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Nachrichtenblatt
der Militär-Regierung für den Kreis Calw
Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises
CALW
Freitag, 26. April 1946
Nr. 61
Bekanntmachungen für den Kreis Calw
Amt für gesperrte Vermögen Mit Wirkung vom 1. April 1946 ist beim Gouvernement Militaire in Calw eine deutsche Dienststelle geschaffen worden mit der Bezeichnung:
„Der Beauftragte für Erfassung lind Verwaltung des von der Militärregierung beschlagnahmten Vermögens.“
(im Fernsprechverkehr kurz: „Amt für gesperrte Vermögen“)
Sie untersteht unmittelbar den Weisungen der Militärregierung. Ihr Aufgabengebiet umfaßt die Erfassung und Verwaltung der beschlagnahmten Vermögen
a) der NSDAP, und ihrer Organisationen
b) von Angehörigen der alliierten Staaten, die abwesend sind
c) von Privatpersonen und juristischen
Personen, die unter das Gese§ Nr. 52 fallen '
ferner die Weiterleitung der von der Kreissparkasse eingereichten Anträge auf Aufhebung der Vermögenssperre.
Die Diensträume befinden sich im G bäude Bahnhofstraße 42,1. Stock, Zimmer 21 Sprechstunden bis auf weiteres nur vormittags von 9—12 Uhr.
Der Beauftragte für Erfassung und Verwaltung des von der Militärregierung beschlagnahmten Vermögens
An die zurückgekehlten Kriegsgefangenen!
Nach einer Mitteilung der Dienststelle Süd-Division in Tübingen, Wilhelmstraße 8, haben sich die vor Monaten aus der Kriegsgefangenschaft zurückgekehrten Soldaten, die noch keinen französischen Dienststempel auf ihren Entlassungspapieren haben, vorläufig dört hicht zu meiden. Für sie wird noch eine besondere Weisung ergehen.
Deutsches Rotes Kreuz
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß sämtliche Abzeichen des Roten Kreuzes von allen Gebäuden und sonstigen Gegenständen zu entfernen sind. Dies gilt auch für Apotheken', Drogerien, Krankenwagen usw. An Stelle des Roten Kreuzes kann auf Arztwagen der Äskulapstab angebracht werden.
1 Fischerei
Die Fischwasser sind infolge der Kriegsereignisse vollständig verödet. Auch können in den nächsten Jahren nicht genügend Jungfische eingesetzt werden, um die Schäden in den Gewässern auszugleichen. Es wird daher nachdrücklichst darauf hingewiesen, daß die Anwendung explodierender oder sonstigervschädlidrer Stoffe, des elektrischen Stromes, sowie von Mitteln zur Betäubung der Fische bei Strafe verboten ist.
Fernsprechan schlösse Anträgen auf Fernsprechanschlüsse ist jeweils ein politischer Fragebogen beizufügen. Die Anträge sind durch das Bürgermeisteramt auf dessen Stellungnahme dem zuständigen Postamt weiterzuleiten.
'Landratsamt Cal.w
Waschmittelverteilung Die Kleinhändler werden ersucht, die ver einpahmten Ahschnitte für Seife und Wasch'
^ Evakuierte aller Zonen!
pulver aus der Märzzuteilung sofort abzurechnen und die Wiederbezugscheine den Lieferfirmen zwecks Neubelieferung' einzureichen.
Calw, den 12. April 1946.
— Kreiswirtschaftsamt —
An die Fuhrunternehmer des Kreises Calw
Ab sofort ist d»r Einsatz sämtlicher Nuizkraftfahrzeuge (LKW, Zugmaschinen mi]t Anhänger) an Sonn- und Feiertagen verboten. Dauerfahrbefehle sind für Sonn- und Feiertage ungültig.
Dringende Traösporte sind nur mit Genehmigung und Fahrbefehl der Fahrbereitschaft Calw und deren Außenstellen Alfensteig, Nagold, Wildbad, Neuenbürg, Herreialb an Sonn- und Feiertagen zulässig.
Der Landrat — Kreisstraßonverkehrsainl—
Kraftfahrzeug-Anhänger
Es wird nochmals darauf hmgewiesen, daß jeder Kraftfahrzeug-Anhänger mit einer
Was wir schon lange befürchtet haben, wird jetzt leider wahr. Die alliierten Militär- Regierungen haben beschlossen, alle Evakuierten in ihren Zonen auszutauschen und das kommende Frühjahr und die Sommermonate für die Durchführung dieser gegenseitigen Binnenwanderungen zu benützen.
Zunächst haben wir den Befehl erhalten, die Evakuierten der französisch und amerikanisch besetzten Zonen auszutauschen. Es ist damit zu rechnen, daß die französische Militärregierung auch mit den Militärregierungen der übrigen Zonen ähnliche Abkommen trifft.
Die Mitglieder meiner Verwaltung, die Bürgermeister und ihre Gehilfen, die Organisationen des ehern. Roten Kreuzes, jetzt Gesellschaft für Gesundheitsfürsorge und Kriegsgefangenendienst, unterziehen sich blutenden Herzens dieser dornenvollen und sdiweren Aufgabe, die um so schwerer ist, als nur sehr wenige von der Evakuierung ausgenommen werden können. Macht Euch also jetzt schon darauf gefaßt, daß Ihr in Eure alte Heimat zurückwandern müßt. Ihr könnt reichliches Handgepäck mitnehmen. Aller Hausrat und alle Maschinen usw., was
Ihr hier wieder angesammelt oder erworben habt, bleibt Euch unversehrt erhalten. Diese Gegenstände dürfen weder beschlagnahmt noch verkauft werden. Alles wird bei Euren Bürgermeistern in guter Hut bleiben und wir werden uns mit Euch zusammen bemühen, den restlichen Hausrat so schnell wie möglich auf dem billigsten Wege nach- zusdiicken.'
Macht uns wegen des Abtransportes keine Schwierigkeiten! Denkt immer und auch in dieser schweren Situation -daran, daß wir den Krieg verloren haben und daß meine Verwaltung, insbesondere mein Flüditlings- kommissar, befehlsgemäß handelt. Wir dürfen es nidit darauf ankommen lassen, daß sidi die alliierten Militärbehörden, die gar nicht den Wunsch und die Ansicht haben, in die Durchführung dieser Aufgabe einzugreifen, genötigt sehen, sich schließlich doch noch einzuschalten, wenn wiran derschweren Aufgabe erliegen und versagen.
Verständigt Euch mit Euren Arbeitgebern wegen Lösung der Arbeitsverhältnisse.
Einzelheiten werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.
2. April 1946. Lanc^rat Wagner
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