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Nachrichtenblatt

der Militär-Regierung für den Kreis Calw

Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

CALW

Freitag, 26. April 1946

Nr. 61

Bekanntmachungen für den Kreis Calw

Amt für gesperrte Vermögen Mit Wirkung vom 1. April 1946 ist beim Gouvernement Militaire in Calw eine deut­sche Dienststelle geschaffen worden mit der Bezeichnung:

Der Beauftragte für Erfassung lind Ver­waltung des von der Militärregierung beschlagnahmten Vermögens.

(im Fernsprechverkehr kurz:Amt für gesperrte Vermögen)

Sie untersteht unmittelbar den Weisun­gen der Militärregierung. Ihr Aufgaben­gebiet umfaßt die Erfassung und Verwaltung der beschlagnahmten Vermögen

a) der NSDAP, und ihrer Organisationen

b) von Angehörigen der alliierten Staaten, die abwesend sind

c) von Privatpersonen und juristischen

Personen, die unter das Gese§ Nr. 52 fallen '

ferner die Weiterleitung der von der Kreis­sparkasse eingereichten Anträge auf Auf­hebung der Vermögenssperre.

Die Diensträume befinden sich im G bäude Bahnhofstraße 42,1. Stock, Zimmer 21 Sprechstunden bis auf weiteres nur vor­mittags von 912 Uhr.

Der Beauftragte für Erfassung und Verwaltung des von der Militärregierung beschlagnahmten Vermögens

An die zurückgekehlten Kriegsgefangenen!

Nach einer Mitteilung der Dienststelle Süd-Division in Tübingen, Wilhelmstraße 8, haben sich die vor Monaten aus der Kriegs­gefangenschaft zurückgekehrten Soldaten, die noch keinen französischen Dienststempel auf ihren Entlassungspapieren haben, vor­läufig dört hicht zu meiden. Für sie wird noch eine besondere Weisung ergehen.

Deutsches Rotes Kreuz

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß sämtliche Abzeichen des Roten Kreuzes von allen Gebäuden und sonstigen Gegen­ständen zu entfernen sind. Dies gilt auch für Apotheken', Drogerien, Krankenwagen usw. An Stelle des Roten Kreuzes kann auf Arztwagen der Äskulapstab angebracht werden.

1 Fischerei

Die Fischwasser sind infolge der Kriegs­ereignisse vollständig verödet. Auch können in den nächsten Jahren nicht genügend Jungfische eingesetzt werden, um die Schä­den in den Gewässern auszugleichen. Es wird daher nachdrücklichst darauf hingewie­sen, daß die Anwendung explodierender oder sonstigervschädlidrer Stoffe, des elek­trischen Stromes, sowie von Mitteln zur Betäubung der Fische bei Strafe verboten ist.

Fernsprechan schlösse Anträgen auf Fernsprechanschlüsse ist je­weils ein politischer Fragebogen beizufügen. Die Anträge sind durch das Bürgermeister­amt auf dessen Stellungnahme dem zu­ständigen Postamt weiterzuleiten.

'Landratsamt Cal.w

Waschmittelverteilung Die Kleinhändler werden ersucht, die ver einpahmten Ahschnitte für Seife und Wasch'

^ Evakuierte aller Zonen!

pulver aus der Märzzuteilung sofort abzu­rechnen und die Wiederbezugscheine den Lieferfirmen zwecks Neubelieferung' einzu­reichen.

Calw, den 12. April 1946.

Kreiswirtschaftsamt

An die Fuhrunternehmer des Kreises Calw

Ab sofort ist d»r Einsatz sämtlicher Nuizkraftfahrzeuge (LKW, Zugmaschi­nen mi]t Anhänger) an Sonn- und Feier­tagen verboten. Dauerfahrbefehle sind für Sonn- und Feiertage ungültig.

Dringende Traösporte sind nur mit Genehmigung und Fahrbefehl der Fahr­bereitschaft Calw und deren Außenstel­len Alfensteig, Nagold, Wildbad, Neuen­bürg, Herreialb an Sonn- und Feier­tagen zulässig.

Der Landrat Kreisstraßonverkehrsainl

Kraftfahrzeug-Anhänger

Es wird nochmals darauf hmgewiesen, daß jeder Kraftfahrzeug-Anhänger mit einer

Was wir schon lange befürchtet haben, wird jetzt leider wahr. Die alliierten Militär- Regierungen haben beschlossen, alle Evaku­ierten in ihren Zonen auszutauschen und das kommende Frühjahr und die Sommer­monate für die Durchführung dieser gegen­seitigen Binnenwanderungen zu benützen.

Zunächst haben wir den Befehl erhalten, die Evakuierten der französisch und ameri­kanisch besetzten Zonen auszutauschen. Es ist damit zu rechnen, daß die französische Militärregierung auch mit den Militärregie­rungen der übrigen Zonen ähnliche Ab­kommen trifft.

Die Mitglieder meiner Verwaltung, die Bürgermeister und ihre Gehilfen, die Or­ganisationen des ehern. Roten Kreuzes, jetzt Gesellschaft für Gesundheitsfürsorge und Kriegsgefangenendienst, unterziehen sich blutenden Herzens dieser dornenvollen und sdiweren Aufgabe, die um so schwerer ist, als nur sehr wenige von der Evakuierung ausgenommen werden können. Macht Euch also jetzt schon darauf gefaßt, daß Ihr in Eure alte Heimat zurückwandern müßt. Ihr könnt reichliches Handgepäck mitnehmen. Aller Hausrat und alle Maschinen usw., was

Ihr hier wieder angesammelt oder erworben habt, bleibt Euch unversehrt erhalten. Diese Gegenstände dürfen weder beschlagnahmt noch verkauft werden. Alles wird bei Euren Bürgermeistern in guter Hut bleiben und wir werden uns mit Euch zusammen be­mühen, den restlichen Hausrat so schnell wie möglich auf dem billigsten Wege nach- zusdiicken.'

Macht uns wegen des Abtransportes keine Schwierigkeiten! Denkt immer und auch in dieser schweren Situation -daran, daß wir den Krieg verloren haben und daß meine Ver­waltung, insbesondere mein Flüditlings- kommissar, befehlsgemäß handelt. Wir dür­fen es nidit darauf ankommen lassen, daß sidi die alliierten Militärbehörden, die gar nicht den Wunsch und die Ansicht haben, in die Durchführung dieser Aufgabe einzu­greifen, genötigt sehen, sich schließlich doch noch einzuschalten, wenn wiran derschweren Aufgabe erliegen und versagen.

Verständigt Euch mit Euren Arbeitgebern wegen Lösung der Arbeitsverhältnisse.

Einzelheiten werden noch rechtzeitig be­kannt gegeben.

2. April 1946. Lanc^rat Wagner

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