Nachrichtenblatt
der Militär-Regierung für den Kreis Calw
Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises
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CALW 22. März 1946 Nr. 56
Bekanntmachungen für den Kreis Calw
Meldepflicht heimkehrender Soldaten
Alle aus der Gefangenschaft heim-, kehrenden Soldaten, deren Entlassungspapiere noch nicht den Stempel einer französischen Gendarmerie- oder Militärbehörde tragen, haben sich persönlich beim Platzkommandanten in Tübingen (Gebäude der Kreissparkasse), Oesterberg, unter Vorlage ihres Entlassungsscheines zu melden, um dort den jetzt vorgeschriebenen französischen Entlassungsstempel zu empfangen.
Landrats amt Calw.
Volkszählung
und Lebensmittelkartenausgabe
1. Auf Anordnung der Militärregierung sind die bei der Volkszählung vom 26. 1. 1946 erteilten Quittungen bei jeder Lebensmittelkarten - Ausgabe noch bis Ende Juli 1946 mit vorzulegen.
2. Die LebensmittelkartenausgabesteL len werden angewiesen, ohne Vorlage dieser Quittungen keine Lebensmittelkarten abzugeben.
Kreis ernährungsamt.
Achtung Kraftfahrzeugbesitzer!
Vorgehen. Die Angaben werden später zur Ausstellung des neuen Kraftfahrzeugscheins benötigt. Bei den Kraftfahrzeugen, für die keine Reifenmeldung vorliegt, wird sich sr. Zt. die Ausstellung des neuen Kraftfahrzeugscheins erheblich verzögern.
4. ln der Kraftfahrzeugkartei - sind immer noch Kraftfahrzeuge enthalten, die weder bei der Meldeaktion für Kraftfahrzeuge im Dezember 1945 angemeldet, noch auf die späteren Aufrufe abgemeldet wurden. Die Säumigen werden ab sofort nur noch gebührenpflichtig gemahnt, ihrer Meldepflicht nachzukommen.
5. Die Herren Bürgermeister werden hiermit angewiesen, die Kraftfahrzeugbesitzer in geeigneter Weise zu verständigen.
Landratsamt — Kreisstraßenverkehrsamt —
Sprechzeiten beim Arbeitsamt Nagold
Die ordnungsmäßige Erledigung der anfallenden Arbeiten bedingt die Beschränkung der Sprechzeiten beim Arbeitsamt Nagold und dessen Nebenstel
len Calw, Freudenstadt, Horb, Neuenbürg und Wildbad auf vormittags von 8—12 Uhr.
Die Bevölkerung wird gebeten, für diese Maßnahme das erforderliche Verständnis aufzubringen und die Sprechzeiten unbedingt einzuhalten. Ausnahmen können nicht zugelassen werden.
Die Sprechtage der Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung werden wie folgt festgesetzt:
beim Hauptamt Nagold, Markt- str. 1: jeden Donnerstag und Samstag vorm. 8—12 Uhr; NebenstelleCalw, Bahnhofstr..42:
jeden Freitag vorm 8—12 Uhr; Nebenstelle Freudenstadt, Keplerschule: am 2. und 4. Dienstag de. Mts., nachm. 14—18 Uhr; Nebenstelle Horb, Neckarstr. 38: am 2. und 4. Montag ds. Mts., vorm. 8—12 Uhr;
Nebenstelle Neuenbürg, Markt- str. 7: am 1. und 3. Dienstag ds. Mts., vorm. 9—12 Uhr; Nebenstelle Wildbad. Kurplatz8: am 1. und 3. Mittwoch ds. Mts., vormittags 9—12 Uhr.
Arbeitsamt Nagold.
Aufhebung des Staatsrentamts Hirsau
1. Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß jedes Kraftfahrzeug (auch Anhänger) mit einer neuen WT- Nummer versehen sein muß. Die Nummerntafeln müssen auch an stillgelegten Kraftfahrzeugen, und wenn sie nur Schrottwert besitzen, angebracht sein.
2. Anträge auf Erteilung der französischen Verkehrsgenehmigung (De- mande circuler) müssen über den Bürgermeister mit Schreibmaschine oder Tinte geschrieben, eingereicht werden. Der Zweck und Beruf sind in deutscher und französischer Sprache anzugeben. Der Beruf ist genau zu bezeichnen. Anträge, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden von der Militärregierung nicht behandelt.
3. Die Besitzer von bereiften Kraftfahrzeugen wurden schon mehrmals anfgefordert, eine Reifenmeldung abzugeben, aus der mindestens die Fabrik- Tmmmef der Reifen oder die Angabe, daß die Reifen runderneuert sind, her-
Das Staatsrentamt Hirsau wird laut Bekanntmachung der Landesdirektion der Finanzen vom 6. 2. 1946 (Amtsblatt des Staatssekretariats 1946, S. 10) mit Ablauf des Monats März 1946 aufgehoben. Seine Aufgaben werden den Finanzämtern Hirsau, Neuenbürg und Freudenstadt übertragen.
1. Vom Finanz amtHirsau werden übernommen:
Die Verwaltung des gesamten landeseigenen Liegenschaftsvermögens in den Kreisen Calw und Freudenstadt. Die mit der Verwaltung dieses Liegenschaftsvermögens zusammenhängenden Amtskassengeschäfte (Einnahmen und Ausgaben) für das Bezirksbauamt Calw.
Die Amtskassengeschäfte (Einnahmen und Ausgaben) für die Forstämter Hirsau, Hofstett, Liebenzell,
Nagold, Simmersfeld, Stammheim, Teinach, Wildberg.
2. Vom Finanzamt Neuenbürg werden übernommen:
Die Amtskassengeschäfte (Einnahmen und Ausgaben) für die Forstämter Calmbach, Enzklösterle, Her- renalb. Langenbrand, Meistern. Neuenbürg, Wildbad.
3. Vom FinanzamtFreudenstadt werden übernommen:
Die Amtskassengeschäfte (Einnahmen und Ausgaben) für das Forstamt Altensteig.
Sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, die landeseigene Liegenschaften in den Kreisen Calw und Freudenstadt betreffen, sind hiernach ab 1. 4. 1946 mit dem Finanzamt Hirsau zu erledigen. Das dafür zuständige Liegenschaftssachgebiet befindet sich im II. Stock de#