Neues Gesetz des Kontrollrat»
Verfolgung von Kriegsverbrechern
Der Alliierte Kontrollrat hat ein Gesetz Nr. 10 erlassen, in dem die Kechts- grundsätze und Vorschriften gesetzgeberisch zusammengefaßt sind, mit denen die Alliierten, die durch den Nationalsozialismus begangenen Verbrechen verfolgen und die auch dem Nürnberger Prozeß zugrunde liegen. Es handelt sich dabei um dreierlei Tatbestände:
a) um Verbrechen gegen den Frieden,
b) um eigentliche Kriegsverbrechen, e) um Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Außerdem wird noch die Zugehörigkeit zu gewissen Kategorien von Verbrechervereinigungen oder Organisationen, deren verbrecherischer Charakter vom Internationalen Militärgerichtshof festgestellt worden ist, ausdrücklich als Verbrechen erklärt.
Bei den Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden u. a. folgende Beispiele, die aber nicht als erschöpfend anzusehen sind, auf geführt: Mord, Mißhandlung der Zivilbevölkerung, Verschleppung zur Zwangsarbeit, Freiheitsberaubung, Folterung, Vergewaltigung, ferner Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen.
Das Gesetz will alle Verbrechen treffen, auch die, die in Deutschland gegen Deutsche begangen wurden. Es sagt auch in seinem Art. III ld ausdrücklich, daß für die Aburteilung von Verbrechen, die deutsche Staatsbürger oder Staatsangehörige gegen andere deutsche Staatsbürger oder Staatsangehörige begangen haben, die Besatzungsbehörden deutsche Gerichte für zuständig erklären können. Die Zuständigkeitserklärung wird binnen kurzem durch eine Ausführungsvorschrift näher geregelt werden.
Die wichtigste Vorschrift des Gesetzes betrifft die Frage, inwieweit Weisungen oder Befehle die Schuld eines Täters ausschließen. Dazu sagt Artikel II Ziffer 4 b:
„Die Tatsache, daß jemand unter dem Befehl seiner Regierung oder seines Vorgesetzten gehandelt hat, befreit ihn nicht von der Verantwortlichkeit für ein Verbrechen; sie kann aber als strafmildernd berücksichtigt werden.“
Diese Vorschrift wird, ^da sie als rückwirkend und für die deutschen Gerichte verbindlich anzusehen ist, eine große Bedeutung für die Verfolgung von Verbrechen und Vergehen aus der nationalsozialistischen Zeit durch die deutschen Gerichte haben.
Wichtig ist auch die Bestimmung, daß ein Angeklagter sieh nicht auf Verjährung berufen darf.
Im übrigen zählt das Gesetz die Arten der Strafe auf, die verhängt werden können, nämlich Todesstrafe, Freiheitsstrafe mit - oder ohne Zwangsarbeit, Geldstrafe, Vermögenseinziehung, Rückgabe unrechtmäßig erworbenen Vermögens, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte.
' Ferner regelt das Gesetz noch im einzelnen die Anforderung und Auslieferung von Kriegsverbrechern von Zone zu Zone zwischen den einzelnen Besatzungsmächten und die Sicherung der Vollstreckung der durch die Gerichte erkannten Strafe.
Wer kann Auskunft geben? Suchdienst des Landratsamts Calw
Gesucht werden:
Frau Morawitz aus Heydebreck (OS.). Nachricht erbeten durch das Bürgermeisteramt des Aufenthaltsortes an Waldtraut Schulz, Potsdam, Viktoriastraße 2.
Frau Florentine Lukas (geb. 15. 7. 1896) nebst Sohn Edgar Lukas (geb. 25. 3. 22). Aufenthalt angebl. bei einer Farn. Benz. Nachricht erbeten durch das Bürgermeisteramt des Aufenthaltsortes an Waldemar Lukas, Städt. Liegenschaftsamt Ulm, Hofgut Oerlingen.
Herschel, Karl, Eisendreher (geb. 22. 10. 1882 in Breslau), und Herschel, Marta geb. Knappe (geb. 15. 10. 1888 in Rawitseh), ehern. Breslau, Willmann- straße 9. Manchen, Gertrud geb. Knappe (15. 8. 1898, Rawitseh); Manchen, Hanna geb. Ullrich (24. 5. 1919, Zülz OS.); Manchen, Heinz, Elektromonteur (20. 3. 1922, Breslau); Manchen, Paul, Elektromeister (27.2.1894, Breslau); Manchen, Paul, Schüler (28. 10. 1928, Breslau). Alle zuletzt wohnh. in Zülz, Oberschi., Ring 34/85.
Morchel, Georg, Schüler (5. 7. 1925, Neiße), zuletzt wohnhaft in Neiße, Oberschlesien.
Pelz, Hildegard geb. Klupseh (25. 6. 1914, Breslau), zuletzt wohnhaft Zülz, Oberschi., und Pelz, Walter, Bäcker (17. 12. 1909, Breslau), zuletzt wohnhaft in Breslau 6, Willmannstr. 9.
Ullrich, Albert, Malermeister; Ullrich, Georg, Schlosser; Ullrich, Kurt, Malergehilfe; Ullrich, Martha geb. Adel; Ullrich, Maria geb. Göbel in Gr.-Pramsen, und Ullrich, Willi, Malergehilfe, sämtliche zuletzt wohnhaft in Zülz, Oberschlesien, Neustädterstr. 4.
Wangerin, Irmtraut aus Greifenberg, Pommern.
Nachricht erbitten durch die Bürgermeisterämter der Aufenthaltsorte H. Klupseh und G. Manchen b. Schreiber, Zörbig, Kr. Bitterfeld, Kl. Ritteetr. 1. *
Heimkehrer, für die Suchanträge einst beim DRK. oder Pfarramt gestellt wurden, sollten dort jeweils abgemeldet werden, weil ja weitere Nachforschungen überflüssig, dies gilt auch für zuverlässig schriftliche Nachricht aus Gefangenschaft. Also: Abmelden bei der Geschäftsstelle.
Wer Adressen und andere Mitteilungen aus Gefangenschaft mitbringt, sollte diese alsbald der Geschäftsstelle zur Weiterleitung übergeben. Die wartenden Angehörigen sind so dankbar für Bescheid!
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Hausfrauenl Prüft regelmäßig Eure Kartoffel Vorräte! Schüft Euch vor Ausfällen durch Verderb!
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Meisterprüfungskurs in Aitensteig
Im Falle genügender Beteiligung wird ab Mitte März an der Gewerbeschule Altensteig ein'Vorbereitungskurs für die Meisterprüfung abgehalten. Teilnehmer wollen sich ohne Verzug mündlich oder schriftlich bei dem Unterzeichneten melden.
Gewerbeschulrat K ep p 1 er Gewerbeschule Altensteig.
Herausgeber: Gouvernement Militaire de Calw. Verwaltung und Anzeigenannahme: Der Landrat ln Calw. Abt. Bekanntmachungen. — Druck: A. Oelschläger’scbe Bichdruckerei in Calw.
VtUoIhstheotet
Mittwoch und Donnerstag „Wir machen Musik“. Ab Freitag
„Die barmherzige Lüge“
Neue Wochenschau. Die Sonntagnachmittag-Vorstellung ist um 15 Uhr.
Mit Rücksicht auf den geringen für Anzeigen . zur Verfügung stehenden Kaum bitten wir die Anzeigen-Textc möglichst kurz zu fassen.
Es starben:
Magdalene Renz, geb. Maser, im Alter von 67 Jahren, sowie unser 1b. Brnno nach kurzer Krankheit im Alter von 67aJahren; für erw. Teilnahme danken herzlich: Familie Karl Renz mit Angehörigen. Emmingen, Feb. 1946.
Emst Braus, Sattlermeister, am 25.2. im Alter von 66 Jahren. Für alle Anteilnahme aufrichtigen Dank. Emma Dürr mit Fam., Helene Herrgott mit Farn., Engen Brann (in Gef.). Nagold, 2. März 1946.
Obergefr. Pani Schneider, Stalingrad- * kämprer, starb am 27.4.43, 22 J. alt im russ. Gef.-Lager Kokand (Mittel | asien). Die Ettern: Jakob Schneider ! Gemeindepfleger, u. Frau Frida, geb Dehner sowie Geschwister u. alle An gehörigen. — Trauerfeier 17. März 14 Uhr, hi Deckenpfronn.
Für alle ans erwiesene Liebe und Teilnahme beim Heimgang unseres lb. Bruders Haas Boiler sagen wir herzlichen Dank. Die trauernden Hinterbliebenen. Sommenhardt. den 27. Februar 1946
Hans Pfrommer, Obergefr., fiel am 27. 3.1945 im Alter von 28 Jahren in Waigolshausen bei Schweinfurt. Für alle Teilnahme danken herzlich: Die Gattin Christi Pfrommer und die Geschwister sowie alle Angehörigen. Altburg/Wart, 4. März 1946.
Jakob Hauser, Ebhausen, im Alter von 527«Jahren in franz. Kriegsgefangenschaft. Die Gattin: Jakobme Hauser, geb. Kern mit Frida und Fritz (in engl. Gef.) sowie alle Verwandten. Trauergottesdienst Sopniag, 17. März, nachmittags 2 Uhr in Ebnausen.