SÜDWEST
CHRONIK
Befriedigende Ernte?
Tübingen. Die Heuernte im Regierungsbezirk Württemberg - Hohenzol- lern fällt im allgemeinen befriedigend aus. Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Tübingen, Abteilung Landwirtschaft, hat der infolge der kühlen Witterung bis Mitte Mai zurückgebliebene Graswuchs in den letzten Wochen gut aufgeholt. Auch die Getreidesaat hat sich in den letzten Wochen befriedigend entwickelt. Nach Mitteilung des Landwirtschaftsamtes Rottenburg stehen die Sommerfrüchte besser als die Winterfrüchte, die durch Kahlkälte gelitten haben. Vor allem Gerste und Hafer versprechen eine gute Ernte. Gut stehen auch die Hackfrüchte.
Sperrmaßnahmen aufgehoben
Spaichingen. Dem Segelfliegerlager Klippeneck wurde soeben die erfreuliche Nachricht zuteil, daß es ab sofort von den Sperrmaßnahmen der Besatzungsmacht wieder befreit wurde. Bekanntlich hatten mit Rücksicht auf den Flugbetrieb der Düsenjäger in letzter Zeit nur noch Samstagnachmittags und an Sonntagen Segelflüge auf dem Klippeneck durchgeführt werden können, wie auch auf den anderen Flugplätzen des französischen Besatzungsgebiets in Südwürttemberg und Südbaden. Das Segelfliegerlager Klippeneck ist nunmehr aus diesem Verbot herausgenommen worden, so daß ab sofort auch werktags Flüge dort stattfinden können. Auch der Schulbetrieb, der selbst eine große Einbuße erlitten hatte, kann nun in vollem Umfange wieder aufgenommen werden
Ausbau des Straßennetzes läßt Wünsche offen
Baden-Württemberg setzt für den Schwerpunkt Straßenbau 66 Millionen DM ein
Stuttgart. Der im laufenden Haushaltsplan erstmalig unternommene Versuch der Landesregierung, auf besonders wichtigen und vordringlichen Gebieten Schwerpunkte zu bilden, ist auch dem mehr als 22 000 Kilometer umfassenden Straßennetz des Landes zugute gekommen. So sind in dem Einzelplan des Innenministeriums für Unterhaltung und Instandsetzung des Straßennetzes sowie für den Um- und Ausbau der Landstraßen erster Ordnung allein 44,5 Millionen Mark eingesetzt worden. Weitere 10,2 Millionen Mark sollen für den Neubau von Straßen sowie für die Wiederherstellung von Brücken verwendet werden. Unter Berücksichtigung aller noch vorliegenden sonstigen Vorhaben ergibt sich auf dem Gebiete des Straßenbaues insgesamt ein Ausgabenbedarf von 66 Millionen Mark. Das sind 8,8 Millionen Mark mehr als im abgelaufenen Rechnungsjahr.
Insgesamt rangiert der Straßenbau unter sämtlichen Kapiteln der Innenverwaltung an zweiter Stelle. Vor ihm liegt mit einem Ausgabenbedarf von 71 Millionen Mark nur die Landespolizei. Erst an dritter Stelle folgt dann das Bau-Siedlungs- und Wohnungswesen, das daneben allerdings noch den weitaus größten Teil des außerordentlichen Haushalts in Anspruch nimmt. Unter den zahlreichen Bauaufgaben im Bereich der Straßenverwaltung stehen die Unterhaltung und der Um- und
Einheitliche Versetzungsordnung
Vom nächsten Jahr ab in Baden-Württemberg in Kraft
Stuttgart. An allen höheren Schulen Baden-Württembergs wird im nächsten Schuljahr eine neue, einheitliche Versetzungsordnung in Kraft treten, die das Kultministerium am Mittwoch veröffentlicht hat. Die Versetzungsordnung, an der etwa 1 Va Jahre gearbeitet wurde, stellt einen Kompromiß zwischen den früheren badischen und den bisherigen württembergischen Bestimmungen dar, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden. Während in Württemberg für die Versetzung eine bestimmte Durchschnittsnote erreicht werden mußte, konnte in Baden ein Schüler dann nicht versetzt werden, wenn er in einem Fach die Note ungenügend oder in zwei Fächern die Note mangelhaft hatte.
Nach, der neuen Versetzungsordnung sind für die Versetzung die Leistungen in den Fächern Religionslehre, Deutsch, Geschichte, Erdkunde, Pflichtfremdsprachen, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Bildende Kunst, Musik und Leibesübungen maßgebend, soweit in diesen Fächern mindestens zwei Wochenstunden erteilt werden. Deutsch, Mathematik und die Pflichtfremdsprachen gelten an allen Schulen als Kernfächer.
Die Versetzung wird versagt, wenn die Durchschnitts''''?*-"" s>i<3 allen Fä
chern oder aus den Kernfächern schlechter sind als ausreichend (4,0), ferner bei mangelhaften Leistungen (5) in drei Fächern, bei ungenügender Leistung (6) in einem Fach und mangelhaft (5) in einem anderen Fach, bei mangelhaften Leistungen (5) in einem Kernfach und einem anderen Fach und schließlich bei ungenügender Leistung. (6) in einem Kernfach. Nicht angewendet werden diese Bestimmungen bei unzulänglichen Leistungen in Leibesübungen oder, sofern es sich nicht um Aufbaugymnasien oder Lehreroberschulen handelt, in bildender Kunst oder Musik. Bei mangelhafter Leistung (5) in einem Kernfach und einem andern Fach oder ungenügender Leistung (6) in einem Kernfach kann ein Schüler dann doch noch versetzt werden, wenn die Durchschnittsleistung aus allen anderen Fächern gut (2,0) ist.
Schüler, die in derselben Klasse zum zweitenmal nicht versetzt werden, die nach Wiederholung einer Klasse auch die nachfolgende wiederholen müßten oder die in den drei untersten Klassen zweimal nicht versetzt werden können, werden vom weiteren Besuch einer höheren Schule ausgeschlossen.
Ausbau der Landstraßen erster Ordnung mit 34,1 Millionen Mark an erster Stelle. 6,77 Millionen Mark stehen daneben für kleinere Umbauten und für die Beseitigung schienengleicher Bahnübergänge bereit. Insgesamt sind 50 Bauvorhaben aus dieser Summe zu bestreiten. Von den Ausgaben zur Anpassung der Verkehrswege an den steigenden Kraftfahrverkehr sind besonders ein erster Teilbetrag für den Ausbau der Landstraße Meersburg—Ravensburg in Höhe von 600 000 Mark und ein Betrag von 2,06 Millionen Mark für die Verbesserung der Landstraßen erster Ordnung im Notstandsgebiet des Hotzenwaldes zu nennen. Diese letztere Ausgabe erscheint im Rahmen eines mehrjährigen Sanierungsprogramms, durch das das Straßennetz des Hotzenwaldes mit einem Gesamtaufwand von 11 Millionen Mark verbessert werden soll.
Für den Ausbau der Landstraße erster Ordnung Todtnau—Freiburg ist ebenfalls^ ein erster Teilbetrag von 100 000 Mark eingesetzt worden. Diese Straße, die die kürzeste Verbindung zwischen dem südlichen Schwarzwald und der Stadt Freiburg herstellt, soll in den nächsten Jahren mit einem Gesamtaufwand von einer Million Mark verbessert und verbreitert werden.
Unter den Beträgen zum Aus- und Umbau des Straßennetzes spielen die Aufwendungen zur Verbesserung zahlreicher Ortsdurchfahrten eine erhebliche Rolle. Damit soll offenbar einer in den letzten Jahren immer lauter gewordenen Klage über verkehrshindernde Ortsdurchfahrten Rechnung getragen werden. Insgesamt kann wohl gesagt werden, daß das Land Baden- Württemberg, das als ausgesprochenes Fremdenverkehrsland an guten Straßen entscheidend interessiert ist, sich nach Kräften bemüht, alles zu tun, um auch weiterhin als ein Land mit relativ gutem Straßennetz zu gelten.
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Leider sind die Zahlen über das Straßennetz, die das Bundesverkehrsministerium veröffentlicht hat, ein einziges Armutszeugnis. Von den 24 000 km Bundesfernstraßen müssen nicht weniger als 8000 km noch auf die Mindestfahrbahnbreite von sechs Metern gebracht werden. Die Straßen stammen zürn größten Teil noch aus den Zeiten des Pferdefuhrwerks, wie das Ministerium selbst feststellt, und müssen dem Kraft-, verkehr noch erst angepaßt werden.
Lage und Höhe sind an vielen Stellen zu ändern, die Kurven auszubauen und zu überhöhen, die Fahrbahnen zu verbreitern und mit schweren Decken und verstärktem Unterbau zu versehen. Auf diesen schlechten Straßen rollt ein gewaltig steigender Verkehr ab, ein Verkehr, der weit über dem liegt, was jemals vor dem Kriege erreicht worden ist. Im Jahre 1938 sind auf den westdeutschen Straßen 856 000 Motorräder gefahren worden, heute 1,660 Mill. Aus den 714 000 Personenkraftwagen des Jahres 1938 sind im vergangenen Jahr 989 000 geworden und aus den 215 000 Lastkraftwagen jetzt 425 000.
Daß in Westdeutschland die gute Straße, nach den Worten des Bundesverkehrsministeriums, „Mangelware“ geworden ist, ist zum großen Teil Schuld der Behörden; aber daraus leitet man nun das Recht ab, die Massengüter von der Straße zu verbannen. Eine Liste mit 13 Positionen zählt die Güter auf, die in Zukunft nicht mehr über eine Strecke über 50 km hinaus auf der Straße transportiert werden dürfen. Daß ein Eingriff irgendwelcher Art nicht zu vermeiden ist, wird von niemandem mehr bestritten, nur hört man etwas zuviel von den Verboten und zu wenig davon, was die Bundesbehörden zu tun gedenken, das Straßennetz auf den Stand zu bringen, der den Erfordernissen eines Industriestaates und nicht denen eines Balkanstaates entspricht.
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Auf einer von der Evangelischen Akademie Bad Bott und der Katholischen Akademie der Diözese Rottenburg veranstalteten Tagung, die unter dem Motto stand „Zusammenarbeit der Konfessionen im Staat“ sprach auch Bundeskanzler Adenauer. Unser Bild zeigt den Bundeskanzler im Gespräch mit dem Landesbischof D. Dr. Martin Haug, links von Adenauer Eberhard Müller von der Akademie Bad Boll. Bild: dpa
SÜDW0RTTEMBERG
Schweres Unwetter
Horb. Über den Neckartal- und Gäugemeinden ostwärts und nördlich Horbs ging am Montag ein Unwetter nieder, wie man es seit Menschengedenken nicht erlebt hat. In Bieringen wurden die Straßen aufgerissen und Geröll und Schlamm lag zum Teil knietief auf den Wegen. In den Gäugemeinden entstand durch den Hagelschlag besonders in den Obstanlagen und auf den Getreidefeldern erheblicher Schaden. In Vollmaringen wurde ein junger Bauer, der einen Heuwagen heimfahren wollte, von einem Blitz zu Boden geworfen, so daß er längere Zeit bewußtlos war. Nachdem er das Bewußtsein wieder erlangt hatte, rollte er den Wagen in
NORDWÜRTTEMBERG
Unterrichtsfächer umbenannt
Stuttgart. Das badiseh-württpmbergi- sche Kultministerium hat mit einer Bekanntmachung die bisherigen Bezeichnungen für die Unterrichtsfächer „Religion“, „Kunsterziehung“ und „Leibeserziehung“ in „Religionslehre", „Bildende Kunst“ und „Leibesübungen“ umgeändert.
Jahresausflüge und Wandertage der Schulen neu geregelt
Dachstein-Erfahrungen und bewährte alte Verordnungen wurden zugrunde gelegt
Stuttgart. Der Erlaß über die Neuregelung der Jahresausflüge und Wandertage an den Schulen Baden-Württembergs, dessen Grundzüge Kultminister Wilhelm Simpfendörfer bereits vor einigen Wochen dem Landtag bekanntgegeben hatte, ist am Mittwoch vom Kultministerium veröffentlicht worden.
Der Erlaß, der vor allem durch das Bergunglück am Dachsteinmassiv in den Osterferien veranlaßt wurde, stützt sich im wesentlichen auf eine im alten Land Württemberg-Baden bereits 1953 erlassene Verordnung. Neu aufgenommen wurde die Bestimmung, daß mit Gefahr verbundene Gebirgstouren, Kletterpartien sowie das Bootfahren und Baden in unbekannten offenen Gewässern verboten sind. Ferner wird bei Wanderungen von Klassen mit mehr als 30 Schülern die Mitnahme einer zweiten Begleitperson empfohlen.
Die Begrenzung, daß der Jahresausflug in den ersten sieben Schuljahren nicht länger als einen Tag dauern soll, war bereits in der früheren württem- bergisch-badischen Verordnung enthalten. Sie war damals vor allem von Wandervereinen stark kritisiert worden. Die Ausflüge sollen in erster Linie Wanderungen sein und so bemessen werden, daß auch kinderreiche und wirtschaftlich schwache Familien die Kosten tragen können. Reine Omnibus- und Bahnfahrten werden deshalb verboten.
Neu auf genommen wurde in den Erlaß ein Abschnitt über private Fahrten von Lehrern mit Schülern. Hier wird vor allem darauf hingewiesen, daß in diesem Fall die Lehrer nicht dem Ministerium, sondern allein den Eltern gegenüber verantwortlich sind. Werbeanschläge für solche Fahrten in den Schulen oder eine Werbung der Lehrer für Fahrten, die von privaten Reiseunternehmen ausgehen, sind nicht zulässig.
Ministerialrat Bruckmann vom Kultministerium, der den neuen Erlaß vor der Presse erläuterte, wies darauf hin, daß sich das Ministerium nicht von der Panikstimmung der ersten Tage und Wochen nach dem Dachstein-Unglück habe beeinflussen lassen. Es sei bei dem Erlaß nicht nur um die Sicherheit der Schüler, sondern auch darum gegangen, den Lehrern eine gewisse Aufmunterung zu geben. Bruckmann gab zu, daß der Begriff der Gefahr bei Wanderung in einem Erlaß nicht klar
definiert werden könne. Es sei unmöglich, jedes Risiko auszuschalten.
Auf private Fahrten könne und wolle das Ministerium nach wie vor keinen Einfluß ausüben, sagte Bruckmann. Fände man für solche Fahrten keine Lehrer als Begleiter mehr, würden sie die Schüler voraussichtlich auf eigene Faust unternehmen. Das Ministerium beschränke sich deshalb darauf, Auswüchse zu unterbinden, die Lehrer auf ihre Verantwortung und die Eltern auf das Risiko hinzuweisen.
Kurze Umschau
Bei einem Zusammenstoß zwischen einem Motorrad und einem Personenwagen auf der Bundesstraße 14 in Waiblingen wurde eine 45 Jahre alte Frau aus Stuttgart-Bad Cannstatt so unglücklich auf die Straße geschleudert, daß sie ihren Verletzungen wenige Stunden später im Krankenhaus erlag.
In der Nähe von Haiterbach, Kreis Calw, wurde eine Bankangestellte vom Blitz getroffen und getötet.
In Heuchstetten, Kreis Heidenheim, wurde ein Bauer am Wochenende vom Huf eines Pferdes so unglücklich getroffen, daß er kurz danach starb.
Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes befaßte sich am Dienstag mit der Revision der vier Angeklagten des Stuttgarter Bürkle-Prozesses.
In Rauenbretzingen im Kreise Schwäbisch Hall, brannte ein Anwesen mit Wohnhaus, Stall und Scheune und ein benachbartes Wohnhaus nieder. Der Schaden wird auf etwa 50 000 DM geschätzt.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat jetzt ihre Ermittlungen über die Schuld- frage bei dem Eisenbahnunglück von
Bärental vom 10. Januar abgeschlossen und Anklage gegen den Zugführer und den Zugschaffner des mit einer Hilfslokomotive zusammengestoßenen Personenzugs erhoben.
In drei Gemeinden des Gorxheirrier Tales bei Weinheim, Gorxheim, Unterflockenbach und Trösel richtete ein Unwetter außerordentlichen schweren Schaden an. Mehrere Wohnhäuser und Gewerbebetriebe wurden fast völlig zerstört. Einzelne Brücken über den Grundelbach wurden niedergerissen, die Straßen schwer in Mitleidenschaft gezogen.
Um die Stelle des Heidelberger Bürgermeisters haben sich bisher 65 Kandidaten beworben. Für den zur gleichen Zeit ausgeschriebenen Posten des Beigeordneten sind 58 Bewerbungen eingegangen.
In Dürrenmettstetten, Kreis Horb, konnte eine 91jährige Frau an der goldenen Hochzeit ihres Sohnes teilnehmen. Die Schwiegertochter der Hochbetagten hatte ihrem Mann 23 Kinder geschenkt. An der goldenen Hochzeit nahmen 27 Enkel und 15 Urenkel teil.
Postsparbetrüger festgenommen
Stuttgart. Dieser Tage konnte ein 42 Jahre alter Mann aus Düsseldorf von der Polizei festgenommen werden, der in den letzten Wochen bei zahlreichen Postämtern in Baden-Württemberg, Bayern und in Hessen mehr als 4000 Mark mit Hilfe gefälschter Postsparbücher erschwindelt hat. Als er bei einem Stuttgarter Postamt wieder einen Betrag von 200 Mark abheben wollte, wurde er verhaftet.
Schwerverletzten liegen lassen
Böblingen. In Aidlingen fuhr in der Nacht ein Motorradfahrer gegen eine Hauswand. Obwohl sein Beifahrer so schwer stürzte, daß er ejnen Schädelbasisbruch davontrug, setzte der Fahrer, der offenbar kaum verletzt war, seine Fahrt fort und ließ den Schwerverletzten liegen. Die Fahndung nach dem flüchtenden Motorradfahrer wurde von der Polizei sofort eingeleitet. Der Schwerverletzte wurde ins Böb- linger Kreiskrankenhaus eingeliefert.
Durch Blitzschlag eingeäschert
Schwäbisch Hall. In dem Weiler Sommerberg, im Kreise Schwäbisch Hall, wurden zwei zusammengebaute Wohnhäuser und ein angebauter Schuppen durch einen Blitzschlag eingeäschert. Der Schaden wird auf 70 000 bis 80 000 DM geschätzt.
eine Scheune. Wenige Augenblicke danach schlug der Blitz hier ein. Die Scheune und eine weitere angebaute Stallung brannten vollständig nieder. Der Sachschaden beträgt 20 000 DM.
Die Fahnen der Garnisonskirche
Hechingen. Die Regimentsfahnen, die früher in der Gruft der Potsdamer Garnisonskirche über den Särgen der Preußenkönige hingen, sind nach langem Suchen jetzt gefunden und nach Hechingen gebracht worden. Am kommenden Montag werden ‘ sie in einer Feierstunde von Angehörigen und den Nachkommen der Angehörigen der ehemaligen hohenzollerischen Hausregimenter in die evangelische Burgkapelle auf der Burg Hohenzollern überführt und dort an den Sarkophagen Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs des Großen aufgestellt. An der Feier werden auch der einzige noch lebende Sohn Kaiser Wilhelms II., Prinz Oskar von Preußen, sowie Fürst Friedrich von Hohen- zollern-Sigmaringen und Prinz Frans Joseph von Hohenzollern - Hechingen teilnehmen.
Sadist treibt sein Unwesen
Tuttlingen. In Tuttlingen treibt »eit Monaten in den Abendstunden ein Sadist sein Unwesen, der Mädchen und Frauen auf öffentlicher Straße mit einem spitzen Gegenstand in die Brüst stößt und dann schnellstens verschwindet. Zwei der Frauen, die jeweils an einer einsamen Straße standen und von dem Unhold überfallen worden waren, trugen Stichverletzungen davon, während es in einigen anderen Fällen bei schmerzhaften Prellungen blieb. Die Polizei fahndet fieberhaft nach dem Täter.
Winterlandschaft durch Hage!
Sigmaringen. Ein schweres Unwetter mit wolkenbruchartigem Regen entlud sich über mehreren Gemeinden südlich von Sigmaringen. Ausgedehnte Landstriche rechts der Donau waren innerhalb von 20 Minuten durch Hagelschlag in eine Winterlandschaft verwandelt. In den hohenzollerischen Gemeinden Kappel und Glashütte hat das Unwetter die Getreideernte zu 80 oder gar 100 Prozent vernichtet. Auch die Obst- und Gemüsegärten haben schwer gelitten.
BADISCHE RUNDSCHAU
Brautpaar ertrunken
Kembs. Auf tragische Weise ist im Rheinseitenkanal bei Kembs ein el- sässisches Brautpaar ums Leben gekommen. Die beiden, die Nichtschwimmer waren, wollten sich am Rande des Kanals etwas abkühlen. Sie zogen ihre Schuhe aus und stiegen die Zementböschung hinunter, als der junge Mann plötzlich ausglitt und das Gleichgewicht verlor. Seine Braut suchte ihn zu halten, kam auf der glatten Uferwand aber ebenfalls ins rutschen und wurde von ihrem Bräutigam schließlich mit- gerissen. Die beiden jungen Leute wurden in die Kanalmitte abgetrieben, wo sie untergingen. Rettungsschwimmer, die kurz darauf an der Unfallstelle eintrafen, suchten zusammen mit der Polizei die Kanalstrecke vergeblich nach
den von der Strömung abgetriebenen jungen Leuten ab. Die Leichen konnten bisher noch nicht aufgefunden werden.
Stuttgarter Schlachtviehmarkt
Dienstag, 22. Juni
Auftrieb: 1165 Großvieh (65 Ochsen, 282 Bullen, 505 Kühe, 313 Färsen;, 1213 Kälber, 8 Schafe.
Preise: Ochsen a 95—102, b 85—93; Bullen a 95—104, b 88—95; Kühe a 83 bis 90, b 76—82, c 66—75, d bis 62; Färsen a 98—106, b 88—96; Kälber a 148, 160, b 128—145, c 110—125, d bis 108.
Marktverlauf: Großvieh langsam, Überstand, Kälber langsam, geräumt.
Freudenstadt erwartet ISO OOO Besucher xur
Sdiwarzwald-Ausstellimg 1954
verbunden mit der 2. Festlichen Wiederaufbauwoche — Vom 26. Juni bis 5. Juli 1954
4 große Fachausstellungen in einem Ausstellungs-Gelände 850 Ausstellungs-Stände 14 Leichtbau-Hallen 110000 qm Ausstellungs-Gelände
Veranstalter: Stadt Freudenstadt AussteUengslekung: Carl Lempertz, Wiernsheim/Württ.