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Nachrichtenblatt
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der Militär-Regierung für den Kreis Calw
Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises
CALW
Freitag, 3. Mai 1946
Nr. 62
Bekanntmachungen für den Kreis Calw
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145.
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Weisung
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Kriegsgefangenen - Entlassungsgesuche
Viele Gesuche um Freilassung aus der Kriegsgefangenschaft müssen deshalb ohne weitere Bearbeitung zurückgegeben werden, weil die Kriegsgefangenen sich in Frankreich befinden. In diesen Fällen ist, worauf schon wiederholt hingewiesen worden ist, Jedes Gesuch zwecklos.
Die Gesuchsteller gehen nun dazu über, unter Umgehung des Landrats- amtes und des Gouvernement Militaire in Calw unmittelbar an die französischen Dienststellen in Tübingen und Baden- Baden Gesuche einzureichen. Dieses Vorgehen ist nicht gestattet und außerdem auch zwecklos, da Gesrtche nur bearbeitet werden, wenn sie ordnungsmäßig auf dem vorgesehriebenen Dienstweg vorgelegt werden.
Maultiere, Maulesel) die unbeschränkte Anzeigepflicht im Sinne des § 9 des genannten Gesetzes eingefükrt. Die Einschränkung, daß zur Anzeige nur die Tierärzte verpflichtet sind, fällt weg.
§ 2
Diese Rechtsanordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft.
gez. Dr. S c h m i d gez. R o ß m a n n.
Ausbruch der Pferderäude
Die Pferderäude ist in einem Gehöft in Langenbrand festgestellt worden. Zu ihrer Bekämpfung sind entsprechende seuchenpolizeiliche Schutzmaßregeln angeordnet worden.
Calw, den 24. April 1946.
Landratsamt.
Erlöseben der Pferderäude Die Pferderäude ist in je 1 Gehöft in Calmbach und Conweiler erloschen. Calw, den 24. April 1946.
Landratsamt.
Erfassung von Weinhefe — Sammel- stelle für Trinkbranntwein Die Erfassung der Weinhefe, für den Kreis Calw erfolgt durch die Fa. Hermann Schnaufer, Weinhandlung in Calw, Lederstr. Nr. 60. Bei dieser Firma hat die Ablieferung der Weinhefe zu erfolgen.'
Als Sammelstelle für den Trinkbranntwein im gesamten Kreis Calw (vgl. Bekanntmachung des Kreisernährungsamtee im Nachrichtenblatt Nr. 44 vom 4. Januar 1946) wurde' dieselbe Firma mit Wirkung vom 17. 4. 1946 eingesetzt. Kreisernährungsamt
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Die Lebensmittelzuteilungen im Monat Mai
Auf die Lebensmittelkarten für den Monat Mai 1946 können bezogen werden: für den gesamten Versorgungszeitraum (1. bis 31. Mai 1946):
Landratsamt Calw.
Rechtsanordnung über die Anzeige- ptiieht für die ansteckende Blutarnnit ^ der Einhufer vom 28. März 1946
i Das Direktorium hat am 22. März 1946 folgende Rechtsanordnung beschlossen: § 1
Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird für die ansteckende ! Blutarmut der Einhufer (Pferde, Esel,
, öffentliche Erinnerung
an die Zahlung der verfallenen Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
An die Zahlung der verfallenen Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, fällig am 10. 4. 1946, Gewerbesteuer, fällig am 10. 2. 1946, Umsatzsteuer, fällig am W. 4. 1946 wird hierdurch öffentlich er- i innert. Gegen Schuldner, die nicht binnen einer Woehe zahlen, wird" Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Auf die im Nachriehtenblatt vom 5.4.1946 Nr. 58 veröffentlichte Bekanntmachung zu den neuen Steuergesetzen des Alliierten Kontrollräte wird besonders hingewiesen.
Die Finanzämter Hirsau und Neuenbürg.)
Brot
Normalverbraucher, TSV in Butter und TSV in Fleisch Klstk. von 0—3 J. (K 1) auf Abschn. 1 1000 g und auf Abschnitt 2 250 g (zusammen 1250 g), auf Abschn. 37 750 g Grieß oder Kindernährmittel Klk. von 3—6 J. (K 2) auf Abschn. 1—4 je 1000 g und auf Abschnitt 5 500 g (zusammen 4500 g)
Kdr. von 6—10 J. (J1) auf Abschn. 1—6 je 1000 g (zusammen 6000 g)
Jgd. von 10—18 J. (J 2) auf Abschnitt 1—6 je 1000 g (zusammen 6000 g) Erw. über 18 J. (E) auf Abschn. 1—5 je 1000 g; Abschn. 6 500 g u. auf Kleinabschnitte 500 g (zusammen 6000 g) Zusatzkarte für Waldarbeiter Abschnitt 1—9 je 500 g (zusammen 4500 g) Zusatzkarte für Schwerarbeiter Abschn. 1—4 je 500 g; Abschn. 5 250 g (zusammen 2250 g)
Zusatzkarte für werdende und stillende Mütter Abschn. 422 1500 g.
Fleiseh
Normaiverbranch., TSV in Butter n. TSV in Getreide
Klstk. von 0—3 J. (K 1) auf Abschnitte 8—10 je 50 g; Abschnitt 11 30 g (»u- sammen 180 g)
Klk. von 3—6 J. (K 2) auf Abschnitte 8—11 je 50 g; Abschn. 12 20 g (zusammen 220 g)
Kdr. von 6—10 J. (J 1) auf Abschnitte 8—11 je 50 g; Abschn. 12 20 g (zusammen 220 g)
Jgd. von 10—18 J. (J 2) auf Abschnitte 8—9 je 100 g; Abschn. 10—13 je 50 g; Abschn. 14 40 g (zusammen 440 g) Erw. über 18 J. (E) auf Abschnitte 8.—9 je 100 g; Abschn. 10—13 je 50 g; Abschnitt 14 40 g (zusammen 440 g) Zusatzkarte für Waldarbeiter Abschn.
VO—VP je 110 g (zusammen 220 g) Zusatzkarte für werdende und stillende Mütter Abschn. 423 100 g; Abschn. 424 60 g (zusammen 160 g).
Butter
Normalverbraucher, TSV in Getreide, Erwachsene, Jgdl., Kdr., Klk. nnd Klstk.
Die Bewertung der Kartenabschnitte wird den Bürgermeisterämtern noch m besonderem Erlaß bekanntgegeben.
Käse
Normal verbrauch., TSV in Fletsdi und TSV ■ Getreide Erw. über 18 J. (E) auf Abschnitt 29
100 g
Zusatzkarte fttr Waldenbeüer auf Mt- 1 schnitt FA 25 g.