NUMMER SOS

AUS DEM HEIMATGEBIET

FREITAG, 28. DEZEMBER l#*i

Brand in Dennadi

Dennach. In der Nacht von Sonntag auf Montag brach in dem Wohngebäude des Holz­hauers Ernst Burkhardt ein Brand aus. Die Freiwillige Feuerwehr nahm unter Verwen­dung der neu beschafften Tragkraftspritze die Bekämpfung des Feuers auf; da jedoch eine Ausdehnung des Brandes auf Nachbar­gebäude befürchtet werden mußte, wurde vor­sichtshalber die Weckerlinie Neuenbürg alar­miert. Bis zu deren Eintreffen war jedoch die grüßte Gefahr bereits durch die örtliche Wehr gebannt. Dem gemeinsamen Einsatz der bei­den Wehren war es zu danken, daß der Brand vollends gelöscht und das landwirtschaftliche Nebengebäude vor Feuerschaden bewahrt werden konnte. Drei Feuerwehrmänner erlit­ten bei den Löschmaßnahmen Rauchvergif­tungen. Nach den bisherigen Ermittlungen wird als Brandursache Kurzschluß vermutet.

Vom Deckenpfronner Gemeinderat

Deckenpfronn. Zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung, bei der zum ersten Male die neugewählten Mitglieder anwesend waren, sprach der Bürgermeister über deren Pflich­ten und Rechte. Anschließend folgte in ge­heimer Abstimmung die Wahl der beiden Bei­geordneten, zum ersten Fritz Lutz, zum zwei­ten Gottlob Scheurenbrandt. Weiter wurden die Mitglieder des Nachlaßgerichts und der Inventurbehörde bestimmt sowie die Farren- kommission ergänzt. Die Besetzung des Woh- nungs- und Bauausschusses und der Fürsorge­kommission wurden zurückgestellt. Der Orts­gruppe des VdK wurde auf Antrag ein ein­maliger Betrag zur Bescherung bedürftiger Kinder bewilligt. Eine gemeindeeigene Wiese auf dem Egelsee soll an einen Interessenten verkauft werden. Der Gewährung einer Weihnachtszulage an Gemeindebedienstete wurde zugestimmt. Ferner wurde über den Platz am unteren Backhaus und über eine Bürgschaft verhandelt.

*

An einem der letzten Sonntage trafen sich die Angehörigen des Jahrgangs 1901 zu ihrer Fünfziger-Feier. In harmonischer Geselligkeit verlief der Tag, zu dem die Angehörigen von weither erschienen waren, um wieder einmal daheim sein zu können. Zum Teil in gereim­ter Form wurde Vergangenes besprochen, und viele Begebenheiten, längst vergessen, wur­den ln die Erinnerung zurückgerufen. Nur zu chnell verstrich der Nachmittag, und die Auswärtigen mußten wieder Abschied neh­men, nicht ohne vorher noch für das nächste Jahr einen gemeinsamen Ausflug geplant zu haben.

Unsere Gemeinden berichten

Rötenbach. Am zweiten Weihnachts- teiertag beging der frühere Straßenwart Adam Pfrommer den 81. Geburtstag. Möge dem noch Küstigen auch fernerhin ein freundlicher Le­bensabend beschieden sein!

Nagold. Bei guter Rüstigkeit durfte festem der Aelteste der Nagolder Schlosser- zunft, Ehrenobermeister Gottlob Rähle, den n. Geburtstag feiern. In den Jahren 1924 bis 1833 war der Jubilar, von dessen Schaffen manches schöne Werkstück Innerhalb der Stadt Zeugnis gibt, Obermeister der Schlosser- Innung seiner Heimatstadt. Nach Uebemahme des väterlichen Betriebes im Jahre 1907 er­hielt er seinen ersten Auftrag beim Kirchen- und Pfarrhausneubau ln Holzbronn. Zu den hasten Arbeiten des noch heute in der Werk­statt am Amboß Tätigen gehören schöne ge­triebene Kunstschlosserarbeiten im Hotel Post.

Gräfenhausen. Zwei Männer ~aus Pforzheim im Alter von 23 und 36 Jahren be­haupteten in einer hiesigen Wirtschaft, man habe ihnen Hammel- anstatt Schweinefleisch vorgesetzt. Auf eine Aufforderung des Wirts hin fuhren sie ln betrunkenem Zustand mit einem Pkw zum Pforzheimer Schlachthof, um dort das Fleisch untersuchen zu lassen. Die Betrunkenen belästigten dort die anwesenden Metzger, stritten sich mit dem Wirt und wur­den gegen einen Polizeibeamten tätlich, so daß sie festgenommen und zur Blutprobe ins Krankenhaus verbracht werden mußten.

Die Krankenbehandlung der Kriegsopfer

Wichtige Grundsätze, die nach dem Bundesversoi gungsgesetz zu beachten sind

In der Praxis zeigt sich immer wieder, daß die Kriegsopfer selbst, also die Personen, die es angeht, über die Ansprüche, die ihnen im Fall der Erkrankung nach dem Bundesver- sorgungsgesetz zustehen, teilweise sehr unge­nügend informiert sind. Diese Unkenntnis hat zur Folge, daß sich die Personen auf Grund des vermeintlichen Versicherungsschutzes in Sicherheit wiegen und deshalb bestehende Mitgliedschaften bei der Krankenkasse auf­geben; erst nach Eintritt des Krankheitsfalles folgt oftmals die Enttäuschung, und zwar dann, wenn ein ablehnender Bescheid erteilt wurde.

Um die Kriegsopfer vor Schaden zu bewah­ren, sind folgende Grundsätze, die die Rechts­lage wiedergeben, zu beachten:

1. Die Krankenkasse erhält für die nach dem Bundesversorgungsgesetz Anspruchsbe­rechtigten keine Beiträge; eineKrankenver­sicherung" besteht somit nicht Aus d'"es°m Grunde kann die Krankenkasse auch nur die Kosten für Leistungen übernehmen, die das Gesetz vorsieht, weil andernfalls eine Erstat­tung durch das Versorgungsamt nicht erfolgt.

2. Nach dem Bundesversorgungsgesetz hat der Beschädigte grundsätzlich nur Anspruch auf Heilbehandlung wegen der anerkannten Folgen der Schädigung.

3. Nur dann, wenn Ausgleichsrente bezogen wird, hat der Schwerbeschädigte für sich selbst Anspruch auf Heilbehandlung für alle Leiden und Anspruch auf Krankenbehand­lung für seine Angehörigen.

4. Dieselbe Voraussetzung (Bezug der Aus­gleichsrente) muß auch bei den Hinterbliebe­

nen (Witwen und Waisen) erfüllt sein. Eine Ausnahme besteht bei Nichtgewährung der Ausgleichsrente nur dann, wenn das Einkom­men einschließlich der Rente der Hinterblie­benen 120 DM im Monat nicht erreicht.

Selbst dann, wenn der Schwerbeschädigte oder die Hinterbliebenen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Heil- oder |Cranken- behandlung nach dem Bundesversorgungs­gesetz erfüllt haben, besteht kein Anspruch auf folgende Leistungen, die die Kranken­kasse ihren Mitgliedern gewährt: Wochenhilfe, Zuschüsse zum Zahnersatz (Platten-Ersatz), Zuschüsse zu Kronen, Stiftzähnen und Brük- ken, Zuschüsse zu größeren Heil- und Hilfs­mitteln, kleinere Heilmittel, wie Brillen, Bruchbänder, Leibbinden, Einlagen, Massagen u. a. m. Lediglich die letzte Positionkleinere Heilmittel" trifft auf den Schwerbeschädigten selbst nicht zu, da das Gesetz im Falle des Bezuges von Auseieichsrente die Gewährung von kleineren Heilmitteln auch für andere Leden vorsieht

Aus diesen Darlegungen geht hervor, wie notwendig es ist, daß die Kriegsopfer, bevor sie eine freiwillige Versicherung bei einer reichsgesetzlichen Krankenkasse aufgeben, sich vergewissern, ob und welche Leistungen ihnen nach dem Bundesversorgungsgesetz zustehen Die Personen, die unter das Gesetz fallen, sind allerdings bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse dannversichert (Kran­kenversicherung der Rentner), wenn sie neben der Kriegsrente noch eine Rente aus der In­validen- oder Angestelltenversicherung er­halten.

Mitüberraschenden Momenten ist zu rechnen

Aufschlußreiche Behandlung eines Verkehrsunfalis vor dem Amtsgericht Neuenbürg

Die Warnzeichen, die früher hie und da an Ausfahrten zu sehen waren, die auf belebte Straßen münden, sind nach und nach ver­schwunden. Sie sind für unzulässig erklärt worden, da der Gesetzgeber auf dem Stand­punkt steht, daß nicht der Benützer der Straße auf solche Ausfahrten Rücksicht zu nehmen brauche, sondern daß der aus der Ausfahrt herauskommende Kraftfahrer sich so lange zu gedulden habe, bis er sich in eine Ver­kehrslücke einreihen kann.

Durch die Verhandlung über einen Ver­kehrsunfall, der sich am 13. August auf der Calmbacher Straße in Wildbad ereignete, wurden diese Ueberlegungen in aller Breite vor dem Amtsgericht Neuenbürg auseinander­gesetzt. Ein aus Richtung Calmbach kommen­der Kraftradfahrer war damals bei hellem Tag und klarer Sicht auf einen aus einer Hofeinfahrt herauskommenden Lastkraft­wagen aufgefahren und hatte dabei so schwere Verletzungen erlitten, daß er auch heute noch nicht wieder völlig hergestellt ist und am Kniegelenk voraussichtlich einen Schaden fürs ganze Leben davon tragen wird. Der Kraft­radfahrer war völlig rechts gefahren, seine Geschwindigkeit war nach den verschiedenen Zeugenaussagen nicht übermäßig schnell ge­wesen. Als er plötzlich auf eine Distanz von etwa S Metern den Lastkraftwagen vor sich ln die Straße einbiegen sah, wollte er noch sein Motorrad herumreißen, doch gelang es Ihm nicht mehr vorbeizukommen. Der Fahrer des Lastkraftwagens gab vor Gericht an, er habe vor Einbiegen in die Bundesstraße nach beiden Seiten Ausschau gehalten, ob die Straße frei sei, dabei aber den Motorrad­fahrer nicht gesehen. Die Sicht beider Fah­rer kann durch zwei Personenkraftwagen, die in jenem Augenblick vor der Tankstelle Schrafft bedient wurden, behindert gewesen sein.

Um sich ein genaues Bild vom Hergang des Unfalls machen zu können, begab sich das Gericht mit den Angeklagten an den Ort des Unfalls. Nach Rückkunft von diesem Lokal­termin führte der Amtsanwalt ln se ; nem Strafantrag aus daß zwar das Verschulden des Lastkraftwagenführers zweifellos das grö­ßere gewesen sei, doch hätte auch der Mo­torradfahrer recht nur geradeaus, sondern auch nach der Seite sehen müssen, da er auch damit rechnen konnte, daß von der Tank­stelle ein Auto wieder auf die Fahrbahn zu­

rückfahre. Da jedoch der Motorradfahrer durch seine Knieverletzung bereits sehr schwer gestraft Ist, beantragte er für thn nur eine Geldstrafe von 15 DM wegen Uebertre- tung von Bestimmungen der Straßenverkehrs­ordnung. Für den Lastkraftwagenfahrer, der sich außerdem noch eines Vergehens der fahr­lässigen Körperverletzung schuldig gemacht hat, hielt er eine Geldstrafe von 60 DM für angebracht.

Der Verteidiger des Motorradfahrers plä­dierte auf Freispruch für seinen Mandanten. Dieser habe geradeaus geschaut, wo eine scharfe Kurve die ganze Aufmerksamkeit er­fordert. MU einem so vorschriftswidrigen Ver­halten anderer Verkehrsteilnehmer brauchte er nicht zu rechnen, denn man könne ja von Menschen nichts Uebermenschliches ver­langen.

Der Richter schloß sich jedoch im wesent­lichen der Auffassung des Amtsanwalts an. Der Fahrer des Lastkraftwagens wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und wegen der Uebertretung der Bestimmungen der StVO, zu einer Geldstrafe von 75 DM verurteilt. Hin­sichtlich des Motorradfahrers stellte sich das Gericht auf den Standpunkt, daß sich ein Kraftfahrer immer so zu verhalten habe, daß er auch bei überraschenden Momenten, etwa wenn ein Kind in die Fahrbahn läuft oder sich ähnliches ereignet, noch rechtzeitig bremsen oder ausweichen könne. Wie Im Strafantrag vorgeschlagen wurde der Motor­radfahrer wegen Uebertretung von Bestim­mungen der Straßenverkehrsordnung zu 15 DM Geldstrafe verurteilt, wobei der Körperscha­den, den er davon»etragen hat, strafmildernd berücksichtigt wurde.

Nachrichten aus der Goldstadt

Pforzheim. Die amerikanischen Besat­zungstruppen beschenkten auch dieses Jahr wieder bedürftige deutsche Kinder mit Weih­nachtsgaben. Insgesamt wurden 1000 Kinder der Stadt und des Landkreises Pforzheim mit Bekleidungsstücken und Süßigkeiten bedacht.

Letzte Woche wurde das neue große Film­theater eröffnet, das seit dreieinhalb Monaten in der Leopoldstraße im Bau ist. Mit 1000 Sitzplätzen stellt dasUniversum das größte Lichtspieltheater der »Goldstadt dar. Die Bild­fläche der Leinwand hat eine Ausdehnung von 27 Quadratmeter.

Sonderzugsgaste aus dem Rheinland

Freudenstadt Der auf morgen ange­kündigte Silvesterzug der Bundesbahn, der klingende Rheinländer (der im vergangenen Jahr Wildbad besuchte), hat großes Interesse gefunden. Man erwartet rund 500 Sonderzug­gäste, die Silvester und Neujahr in Freuden­stadt verbringen wollen.

MwHBmummnmunHiimmuuRminmmnmmRimmranifmmmnBmmniiRuiaM

Bücher und Zeitschriften

Der polizeiliche Eingriff in Freiheiten und Rechte". Bd. 7 der wissenschaftlichen Schrif­ten des Instituts zur Förderung öffentlicher Angelegenheiten. 432 S. (Wolfgang Metzner Verlag, Frankfurt/M.)

In den Landesverfassungen wie im Bonner Grundgesetz bilden die Grundrechtsartikel einen wesentlichen, wenn nicht den hervor­ragendsten Bestandteil. Dies mit gutem Grund, haben es doch die bitteren Erfahrungen mit dem ungehemmten Totalitarismus des Drit­ten Reiches nur allzu nachdrücklich ins Be­wußtsein gebracht, daß die Grundrechte mehr sind als lediglichSymbole. Sie geben die rechtliche Grundlage des Volkswillens, daß der Staat letzten und juristisch faßbaren Bin­dungen und Beschränkungen unterworfen sein soll. Der Bürger muß wissen, daß die staatlichen Organe an höhere Normen ge­bunden sind, die ihm die Sphäre der Frei­heit, der Selbstgestaltung und der Selbst­verantwortung garantieren und ihn gleich­zeitig gegen jeden Mißbrauch der staatlichen Gewalten sichern. Andererseits bedarf aber auch die Freiheit der Bändigung und der Ein­ordnung in die Erfordernisse der Gemein­schaft, der Bindung an feste, ebenso recht­liche Normen. In dieser Doppelgestaltigkeit der Grundrechte liegt ihre Problematik Sie sollen dem Bürger auf der einen Seite alle ihm zustehenden Freiheiten sichern und auf der anderen Seite dem Staate geben, was des Staates ist Hier für beide Teile die Grenzen aufzuzeigen, hat sich das vorliegende Werk zur Aufgabe gemacht, das von einer Studien­gruppe unter Oberleitung von Prof Erich Kaufmann, Rechtsberater für völkerrecht­liche Angelegenheiten im Bundeskanzleramt, bearbeitet worden ist. Das Buch befaßt sich mit Theorie und Praxis der vorläufigen Fest­nahme, Durchsuchung und Beschlagnahme und gibt auf alle damit zusammenhängenden Fragen eine erschöpfende Auskunft.

F . A. Hermens,Demokratie oder Anarchie". Band 8 der wissenschaftlichen Schriften des Instituts zur Förderung öffentlicher Ange­legenheiten, Frankfurt/M. 412 S. Halbleinen 8 DM. (Wolfgang Metzner Verlag Frank­furt/M.)

Die Kommunalwahlen vom 18. November, bei denen das Verhältniswahlrecht In Ge­meinden mit mehreren Listen verschiedent­lich die merkwürdig erscheinende Tatsache schuf, daß Bewerber mit relativ niedriger Stimmenzahl vor denen mit höheren Wähler- Ziffernzum Zuge kamen, haben erneut die Diskussion um das Verhältniswahlrecht auf­leben lassen. Zu diesen Gesprächen, denen leider nur allzu oft das sachlich fundierte Wissen fehlt, vermag das Werk von F. A. Hermens einen wesentlichen Beitrag zu geben. Der aus Westfalen stammende Verfasser ist Professor für politische Wissenschaften an einer amerikanischen Universität. Er besaß den Mut, 1944 ein Buch zu schreiben, in dem er eine gerechte Behandlung der Deutschen nach Kriegsende und ihre raschestmögliche Wiederaufnahme in die VölkerfamTie for­derte. Als anerkannter internationaler Ex­perte auf dem Gebiete des Wahlrechts kommt er in dem vorliegenden Werk, das eine Neu­bearbeitung seines früher in Amerika erschie­nenen Buchs darstrilt, zu dem Schluß, daß ein reibungsloses Funktionieren der parla­mentarischen Staatsform nur durch das Mehr­heitswahlrecht gewährleistet wird. Zahlreiche Beispiele der Wahlentscheidungen seit 1919 belegen diese Auffassung. Eine gründliche analytische Arbeit, die bei aller wissenschaft­lichen Exaktheit dennoch allgemeinverständ­lich geschrieben und damit geeignet ist, auch breiteren Schichten die Bedeutung des Ent­schlusses zur echten Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl) darzulegen

Eine 34 Wochen trächtige

Autovermietong f. Selbstfahrer

SCHXBERLE, Calw, Telefon 744.

Kalbin

sowie ein Kina unter zwei die Wahl, setzt dem Ver­kauf aus

Karl Keppler, Milchsammelstelle Breitenberg

bleiben wegen des Jahresabschlusses unsere Geschäftsräume für den Publikumsverkehr

Ein 0 Monate altes

geschlossen!

friliiirrirl'i~ Calw

Volksbank Calw e.G.m.b.H., Calw

Georg Roller, Zavelstein

Verkaufe erstklassige

Nutz- and Fahrkuh

samt Kalb

Karl Heim, Gechingen, Tel. 6«

Zur

Metzelsuppe

am Sonntag, 30. Dezember ladet freundlichst ein Familie Pfrommer zam. Hlrsck

STATT KARTEN

Wir beehren uns. Verwandte, Freunde und Bekannte, zu unserer am Samstae, den 2». Dezember 1951, im Gasthaus zumHirsch* in Oberkollwangen stattflndenden

S^OCHZEITSFEIER

freundlichst einzuladen.

HERMANN GREULE, Oberkollwangen LORE GENTH, Calmbach Kirchgang 12 Uhr in Oberkollwangen

Mit der Lösung der Neujahrswunschenthebungskarten wer­den die Glückwünsche rum Jahreswechsel und der Verzicht auf persönliche oder schriftliche Beglückwünschung zum Aus­druck gebracht. Die Kartenabgabe erfolgt gegen Entrichtung ine« Mindestbetragea von 1 DM für die Person bei der Stadtkasse. Die Namen der Kartenabnehmer werden in der örtlichen Presse am 30. Dezember veröffentlicht. Der Betrag wird ausschließlich zu Sonderhilfszwecken für Bedürftige verwendet.

Stadtpfarrer Winter Bürgermeister Seeber

£osuhqmh

7leuiahcswunscfieHthe&utu}skacten

Alles Gute im neuen Jahr wünscht Salon Odermatt

Ihre Vermählung geben bekannt

HARALD WEGNER

ANNY WEGNER geb. Gackenhelmer

Schifferstadt Calw

28. Dezember 1951

Der heutigen Ausgabe liegt tser Wandkalender für das hr 1952 bei.

Auch in

TRAUER KLEIDUNG

di« reichhaltig« Auswahl, welch« für unser Hou» charakteristisch Ist. Wir bedienen Sie in körzester

&****

PFORZHEIM am Sedonolati

OiKfjdrucfmi

Colt»

Postkarten Briefbogen Rundschreiben * Rechnungen Prospekte

Aufträge werden au* Lederstraße 23 (Geschäftsstelle) angenommen