teilnahme herzlichen Dank. Gudrun Eberle, auch im Namen der Angehörigen. Calw, im April 1946.

Luise Gerstle, geb. Schill. Unsere Ib. treubesorgte Mutter haben wir am 3. 4. 1946, zur ewigen Ruhe gebettet. Allen, die ihr und uns Liebe erwiesen, danken wir herzlich. Die Töchter: Käthe Oerstle, Friedrike Qerstle. Nagold, 9. April 1946.

Hermann Kraft, Obergefr., im Alter von 35 Jahren durch Unglücksfall am 27. II. 45 in russischer Kriegs­gefangenschaft. Die Gattin: Nelly Kraft mit Kindern Günther u. Her­mann. Die Eltern: Joh. G. Kraft, Schömberg, und alle Angehörigen. Trauerfeier am 28. April, 14 Uhr, in Bieselsberg. Bieselsberg. 15. 4. 46.

Reinhold Nikolaus, gefallen am 20. 8. 1944 in Frankreich im Alter von 18% Jahren. Die Eltern: Friedrich Nikolaus mit Frau Kath. geb. Spren­ger. Die Schwester: Erika. Trauer­feier am 28. April, nachm. 2 Uhr. EHringen. 15. April 1946.

Albert Knoll. nach kurzer Krankheit am Palmsonntag früh. Calw. 15. 4. 46. Die Tochter Sophie Knoll. Fam. Paul, Ernst, Robert u. Georg Knoll, Stuttgart/Salach/Stetten i. R. Angehörigen.

Friedrich Stotz. Messerschmiedmei­ster, im Alter von 76 Jahren. Für alle Teilnahme danken herzlich die trauernden Kinder. Calw, 13. 4. 46.

Ernst Waideiich, geb. 11. Jan. 1910. gefallen am 14. März 1945 in Un­garn. Die Mutter: Wilhelmine Wai­deiich. geb. Bürkle. mit Angehöri­gen. Fünfbronn» 15. 4. T946. Trauer­gottesdienst am 28. April, mittags 1 Uhr in Simmersfeld.

Eugen Funk. Obergefr., geb. am 18. 4. 1907, durch Tiefflieger-Angriff in Herxheim (Pfalz) am 18. 3. 1945 den Heldentod. Trauerfeier am 28. 4. 1946 in Beinberg, mittags 2 Uhr» Die Geschwister: Marie. Friedrich u. Karl Funk mit Familien und alle Anverwandte.

Für die vielen Beweise herzl. Teil­nahme bei der Trauerfeier meines geliebten Gatten und Vaters. Joh. Bertsch. sagen wir allen herzlichen Dank. Die Gattin: Klara Bertsch mit Kindern und Verwandten. Ober­lengenhardt. 11. April 1946.

Für die vielen Beweise herzlicher Teil­nahme beim Heldentode meines 1b. Mannes Wilhelm Bott spreche ich auch im Namen aller Angehörigen meinen herzlichen Dank aus. Frau Klara Bott, Langenbrand.

Aftzelgentexte bitten wir wegen Raum mangel möglichst kurz zu fassen 1

Herausgeber: Gouvernement Mititaire de Calw. Verwaltung und

Droeki A.

Anzeigenannahme: Landratsamt Calw, Abt. Bekanntmachungen

Auf seuchei BI. S. Blutari

die

komm

Gev

An c komme: lig am am 10. 10. 4. 1 innert, nen ein v ollstre im Nac veröffei neuen i trollrat