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Nr. 73

Gegrilnldet I8L7

Dienstag, den 29. März 1927

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Ser ReWMhmWer über dev Wehrem

Deutscher Reichstag.

Berlin, 28. März.

Bei der 2. Beratung des Rcichswehrciais erklärte Reichs- wehrministcr Dr. Gcßlcr: Leider hat sich die Hoffnung, daß nach den Erfahrungen des Weltkrieges eine Abrüstung durchgeführt werde, nicht erfüllt, In allen Parlamenten Europas wird darüber geklagt. Die englischen Militärlasten sind seit 1913 um ungefähr 790 Millionen Mark gestiegen. DerEconomist" berechnet, daß England und Frankreich je 3,5 Prozent ihres Nationaleinkommens dafür ausgeben, 7 lien am meisten, nämlich 4 Prozent, Deutschland dagegen i. r 1,5 Prozent. England gibt für jeden seiner Berufs­soldaten 4809 -K aus, Deutschland nur 4000 ^l. Wenn wir nicht auf 80 000 oder 60 000 Mann zurückgehen wollen, können wir an dem Etat nichts streichen. Ein Milizheer würde nicht billiger sein, weil es zur Ausbildung viel mehr geschultes Personal braucht. Allerdings können wir mit diesem System nicht auf die Dauer leben. Wir können uns nämlich bei einem Angriff auf unser Volk nicht genügend verstärken. Wir müssen fordern, daß das, was man uns auf­gezwungen hat, als Muster für eine allgemeine Abrüstung dient. Wir können aus unserem Heer nur einen bescheidenen Grenzschutz machen. Also entweder allgemeine Abrüstung, oder wir müssen in die Lage versetzt werden, unseren Nach­barn gleichgerusket gegcnüberzutreten. (Lebhafter Beifall bei der Mehrheit.)

Man kann Deutschland nicht auf den Stand eines In­dianerstamms zurückhalten. (Erneurer Beifall.) Die Ueber-

wachungskommissionen haben wir als tiefste Demütigung empfunden. Ich wünschte, daß auch die Berichte der Kom­mission veröffentlicht werden. Dann könnten wir mit Be­schämung sehen, wie diese Kommission aus allen Kreisen -er deutschen Bevölkerung unterstützt worden ist. (Stürmisches Hört! Hört!) Sie würden erstaunt sein, wenn Sie lesen könnten, mit welcher Verachtung die Enkenkeoffiziere von uns geschrieben und gesprochen haben.

Ich habe das Heer nicht aus republikanischen Ideologien aufgebaut, sondern auf dem Ideal des Soldaten: Pflicht­erfüllung, Treue und Festhalten inn seinem Eid! Es ist, wie General Heye sagte: Das Heer gehorcht. Es kommt auf die Führer an. Das Abirren des Generals Seeckr bestand in seiner Gefälligkeit. Sie war untragbar und die Folge­rungen wurden auch gezogen. Trotzdem müssen wir die großen Verdienste des Generals Seeckt in schwerster Zeit anerkennnen. Auch das Offizierkorps verdient Vertrauen.

Ich habe mit dem Chef der Heeresleitung verabredet, daß für Angehörige der besetzten Gebiete eine bestimmte Anzahl Stellen offengehalten werden muß. (Beifall im Zentrum.) Länder und Gemeinden müssen uns bei der Unterbringung der Entlassenen mehr unterstützen. Krankenkassen haben sich zum Beispiel geweigert, Militäranwärter einzustellen. Die Reichswehr ist heute eine in sich gefestigte treue Truppe. Ich bin dankbar für jede Kritik. Wir wehren uns aber gege« die maßlosen Ueberlreibungen und Verallgemeinerungen. Volk und Reichswehr sind aufeinander angewiesen. (Leb­hafter Beifall bei der Mehrheit.)

Tagesspiegel

Von der Oberreichsanwaltschaft ist gegen den zweiten Bundesvarsihenden des Reichsbanners, Hölkermann, ein Verfahren wegen Landesverrats eingeleilet worden, tzölker- mann hatte einige Rundschreiben über Kleinkaliberschießen in Ostpreußen in der Reichsbannerzeitung veröffentlicht.

Das Urteil im Femeprozetz

Das Urteil des außerordentlichen Schwurgerichts in Berlin-Moabit, wodurch vier im sogenannten Wilms-Prozeß angeklagte frühere Mitglieder derArbeitskammandos" zum Tod verurteilt wurden, erregt größtes Aufsehen. Wegen des Mords an dem Feldwebel Walter Wilms aus Neumünster (Holstein) im Juli 1923 sind der Oberleutnant a. D. Fritz Fuhrmann, die Feldwebel Peter Umhofer und Erich Ktapproth und wegen Anstiftung dazu der Oberleutnant a. D. Paul Schulz zum Tod, drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen. Die Leiche des Wilms wurde am 24. Juli 1923, mit Eisen beschwert, in Äer Havel gefunden; als Todesursache wurde Kopfschuß festgestellt. Der Prozeß hat am 11. März unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Siegert begonnen. Ein Antrag der Verteidigung, die Verhandlung vor das ordentliche Schwurgericht zu verweisen, wurde abgelehnt.

In dem Prozeß ist wieder das Bestreben zutage getreten, die Reichswehr mit den Verbänden, denen die sogen. Fememorde zur Last gelegt werden, in Verbindung zu dringen, was übrigens in der Urteilsbegründung zurück­gewiesen worden ist. Auch im Reichstag hat der Abgeordnete Dr. W i r t h, unter dessen Kanzlerschaft seinerzeit die Schwarze Reichswehr" oder die Arbeitskommandos zum notwendigen Schutz gegen das Bandenunwesen im Osten gegründet worden sind, die diesbezüglichen Anschuldigungen des Abg. Scheidemann gegen die Reichswehr widerlegt.

Die Arbeitskommandos wurden gebildet, um eine Ab­wehr besonders gegen die immer zahlreicher werdenden Angriffe polnischer Banden auf Oberschlesien in der Hand zu haben. Daß diese Verbände über ihren natürlichen Da­seinszweck hinaus sich betätigten, kann der Reichswehr nicht zur Last gelegt werden; auch nicht der Umstand, daß in ihnen Ausschreitungen vorkamen, die nun seit Jahren Gegenstand von parlamentarischen Untersuchungen und von Gerichts- Prozessen sind. Beides war durch die besonderen Umstände jener traurigen Zeit bedingt. Eine eigentümliche Mischung von Existenzen fand sich in diesen Verbänden zusammen. Neben Idealisten, die ihrem Vaterland in schwerer Be­drängnis in Geheimverbänden zu dienen glaubten, stellten sich die Landknechtsnaturen ein, die das Kriegshandwerk Um seiner selbst willen liebten. Entwurzelte Existenzen, die im Krieg mit Ehren gedient hatten und nach der Auflösung des großen Heers vor dem Nichts standen, suchten nach irgend welchen Daseinsbedingungen. Daneben viele, die bereits mit dem Strafgesetzbuch in Berührung gekommen waren und die kein Bedenken empfanden, die Bindungen des Rechts­staats zu durchbrechen, denen auch ein Mord keine Gewissens- sorgen machte; er wurde zwischen Saufereien und anderen Vergnügungen erledigt. Man begreift heute kaum mehr, wie idealistisch und vaterländisch eingestellte Männer sich längere Zeit in dieser Umgebung aufhalten konnten. Freilich, die Errichtung derArbeitskorNmandos" war eine durchaus gesetzmäßige, von der damaligen Reichs- rrgierung veranlaßte Angelegenheit. Die Beteiligten durften daher annehmen, daß ihre Umbildung zu Kampfverbänden nicht nur das Einverständnis der Reichs­wehr, sondern auch der politischen Stellen im Reick und in Preußen gefunden habe, daß es dagegen unter allen Um­ständen geboten sei, die Umbildung vor dem Ausland geheim zu hatten. In übersteigerter Einschätzung ihrer nationalen und militärischen Bedeutung glaubten die Führer, zu ihrer Sicherung gegen Verräter die Justiz selbst in die Hand nehmen zu müssen. Tatsächlich wurde damals vielfach Verrat geübt. Nur aus dem Geist jener Zeit sind diese Erscheinungen nationalen Elends zu begreifen, die man an sich scharf ver­urteilen muß. Da sie jetzt glücklicherweise mehrere Jahre hinter uns liegen, wäre es sehr zu wünschen, daß um der Ruhe -des Volks willen dieses Kapitel, eines der traurigsten der Nachkriegszeit, bald geschlossen werden könnte.

Das Sonöergericht in Moabit hat aus solchen Erwägungen heraus den vier Verurteilten die bürgerlichen Ehren­rechte nicht abgesprochen und weiter beschlossen, «in Gnadengesuch für sie einzurcichen. Der Angeklagte Fuhrmann hat für sich und die anderen Verurteilten erklärt, daß sie Revision beim Reichsgericht einlegm werden.

Die Beurteilung des Falls in der Presse ist ja nach der politischen Einstellung sehr verschieden. Die völkischeDeut­sche ZeU'.mg" sagt, man habe es versäumt, die Rechtsgrund­lagen für dieSchwarze Reichswehr" zugleich mit deren Errichtung zu schaffen und finde nun nicht den Mut, für die Opfer des damaligen amtlichen Systems einzutreteu. Di« ..Kreuzzeitung" des Grasen Westarp mißbilligt die Todesurteile: es sei bedauerlich, daß man jetzt nicht auch den letzten früher über die Arbeitskommandos gebreiteten Schleier habe fallen lassen. Nicht bloß der Krieg, sondern auch die Revolution habe ihre Grausamkeiten. Es fei kein Iweifel, daß die Verantwortung für das, was sich in den Arckeitskommandos 1923 ereignete, weiter hinaus reiche als Mm Odeütqlkinant Schulz Die staatliche« Stel­

lt n sollten sich endlich zu ihren Maßnahmen bekennen und den Mut aufbringen, nicht Verbrechen M deckest, sondern denen, die darüber zu Gericht zu sitzen hoben, vor Augen zu führen, welche Lage und welche mensch­lichen und sachlichen Verhältnisse solche Zustände ermöglicht haben. Daraus sei erst die wirkliche, die menschliche Beur­teilung der Vorfälle möglich. DieDeutsche Tagesztg." «Märt, das Urteil sei ungeheuerlich. Es beruhe auf der höchst schwankenden Grundlage zweifelhafter Verdachts­gründe und lasse die Zeitumstände vollständig außer acht. DerLokalanzeiger" sagt, schwerlich werde die Ansicht Des Sondergerichts, daß die Angeklagten der Tat überfüh't leien, überall geteilt werden. Wenn trotzdem vier Todesurteile gefällt wurden, so könne man kaum eine ander« Erklärung dafür finden, als daß die fanatische Hetze gegen die Reichswehr ihre Beeinflussungskraft auch aus den Gerichtshof leider nicht verfehlt habe. DerVorwärts" schreibt, jene Banden wären bald ausgeräuchert worden, wen« ihnen der amtliche Schutz der Reichswehr nicht zur Seite gestanden halte. Ein großer Teil der Berliner Schutz- üizei Hab« darauf gewartet, die Arbeitskommandos in

ihren Verstrecken in Döberitz und Spandau zu packen. Die preußische Regierung und besonders der Minister Seve­rin g haben damals die volle Auswirkung der Putsch­gefahren verhindert. Die Hauptsache sei, daß nun vor aller Oeffentlichkeit die Fäden ausgedeckt worden seien, die von dernationalen Verteidigung" zu dem Mordsystem der nationalkommunistischen Haufen" führten.

Die Neuregelung der Invalidenversicherung

Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichstags beriet am Samstag die beabsichtigten Veränderungen in der Invaliden­versicherung. Unter Ablehnung aller weitergehendcn An­träge der Linksparteien wurde ein Initiativ-Gesetzentwurf der Regierungparkeicn über Leistungen und Beiträge der Invalidenversicherung durch Mehrheitsbeschluß angenom­men. Dieser Gesetzentwurf, der am 1. Juli in Kraft treten soll, sieht folgende neuen Lohnklassen und Bei­träge vor:

Klasse

Wochenlohn

Beitrag

I

vis zu

6 Mark

30 Pfennig

II

von mehr als 6

12

60

III

.. 12 ..

18 ,,

90

IV

18

24

120

V

., 24 ., ..

30

150

VI

30 ..

36

180

VII

,. 36 Mark

200

Entgegen dem bisherigen Zustand wird nach dem gefaß­ten Beschluß ab 1. Juli die Witwenrente bei vollende­tem 65. Lebensjahr auch dann gewährt, wenn keine Arbeits­unfähigkeit der Witwe vorliegt. Die Zusatzsteigcrungcy aus den bis zum 30. September 1921 gültigen Lohnklassen betragen für jede Beitragsmarke ab 1. Juli in der Lohnklasse I 2 ^, in II 4 ^, in III 8 L, in IV 14 -Z und in V 20 ^, sind also verdoppelt. Ferner wurde beschlossen, daß auch diejenigen Witwen, die durch das Einsührungsgesetz zur Reichs­versicherungsordnung vom Bezug der Hinterbliebenenrente ausgeschlossen waren, ab 1. April die Hinterbliebenenbezüge erhalten, soweit Anspruch auf die Invalidenrente bis 1. Jan. 1925 bestand. Für die bis dahin bestehenden Ansprüche auf Invalidenrente wird auch der Kinder Zuschuß vom 1. April an gewährt. Die Besprechung der übrigen Be­stimmungen des Antrags der Regierungsparteien wurde vertagt.

Die Invalidenversicherung beansprucht von den ll-e ber­sch üsscn der Ange st eilten Versicherung 40 Millionen, und die'Aeichsregierung hat diesen An­spruch anerkannt und die 40 Millionen als Teil ihres gesam­ten Finanzprogramms in den Haushalt eingestellt. Die A n- gestclltenversicherung steht dagegen auf dem Standpunkt, daß sie nur 11- Millionen abgeben könne, lieber diesen Streitpunkt wurden Vertreter der beiden Ver­sicherungsanstalten als Sachverständige vernommen, aber eine Ilebereinstimmung war nicht zu erzielen. Zur Bear­beitung der Frage wurde ein Unterausschuß gebildet, der am nicht dem Arbeitsministerium gelungen ist, mit den beteilig­ten Versicherungsanstalten zu einem billigen Ausgleich zu kommen.

Neuestes vom Tage

Streitfall zwischen Kirche und Polizei Berlin, 28. März. Ende Januar lief bei der Berliner Kriminalpolizei ein Schreiben aus dem osthaveiläudischen Dorf K ö n i g s h o r st ein, worin der dortige Ortspfarrer Schnoor verdächtigt wurde, im Dezember 1918 seinen Schwager, den damals 23 Jahre alten Leutnant Wirth, vorsätzlich erschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ließ durch die Polizei Ermittlungen anstellen. Ein Kriminal­kommissar und ein anderer Polizeibeamter holten den Pfar­rer nach Berlin zur Vernehmung. Generalsuperintendent I). Dr. Dibeliur nahm nun anläßlich eines Gottes­dienstes in Königshorst Veranlassung, gegen die Polizei scharfe Beschwerde zu führen. Es sei eine Ungeheuerlichkeit, einen Pfarrer, der ein durchaus unbescholtener Mann sei, bei Nacht und Nebel zu verhaften. Die Berliner Polizei habe dieses Unrecht bis zum heutigen Tag nicht wieder gut gemacht. Es sei zu erwarten, daß der Landtag die Zu­stände im gegenwärtigen Polizeiwesen gründlich bespreche. Der Leutnant Wirth sei seinerzeit von Kommunisten er­schossen worden. Das Polizeipräsidium erklärt, Ende vorigen Jahrs sei von einem Einwohner von Könias- horst die Anzeige eingelaufen, die Ermordung Wirths stehe ini Zusammenhang mit gewissen häuslichen Verhältnissen des Pfarrers. Der Pfarrer sei auf Aufforderung freiwillig zur Vernehmung nach Berlin gekommen. Das Polizeiprä­sidium Hab« bei der obersten Kirchenbehörde Vorstellungen erhoben, daß l). Dibelius in ein schwebendes Verfahren eingegriffen habe.

Die Anerkennung für 40jährige Beamkenoienste Berlin, 28. März. Den Beamten, die auf eine 40jährige Die:Msit .zurückblicken können, soll künftig ein vom Reichspräsidenten unkerzejchnetes Anerkenn- n u n g s s ch r e i b e n ausgestellt werden. Bei den Behör­den sollen nun Zweifel darüber entstanden sein, ob bei der Erteilung dieser Urkunden auch solche Beamte in Frage kommen, die abgebaut oder inzwischen in den Ruhe­stand verseht worden sind. Dagegen wird in Beamten­kreisen Einspruch erhoben, weil jeder Beamte gerecht be­handelt werden solle, jedenfalls solle man die in Frage Kommenden abgebauken oder in den Ruhestand versetzten Beamten fragen, ob sie die Urkunde wünschen oder nicht. Etz werde wenige solche Beamte geben, die nicht z. B. eine von dem Reichspräsidenten v. Hindenburg Unterzeichnete »r-lm-e haben möchten.

Nagold.