SÜDWESTDEUTSCHE CHRONIK

Keine Entschädigung für die Ruinenbesitzer

Oberlandesgericht: Fünf, bis sechsjährige Bausperren sind keine Enteignung

Stuttgart. Das Oberlandesgericht Stuttgart das kürzlich als Berufungsinstanz die Klage der In­teressengemeinschaft Stuttgarter Ruinenbesitzer gegen die Stadt Stuttgart zurückwies, hat nun seine Entscheidung ausführlich begründet. Die Interessengemeinschaft wollte in einem grund­sätzlichen Prozeß die Frage klären, ob die Stadt Stuttgart die Ruinenbesitzer, die durch Bau­sperren einen Nutzungsschaden erlitten haben, entschädigen muß. Sie stellte sich auf den Stand­punkt, daß es sich bei einer übermäßig langen Dauer von Bausperren nicht mehr um eine Ein­schränkung, sondern um eine Enteignung handle, für die nach Artikel 14 des Grundgesetzes eine Entschädigung zu leisten sei.

Die erste Instanz in dem Bausperren-Prozeß, das Landgericht Stuttgart, hatte die For­derung der Interessengemeinschaft alsdem Grunde nach gerechtfertigt anerkannt. In sei­nem Urteil hatte dieses Gericht erklärt, daß dem Grundstückseigentümer eine fünfjährige Bau­sperre zugemutet werden könne. Dann aber sei die Stadt zu einer Entschädigung verpflichtet.

Das Oberlandesgericht ist jedoch seiner Urteilsbegründung zufolge der Auffas­sung, daß fünf- bis sechsjährige Bausperren keine Enteignung im Sinn des Artikels 14 des Grund­gesetzes darstellen. Die Kriegszerstörungen hät­ten außergewöhnliche Verhältnisse geschaffen, die eine stärkere gesetzliche Beschränkung des

Eigentums rechtfertigten. In Stuttgart müsse dazu die besondere Lage der Stadt berücksichtigt werden, die die Aufstellung neuer Bebauungs­pläne erschwere. Die Verhältnisse der in einen engen Talkessel eingebetteten Stadt Stuttgart seien nicht mit denen der Stadt Heilbronn zu vergleichen, die ihre Planung schon abgeschlos­sen habe. Unter diesen Umständen sei das ge­setzlich zulässige Maß einer Eigentumsbeschrän­kung durch eine fünf- bis sechsjährige Bausperre nicht überschritten.

Die Frage jedoch, wann dieses gesetzlich zu­lässige Maß überschritten und die Bausperre von der Eigentumsbeschränkung zur Enteignung wird, läßt das Gericht offen. Es stellt lediglich fest, daß die Stadt ihre Planungen nicht un­nötigerweise in die Länge ziehen dürfe, und macht darauf aufmerksam, daß in einem vom Bundeswohnungsbauministerium angeforderten Gutachten das Ende des Jahres 1953 als äußer­ster Zeitpunkt einer entschädigungslosen Bau­sperre angegeben wird.

Die Stadt selbst hatte in dem Rechtsverfahren dargelegt, daß am Ende dieses Jahres in Stutt­gart nur noch über 30 ha Fläche Bausperren ver­hängt sein werden gegenüber 300 ha im Jahre 1952.

Bei der Grundsätzlichkeit des Bausperrenpro­zesses hat das Oberlandesgericht die Revision zugelassen, über die nun vor dem Bundes­gerichtshof in Karlsruhe verhandelt wird.

Aus Süd Württemberg

Alfred Gutbrod freigesprochen

Das Tübinger Schwurgericht hat gestern abend nach zweitägiger Verhandlung den Kaufmann Gutbrod, früherer Verlagsleiter des Stuttgarter NS-Kurier, von der Anklage der Freiheitsberau­bung mit Todesfolge freigesprochen.

Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, er habe im Dezember 1944 den Baron Arthur Edler von der Planitz, in dessen Schloß Unter­schwandorf, Kreis Nagold, er mit seiner Familie evakuiert war. bei dem SD denunziert. In der Urteilsbegründung wurde betont, daß man die Schilderung des Angeklagten, er habe den Baron von der Planitz nicht böswillig angezeigt, nicht widerlegen könne. Es müsse mit der Möglich­keit gerechnet werden, daß die Schilderung des Angeklagten wahr sei. Der Baron von der Pla­nitz sei wegen Abhörens von Auslandssendern verhaftet worden und nicht, wie die Anklage annehme, wegen einer Äußerung von Alfred Gutbrod, die dieser in der Abwehr einer An­schuldigung einem SD-Beamten gegenüber ge­tan habe. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Französischer Militärzug entgleist

Münsingen. Auf der Strecke Schelklin- gen Münsingen entgleiste am Montag­abend kurz nach 21 Uhr am Bahnübergang bei Schmiechen ein französischer Militärzug, wo­bei ein Soldat ums Leben kam und ein zweiter schwer verletzt wurde. Außerdem entstand er­heblicher Sachschaden. Die Strecke war bis in die späten Nachtstunden blockiert. Der Unfall ereignete sich, als ein mit Zement beladener Lastzug noch unmittelbar vor dem Zug den Bahnübergang überqueren wollte und dabei von der Lokomotive erfaßt wurde. Bei dem Zusam­menprall wurden die Lokomotive und die ersten Wagen des Zuges aus den Gleisen gehoben. Auch der Lastzug wurde schwer beschädigt.

Die Schuld an dem Unglück trifft den Last­zugfahrer, der den mit einem Warnkreuz ver­sehenen unbeschrankten Bahnübergang mit etwa 40 bis 50 km/std überquert und die Pfeif- und Glockensignale des herannahenden Zuges nicht beachtet hat.

Bei schlechter Sicht langsam fahren!

Sigmaringen. Ein 30 Jahre alter Viehhändler aus Lai z bei Sigmaringen wurde vom Schöffen­gericht wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässi­ger Körperverletzung anstelle einer verwirkten

Gefängnisstrafe von zwei Monaten zu einer Geld­strafe von 300 DM verurteilt. Der Führerschein wurde ihm auf die Dauer von neun Monaten ent­zogen. Der Verurteilte hatte am 1. Februar bei dichtem Schneetreiben ein Ehepaar mit seinem Personenwagen von hinten angefahren. Die Ehe­frau war auf der Stelle getötet, der Mann schwer verletzt worden. Die Verhandlung ergab, daß der Fahrer bei den erschwerten Sichtverhältnissen zu schnell gefahren war.

Neuer Freudenstädter Kurdirektor

Freudenstadt Nachdem der Gemeinderat vor kurzem den Beschluß gefaßt hatte, eine städtische Kurverwaltung zu errichten, wählte er Dr. Karl Weidenbach zum städtischen Kurdirektor. Dr, Weidenbach war bisher in der Presse tätig und arbeitete bereits in den letzten Jahren in Freudenstadt auf dem Gebiet des Fremdenver­kehrs,

Turnhallenneubau vor Fertigstellung

Nagold. Im letzten Herbst hat die Stadtver­waltung nach der Fertigstellung eines großen Volksschulneubaus den Bau einer neuen Turn­halle in Angriff genommen. Die Halle ist nicht nur für den Turnbetrieb der Schulen und Sport­vereine, sondern auch für die Durchführung größerer Veranstaltungen geeignet. Die Ein­weihung erfolgt am 5. Juli beim Gauturnfest des Schwarzwald-Nagold-Turngaus.

Baufälliges Haus eingestürzt

Rottweil. Ein seit längerer Zeit leerstehendes Bauernhaus in Dietingen, Kreis Rottweil, stürzte am Samstag unter großem Getöse zusam­men. Menschen kamen dabei nicht zu Schaden. Das eingestürzte Haus war das älteste Gebäude der Gemeinde. Es hätte in den nächsten Tagen abgebrochen werden sollen.

Treffen der ehemaligen 305. Infanteriedivision

Tuttlingen. Die Angehörigen der ehemaligen 305. Infanteriedivision, auch Bodensee-Division genannt, wollen sich am 2/3. Mai in Geislin­gen/Steige treffen. Der Suchdienst des Ro­ten Kreuzes wird während des Treffens versu­chen, die Schicksale- der zahlreichen Vermißten der Division zu klären. Anmeldungen beim Ar­beitsausschuß ehemaliger Angehöriger der 305. Infanteriedivision in Tuttlingen. Postfach 2.

^ TÜBINGEN u. HERRENBERG

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Aus Nordwürttemberg

Wieder Passage bei Breuninger

Stuttgart. Als das Breuninger-Hochhaus nach dem Krieg wieder aufgebaut wurde, verzichtete man zunächst auf die Passage, die vorher den besonderen Anziehungspunkt der Firma gebildet hatte. Nachdem aber Breuninger durch seinen Wiederaufbau in den letzten Jahren große neue Räume gewonnen hatte, ergab sich auch die Mög­lichkeit. die Passage wiederherzustellen. Am vergangenen Samstag zeigte sie sich den zahl­reichen Betrachtern der Auslagen erstmals in modernem Gewand. Die Schaufensterfläche des Hochhauses ist nun doppelt so groß wie bisher. Bis Mitte August soll übrigens der dritte Stock im Mittelbau fertig werden.

Vertriebenen-Verbände einigten sich

Stuttgart. Der Gesamtvorstand des Landesver­bandes der vertriebenen Deutschen und die Voll­versammlung des Verbandes der Landsmann­schaften sowie Vertreter anderer Vertriebenen- organisationen auf Landesebene haben am Mon­tag in Stuttgart erstmalig gemeinsam den vom Organisationsausschuß der beiden großen Ver­bände vorbereiteten Entwurf einer Vereinbarung für den Zusammenschluß zum Bund vertriebe­ner Deutscher (BVD) in Baden-Württemberg be­raten und sich grundsätzlich geeinigt. Die sechs­stündige Sitzung, die unter dem Vorsitz von Dr. Karl M o c k e r stand, verlief im Gegensatz zu der bisherigen Entwicklung in überraschender Einigkeit.

Die Versammlungsteilnehmer erklärten, daß Vertreter der Vertriebenenverbände eine Eini­gung über die Satzung des BVD erzielten und daß die Beitragsordnung in Kürze nach Beibrin­gung einiger noch notwendiger Unterlagen fest­gelegt werde. Wörtlich heißt, es in der Erklä­rung:Somit steht dem Zusammenschluß aller

organisierten Vertriebenen im BVD im Lande Baden-Württemberg nichts mehr im Wege. Die endgültige Klärung von Einzelfragen wurde im Sinne dieser grundsätzlichen Einigung dem Or­ganisationsausschuß übertragen.

Lediglich die Vertreter des Bezirksverbandes in Südbaden äußerten noch gewisse Einwände gegen die Gleichberechtigungsanerkennung der Landsmannschaften Die Stuttgarter Einigungs­beschlüsse werden voraussichtlich im Juni einer gemeinsamen Landesdelegiertenversammlung zur Ratifizierung unterbreitet, werden.

Totschlag im Flüchtlingslager

Ulm. In einem Ulmer Flüchtlingslager kam es, wie die Polizei am Montag mitteilte, am Sams­tagmorgen zwischen mehreren Personen zu tät­lichen Auseinandersetzungen, wobei einer der Beteiligten seinem Widersacher, einem 27 Jahre alten Mann, mit einer Flasche so heftig auf den Kopf schlug, daß er kurze Zeit später starb. Die Ermittlungen der Polizei sind noch im Gange.

Kurze Umschau

Mysteriöse Schüsse fielen kürzlich aus einem französischen Militärzug auf der Bahnstrecke MühlackerStuttgart. Ein Geschoß durchdrang ein Fenster und die Tür des Schrankenwärter­häuschens beim Bahnposten 4L Der Schranken­wärter, der hätte tot sein können, befand sieh zum Glück gerade nicht in dem kleinen Raum, sondern an den Schranken. Die Affäre wird noch untersucht.

Ein achtjähriger Junge wurde ln der Mann­heimer Innenstadt am Sonntag bewußtlos auf der Straße gefunden. Sein Körper zeigte Schürf­wunden. Im Krankenhaus konnte nur noch der Tod festgestellt werden Bis jetzt fehlt jeder Hin­weis auf die Todesursache.

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Der Käufer von heute will sich mit Recht vor seinem Einkauf erst

Schlachtviehmarkt Stuttgart

Dienstag, 28. April

Auftrieb: 573 Kühe, 229 Bullen, 72 Ochsen, 282 Färsen, 1448 Kälbei. 1740 Schweine, 2 Schafe. Preise: Ochsen a 8797, b 7484, Bullen a 82 Ms 92, b 7684. Kühe a 7283, b 6070, c 5060, d 4050, Färsen a 98110, b 8094 Kälber a 132140, b 113130, c 95108, d 7590, Schweine a 110113, bl, b2 und c 111114, d 108113. gl 95102, g2 bis 90. Schafe nicht notiert. M a rkt- v e r 1 a u f: Großvieh mäßig belebt kleiner Über­stand. Kälber mäßig belebt, geräumt. Schweine lebhaft, geräumt.

In der Jauchegrnbe ertrunken ist der 2öjäh- rige Junge eines Landwirts in Fürstenberg, Kreis Donaueschingen

In der Chirurgischen Klinik in Heidelberg sind am Sonntag drei Menschen ihren Verkehrs- unfallverletzungen erlegen

Wie wird das Wetter?

Aussichten bis Donnerstagabend: Am Mittwoch bei meist stärkerer Bewölkung noch unbestän­dig. Tagestemoeraturen nur noch 1015 Grad, lebhafte westliche Winde. Am Donnerstag all­mähliche Wetterberuhigung.

gründlich darüber orientieren, wie man sich kleidet und was man bei Zinser kauten kann. Unsere Schaufenster vermitteln ein wirk­lichkeitsnahes Bild dessen, was drinnen geboten wird.

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