Sette 2 — Nr. 44
schuld ausgebaüt. Die Forderung weiterer Tribukzab'ungen muß in sich zusammenfallen, wenn die Lüge von DeuZch- lands Kriegsschuld durch ein unabhängiges internationales Schiedsgericht festgestellt ist.
Der Kreisausschuß Stuttgart der Deutschnationa'en Volkspartei hat in seiner Sitzung vom 19. Februar belchlot- sen, die Aufmerksamkeit der Bevölkerung aufs neue auf d e Notwendigkeit der Wegräumung der Kriegsschuldlüge zu lenken. Das deutsche Volk muß von der Reichsreg'erung fordern, daß sie die Gelegenheit der neuen Verhandlungen benützt, die Einsetzung des unparteiischen Schiedsgerichts zu verlangen.
WM. LmLlag 7
Gemeindeordnong
Stuttgart, 20 Februar.
In der Fortsetzung der 2. Beratung der Gemeinden-d- mmg gab Art. 36. Äbs. 5 (Beteiligung der ersten Ortsgeistlichen an den Verhandlungen und Be:chlußsasirngen des Gemeinderats über die Verwaltung d-r öffentlichen Armensürsorge) zu längeren Auseinandertetzungen Anlaß. Von sozialistischer und kommunistischer Seite wurde beantragt, di« Beteiligung der Geistlichen zu streichen oder aus die Gemeinden 2. und 3. Klasse zu beschränken.
Die Abg. Schees (Dem.) und Rath (D.Dp.) beantragen. daß Geistliche nur in den Gemeinden, in denen ein besonderer Ortssürsorgeausschuh nicht besteht, Mitglieder der vttsfürsorgebehörde sein können. Die Teilnahme der Geistlichen sei zwecklos. In der Ortsfürsorgebehörde werden meistens ohne Verhandlung die Beschlüße des Ausschußes bestätigt. ,
Für die Mitwirkung der Geistlichen traten besonders «in die Abgg. Dr. Hölscher (BP.). Kaim und Küchle <Z.), Bausch (Chr.Bd.) und Klein (VB.). Abg. Köhler (Komm.) verlangt, daß mit den Privilegien der Kirche überall aufgeräumt werde.
In der Abstimmung wird zunächst ein Antrag Küchle, das Wort Bürgermeister durch Ortsvorsteher zn ersetzen, angenommen. Die Anträge der Sozialdemokraten und Kommunisten sowie der Abgg. Schees und Rath werden abgelehnt, letzterer mit 34 gegen 34 Stimmen.
In Nachholung gestern zurückgestellter Abstimmungen wurde der Antrag Heymann (S.l zu Art. 22. das Erfordernis der Aufenthaltsdauer von 1 Jahr als Voraussetzung für das Wahlrecht zum Gemeinderat ganz zu streichen, mit 44 gegen 23 Stimmen, und der Eventualantrog Heymonn (S.) die Wohnsitzklousel auf ein halbes Jahr zu beschränken, mit 88 gegen 30 Stimmen chej 4 Enthaltungen abgelehnt.
Zum Schluß,der Sitzung gab es dann noch eine Aussprache zu Art. 40. dessen Absatz 3 besagt: Der Gemeinderat lann beschließen, daß mit amtlich hergestellten Stimmzetteln obgestimmt wird und daß andere Stimmzettel ungültig sind. Der Abg. Bausch (Chr.Vd.) beantragte, daß der Wahltag «in Samstag sein und die Woblzeit bis 10 Ubr abends aus- ßedehnt werden soll. Die Abstimmung hierüber wurde auf -morgen verschoben.
^ Württemberg
Stuttgart, 20. Feb-uor.
70. Geburtstag. Proseßor Dr. Theodor A. Mayer an der Technischen Hochschule feiert am 21. Februar den 70. Geburtstag. Er ist 1859 in Berg bei Cannstatt als Sohn mi es Fabrikanten geboren, war 1889 bis 1903 Professor am «vang.-theol. Seminar in Schöntal, 1903 bis 1912 Präses' r am Eberhard-Ludwigsgymnasium in Stuttgart, bis 19 t Rektor des Gymnasiums in Ulm und wurde dann auf om Lehrstuhl für Aesthetik an der Technischen Hochschule berufen.
Direktor Nibel 2S Jahre bei Daimler-Benz. Am 1. Mö z dieses Jahrs begeht Direktor Dr- Hans Nibel, Vorstand - Mitglied der Daimler-Benz Aktiengesellschaft, sein 25jähris 4 Dienstsubiläum bei Daimler-Benz. Dr. Nibst- ist als lar «- jShriger Chefkonstrukteur der Daimler-Benz A.-G. r'S Kberäus erfahrener und erfolgreicher Automobiltechniker bekannt. Mit seinem Namen verbindet sich die Schöpft«"? -es Benz-Weltrekordwagens, des sog. .Bliben-Benz". d-r den Schnelliqkeitswellrekord für Automobile vom Jahre 1911 bis 1924 hielt.
^ Stuttgart. 20. Februar. um Loknstreit in der württ. Metallindustrie. Dre Verhandlungen vor dem Reichsarbeitsminister in Berlin i'mer die von den Unternehmern der wifttt. Metallindustrie l-antragie Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruchs von« 30 Januar sind von Donnerstag. 21.. auf Freitag, 22. Februar, verlegt «norden.
Krankheitsstatistik. In der 6. Jahreswoä>e vom 3. bis 9. Februar wurden in Württemberg folgende Fälle von gemeingefährlkchen und sonstigen übertragbaren Krankhe-rcn amtlich gemeldet: Diphtherie 14 (tödlich —). Kindbetts eber 3 (—-). Tuberkulose der Lunge und des Kehlkopfs sowie anderer Organe 8 (33). Scharlach 54 (1). Typhus 2 (—).
Ragolder Tegblatt »eselschaster'
Gruorn. OA. Urach, 20. Febr. Schöne Naturerscheinung. Schon bald nach Sonnenaufgang waren am Montag 2 Nebensonnen in gleichem Abstand auf beiden Seiten der Sonne zu beobachten. Helle Flecken auf der der Sonne zugekehrten Seite mit Regenbogenfarben. Die Erscheinung wird die gleichen atmosphärischen Ursachen Halen wie der Mondring, der in der Nacht vorher beobachtet werden konnte. Als die leiche dunstige Bewölkung des Himmels sich auflöste, verschwand die ganze Erscheinung.
Tübingen, 20. Febr. 82 Jahre alt. Postexpeditor a. D. Jakob Möck in Bebenhausen feierte Dinen 82. Geburtstag. Von 1888 bis 1911 versah- er den Postdienst in Bebenhausen. Möck ist heute noch rüstig.
Alm. 20. Februar. Zur Stadtvorstands wähl. Bon der bevorstehenden Oberbürgermeisterwahl hört man noch sehr wenig. Der einzige Gegenkandidat, Rechtsanwalt Konstantin Wieland, wird am Freitag im Saalbau über das Thema „Um die Ehre der Stadt Ulm" sprechen. Der Kandidat verlangt 50 Pfennig Eintritt.
Reutlingen, 20. Febr. Zur Stadtvorstandswahl. Die Sozialdemokratie und der Gewerbeverein haben sich nunmehr ebenso wie die Deutschdemokrati'che Partei für die Kandidatur des Stadlschulkheißen von Hall. Dr. PrInzing, ausgesprochen. Regierungsrat Brendle hat seine Kandidatur zurückgezogen.
Ankergröningeu OA. Gaildorf, 20. Febr. Erledigtes Schultheißenamt. In Untergröningen ist infolge Rücktritts des des seitherigen Ortsvorstehers, Schultheiß Weber, der aus Gesundheitsrücksichten das Ortsvorsteheramt mit dem Amt eines Abteitungsvorstehers einer Bank in Reutlingen vertauscht, die Ortsvorsteher stelle erledigt worden. Die Neuwahl findet am 7. April statt.
Aus Stadt und Land
Nagold» den 21. Februar 1929.
Die Kunst ist zwar international, allein sie wird zugleich ihre Wurzeln im vaterländischen Boden ha- haben und aus ihm Nahrung und jene Werke schöpfen, die, durchdrungen von dem Geiste der Gegenwart, doch zeitüberdauernd find. Ebenso hat sich die Idee der Humanität auf breiter nationaler Grundlage zu entwickeln.
Das vierte Gebot:
„Du sollst deine« Vater und deine Mutter xhren, auf daß dir's wohlgehe und du lange lebest auf Erden".
Dies Gebot führt uns hinein in eine der schwierigsten Fragen von heute: die Jugend frage. Sie war schon immer ernst gewesen; sie wurde brennend, als wir im Weltkrieg unterlagen. Das junge Geschlecht, das, ohne das Leben gekannt zu haben, draußen im Felde mit einemmal unmittelbar vor den Tod gestellt wurde, und die Generation, die während des Krieges ohne Erziehung oder nur mangelhaft erzogen heranlvuchs, sahen in uns Aelteren die Verantwortlichen für alles Unheil, die Kriegsverlierer schlechthin. So verloren sie den Willen zur Anerkennung von Autoritäten und schlossen sich für sich ab, um ihre eigenen Probleme selbständig zu lösen.
Wir Aelteren mußten das tragen und haben zudem wohl auch noch den Fehler gemacht, die „bewegte Jugend" mit ihren Fragen» Sorgen und Nöten gelegentlich allzuwichtig zu nehmen und damit die an sich schon bedenkliche Erscheinung zu steigern, daß die Jugend sich selbst allzu interessant wurde.
2n der letzten Zeit scheint eine Wendung und Wandlung einzusetzen. Einmal hat man doch erkannt, daß man alle diese Jugendprobleme nicht allzu ernst nehmen darf. Sie sind doch nicht durchweg neu und auch uns Aelteren nicht unbekannt; auch wir haben uns «nit ihnen redlich herumgeschlogen und plagen müssen» ohne daran ßu zerbrechen. Zum anderen wächst das Verständnis dafür, daß unter „Jugend" doch nicht nur die Menschen etwa zwischen vem 17. und 21. Lebensjahr zu verstehen sind, daß vielmehr Jugend und Verständnis für sie auch bei vielen sich findet, denen das Haar schon ergraut ist. Und die Jugend selbst ist heute aus manchen Mißerfolgen und Erfahrungen heraus wieder mehr geneigt, Autoritäten zu suchen und sich geeigneten Führer zu unterstellen.
Letzte Lösung in allen diesen Fragen kann nur der Religion des vierten Gebotes entnommen werden: Vater und Mutter, Dienstherrn und Lehrer müßen ihres heiligen Amtes walten in dem Bewußtsein, daß sie es von Gott selbst erhalten haben. Als seine Vertreter sollen sie sich wißen und alle Erziehungs- und Zuchtfragen aus der Gemeinschaft mit ihm heraus prüfen und lösen. Die Jugend aber muß dann wieder trachten, sich zu ihnen zu finden, aus der gleichen Erkenntnis heraus, daß hinter rechten Eltern, Erziehern und Lehrern für sie Gott selbst steht. Dann wird das „Zeitalter der gehorsamen Eltern", wie
Der Stuttgarter Handwerkskammerprozetz
bischer freigesproche« — Strafermäßigung für Wolf
Stuttgart» 20. Febr. Vor der hiesigen Strafkammer fand in den letzten Tagen die Berufungsverhandlung im Handwerkskammerprozetz statt. Gegen ihre Verurteilung in erster Instanz hatten der frühere Präsident der Handwerkskammer, Wolf, und der Vizepräsident Fischer Berufung eingelegt. Nach gründlicher Untersuchung kam bas Gericht zu folgendem Urteil:
Die Strafe Wolfs wird auf 2 Jahre 8 Monate Gefängnis und 300 Mark Geldstrafe ermäßigt; 1 Jahr und *2 Monate sowie die Geldstrafe werden als durch die Untersuchungshaft verbüßt angesehen. Wolf wird au» der Hast entlaßen.
Tapezierobermeister Fischer wird frei gesprochen.
Beim letzten Wort erklärte Fischer: Zum erstenmal stehe er vor den Schranken des Gerichts. Seit drei Jahrzehnten stehe er im öffentlichen Leben, nehme öffentliche Aemrer ein und habe sich immer bemüht, ein einfacher Handwerker zu -leiben. Man Hab« ihm vorgeworsen. er habe aus einer Linoleumlieferung unberechtigten Profit ziehen wollen; aerodL das Gegenteil sei wahr, denn er habe bei der Lieferung Schaden gehabt. Es sei eine parteipolitische Hetze, die man gegen ihn veranstaltet habe, und aus parteipolitischer Gehässigkeit se! er mit Kot beworfen worden.
Wolf gab zu. daß er gefehlt habe, aber nachdem die ze Angelegenheit ruhiger beurteilt werde haben viele er bisherigen Gegner in Handwerkerkreisen eingefehen^
was sie an ihm gebabt haben. Viele haben das inzwischen seiner Frau versichert.
In der Urteilsbegründung führte Landgerichtsdirektor Häffner aus:
Das Gericht hat njcht angenommen, daß der Angeklagte auch nur im geringsten beabsichtigt hat. das Vermögen de» Einziehungsamtes zu schädigen oder auch nur zu gefährden. Daß er sich, als eine Auszahlung aus der Kasse in Frage kam, Bedenkzeit ausgebeten hat. beweist deutlich, daß er nicht darauf aus war. unter allen Umständen sich sein Geld jetzt zu beschaffen, wo die Landeswirtschaftsstelle selbst in Geldverlegenheit war. Es fehlt an jedem Beweis fürdieAnklage und es ist nicht so. als ob die Angaben Fischers etwa bloß nicht widerlegt werden könnten. w:e Staatsanwalt Gerok annahm. Mit erhobener Stimme erklärt der Vorsitzende: .Lm Namen des Gericht» habe ich zu sagen, daß der Angeklagte Fischer vom Gericht für voll gereinigt angesehen wird."
Der Angeklagte Wolf besitzt geistige Fähigkeiten, ober nicht die Kraft, seiner Eigensucht den nötigen Widerstonö entgegenzusetzen. Er hat noch im Geist der Inflation gesteckt. Der moderne Richter muß aber berücksichtigen, daß eine Untersuchungshast von fast 17 Monaten eine furchtbare Strafe ist; zudem bat Wolf die lange Dauer nicht allein verschuldet. Es wäre die Pflicht des Hand» Werkskammersekretärs Dr. Gerhard gewesen, Wolf zu warnen und das Ausmaß der Verfehlungen zu verhüten. ^
__Don nersta g , 21. Februar 1S29.
man die Gegenwart gelegentlich bezeichnet hat, aufhören und in der Nachfolge Jesu, der „seinen Eltern untertan" war, unsere liebe Jugeend wieder die Worte für sich gelten lassen: „Wir sollen Gott fürchten und lieben, daß wir unsere Eltern und Herren nicht verachten noch erzürnen, sondern sie in Ehren Hallen, ihnen dienen, gehorchen, sie lieb und wert haben".
Dienstnachrichteu.
Oberlehrer Haux an der ev. Volksschule in Freudea- stadt wurde seinem Ansuchen entsprechend in den Ruhestand versetzt.
Bezirksrat Nagold
Aus der Sitzung vom 19. Februar wird uns berichtet Die Gesuche um Erteilung der Wirtschastserlaub- n i s für eine Reihe bestehender Betriebe (u. zwar „Deutscher Kaiser" in Altensteig, „Traube" daselbst. „Hirsch" in Jselshausen, „Hirsch" in Wart) wurden im Sinne der Antragsteller genehmigt. Es Handeft sich teils um kleine Erweiterungen. teils um Uebertragungen auf andere Inhaber. — Genehmigt wurde auch die vom Gemeinderat Jselshausen beschlossene Festsetzung einer Vaulinie am Lcnzenrain und zwar unter Abweisung der Beschwerden zweier Anlieger. — Der Bezirksrat hatte sich wiederholt mit einein Gesuch um llebernahme. einer Bürgschaft durch die Stadtgemeinde Wildberg zu beschäftigen Im Herbst 1927, also noch zu d'Argents Zeiten, hat der Gemeinderat Wildberg u. a. auch für die Forderungen des Darlehenskassenvereins daselbst, welche aus dem Umbau des Schlaffes in ein Sanatorium gegenüber Dr. med Rein- öhl bestanden, Bürgschaft durch die Stadtgcmeinde übernommen. Die Mehrzahl der Gcmeinderatsmitglieder war als Genossenschafter des Darlehenskassenvereins „beteiligt". Zu einem derartigen Beschluß konnte daher der Bezirksrat zuständig sein. Der Bürgschaftsbeschluß des Ge meinderats wurde in der Folge voin Oberamt außer Wirkung gesetzt. Ein Rechtsmittel hiegegen legten die Beteiligten nicht ein. Die zu einer solchen Bürgschaft erforderliche Genehmigung der Regierungsbehörde ist im übrigen weder nachgesucht, noch weniger aber erteilt worden. Eine rechtswirksame Bürgschaft lag somit nicht vor. Schon am 3. April 1928 hat der Bezirksrat (für den, wie bemerkt, in dieser Sache beschlußunfähigen Gemeinderat Wildberg) das Gesuch des Darlehenskassenvereins um Anerkennung der Bürgschaft insbesondere auch «nit Rücksicht auf die ja allgemein bekannte mißliche Finanzlage der Stadtgemeinde abgelehnt. Auch einem nun vorliegenden Eütever- gleichsvorschlag des Ecmeindcrats konnte der Bczirksrat seine Zustimmung nicht geben, er hielt vielmehr an seinem ablehnenden Beschluß vom 3. April 1928 fest. Ganz abgesehen davon, daß irgend eine rechtliche Wirkung aus dem eingangs erwähnten Eemeinderatsbeschluß nicht gefolgert werden kann, mußte der Vezirksrat die Tatsache, daß die Finanzlage der Stadtgemeinde Wildberg eine weitere Belastung, verbietet, selbst moralischen und Zweckmäßigkeitserwägungen voranstellen und damit zur Ablehnung kommen.— Der Vezirksrat nahm vom Abschluß des Darlehensvertrags zwischen Amtskörperschaft Nagold und Stadtgemeinde Wildberg ohne Erinnerung Kenntnis und beschloß, dem Antrag des Gemeinderats, mit Rücksicht auf die Preisbildung ain Holzmarkt von der vorgesehenen außerordentlichen Nutzung nur 1000 Festmeter zu verkaufen, zuzustimm.cn. — Der Bezirksrat war auch damit einig, daß die auf 31. Dezember 1928 verfallenen Zinsen aus dem amtskörperschastlichcn Notftands- Äarlehen der Stadtgemeinde Wildberg, und zwar entsprechend dem Vorgehen des Finanzministeriums für das staatliche Darlehen gestundet wird. — Die Hälfte des an die Stadtgemeinde Wildberg gewährten Notstandsdarlehens. d. h. 50 000 RM., erhält die Amtskörperschaft nun vom G. E. T. Der Bezirksrat anerkannte die vorgeschlagenen Schuldenbedingungen. — Eine aus der Unfallversicherung der Amtskörperschaft gewährte Rente wurde mit Rücksicht auf vorhandene Angewöhnung gekürzt und in 2 neuen Unfallsachen die Entschädigungspflicht anerkannt. — Die freie Straßenwarts stelle Untertalheim übertrug der Bezirksrat dem Bewerber Albert Hamm. Den Wärter Jakob Wurster in Berneck setzte er wegen dessen Schwerhörigkeit und der mit Rücksicht auf die Verkehrssteigerung für alle Beteiligten damit verbundenen Gefahren auf 1. April 1929 zu Ruhe. — Die Bezirksfür sorgerin Schwester Emma Haering wurde wunschgemäß für die Zeit vom 1. Mai 1929 bis 1: September 1929 beurlaubt und an deren Stelle, sowie unter der Voraussetzung, daß der Amtskörperschaft dadurch keine Mehrkosten entstehen, die Schwester E. Knapp, als Vertreterin angestellt. — An zuständiger Stelle ist beabsichtigt, das Vermesiungsamt für Feldbereinigung in Wildberg u. ll. nach Herrenberg zu verlegen. Der Vorsitzende des Vezirlsrats hat im Verein mit den besonders beteiligten Ortsvorstehern bereits geeignete Schritte un-' ternommen, daß dieser Gedanke, der einer Schädigung der Interessen der Stadtgemeinde Wildberg, auch des Feldbereinigungswesens unserer ganzen Bezirks gleichkommt, nicht verwirklicht wird. Der Bezirksrat beschloß, sich diesem Vorgehen voll und ganz anzuschlietzen. — Die Abrechnung über die gesamten Umbaukosten des Bezirkskrankenhauses liegt nun vor. Der Aufwand beläuft sich auf 568 911 RM. Hiezu hat das württ. Innenministerium einen Beitrag von 40 000 RM., das Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose einen solchen von 2000 RM. überwiesen. Diese Beiträge von zusammen 42 000 RM. muffen zur außerordentlichen Schuldentilgung verwendet werden. Der Bezirksrat beschloß, die zur Baukostendeckung aufgenommenen Schulden von zusammen 500 000 RM. im Laufe von 35 Jahren zu tilgen und (unter Einbeziehung der noch vorhandenen Auswertungsschulden von rund 39000 RM., sowie unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Amtsversammlung und Ministe- rial-Abteilung für V. K.) mit Wirkung vom 1. April 1929 an folgenden Tilgungsplan auszustellen: In den ersten 10 Jahren werden Raten von je 13 000 RM., in den folgenden 10 Jahren solche von je 15 000 RM. und in den letzten 15 Jahren Raten von je 17 000 RM. heimbezahlt. Auf diese Weise, und wenn man bedenkt, daß der Zinsfuß für die Anleihen durchschnittlich sich auf jährlich etwa 6,4 Prozent beläuft, und wenn man weiter nicht zuletzt bedenkt, was aus diesem Geld in der Tat erschaffen wurde, bleibt die Belastung der Amtskörperschaft ohne jeden Zweifel in vollauf erträglichen Grenzen.
Bortrag Schlenker
Man wird es dankbar begrüßen, daß heute Abend 8 llhr im Saal der neuen Kleinkinderschule (Hohestraße) über das Thema „Die große Sklaverei in der Männerwelt" Näheres zu Hören ist. In der jetzige« Zeit erscheint es geradezu als Pflicht, an diesem so schwie«