AUS DEM HEIMATGEBIET

(Jrt«U im Mordprozeß Pfrommer

Lebenslänglich Zuchthaus für die Hauptangeklagte

Wilhelm Riepp zu 4 Jahren Zudithaus verurteilt Jugendstrafe von 2 Jahren für Werner Limberger Bericht über die Verhandlung

Calw. Wie wir gestern schon auf der Landes­seite in Kürze berichteten, fand am vergangenen Montag vor dem Schwurgericht Tübingen die Hauptverhandlung in der Kentheimer Giftmord­affäre statt, bei der die 44 Jahre alte Hirsauer Witwe Anni Pfrommer unter der Anklage stand, Ihr eigenes Kind, die 17jährige Annemie Pfrommer, heimtückisch und mit Ueberlegung umgebracht zu haben, nur um zu verhindern, daß die Folgen eines Liebesverhältnisses offenbar worden. £)ie beiden Mitangeklagten, der nun 18 Jahre fite Mechanikerlehrling Werner Limberger und der 60jährige Krankenkassenkontrolleur Wilhelm Riepp, beide aus Calw, wurden von der gewis­senlosen Mutter füT ihre Zwecke als Werkzeuge mißbraucht. Diese schmähliche Rolle brachte beide Männer unter der Anklage der Mittäterschaft bzw. der Beihilfe zum Mord auf die Anklagebank.

Das unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Dr. Fordan tagende Schwurgericht (die Anklage wurde von dem Ersten Staatsanwalt Reichle vertreten) hatte die nicht leichte Aufgabe, die Umstände zu erhellen, die unmittelbar zur Mordtat geführt haben und nach den unseligen Motiven dafür zu forschen.

Eine alltägliche Vorgeschichte Die Vorgeschichte des Mordes ist beinahe all- tfiglicher Natur: Aus einer Freundschaft des jun-

S en Werner Limberger mit der gleichaltrigen .nnemie Pfrommer entwickelt sich 1952 ein Liebesverhältnis, das für die beiden an der Schwelle des Lebens stehenden jungen Menschen verhängnisvoll werden sollte. Während jedoch die rechtschaffenen Eltern des Burschen kaum eine richtige Ahnung von der frühen Entwicklung ihres Sohnes haben und der Vater es auch nicht an der handschriftlichen Ermahnung mangeln läßt, als er etwas von den ihm verheimlichten Beziehungen Werners zu Annemie beobachtet, leistet Frau Pfrommer den jungen Leuten eher Vorschub als Cie zur Vernunft zu mahnen. So kam, was kom­men mußte. Das Verhältnis blieb nicht ohne Folgen.

Mutter ohne Mütterlichkeit

Während die Eltern Limberger keine Ahnung davon hatten, in welchen Zwiespalt der Gefühle Ihr Junge geraten war, wurde Annemies Mutter von den jungen Leuten seltsamerweise sehr früh­zeitig, über den Zustand des Mädchens ins Ver­trauen gezogen. Und vom ersten Augenblick ab, als sie davon Kenntnis erhalten hatte, wurde die Frau nur noch von dem Gedanken beherrscht: Das zu erwartende Kind darf nicht lebenl Ohne Herz und Mütterlichkeit wurde die von der Vor­stellung der Schande ihrer Tochter beherrschte Witwe Pfrommer zur eiskalten Verbrechein an den beiden jungen Leuten, die in ihrer Not eine mitfühlende Mutter und helfenden Zuspruch ge­braucht hätten. Sie hatten große Sorgen, die bei­den jungen Menschen. Es ist schließlich auch keine Kleinigkeit, wenn man noch Lehrling ist tind gleichzeitig Vater werden soll oder als Mäd­chen ohne Hoffnung auf eine baldige Heirats- möglichkeit den zu erwartenden Dingen ins Auge iehen muß. .Auch die mit großer Umsicht geführte Hauptverhandlung konnte kein Licht in das Ge­heimnis bringen, das in der Seele Frau Pfrommers, dem Herzen einer Mutter, Mordpläne am eigenen Kinde reifen ließ.

Untaugliche Mittel und Gift

Sicher ist nur, daß der Entschluß zur verbreche­rischen Tat in Frau Pfrommer rasch gefaßt wor­den sein muß. Abtreibungsversuche der Mutter «n der Tochter mit untauglichen Mitteln waren Auftakt zum beginnenden Drama. Als alles nichts nutzte, faßte die Witwe den Entschluß, sich durch den befreundeten W. Riepp Zyankali zu verschaf­fen. Riepp wurde zu einem ihm bekannten Galvaniseur geschickt, der diesem arglos das Gift aushändigte, als ihm vorgeschwindelt worden war, daß die gefährliche Chemikalie von einem Gold­schmied zur Ausführung einer bestimmten Arbeit benötigt werde. Witwe Pfrommer bereitete aus dem ihr übergebenen Quantum Zyankali einen Trank für die Tochter und füllte ihn in ein Fläschchen. Annemie weigerte sich jedoch, von der Mutter das Zeug zu nehmen und zu trinken.

Wenns schief geht...

Daraufhin übergab Witwe Pfrommer das Fläsch­chen samt Inhalt Werner mit dem Auftrag, das »starke Mittel" Annemie einzugeben. Daß es sich tun Zyankali oder Gift handelte, wurde Werner verheimlicht. Die Angeklagte war sich über die Tragweite ihres Tuns jedoch zweifellos im klaren; denn sie gab dem jungen Mann gleichzeitig den Rat, mit Annemie zum Baden zu gehen und nach Einnahme der Flüssigkeit mit Annemie ins Was­ser zu steigen, denn dadurch werde die Wirkung des Mittels erhöht. Gleichzeitig setzte die ver­antwortungslose Mutter dieser Aufforderung noch die vielsagenden Worte hinzu ... und wenns schief geht, wars eben ein Unfall beim Baden! Werner, der keine richtige Vorstellung von der Hintergründigkeit dieses Ausspruchs hatte, meinte dazu nur:Was soll schon schief gehen?

Aus der Einvernahme der Angeklagten, den Ausführungen der Sachverständigen und den eid­lichen Bekundungen der zahlreichen Zeugen er­gab sich während der Verhandlung ein nahezu lückenloses Bild vom Ablauf der Dinge, für die die Angeklagte nur die nichtssagende Entschuldi­gung hatte, mit ihrer kärglichen Rente und dem

schmalen Verdienst als Putzfrau habe sie nicht noch ein weiteres Kind aufziehen können. Völlig unglaubwürdig aber wurde vollends die Behaup­tung, sie (die Angeklagte) habe die geringe Menge Zyankali nicht als tödlich angesehen.

Das habe ich bestimmt nicht gewollt!"

Am 7. Juli 1953 radelten die beiden jungen Leute mit dem Badezeug und dem Fläschchen mit dem starken Mittel in der Tasche zu abend­licher Stunde auf der Straße von Hirsau nach dem etwa sechs Kilometer entfernten Kentheim. Auch vor dem Schwurgericht blieb Werner bei seiner Schilderung, die er als einziger Zeuge vom Hergang der Tat bereits vor der Kriminalpolizei gegeben hatte, so wie sie sich unauslöschlich in seine Seele eingebrannt hatt: Annemie trank vor dem Baden den Inhalt des Fläschchens und starb fast augenblicklich vor den Augen ihres Freun­des unter fürchterlichen Krämpfen, dem mit Ent­setzen und Grauen angesichts des nahenden Todes der furchtbare Sinn der Worte nun plötzlich auf­ging: ... und wenns schief geht, wars eben ein Unfall beim Baden! In seiner Verzweiflung ver­suchte der Junge fast eine Stunde lang Annemie durch Wiederbelebungsversuche ins Dasein zurück­

zurufen. Man konnte es ihm glauben, daß er eine solche Wirkung des Mittels nicht voraus­bedacht hatte. Man mußte es ihm auch glauben dazu bedurfte es in diesem Falle nicht der zahlreichen, durchweg nur positiven Beurteilungen durch die Zeugen, daß ihn dieses fürchterliche Erlebnis seitdem nicht mehr verlassen hat.

Am Ende jeglicher Ueberlegung ließ der Bur­sche in dumpfer Verzweiflung den toten Körper ins Wasser gleiten, dessen dunkle Wellen über Annemie, die auf solch fürchterliche Weise für ihre Schuld bezahlen mußte, zusammenschlugen.

Es ist nichts so fein gesponnen ...

Was dann kam, war unvermeidlich. Zwar ver­suchte die Witwe Pfrommer, über das Drama ins Bild gesetzt, auch angesichts der Toten ungerührt und kaltblütig den letzten Vorhang zu ziehen. Hier versagte ihre Regie. Der Badeunfall wurde nicht geglaubt. Sei es, daß dem jugendlichen Werner das Grauen allzudeutlich im Gesichte stand, sei es, daß in Hirsau allsogleich Stimmen laut wur­den, die von einer Schwangerschaft Annemies zu munkeln wußten. Den Rest besorgte die Kriminal­polizei und die exakte Arbeit unserer Wissen­schaftler.

Die Strafanträge des Staatsanwaltes

Erster Staatsanwalt Reichle beantragte in sei­nem Plädoyer für die heimtückisch mit Gift mor­dende Mutter als gerechte Sühne lebenslängliches Zuchthaus und lebenslänglichen Ehrverlust. Für Wilhelm Riepp, dem er zugute hielt, daß er we­nigstens noch einen vergeblichen Versuch gemacht hatte, Frau Pfrommer von ihrem Vorhaben abzu­bringen, forderte er als Strafe fünf Jahre Zucht­haus und fünf Jahre Ehrverlust. Auf Grund des Ergebnisses der Hauptverhandlung ließ der Staats­anwalt gegen Werner Limberger die Anklage auf Mittäterschaft zum Mord fallen. Dafür lautete der Antrag gegen ihn wegen vorsätzlicher Abtreibung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung auf eine Jugendstrafe von zwei Jahren Gefängnis, wobei es in das Ermessen des Gerichts gestellt wurde, die erlittene Untersuchungshaft in voller Höhe anzurechnen.

Plädoyers der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Koch versuchte als Verteidiger der Hauptangeklagten Gründe plausibel zu ma­chen, die geeignet erschienen, ihre Tat in milde­rem Lichte zu betrachten, wenngleich auch er zugeben mußte, daß ein Mensch mit gesunden Sinnen eine solche Handlungsweise einfach nicht zu fassen vermag. Die ärmliche wirtschaftliche Situation der Angeklagten wurde ebenso ins Feld geführt, wie die vielleicht fehlende Vorstellung von der Schrecklichkeit des dem ahnungslosen Mädchen zugedachten Schicksals. Der Verteidiger glaubte, eine vorsätzliche Tötungsabsicht verneinen zu müssen und bezweifelte auch, daß die An­

geklagte in der Lage war, mit Bewußtsein ihre Handlungsweise zu überblicken. Er plädierte des­halb für sie auf eine zeitlich begrenzte Freiheits­strafe.

Rechtsanwalt Wagner, der Verteidiger Werner Limbergers, bat das Gericht vor allem, die seeli­sche Verfassung des 17jährigen, seine noch be­schränkte Urteilsfähigkeit, Einsicht und Ueber­legung richtig zu bewerten und durch eine er­zieherische Strafschöpfung ihm den Weg ins Le­ben, nach angemessener Sühne für seine Verfeh­lung, offen zu halten.

Rechtsanwalt Mauthe wies besonders darauf hin, daß der Angeklagte Riepp keinerlei persön­liches Interesse am Tode des Mädchens gehabt haben könne und daß er auch versucht habe, die Hauptangeklagte von ihrem verderblichen Vor­haben abzubringen. Er bat das Gericht, Riepp allenfalls wegenunterlassener Anzeige schuld­angemessen zu bestrafen.

Die Schlußworte

Während Frau Pfrommer unter Tränen wenig stens die Einsicht bekundete, daß ihre schwere Schuld entsprechende Sühne forderte, gab Wer ner Limberger seinem tiefen Bedauern über das Geschehene in Worten Ausdruck, die eine Hoff­nung für ihn offen lassen, zumal er fest versprach, durch sein künftiges Handeln zeigen zu wollen, daß er kein Verbrecher sei. Riepp schließlich war durch die Verhandlung sichtlich so angegriffen, daß er auf eine persönliche Erklärung verzichtete.

Das Urteil und seine Begründung

Das mit großer Spannung erwartete Urteil wurde von Landgerichtsdirektor Dr. Fordan gestern nachmittag verkündet Es lautet:

1. Die Angeklagte Anni Pfrommer wird wegen Mordes zu lebenslänglichem Zucht­haus und lebenslänglichem Ehrverlust,

2. der Angeklagte Wilhelm Riepp wird wegen Beihilfe zum Mord zu vier JahrenZucht- h a u s und vier Jahren Ehrverlust und

3. der Angeklagte Werner Limberger wegen Fremdabtreibung im Sinne des § 218 Abs. 3 in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren ver­urteilt.

Den Angeklagten Limberger und Riepp wird die erlittene Untersuchungshaft angerechnet. Die Verurteilten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

In seiner Urteilsbegründung betonte der Sdhwur- gerichtsvoisitzende, daß die Hauptangeklagte heimtückisch und mit klarer Berechnung gemor­det habe und deshalb zu der im Gesetz für eine solche Tat vorgesehenen Höchststrafe verurteilt werden mußte. Der Angeklagte Riepp habe in vollem Bewußtsein um die Tödlichkeit des Zyan­kali, wenn auch nach längerem Zögern, das Mit­tel beschafft und seine Anwendung nicht ver­hindert. Eine solche Handlungsweise sei Beihilfe zum Mord und entspringe einer ehrlosen Gesin­nung. Was den Jugendlichen Werner Limbergei anbelange, habe das Gericht in Anbetracht seiner Jugend Bedenken gehabt, bei ihm den Vorsatz der bedingten Tötung anzunehmen. In Erwar­tung, daß die Schuld, die er auf sich geladen hat, ihm für das ganze fernere Leben eine ernste und verpflichtende Mahnung sei, habe das Gericht eine Jugendstrafe von zwei Jahren als ausreichend erachtet.

Rennfahrer verschuldeten die meisten Unfälle

Statistik der Verkehrsunfälle im Kreisgebiet Calw für die Monate März und April

Das Landespolizei-Kreiskommissariat Calw teilt mit: Im Kreisgebiet Calw ereigneten sich in den beiden letzten Monaten insgesamt 108 Verkehrs­unfälle. Hiervon entfallen auf den März 50 und den April 58 Unfälle. Getötet wurden 3 Personen, davon im März 2. Verletzt wurden 71 Personen (April 39, März 32).

Die Verletzten verteilen sich wie folgt:

Alter: Verletzte:

unter 6 Jahren 4

613 Jahre 3

1424 Jahre 28

2559 Jahre 31

über 60 Jahre 5

Insgesamt entstanden 59 Personenschäden (März 29, April 30) und 49 Sachschäden (21 bzw. 28).

Als Unfallursachen wurden festgestellt: Ueber- mäßige Geschwindigkeit in 34 Fällen (davon im April 21), Fahren auf der falschen Fahrbahnseite in 20 Fällen (10), Fahrbahnglätte 20 (8), enge und unübersichtliche Fahrbahn 15 (8), schuldige Fußgänger 12 (5), Nebel oder Regen 8 (7), Ver­kehrsflucht 8 (6), Fahren unter Alkoholeinfluß 4 (1), zu dichtes Auffahren im Verkehr 4 (1), Nicht- beachten der vom Fahrzeugführer gegebenen Zei­chen 4 (1), schlechter Zustand der Fahrbahn 2 (1), verkehrswidriges Parken, Nichtabblenden und Er­müden des Fahrers je 1 (0).

Beteiligt waren: 73 Personenkraftwagen (April 40), 60 Krafträder (38), 23 Lastkraftwagen (11), 14 Fußgänger (4), 8 Radfahrer (6), 4 Omnibusse (2), 4 bespannte Fahrzeuge (2), 4 Tiere (2). 2 Militärkraftfahrzeuge (0), 1 Zugmaschine (0).

Wie diese Statistik zeigt, haben dieRenn fahrer im März und April 1954 wieder einma die meisten Unfälle verschuldet.

An alle Kraftfahrer ergeht daher abermals die Mahnung und die Bitte, vernünftig zu fahren und dadurch wirksam mitzuhelfen, die Zahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr zu verringern.

Jeder Kraftfahrer sollte seinen Stolz darein­setzen, zu jenen Kavalieren am Steuer gehören zu dürfen, die infolge ihres umsichtigen und an­ständigen Fahrens seit Jahren ohne Unfall sind.

Treffen der ehemaligen 23. Panzerdivision Zum zweitenmal treffen sich am 29./30. Mai in Ludwigsburg die ehemaligen Angehörigen der 23. Panzerdivision. Außer der Pflege der Ka­meradschaft liegt der Sinn dieses Treffens nicht zuletzt darin, die Schicksale der 3000 noch ver­mißten Kameraden der Division zu klären. Die ursprünglich württembergisch-badische Division wurde im Verlaufe des Krieges aus allen Landes­teilen Deutschlands ergänzt

Im Spiegel von Calw

Die Rettungsmedaille verliehen Ministeipräsident Dr. Gebhard Müller hat dem Schreinerlehrling Günther R u p p aus Unter­reichenbach, Hauptstr. 11, für die unter Einsatz des eigenen Lebens ausgeführte Rettung eines Menschen vom Tode des Ertrinkens nachträglich die Rettungsmedaille verliehen.

Neue Friseurmeister und -gesellen Die Meisterprüfung im Friseurgewerbe konnten vor der Handwerkskammer Reutlingen mit Erfolg bestehen: Martha Dartsch (Bad Lie­benzell), Ernst Linkenheil (Simmozheim) und Fritz Neufang (Hirsau). Ebenfalls mit gutem Erfolg haben die Gesellenprüfung vor der Gesellen­prüfungskommission in Calw bestanden: Maria Ayasse (Simmozheim) und Ursula Hiller (Calw).

Obstbaukundlicher Rundgang Der Obst- und Kleingartenbauverein Calw un­ternimmt am kommenden Sonntagnaehmittag unter Führung von Kreisobstbauinspektor Walz (Na­gold) einen Rundgang durch Alzenberg und Wim­berg. Der Verein will damit seinen Mitgliedern weitere Kenntnisse und Erfahrungen in der An­pflanzung und Wartung der Obstbäume, Beeren­sträucher und der gesamten Obstbau- und Garten­pflege vermitteln. Interessenten (auch Nichtmit- glieder) treffen sich um 13 Uhr unterhalb Alzen­berg beim Baumgut Maisenbacher.

Elter'nversammlung auf dem Wimberg Den Reigen der Eltemversammlungen auf dem Wimberg eröffnete die Klasse 1 mit Hauptlehrer Braun. 46 Frauen und Männer bekundeten ihr Interesse an der Schularbeit, so daß alle ABC- Schützen durdi mindestens ein Elternteil vertre­ten waren. Im Mittelpunkt stand die Fibelfrage und die Ganzheitsmethode, nach der in allen mo­dernen Schulen unterrichtet wird. Die Eltern wa­ren überrascht von der Bildkraft, die in den Wandtafelzeichnungen ihrer Kinder steckte. Fast alle Mädchen hatten sich beteiligtspielende Kin­der an die Tafel zu zeichnen und ihnen Namen zu geben. Die Beschaffung von Lesekästen, die in Aussicht gestellteOffene Schultür und mehrere andere Fragen bildeten den Schluß der Ausspra­che. Für die Elternvertretung stellten sich Frau Widlicky und Fritz Lörcher zur Verfü­gung und wurden auch durch Zuruf gewählt. Die Klasse 1 der Wimbergschule hat also ihre Vertre­ter der Elternschaft, die Elternschaft der Klasse will selbst weiter mit Interesse dem Schulleben zugetan bleiben.

Das Programm des Volkstheaters Bei unseren Kindern und nicht nur bei ihnen! ist der NamePeter Pan zu einem festen Begriff geworden. Man kennt ihn als un­umschränkten Herrscher auf seiner Trauminsel, als Tausendsassa, der fliegen kann wie ein Falke, kämpfen wie ein Löwe und der doch ein echtes und rechtes Jungenherz hat. Was er erlebt und an Kämpfen bestehen muß, erzählt der Walt- Disney-FarbfilmPeter Pans heitere Abenteuer, in dem neben dem Titelhelden auch die Fee Glöckchen, das Mädchen Wendy, die Brüder Klaus und Michael, Kapitän Huk, der Smutje Smee, das Krokodil mit dem Wecker im Leib und noch viele reizende Gestalten aus Walt Disneys Märchenkiste erscheinen. Im Beiprogramm der mit dem Prädi­katbesonders wertvoll ausgezeichnete farbige KulturfilmWasservögel aus der Disney-Serie Entdeckungsreisen im Reiche der Natur. Beide Filme gelangen heute und morgen im Volks- theater zur Vorführung.

Maientour derStuttgartersträßler

Calw. Letzten Sonntag unternahm die Ge­meinde der Stuttgartersträßler mitBürgermei­ster, Büttel und Gerichtsvollzieher eineMaien­tour, allerdings nichtwie einst im Mai, per pedes apostolorum, sondern mit dem modernen Verkehrsmittel eines vollbesetzten Omnibus. Zwar machte der Wettergott anfangs kein besonders maienhaftes Gesicht, was aber auf die Stimmung nicht den geringsten Einfluß hatte. So gings denn morgens um 7 Uhrmit klingendem Spiel (Zieh­orgel) und frohem Sang zunächst nach Stuttgart, wo es sich erwies, daß ein Besuch der W i 1 h e 1 m a immer wieder ein neues Erlebnis bedeutet. In­zwischen hatte sich der Wettergott eines Besseren besonnen und angesichts der vielenreisenden Engel seine allerfreundlichste Miene aufgesetzt, und so ging die Fahrt bei herrlichstem Sonnen­schein durch blühende Fluren und grünende Bu­chenwälder dem eigentlichen Ziele, dem Remstal zu. In Beutelsbach, wo man zu Mittag, wurde man auch der Bedeutung des Tages gerecht (Muttertag!), indem man jede anwesende Mutter mit einer kleinensüßen Gabe erfreute. Selbst­verständlich nahm man hier auch die Gelegen­heit wahr, denRemstäler an der Quelle zu studieren, und im Laufe des Tages verriet denn auch manch gerötetes Köpfchen, daß auch dies« Quellenstudium recht anregend sein kann. Nach einer sehr interessanten Besichtigung der genos­senschaftlichenRemstäler Kellerei in Beutels­bach führte die Fahrt weiter über Eßlingen nach Rotenberg; von hier aus erklomm man zu Fuß den Roten- oder Württemberg mit der be­kannten Gedächtniskapelle und einer herrlichen Aussicht auf die umliegenden Weintäler und e- benhügel. Auf der Rückfahrt wurde ein letztesm in Neuhengstett Halt gemacht und der wirklich genußreiche Tag mit einem improvisierten Fa- milienabend mit Tanz und heiteren Gesellschafts­spielen in harmonischer Weise beschlossen. AJ es in allem stand dieser wohlgelungene Maiausflug unter dem Zeichen eines schönen nachbarlichen Gemeinschaftsgefühles. r