Neues Gesetz des Kontrollrat»

Verfolgung von Kriegsverbrechern

Der Alliierte Kontrollrat hat ein Ge­setz Nr. 10 erlassen, in dem die Kechts- grundsätze und Vorschriften gesetzge­berisch zusammengefaßt sind, mit de­nen die Alliierten, die durch den Na­tionalsozialismus begangenen Verbre­chen verfolgen und die auch dem Nürnberger Prozeß zugrunde liegen. Es handelt sich dabei um dreierlei Tat­bestände:

a) um Verbrechen gegen den Frieden,

b) um eigentliche Kriegsverbrechen, e) um Verbrechen gegen die Mensch­lichkeit.

Außerdem wird noch die Zugehörig­keit zu gewissen Kategorien von Ver­brechervereinigungen oder Organisa­tionen, deren verbrecherischer Charak­ter vom Internationalen Militärgerichts­hof festgestellt worden ist, ausdrück­lich als Verbrechen erklärt.

Bei den Kriegsverbrechen und Ver­brechen gegen die Menschlichkeit wer­den u. a. folgende Beispiele, die aber nicht als erschöpfend anzusehen sind, auf geführt: Mord, Mißhandlung der Zivilbevölkerung, Verschleppung zur Zwangsarbeit, Freiheitsberaubung, Fol­terung, Vergewaltigung, ferner Ver­folgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen.

Das Gesetz will alle Verbrechen treffen, auch die, die in Deutschland gegen Deutsche begangen wurden. Es sagt auch in seinem Art. III ld aus­drücklich, daß für die Aburteilung von Verbrechen, die deutsche Staatsbürger oder Staatsangehörige gegen andere deutsche Staatsbürger oder Staatsange­hörige begangen haben, die Besat­zungsbehörden deutsche Gerichte für zuständig erklären können. Die Zu­ständigkeitserklärung wird binnen kur­zem durch eine Ausführungsvorschrift näher geregelt werden.

Die wichtigste Vorschrift des Ge­setzes betrifft die Frage, inwieweit Weisungen oder Befehle die Schuld eines Täters ausschließen. Dazu sagt Artikel II Ziffer 4 b:

Die Tatsache, daß jemand unter dem Befehl seiner Regierung oder sei­nes Vorgesetzten gehandelt hat, be­freit ihn nicht von der Verantwort­lichkeit für ein Verbrechen; sie kann aber als strafmildernd berücksichtigt werden.

Diese Vorschrift wird, ^da sie als rückwirkend und für die deutschen Gerichte verbindlich anzusehen ist, eine große Bedeutung für die Verfol­gung von Verbrechen und Vergehen aus der nationalsozialistischen Zeit durch die deutschen Gerichte haben.

Wichtig ist auch die Bestimmung, daß ein Angeklagter sieh nicht auf Verjährung berufen darf.

Im übrigen zählt das Gesetz die Ar­ten der Strafe auf, die verhängt wer­den können, nämlich Todesstrafe, Frei­heitsstrafe mit - oder ohne Zwangs­arbeit, Geldstrafe, Vermögenseinzie­hung, Rückgabe unrechtmäßig erwor­benen Vermögens, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte.

' Ferner regelt das Gesetz noch im einzelnen die Anforderung und Aus­lieferung von Kriegsverbrechern von Zone zu Zone zwischen den einzelnen Besatzungsmächten und die Sicherung der Vollstreckung der durch die Ge­richte erkannten Strafe.

Wer kann Auskunft geben? Suchdienst des Landratsamts Calw

Gesucht werden:

Frau Morawitz aus Heydebreck (OS.). Nachricht erbeten durch das Bür­germeisteramt des Aufenthaltsortes an Waldtraut Schulz, Potsdam, Viktoria­straße 2.

Frau Florentine Lukas (geb. 15. 7. 1896) nebst Sohn Edgar Lukas (geb. 25. 3. 22). Aufenthalt angebl. bei einer Farn. Benz. Nachricht erbeten durch das Bürgermeisteramt des Aufenthalts­ortes an Waldemar Lukas, Städt. Lie­genschaftsamt Ulm, Hofgut Oerlingen.

Herschel, Karl, Eisendreher (geb. 22. 10. 1882 in Breslau), und Herschel, Marta geb. Knappe (geb. 15. 10. 1888 in Rawitseh), ehern. Breslau, Willmann- straße 9. Manchen, Gertrud geb. Knappe (15. 8. 1898, Rawitseh); Man­chen, Hanna geb. Ullrich (24. 5. 1919, Zülz OS.); Manchen, Heinz, Elektro­monteur (20. 3. 1922, Breslau); Man­chen, Paul, Elektromeister (27.2.1894, Breslau); Manchen, Paul, Schüler (28. 10. 1928, Breslau). Alle zuletzt wohnh. in Zülz, Oberschi., Ring 34/85.

Morchel, Georg, Schüler (5. 7. 1925, Neiße), zuletzt wohnhaft in Neiße, Oberschlesien.

Pelz, Hildegard geb. Klupseh (25. 6. 1914, Breslau), zuletzt wohnhaft Zülz, Oberschi., und Pelz, Walter, Bäcker (17. 12. 1909, Breslau), zuletzt wohnhaft in Breslau 6, Willmannstr. 9.

Ullrich, Albert, Malermeister; Ullrich, Georg, Schlosser; Ull­rich, Kurt, Malergehilfe; Ullrich, Martha geb. Adel; Ullrich, Maria geb. Göbel in Gr.-Pramsen, und Ull­rich, Willi, Malergehilfe, sämtliche zuletzt wohnhaft in Zülz, Oberschle­sien, Neustädterstr. 4.

Wangerin, Irmtraut aus Greifen­berg, Pommern.

Nachricht erbitten durch die Bürger­meisterämter der Aufenthaltsorte H. Klupseh und G. Manchen b. Schreiber, Zörbig, Kr. Bitterfeld, Kl. Ritteetr. 1. *

Heimkehrer, für die Suchanträge einst beim DRK. oder Pfarramt ge­stellt wurden, sollten dort jeweils ab­gemeldet werden, weil ja weitere Nach­forschungen überflüssig, dies gilt auch für zuverlässig schriftliche Nachricht aus Gefangenschaft. Also: Abmelden bei der Geschäftsstelle.

Wer Adressen und andere Mitteilun­gen aus Gefangenschaft mitbringt, sollte diese alsbald der Geschäftsstelle zur Weiterleitung übergeben. Die war­tenden Angehörigen sind so dankbar für Bescheid!

N

Hausfrauenl Prüft regelmäßig Eure Kartoffel Vorräte! Schüft Euch vor Ausfällen durch Verderb!

I ___ )

Meisterprüfungskurs in Aitensteig

Im Falle genügender Beteiligung wird ab Mitte März an der Gewerbe­schule Altensteig ein'Vorbereitungskurs für die Meisterprüfung abgehalten. Teil­nehmer wollen sich ohne Verzug münd­lich oder schriftlich bei dem Unterzeich­neten melden.

Gewerbeschulrat K ep p 1 er Gewerbeschule Altensteig.

Herausgeber: Gouvernement Militaire de Calw. Ver­waltung und Anzeigenannahme: Der Landrat ln Calw. Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschlägerscbe Bichdruckerei in Calw.

VtUoIhstheotet

Mittwoch und DonnerstagWir machen Musik. Ab Freitag

Die barmherzige Lüge

Neue Wochenschau. Die Sonntagnach­mittag-Vorstellung ist um 15 Uhr.

Mit Rücksicht auf den geringen für Anzeigen . zur Verfügung stehenden Kaum bitten wir die Anzeigen-Textc möglichst kurz zu fassen.

Es starben:

Magdalene Renz, geb. Maser, im Alter von 67 Jahren, sowie unser 1b. Brnno nach kurzer Krankheit im Alter von 67aJahren; für erw. Teilnahme dan­ken herzlich: Familie Karl Renz mit Angehörigen. Emmingen, Feb. 1946.

Emst Braus, Sattlermeister, am 25.2. im Alter von 66 Jahren. Für alle An­teilnahme aufrichtigen Dank. Emma Dürr mit Fam., Helene Herrgott mit Farn., Engen Brann (in Gef.). Nagold, 2. März 1946.

Obergefr. Pani Schneider, Stalingrad- * kämprer, starb am 27.4.43, 22 J. alt im russ. Gef.-Lager Kokand (Mittel | asien). Die Ettern: Jakob Schneider ! Gemeindepfleger, u. Frau Frida, geb Dehner sowie Geschwister u. alle An gehörigen. Trauerfeier 17. März 14 Uhr, hi Deckenpfronn.

Für alle ans erwiesene Liebe und Teilnahme beim Heimgang unseres lb. Bruders Haas Boiler sagen wir herzlichen Dank. Die trauernden Hinterbliebenen. Sommenhardt. den 27. Februar 1946

Hans Pfrommer, Obergefr., fiel am 27. 3.1945 im Alter von 28 Jahren in Waigolshausen bei Schweinfurt. Für alle Teilnahme danken herzlich: Die Gattin Christi Pfrommer und die Ge­schwister sowie alle Angehörigen. Altburg/Wart, 4. März 1946.

Jakob Hauser, Ebhausen, im Alter von 527«Jahren in franz. Kriegsgefangen­schaft. Die Gattin: Jakobme Hauser, geb. Kern mit Frida und Fritz (in engl. Gef.) sowie alle Verwandten. Trauer­gottesdienst Sopniag, 17. März, nach­mittags 2 Uhr in Ebnausen.