26. November 1S2g

t a hl. Am Freitag Zinket zwischen zwei vagen aufgefunden. Wagens alsbald in n Ottendorf feststel- ergab, war der Be- : gefahren, um dorr . Als er nach einer llte, war dieser ver- ch beschädigtem Zu- a worden, ov. Des Kindes efrau des Wagners ihr 4jähriges Söhn- lei ihm die Räder t stellte jedoch keine s vom Schlimmsten

)he Sportau s- mrde gestern nach- aldstetten der rechte stückte wurde sofort nach Gmünd ver-

urn Unfall. Ein r vormittag bei den r höheren Töchter- ülbronn und Feuer- ach die Wirbelsäule rliefert werden.

rung der Was- demeinderatsntzung eferat über Erwei- zeichnet drei gang- >errimbacher Quelle ntdwasserentnahme. sserversorgung der sser aus dem Tau- als den einfachsten nmen zur Deckung aten und erfordere" uf ungefähr 40'M meinderat bsuhloß,

- eine Besichtigung

rungsbau der ; Richtfest des Er­leben verschiedenen Seitenflügeln und che 1500 Personen rie zu erwäbnen, »alle im Erdgeschoß eitgehend dem des

Nacht kam es auf jungen Leuten zu ilann durch einen wurde, so daß er ?n mußte.

er vcrh. Arbeiter einen Selbstmord- verbrach.t.

Ein Raubzug en Neckarbrücke in ingen) ausgeführt, egener mit einem auf der Baustelle ad Niedernau, wie euer Stelle hielten ie ganze Nacht wie bzug jedoch nichts.

mächtnis. Der Frhr. v. Ulm- n benutzte Schwe- ng vermacht, dazu aus dessen Zinsen werden soll. Ein Ehrenbürger der stein-Zeppelin der al des Rathauses

Ehrenbürger, rschaft beging der !ck> das Jubiläum dieser Gemeinde, a dem verdienten nung zum Ehren- ! nach seinem Na-

ssparkassen

ffen aus der Be- öaulgau nur mit m Amtsversamm- erlich sei, daß der tasten des Landes lz wesentlich höher ältnisie lägen bei ch verschieden, je aen während der > Maße abgehoben je Sparkassen bei ie ihrer Verpflich-

spielend und teil- jrsträgers b>.s zu eamt hat schon in >om 17. Juli 1S26 liedene Belastung resse einer gerech- stsetzung des Auf- ldung eines Aus- wium konnte sich ltschließen. Außer iderer Sparkassen Balingen, Besig- Ellwangen, Gail- Riedlingen, Rot- Velzheim./-

Seite 3 Nr. 278

NagolLer Tagblatt «Der Gesellschafter-

Aus Stadt und Land

Nagold, den 26. November 1929. Nichts ist so kümmerlich, so kleinlich und so kläglich daß nicht Humor und Witz das machten noch erträglich.

(Friedr.'Eüll).

Vorsicht

Die Handwerkskammer Reutlingen teilt uns mit, daß der Reichsfachverband deutscher Tapeziermeister, Polsterer und Dekorateure darauf aufmerksam macht, daß in ver­schiedenen Gegenden des deutschen Reiches Chaiselongue- Händler auftreten, um die auf einem Lastauto verstauten Chaiselongues zu erstaunend billigen Preisen zu verkau­fen. Ein Käufer, welcher sich betrogen fühlte, hat das von ihm gekaufte Chaiselongue zur Verfügung gestellt. Das­selbe ist in Gegenwart der staatlichen, der gewerblichen und der Gesundheitspolizei sowie der Sachverständigen auseinander genommen und als minderwertig, sowohl be­treffs des Materials als auch der Verarbeitung bezeichnet worden. Das Institut für Hygiene und Bakteriologie am Orte E. teilt über den mikroskopischen Befund wörtlich folgendes mit:Vorwiegend verschmutzte Textilfasern, Pflanzenfasernabfälle, daneben getrocknete Grashalme, Seegras, Strohhalme, Strohreste, Holzteilchen, Pflanzen­reste (Blattstücke, Stengel usw.), Papier- und Pappestücke, angebrannte Streichhölzer, Baumrinde, Zigarettenasche, Jutefasern, Reste von Gurten, ausgerupfter Filz, Holz­wolle und ähnlicher Abfall. Geruch: dumpf, muffig". Dieser amtliche Befund des sogen. Polstermaterials und die überaus minderwertige Verarbeitung sowie das wack­lige Gestell und ohne jede Garantie des Verkäufers sollte jedem Käufer zu denken geben und zur Pflicht machen, lie­ber zu angemessenem Preis eine reelle, gute Arbeit eins Handwerksmeisters zu erwerben. Von Sachverständigen wurde auch in Wasseralfingen ein solches Ruhebett geöff- ^ net und obige Angaben bestätigt. j

Jselshausen, 25. Nov. Silberne Hochzeit. Am gestrigen ' Totensonntag hörte man in unserem Dorfe schon sehr bald ! morgens Musikklänge. Der hiesige Musikverein spielte zu ! Ehren des Ehepaares Christian Braun, Briefträger, das i am gestrigen Tage das Fest seiner silbernen Hochzeit be- ! gehen durfte. Nachdem anschließend an den Vormittags- j gottesdienst der Musikverein vor der Kirche zu Ehren der : Gefallenen einige Weisen gespielt hatte, sammelte sich der ! GesangvereinFrohsinn", um seinem alten Sänger Chri- § stian Braun, der diesen Sommer für 25jährige Sänger- ; tätigkeit den Ehrenbrief erhielt, und seiner Ehefrau in ! Lied und Wort seine besten Wünsche darzubringen. Ge- j rührt dankte das Ehepaar für die Ehrung. Wir wünschen j ihnen ein gutes und glückliches zweites Vierteljahrhun- j dert in ihrem Ehestande. !

Altensteig, 25. Nov. Unser Schlittschuhsee hat nun eine erfreuliche Vergrößerung und Verbesserung erfahren, so ! daß sich alle Eissportlustige auf diesen schönen Winter- j sport freuen dürfen. Otto Luz, Gerber hier, hatte sich an- > geboten und den Auftrag von der Stadt erhalten, den , Schlittschuhsee zweckmäßig einzurichten und dieses Auf­trags hat er sich in erfreulicher Weise entledigt. Die See­fläche wurde um ein Drittel vergrößert, so daß sie ca. 2000 Quadratmeter umfaßt. Die Wässerungsanlage wurde in einer Weise angelegt, daß sie eine zweckentsprechende Lö­sung sein dürfte. i

Egenhausen, 26. Nov. GefallenenEedenkfeier. In wür- ! diger Weise wurde in hiesiger Gemeinde der Totensonntag gefeiert. Mit umflorter Fahne marschierten Krieger- und Gesangverein zur Kirche, um dem Gottesdienst und der an­schließenden Eefallenen-Eedenkfeier beizuwohnen. Mit dem MännerchorWohin soll ich mich wenden?" von Franz Schubert leitete der Liederkranz den Gottesdienst ein und versetzte die Kirchengemeinde in die rechte Stim­mung für den Totensonntag. Am Denkmal der Gefalle­nen, das 20 Namen hiesiger Heldensöhne aufweist, versam­melte sich nach dem Gottesdienst die ganze Gemeinde. Chöre des Liederkranzes:In des Friedhofs stillen Grün­den" undNäher, mein Gott, zu Dir,, umrahmten die schlichte, aber eindrucksvolle Feier. Herr Schreinermeister Blau hielt eine zu Herzen gehende Ansprache, in der er in Treue und Dankbarkeit der gefallenen Helden gedachte und die Anwesenden, besonders auch die Jugend er­mahnte, den Opfern des Weltkriegs ein ehrendes Anden­ken zu bewahren. Im Namen des Kriegervereins und Liederkranzes legte Herr Blau einen Kranz am Denkmal nieder.

Mötzingen, 24. Nov. Gefallenengedenktag. Der Eefalle- nengedenktag wurde auch hier in schlichter, eindrucksvoller Weise begangen. Vormittags 9 Uhr sammelten sich die hie­sigen Vereine mit umflorter Fahne vor dem Schulhaus und begaben sich dann zur Kirche. Auch dort war der ganze Ton auf den Trauertag eingeftimmt. Der Posaunenchor des Jünglingsvereins spielte zu Beginn des Gottesdien­stesDort über jenen Sternen" und am SchlußSelig find die Toten". Nach dem Gottesdienst versammelten sich die Gemeinde und die Vereine vor der Kirche am Krieger­denkmal. Der Musikverein spielteEs ist bestimmt in Got­tes Rat". Auf einige kurze Begrüßungsworte durch den greisen Vorstand des Kriegerv., Herrn Ehr ist ein, trug der GesangvereinGefallen" vor. Hierauf weihte Herr Oberlehrer Möß die Trauerstunde mit tröstenden Wor­ten. In Ernst stehen wir heute wieder an dem Denkmal der gefallenen Helden des Weltkrieges. Heilige Pflichten haben wir gegenüber den Toten und den noch lebenden Opfern des'Weltkrieges, denn ihr tapferes Ausharren war nicht ganz umsonst; ohne sie wäre vielleicht auch un­sere Heimat in einen Trümmerhaufen verwandelt. Da­rum: Vergeßt die treuen Toten nicht. Die Fahnen der Vereine entboten unter Trommelwirbel den Gefallenen einen stummen Gruß. Als äußeres Zeichen für die treue Hingebung der Helden legten die Vorstände vom Krieger­verein, Gesangverein, der Schlltzenabteilung des Krieger­vereins, Radfahrerverein fchöne Kränze am Ehrenmal nieder, worauf der Gesangv.,Still ruhn die Krieger" zum Vortrag brachte. Die würdige Feier fand ihren Ab- fchluß in dem gemeinsam, mit Musikbegleitung gesungenen Lied:Ich hatt' einen Kameraden". Geschlossen marschier­ten noch die Vereine unter den Klängen eines Marsches an der nahen Friedenslinde von 1871 vorbei, um auch der alten Veteranen von 1866 und 1870/71 zu gedenken.

Calw, 26. Nov. Dekan Zeller 7V Jahre alt. Gestern vollendete Dekan a. D. Zeller sein 70. Lebensjahr. Es ist für die hiesigen evangelischen Eemeindemitglieder eine Freude, daß Dekan Zeller in voller geistiger und körperli­cher Frische diesen schönen Tag erleben durfte. In schwe-

Dienstag, 2K. November 1929

rer Kriegszeit übernahm er im Jahr 1916 das hiesige De­kanatamt. Der Kirchengemeinderat ließ dem vornehmen und treuen Mann, seinem früheren Vorsitzenden, durch eine Abordnung die herzlichsten Glückwünsche zum Ge­burtstage übermitteln und ihm ein schönes Blumenange­binde überreichen.

Horb» 25. Nov. Erschossen hat sich am Samstag ein Ende der zwanziger Jahre stehender Viehhändler von Rexingen. Das Motiv der Tat ist noch ungeklärt.

Arnbach, OA. Neuenbürg, 25. Nov. Schultheißen­wahl. Bei der gestern hier stattgefundenen Ortsvorsteher­wahl wurde der bisherige Schultheiß Lenz mit sämtlichen 338 gültig abgegebenen Stimmen wiedergewählt.

Gerichlssaal Das Gewehr ohne Knall

Das Patent eines Schwindlers Heilbronn, 25. Nov. Ein außerordentlich interessanter Strafprozeß fand hier dieser Tage vor dem Schöffen­gericht in Heilbronn a. N. unter dem Vorsitz des Amtsgerichtsrats Dr. Schlitz statt. Zu verantworten hatte sich der 48jährige in Oberkollwangen im Oberamt Calw geborene Mechaniker Gustav Grüner wegen mehrere Fälle des Betrugs im Rückfall, bei denen es sich um verschiedene Erfindungen des Angeklagten, ins­besondere ein knalloses Gewehr, handelte. Eröner verstand es, im Verlaufe eines Vierteljahrs eine Reihe von kleinen Geschäftsleuten, Handwerkern usw. in Mühlacker vor allem unter Hinweis auf seine Konstruktion eines knal- losen Gewehres,, mit dem man in der Minute 83 Schüsse abfeuern könne und für das er den Reichsgebrauchsmuster­schutz erhalten habe, um rund 3000 Mark zu betrügen. Line Anzahl Zeichnungen auf dem Eerichtstisch gaben nä­heren Aufschluß über die Konstruktion dieses Instruments.

Eröner hat ein sehr bewegtes Leben hinter sich. Nach Beendigung seiner Lehrzeit wunderte er nach dem ehema­ligen deutschen Schutzgebiet Kiautschau aus, wo ir bis 1901 in seinem Berufe als Mechaniker arbeitete. Dann übersiedelte er nach der Schweiz und fand dort in der Firma Sulger in Winterthur Beschäftigung. Als Mon­teur dieser Firma kam er viel nach Italien bis herunter nach Sizilien. Im Auftrag seiner Firma kam er schließlich auch eines Tages nach Kapstadt. Dort brannte er seiner

Firma durch und kehrte nach Deutschland zurück. Während des Krieges war er als Spezialist im Kugelpressen Waf­fenmeister in Ulm.

Nack den Angaben des Angeklagten über seine Eewehr- konstruktion hat diese angeblich folgende Eigenschaften: Es gibt keinen Knall, man sieht kein Mündungsfeuer, das Gewehr wirft die Patronen selbst aus und man kann den Lauf mit einem einfachen Handgriff auswechseln.

Am 1. März 1929 ist Grüner erstmals an das Reichs­wehrministerium herangetreten. Im Antwortschreiben ver­langte das Reichswehrministerium eine Beschreibung und Zeichnung der Konstruktion unter gleichzeitigem Hinweis darauf, daß man die Erfindung soweit sie überhaupt verwertbar verfolgen werde, wenn sie nicht gegen die Versailler Friedensbedingungen verstoße. Gleichzeitig wurde Eröner bedeutet, daß er eine strafrechtliche Verfol­gung zu gewärtigen habe, wenn er wegen semerErfindung , an fremde Mächte herantrete. Nach den Angaben des An- i geklagten soll in der Folge das Heereswaffenamt in Ver- ' lin für die Verwertung der Erfindung 43 000 Mark gebo­ten haben. Die Verhandlungen sind aber dann im Sand verlaufen, da der Angeklagte mit den gewünschten Zeich­nungen und Modellen nicht herausrückte.

Das Gewehr ist nun nach den Angaben Eröners bei Ludwigshafen am Rheinufer vergraben. In der Vorunter­suchung war man an den Angeklagten herangetreten, das Gewehr als Beweismittel herbeizuschaffen. Auf diesen Vorschlag ging Eröner aber nicht ein; er wolle sich das Werk seiner 17jährigen Arbeit nicht einfach vom Reichs­wehrministerium abnehmen lassen. Inzwischen wurde auch bekannt, daß Eröner, nachdem die Verhandlungen mit dem Reichswehrministerium erfolglos geblieben waren, wegen des Verkaufs seines Patents an fremde Mächte: Frankreich, England, Tschechoslowakei und Nordamerika, in Verhandlungen mit den zuständigen Militärattachees herangetreten ist. U. a. fanden auch Besprechungen mit französischen und englischen Offizieren in Mainz und Wiesbaden statt. Amerika habe ihm, wie der Angeklagte angab, sogar 80 000 Dollar für seine Erfindung geboten.

Der Staatsanwalt plädierte auf eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren sechs Monaten und 5 Jahren Ehrverlust. Das Urteil des Schöffengerichts erging auf ein Jahr sechs Monate Gefängnis wegen eines fortgesetzten Verbrechens des Betruges im Rückfall. Uebrigens werden die An­gebote des Angeklagten an auswärtige Regierungen für diesen noch ein Strafverfahren wegen Landesverrats nach sich ziehen.

Sie ENllNWWe der ReWegiersng zm NeiWM

Berlin, 25. Nov. Amtlich wird mitgeteilt: Nachdem der I Reichswahlausschuß festgestellt hat, daß das Volksbegeh- , renFreiheitsgesetz" zustandegekommen ist, hat der Reichs- i minister des Innern auf Beschluß der Reichsregierung ^ den Gesetzentwurf heute dem Reichstag unterbreitet. > Die Stellungnahme der Reichsregierung dem Ent- ! würf einesGesetzes gegen die Versklavung des deutschen j Volkes" lautet: ^

Das Volksbegehren macht den Versuch, die Linien der ; deutschen Außenpolitik für die Zukunft in weitem Umfang i durch ein Reichsgesetz festzulegen. Ein derartiger Eingriff ! in die Handlungsfreiheit der Reichsregicrung ist schon an i sich ein Beginnen, das mit einer gedeihlichen Führung ! der Staatsgeschäfte unvereinbar ist.

Noch ernster sind die Bedenken, die gegen den Inhalt l der einzelnen Bestimmungen des begehrten Gesetzentwur- ' fcs sprechen. Der Entwurf ist aufgebaut auf dem Gedan­ken. daß durch den einseitigen schriftlichen Widerruf der Bestimmungen des Vertrags von Versailles über die Schuld am Krieg eine neue Grundlage für die Erreichung der Ziele der deutschen Außenpolitik geschaffen werden könne und müsse. Er geht davon aus, daß auf dieser ^ Grundlage die förmliche Beseitigung jener Vertragsbe- , stimmungen, die sofortige und bedingungslose Befreiung der besetzten Gebiete und eine vorteilhafte Regelung der . Reparationsfrage zu erzielen sei. Diese Annahme ist falsch. .

Jede deutsche Regierung hat den einseitigen Schuld­spruch des Vertrags von Versailles in feierlichen Erklärun­gen zurückgewiesen und mit fortschreitendem Erfolg die ge- ^ «ebenen Möglichkeiten benutzt, um die Welt über die wah- ; ren Ursachen des Krieges irufzuklären. Die Reichsregie- ; rung wird selbstverständlich auch in Zukunft alles, was in ! ihrer Macht steht, tun. um die Kriegsschuldfrage zur end- ^ gültigen Lösung zu bringen. Sie muß jedoch in der Wahl i der Mittel und des Zeitpunktes ihrer Anwendung die ^ Entschließungsfreiheit behalten. >

Die deutsche Außenpolitik hat in den vergangenen Iah- ! ren ihr ganzes Bemühen darauf gerichtet, den Anspruch : Deutschlands auf alsbaldige Befreiung der besetzten Ge- § biete durchzusetzen. Es hat sich erwiesen, daß sie ohne ! gleichzeitige Neuregelung der Reparationsfrage nicht : möglich war. Die Lossagung von den auf der Haager > Konferenz getroffenen Vereinbarungen würde deshalb die Räumung des Nheinlandes völlig ins Ungewisse stellen und eine schnelle Regelung der Saarfrage unmöglich ma- . chen. >

In der Entwicklung der Reparationsfrage sieht die i Reichsregierung den Bericht der Sachverständigen vom 7. Juni 1929 trotz ihrer schweren Bedenken gegen die darin vorgesehene Belastung Deutschlands als einen Fortschritt j gegenüber der jetzt geltenden Regelung an. Eine endgül- ! tige Stellungnahme zu dem Bericht, sowie die Würdigung z seiner Einzelheiten muß Vorbehalten bleiben, bis die im Gang befindlichen internationalen Verhandlungen über ! seine Inkraftsetzung abgeschlossen sind.

Die Strafbestimmungen des Entwurfs will grundsätz­liche Entschließungen der deutschen Außenpolitik dem Ur­teil des Strafrichters unterstellen. Darüber hinaus soll diese Bestimmung aber, wie ihre Begründung zeigt, dem Ziel dienen, die bisherige deutsche Außenpolitik und ihre § verantwortlichen Träger zu entehren. -

Die Kontrolle über die Führung der Politik durch ' Reichskanzler und Reichsminister liegt verfassungsmäßig

Bei der Annahme des Gesetzentwurfes würde sich sofort erweisen, daß auf seiner Grundlage eine den deutschen In­teressen dienende Führung der Außenpolitik unmöglich ist. Die in den vergangenen Jahren wiedererrungene Stellung Deutschlands wäre zerstört; jede Aussicht auf die Verwirk­lichung der in dem Entwurf festgestellten Ziele wäre abge­schnitten. Diese Ziele können wie bisher auch in Zukunft nur auf dem Weg der Verständigungspolitik erreicht wer­den.

Die Reichsregierung spricht sich deshalb mit aller Entschiedenheit gegen die Annahme des Gesetzent­wurfes aus.

Die gutachtliche Aeußerung zur Frage der Verfassungs­mäßigkeit desFreiheitsgesetzes" führt aus:

Der Gesetzentwurf ist verfassun§sändernd"

Die Bestimmung des § 1 verpflichtet die Reichsregic­rung, den auswärtigen Mächten in feierlicher Form Kenntnis davon zu geben, daß das erzwungene Kriegs­schuldanerkenntnis des Versailler Vertrags völkerrechtlich unverbindlich ist. Damit wird die Reichsregierung beauf­tragt. eine völkerrechtlich rechtserhebliche Erklärung für das Reich abzugeben. Das steht im Widerspruch mit Art. 45 der Reichsverfassung, nach dem der Reichspräsident das Reich völkerrechtlich vertritt und somit ausschließlich be­fugt ist, völkerrechtliche Erklärungen für das Reich abzu­geben.

Der Entwurf enthält Eingriffe der Gesetzgebung in die auswärtige Politik. Damit steht er im Widerspruch zu dem Grundsatz der Trennung der Gewalten, auf dem die Reichsverfassung beruht. Nach der Verfassung ist es Sache des Reichspräsidenten, völkerrechtliche Akte vorzunehmen. (Art 45 der Reichsverfassung) und Sache des Reichskanz­lers, die Richtlinien der Politik zu bestimmen (Art. 56). Nach dem Entwurf soll die Gesetzgebung die Initiative für einen an auswärtigen Mächten gegenüber namens des Reichs vorzunehmenden völkerrechtlichen Akt ergreifen. (81), soll Richtlinien für die Reichspolitik aufstellen (8 2) und soll die Initiative der berufenen Organe in bestimm­ter Hinsicht ausschließen (88 3 und 4).

Zur Annahme des Gesetzes durch Volksentscheid ist dem­nach gem. Art. 76, Abs. 1 Satz 4 der Reichsverfassung die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten erfor­derlich".

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Ehrung Dr. Eckeners. Das Deutsche Erfinderhaus, Ham­burg, die größte Organisation deutscher Erfinder auf ge­meinnütziger Grundlage, hat Dr. Hugo Ecken er in An­erkennung seiner großen technischen und organisatorischen Verdienste zu seinem ersten Ehrenmitglied er­nannt.

Der älkeste Sänger Deutschlands dürfte der frühere Waschereibesitzer Joh. Sanmann in Hamburg-Eppen­dorf sein, der am 22. November die diamantene Hochzeit mit seiner Frau, geb. Heidenreich, feierte. Er ist über 60 Jahre Sänger des Eppendorfer Sängerbunds und geht trotz seiner 85 Jahre jeden Mittwoch zur Singstunde.

Ein Oberregierungsrak verschollen. Aus Weimar wird gemeldet: Der Oberregierungsrat im thüringischen Justiz Ministerium, der 48 Jahre alte Dr. jur. Siegfried von Samson-Himmelstjern, hat am vorigen Dienstag,

beim Reichstag.Von seinerEntscheiduna in Form des Miß- - den 19. November, während seine Gattin verreist war, seine trauensvotums oder der Ministeranklage ist die Fortsetz- ! Wohnung verlassen und ist seitdem verschollen Da er sich ung der Politik abhängig. Die Zuchthausandrohung des ! in letzter Zeit überarbeitet hatte, ist es möglich, daß er einen

.- - ^ Nervenzusammenbruch ersitten hat und umherirrt.

werden die Meuer Theater fchlleßeu? Die Leiter der Wiener Theater verlangen vom Finanzminister -ine jähr- lrche Bundeshilfe von 700 000 Mark, sonst könnten die Büh- nen die Winterspielzeit nicht überstehen. Als Ursache des Niedergangs der Buhnen wird die ständige Ausbreituna

Entwurfs'mit ihren strafrechtlichen Nebenwirkungen be­deutet die Umformung eines rein politischen Tatbestandes in einen kriminellen; mit ihr wird bewußt das Ziel ver­folgt, den verfassungsmäßigen Kontrollen der Reichspoli­tik die ausschlaggebende Bedeutung zu nehmen. Das ist mit dem Sinn und Zweck des parlamentarischen Systems nicht vereinbar.