Nachrichtenblatt

der Militär-Regierung für den Kreis Calw

Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

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CALW 22. März 1946 Nr. 56

Bekanntmachungen für den Kreis Calw

Meldepflicht heimkehrender Soldaten

Alle aus der Gefangenschaft heim-, kehrenden Soldaten, deren Entlassungs­papiere noch nicht den Stempel einer französischen Gendarmerie- oder Mili­tärbehörde tragen, haben sich persön­lich beim Platzkommandanten in Tü­bingen (Gebäude der Kreisspar­kasse), Oesterberg, unter Vorlage ihres Entlassungsscheines zu melden, um dort den jetzt vorgeschriebenen französi­schen Entlassungsstempel zu empfangen.

Landrats amt Calw.

Volkszählung

und Lebensmittelkartenausgabe

1. Auf Anordnung der Militärregierung sind die bei der Volkszählung vom 26. 1. 1946 erteilten Quittungen bei jeder Lebensmittelkarten - Ausgabe noch bis Ende Juli 1946 mit vorzu­legen.

2. Die LebensmittelkartenausgabesteL len werden angewiesen, ohne Vor­lage dieser Quittungen keine Lebens­mittelkarten abzugeben.

Kreis ernährungsamt.

Achtung Kraftfahrzeugbesitzer!

Vorgehen. Die Angaben werden später zur Ausstellung des neuen Kraftfahr­zeugscheins benötigt. Bei den Kraft­fahrzeugen, für die keine Reifenmel­dung vorliegt, wird sich sr. Zt. die Aus­stellung des neuen Kraftfahrzeug­scheins erheblich verzögern.

4. ln der Kraftfahrzeugkartei - sind immer noch Kraftfahrzeuge enthalten, die weder bei der Meldeaktion für Kraftfahrzeuge im Dezember 1945 an­gemeldet, noch auf die späteren Auf­rufe abgemeldet wurden. Die Säumigen werden ab sofort nur noch gebühren­pflichtig gemahnt, ihrer Meldepflicht nachzukommen.

5. Die Herren Bürgermeister werden hiermit angewiesen, die Kraftfahrzeug­besitzer in geeigneter Weise zu ver­ständigen.

Landratsamt Kreisstraßenverkehrsamt

Sprechzeiten beim Arbeitsamt Nagold

Die ordnungsmäßige Erledigung der anfallenden Arbeiten bedingt die Be­schränkung der Sprechzeiten beim Ar­beitsamt Nagold und dessen Nebenstel­

len Calw, Freudenstadt, Horb, Neuen­bürg und Wildbad auf vormittags von 812 Uhr.

Die Bevölkerung wird gebeten, für diese Maßnahme das erforderliche Ver­ständnis aufzubringen und die Sprech­zeiten unbedingt einzuhalten. Ausnah­men können nicht zugelassen werden.

Die Sprechtage der Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung werden wie folgt festgesetzt:

beim Hauptamt Nagold, Markt- str. 1: jeden Donnerstag und Sams­tag vorm. 812 Uhr; NebenstelleCalw, Bahnhofstr..42:

jeden Freitag vorm 812 Uhr; Nebenstelle Freudenstadt, Keplerschule: am 2. und 4. Dienstag de. Mts., nachm. 1418 Uhr; Nebenstelle Horb, Neckarstr. 38: am 2. und 4. Montag ds. Mts., vorm. 812 Uhr;

Nebenstelle Neuenbürg, Markt- str. 7: am 1. und 3. Dienstag ds. Mts., vorm. 912 Uhr; Nebenstelle Wildbad. Kurplatz8: am 1. und 3. Mittwoch ds. Mts., vor­mittags 912 Uhr.

Arbeitsamt Nagold.

Aufhebung des Staatsrentamts Hirsau

1. Es wird nochmals darauf aufmerk­sam gemacht, daß jedes Kraftfahrzeug (auch Anhänger) mit einer neuen WT- Nummer versehen sein muß. Die Num­merntafeln müssen auch an stillgeleg­ten Kraftfahrzeugen, und wenn sie nur Schrottwert besitzen, angebracht sein.

2. Anträge auf Erteilung der franzö­sischen Verkehrsgenehmigung (De- mande circuler) müssen über den Bür­germeister mit Schreibmaschine oder Tinte geschrieben, eingereicht werden. Der Zweck und Beruf sind in deutscher und französischer Sprache anzugeben. Der Beruf ist genau zu bezeichnen. An­träge, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden von der Militär­regierung nicht behandelt.

3. Die Besitzer von bereiften Kraft­fahrzeugen wurden schon mehrmals anfgefordert, eine Reifenmeldung abzu­geben, aus der mindestens die Fabrik- Tmmmef der Reifen oder die Angabe, daß die Reifen runderneuert sind, her-

Das Staatsrentamt Hirsau wird laut Bekanntmachung der Landesdirektion der Finanzen vom 6. 2. 1946 (Amtsblatt des Staatssekretariats 1946, S. 10) mit Ablauf des Monats März 1946 aufgeho­ben. Seine Aufgaben werden den Fi­nanzämtern Hirsau, Neuenbürg und Freudenstadt übertragen.

1. Vom Finanz amtHirsau werden übernommen:

Die Verwaltung des gesamten landes­eigenen Liegenschaftsvermögens in den Kreisen Calw und Freudenstadt. Die mit der Verwaltung dieses Lie­genschaftsvermögens zusammenhän­genden Amtskassengeschäfte (Ein­nahmen und Ausgaben) für das Be­zirksbauamt Calw.

Die Amtskassengeschäfte (Einnah­men und Ausgaben) für die Forst­ämter Hirsau, Hofstett, Liebenzell,

Nagold, Simmersfeld, Stammheim, Teinach, Wildberg.

2. Vom Finanzamt Neuenbürg werden übernommen:

Die Amtskassengeschäfte (Einnah­men und Ausgaben) für die Forst­ämter Calmbach, Enzklösterle, Her- renalb. Langenbrand, Meistern. Neuenbürg, Wildbad.

3. Vom FinanzamtFreudenstadt werden übernommen:

Die Amtskassengeschäfte (Einnah­men und Ausgaben) für das Forst­amt Altensteig.

Sämtliche Verwaltungsangelegenhei­ten, die landeseigene Liegenschaften in den Kreisen Calw und Freudenstadt be­treffen, sind hiernach ab 1. 4. 1946 mit dem Finanzamt Hirsau zu erledigen. Das dafür zuständige Liegenschafts­sachgebiet befindet sich im II. Stock de#