AUS DEM OBEREN NAGOLDTAL

Das neue Gesangbuch

DasVerlagskontor des Evang. Gesangs­buchs gibt bekannt, daß die 1. Auflage des neuen Gesangbuchs erst in einem Jahre etwa fertiggestellt sein wird. Die Konfirmanden müssen sich also 1953 noch mit den seitheri­gen Gesangbüchern behelfen. Es ist jedoch ge­plant, künstlerisch ausgestattete Gutscheine herausbringen, die man käuflich erwerben und dem Konfirmanden schenken kann. Für die Besitzer solcher Gutscheine werden die Gesangbücher der 1. Auflage zurückgelegt. Näheres wird noch bekanntgegeben.

Eine ernste Mahnung für alle Kraftfahrer

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t naerolder -

Sprechtag der Ruhestandsbeamten Der Ruhestandsbeamtenverein für den Be­zirk Nagold hält am Dienstag, den 13. Januar, ab 15 Uhr im Gasthof zurEisenbahn seinen monatlichen Sprechtag ab.

Heute Versammlung der Heimatvertriebenen Die Heimatvertriebenen von Nagold werden nochmals daran erinnert, daß heute um 20 Uhr ln derRose die angekündigte Monatsver- «ammlung mit Neuwahlen stattfindet.

Friedrich von Bodelschwingh Im evangelischen Vereinshaus ist heute abend um 20 Uhr ein Lichtbildervortrag über Friedrich von Bodelschwingh (Bethel) und ein Werk. Jedermann ist dazu herzlich einge­laden.

Die Fünfer nehmen Abschied Die Klasse V der Lehreroberschule Nagold erledigt heute und morgen den mündlichen Teil ihres Abschlußexamens. Dann gilt es, von Nagold Abschied zu nehmen; wahrscheinlich geht es zunächst ins Praktikum. Ein Teil der Fünfer bleibt allerdings noch in Nagold, um auch die Reifeprüfung abzulegen. Allen Examinanden wünschen wir Hals- und Bein­bruch!

Heute Frauenchor der LOS Der Frauenchor der Lehreroberschule kommt heute abend um 20 Uhr wieder zur Probe zu­sammen.

Eine Zechprellerin

Hier wurde ein Mädchen aus A. in Haft ge­nommen, das in einer Gastwirtschaft eine größere Zeche machte, aber kein Geld zur Bezahlung hatte. Der Fall ist deshalb besonders interessant, weil die Zechprellerin selbst als Bedienung tätig ist. Sie hat freilich noch mehr auf dem Kerbholz und ist auch schon vor­bestraft.

Nagold. In der letzten Strafsitzung des Amtsgericht Nagold erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, daß im Landgerichts- bezirk Tübingen, zu dem auch wir gehören, alle Verkehrsteilnehmer, deren Blutunter­suchung über l,5°/oo Alkohol im Blut auf­weist, grundsätzlich nur noch mit Freiheits­strafen zu rechnen hätten. Die Verkehrsdelikte nehmen in erschreckendem Ausmaß zu, sodaß die Verkehrssicherheit nicht mehr gewähr­leistet ist. Da die Disziplin im Straßenverkehr mit Geldstrafen nicht mehr aufrechtzuerhal­ten ist, muß nun mit aller Strenge durchge­griffen werden. In Zukunft werden sogar die­jenigen Kraftfahrer, bei denen lediglich anläß­lich einer Kontrolle der Papiere und des Fahr­zeugs der Verdacht auf Alkoholgenuß (ab l,5°/oo Blutalkohol) durch eine Untersuchung bestätigt wird, mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen haben. Wer also nicht mindestens 14 Tage Gefängnis riskieren will, tut gut daran, als Kraftfahrer überhaupt jeden Alko­hol zu meiden. Die weitverbreitete Meinung, es komme nur darauf an, daß man nicht mehr Alkohol zu sich nehme, als manvertragen könne, ist bestimmt ein Fehlschluß. Der Alkoholgenuß beeinflußt das menschliche Re­aktionsvermögen ungünstig und bedeutet des­halb für den motorisierten Verkehrsteilneh­mer stets eine große Gefahr. Zudem ist der Auto- und Motorradfahrer nicht nur für sein

eigenes Leben verantwortlich, sondern er hat in erster Linie auf die Sicherheit der andern Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.

Der Fall, der Anlaß zu dieser ernsten Mah­nung gab, hat sidi im letzten Sommer auf der Bundesstraße 28 zwischen Nagold und Rohr­dorf abgespielt, in der Nähe des sogenannten Hosenbändels. Auf der frisch mit Split ein­geworfenen Straße hatte ein von Rohrdorf kommendes Motorrad mit einem entgegen­kommenden PKW nachts gegen 11 Uhr einen Zusammenstoß. Das Motorrad wurde ziemlich beschädigt, der Fahrer so schwer verletzt, daß er jetzt noch nicht zur Gerichtsverhandlung erscheinen konnte. Beide Fahrer haben, wie sie angaben, fast nichts getrunken; beim Mo­torradfahrer wurden 1,16 °/oo, beim PKW- Fahrer 1,85 »/w Blutalkohol festgestellt. Wie konnte es auf der geraden Strecke, auf einer unserer besten und so breiten Straße zu die­sem Zusammenstoß kommen? Eine Behin­derung durch andere Fahrzeuge lag nicht vor, beide wollen auchganz rechts auf ihrer Fahrbahn gefahren sein. Das Rätsel ist nicht zu lösen. Das Gericht sprach beide schuldig und wies auf den Alkoholeinfluß hin. Jeder der Angeklagten wurde zu 3 Wochen Gefäng­nis verurteilt. Es ist nur zu hoffen, daß diese Strafe allen motorisierten Verkehrsteilneh­mern zur Warnung dient.

Warum so wenigperfekte" Hausgehilfinnen?

Wer ist zur Aufnahme eines Haushalts lehrlings bereit?

Jeder Vogel hat seinen Wert Infolge des Schneefalls sind unsere Vögel Jetzt auf unsere Güte und unser Erbarmen an­gewiesen. Wenn wir den vielen kleinen Sän­gern unsere Gaben reichen und sie so über den Winter bringen, werden sie uns nicht nur mit ihrem Gesang im Sommer erfreuen, son­dern sind uns ganz wesentliche Helfer in der Schädlingsbekämpfung. Sogar ein verrufener Spatz vertilgt im Lauf eines Sommers eine solche Unmenge von Insekten und Insekten- eiem, daß sich in diesem Fall Schaden und Nutzen bestimmt das Gleichgewicht halten. Wenn wir mit der Erhaltung und Vermehrung der Vogelwelt die biologische Vorbedingung der Schädlingsbekämpfung schaffen, ersparen wir uns teuere chemische Mittel zur Vermei­dung von Katastrophen im Obst-, Beeren- und Gemüsebau Nicht zuletzt aber muß der unsinnigen Schieß- und Mordlust Jugendlicher Einhalt geboten wferden, die mit ihren Luft­gewehren durch die Landschaft streichen und alles aufs Korn nehmen, was ihnen vor den Lauf kommt; dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Spatzen, Finken oder Meisen han-

Zu Ostern kommen wieder zahlreiche Mäd­chen aus der Schule, von denen auch ein Teil Haushaltsstellen sucht. Von diesen würden sich sicher einige für eine Haushaltslehre be- reitflnden, wenn geeignete Lehrstellen zur Verfügung stünden. Jeder Berufstand hat die Pflicht seinen Nachwuchs heranzubilden. Warum ist der Hausfrauenstand dieser Auf­gabe so wenig bewußt? Wo sollen dieperfek­ten Hausgehilfinnen herkommen, wenn sie keine Gelegenheit haben,perfekt zu wer­den? Sicher macht es Mühe, ein so junges Mädchen auszubilden, aber es ist auch eine schöne, befriedigende Aufgabe.

Hausfrauen, die zur Aufnahme eines Haus­haltslehrlings bereit sind, werden gebeten, sich auf dem Arbeitsamt zu melden. Im ein­zelnen gelten nachstehende Richtlinien.

Lehrfrau kann jede tüchtige Hausfrau wer­den, die den Lehrling gut anleitet und mütter­lich erzieht. Sie muß die Gewähr dafür bieten, daß dem Lehrling in zwei Jahren die in der Prüfung verlangten Kenntnisse vermittelt werden. Die praktische Ausbildung umfaßt folgende Gebiete:

1. Kochen und einfaches Backen (einschließ­lich Servieren). Anrichten, Einmachen von Früchten und Gemüse und Zubereitung von besonderen Gerichten.

2. Hausarbeit; Behandeln der verschiedenen Fußböden, der Möbel, der Betten und Tep­piche, der Geräte aus Metall, Glas und Por­zellan, Reinigung und Pflege der Kleider und Wäsche.

3. Waschen und Bügeln, einschließlich Fein­wäsche, Kleider, Blusen und Gardinen.

4. Ausbessem von Wäsche und Bekleidungs­stücken, einfaches Maschinennähen.

5. Einfache hauswirtschaftliche Rechnungs-

delt. Hier pochen wir an das Verantwortungs­gefühl der Eltern und Erziehungsberechtigten, den Kindern die Handhabung von Luftge­wehren zu untersagen, zumal sie durch das Gesetz insofern eine Unterstützung erfahren, als Jugendlichen unter 18 Jahren weder Schießgewehr noch Munition übereignet wer­den darf.

Aus dem Nagolder Gerichtssaal

Er ließ die Katze aus dem Sack Das war ein nicht alltäglicher Fall, bei dem es im Gerichtssaal viel zu schmunzeln gab! Der junge Angeklagte hat noch nicht lange seine Handwerkslehre beendet und stand nun wegen Diebstahl vor dem Richter. Er hat es während seiner 3 Lehrjahre nicht gerade leicht gehabt, denn die Frau Meisterin hielt es mit dem Grundsatz, daß schmale Kost und ab und zu ein Nasenstüber für so einen Stift das beste Erziehungsmittel seien. Daß sich dabei auch im dickfelligsten Jungengemüt eine tüchtige Portion Haß aufspeichert, ist leicht verständ­lich. Als die Lehre glücklich überstanden war, packte der Junggeselle sein Ränzchen und fuhr mit dem Rad nach Hause. Er hatte aber, um der Meisterin einen Possen zu spielen, auch ihre Katze in einem Sack mitgenommen und ließ diese im nächsten Ort laufen. Als der Katzendiebstahl ruchbar wurde, entschul­digte er sich bei seinem früheren Meister (nicht bei der Meisterin!) und bot Ersatz an. Das wurde dankend abgelehnt. Doch die An­zeige der Meisterin beschäftigte schon das Ge­richt. Allerdings konnte dieses den Tatbe­stand eines Diebstahls oder etwa eines groben Unfugs nicht feststellen. Aber es gibt auch noch ein Tierschutzgesetz! In dessen § 9 ver­fing sich der Angeklagte schließlich, weil er die Katze aus dem Sack gelassen bzw. aus­gesetzt hatte. Eine kleine Geldstrafe soll ihn nun daran erinnern, daß man seinen Haß gegen d> Meisterin nicht an ihrer Katze aus- lassen soll.

Spenden für die Blinden Ein Vertreter der Organisation freischaffen­der blinder Künstler hatte den Auftrag, in Altensteig durch Besuch von Haus zu Haus Karten für ein Blindenkonzert abzusetzen. Es war ihm vertraglich ausdrücklich verboten, auch Spenden für die Blindenorganisation ent­gegenzunehmen. Da der Kartenverkauf sich nicht gut anließ, erbat er in einigen Häusern trotz allem auch eine Spende, die er zweifel­los in seine Privatkasse vereinnahmte. Also ein glatter Betrug. Er redete sich jetzt damit hinaus, er habe für die Spende wenigstens ein Programm oder sogar eine verbilligte

Karte abgegeben. Die 8 Zeugen konnten aber nur bestätigen, daß sie ein Programm be­kamen; von der verbilligten Karte wußten sie nichts. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen fortgesetzten Betrugs unter Zubilligung mildernder Umstände zu einer Geldstrafe. Die Leichtgläubigkeit und Gutmütigkeit vieler Menschen wird immer wieder ausgenützt; wer weiß, wie lange und wie oft der Angeklagte schon Spenden sammelte. Den denkenden Leser wird interessieren, wie der Schwindel überhaupt aufkam, denn normalerweise macht sich niemand darüber Gedanken oder geht gar zur Polizei. Nun das Verdienst hat in diesem Fall die Polizei selbst, die nicht auf eine An­zeige wartete, sondern vermutete, daß hier etwas faul sein könne.

Mit nachtwandlerischer Sicherheit Der Angeklagten, die aus der Unter­suchungshaft vorgeführt wurde, sieht man ihre 45 Jahre (und eine schon 17jährige Toch­ter) nicht an; sie macht einen tadellosen Ein­druck, sodaß man das Vorstrafenregister, das hohe Freiheitsstrafen aufweist, nicht recht ver­stehen kann. Und nun steht Diebstahl im Rückfall zur Debatte. Auf der Arbeitsuche kam sie in einen Betrieb, suchte aber nicht das Personalbüro auf, sondern ging zuerst in die Belegschaftsküche, zog dort in einem Schrank eine Schublade heraus und entwen­dete einen Geldbeutel mit nicht ganz 20 Mark. Man muß sich das einmal vorstellen: Welcher Mensch unter Tausenden riskiert so etwas in einem wildfremden Betrieb, den er zum ersten Mal betritt? Und welcher Menschen unter Tausenden findet mit solch nachtwandlerischer Sicherheit auf den ersten Anhieb einen Geld­beutel mit Inhalt? Man könnte tatsächlich Fa­talist werden, wenn man einen derartigen Fall mitanhört, und glauben, daß der Mensch willenlos den in ihm schlummernden guten oder bösen Kräften ausgeliefert ist. De Ange­klagte bestritt ihre Schuld nicht, vergoß einige Tränen und bat um mildernde Umstände. Das Gericht war milde und begnügte sich fiir den Gelegenheitsdiebstahl mit der Mindeststrafe von 3 Monaten Gefängnis.

führung: Einkäufe, Beurteilung der Waren und Preise, Abrechnung.

6. Gesundheitspflege einschließlich Kinder­pflege. Grundbegriffe der Kinderpflege und der Beschäftigung mit Kindern.

7. Wirtschaftliche Arbeitsweise im Haus­halt (Rationalisierung).

Bei den Lehrlingen handelt es sich meist um schulentlassene 1415jährige Mädchen. Die Arbeit muß diesem Alter entsprechen, der Lehrling darf nicht überanstrengt werden. Da­her darf der Haushalt nicht zu groß sein, es sei denn, daß eine weitere Hilfskraft vorhan­den ist.

Die praktische Ausbildung wird durch den Besuch der Berufsschule ergänzt. Die An­erkennung der Haushalte erfolgt durch das Arbeitsamt, Abteilung Berufsberatung, und durch die Leiterin der Hauswirtschaftlichen Berufsschule.

Blick in die Gemeinden

Wir gratulieren

Rohrdorf. Heute kann Herr Fritz Bäuerle, Schreinermeister, seinen 77. Geburtstag feiern. Herzliche Glückwünsche.

Simmersfeld. Frau Magdalene Rothfuß geb. Frey vollendete heute das 78. Lebensjahr. Wir senden herzliche Glück- und Segenswünsche.

Wildberg. Im Altersheim wird heute Frau Elise Bach 83 Jahre alt. Herzlichen Glück­wunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr.

Rotfelden. Frau Maria Bühler geb. Mönch kann heute ihren 72. Geburtstag feiern. Herz­liche Glückwünsche.

Zur letzten Ruhe

Oberschwandorf. Gestern wurde der älteste Einwohner unseres Orts, Landwirt und Fuhr­mann Christian Krauß, der im Alter von 84 Jahren gestorben ist, unter großer Anteil­nahme der Bevölkerung zur lelzten Ruhe ge­leitet. Er hat in seinem Leben viel gearbeitet und war in weiten Kreisen bekannt. Leider durfte er die Feier der Goldenen Hochzeit (im Herbst 1953) nicht mehr erleben.

Ein schlimmer Sturz

Walddorf. Durch einen unglücklichen Sturz von der Treppe wurde unser Mitbürger Adam Bauer so schwer verletzt, daß er ins Kran­kenhaus Nagold verbracht werden mußte. Wir wünschen dem Verunglückten, der im Novem­ber 79 Jahre alt geworden ist, recht gute Bes­serung und baldige Genesung.

Aus den Nachbarkreisen

Eingewissenhafter Dieb

Oberjettingen. Ein junger Mann, der an­scheinend dringend Geld brauchte, betrat mit einem Nachschlüssel eine fremde Wohnung und entwendete dort einen Fünfzigmarkschein. Da er eigentlich nur 10 Mark benötigte, ließ er den Geldschein in einer Wirtschaft wech­seln und legte 40 Mark wieder an den Tatort zurück. Ein rechtgewissenhafter Dieb!

Grabschänder am Werk

Schon mehrfach trieben im Kreis Horb Grabschänder ihr verwerfliches Handwerk. In der Silvesternacht wurde auf dem Friedhof in Göttelfingen (Kreis Horb) ein Grabhügel zer­stört und ein Holzkreuz entfernt. Teile des Kreuzes wurden später in einer Gastwirtschaft gefunden. Die Übeltäter, die aus Eutigen stammen, konnten ermittelt werden.

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XVv soll man Schlittenfahren?

Von der Polizei ist die Hohenbergstraße als einzige Straße im Bereich Altensteigs zum Schlittenfahren freigegeben. Da sie aber wie jede andere Straße gestreut wird, ist ans Schlittenfahren nicht zu denken. Es würde sich empfehlen, wenn man beim Streuen mehr der Hauptverkehrsstraße und anderen ge­fährdeten Stellen unserer Stadt als der ein­zigen Schlittenbahn Aufmerksamkeit schenkte.

Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb Altensteigs

Nach den neuen Bestimmungen dürfen Fahrzeuge jeder Art so schnell fahren, wie sie können, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Es gibt also von oben herunter keine Geschwindigkeitsbegrenzungen mehr, weder auf freier Strecke, noch innerhalb ge­schlossener Ortschaften. Es bleibt den Orts­polizeibehörden Vorbehalten, Geschwindig­keitsbegrenzungen innerhalb ihres Ortes zu beantragen. Die Ortspolizeibehörde Alten­steig hat nunmehr auf Anregung des Frem­denverkehrsvereins beantragt, die Höchstge­schwindigkeit auf der durch Altensteig füh­renden Fernverkehrsstraße Nr. 28 zwischen dem Postamt und der Kreuzung oberhalb des Stadtgartens auf <30 Stundenkilometer zu be­grenzen.

Wappen im Dienst der Werbung Seit einiger Zeit gibt es in verschiedenen Einzelhandelsgeschäften Wappengutscheine als Werbemittel. Statt dieser Gutscheine werden nun Wappensammelmarken ausgegeben, die vom Wappenarchiv Dochtermann (Stuttgart) zunächst für über 500 Gemeinden in Baden' Württemberg angefertigt wurden. Für die Einkaufsumme von 2 DM erhält man ein mehr­farbiges Ortswappen, das in ein hübsches Album (Preis 3 DM) eingeklebt werden kann. Das Album, das auch für die andern deutschen Einzelstaaten erscheinen wird, ist ein lehr­reiches Nachschlagewerk für jung und alt. Das Alleinvertriebrecht für den Lebensmittel­einzelhandel in Altensteig und Umgebung be­sitzt die Firma Fr. F1 a i g, Inh. Carl Flaig, Altensteig.

Fahrplanänderung auf der Linie AltensteigPfalzgrafenweilerFreudenstadt Es hat sich als notwendig erwiesen, der Fahrt 1 der Kraftpostlinie AltensteigPfalz­grafenweiler Dornstetten Freudenstadt einen Wagen nach Domstetten beizugeben. Vom Montag, den 12. Januar, an fährt des­halb der Hauptwagen (Altensteig ab 6.40 Uhr und Pfalzgrafenweiler ab 7.05 Uhr) unmittel­bar nach Freudenstadt durch, wo er 7.44 Uhr ankommt. Der Beiwagen läuft nur bis Dorn­stetten und kehrt von dort wieder nach Alten­steig zurück. Er hat dabei folgende Fahr­zeiten: Domstetten ab 7.32, Hallwangen (Grüner Baum) 7.41, Herzogsweiler 7.48, Durrweiler 7.52, Pfalzgrafenweiler 7.56, Spie 1 - berg 8.06 und Altensteig an 8.16. In Altensteig bestehen unmittelbare Anschlüsse nach Na­gold und Stuttgart.

Die Skipiraten

So sehr sich die Skiläufer über den dies­jährigen, vielversprechenden Winter freuen, so skeptisch sind die Männer der Bergwacht. Nehmen doch die Ski-Unfälle seit Kriegsende von Jahr zu Jahr in einem erschreckenden Maße zu. So mußte allein die bayerische Berg­wacht zwischen Weihnachten 1951 und Ostern 1952 neben mehr als 2000 Ersten Hilfeleistun­gen 1160 Schwerverletzte abtransportieren. Fast die Hälfte dieser winterlichenVerkehrs­unfälle wurde durch die sogenannten Pistenraser verursacht, von denen gut 90 °/o sogar dieFahrerflucht ergriffen.

Sicher ist es jedem Skifahrer schon passiert, daß er, geruhsam mit seinen Brettern berg- aufsteigend, plötzlich von dem lauten Ruf Bahn frei! auf geschreckt wurde. Und dann raste auch schon ein solcher Sturzkampf­bomber auf Skiern haargenau auf uns zu, so­daß man nur noch entsetzt aus der Spur springen konnte. Oft geht es aber nicht so gut ab. Mindestens zehnmal am Tag kommt es während des Winters vor, daß Pistenraser und Skirowdies zur Ursache eines Zusammenstoßes werden, der leider oft für die Opfer die un­angenehmsten Folgen hat. Man ist heute in den Bergen nirgends mehr sicher vor dieser Gefahr Im dichtesten Verkehrsgetümmel po­chen diese Herren auf ihrVorfahrtsrecht; wehe, wer sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringt! So ist heute auch der Skisport zu einem Verkehrsproblem erster Ordnung geworden; es fehlt nur noch derSki-Schuoo, der solche Sünder zur Verantwortung zieht.

VEREINSANZEIGER

Kammerorchester Altensteig: Heute 20 Uhr im Schulhaus Streicher und Holzbläser. Liederkranz Altensteig: Montag 20 Uhr kurze Besprechung für den Frauen-Chor. Don­nerstag keine Singstunde.

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NOCHEINMAL am Montag und Dienitag

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