angemeraet zu naDen. Einer der 14 auf- gei'undenen Revolver lag vor dem Richter. Diese Waffe sollte nach Aussagen des Besitzers 1 Jahr im Bach als „vernichtet“ gelegen haben und war unversehrt und fast nicht verrostet. Das Gericht lehnte eine Entscheidung ab und gab die Sache an das Höhere Militärgericht weiter.
Als letzte standen zwei junge Männer aus Gültlingen vor dem Richter, die des unbefugten Waffenbesitzes und des unbefugten Gebrauchs dieser Waffen an- ge'klagt waren. Plötzlich war eine besondere Atmosphäre im Raum, so deutlich spürbar wurde es, daß der Hauptangeklagte, ein junger Hilfsarbeiter, ohne Ausflüchte und ganz einfach die reine Wahrheit berichtete. Er war letzten Som
mer aus dem Krieg gekommen, und da er nicht Eltern noch Geschwister hatte, die auf ihn warteten, arbeitete er noch eine Zeitlang bei Verwandten, ohne von diesen irgendeine Vergütung zu bekommen. „Ich war allein und hatte nichts zu essen.“ So dachte er, er könne sich im Wald etwas schießen, damit er seinen Hunger stillen könnte. Beim Umgraben des Gartens fand er eine Kiste mit fran zösischer Munition, die er wieder vergrub. Als er das erste und einzige Mal mit dem geliehenen Gewehr im Wald war, wurde er vom Waldschütz gesehen. Urteil gegen ihn 4 Monate Gefängnis und 500 RM. Geldstrafe, gegen seinen Kameraden, der ihm das Gewehr geliehen hatte, 3 Monate Gefängnis und 500 RM. Geldstrafe.
Tabakwarenbewirtsdhaftung
Mit Zustimmung' der Militärregierung für die französisch besetzte Zone von Württemberg und Hohenzollern ergeht folgende Anordnung 1/45 der Landesdirektion der Wirtschaft vom 27. 11. 45 über die Tabak Warenbewirtschaftung.
§ 1
A4)g<a-be und Bezug von Tabak waren
Tabakwaren dürfen', an Letztverbrau- efeer nur auf Abschnitte der innerhalb der französisch besetzten Zone von Württemberg und Hohenzollern ausgegeben und gültigen Raucherkarten abgegeben und bezogen werden.
Raueberkarten erhalten alle deutschen Männer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausländer, Staatenlose usw. erkalten die Raucherkarten nur, wenn sie dieselben Lebensmittelkarten beziehen wie deutsche Verbraucher.
Bei Aushändigung der Raucherkarten hat der Empfänger eine Gebühr von RM. 5.— zu entrichten. Die Gelbühr fließt in die Staatskasse.
Tabakwarenhändler dürfen Tabakwaren nur gegen Tabakwarenbezugs- rechte, die auf Grund eines Freigabescheins oder Warenbezugsscheins der Militärregierung erteilt wurden, beziehen oder an Wiederverkäufer liefern.
§ 2
Tabakwarenbezugsrechte und Ablieferung der Raucherkartenabschnitte , Tabakwarenbezugsrechte werden von den Wirtschaftsämtern gegen die von den Tabakwarenverkaufsstellen abgelieferten Raucherkärtenabschnitte erteilt. Die Raucherkartenabschnitte sind zu dieseriü Zweck an das für den Sitz der Verkaufsstelle zuständige Wirtschaftsamt abau- liefern.
§ 3
Höh-e der Tabakwarenbezugs- rechte i
Die Tabakwarenbezugsrechte werden nach der Zahl der abgelieferten Raucher« kartenabschnitte bemessen.
Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die von der Landesdirektion der Wirtschaft hiezu erlassenen Durchführungs-Bestimmungen werden nach den §§ 10, 12 und 15 der Verordnung über den Warenverkehr und der Verbraucherregelurigs - Straf Verordnung i. d. F. vom 26. 11.1941 (RGBl. I, S. 731) bestraft.
§ 5
Tn kra fit treten und Gültigkeit dieser Anordnung Diese Anordnung tritt am 2. 12. 1945 in Kraft. Sie gilt innerhalb der französisch besetzten Zone von Württemberg und Hohenzollern.
Tübingen, den 27. November 1945.
Landesdirektion der Wirtschaft: gez.: G. Klipper.
Diese Anordnung wird nach Weisung der Landesdirektion der Wirtschaft, Tübingen, hiermit wiederholt bekanntgegeben.
Calw, den 23. April 1946.
Kreiswirtsc liaftsamt.
Stadt Calw
Das Hausgeflügel auf fremdem Eigentum, städtischen Straßen und Plätzen laufen zu lassen, ist das ganze Jahr über verboten.
Die Besitzer von Hausgeflügel sind für jeden Schaden haftbar, der fremden Eigentümern von Grundstücken durch ihr Hausgeflügel entsteht.
Bürgermeister Biessing
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mit Gustav Fröhlich und Carola Höhn.
Samstag, den 4. Mal. Bad LlebenzeH, abends 8"Uhr im Unteren Bad SgNtag. deu 5. Mai. abends 8 Uhr in der Turnhalle Calw
Großes Konzert
Gunsten des Sozialen Hilfswerkes. jt gesamte Ertrag fließt dem Sozialen Kswerk von Stadt und Kreis Calw . Unter gütiger Mitwirkung von Elli- r’Junker. 1. Koloratur-Sopran, aatsoper Dresden. Alfons F ü g e 1. !yr. Tenor. Staatsoper München und )eutsches Volkskonzcrt“, Berlin. Hurt Giesen. Klavier. Lieder und Bvierstiicke von Bach, Schubert. Wolf, lopin usw.. sowie Arien und Duette s Opern von Mozart, Verdi und Puc- if. Eintrittskarten zu 5. 4 und 3 RM. wie einige reservierte Plätze gegen bere freiw. Zeichnungen bei Buch- ndlung Haussier.
Im Interesse der guten Sache laden m zahlreichen Besuch ein: Landrat agner. Bürgermeister Blcsging.
Evang. Gottesdienste in Calw
Sonntag. 28. 4. (Ouasimodogeniti): 8 Uhr Frühgottesdienst; 9.30 Uhr Hauptgottesdienst; 11 Uhr Christenlehre (Söhne).
Mittwoch. 1. 1 5.: 8.30 Uhr Betstunde und 20 Uhr Helferinnenabend im Vereinshaus. Keine Bibelstunde.
Familiennachrichten
Als Verlobte grüßen: Irma Grober, Oer. hard Tränkner, Stuttgart, Hohentaetmer- Straße 25 / Nagold, Oalgenbergstr. 72. Ostern 1946.
Wir haben uns verlobt: Maria Ott. Gotlhilf Schill. Dettingen (Teck) / Nagold, Ostern 1946.
Als Vermählte grüßen: Karl Böttinger, Ruth Böttinger. geh Dengter. Calw/ Ebhausen. Ostern 1946.
Ihre Vermählung geben bekannt: Hans Kugele. Elsa Kugele, geb. Stähle. Oberkollbach/Calw, im April 1946.
Als Vermählte grüßen: Helmut Breitling, Ruth Breitling, geb. Ostmann. Calw/Borna, im April 1946.
Dorothea Elisabeth, geb. 11. April 1946. Emmi Dengler, geb. Gültig, imd Gerhard Dengier, Wildberg.
Es starben:
Eugen Barth. Gefr.. am 16. August 1944 im öftesten den Heldentod. Die Mutter: Pauline Barth; die Schwester: Waltraut Beckert mit Gatten Richard Beckert. Attheogstett, den ]r>. April 1946.
Wilhelm Eberle, Rektor, am 15. 2. 46, in Bad Salzuflen an den Folgen seiner Verwundung im Alter von 48 Jahren. Für alle Teilnahme herzlichen Dank. Gudrun Eberle, auch im Namen der Angehörigen. Calw, im April 1946.
Luise Gerstle, geb. Schill. Unsere Ib. treubesorgte Mutter haben wir am 3. 4. 1946, zur ewigen Ruhe gebettet. Allen, die ihr und uns Liebe erwiesen, danken wir herzlich. Die Töchter: Käthe Oerstle, Friedrike Qerstle. Nagold, 9. April 1946.
Hermann Kraft, Obergefr., im Alter von 35 Jahren durch Unglücksfall am 27. II. 45 in russischer Kriegsgefangenschaft. Die Gattin: Nelly Kraft mit Kindern Günther u. Hermann. Die Eltern: Joh. G. Kraft, Schömberg, und alle Angehörigen. Trauerfeier am 28. April, 14 Uhr, in Bieselsberg. Bieselsberg. 15. 4. 46.
Reinhold Nikolaus, gefallen am 20. 8. 1944 in Frankreich im Alter von 18% Jahren. Die Eltern: Friedrich Nikolaus mit Frau Kath. geb. Sprenger. Die Schwester: Erika. Trauerfeier am 28. April, nachm. 2 Uhr. EHringen. 15. April 1946.
Albert Knoll. nach kurzer Krankheit am Palmsonntag früh. Calw. 15. 4. 46. Die Tochter Sophie Knoll. Fam. Paul, Ernst, Robert u. Georg Knoll, Stuttgart/Salach/Stetten i. R. Angehörigen.
Friedrich Stotz. Messerschmiedmeister, im Alter von 76 Jahren. Für alle Teilnahme danken herzlich die trauernden Kinder. Calw, 13. 4. 46.
Ernst Waideiich, geb. 11. Jan. 1910. gefallen am 14. März 1945 in Ungarn. Die Mutter: Wilhelmine Waideiich. geb. Bürkle. mit Angehörigen. Fünfbronn» 15. 4. T946. Trauergottesdienst am 28. April, mittags 1 Uhr in Simmersfeld.
Eugen Funk. Obergefr., geb. am 18. 4. 1907, durch Tiefflieger-Angriff in Herxheim (Pfalz) am 18. 3. 1945 den Heldentod. Trauerfeier am 28. 4. 1946 in Beinberg, mittags 2‘ Uhr» Die Geschwister: Marie. Friedrich u. Karl Funk mit Familien und alle Anverwandte.
Für die vielen Beweise herzl. Teilnahme bei der Trauerfeier meines geliebten Gatten und Vaters. Joh. Bertsch. sagen wir allen herzlichen Dank. Die Gattin: Klara Bertsch mit Kindern und Verwandten. Oberlengenhardt. 11. April 1946.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Heldentode meines 1b. Mannes Wilhelm Bott spreche ich auch im Namen aller Angehörigen meinen herzlichen Dank aus. Frau Klara Bott, Langenbrand.
Aftzelgentexte bitten wir wegen Raum mangel möglichst kurz zu fassen 1
Herausgeber: Gouvernement Mititaire de Calw. Verwaltung und
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Anzeigenannahme: Landratsamt Calw, Abt. Bekanntmachungen
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