SAMSTAG, 22. MÄRZ 1952
Kam
NUMMER 46
Theologie und evang. Gemeinde
Das Gutachten der Tübinger Theologen zu
E. M. Nicht ganz so heftig wie vor hundert und mehr Jahren in Württemberg der Streit um die Schrift „Das Leben Jesu“ von D. F. Strauß zwischen den Frommen und Stillen im Lande und der forsch die Aufklärung und die Hegelsche Philosophie in die Theologie einführenden Gruppe von Repetenten, Dozenten und Pfarrern allenthalben in Dorf und Stadt unseres guten Königreiches tobte und gewitterte und die Kirchenleitung zu schweren Entscheidungen trieb, nicht ganz so heftig, sagen wir, aber doch im sachlichen Befund ähnlich steht heute wiederum eine Gruppe von Hochschullehrern und Studenten mit der gleichen Gruppe von pietistiseh gesinnten Pfarrern in einer heftigen Auseinandersetzung um die Theologie des Marburger Professors Bultmann. Damals wie heute ging es um Grundfragen der Theologie und des Glaubens im evangelischen, im lutherischen Sinne. Nicht daß wie damals Strauß den Glauben durch die Philosophie zu überwinden trachtet, vielmehr versucht B. umgekehrt den Glauben mit Luther klar von der Philosophie zu trennen, seine absolute Eigenmächtigkeit darzutun, aber doch wiederum mit Hilfe der Philosophie, die freilich keine Hegelsche mehr ist, sondern unter dem Namen „Existenzphilosophie", bekannt geworden ist als der dem modernen Menschen angemessenen Art des Sprechens von Wagnis, von Entscheidung, von Anfechtung, vom Ärgernis, von der konsequenten Rückführung des
„Für und wider die Theologie Buitmanns“
Glaubensaktes in den Glaubensgehorsam der Aneignung und eines immerwährenden Geschehens der göttlichen Gnade an dem glaubenden Menschen selbst. In diesem Streit, der nun schon jahrelang geht, hat nun die Tübinger Fakultät ein Gutachten dem Kirchentag zu Stuttgart vorgelegt, in dem das Für und Wider um B. in einer geradezu klassischen, sauberen, leidenschaftslosen Weise auf 45 Seiten dargelegt wird. Die Fakultät, das ist sicher, hat damit vielen Pfarrern im Amte, vielen Studierenden der Theologie, aber auch vielen interessierten Gemeindegliedem einen kaum abschätzbaren Dienst erwiesen, indem sie Mißverständnisse beseitigte, Radikalismen zurechtrückte, zu gegenseitigem Vertrauen aufrief, und vor allem in konzisester Weise die Hauptpunkte der Bultmannschen Theologie hervorragend klar in auch dem Laien verständliche Worte und Sätze gekleidet. Die Verfasser des Gutachtens — es sind vor allem die Historiker Hanns Rückert und Gerhard Ebe- ling zu nennen — haben die Bultmannsche Lehre in den einzig möglichen geistesgeschichtlichen Zusammenhang gestellt und bewiesen, daß Bultmann kein ketzerischer Sonderling und Individualist ist, sondern einfach folgerichtig die vom Liberalismus des 19. Jahrhunderts nicht gelösten und durch die „Aus- hilfe"-Theologie in der Nazizeit verdeckten Probleme, die bei Jeglicher ernsthaften Arbeit an der Erläuterung des Wortes Gottes, wie es
uns in der Hl. Schrift überliefert ist, entstehen, weitergeführt hat. Sie haben aber auch klar gesagt, daß es bei dieser Art von Theologie notwendig zu Verkürzungen und Verengungen der ganzen reichen Fülle der christlichen Botschaft und vor allem zu dialektischen (das Wort dialektisch kommt in dem Gutachten nicht vor) Zweideutigkeiten und irreführenden Unklarheiten kommen muß, die aber mehr durch die darzustellende Sache selbst als durch eine bewußte Ketzerei Bultmanns entstanden sind. An der Christlichkeit Bultmanns ist jeder Zweifel ausgeschlossen. Nicht aber sind Zweifel ausgeschlossen, die durch die Erläuterung und Zuspitzung selbst auftauchen können. Ansatz und Zielpunkt, so wird zusammengefaßt, dieser Theologie stehen nicht außerhalb der durch Schrift und Bekenntnis gezogenen Grenzen.
Das Gutachten klärt vor allem den viel- umstrittenen Begriff „Entmythologisierung“. Wenn B. darunter eine rationalistische Reinigung und Übersetzung des NT in die Sprache und das Verständnis des modernen Menschen gemeint hat, dann müßte er als Irrlehrer abgelehnt werden. Hat er aber damit keine Ausmerzung etwa der Wunder oder der geschichtlichen Heilstatsachen gemeint, sondern eine Auslegung der neutestamentlichen Ausdrucksformen, dann ist alles in Ordnung, denn diese bleiben dann selbst in Predigt und Kultus bestehen. Es handelt sich dann lediglich um eine fruchtbare Spannung zwischen der Verkündigung der Bibel und „der Sprache eines modernen Weltbildes“. Im vollen Gegensatz zu Strauß ist Mythos für B. keine erdichtete Legende, die
man ausmerzen muß, um zum wahren Glauben zu kommen, vielmehr eine zeitgebundene Aus- drucksform, die man auslegen und begreifen muß; gleichgültig, wie man persönlich zu einer solchen Ausdrucksform steht. Im Wort der Verkündigung selbst bewährt sich letzthin der Glaube „als ein Wagnis, das je und je im Augenblick zu vollziehen ist, ohne Beziehung auf das, was in Jesus Christus ein für alle Male geschehen ist und ohne Ausrichtung auf das in der Zukunft liegende Ziel der endlichen Vollendung“ (S. 31). Das Gutachten verschweigt nicht, daß damit B. in die gefährliche Nähe eines idealistischen Spiritualismus geraten ist, der alles Geschichtliche, die Fleischwerdung im Wort, in den Hintergrund drängt und der gerade unseren württ. Pietisten Anlaß gibt, sich gegen B. auf die Heilstatsachen, die Endzeit, die Fülle in Jesu Christo in der Mitte der Zeiten zu berufen. Demgegenüber bittet das Gutachten um Vertrauen der Pietisten zu den Bultmann-Theologen und bekennt, daß die Fakultät „mit äußerster Entschiedenheit darüber wachen werde, daß das Bekenntnis zu Jesus Christus als dem gekreuzigten und auferstandenen Herrn unverfälscht in Geltung bleibt“. Aber zugleich gibt die Fakultät auch wieder B. recht, wenn sie die von den Pietisten geglaubte Auffassung, die Hl. Schrift sei darum unantastbar, weil sie vom HL Geist und nicht von Menschenhand geschrieben sei, als unhaltbar erklärt. Der Größe des Wortes Gottes gegenüber ist jede Theologie Stückwerk, Menschenwerk und das sei als Wichtigstes zu bedenken.
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