MITTWOCH, 12. MAI 1954

mnsdiatt, [) e g ress j ve Abschreibungssätye geändert

Neue Bestimmungen bei den Einkommensteuer-Richtlinien für 1953 / Neues zu §-7b EStG

Sptfzenpferde auf dem Pacoun

Nach Tübingen jetzt das große Reitturnier in Münsingen

Im Bundessteuerblatt vom 15. April 1954 Teil I wurden die Einkommensteuer- Richtlinien 1953 veröffentlicht. Sie gelten für die Einkommensteuerveranlagung 1953 und stellen eine Verwaltungsanord­nung dar, die wohl für die Finanzämter, aber nicht füi die Finanzgerichte und den Bundesfinanzhof verbindlich ist. Nachste­hend bringen wir einige allgemein Inter­essierende Punkte aus den neuen Richt­linien.

Die Abschreibungssätze für die de­gressive Abschreibung wurden geän­dert. Sie sind jetzt durchweg höher als die bisher geltenden Sätze. Bei berich­tigungsfähigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 47 des DM-Bilanzgesetzes können die infolge einer solchen Be­richtigung nachzuholenden Abschrei­bungen auf die bereits veranlagten Jahre aufgeteilt werden, auch wenn bereits rechtskräftige Veranlagungen vorliegen. Auf Antrag können sie aber auch in einer Summe bei der ersten, noch nicht rechtskräftigen Veranlagung ab­gesetzt werden. Entsprechendes gilt auch für bisher zu hohe Abschreibun­gen.

Durch dieKleine Steuerreform wurde den Finanzämtern eine gewisse K .atrolle über die Betriebsausgaben eingeräumt. Diese sollen steuerlich nur noch abzugsfähig sein, wenn sie unter Berücksichtigung der Verkehrsauffas­sung nicht als unangemessen hoch an­zusehen sind. Löhne und Gehälter sind nicht auf die Angemessenheit zu prüfen. Dasselbe gilt für die Kosten der Zeitungs-, Zeitschriften- und Pla­katreklame. In diesem Zusammenhang werden unverhältnismäßig hohe Be­wirtungskosten und teure Geschenk­sendungen an Kunden aufgeführt.

Die Bestimmungen über die Ord­nungsmäßigkeit der Buchführung leh­nen an die neueren Urteile des Bun­desfinanzhofs an. Die Ordnungsmäßig­keit ist nur einheitlich zu entscheiden. Fehler, die berichtigt werden können

D M -Wechselkurse

Die folgenden DM-Wechselkurse sind tägliche Frankfurter Devisennotierungen (Geld): ausgedrückt in DM für je 100 Ein­heiten der aufgeführten ausländischen Währungen.

10. 5.

11. 5.

USA-Doilar.

419,5

419,5

Kanadischer Dollar . .

425,7

426,4

Schweiz. Franken (frei)

97,89

97,885

Schweiz. Franken (verr.)

95,92

95,90

Englisches Pfund . . .

1174,4

1173,9

Französischer Franken

1,1905

1,1905

Holländischer Gulden .

110,36

110,34

Belgischer Franken . .

8,339

8,338

Schwedische Krone . .

80,645

80,62

Dänische Krone . .

60,41

60,385

Norwegische Krone , .

58,67

58,65

Basler DM-Notierung: Ankauf 100, Ver­kauf 103. 100 DM 462,5 Ostmark, 100 Ostmark= 22,96 Westmark.

oder ergänzende Schätzungen werden als unschädlich für die Ordnungsmäßig­keit angesehen.

Die Frage der Bewertung des soge­nannten eisernen Bestands ist immer noch nicht geklärt. Es verbleibt auch für 1953 bei den bisherigen vorläufigen Regelungen. Allerdings hat diese Sache durch die Preisentwicklung an Bedeu­tung verloren.

Wurde im Kalenderjahr 1950 von den Vergünstigungen der §§ 10 a (nicht ent­nommener Gewinn) und 32 a (Steuer­satz 50 Prozent) des Einkommensteuer­gesetzes Gebrauch gemacht, so sind in späteren Jahren bei Mehrentnahmen Nachversteuerungen durchzuführen. Diese Verpflichtung zur Nachversteue­rung kann durch einen Pauschalbetrag, der 10 Prozent des Ende 1952 noch vor­handenen besonders festgestellten Be­trags beträgt, abgelöst werden. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht,- so ist weiterhin wie bisher im Falle von Mehrentnahmen nach dem normalen Tarif der Einkommen­steuertabelle nachzuversteuern.

Wenn bisher die Sonderabschreibun­gen nicht vorgenommen werden konn­ten, weil die notwendigen Grenzen für den Wohnteil 80 Prozent bzw. 66 ! /a Pro­zent nicht erreicht waren und ändert sich später die Nutzung derart, daß jetzt diese Grenzen erreicht sind, so kön­nen von diesem Jahr ab die erhöhten Abschreibungen in Anspruch genom­men werden, soweit sie noch zulässig sind. Dabei ist allerdings zu beachten, daß die Grenze erreicht sein muß, die für das betreffende Herstellungsjahr galt. Für vor dem 1.1.1953 errichtete Gebäude muß also die Änderung so weit gehen, daß der Wohnzwecken die­nende Teil 80 Prozent ausmacht.

^ Wirtschaf tsfunfc ^

Die Produktion von Markenfahr­rädern, Mopeds und Motorrol­lern hat im April unter dem Einfluß der Jahreszeit kräftig zugenommen. Nach Mit­teilung des Verbandes der Fahrrad- und Motorradindustrie wurden 120 526 Marken­fahrräder hergestellt gegenüber 114 098 im März. Hiervon entfielen im April 29 347 auf Mopeds, über 4000 mehr als im Vormonat.

In wenigen Tagen wird in der Bundes­republik eine Werbeaktion für den Käseverbrauch anlaufen. Die Durch­führung liegt in den Händen des Vereins zur Förderung des Trinkmilchverbrauchs, der vor einigen Jahren vom Bundesernäh­rungsministerium ins Leben gerufen wurde.

Beim Süß Warenverkauf in Licht­spieltheatern während der Ladenschluß­zeiten wird künftig entsprechend einer für das ganze Bundesgebiet angestrebten Regelung auch im Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern wie folgt verfahren: Der Süßwarenverkauf unmit­telbar vor und während der Vorstellung

Manchmal wurden die Sonderabschrei­bungen der ersten beiden Jahre nicht voll ausgenutzt oder konnten nicht voll ausgenutzt werden. Da Abschreibun­gen nicht nachgeholt werden können, gingen die nicht ausgenutzten Beträge bisher verloren. Für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 1952 hergestellt wur­den, ist es jetzt möglich, diese Ab­schreibungen so zu verteilen, daß in den ersten 3 Jahren insgesamt 23 Pro­zent der Herstellungskosten abgesetzt werden können. Im Baujahr und in dem folgenden Jahr müssen aber min­destens die normalen Abschreibungen vorgenommen werden.

Ein Teil der kapitalertragsteuer­pflichtigen Einkünfte wird bei der Ein­kommensteuerveranlagung nicht mehr erfaßt. Die Einkommensteuer gilt als mit der Kapitalertragsteuer abgegol­ten. Wirkt sich dies aber zum Nachteil des Steuerpflichtigen aus, so kann er beantragen, daß diese Einkünfte in die Veranlagung einbezogen werden. Ist keine Veranlagung durchzuführen, so kann bis zum Ablauf der Steuererklä­rungsfrist die Erstattung der Kapital­ertragsteuer beantragt werden.

In der Turnierfolge TübingenMünsin­genMannheim hat das diesjährige Tur­nier in Münsingen vom 14. bis 16. Mai eine Besetzung erhalten, die alle Erwartungen übertrifft. Wenn auf der Alb beste Spring- und Dressur-Reiter aus Frankteich und Deutschland Zusammentreffen, so darf man ohne Übertreibung von einem großen Er­eignis sprechen und gespannt sein, wie sich die deutschen Reiter gegen die Gäste aus Frankreich placieren werden. Fran- gois-Poncet, Capitaine de Beaufort und Capitaine de Fombelle sind drei französi­sche Reiter mit internationalen Erfolgen, die auf vielen Turnieren In Deutschland vorderste Plätze belegten.

Bei den Amazonen haben u. a. gemeldet Frl. Fellgiebel, die neben Frau Köhler die beste deutsche Springreiterin ist, und Frl Marita Woerner, die bei der Tübinger Military sich so gut gehalten hat.

Von den Springreitern muß Walter Schmidt, der Derbysieger 1953 in Hamburg, Sieger in Dortmund und Stuttgart 1954, als erster erwähnt werden. Walter Günther aus Köln, der erfolgreichste Teilnehmer in Tübingen, und der elegante Reiter Przy- byiski aus dem Rheinland rangieren im Gesamtklassement der deutschen Reiter nach ihren Erfolgen 1953 an 4. und 5. Stelle. Müller aus Bayern ist in Münsingen als bester bayerischer Springreiter gut be­kannt. 1952 war er der erfolgreichste Teil­nehmer in Münsingen. Szameitat von dem

Stall Bagusat aus München kommt als sehr bewährter Reiter aus dem Norden, wäh­rend Eppelsheimer im Rheinland als Spitzenreiter gilt.

Aus Württemberg und Bayern dürfen die Reiter v Ziegner, Huck, Prinz zu Oettin- gen, Dobs aus Nürnberg und Rath nicht unerwähnt bleiben. Letzterer konnte sieh im ersten Sa-Springen in Stuttgart sogar vor H. G. Winkler placieren.

An Dressur-Reitern ist u. a. Altmeister Lörke vom Stall Asta gemeldet, der voll­endete Reitkunst zeigen wird. Auch die Dressurprüfungen sind mit 25 Pferden im Durchschnitt recht gut beschickt.

Insgesamt werden 190 Pferde erwartet. Das Landesgestüt Marbach beteiligt sich am Sonntagnachmittag mit einer Schau­nummer als Einlage. Auftakt des Turniers ist am Freitag der Geländeritt. Am Sams­tag und Sonntag folgen Dressurprüfungen, Jagdspringen, Glücksjagdspringen, Mann­schaftsspringen und Mächtigkeitsspringen mit bis zu 90 Teilnehmerpferden in jeder Prüfung.

Olympische Spiele in Melbourne Ausgenommen die Reiterwettkämpfe

Das internationale olympische Komitee hat sich am Dienstag auf seiner Sitzung in Athen mit Zweidrittelmehrheit dafür entschieden, die Reiterwettkämpfe der Olympischen Spiele 1956 wegen der austra­lischen Quarantänebestimmungen an einem später zu bestimmenden Ort, wahrschein­lich Brüssel oder Dublin zu veranstalten. Es legte damit zugleich fest, daß eine Ver­legung der olympischen Spiele an einen anderen Ort als Melbourne letzt nicht mehr in Frage kommt.

Turnweltmeisterschaften ausgelost

Das Wettkampfprogramm der Turner- Weltmeisterschaften vom 28. Juni bis 1. Juli in Rom ergab nach der Auslosung der Mannschaften und Einzelturner drei Grup­pen. Deutschland ist in Gruppe 2 mit Finn­land ausgelost worden. Die Gruppenein­teilung: Gruppei (28. Juni vormittags): 1. Jugoslawien, 2. Polen, 3. Japan, 4. die Tschechoslowakei, 5. Dänemark, 6. die Schweiz. Gruppe 2 (28. Juni nachmit­tags): 7. Einzelturner des Iran, Schwedens und der USA, 8. Finnland, 9. Österreich, 10. Ägypten, 11. Deutschland, 12. Luxem­burg. G r u p p e 3 (29. Juni vormittags): 13. Einzelturner Belgiens, Rumäniens, des Saarlandes, Südafrikas, 14. Italien, 15. Bulgarien, 16. Ungarn, 17. Frankreich, 18. Sowjetunion.

Die Reihenfolge der Geräte wurde wie folgt festgelegt: Freiübung, Ringe, Pferd. Pferdsprung, Barren, Reck.

Die württembergische Amateur. Boxer-Auswahl gewann in Ballina in der irischen Grafschaft Mayo einen Mannschaftskampf mit 8:2 Punkten.

Endgültige Totogewinne

West-Süd-Block: Zwölferwette: 1. Rang je 97 719,60 DM; 2. Rang je 2618.30 DM; 3. Rang je 167.10 DM. Zehnerwette: 1. Rang je 15 000.50 DM; 2. Rang je 548.30 DM; 3. Rang je 39.50 DM.

Nord-Süd-Block: Elferwette: 1. Rang Je 2341 DM; 2. Rang je 88.50 DM; 3. Rang je 10.20 DM. Neunerwette: 1. Rang je 100.50 DM; 2. Rang je 9.20 DM.

Keine Entlastung der Steuerzahler

Die Aktienbesitzer sind von der Steuerreform sehr enttäuscht

DÜSSELDORF. Auf dem zweiten Wertpapiertag begrüßte die Arbeitsge­meinschaft der Schutzvereinigungen für Wertpapierbesitz am Dienstag in Düsseldorf die von der Bundesregie­rung vorgeschlagene Finanz- und Steuerreform als einen weiteren Schritt zur Normalisierung des Finanz- und Steuerwesens. Sie ist aber der Über­

ist als Zubehörhandel anzusehen. Die Süß­waren dürfen daher nur in kleinen Men­gen zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle und nur an Theaterbesucher abge­geben werden. Auf einen solchen Verkauf finden die allgemeinen Vorschriften über den Ladenschluß keine Anwendung.

Die Daimler-Benz-Werke haben von der indischen Regierung die Genehmigung er­halten, in Zusammenarbeit mit der indi­schen Firma Tata schwere Diesellast­kraftwagen in Indien zu bauen.

Milcherzeugung steigt weiter

w. HAMBURG. Im Bundesgebiet wurden im März rund 1,44 Mill. t Milch erzeugt, das sind 127 000 t mehr als im März 1953. Gegenüber Februar 1954 stieg die Milchproduktion, auf den Tag berechnet, um 7,4 v. H. Der Milch­ertrag je Kuh und Tag war im Norden des Bundesgebietes von 8,5 auf 10,1 kg gegenüber dem Vormonat gestiegen, während im Süden des Bundesgebietes eine geringfügige Abnahme von 6,6 auf 6,4 kg eingetreten war.

zeugung, daß die Möglichkeiten einer wirksamen Entlastung der Steuerzah­ler nicht voll ausgenutzt worden sind. Die Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftssteuer lehnt sie ab.

Enttäuschung wird vor allem über die Behandlung des Aktienbesitzes in der Regierungsvorlage geäußert. Die Arbeitsgemeinschaft fordert zugunsten der Aktie, daß auch den Körperschaf­ten die Abzugsfähigkeit der Vermö­genssteuer bei der Ermittlung ihres steuerpflichtigen Einkommens zugestan­den wird. Zum Beseitigen der Doppel­besteuerung wird vorgeschlagen, den allgemeinen Körperschaftssteuersatz auf den Plafond der Einkommensteuer zu erhöhen, den steuerpflichtigen Ge­winn der Körperschaften aber um den Hundertsatz des Grundkapitals zu ver­mindern, der einer angemessenen Di­vidende entspricht.

Die Wertpapiervereinigung setzt sich ferner für eine bevorzugte Aufwertung der Reichsanleihen ein und lehnt die vom Bundesfinanzministerium vorge­sehene soziale Lösung ab.

FRANKFURT. Preissenkung für ADLER- Motorräüer. Die steigende Nachfrage nach der kleinen ADLER M 100, die eine weitere Rationalisierung der Produktion dieses Typs ermöglicht, veranlaßte die Adlerwerke, den Preis für diese Maschine ab 3. Mai 1954 um 100 DM auf 795 DM ab Werk zu reduzieren. Auch die 200-ccm-Ein- zylinder-ADLER M 2011 wird jetzt um 90 DM billiger für 1450 DM ab Werk geliefert.

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