Seite 4 Nr. 299

Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter"

Freitag, 20. Dezember 1929

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung

Volksentscheid

über das Freiheitsgesetz.

Die Abstimmung findet am Sonntag, den 22. Dezember 1929, von vormittags 9 Uhr bis nachmittags 6 Uhr im Sitzungssaal des

Rathauses statt.

Gegenstand der Abstimmung ist die Frage, ob der Entwurf desFreiheitsgesetzes" Gesetz wer­den soll. Der Stimmberechtigte, der die zur Ab­stimmung gestellte Frage bejahren will, hat das mittels Durchkreuzen des Kreises in dem mit Ja" und derjenige, der sie verneinen will, in dem mitNein" bezeichneten Viereck zu erkennen zu geben. Die amtlich hergestellten Stimmzettel werden den Stimmberechtigten im Wahlraum ausgehändigt. 2030

Stimmzettel, die den vorstehenden Bestimmun­gen nicht entsprechen, sind ungültig.

Nagold, den 19. Dezember 1929.

Stadtschultheißenamt.

Offenhaltung der Liiden am 22. «. 24. Dez. 1929.

Mit Rücksicht auf die Abstimmung über den Volksentscheid wird die Verkaufszeit in den (Stadts-Gemeinden Nagold, Altensteig, Ebhau- sen, Haiterbach und Wildbcrg am Sonntag, den 22. Dezember von mittags 12 bis abends 6 Uhr festgesetzt. In den übrigen Bezirksgemeinden ist das Ofsenhalten der Ladengeschäfte von vormit­tags 11 Uhr bis nachm. 4 Uhr gestattet.

Am 24. Dezember besteht für offene Verkaufs­stellen, in denen überwiegend Lebensmittel; Ge­nußmittel oder Blumen verkauft werden, der 6 Uhr-, für alle übrigen der 5 llhr-Ladenschlutz.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen find strafbar. 2025

Nagold, den 18. Dezember 1929.

Oberamt: Baitinger.

Das Wasserzinskataster ist einer durchgreifen­den Prüfung unterzogen worden, wodurch sich der

Wafferzlns

für die Wasserabnehmer ab 1. Juli 1929 z.T. er­höht oder ermäßigt hat. Die Wasserzinssätze sind unverändert mit Ausnahme des Wasserzinses für Kraftwagen. Derselbe wurde von bisher 6 RM. jährl. aus 4.50 RM. ermäßigt, der aber, von je­dem Besitzer zu zahlen ist, ohne Rücksicht darauf, wo das Fahrzeug gereinigt wird.

Das Wasserzins-Quittungsbuch wird bezügl. ver Aenderungen im Laufe des Monats Jan. 1930 ergänzt werden.

Nagold, den 19. Dezember 1929.

Stadtschultheißenamt.

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Horchet ans!

Im Gesellschafter Nr. 295 war diese Woche zu lesen, daß das Jugend- und Wohlfahrtsamt in Berlin zu einer Kindcrbelustigung am 5. Dezember eingcladen habe. In dieser Vorstellung wurde unter anderem gesagt: Wenn man kein Geld habe, soll man es sich englisch kaufen, d.h. stehlen. Von der Arbeit sei noch keiner reich geworden. Die Pfaffen sammelt» bkk» Geld für sich und brauchen es auch für sich. (Der Schreiber dieses wüßte für seine Per­son aus seiner Erfahrung keinen Beweis dafür anzuge- ben) Kasperle schlägt dann einer Anzahl Pfaffen die Köpfe ab, (der Heiland wurde von der damaligen Re­gierung getötet) und führt dann mit seiner Frau eine Szene im Nachthemd auf. Zum Schluß wird noch gebe­tet: Vater unser, der Du stinkst im Himmel.

Darauf wird geantwortet, daß dies, was den Kindern in dieser Bezirksschule in Berlin vorgeführt wurde, ein gröblicher Mißbrauch des Namens Gottes ist, der der rechte Vater ist, über alles was Kinder heißt im Himmel und auf Erden. Den kennen allerdings nur die, die sei­nen Willen tun, wie er uns in seinem Wort geoffenbart ist. Die kennen ihn dann aber auch recht, daß sie sich lie­ber wollten ihre Köpfe abschlagen lassen, als eine solche Schmähung dessen, dem vor allen Andern, wer und wo sie auch sind, Ehre gebührt durch Stillschweigen be­jahen wollten. Daß nicht alle Pfarrer, die von ihm pre­digen, von Ihm gedungen und gedrungen sind, wird von seinem Wort hin und wieder selbst bestätigt, darum darf aber der Kasperle denen den Kopf nicht abschlagen, weil er durch seinen Tanz im Nachthemd mit seiner Frau be- weißt, daß er des rechten Vaters Wort auch nicht befolgt, was er doch hätte können und sollen. Daß es darum aber überhaupt keine solche Menschen gebe, die vom Geiste Gottes getrieben, jedem Unrecht den Beifall verweigern, ist sicher nicht zu glauben. Wenn wir bedenken, daß solche Dinge unter amtlichem Schutz, dazu in Berlin, wo die oberste Aufsichts- und Regierungsgewalt ist, geschehen darf, so ist zu glauben, daß der, der vor 1900 Jahren zu seinen damaligen Jüngern im Blick auf die herrschende Führ. >,< gesagt hat:Lasset diese blinde Blindenleiter fahren, denn wenn ein Blinder den andern leitet, so fal­len sie alle beide in die Grube", dies auch heute wieder zu seinem Jungen sagen würde. Wir müssen es deshalb begrüßen, daß es doch auch noch etliche Männer unter dem deutschen Volk gibt» die es wagen, einer solchen Regierung die Stirne zu bieten, und wir empfehlen allen Wählern männlichen und weiblichen, die noch über eine gesunde Vernunft und einen Glauben an Gott verfügen, am näch­ste» Sonntag

durch ein kräftigesIa"

diese Männer zu unterstützen.

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Am Samstag» den 21. Dezember 1929

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Theateraufführungen:

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Aktive und passive Mitglieder mit je einer Person haben freien Zutritt. Eintritt für Nichtmitglieder ^.50

Freunde und Gönner des Vereins sind freundlichst eingeladen ^

Der Ausschuß

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Der Verein begeht am 22. Dezbr., ab 7 Uhr, im Gasth. z.Ochsen" seine M

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Der Ausschuß.

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