AUS STADT UND KREIS CALW

0e« vexkoMiUtBashaop"

Wir kennen ihn alle, und wir essen ihn

C i, jedoch über seine Schreibweise bestehen vielen, die nichtvom Bau sind, funda­mentale Unterschiede. Es ist uns nicht be­kannt, woher die verschiedenen Apfelsorten, die wir jetzt in der Apfelhochsaison bei den Händlern kaufen können, ihre Namen haben. Wir können nur feststellen, daß sie wie alle zarten Dinge meist recht poeti­sche Namen tragen. (Obwohl es auch umge­kehrt sein kann: auf einer der letzten west­fälischen Zuchtviehversteigerungen z. B. wur­den u. a. zwei Bullen herausgestellt, dieMo­zart" undGaudeamus hießen.)

Unter den gängigen Apfelsorten finden wir Ooldparmänen, Gravensteiner. Renetten und noch manche andere Sorte mehr, vor allem aber denSchönen von Boskoop, einen Ta­del- und Wirtschaftsapfel ersten Ranges.

Was aber haben volkstümlich > Hörfehler ferade aus seinem aristokratischen Namen ge­macht?! Die einen haben ihn zu einem sturen

Eltern, warnt Eure Kinder vor den Gefahren des Verkehrs!

^Boßkopf" gestempelt, wodurch sie seinen deligen Namensduft in eine deftig-boden- atfindige und völlig unadelige Bezeichnung Verwandelten. Andere wieder machen aus dem Schönen einenBosco, wobei es unklar bleibt, ob sie dabei als seine Erfinder und Vorbilder an die zwei berüchtigt-berühmten Taschenspieler Bosco Vater und Sohn denken Oder an den hl. Don Giovanni Bosco, den Patron der Fußballspieler, der aber bekannt­lich gerade von Aepfeln nichts wissen wollte.

Aber was besagen diese Namensverdrehun­gen gegenüber solch schnöder Verwechslung, wie sie unsermSchönen erst kürzlich ge­schah? Stürmt da ein gutgekleideter Herr in den Laden, in dessen AuslageSchöne von Boskoops in bester Qualität prangen, deutet mit dem Zeigefinger (das allerdings ist weni­ger fein) auf dieSchönen und ruft enthusi­asmiert:Ach, welch köstliche Goldparamä­nen! Was kosten diese Goldparamänen? Bitte Zwei Pfund von ihnen. Und verläßt stolz mit einenGoldparamänen das Geschäft.

Hiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiüiiiiiiiiillll

Schuh-Ratschläge für den Winter

Vom Informationsdienst der deutschen Lederindustrie erhalten wir folgende, für die Baßkalte Jahreszeit besonders wertvolle Hin­weise:

Wußten Sie schon, daß es gar nicht vorteil­haft ist, seine Schuhe mit wachsähnlichen Oelen oder Fetten einzuschmieren? Denn da­bei verliert das Leder alle seine Vorteile, die es gegenüber den Werkstoffen hat. Durch dieses Imprägnieren des Leders verstopfen »ich die Poren. Durch diese Poren aber atmet das Leder; so halten Lederschuhe den Fuß warm und wirken einem Schweißfuß ent­gegen. Außerdem tritt durch das Einfetten des Leders unserer Schuhe eine vollkommene Isolierung gegen den Boden auf, was sich »chädlich für unseren Organismus auswirkt. Wir haben es heute auch gar nicht mehr nötig, unsere Schuhe so zu behandeln, da das Schuh­leder durchweg einen hohen Grad von Was­serundurchlässigkeit besitzt.

Wußten Sie schon, daß Sie das Leder Ihrer Schuhe wertlos machen, wenn Sie Ihre Schuhe zum Trocknen an den Ofen stellen? Die Po­ren Ihrer Schuhe nehmen bei nassem Wetter Feuchtigkeit auf. Diese Feuchtigkeit in den Poren fängt, wenn der Schuh am Ofen steht, an zukochen und verkocht die Lederfaser, d. h. alle organische Substanz wird dadurch vernichtet. Vor allen Dingen geht das Fett, das im Leder lagert, verloren, so daß das Leder bricht.

Wußten Sie schon, daß nasses Leder schnel­ler brennt als trockenes, daß es also schon von niedrigeren Temperaturen zerstört wird als trockenes Leder? Damit hängt es zusam­men, daß nasses Sohlleder sich schneller ab­trägt als trockenes. Dies gilt aber nur für Ledersohlen, die längere Zeit nicht trocken werden. Man tut also gut daran, seine Schuhe täglich zu wechseln, dann halten Ihre Leder- aohlen genau so lange wie Werkstoffsohlen.

Einlegesohlen täglich wechseln!

In der kälteren Jahreszeit sind Einlege- aohlen beliebt, die gegen Kälte schützen und die Ausdünstungen des Fußes in sich auf­saugen. Ihr Nutzen ist um so größer, als Winterschuhe oft durch starkes Futter die Atmung des Fußes erschweren, besonders wenn auch die Sohle aus Kunstgummi besteht and deshalb dem Schuh jede normale Lüf­tung fehlt Einlegesohlen aus Filz, Fell oder Wattepolster können zwar die Schäden eines unrichtigen Schuhwerks nicht vermeiden, aber sie können bei richtiger Behandlung aus­gleichend wirken. Wie aber behandelt man solche Sohlen? Manchem ist schon die Lust vergangen, sie sich änzuschaffen, weil sie Ihm nach einer gewissen Zeit regelmäßig verfault sind. Die Feuchtigkeit, die während des Tragens von der Einlegesohle aufgesogen wird, kann nur dann austrocknen, wenn die Sohle nach dem Ausziehen der Schuhe ge­wechselt wird Diese kleine Mühe kommt nicht nur dieser sondern dem ganzen Schuh zugute. Denn der Fäulnisprozeß überträgt sich bei im Innern feuchten Schuhen auch auf die Brandsohle und zerfrißt so von innen den ganzen Schuh.

Calwer Tigblatt Lokale Schriftleitung: Helmut Haaser Redaktion und Geschäftsstelle Calw, Lederstraße 28 Nagolder Anzeiger Lokale Schriftleitung: Dr. Walter Wolf, Nagold Geschäftsstelle: Nagold, Burgstraße 8 Schwarzwald-Echo Lokale Schriftleitung und Geschäftsstelle:

Dieter Lauk, Altensteig

Verlag Paul Adolf?, in der SUdwest-Presse GmbH. Gemeinschaft Südwestdeutscher Zeitungsverl^er Druck: A. Oelschlägersche Buchdruckerei, Calw Monat!. Bezugspreis: 2,80 DM zuz. 40 Pfg. Trägerlohn

Kampfansage an motorisierte Rowdies

Verschärfte Lärmbekämpfung durch die Polizei Anzeigeerstattung gegen Ruhestörer

Vom Landespolizei-Oberkommissariat Calw wird uns geschrieben: Der übermäßige Lärm von Motorrädern und teilweise auch Last­kraftwagen läßt die Bevölkerung in vielen Wohngebieten bei Tag und Nacht nicht mehr zur Ruhe kommen. Vor allem sind es einzelne Motorradjünglinge, die ihren Stolz darein setzen, mit möglichst viel Lärm und Krach durch die Straßen unserer Ortschaften zu toben.

Zum Schutze der Oeffentlichkeit, insbeson­dere aber zur Wahrung der dringend notwen­digen Nachtruhe führen daher die Polizei­dienststellen des Kreises Calw seit etwa einem Vierteljahr zusätzlich Geräuschkontrollen durch, die der Bekämpfung der übermäßigen Auspuff- und Getriebegeräusche der Kraft­fahrzeuge gelten.

Wie berechtigt solche Kontrollen sind, mö­gen einige Beispiele aufzeigen: Ein jugend­licher Motorradfahrer hatte an seiner Ma­schine den zugehörigen Auspuff entfernt und Ihn durch einen anderen Auspuff ersetzt. Um starken Lärm erzeugen zu können, hatte er sogar in dem neu eingesetzten Auspuff die Schalldämpfung teilweise unwirksam gemacht.

Ein weiterer jugendlicher Motorradfahrer fuhr nach einem Wirtshausbesuch zu mitter­nächtlicher Stunde ziellos durch eine Ort­schaft unseres Kreises, wobei er in der Ab­sicht, möglichst viel Lärm zu erzeugen, den Auspuff des Krads überhaupt entfernt hatte.

Drei weitere jugendliche Motorradfahrer verübten nachts gemeinsam in einem anderen Ort dadurch erhebliche Ruhestörungen, daß sie ziel- und planlos herumfuhren und durch unsachgemäßes Bedienen ihrer Maschinen einen Höllenlärm verursachten.

Offensichtlich waren in den genannten Fäl­

len entweder ein lächerliches Geltungsbedürf­nis oder die Freude am Lärm schlechthin die Triebfeder für dieses motorisierte Rowdietum.

Anständige Kraftfahrer erachten es als eine Selbstverständlichkeit, ein nach dem jeweili­gen Stand der Technik unvermeidbares Maß des Auspuffgeräusches nach Möglichkeit nicht zu übersteigen.

Die vielfach verbreitete Ansicht gewisser Motorradfanatiker, daß das Gesetz keine Handhabe gegen den übermäßigen Lärm von Kraftfahrzeugen biete, ist irrig. Ihnen wird empfohlen, sich wieder einmal die Paragra­phen 1 und 7 der Straßenverkehrsordnung, die Paragraphen 30, 31, 47 und 49 der Stra­ßenverkehrszulassungsordnung sowie den Wortlaut des Paragraphen 360 Ziffer 11 des Strafgesetzbuches (Erregung ruhestörenden Lärms) in Erinnerung zu rufen.

Im Kreisgebiet wurden im letz­ten Vierteljahr wegen übermäßi­ger Lärmverursachung durch Kraft­fahrzeuge nicht weniger als 35 Anzeigen, davon 33 gegen Motor­radfahrer und 2 gegen Lastkraft­wagenfahrer, erstattet.

Die Landespolizei wird ihre zusätzlichen Geräuschkontrollen sortsetzen und dabei ge­gen Ruhestörer der geschilderten Art mit derselben Rücksichtslosigkeit durch Anzei­geerstattung Vorgehen, mit der sie die Bevölkerung belästigen und terrorisieren. Desgleichen wird sie künftig, neben der An­zeigeerstattung gegen den Fahrer, für Fahr­zeuge, die wegen zu großer Geräuschent­wicklung beanstanstandet werden müssen, b-'m Landratsamt Antrag auf Ueberprüfung durch einen amtlich anerkannten Sachver­ständigen stellen.

Papierene Zeugen des Namens und der Herkunft

Zahlreiche Kreisbewohner besitzen keinen gültigen Personalausweis

Es soll einmal eine Zeit gegeben haben, in der man sich einem Beamten gegenüber mit einem Briefumschlagausweisen konnte, auf dem man als Empfänger zu lesen war. Es er­scheint uns heute recht sagenhaft, daß man auf diese Weise sogar Grenzen habe passie­ren können. Aber man weiß nicht recht vielleicht ists doch wahr. Schließlich sprach man damals noch nicht von europäischer Ver­einigung, und die Völker unseres alten, kran­ken Kontinents waren sich noch nicht in zwei blutigen Kriegennäher gekommen. Im Ge­folge der letzten kriegerischen Auseinander­setzung brach dann erst die große Zeit der papierenen Zeugen unserer Herkunft und un­seres Namens an. AlsPapiere,Kennkar­ten,Personalausweise, schließlich alsPa- pirr,Päß undDukjument erlangte das sonst so unschuldig-geduldige Papier immer größere Macht über uns und man ging erst gründlich mit ihm zu Rate, ehe man uns glaubte, daß wir tatsächlich der Maier oder Müller aus Dingsda seien.

Gottlob dürfen wir heute feststellen, daß die schlimmste Zeit vorbei ist. Ein Lob der Demokratie und der Bundesrepublik! Sagt doch eine entsprechende Verordnung, nie­mand dürfe bestraft werden, wenn er keinen Ausweis bei sich trage. Der erste Schritt zu­rück, der in Wirklichkeit aber ein Fortschritt ist. Der Ausweis dient im demokratischen Staate lediglich dem Schutze und der Be­quemlichkeit des Einzelnen, der sich Wege zur Polizei und umständliche Schreibereien ersparen will.

Um die in jeder Besatzungszone anders aus­sehenden und lautenden Personalausweise zu

ersetzen, hat pian vor einiger Zeit mit der Ausstellung der neuen, bundeseinheitlichen Kennkarten begonnen, von denen beispiels­weise in C a 1 w bis jetzt rund 500 ausgegeben worden sind. Das Format ist handlich, die Angabe des Berufes und des Familienstandes sowie die Beschreibung der Gestalt entfallen. Da die Gültigkeit der alten Ausweise aber in vielen Fällen noch nicht abgelaufen ist, exi­stieren augenblicklich mehrere Arten gültiger Ausweise. Mancher begnügt sich noch mit einem Papier aus der ersten Nachkriegszeit, dessen Gültigkeit jedoch auf 5 Jahre be­schränkt ist, so daß gegenwärtig eine ganze Reihe von Personen ohne gültigen Ausweis sein dürfte. Wir zweifeln nicht daran, daß sie sich trotzdem wohlfühlgn. Sie dürfen es, denn schließlich leben sie in einem demokra­tischen Staat. Leicht kann es aber, zumal dann, wenn man in einen Unfall verwickelt wird, unnötige Scherereien geben. Also lohnt es sich schon, einen Antrag mit nur einem Lichtbild beim Bürgermeisteramt einzurei­chen, was übrigens nicht mit Ausgaben ver­bunden ist, da die Erstausfertigung des neuen Ausweises nichts kostet.

Daß man zu einer Fahrt ins Ausland einen Reisepaß braucht, dürfte bekannt sein. Weni­ger bekannt jedoch ist die Tatsache, daß die Paßstelle des Landratsamtes Calw eine stetig größer werdende Zahl von Anträgen auf Aus­stellung eines Reisepasses entgegenzunehmen hat. So wurden allein von Mai bis September dieses Jahres nicht weniger als 1500 Reise­pässe ausgefertigt; eine gewiß stattliche Zahl, die gleichzeitig demonstriert, daß unser Kreis über eine recht reiselustige Bevölkerung ver­fügt.

Der geeignete Ort für einen ruhigen Lebensabend

Das Kreisaltenheim in Neuenbürg

Neuenbürg. Die Innenarbeiten am Kreis­altenheim sind nun in ein entscheidendes Stadium eingetreten. Schon rücken die Putz­frauen an und reinigen die Fenster der Zim­mer, Vorzeichen dafür, daß die Fertigstellung des Altenheims nicht mehr allzu lange auf sich warten läßt. Die Zentralheizungsanlage wurde dieser Tage ebenfalls in Betrieb ge­nommen, so daß also nun die Maler, Schrei­ner, Schlosser und Gipserunter Dampf arbeiten. Bei der plötzlich eingetretenen win­terlichen Witterung ist eine gründliche Durch­wärmung der Räume notwendig und erleich­tert auch die letzten Innenarbeiten.

Am Donnerstag letzter Woche wurde mit dem Innenausbau des Speisesaales begonnen, die Treppengeländer werden montiert, die Zimmer erhalten durch Maler und Tapezier ihren letzten Schliff. In einzelnen Räumen sieht man allerdings auch noch Gipser in ihren weißen Arbeitskitteln, aber es sind nur noch nachträgliche Verputzarbeiten, die nach Abzug anderer Handwerker auszuführen sind.

Jedenfalls sieht man, daß die noch auszu­führenden Innenarbeiten forciert werden und die Einweihung in zirka 14 Tagen bis 3 Wo­chen erfolgen kann. Die Witterung seit Sep­tember war für die Ausführung von Außen­arbeiten wenig günstig, auch sonst mußten eben Verzögerungen, die bei einem solchen Bauobjekt nicht zu umgehen sind, hingenom­men werden. Die Außenputzarbeiten wurden gerade noch vor Einbruch der letzten Schlecht­wetterperiode ausgeführt. Was man eigentlich zunächst nicht erwartete: der rötliche Verputz gibt dem Gebäude inmitten einer schönen Landschaft eine freundliche Note.

So geht nun in den nächsten Wochen in Neuenbürg ein Bau seiner Vollendung ent­gegen, der eine technische Meisterleistung darstellt und auch hinsichtlich seiner Zweck­bestimmung alle Erwartungen erfüllen dürfte. Das Wohnen in einem Gebäude, wie es das Kreisaltenheim in Neuenbürg ist, muß alten Leuten, die nach einem arbeitsreichen Leben der Ruhe bedürfen und die in einer land­schaftlich schönen Gegend ihren Lebensabend

geht seiner Vollendung entgegen

verbringen wollen, Freude bereiten. Diese Gesichtspunkte lagen auch dem Planer beim Entwurf zugrunde und sind nun in vorbild­lichster Form verwirklicht.

Insgesamt stehen im Altenheim Neuenbürg fast hundert Betten zur Verfügung. Für die Aufnahme kommen vor allem diejenigen alten Leute in Frage, die sich als Alleinstehende nicht mehr selbst versorgen können und eine Wohnung frei machen. 30% der Betten sind für solche Personen bestimmt, die zu den sog. Lastenausgleichsberechtigten gehören und hier auf ihre alten Tage Unterkunft und Verpfle­gung erhalten.

Wie schon der NameAltenheim" besagt, Ist die schön gelegene Baulichkeit am Orts­eingang der alten Oberamtsstadt Neuenbürg insbesondere dazu bestimmt, betagten Privat­leuten eine Heimatstatt zu sein. Ganz nach Wunsch (und nach dem jeweiligen Geld­beutel) erhalten sie hier ein Ein- oder Zwei­bettzimmer, brauchen sich weder um Heizung, Essen, Reinigung oder ähnliches zu kümmern und erleben also einen geruhsamen, von allen äußeren Beschwernissen befreiten Lebens­abend. Sie sind unter Altersgenossen und tei­len mit ihnen die kleinen Freuden des Auf­enthaltes in landschaftlich reizvoller Umge­bung und in der Ruhe des aller Hast ent­rückten Heimes.

Und die Unterbringangskosten ?

Zum Ende dieses Berichts mag es vor allem Interessieren, wie hoch die Kosten für den Aufenthalt Im Kreisaltenheim Neuenbürg sind. Darauf sei eine klare Antwort gegeben: Der Tagessatz für ein Einzelzimmer mit flie­ßendem Wasser und Balkon (wie bereits be­merkt, verfügen alle Zimmer über einen Bal­kon) beträgt einschließlich Verpflegung, Wä­schewaschen und -Instandhaltung usw. 7 DM; ein Betrag, der übrigens wesentlich unter den Sätzen liegt, die beispielsweise in Stuttgart zur Anrechnung kommen. Für Zweibettzim­mer werden pro Person durchschnittlich etwa 5 DM berechnet, wobei der Preis je nach

Im Spiegel von Calw

Elternsprechstunde der Volksschule

Die Volksschule Calw hält am morgigen Freitag von 14 bis 16 Uhr eine Elternsprech­stunde ab, in der Zeugnis-, Erziehungs-, Ent- wicklungsfragen u. a. mit dem Klassenlehrer einzeln oder in Gruppen, besprochen werdaj können.

Beerenschnittlehrgang in Calwer Gärten

Am Samstag, 29. November, wird in den Gärten von Hauptlehrer Werner und Gärtner, meister Philipp Mast durch Kreisobstbau­inspektor Walz (Nagold) ein Weinreben-, Johannisbeer- und Stachelbeerschnittlehrgang durchgeführt. Damit verbunden ist eine Be­lehrung über die Düngung der Haus- und Obstgärten. Alle Freunde des Gartenbaues werden gebeten, sich recht zahlreich zu be­teiligen. Treffpunkt um 13.30 Uhr am Garten von Hauptlehrer Werner, Gartenweg.

Kirchenopfer am 1. Advent

Das Kirchenopfer am Adventsfest, 30. No­vember, ist wie alljährlich für die Arbeit des Gustav-Adolf-Werks der württ. Landeskircha bestimmt. Das Gustav-Adolf-Werk sieht seine Aufgabe in der Hilfe für die Gemeinden in der Diaspora Württembergs, aber auch an­derer Gebiete; aus alter Tradition weiß sich das Württ. Gustav-Adolf-Werk besonders» die Diasporagemeinden in Oesterreich ver­pflichtet.

Weiterhin Pakete in die Ostzone

Veranlaßt durch verschiedene unklare Mel­dungen der letzten Zeit weist die Deutsch! Hilfsgemeinschaft e. V., Abteilung Liebes­gabendienst, Hamburg 36, darauf hin, daß sie weiterhin ungehindert ihren Paketversand in die Ostzone durchführt. Die Paketzusammen- stellungen wurden den neuen Bestimmungen (Gesetzblatt 145 der Deutschen Demokrati­schen Republik) angepaßt, wonach das Höchst- gewicht je Sendung für Kaffee auf 250 g, für Kakao oder Schokolade auf zusammen 250 gj für Tabakwaren auf 50 g festgesetzt wurde, Es ist ratsam, Weihnachtssendungen möglichst frühzeutig aufzugeben, da infolge der Paket­kontrolle mit etwas längerer Laufzeit gerech­net werden kann.

Meldepflicht ausländischer Arbeitnehmer

Es besteht Veranlassung, erneut darauf hin. zuweisen, daß die Verordnung über Beschäf­tigung ausländischer Arbeitnehmer Bundes­recht geworden ist, in der Bundesrepublik in vollem Umfange Gültigkeit besitzt und wie­der angewendet wird. Trotz mehrmaligen! Hinweis, daß ausländische Arbeitnehmer ohne besondere Genehmigung nicht beschäftigt werden und nicht arbeiten dürfen, gehen die entsprechenden Anträge auf Beschäftigungs­genehmigung und Arbeitserlaubnis oder einen Befreiungsschein bei den Arbeitsämtern und Ausländer-Polizeibehörden nur zögerfid ein. Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmei seien deshalb nochmals an ihre Verpflichtung erinnert, die sich aus dieser Verordnung er­gibt.

Sammlung des Württ. Blindenvereins

Das Landratsamt gibt bekannt: Dem Württ Blindenverein wurde durch Entschließung dei Regierungspräsidiums ausnahmsweise gestatt tet, für die vom 21. bis 27. November 195t genehmigte Haussammlung Sammellisten zu verwenden. Ziffer 5 der Genehmigungs-Be­dingungen in der Bekanntmachung vom 16. & 1952 wird in der bisherigen Fassung aufge­hoben und erhält folgende neue Fassung! 5. Für die Haussammlung dürfen auch Sam­mellisten verwendet werden. Die Listen müs­sen laufend durchnumeriert sein und eine Aufschrift mit der Bezeichnung der Samm­lung, dem Namen und der Anschrift des Sammlers sowie der Nummer seines Personal­ausweises (Paß oder Kennkarte) tragen. Diese Angaben müssen mit einem Bestätigungsver­merk des Bürgermeisteramts (Amt für öffent­liche Ordnung) versehen sein. Die Spalten für die Eintragung der Namen der Spenden müs­sen mit dem VermerkEintragung freige­stellt deutlich lesbar überschrieben sein. Auf jeden Sammler darf nur eine Liste aus­gestellt werden. Die Sammler sind darüber zu belehren, daß sie die Eintragung des Namen« eines Spenders nicht verlangen und nicht ge­gen den Willen des Spenders vornehmen dürfen.

Lage des Zimmers eine geringe Veränderung nach oben oder unten erfährt.

Natürlich wird es nicht allen alten Leuten möglich sein, einen derartigen Betrag aufzu­bringen. Dies dürfte besonders dort der FaU sein, wo die Altersrente nicht ausreicht, dis Kosten der Unterbringung im Altenheim zu decken. Hier springt nun gegebenenfalls u a Kreissozialamt ein, das gegenüber dem Alten­heim die Kostenverpflichtung übernimmt una unter weitgehender Heranziehung der B en die Differenz zwischen dieser und den ta sächlichen Aufenthaltskosten trägt.

Abschließend sei noch bemerkt: Das Kr®" alten heim Neuenbürg stellt eine sog. lene Anstalt dar, deren Belegung auf Ba völliger Freiwilligkeit erfolgt, so daß derv * gleich zu den alsgeschlossene Anstalten n zeichneten Alters heimen nicht gegeben i Wer ins Kreisaltenheim einziehen will, dies (sofern die übrigen Voraussetzungen g geben sind) aus freiem Willen^ und kann auch wieder verlassen, wenn ihm der a enthalt dort aus irgendwelchen Gründen n.

zusagt. ohm-

So mag man angesichts der vielen Anne lichkeiten, die das Altenheim alleinsteh alten Leuten bietet und in Berücksichtigung der ruhigen und doch nicht abgeschiedene Lage wie auch der übrigen Vorteile sehen, daß sich die bisherigen 25 bis*>. iin meldungen bald mehren und das Alt mit voller Belegung seinen Betrieb a men kann.