AUS DEM HEIMATGEBIET

Die Landespolizei berichtet

Testnahmen:

In Altensteig wurde ein 77 Jahre alter Mann wegen Diebstahls vorläufig festgenommen und dem Richter vorgeführt.

Wegen Blutschande u. a. wurde von der Landespolizei in Simmozheim ein 65 Jahre alter Mann vorläufig festgenommen.

Diebstahl:

Aus der Ladenkasse eines Gärtnereigeschäf­tes in Birkenfeld wurde von einem 12 Jahre alten Schüler der Betrag von 20 DM entwen­det. Das Geld wurde wieder beigebracht und dem Geschädigten ausgehändigt.

Verkehrsunfälle:

In Rohrdorf wurde eine Frau beim Ueber- queren der Fahrbahn von einem Pkw ange­fahren und verletzt. Sie mußte in das Kran­kenhaus eingeliefert werden.

In der Bahnhofstraße in Birkenfeld wurde ein Radfahrer von einem Lkw angefahren. Der Unfall entstand dadurch, daß der Lkw-

Eltem, warnt eure Kinder vor den Gefahren des Verkehrs!

Fahrer kurz vor dem Radfahrer plötzlich von der rechten auf die linke Fahrbahn wechselte, wodurch der Zusammenstoß erfolgte. Der Rad­fahrer erlitt Verletzungen. Das Fahrrad wurde schwer beschädigt.

In Langenbrand erfolgte ein Zusammen­stoß zwischen einem Pkw und einem Krad. Der Kradfahrer wurde verletzt und mußte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt.

In Birkenfeld wurde beim Ueberqueren der Fahrbahn ein Mann von einem Pkw angefah­ren. Er erlitt Verletzungen und mußte in das Krankenhaus eingeliefert werden. Nach den angestellten Ermittlungen dürfte die Schuld an dem Unfall den Fußgänger treffen, da dieser unter Alkoholeinfluß stand.

Am vergangenen Sonntag versuchte ein Kradfahrer einen bereits in die Feldrennacher Straße in Schwann einbiegenden Pkw zu überholen, wobei er mit dem Pkw zusammen­stieß. Durch seine Unvorsichtigkeit erlitt der Kradfahrer mehrere Verstauchungen. An bei­den Fahrzeugen entstand Sachschaden.

Auf der Ortsstraße in Stammheim wurde, wie bereits berichtet, ein unbeleuchtetes

Die kleine Rechlsbelebrung

Mietpreiswucher wird

Eigener Herd ist Goldes wert." Millionen haben in den Nachkriegsjahren die tiefe Weisheit dieses Sprichwortes erkennen müs­sen. Man bedenke: 5,3 Millionen Mietparteien mit 12,3 Millionen Personen müssen in der Bundesrepublik in Untermiete wohnen. Da­von sind 4,4 Millionen Personen (1,7 Millionen Mietparteien) Heimatvertriebene. Wenn man berücksichtigt, daß 9,4 Millionen Inhaber von Normalwohnungen sind, dann wird einem die Größe des Problems klar.

Die Notlage der Mieter wird nun von ein­zelnen Zimmerbesitzern mit einer seltenen Unverschämtheit ausgenützt. Gewiß, Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Aber Wohn- raum ist und bleibt bewirtschaftet und das Wirtschaftsstrafgesetz und das Strafgesetz­buch bieten erfreulicherweise Möglichkeiten, der Verwilderung auf diesem Gebiet wirksam zu begegnen.

In diesen Tagen hat das Hamburger Amts­gericht ein aufsehenerregendes Exempel sta­tuiert, indem er eine Zimmervermieterin zu drei Monaten Gefängnis verurteilte. Der Sach­verhalt war folgender: Eine Frau, Besitzerin von drei hinter ihrem Friseurgeschäft liegen­den nicht bewirtschafteten Räumen, ver­mietete diese nur durch den Laden zu er­reichende Räume, für die sie nur 50 DM Ge- samtrm'ete bezahlte, an drei Partien weiter.

Pferdefuhrwerk von einem Pkw von hinten angefahren. Dadurch scheuten die Pferde und gingen durch, wobei sie mit einem aus einer Seitenstraße kommenden Kleinlieferwagen zusammenstießen. Ein Pferd wurde verletzt; am Kraftfahrzeug entstand ein Sachschaden ln Höhe von etwa 2500 DM.

In diesem Zusammenhang wird erneut aus­drücklich darauf hingewiesen, daß Fuhrwerke bei Dunkelheit oder starkem Nebel ihre seit­liche Begrenzung nach vome durch weiße La­ternen und nach hinten durch rote Laternen oder rote Rückstrahler anzeigen müssen (§ 24 StVO.). Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift hat der Fuhrwerksbesitzer bei auf diese Weise verschuldeten Verkehrs­unfällen, abgesehen von einer Bestrafung, Schadenersatz zu leisten.

mit Gefängnis bestraft

Ihr Erlös erreichte das Drei- bis Vierfache ihrer eigenen Gesamt-Wohnungsmiete. Einem kriegsversehrten Ostflüchtling mit seiner Mutter forderte sie für ein von der Mietpreis­behörde auf 21.75 DM geschätztes 16 qm gro­ßes Zimmer 65 DM ab.

Das Amtsgericht kam bei der Verhandlung zu der Auffassung, daß hier der Sachverhalt der Ausbeutung und ein Verstoß gegen 5 Pa­ragraphen des Wirtschaftsstrafgesetzes vor­liege und verurteilte die Angeklagte zu drei Monaten Gefängnis wegen Mietpreiswucher, 300 DM Geldstrafe und Abführung des unbe­rechtigten Mehrerlöses von 346 DM an die früheren Untermieter. Hinzu kommen noch die Kosten des Verfahrens sowie der Ver­öffentlichung des grundsätzlich wichtigen Urteils in den Hamburger Tageszeitungen. Auf den Einwand der Angeklagten, es handle sich um nicht bewirtschaftete Zimmer und sie können dafür soviel verlangen, wie sie wolle, erwiderte das Gericht, daß man für ein zusätzliches Zimmer wohl etwas mehr als den behördlichen Quadratmeterpreis verlan­gen dürfe, da man sich eine besondere Ein­schränkung auferlege, aber alles habe seine Grenzen und man dürfe die Notlage der Mit­menschen nicht unbeschränkt ausnützen.

Wie ist hier die Rechtslage? § 302e des Strafgesetzbuches besagt, daß Gefängnis nicht unter drei Monaten und zusätzlich Geldstrafe erhält, wer sich unter Ausbeutung der Not­lage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines anderen Vermögensvorteile verschafft, die in auffälligem Mißverhältnis zur gebote­nen Gegenleistung stehen.

Eine Zuwiderhandlung gegen das Wirt­schaftsstrafgesetz liegt vor, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift oder schrift­lichen Verfügung über Preise usw. zuwider­handelt oder aus verwerflichem Eigennutz oder sonst verantwortungslos handelt. Eine Zuwiderhandlung gegen das Wirtschaftsstraf­gesetz liegt nach der neuen Verordnung über einen allgemeinen Mietzuschlag bei Wohn- raum des Althausbesitzes vom 27. September 1952 vor, wer einen höheren als den zulässi­gen Mietbetrag sich versprechen läßt, fordert oder annimmt oder wer einen höheren als den zulässigen Mietbetrag zu zahlen ver­spricht oder zahlt.

Unsere Gemeinden berichten

Gültlingen. Frau Christine Niethammer, geb. Lambarth, erhielt über den Suchdienst kürzlich die Nachricht, daß ihr Ehemann Christian Niethammer in russischer Kriegs­gefangenschaft verstorben sei. Die Nachricht ist bis jetzt noch nicht eidesstattlich abgege­ben und bedarf noch der Bestätigung durch den Heimkehrer. In der hiesigen Gemeinde sind noch immer 28 Vermißte zu beklagen. Das im Jahr 1772 erbaute und 1910 mit einem Einbau für Lehrerwohnung und Kindergarten versehene Schulhaus hat einen neuen Verputz erhalten und bildet nunmehr eine weitere Zierde des Dorfes. Die Belegschaft des Sägewerkes Hugo Müller unternahm in der vergangenen Woche einen Betriebsausflug, der in die Wilhelma, zum Kloster Maulbronn und schließlich nach Häfnerhaslach führte. Mit großem Interesse wurden die verschiedenen Sehenswürdigkeiten besichtigt. Voll schöner Eindrücke kehrten die Betriebsangehörigen, die dem Werksinhaber für den wohlgelunge­nen Ausflug Dank wissen, an ihren Ausgangs­ort zurück.

Engelsbrand. Am kommenden Sonntag feiert der Männergesangverein Liederkranz Engelsbrand sein 90jähriges Bestehen mit einem Festkonzert in der Gemeindehalle. Neben dem Männerchor des Jubiläumsver­eins wirkt der Männergesangverein Schwarz­wald-Echo Pforzheim, außerdem das Kam­merorchester Pforzheim unter Leitung von Friedrich Tilegant und als Solistin Inge Jögel- Pflsterer (Sopran) mit. Die Gesamtleitung liegt in Händen von Chordirigent Fritz Fleig.

Calmbach. Haumeister AugustFaaswird heute 82 Jahre alt. Er ist für sein Alter so­wohl geistig als auch körperlich noch erstaun­lich rüstig und zeigt reges Interesse für das Tages- und Zeitgeschehen.

Birkenfeld. Steuerrat a. D. Dr. Hein­rich Hassinger und seine Ehefrau Johanna, geb. Widmann, konnten Anfang dieser Woche in Rüstigkeit das Fest der goldenen Hochzeit feiern. Der Ehejubilar ist 80, seine Frau 74 Jahre alt.

Baiersbronn. Nachdem die Maul- und Klauenseuche in einem hiesigen Gehöft am Erlöschen war, ist sie erneut in einem ande­ren landwirtschaftlichen Anwesen ausge­brochen.

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