AUS DEM HEIMATQEBIET

Der Mietzusdilag bei Altbauwohnungen

Eine Erläuterung der Preisbehörde des Landratsamtes

ln Beantwortung zahlreicher Anfragen gibt die Preisbehörde des Landratsamtes nachstehende Erläuterungen zu der früheren Veröffentlichung über den lOprozentigen Mietzuschlag bei Altbauwohnungen:

1. Nach § 1 der Verordnung darf die Miete für Wohnraum, der vor dem 1. April 1924 be­zugsfertig geworden ist, um einen Zuschlag von 10% erhöht werden. Da § 1 der Verord­nung auf die Bezugsfertigkeit des Wohnraums abstellt, so sind z. B. auch nach dem 1. April 1924 in einem Althaus durch Ausbau des Dachgeschosses oder durch Aufstockung des Hauses geschaffene und bezugsfertig gewor­dene Wohnungen bzw. Wohnräume als nach dem 1. April 1924 bezugsfertig anzusehen. Für aolche Wohnungen kommt daher der Miet­zuschlag nicht in Betracht. Dasselbe trifft auch zu auf Wohnraum, der durch Umwandlung von früher anderen Zwecken dienenden Räu­men in Wohnraum geschaffen worden und nach dem 1. April 1924 bezugsfertig gewor­den ist.

Bei ursprünglichen Altbauwohnungen, die nach dem 1. April 1924 geteilt oder umgebaut worden sind, handelt es sich um Wohnraum, der bereits vor dem 1. April 1924 bezugsfertig und bewohnt war. In diesen Fällen darf der lOpro-entige Mietzuschlag erhoben werden.

2. Nach § 2 der Verordnung ist der Miet­zusdilag von der Miete zu berechnen, die für die letzte Mietzeit vor dem 1. Oktober 1952 in preisrechtlich zulässiger Weise vereinbart war. Der Zuschlag darf nur von der Grund­miete ohne Einbeziehung von Umlagen und Zuschlägen erhoben werden. Vor der Errech­nung des Zuschlags sind also abzuziehen: die Umlagen für Wasserverbrauch, die Brenn­stoffkosten, die laufenden Mehrbelastungen und die Untermietzuschläge. (Näheres im Xreisamtsblatt Nr. 42.)

Preisrechtlich zulässige Miete für Altbauwohnungen ist die Stich­tagsmiete, das ist d'e Miete, die am 17 10. 1936 zu entrichten war.

Ist diese Miete nach diesem Zeitpunkt in preisrechtlich zulässiger Weise, also mit Ge­nehmigung der Mietpreisbehörde erhöht wor­den, so darf der Mietzuschlag von der erhöh­ten Miete berechnet werden.

Ist die Stichtagsmiete (17. 10. 1936) später ohne Genehmigung der Preisbehörde eigen­mächtig, das heißt in unzuverlässiger Weise, erhöht worden, so ist der zehnprozentige Mietzuschlag nur von der zulässigen Stich­tagsmiete zu errechnen. Wenn im Zusammen­hang mit dem Mietzuschlag Differenzen zwi­schen den Mietparteien auftreteri, so bleibt es den Parteien überlassen, entsprechende An­träge auf Mietpreisherabsetzung oder -erhö- hung bei der Mietpreisbehörde zu stellen.

Ist die Altbauwohnung erstmals nach dem 17. 10. 1936 vermietet worden, so ist die bei der erstmaligen Vermietung vereinbarte Miete als Stichtagsmiete anzusehen, auf die der Zu­schlag erhoben werden kann. Bei Streitig­keiten über die Zulässigkeit der nach dem 17. 10. 1936 erstmals vereinbarten Miete bleibt es ebenfalls den M'etsparteien überlassen, entsprechende begründete Anträge auf Herab­setzung oder Erhöhung bei der Mietpreis- behö"de zu stellen. Die Kosten für die Ent­scheidung hat jeweils der Antragsteller zu tragen.

3. Die Hauptmieter können den auf sie entfallenden Mietzuschlag auf ihre Unter­mieter nach dem Verhältnis der anteiligen Leerraummieten weiter abwälzen. Dies gilt insbesondere bei den gesetzlichen Untermieten, deren Miethöhe nach den Vorschriften der

Anordnung PR. Dr. 111/47 in der Fassung vom 29, 11. 1951 (BGBl. I. S. 920) errechnet ist (z. B. Hauptmiete 50. DM monatlich, Mietzuschlag 5. DM monatlich,

anteilige Leerraummiete des Untermieters 15. DM monatlich, abzuwälzender Zuschlag:

= 1,50 DM monatlich.)

50

In der Regel sind heute die Untermieten frei vereinbart. Der Abwälzung eines ent­sprechenden Anteils der lOprozentigen Er­höhung steht nichts entgegen, da ja die Preis­bildung bei derartigen Untermietverhältnissen frei ist.

4. Die lOprozentige Mieterhöhung stellt eine allgemeine Ausnahmebewilligung vom Preiserhöhungsverbot dar. Diese Aus­nahmebewilligung im Sinne der Preisvorschrif­ten gibt keinen unmittelbaren Anspruch auf Bezahlung, da durch die Ausnahmebewilli­gung das Vertragsverhältnis der Parteien nicht geändert wird. Da die Verordnung am 1. Oktober 1952 in Kraft getreten ist, können Vermieter und Mieter seit diesem Zeitpunkt den Mietzuschlag vereinbaren. Der Mieter muß also den lOprozentigen Zuschlag nur nach erfolgter Vereinbarung bzw. Aufforde­rung durch den Vermieter bezahlen.

Weigert sich der Mieter, die durch die Rechtsverordnung dem Vermieter erteilte Ausnahmebewilligung auf Erhöhung der Miete um 10% anzuerkennen, so kann der Vermieter auf Grund von § 3a des Mieter­schutzgesetzes in der Fassung vom 15. 12. 1942/7. 11. 1944 auf Aufhebung des Mietver­hältnisses klagen. Nach § 5 des Mieterschutz­gesetzes ist einem soVhen Fall das Miet-

Weitere Cal wer

Entfernung von Schnee nnd Eis

Das Bürgermeisteramt gibt bekannt: Nach jedem Schneefall nach einem solchen während der Nacht bei Tagesanbruch sind die Gehwege durch die zur Gehwegreinigung Verpflichteten in begehbaren Zustand zu ver­setzen. Die betonierten oder mit Betonplatten versehenen Gehwege sind grundsätzlich ganz von Schnee und Eis zu befreien. Bei Glatteis und Schleifenbildung sind die Gehwege un­verzüglich, und wenn das Glatteis während der Nacht entsteht, bei Tagesanbruch mit Sand oder Asche zu bestreuen.

An denjenigen Straßen und Straßenabschnit­ten sowie öffentlichen Wegen innerhalb des bewohnten Gebiets, die keine Gehwege er­halten oder an denen die Gehwege noch nicht ausgeführt sind, haben die Grundstücks- und Gebäudeeigentümer gemeinsam die Straße in einer Breite von mindestens zwei Meter in begehbaren Zustand zu versetzen und bei Glatteis zu bestreuen. Schnee und Eis dürfen nicht in einer den Verkehr behindernden Weise in die Straßen geworfen werden. Das Eis in den Kandeln ist von den anliegenden Grundstücksbesitzern stets aufzuhauen und zu beseitigen. Bei Eintritt von Tauwetter sind die Straßen und Gehwege sofort zu reinigen, außerdem ist für den geordneten Abzug von Schnee- und Eiswasser zu sorgen. Den an Ort und Stelle ergehenden Anweisungen der Po­lizeibeamten ist unverzüglich Folge zu leisten.

Lehrerinnen trafen sich in Calw

Letzte Woche trafen sich die Lehrerinnen des Kreises Calw auf Einladung des Bezirks­lehrerverems in der Mittelschule in Calw zu

Verhältnis für den Zeitpunkt aufzuheben, für den eine zur Zeit der Klageerhebung erfol­gende Kündigung nach dem Vertrag oder beim Mangel einer Vertragsbestimmung nach § 565 des BGB zulässig sein würde. Anerkennt jedoch der Mieter für diesen zuletzt genann­ten Zeitpunkt die von ihm geforderte Miet­erhöhung, so ist für die nachfolgende Zeit der Mietaufhebungsgrad in Wegfall gekommen, so daß auf Abweisung der Mietaufhebungsklage erkannt werden müßte.

Der Mieter wird sonach zu einer Anerken­nung der lOprozentigen Mieterhöhung bereits für den Monat Oktober nach den bestehenden rechtlichen Vorschriften nicht gezwungen werden können. Vermietern und Mietern ist es jedoch erlaubt, schon für den Monat Ok­tober die lOprozentige Mieterhöhung auf frei­williger Basis zu vereinbaren. Im Streitfälle entscheiden hierüber die ordentlichen Ge­richte.

Weigert sich aber der Mieter grundsätzlich, d. h. auch für die nach dem 1. November 1952 liegende Zeit die lOprozentige Mieter­höhung anzuerkennen, so wird der Vermieter mit seiner Klage auf Mietaufhebung nach § 3a des Mieterschutzgesetzes ohne weiteres durchdringen.

5. Die Verordnung enthält in § 4 die Straf­bestimmungen. Hiernach begeht eine Zu­widerhandlung gegen das Wirtschaftsstraf­gesetz in der Fassung vom 25. 3. 1952 (BGB I S. 189), wer

1. als Vermieter oder Verpächter oder als dessen Beauftragter einen höheren als den nach dieser Verordnung zulässigen Miet­oder Pachtbetrag sich versprechen läßt, fordert oder annimmt,

2. als Mieter oder Pächter einen höheren als den nach dieser Verordnung zulässigen Miet oder Pachtbetrag zu zahlen verspricht oder zahlt.

Stadtn achricht en

einer Aussprache über die Arbeit des Lehrer­vereins Württ.-Hohenzollern. Einleitend be­richtete Schriftleiter A. Fischer von der Süd­deutschen Schulzeitung über aktuelle Schul­probleme. Ueber die speziellen Fragen und Aufgaben der Lehrerinnen sprachen Fräulein Stütz, die Vertreterin der Lehrerinnen im Vorstand des Lehrer Vereins, und Frau J e t - t e r vom Vorstand der Gewerkschaft Er­ziehung und Wissenschaft. Frau Jetter führte aus, daß gerade im Erzieherberuf die Frauen dazu beitragen können, die gesamte Erzie­hungsarbeit, z. B. in Fragen der Mädchenbil­dung, wesentlich zu bereichern. Daraus ergibt sich für alle die Forderung nach aktiver Mit­arbeit im Berufsverband und im öffentlichen Leben. Aus den Ausführungen von Fräulein Stütz ging hervor, wie notwendig es ist, daß die Lehrerschaft im Lehrerverein einen Spre­cher hat, der bei der Lösung von Schulfragen nicht mehr überhört werden kann, besonders in einer Zeit, in der die verschiedensten Mächte sich an der Gestaltung der Schule beteiligen. Die von zahlreichen Kolleginnen besuchte Versammlung endete mit einer regen Aussprache.

Das Programm des Volkstheaters

Morgen und am Donnerstag läuft im Cal- wer Volkstheater der Film mit Ingrid Berg­mann und Reinhold SchünzelWeißes Gift.

Bad Liebenzell. Die Volks- und Mit­telschule veranstaltet gemeinsam mit den Musikerziehern am kommenden Samstag um 20 Uhr zumTag der Hausmusik im Musik­saal der Schule einen Musikabend, bei dem u. a. die Kindersymphonie von Haydn ge­spielt wird.

Lokalhistorisches vom Sauerkraut

Alljährlich, wenn die ersten Schneeflocken fallen unddas Sach eingeschafft ist, be­ginnt auf dem Wald die Krautzeit. Da geht der Krautschneider von Haus zu Haus, um das in der Scheuer gelagerte Kraut einzu- schneiden. Wenn es auch als Nahrungsmittel nicht mehr die Bedeutung hat wie früher, so kann man sich auch heute noch auf dem Wald und anderswo kein Schlachtfest denken ohne das beliebteMetzelsuppekraut.

Noch vor 50 Jahren spielte aber das Sauer­kraut in der Bauernküche die Hauptrolle. Da wurden in jedem Haus eine oder gar zwei mächtige, aus Stein gehauene Standen einge­schnitten. Das Kraut wurde dabei nicht ein­gestampft, sondern von einem Buben festge­treten. Schon morgens gabs dann zum Hafer­brei rohes Kraut aus der Stande und das Sonntagsessen bestand stets aus Sauerkraut, natürlich mit viel Fleisch gekocht. Von sei­nem Nährwert hieß es damalsKraut ond Speck haut d Hecke weg. Auch unter der Woche gabs noch ein- oder zweimal Kraut mit Spätzle.

Ein großer Teil des Ertrags wanderte aber auf den Markt. In den frühesten Morgen­stunden fuhren die Wagen talabwärts. Das Absatzgebiet der Gemeinden des Calwer Wal­des war dasUntere Amt, d. h. die Ort­schaften hinter Neuenbürg, wo der Boden für das Kraut ungeeignet ist. Das Waldkraut wurde dort sehr gern gekauft und brachte für die damaligen Verhältnisse dem Bauern manches schöne Stück Geld ins Haus.

Aus amtlichen Bekanntmachungen

Offenlegung des Liegenschaftskalasters

Das aus Anlaß der Uebernahme der Boden­schätzungsergebnisse aufgestellte neue Liegen­schaftskataster der Gemeinde Haiterbach mit Altnuifra wird in der Zeit vom 15. November bis 14. Dezember 1952 in den Diensträumen des Katasteramts Calw, Amtsgerichtsgebäude, Zimmer 26, Schillerstraße 12, während der Dienststunden offengelegt. Offengelegt wer­den die Schätzungskarten und die Kataster­bücher. Die in das neue Liegenschaftskataster übernommenen Angaben werden außer dieser Offenlegung den Grund- und Gebäudeeigen­tümern nicht besonders mitgeteilt.

Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben steht dec Grund, und Gebäudeeigentümem (Erbbauberechtig­ten, Erbpächtern) die Beschwerde zu. Die Be­schwerde kann in der Zeit bis zum Ablauf des 28. Dezember 1952 beim Katasteramt ent­weder schriftlich eingereicht oder zur Nieder­schrift erklärt werden. Bei völliger Zurück­weisung der Beschwerde . fallen die durch örtliche Untersuchungen entstandenen Kosten dem Beschwerdeführer zur Last.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt dal Liegenschaftskataster an die Stelle des bis­herigen Grundsteuerkatasters und an di« Stelle des bisherigen amtlichen Verzeichnisse« der Grundstücke im S ; nne ds § 2 Abs. I der Grundbuch ord- ^ - - -

.. u . «v e 1 > g b I u t I Lokale Schrittlemmg: Helmut Haasei Redaktion und Geschäftsstelle Calw, Lederstraße 28 Nagoldei Anzeige!

Lokale Sdiriftleitung: Di Waltei Wolf, Nagold Geschäftsstelle: Nagold. Burgstraße 3 Schwarzwald Echo Lokale Schriftleitung und Geschäftsstelle:

Dieter Laute, Altensteig

Verlag Paul Adolff, in der Südwest-Presse GmbH. Gemeinschaft Südwestdeutscher Zeitungsverleger Drude: A Oelschläger'sche Buchdruckerei, Calw Monatl Bezugspreis: 2.80 DM zu? 40 Pfg Trägerlohn

Die Fernsprechnummer desCalwer Tagblatt"

Nach Geschäftsschluß 7SI

Für die kalten Tage Gefütterte Lodenjoppen

32 90, 34.20, 44.50, 51.50, 64.70 65,50.

Paul Räuchle, Calw, Marktplatz 18

UUUUUUU

JwB

P

Set

um

iiiiniiiiiiiiiAiiinmmA uiu

Seist ist es Zeit'

an die Weihnachtswünsche Ihrer ^ Kinder zu denken. Meine bekannt große

1

Spielwaren-Ausstellung

'II

wird Ihnen viele Anregungen geben. VWt

8 Spielwarengeschäft StUber

Calw, Biergasse

r

v.

Jüngerer Kaufmann

tüchtig. fleißig und zuverlässig mit guten Kenntnissen in Buch­haltung und jüngerer

Elehlro-Insenleur <htl.>

fleißig u arbeitsfreudig in Anfangsstellung als Betriebsingenieur Sach Herrenberg g e sucht.

Bewerbungen mit handschriftlichem Lebenslauf u. Zeugnis­abschriften erbeten an

Enersie-Versorguns Schwaben A.G.

Betriebsverwaltung Herrenberg

Weihnachten sieht vot dec Juc

und die Festfreude soll Ihnen durch zu späte Lieferung nicht verdorben werden. Sichern Sie sich rechtzeitig ein schönes Modell aus meiner großen Auswahl in:

Schlafzimmern, Wohnzimmern, Küchen, Kl eiderschränken, Tischen nnd Stühlen} ebenso reiche Auswahl ln Klein-Blübeln, Teewagen, Blamenständer, Blamenhocker, Nähkästen usw«

Schon bei kleiner Anzahlung und den Rest bis 18 Monate. Lieferung frei Haus.

Möbelfabrik and Einrichtungshaus

ZEYHER

Calw, Biergasse 11, Telefon 324

Salon Odermatt neu renoviert

mummiiiuinnnni

:

TTTTTTTTTTTTTTTTTTTT

Musikunterricht

Klavier, Harmonium, Blockflöte. Handharmonika

A. Staudenmaier, Calw, Salzgasse 12

Künstliche Augen

fert nach der Natur an, am 28. Nov. ln Pforzheim, Gasth. Markgraf Christoph.

A. Heinz-Pommer. Karlsruhe Bahnhofstr. 34 Voranmeldung unbedingt.

Sine

Scblacblkuh

zu kaufen gesucht. Angeb. m. Preis unter C 388 an das Calw. Tagblatt.

Neuwertige blaue

Damenskihose

(Keilhose) Gr. 42, für DM 25. zu verkaufen. Calw. Marktplatz 7/II

Das elegante Herüstkleid

L Meisterin, pünktlichst, näht aus (DM 7.). Angebote unter C 3fS an das Calwer Tagblatt.

Opel 1,2 Itr.

4-türig, gut bereift, als Werkstatt­wagen geeignet, für DM 600.- zu verkaufen. Anfragen unter C 387 an das Calwer Tagblatt.

Verkaufe ein

Farrenkalb

aus der Zuchtgenossenschaft

Fritz Funk, Liebeisberg

Volkstheater, Calw

Mittwoch: 17 und 20 Uhr Donnerstag: 20 Uhr Ingrid Bergmann und Reinhold Schünzel in

Weißes Qift'"

Wegen seiner hervorragenden Schauspielkunst erzielte dieser Film hohe Besucherzahlen. Jugendverbot'

HERZOG

Oefen

ÄOtfflJflf Omrbraim-Herue

G as-, Elebtro- ü. kombin. Herde

Jn Srofler Auswahl

^INHANDLUNe CALWTeDERSTr"!TEL. 3 W

Das KicMigye

mBMRBasBsaanMMM

wühlen. Ist iür eine Haus­frau immer wichtig.

Ohne Zweifel trifft sie mit BEGINA - Hartglaruwachs in jedem Falle eine gute Wahl, denn in ihm hat sie die Eigenschaften gute« Wachse vereinigt: Quali- tät.Ergiebigkeit und Dauer­haftigkeit. Auch Ihr Wachs sei von heute cm nur noch'

Hartglänzwachs

F&r Holzböden REGINA-Beize.

Calw: Drogerie Bemsdorff

Bürstenwaren Dom E. Dreiß

Putzmittel Hauber Lamparter, Inh. Bächlet# Bürstenwaren Schlotter­beck

Bad Teinadu R. Schwämmle Hirsau: E. Reinwald

Igetslodi: K. Rathfelder

Oberkollbach* Fr. Volz

Die Druckerei ds. BL gibt

Makulatur

das kg zu 25 Pfg. ab

Erhältlich * edersu aße «

Eiselstfttt 0

För den Geldbeutel sparsamer

für den Motor schonender

und im Betrieb leistungsfähiger ist

SHELL TREIBGAS

DER MARKENKRAFTSTOFF FÜR HOCHBEANSPRUCHTE VERGASERMOTOREN