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Nachrichtenblatt

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der Militär-Regierung für den Kreis Calw

Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

CALW

Freitag, 3. Mai 1946

Nr. 62

Bekanntmachungen für den Kreis Calw

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.2. 1945 franzö- emberg

145.

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Weisung

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Kriegsgefangenen - Entlassungsgesuche

Viele Gesuche um Freilassung aus der Kriegsgefangenschaft müssen deshalb ohne weitere Bearbeitung zurückgegeben werden, weil die Kriegsgefangenen sich in Frankreich befinden. In diesen Fällen ist, worauf schon wiederholt hingewiesen worden ist, Jedes Gesuch zwecklos.

Die Gesuchsteller gehen nun dazu über, unter Umgehung des Landrats- amtes und des Gouvernement Militaire in Calw unmittelbar an die französischen Dienststellen in Tübingen und Baden- Baden Gesuche einzureichen. Dieses Vor­gehen ist nicht gestattet und außerdem auch zwecklos, da Gesrtche nur bearbei­tet werden, wenn sie ordnungsmäßig auf dem vorgesehriebenen Dienstweg vorge­legt werden.

Maultiere, Maulesel) die unbeschränkte Anzeigepflicht im Sinne des § 9 des ge­nannten Gesetzes eingefükrt. Die Ein­schränkung, daß zur Anzeige nur die Tierärzte verpflichtet sind, fällt weg.

§ 2

Diese Rechtsanordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft.

gez. Dr. S c h m i d gez. R o ß m a n n.

Ausbruch der Pferderäude

Die Pferderäude ist in einem Gehöft in Langenbrand festgestellt worden. Zu ihrer Bekämpfung sind entsprechende seuchenpolizeiliche Schutzmaßregeln an­geordnet worden.

Calw, den 24. April 1946.

Landratsamt.

Erlöseben der Pferderäude Die Pferderäude ist in je 1 Gehöft in Calmbach und Conweiler erloschen. Calw, den 24. April 1946.

Landratsamt.

Erfassung von Weinhefe Sammel- stelle für Trinkbranntwein Die Erfassung der Weinhefe, für den Kreis Calw erfolgt durch die Fa. Hermann Schnaufer, Weinhandlung in Calw, Lederstr. Nr. 60. Bei dieser Fir­ma hat die Ablieferung der Weinhefe zu erfolgen.'

Als Sammelstelle für den Trinkbranntwein im gesamten Kreis Calw (vgl. Bekanntmachung des Kreisernährungsamtee im Nachrichten­blatt Nr. 44 vom 4. Januar 1946) wurde' dieselbe Firma mit Wirkung vom 17. 4. 1946 eingesetzt. Kreisernährungsamt

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Die Lebensmittelzuteilungen im Monat Mai

Auf die Lebensmittelkarten für den Monat Mai 1946 können bezogen werden: für den gesamten Versorgungszeitraum (1. bis 31. Mai 1946):

Landratsamt Calw.

Rechtsanordnung über die Anzeige- ptiieht für die ansteckende Blutarnnit ^ der Einhufer vom 28. März 1946

i Das Direktorium hat am 22. März 1946 folgende Rechtsanordnung beschlossen: § 1

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Vieh­seuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RG­Bl. S. 519) wird für die ansteckende ! Blutarmut der Einhufer (Pferde, Esel,

, öffentliche Erinnerung

an die Zahlung der verfallenen Ein­kommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

An die Zahlung der verfallenen Ein­kommensteuer, Körperschaftssteuer, fäl­lig am 10. 4. 1946, Gewerbesteuer, fällig am 10. 2. 1946, Umsatzsteuer, fällig am W. 4. 1946 wird hierdurch öffentlich er- i innert. Gegen Schuldner, die nicht bin­nen einer Woehe zahlen, wird" Zwangs­vollstreckung eingeleitet werden. Auf die im Nachriehtenblatt vom 5.4.1946 Nr. 58 veröffentlichte Bekanntmachung zu den neuen Steuergesetzen des Alliierten Kon­trollräte wird besonders hingewiesen.

Die Finanzämter Hirsau und Neuenbürg.)

Brot

Normalverbraucher, TSV in Butter und TSV in Fleisch Klstk. von 03 J. (K 1) auf Abschn. 1 1000 g und auf Abschnitt 2 250 g (zusammen 1250 g), auf Abschn. 37 750 g Grieß oder Kindernährmittel Klk. von 36 J. (K 2) auf Abschn. 14 je 1000 g und auf Abschnitt 5 500 g (zusammen 4500 g)

Kdr. von 610 J. (J1) auf Abschn. 16 je 1000 g (zusammen 6000 g)

Jgd. von 1018 J. (J 2) auf Abschnitt 16 je 1000 g (zusammen 6000 g) Erw. über 18 J. (E) auf Abschn. 15 je 1000 g; Abschn. 6 500 g u. auf Klein­abschnitte 500 g (zusammen 6000 g) Zusatzkarte für Waldarbeiter Abschnitt 19 je 500 g (zusammen 4500 g) Zusatzkarte für Schwerarbeiter Abschn. 14 je 500 g; Abschn. 5 250 g (zu­sammen 2250 g)

Zusatzkarte für werdende und stillende Mütter Abschn. 422 1500 g.

Fleiseh

Normaiverbranch., TSV in Butter n. TSV in Getreide

Klstk. von 03 J. (K 1) auf Abschnitte 810 je 50 g; Abschnitt 11 30 g (»u- sammen 180 g)

Klk. von 36 J. (K 2) auf Abschnitte 811 je 50 g; Abschn. 12 20 g (zu­sammen 220 g)

Kdr. von 610 J. (J 1) auf Abschnitte 811 je 50 g; Abschn. 12 20 g (zu­sammen 220 g)

Jgd. von 1018 J. (J 2) auf Abschnitte 89 je 100 g; Abschn. 1013 je 50 g; Abschn. 14 40 g (zusammen 440 g) Erw. über 18 J. (E) auf Abschnitte 8.9 je 100 g; Abschn. 1013 je 50 g; Ab­schnitt 14 40 g (zusammen 440 g) Zusatzkarte für Waldarbeiter Abschn.

VOVP je 110 g (zusammen 220 g) Zusatzkarte für werdende und stillende Mütter Abschn. 423 100 g; Abschn. 424 60 g (zusammen 160 g).

Butter

Normalverbraucher, TSV in Getreide, Erwachsene, Jgdl., Kdr., Klk. nnd Klstk.

Die Bewertung der Kartenabschnitte wird den Bürgermeisterämtern noch m besonderem Erlaß bekanntgegeben.

Käse

Normal verbrauch., TSV in Fletsdi und TSV Getreide Erw. über 18 J. (E) auf Abschnitt 29

100 g

Zusatzkarte fttr Waldenbeüer auf Mt- 1 schnitt FA 25 g.