SÜDWESTDEUTSCHE CHRONIK
Keine Entschädigung für die Ruinenbesitzer
Oberlandesgericht: Fünf, bis sechsjährige Bausperren sind keine Enteignung
Stuttgart. Das Oberlandesgericht Stuttgart das kürzlich als Berufungsinstanz die Klage der Interessengemeinschaft Stuttgarter Ruinenbesitzer gegen die Stadt Stuttgart zurückwies, hat nun seine Entscheidung ausführlich begründet. Die Interessengemeinschaft wollte in einem grundsätzlichen Prozeß die Frage klären, ob die Stadt Stuttgart die Ruinenbesitzer, die durch Bausperren einen Nutzungsschaden erlitten haben, entschädigen muß. Sie stellte sich auf den Standpunkt, daß es sich bei einer übermäßig langen Dauer von Bausperren nicht mehr um eine Einschränkung, sondern um eine Enteignung handle, für die nach Artikel 14 des Grundgesetzes eine Entschädigung zu leisten sei.
Die erste Instanz in dem Bausperren-Prozeß, das Landgericht Stuttgart, hatte die Forderung der Interessengemeinschaft als „dem Grunde nach gerechtfertigt“ anerkannt. In seinem Urteil hatte dieses Gericht erklärt, daß dem Grundstückseigentümer eine fünfjährige Bausperre zugemutet werden könne. Dann aber sei die Stadt zu einer Entschädigung verpflichtet.
Das Oberlandesgericht ist jedoch seiner Urteilsbegründung zufolge der Auffassung, daß fünf- bis sechsjährige Bausperren keine Enteignung im Sinn des Artikels 14 des Grundgesetzes darstellen. Die Kriegszerstörungen hätten außergewöhnliche Verhältnisse geschaffen, die eine stärkere gesetzliche Beschränkung des
Eigentums rechtfertigten. In Stuttgart müsse dazu die besondere Lage der Stadt berücksichtigt werden, die die Aufstellung neuer Bebauungspläne erschwere. Die Verhältnisse der in einen engen Talkessel eingebetteten Stadt Stuttgart seien nicht mit denen der Stadt Heilbronn zu vergleichen, die ihre Planung schon abgeschlossen habe. Unter diesen Umständen sei das gesetzlich zulässige Maß einer Eigentumsbeschränkung durch eine fünf- bis sechsjährige Bausperre nicht überschritten.
Die Frage jedoch, wann dieses gesetzlich zulässige Maß überschritten und die Bausperre von der Eigentumsbeschränkung zur Enteignung wird, läßt das Gericht offen. Es stellt lediglich fest, daß die Stadt ihre Planungen nicht unnötigerweise in die Länge ziehen dürfe, und macht darauf aufmerksam, daß in einem vom Bundeswohnungsbauministerium angeforderten Gutachten das Ende des Jahres 1953 als äußerster Zeitpunkt einer entschädigungslosen Bausperre angegeben wird.
Die Stadt selbst hatte in dem Rechtsverfahren dargelegt, daß am Ende dieses Jahres in Stuttgart nur noch über 30 ha Fläche Bausperren verhängt sein werden gegenüber 300 ha im Jahre 1952.
Bei der Grundsätzlichkeit des Bausperrenprozesses hat das Oberlandesgericht die Revision zugelassen, über die nun vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt wird.
Aus Süd Württemberg
Alfred Gutbrod freigesprochen
Das Tübinger Schwurgericht hat gestern abend nach zweitägiger Verhandlung den Kaufmann Gutbrod, früherer Verlagsleiter des Stuttgarter NS-Kurier, von der Anklage der Freiheitsberaubung mit Todesfolge freigesprochen.
Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, er habe im Dezember 1944 den Baron Arthur Edler von der Planitz, in dessen Schloß Unterschwandorf, Kreis Nagold, er mit seiner Familie evakuiert war. bei dem SD denunziert. In der Urteilsbegründung wurde betont, daß man die Schilderung des Angeklagten, er habe den Baron von der Planitz nicht böswillig angezeigt, nicht widerlegen könne. Es müsse mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß die Schilderung des Angeklagten wahr sei. Der Baron von der Planitz sei wegen Abhörens von Auslandssendern verhaftet worden und nicht, wie die Anklage annehme, wegen einer Äußerung von Alfred Gutbrod, die dieser in der Abwehr einer Anschuldigung einem SD-Beamten gegenüber getan habe. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Französischer Militärzug entgleist
Münsingen. Auf der Strecke Schelklin- gen — Münsingen entgleiste am Montagabend kurz nach 21 Uhr am Bahnübergang bei Schmiechen ein französischer Militärzug, wobei ein Soldat ums Leben kam und ein zweiter schwer verletzt wurde. Außerdem entstand erheblicher Sachschaden. Die Strecke war bis in die späten Nachtstunden blockiert. Der Unfall ereignete sich, als ein mit Zement beladener Lastzug noch unmittelbar vor dem Zug den Bahnübergang überqueren wollte und dabei von der Lokomotive erfaßt wurde. Bei dem Zusammenprall wurden die Lokomotive und die ersten Wagen des Zuges aus den Gleisen gehoben. Auch der Lastzug wurde schwer beschädigt.
Die Schuld an dem Unglück trifft den Lastzugfahrer, der den mit einem Warnkreuz versehenen unbeschrankten Bahnübergang mit etwa 40 bis 50 km/std überquert und die Pfeif- und Glockensignale des herannahenden Zuges nicht beachtet hat.
Bei schlechter Sicht langsam fahren!
Sigmaringen. Ein 30 Jahre alter Viehhändler aus Lai z bei Sigmaringen wurde vom Schöffengericht wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung anstelle einer verwirkten
Gefängnisstrafe von zwei Monaten zu einer Geldstrafe von 300 DM verurteilt. Der Führerschein wurde ihm auf die Dauer von neun Monaten entzogen. Der Verurteilte hatte am 1. Februar bei dichtem Schneetreiben ein Ehepaar mit seinem Personenwagen von hinten angefahren. Die Ehefrau war auf der Stelle getötet, der Mann schwer verletzt worden. Die Verhandlung ergab, daß der Fahrer bei den erschwerten Sichtverhältnissen zu schnell gefahren war.
Neuer Freudenstädter Kurdirektor
Freudenstadt Nachdem der Gemeinderat vor kurzem den Beschluß gefaßt hatte, eine städtische Kurverwaltung zu errichten, wählte er Dr. Karl Weidenbach zum städtischen Kurdirektor. Dr, Weidenbach war bisher in der Presse tätig und arbeitete bereits in den letzten Jahren in Freudenstadt auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs,
Turnhallenneubau vor Fertigstellung
Nagold. Im letzten Herbst hat die Stadtverwaltung nach der Fertigstellung eines großen Volksschulneubaus den Bau einer neuen Turnhalle in Angriff genommen. Die Halle ist nicht nur für den Turnbetrieb der Schulen und Sportvereine, sondern auch für die Durchführung größerer Veranstaltungen geeignet. Die Einweihung erfolgt am 5. Juli beim Gauturnfest des Schwarzwald-Nagold-Turngaus.
Baufälliges Haus eingestürzt
Rottweil. Ein seit längerer Zeit leerstehendes Bauernhaus in Dietingen, Kreis Rottweil, stürzte am Samstag unter großem Getöse zusammen. Menschen kamen dabei nicht zu Schaden. Das eingestürzte Haus war das älteste Gebäude der Gemeinde. Es hätte in den nächsten Tagen abgebrochen werden sollen.
Treffen der ehemaligen 305. Infanteriedivision
Tuttlingen. Die Angehörigen der ehemaligen 305. Infanteriedivision, auch Bodensee-Division genannt, wollen sich am 2/3. Mai in Geislingen/Steige treffen. Der Suchdienst des Roten Kreuzes wird während des Treffens versuchen, die Schicksale- der zahlreichen Vermißten der Division zu klären. Anmeldungen beim Arbeitsausschuß ehemaliger Angehöriger der 305. Infanteriedivision in Tuttlingen. Postfach 2.
^ TÜBINGEN u. HERRENBERG
IM
Mi
Aus Nordwürttemberg
Wieder Passage bei Breuninger
Stuttgart. Als das Breuninger-Hochhaus nach dem Krieg wieder aufgebaut wurde, verzichtete man zunächst auf die Passage, die vorher den besonderen Anziehungspunkt der Firma gebildet hatte. Nachdem aber Breuninger durch seinen Wiederaufbau in den letzten Jahren große neue Räume gewonnen hatte, ergab sich auch die Möglichkeit. die Passage wiederherzustellen. Am vergangenen Samstag zeigte sie sich den zahlreichen Betrachtern der Auslagen erstmals in modernem Gewand. Die Schaufensterfläche des Hochhauses ist nun doppelt so groß wie bisher. Bis Mitte August soll übrigens der dritte Stock im Mittelbau fertig werden.
Vertriebenen-Verbände einigten sich
Stuttgart. Der Gesamtvorstand des Landesverbandes der vertriebenen Deutschen und die Vollversammlung des Verbandes der Landsmannschaften sowie Vertreter anderer Vertriebenen- organisationen auf Landesebene haben am Montag in Stuttgart erstmalig gemeinsam den vom Organisationsausschuß der beiden großen Verbände vorbereiteten Entwurf einer Vereinbarung für den Zusammenschluß zum Bund vertriebener Deutscher (BVD) in Baden-Württemberg beraten und sich grundsätzlich geeinigt. Die sechsstündige Sitzung, die unter dem Vorsitz von Dr. Karl M o c k e r stand, verlief im Gegensatz zu der bisherigen Entwicklung in überraschender Einigkeit.
Die Versammlungsteilnehmer erklärten, daß Vertreter der Vertriebenenverbände eine Einigung über die Satzung des BVD erzielten und daß die Beitragsordnung in Kürze nach Beibringung einiger noch notwendiger Unterlagen festgelegt werde. Wörtlich heißt, es in der Erklärung: „Somit steht dem Zusammenschluß aller
organisierten Vertriebenen im BVD im Lande Baden-Württemberg nichts mehr im Wege.“ Die endgültige Klärung von Einzelfragen wurde im Sinne dieser grundsätzlichen Einigung dem Organisationsausschuß übertragen.
Lediglich die Vertreter des Bezirksverbandes in Südbaden äußerten noch gewisse Einwände gegen die Gleichberechtigungsanerkennung der Landsmannschaften Die Stuttgarter Einigungsbeschlüsse werden voraussichtlich im Juni einer gemeinsamen Landesdelegiertenversammlung zur Ratifizierung unterbreitet, werden.
Totschlag im Flüchtlingslager
Ulm. In einem Ulmer Flüchtlingslager kam es, wie die Polizei am Montag mitteilte, am Samstagmorgen zwischen mehreren Personen zu tätlichen Auseinandersetzungen, wobei einer der Beteiligten seinem Widersacher, einem 27 Jahre alten Mann, mit einer Flasche so heftig auf den Kopf schlug, daß er kurze Zeit später starb. Die Ermittlungen der Polizei sind noch im Gange.
Kurze Umschau
Mysteriöse Schüsse fielen kürzlich aus einem französischen Militärzug auf der Bahnstrecke Mühlacker—Stuttgart. Ein Geschoß durchdrang ein Fenster und die Tür des Schrankenwärterhäuschens beim Bahnposten 4L Der Schrankenwärter, der hätte tot sein können, befand sieh zum Glück gerade nicht in dem kleinen Raum, sondern an den Schranken. Die Affäre wird noch untersucht.
Ein achtjähriger Junge wurde ln der Mannheimer Innenstadt am Sonntag bewußtlos auf der Straße gefunden. Sein Körper zeigte Schürfwunden. Im Krankenhaus konnte nur noch der Tod festgestellt werden Bis jetzt fehlt jeder Hinweis auf die Todesursache.
Seinem Jkden Jtetmde ...
Wer von der Anschaffung neuer Frühjahrs-Kleidung spricht, denkt anZinser und seine Groljstadt-Auswahl. - Man nimmt auch einen langen Anfahrtsweg gerne in Kauf, wenn man weify, dafj sich die autgewandte Mühe bezahl rracht. Die vielen tausend treuen Zinser-Kunden bringen bei Ihrem Einkauf in Tübingen und Herrenberg immer neue Freunde mit. Sie wissen aus Überzeugung: Zinser kann man seinem besten Freunde empfehlen.
Ich heifje Jade und bin ein einreihiger, wetterfester Popelinemantel aus Echt-Nino-Flex. Man kann mich mit u. ohne Gürtel tragen und ich werde sfets be geisterte Freunde finden
Ich bin ein reinwollenes Ottomane- Kostüm aus dem Hause Zinser. Durch meine gute Qualität u. erst- klassigeVerarbeitungbin ich im Tragen sehr dankbar. Ich koste nur
HERRENBERG
WiPW
Der Käufer von heute will sich mit Recht vor seinem Einkauf erst
Schlachtviehmarkt Stuttgart
Dienstag, 28. April
Auftrieb: 573 Kühe, 229 Bullen, 72 Ochsen, 282 Färsen, 1448 Kälbei. 1740 Schweine, 2 Schafe. Preise: Ochsen a 87—97, b 74—84, Bullen a 82 Ms 92, b 76—84. Kühe a 72—83, b 60—70, c 50—60, d 40—50, Färsen a 98—110, b 80—94 Kälber a 132—140, b 113—130, c 95—108, d 75—90, Schweine a 110—113, bl, b2 und c 111—114, d 108—113. gl 95—102, g2 bis 90. Schafe nicht notiert. — M a rkt- v e r 1 a u f: Großvieh mäßig belebt kleiner Überstand. Kälber mäßig belebt, geräumt. Schweine lebhaft, geräumt.
In der Jauchegrnbe ertrunken ist der 2‘öjäh- rige Junge eines Landwirts in Fürstenberg, Kreis Donaueschingen
In der Chirurgischen Klinik in Heidelberg sind am Sonntag drei Menschen ihren Verkehrs- unfallverletzungen erlegen
Wie wird das Wetter?
Aussichten bis Donnerstagabend: Am Mittwoch bei meist stärkerer Bewölkung noch unbeständig. Tagestemoeraturen nur noch 10—15 Grad, lebhafte westliche Winde. Am Donnerstag allmähliche Wetterberuhigung.
gründlich darüber orientieren, wie man sich kleidet und was man bei Zinser kauten kann. Unsere Schaufenster vermitteln ein wirklichkeitsnahes Bild dessen, was drinnen geboten wird.
TÜBINGEN