5. November 1929.
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30. November 1929.
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Nr. 278
Gegründet 1827
Dienstag, den 26. November 462S
Fernsprecher Nr. 29
163. Jahrgang
Zum Ende des „Tigers"
In der Nacht zum Sonntag ist Georges Clemenceau nach 36stündigem Todeskampf im 89. Lebensjahr in Paris gestorben lieber Clemenceau viel zu reden, erscheint zwecklos. Seine Charakteristik läßt sich in die Worte fassen: Er war die Verkörperung des gallischen Hasses gegen alles, was Deutsch heißt. Er haßte oder verachtete auch die übrige Menschheit, vor allem Po in ca re, dessen gewiß nicht kleiner Deutschenhaß Clemenceau noch lange nicht west genug ging. Bekannt sind folgende Urteile Clemenceaus über ihn: „Poincare Hot die Seele eines Hasen in der Haut eines Löwen." Mehr Verständnis hatte er für die zweideutige und doch so durchsichtige Politik Briands: „Briand weiß nichts und versteht alles, Poincare weiß alles und versteht nichts."
In Frankreich nannte man Clemenceau den „Vater des Siegs". Er hat ihn — neben der entscheidenden Hilfe der Amerikaner — dadurch erreicht, daß er als Ministeen'-än, dcnt (1917 bis Januar 1920) im Verein mit Marschall Fach kampfesunlultiae französische Soldaten zu Tausenden erschießen ließ. Ein Menschenleben galt ihm, dem Menschenfeind. der dock ursprünglich Arzt war, nichts. In seiner ersten Ministerpräsidentschast (1906 bis 1909) ließ er einmal, als die Weinbauern in der Champagne und in Südfrankreich sich gegen den Steuerdruck cruflehnten, einiae hundert Bauern durch die Maschinengewehre Pariser Regimenter niederknallen. Diese Heldentat und seine Leidenschaft, Minister zu stürzen, trugen ihm in Frankreich den Beinamen des „Tigers" ein.
Clemenceaus Leben war der Miedereroberuna von Elsaß-Lothringen, der Rache an Deutschland bis zur
Vernichtung geweiht. Mil den Verhandlungen in Versailles sah er fein Lebenswerk gekrönt. 3m Gegensatz zu Wilson und Lloyd George- der oft scharfe Formen annahm, wußte
er oen Vertrag von Versailles durchzusetzen, der, wie er hoffte, „das Werk Bismarcks zerstören" sollte. Dabei schreckte Clemenceau vor den verwerflichsten Mitteln nicht zurück, wie dem Schwindel von 250 000 saarländischen Unterschriften für die „Wiedervereinigung mit Frankreich', der „polnischen Bevölkerung Schlesiens" usw. Sehr kam ihm dabei allerdings die völlige Unkenntnis der geschichtlichen und geographischen Verhältnisse Deutschlands bei Wilson und Lloyd George zustatten. Einen wesentlichen Anteil an dem- „Erfolg" des Versailler Diktats muH Clemenceau freilich seinem damaligen Sekretär, dem aus Frankfurt a. M. stammenden Mandel und dem jetzigen Ministerpräsidenten Tardieu überlassen. Es ist bekannt, wie schmählich die deutsche Abordnung zu den Friedensverhandlungen auf Befehl Clemenceaus behandelt wurde: sie durfte an den Verhandlungen nicht teilnehmen, sondern wurde hinter Zäunen von Stacheldraht sozusagen in ihrem Hotel gefangen gehalten. Bei der Uebergabe des Vertragsentwurfs am 7. Mai 1919 an die deutsche Abordnung hielt Clemenceau eine kurze Ansprache, wie sie verletzender nicht gedacht werden konn^. Er verbot den Deutschen, sich zu dem Vertrag zu äußern; wenn Deutschland etwas dazu zu sagen habe, so solle es dies binnen 15 Tagen schriftlich kun, Clemenceau hat für Frankreich viel erreicht; trotz der Demütigung Frankreichs durch England in Faschoda hat er auch seinen alten Plan, England für die französischen Rachepläne gegen Deutschland zu gewinnen, in der Vollendung gesehen. Vermöge seiner eisernen Willensstärke und der Bedenkenlosigkeit in der Wahl der Mittel ist er ein erfolgreicher Staatsmann gewesen, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß das in Frankreich leichter ist als anderswo, wenn man nur tüchtig in die nationalistische deutschfeindliche Kerbe haut. Aber er ist weder als Staatsmann noch als Mensch groß gewesen, und «r hält in beiden Beziehungen keinen Vergleich aus mit dem von ihm. grimmig gehaßten Bismarck, der immer di« höchste ritterliche Mäßigung zu üben pflegt«, wenn seine Erfolge am größten waren.
Bölkerversöhnung — aber mit Würd
Völkerverbrüderung ist eine sehr schöne Sache, wenn de: Wille dazu auf allen Seiten besteht. Aber leider haben wir immer wieder Anlaß, zu bemerken, daß der Wunsch danach nicht überall ehrlich geteilt wird. Die Gegenseite hängt das Firmenschild der „Entspannung und Verständigung" heraus und wir Deutschen bringen der Illusion, daß das die wahre Meinung sei, Opfer um Opfer.
Neuerdings nun scheint die Mode der Verbrüderung auch auf ernsthafte Kreise überzugreifen. Wenn alte Feinde sch die Hände schütteln in der Erkenntnis, daß alles seine Zeit hat, und daß jeder doch nur die Pflicht tat im Dienst des Vaterlands, so ist das gewiß nicht auf eine Stufe zu stellen mit dem Literaten-Rummel ewiger Verbrüderungsbereitschaft. Ritterlichkeit, wenn sie mit dem dazugehörigen Maß vornehmer Zurückhaltung geübt wird, ist etwas, was wir sehr gut gebrauchen könnten. Und als die englische Einladung au den unbesiegten Verteidiger von Deutsch-Ostafrika erging, da hat man sich darüber in Deutschland gefreut.
General L e t to w - V o r b e ck ist der Einladung noch nicht gefolgt, und schon war ein deutscher Tauchboot-Kommandant drüben zu Gast bei einem englischen Kameraden aus dem großen Krieg, der sein Gefangener gewesen war, und -der sich ihm für ritterliche Behandlung verpflichtet fühlt. Kapitän Hashagen kann sich über den Empfang, der ihm zu zuteil geworden, gewiß nicht beklagen. Es gab dann aber noch ein Nachspiel, das uns nachdenklich stimmen dürfte. Eine Frau aus Liverpool schreibt au den „Daily Expreß" einen Brief: Sie habe zwei Söhne im Tauchbootkrieg verloren, auch die seien tapfere Mäner gewesen, und sie erhebe Einspruch gegen den Empfang, der hier einem deutschen Tauchboot-Kommandanten bereitet werde. Seine Bedeutung bekam der Brief erst durch die Bemerkungen, womit der „Daily Expreß" ihn begleitete. Das verbreitete Blatt, das über die Stimmung in seinem Leserkreis sicher gut Bescheid weiß, stimmte dem Brief vorbehaltlos zu und fügte noch hinzu: „Kapitän Hashagen tat seine Pflicht in einem ehrlosen Dienst.
In einem ehrlosen Dienst. Die Hungerblockade, diese Henkersarbeit aus gesicherter Entfernung, die 700 000 bis 800 000 deutsche Kinder, Frauen, Kranke und Greise das Leben kostete, war. natürlich ein höchst ehrenwertes Handwerk! Denn sie wurde ja von Engländern ausgeübt, und vom Engländer im Spiel der internationalen Politik gilt allgemein, was Engländer von Gladstone gesagt haben: Er hatte stets Trumpsas im Rockärmel und lebte getrost der Ueberzeugung, Gott selbst habe es ihm hineingesteckt. „Ehrlos" dagegen war die Abwehr des Tauchbootkriegs, denn sie richtete sich gegen die „gottgewollte" Seetyrannei Großbritanniens. Andererseits war die Fortsetzung der Hcnkecs- ?^st über den Waffenstillstand binaus. die
halbjährige Hungerblockade gegen ein Volk, das im Vertrauen aus eine feierliche Note des Präsidenten der Vereinigten Staaten, der zugleich auch im Namen der englischen Regierung sprach, die Waffen streckte, natürlich wiederum ein höchst ehrenwerter Dienst, auf den die Gentlemsn vom „Daily Expreß" heute noch stolz sein werden.
Und dann der Raub des deutschen Privateigentums im Krieg! Der Sowjetrepublik macht es jeder Engländer, auch der Sozialist, in heiligem Zorn zum Vorwurf, daß sie das Privateigentum nicht achte. Aber wenn das England des 20. Jahrhunderts zu den Seeräubergewohnheiten des 17. und 18. Jahrhunderts zurückkehrt, so ist das natürlich höchst ehrenwert! Und auch der Schatzkanzler Snowden bleibt „ein ehrenwerter Mann", er, der, als sozialistischer Abgeordneter, den Raub deutschen Privateigentums eine Schändung des Völkerrechts nannte, und der heute kaltschnäuzig erklärt: „Was England hat, das hat es, und es wäre wider alle Ueberlieserung, wenn es etwas davon ohne Zwang wieder herausgeben wollte."
Wir brauchen die Beschimpfung der deutschen Tauchboot- Waffe durch ein« englische Zeitung wahrlich nicht tragisch zu nehmen. Amerikanische, französische, italienische, japanische Stimmen hochstehender Fachleute haben seit Kriegsschluß oft genug erklärt, daß auch sie das Tauchboot als ein Kampfmittel berechtigter Abwehr schätzen gelernt haben, und es wird nicht leicht sein, die Seemächte zweiten Rangs — wie England und Amerika wohl möchten — zum Verzicht auf den „ehrlosen Dienst" zu bringen, lieber das Werturteil des „Daily Expreß" also dürfen wir mit Achselzucken hinweggehen. Die Tatsache aber, daß es zwischen dem Besuch des Kapitäns Hashagen und dem des Generals von Lettow-Vorbeck in die englische Oeffentlichkeit geschleudert werden konnte, darf uns daran erinnern, daß es zur „Bölkerversöhnung" und „Völkerverbrüderung" doch noch gute Wege hat.
Aelter ist und höher steht immer noch die Pflicht gegen unsere Toten. Die zwei Millionen Toten der Feldschlachten und die 700 000—800 000 von der großen Schlachtbank der Hungerblockade. Ohne den Opfergang dieser Toten wären wir nicht, was wir sind, gäbe es keinen deutschen Staat — und keinen Glauben an eine deutsche Zukunst mehr. Dies« Toten will uns beschimpfen, wer einen Zweig des Dienstes» den sie pflichtgetreu taten, „ehrlos" nennt. Wir haben kein Bedürfnis, den Völkerhaß der Krivgszeit neu anzufachen. Wollen aber die Kriegsgewinner, daß er, im zweiten Jahrzehnt nach Kriegsschluß, endlich begraben werde, so müssen sie unseren Toten die gleiche Ehre zugestehen, die die Kriegsgewinner für ihre Toten in Anspruch nehmen.
Darauf peinlich zu achten, ist für uns, die wir den Krieg verloren haben, notwendiger als für die, die ihn nicht durch
größere Tapferkeit und überlegene Kriegskunst, sondern durch Uebermacht und Aushungerung gewonnen Haben- Werden wir nicht zur Versöhnung eingeladen, so brauchen
wir uns gewiß nicht schroff abzukchren. Aber uns auszu- drängen, steht uns nicht an, am allerwenigsten dann, wenn wir merken, daß wir doch nicht überall und jedem willkommen sind. So viel Zurückhaltung ist das mindeste, was wir unseren Toten schuldig sind.
Leschriinknng der Pressefreiheit in beilerreich
Der Iustizausschuß des österreichischen Nationalrats hat gegen die Stimmen der Opposition die Bestimmungen über dieBeschränkungderPressefreiheitim wesentlichen nach dem Entwurf über die Verfassungsänderung angenommen. In den Verhandlungen wurde u. a. ausgeführt, es sei nicht einzusehen, warum es einem Zeitungsmann oder einem Parlamentsabgeordneten mehr erlaubt sein solle, einen andern Menschen, eine Behörde, eine Kirche usw. zu beschimpfen oder sie wirtschaftlich oder in anderer Weise auf ihre Art zu schädigen, als irgendeinem anderen Staatsbürger. Im Gegenteil, Zeitungsleute wie Parlamentarier müßten im Hinblick auf ihre einflußreiche und in mancher Hinsicht bevorzugte Stellung sich erst recht in Selbstzucht nehmen und so viel Verantwortungsgefühl besitzen, daß sie die ihnen eingeräumten Freiheiten und Vorrechte nicht mißbrauchen.
Dem besonders seither in Oesterreich geübten Mißbrauch soll nun durch folgende neue Bestimmung des Preßgesetzes ein Damm entgegengesetzt werden:
Pressevergehen werden künftig — mit Ausnahme des Hochverrats — den Schwurgerichten entzogen und den Schöffengerichten überwiesen. Zu den Vergehen wird namentlich auch die Verbreitung beunruhigender wirtschaftlicher und politischer Gerüchte, unzüchtiger Bilder und Schriften, unziemliche Berichterstattung über Skandalgeschichten usw. gerechnet. Verleumdungen von Behörden und Beauftragten der Wirtschaft werden unmittelbar mit Zustimmung der Angegriffenen verfolgt. Tritt ein Blatt für eine Behauptung den Wahrheitsbeweis an, so wird es, wenn dieser vor Gericht mißlingt, zu Sondergeldbußen bis zu 10000 Schilling, abgesehen von der anderen Strafe verurteilt. Die Erörterung von Prozeßfällen bezüglich der Kraft der Beweismittel, sowie die Aufstellung von Vermutungen über den Ausgang der Verhandlung sind vor der Urteilssällung verboten. Der Vorschlag einer Vorzensur für die Zeitungen wurde fallen gelassen. Die sogenannte Kreditverleumdung wird dahin umschrieben, daß, wer eine unwahre Behauptung durch Druck verbreitet, die geeignet ist, den Kredit, den Erwerb oder die beruflichen Zwecke zu schädigen, wegen Uebertretung bis zu drei Monaten Arrest und 2500 Schillinge Geldstrafe verurteilt werden kann.
Es ist kein Zweifel, daß bedeutet das Ende der Pressefreiheit, wie man sie bisher in Oesterreich verstand. Die österreichischen Presseoerhältnisse, namentlich in Wien, sind ungesund, zumal seit der Beendigung des Kriegs. In Wien erscheint eine Anzahl gerissen aufgemachter Zeitungen, die im Dienst einer ausländischen Regierung stehen. Daneben hat sich ein zugagogenes journalistisches Freibeutertum ohne Bildung und Charakter breitgemacht. Der Ton des politischen Kampfes hat eine Form angenommen, die man nur als Verwilderung bezeichnen kann. Diese Erscheinungen, von denen man sich im Deutschen Reich kaum eine rechte Vorstellung machen kann, rechtfertigen ein hartes Pressegesetz als ein Erziehungsmittel, um das Verantwortungsgefühl für das gedruckte Wort und den Sinn für die menschlichen, ethischen und ästhetischen Grenzen des politischen Kampfes wiederherstellen soll. Es handelt sich dabei nur um eine vorübergehende Erziehungsarbeit; denn das Gesetz, das die öffentlicher Kritik ausgesetzten Personen gegen die öffentliche Meinung schützen soll, kann sehr leicht zu einem Schutzgesetz der Korruption werden, wenn der Zeitpunkt seiner Beseitigung verpaßt und wenn es im Interesse bestimmter Parteigruppen ausgesetzt wird.
Neueste Nachrichten
Das amtliche Ergebnis des Volksbegehren»
Berlin, 25. Nov. Der Reichswahlausschuß hat in sein» heutigen Sitzung festgestellt, daß zum Volksbegehren „Freiheitsgesetz" im gesamten Eintragungsgebiet 4135 300 unzweifelhaft gültige Eintragungen erfolgt sind. Damit ist die erforderliche Anzahl von Eintragungen, mindestens 10 Proz. der Stimmberechtigten, erreicht.
Als ungültig oder zweifelhaft wurden 24326 Einzeichnungen beanstandet. Davon 9000 in Ostpreußen. Trotzdem sind rund 8000 Stimmen über die erforderlichen 10 Prozent, nämlich 10,02 Proz. der Wahlberechtigten, abgegeben worden. Von den 24 W beanstandeten Eintra-