AUS DEM OBEREN NAGOLDTAL
Das neue Gesangbuch
Das „Verlagskontor des Evang. Gesangsbuchs“ gibt bekannt, daß die 1. Auflage des neuen Gesangbuchs erst in einem Jahre etwa fertiggestellt sein wird. Die Konfirmanden müssen sich also 1953 noch mit den seitherigen Gesangbüchern behelfen. Es ist jedoch geplant, künstlerisch ausgestattete Gutscheine herausbringen, die man käuflich erwerben und dem Konfirmanden schenken kann. Für die Besitzer solcher Gutscheine werden die Gesangbücher der 1. Auflage zurückgelegt. Näheres wird noch bekanntgegeben.
Eine ernste Mahnung für alle Kraftfahrer
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t naerolder -
Sprechtag der Ruhestandsbeamten Der Ruhestandsbeamtenverein für den Bezirk Nagold hält am Dienstag, den 13. Januar, ab 15 Uhr im Gasthof zur „Eisenbahn“ seinen monatlichen Sprechtag ab.
Heute Versammlung der Heimatvertriebenen Die Heimatvertriebenen von Nagold werden nochmals daran erinnert, daß heute um 20 Uhr ln der „Rose“ die angekündigte Monatsver- «ammlung mit Neuwahlen stattfindet.
Friedrich von Bodelschwingh Im evangelischen Vereinshaus ist heute abend um 20 Uhr ein Lichtbildervortrag über Friedrich von Bodelschwingh (Bethel) und •ein Werk. Jedermann ist dazu herzlich eingeladen.
Die Fünfer nehmen Abschied Die Klasse V der Lehreroberschule Nagold erledigt heute ‘ und morgen den mündlichen Teil ihres Abschlußexamens. Dann gilt es, von Nagold Abschied zu nehmen; wahrscheinlich geht es zunächst ins Praktikum. Ein Teil der Fünfer bleibt allerdings noch in Nagold, um auch die Reifeprüfung abzulegen. Allen Examinanden wünschen wir Hals- und Beinbruch!
Heute Frauenchor der LOS Der Frauenchor der Lehreroberschule kommt heute abend um 20 Uhr wieder zur Probe zusammen.
Eine Zechprellerin
Hier wurde ein Mädchen aus A. in Haft genommen, das in einer Gastwirtschaft eine größere Zeche machte, aber kein Geld zur Bezahlung hatte. Der Fall ist deshalb besonders interessant, weil die Zechprellerin selbst als Bedienung tätig ist. Sie hat freilich noch mehr auf dem Kerbholz und ist auch schon vorbestraft.
Nagold. In der letzten Strafsitzung des Amtsgericht Nagold erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, daß im Landgerichts- bezirk Tübingen, zu dem auch wir gehören, alle Verkehrsteilnehmer, deren Blutuntersuchung über l,5°/oo Alkohol im Blut aufweist, grundsätzlich nur noch mit Freiheitsstrafen zu rechnen hätten. Die Verkehrsdelikte nehmen in erschreckendem Ausmaß zu, sodaß die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Da die Disziplin im Straßenverkehr mit Geldstrafen nicht mehr aufrechtzuerhalten ist, muß nun mit aller Strenge durchgegriffen werden. In Zukunft werden sogar diejenigen Kraftfahrer, bei denen lediglich anläßlich einer Kontrolle der Papiere und des Fahrzeugs der Verdacht auf Alkoholgenuß (ab l,5°/oo Blutalkohol) durch eine Untersuchung bestätigt wird, mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen haben. Wer also nicht mindestens 14 Tage Gefängnis riskieren will, tut gut daran, als Kraftfahrer überhaupt jeden Alkohol zu meiden. Die weitverbreitete Meinung, es komme nur darauf an, daß man nicht mehr Alkohol zu sich nehme, als man „vertragen“ könne, ist bestimmt ein Fehlschluß. Der Alkoholgenuß beeinflußt das menschliche Reaktionsvermögen ungünstig und bedeutet deshalb für den motorisierten Verkehrsteilnehmer stets eine große Gefahr. Zudem ist der Auto- und Motorradfahrer nicht nur für sein
eigenes Leben verantwortlich, sondern er hat in erster Linie auf die Sicherheit der andern Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.
Der Fall, der Anlaß zu dieser ernsten Mahnung gab, hat sidi im letzten Sommer auf der Bundesstraße 28 zwischen Nagold und Rohrdorf abgespielt, in der Nähe des sogenannten „Hosenbändels“. Auf der frisch mit Split eingeworfenen Straße hatte ein von Rohrdorf kommendes Motorrad mit einem entgegenkommenden PKW nachts gegen 11 Uhr einen Zusammenstoß. Das Motorrad wurde ziemlich beschädigt, der Fahrer so schwer verletzt, daß er jetzt noch nicht zur Gerichtsverhandlung erscheinen konnte. Beide Fahrer haben, wie sie angaben, fast nichts getrunken; beim Motorradfahrer wurden 1,16 °/oo, beim PKW- Fahrer 1,85 »/w Blutalkohol festgestellt. Wie konnte es auf der geraden Strecke, auf einer unserer besten und so breiten Straße zu diesem Zusammenstoß kommen? Eine Behinderung durch andere Fahrzeuge lag nicht vor, beide wollen auch „ganz rechts“ auf ihrer Fahrbahn gefahren sein. Das Rätsel ist nicht zu lösen. Das Gericht sprach beide schuldig und wies auf den Alkoholeinfluß hin. Jeder der Angeklagten wurde zu 3 Wochen Gefängnis verurteilt. Es ist nur zu hoffen, daß diese Strafe allen motorisierten Verkehrsteilnehmern zur Warnung dient.
Warum so wenig „perfekte" Hausgehilfinnen?
Wer ist zur Aufnahme eines Haushalts lehrlings bereit?
Jeder Vogel hat seinen Wert Infolge des Schneefalls sind unsere Vögel Jetzt auf unsere Güte und unser Erbarmen angewiesen. Wenn wir den vielen kleinen Sängern unsere Gaben reichen und sie so über den Winter bringen, werden sie uns nicht nur mit ihrem Gesang im Sommer erfreuen, sondern sind uns ganz wesentliche Helfer in der Schädlingsbekämpfung. Sogar ein verrufener Spatz vertilgt im Lauf eines Sommers eine solche Unmenge von Insekten und Insekten- eiem, daß sich in diesem Fall Schaden und Nutzen bestimmt das Gleichgewicht halten. Wenn wir mit der Erhaltung und Vermehrung der Vogelwelt die biologische Vorbedingung der Schädlingsbekämpfung schaffen, ersparen wir uns teuere chemische Mittel zur Vermeidung von Katastrophen im Obst-, Beeren- und Gemüsebau Nicht zuletzt aber muß der unsinnigen Schieß- und Mordlust Jugendlicher Einhalt geboten wferden, die mit ihren Luftgewehren durch die Landschaft streichen und alles aufs Korn nehmen, was ihnen vor den Lauf kommt; dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Spatzen, Finken oder Meisen han-
Zu Ostern kommen wieder zahlreiche Mädchen aus der Schule, von denen auch ein Teil Haushaltsstellen sucht. Von diesen würden sich sicher einige für eine Haushaltslehre be- reitflnden, wenn geeignete Lehrstellen zur Verfügung stünden. Jeder Berufstand hat die Pflicht seinen Nachwuchs heranzubilden. Warum ist der Hausfrauenstand dieser Aufgabe so wenig bewußt? Wo sollen die „perfekten“ Hausgehilfinnen herkommen, wenn sie keine Gelegenheit haben, „perfekt“ zu werden? Sicher macht es Mühe, ein so junges Mädchen auszubilden, aber es ist auch eine schöne, befriedigende Aufgabe.
Hausfrauen, die zur Aufnahme eines Haushaltslehrlings bereit sind, werden gebeten, sich auf dem Arbeitsamt zu melden. Im einzelnen gelten nachstehende Richtlinien.
Lehrfrau kann jede tüchtige Hausfrau werden, die den Lehrling gut anleitet und mütterlich erzieht. Sie muß die Gewähr dafür bieten, daß dem Lehrling in zwei Jahren die in der Prüfung verlangten Kenntnisse vermittelt werden. Die praktische Ausbildung umfaßt folgende Gebiete:
1. Kochen und einfaches Backen (einschließlich Servieren). Anrichten, Einmachen von Früchten und Gemüse und Zubereitung von besonderen Gerichten.
2. Hausarbeit; Behandeln der verschiedenen Fußböden, der Möbel, der Betten und Teppiche, der Geräte aus Metall, Glas und Porzellan, Reinigung und Pflege der Kleider und Wäsche.
3. Waschen und Bügeln, einschließlich Feinwäsche, Kleider, Blusen und Gardinen.
4. Ausbessem von Wäsche und Bekleidungsstücken, einfaches Maschinennähen.
5. Einfache hauswirtschaftliche Rechnungs-
delt. Hier pochen wir an das Verantwortungsgefühl der Eltern und Erziehungsberechtigten, den Kindern die Handhabung von Luftgewehren zu untersagen, zumal sie durch das Gesetz insofern eine Unterstützung erfahren, als Jugendlichen unter 18 Jahren weder Schießgewehr noch Munition übereignet werden darf.
Aus dem Nagolder Gerichtssaal
Er ließ die Katze aus dem Sack Das war ein nicht alltäglicher Fall, bei dem es im Gerichtssaal viel zu schmunzeln gab! Der junge Angeklagte hat noch nicht lange seine Handwerkslehre beendet und stand nun wegen Diebstahl vor dem Richter. Er hat es während seiner 3 Lehrjahre nicht gerade leicht gehabt, denn die Frau Meisterin hielt es mit dem Grundsatz, daß schmale Kost und ab und zu ein Nasenstüber für so einen Stift das beste Erziehungsmittel seien. Daß sich dabei auch im dickfelligsten Jungengemüt eine tüchtige Portion Haß aufspeichert, ist leicht verständlich. Als die Lehre glücklich überstanden war, packte der Junggeselle sein Ränzchen und fuhr mit dem Rad nach Hause. Er hatte aber, um der Meisterin einen Possen zu spielen, auch ihre Katze in einem Sack mitgenommen und ließ diese im nächsten Ort laufen. Als der Katzendiebstahl ruchbar wurde, entschuldigte er sich bei seinem früheren Meister (nicht bei der Meisterin!) und bot Ersatz an. Das wurde dankend abgelehnt. Doch die Anzeige der Meisterin beschäftigte schon das Gericht. Allerdings konnte dieses den Tatbestand eines Diebstahls oder etwa eines groben Unfugs nicht feststellen. Aber es gibt auch noch ein Tierschutzgesetz! In dessen § 9 verfing sich der Angeklagte schließlich, weil er die Katze aus dem Sack gelassen bzw. ausgesetzt hatte. Eine kleine Geldstrafe soll ihn nun daran erinnern, daß man seinen Haß gegen d’> Meisterin nicht an ihrer Katze aus- lassen soll.
Spenden für die Blinden Ein Vertreter der Organisation freischaffender blinder Künstler hatte den Auftrag, in Altensteig durch Besuch von Haus zu Haus Karten für ein Blindenkonzert abzusetzen. Es war ihm vertraglich ausdrücklich verboten, auch Spenden für die Blindenorganisation entgegenzunehmen. Da der Kartenverkauf sich nicht gut anließ, erbat er in einigen Häusern trotz allem auch eine Spende, die er zweifellos in seine Privatkasse vereinnahmte. Also ein glatter Betrug. Er redete sich jetzt damit hinaus, er habe für die Spende wenigstens ein Programm oder sogar eine verbilligte
Karte abgegeben. Die 8 Zeugen konnten aber nur bestätigen, daß sie ein Programm bekamen; von der verbilligten Karte wußten sie nichts. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen fortgesetzten Betrugs unter Zubilligung mildernder Umstände zu einer Geldstrafe. Die Leichtgläubigkeit und Gutmütigkeit vieler Menschen wird immer wieder ausgenützt; wer weiß, wie lange und wie oft der Angeklagte schon Spenden sammelte. Den denkenden Leser wird interessieren, wie der Schwindel überhaupt aufkam, denn normalerweise macht sich niemand darüber Gedanken oder geht gar zur Polizei. Nun das Verdienst hat in diesem Fall die Polizei selbst, die nicht auf eine Anzeige wartete, sondern vermutete, daß hier etwas faul sein könne.
Mit nachtwandlerischer Sicherheit Der Angeklagten, die aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, sieht man ihre 45 Jahre (und eine schon 17jährige Tochter) nicht an; sie macht einen tadellosen Eindruck, sodaß man das Vorstrafenregister, das hohe Freiheitsstrafen aufweist, nicht recht verstehen kann. Und nun steht Diebstahl im Rückfall zur Debatte. Auf der Arbeitsuche kam sie in einen Betrieb, suchte aber nicht das Personalbüro auf, sondern ging zuerst in die Belegschaftsküche, zog dort in einem Schrank eine Schublade heraus und entwendete einen Geldbeutel mit nicht ganz 20 Mark. Man muß sich das einmal vorstellen: Welcher Mensch unter Tausenden riskiert so etwas in einem wildfremden Betrieb, den er zum ersten Mal betritt? Und welcher Menschen unter Tausenden findet mit solch nachtwandlerischer Sicherheit auf den ersten Anhieb einen Geldbeutel mit Inhalt? Man könnte tatsächlich Fatalist werden, wenn man einen derartigen Fall mitanhört, und glauben, daß der Mensch willenlos den in ihm schlummernden guten oder bösen Kräften ausgeliefert ist. D’e Angeklagte bestritt ihre Schuld nicht, vergoß einige Tränen und bat um mildernde Umstände. Das Gericht war milde und begnügte sich fiir den Gelegenheitsdiebstahl mit der Mindeststrafe von 3 Monaten Gefängnis.
führung: Einkäufe, Beurteilung der Waren und Preise, Abrechnung.
6. Gesundheitspflege einschließlich Kinderpflege. Grundbegriffe der Kinderpflege und der Beschäftigung mit Kindern.
7. Wirtschaftliche Arbeitsweise im Haushalt (Rationalisierung).
Bei den Lehrlingen handelt es sich meist um schulentlassene 14—15jährige Mädchen. Die Arbeit muß diesem Alter entsprechen, der Lehrling darf nicht überanstrengt werden. Daher darf der Haushalt nicht zu groß sein, es sei denn, daß eine weitere Hilfskraft vorhanden ist.
Die praktische Ausbildung wird durch den Besuch der Berufsschule ergänzt. Die Anerkennung der Haushalte erfolgt durch das Arbeitsamt, Abteilung Berufsberatung, und durch die Leiterin der Hauswirtschaftlichen Berufsschule.
Blick in die Gemeinden
Wir gratulieren
Rohrdorf. Heute kann Herr Fritz Bäuerle, Schreinermeister, seinen 77. Geburtstag feiern. Herzliche Glückwünsche.
Simmersfeld. Frau Magdalene Rothfuß geb. Frey vollendete heute das 78. Lebensjahr. Wir senden herzliche Glück- und Segenswünsche.
Wildberg. Im Altersheim wird heute Frau Elise Bach 83 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr.
Rotfelden. Frau Maria Bühler geb. Mönch kann heute ihren 72. Geburtstag feiern. Herzliche Glückwünsche.
Zur letzten Ruhe
Oberschwandorf. Gestern wurde der älteste Einwohner unseres Orts, Landwirt und Fuhrmann Christian Krauß, der im Alter von 84 Jahren gestorben ist, unter großer Anteilnahme der Bevölkerung zur lelzten Ruhe geleitet. Er hat in seinem Leben viel gearbeitet und war in weiten Kreisen bekannt. Leider durfte er die Feier der Goldenen Hochzeit (im Herbst 1953) nicht mehr erleben.
Ein schlimmer Sturz
Walddorf. Durch einen unglücklichen Sturz von der Treppe wurde unser Mitbürger Adam Bauer so schwer verletzt, daß er ins Krankenhaus Nagold verbracht werden mußte. Wir wünschen dem Verunglückten, der im November 79 Jahre alt geworden ist, recht gute Besserung und baldige Genesung.
Aus den Nachbarkreisen
Ein „gewissenhafter“ Dieb
Oberjettingen. Ein junger Mann, der anscheinend dringend Geld brauchte, betrat mit einem Nachschlüssel eine fremde Wohnung und entwendete dort einen Fünfzigmarkschein. Da er eigentlich nur 10 Mark benötigte, ließ er den Geldschein in einer Wirtschaft wechseln und legte 40 Mark wieder an den Tatort zurück. Ein recht „gewissenhafter“ Dieb!
Grabschänder am Werk
Schon mehrfach trieben im Kreis Horb Grabschänder ihr verwerfliches Handwerk. In der Silvesternacht wurde auf dem Friedhof in Göttelfingen (Kreis Horb) ein Grabhügel zerstört und ein Holzkreuz entfernt. Teile des Kreuzes wurden später in einer Gastwirtschaft gefunden. Die Übeltäter, die aus Eutigen stammen, konnten ermittelt werden.
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XVv soll man Schlittenfahren?
Von der Polizei ist die Hohenbergstraße als einzige Straße im Bereich Altensteigs zum Schlittenfahren freigegeben. Da sie aber wie jede andere Straße gestreut wird, ist ans Schlittenfahren nicht zu denken. Es würde sich empfehlen, wenn man beim Streuen mehr der Hauptverkehrsstraße und anderen gefährdeten Stellen unserer Stadt als der einzigen Schlittenbahn Aufmerksamkeit schenkte.
Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb Altensteigs
Nach den neuen Bestimmungen dürfen Fahrzeuge jeder Art so schnell fahren, wie sie können, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Es gibt also von oben herunter keine Geschwindigkeitsbegrenzungen mehr, weder auf freier Strecke, noch innerhalb geschlossener Ortschaften. Es bleibt den Ortspolizeibehörden Vorbehalten, Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb ihres Ortes zu beantragen. Die Ortspolizeibehörde Altensteig hat nunmehr auf Anregung des Fremdenverkehrsvereins beantragt, die Höchstgeschwindigkeit auf der durch Altensteig führenden Fernverkehrsstraße Nr. 28 zwischen dem Postamt und der Kreuzung oberhalb des Stadtgartens auf <30 Stundenkilometer zu begrenzen.
Wappen im Dienst der Werbung Seit einiger Zeit gibt es in verschiedenen Einzelhandelsgeschäften Wappengutscheine als Werbemittel. Statt dieser Gutscheine werden nun Wappensammelmarken ausgegeben, die vom Wappenarchiv Dochtermann (Stuttgart) zunächst für über 500 Gemeinden in Baden' Württemberg angefertigt wurden. Für die Einkaufsumme von 2 DM erhält man ein mehrfarbiges Ortswappen, das in ein hübsches Album (Preis 3 DM) eingeklebt werden kann. Das Album, das auch für die andern deutschen Einzelstaaten erscheinen wird, ist ein lehrreiches Nachschlagewerk für jung und alt. Das Alleinvertriebrecht für den Lebensmitteleinzelhandel in Altensteig und Umgebung besitzt die Firma Fr. F1 a i g, Inh. Carl Flaig, Altensteig.
Fahrplanänderung auf der Linie Altensteig—Pfalzgrafenweiler—Freudenstadt Es hat sich als notwendig erwiesen, der Fahrt 1 der Kraftpostlinie Altensteig—Pfalzgrafenweiler — Dornstetten — Freudenstadt einen Wagen nach Domstetten beizugeben. Vom Montag, den 12. Januar, an fährt deshalb der Hauptwagen (Altensteig ab 6.40 Uhr und Pfalzgrafenweiler ab 7.05 Uhr) unmittelbar nach Freudenstadt durch, wo er 7.44 Uhr ankommt. Der Beiwagen läuft nur bis Dornstetten und kehrt von dort wieder nach Altensteig zurück. Er hat dabei folgende Fahrzeiten: Domstetten ab 7.32, Hallwangen („Grüner Baum“) 7.41, Herzogsweiler 7.48, Durrweiler 7.52, Pfalzgrafenweiler 7.56, Spie 1 - berg 8.06 und Altensteig an 8.16. In Altensteig bestehen unmittelbare Anschlüsse nach Nagold und Stuttgart.
Die Skipiraten
So sehr sich die Skiläufer über den diesjährigen, vielversprechenden Winter freuen, so skeptisch sind die Männer der Bergwacht. Nehmen doch die Ski-Unfälle seit Kriegsende von Jahr zu Jahr in einem erschreckenden Maße zu. So mußte allein die bayerische Bergwacht zwischen Weihnachten 1951 und Ostern 1952 neben mehr als 2000 Ersten Hilfeleistungen 1160 Schwerverletzte abtransportieren. Fast die Hälfte dieser winterlichen „Verkehrsunfälle“ wurde durch die sogenannten „Pistenraser“ verursacht, von denen gut 90 °/o sogar die „Fahrerflucht“ ergriffen.
Sicher ist es jedem Skifahrer schon passiert, daß er, geruhsam mit seinen Brettern berg- aufsteigend, plötzlich von dem lauten Ruf „Bahn frei!“ auf geschreckt wurde. Und dann raste auch schon ein solcher Sturzkampfbomber auf Skiern haargenau auf uns zu, sodaß man nur noch entsetzt aus der Spur springen konnte. Oft geht es aber nicht so gut ab. Mindestens zehnmal am Tag kommt es während des Winters vor, daß Pistenraser und Skirowdies zur Ursache eines Zusammenstoßes werden, der leider oft für die Opfer die unangenehmsten Folgen hat. Man ist heute in den Bergen nirgends mehr sicher vor dieser Gefahr Im dichtesten Verkehrsgetümmel pochen diese Herren auf ihr „Vorfahrtsrecht“; wehe, wer sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringt! So ist heute auch der Skisport zu einem „Verkehrsproblem“ erster Ordnung geworden; es fehlt nur noch der „Ski-Schuoo“, der solche Sünder zur Verantwortung zieht.
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Kammerorchester Altensteig: Heute 20 Uhr im Schulhaus Streicher und Holzbläser. Liederkranz Altensteig: Montag 20 Uhr kurze Besprechung für den Frauen-Chor. — Donnerstag keine Singstunde.
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