FREITAG, »8. DEZEMBER 19 51
WIRTSCHAFT
NUMMER )«l
Die Lohnsteuer an der Jahreswende
Einsparungs- und ErmSßigungsmöglfcbkeHen für das abgelaufene Jabr
Wi. Jeder Kaufmann überdenkt zur Jahreswende seine geschäftliche Situation. Er wendet dabei seine Aufmerksamkeit in nicht geringem Maße dem Finanzamt zu, ist doch der Staat an ledern gewerblichen Betrieb so maßgebend „beteiligt“, daß es sich lohnt, die Ansprüche dieses unliebsamen stillen Teilhabers am Ende oder zu Beginn eines Jahres gründlich zu untersuchen.
So sollte auch jeder Arbeitnehmer nicht unnötig großzügig über seine steuerlichen Verhältnisse hinwegschauen. Auch er soll rechnen und überlegen, welche Möglichkeiten, Lohnsteuer ein- zusparen, für ihn bestehen. Es bedarf oft nicht einmal einer persönlichen Vorsprache beim Finanzamt. Mit einigen Zeilen, mit dem Zusam- menstellen einiger Belege oder mit einer kurzen Erklärung kann das Finanzamt ins Bild gesetzt, ein Antragsformular beigezogen werden und ein Eintrag auf der Steuerkarte dem Lohnsteuerpflichtigen bedeutsame Erleichterungen bringen.
Kein allgemeiner Jahresausgleich
Ein allgemeiner Lohnsteuer-Jahresaus- fleich ist im Gesetz nicht mehr vorgesehen. Der Bundesflnanzminister hat rechtzeitig darauf hingewiesen, daß z. B. Flüchtlinge, Spätheimkehrer, Totalgeschädigte, aber auch Teilgeschädigte und Besatzungsverdrängte nach Ablauf des Kalenderjahres ihre Einzelnachweise, Belege, Kassenzettel usw. über ihre Aufwendungen für die Wiederbe- •chaffung von notwendigem Hausrat und Kleidung grundsätzlich nur noch für den Dezember dem Finanzamt vorlegen können Im übrigen sollte ein Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres den Antrag auf einen Jahresausgleich dann nicht versäumen, wenn er nicht das ganze Jahr über vollbeschäftigt gewesen ist oder wenn sein Arbeitslohn im Laufe des Jahres schwankte. Gerade wer zeitweise erwerbslos war, hat Grund, seine Lohnsteuer auf das ganze Jahr umrechnen und sich die zuviel einbehaltene Lohnsteuer erstatten zu lassen.
Ausweg: Die Veranlagung
Schließlich gibt auch das Veranlagungs- ▼ srfahren noch eine Möglichkeit, zuviel ge
zahlte Lohnsteuer durch Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung zurückzuerlangen, wenn ein berechtigtes Interesse hierfür nachgewiesen wird. Die Rechtsprechung hat erst letztlich diese Möglichkeit, die Steuerzahlungen noch nachträglich richtigstellen zu lassen, gegenüber einem engeren Standpunkt der Verwaltung erweitert.
An neuerer Rechtsprechung und Verwaltungsregelung ist noch folgendes von Interesse:
Für Kinder im Alter vom 18. bis 25. Lebensjahr wird dann Kindermäßigung gewährt, wenn sie auf Kosten des Steuerpflichtigen unterhalten oder für einen Beruf ausgebildet werden. Nach den Lohnsteuer-Richtlinien sind diese Voraussetzungen auch dann erfüllt, wenn das Kind z. B. als Lehrling oder durch Zuschüsse von dritter Seite eigene Einkünfte bis 86 . DM monatlich hat. Die Einkommensteuer-Richtlinien 1950 lassen eigene Einkommen, einschließlich der Sachbezüge und etwaiger steuerfreier Aufwendungen bis zu 105 DM monatlich zu. Für 1951 ist der gleiche Betrag vorgesehen.
Für Kinder über 25 Jahre, die noch in Ausbildung sind, kann zwar keine Kinderermäßigung, wohl aber eine außergewöhnliche Belastung bis zu 600 DM im Jahr zuerkannt werden. Im Einzelfall kommt das auch in Betracht, wenn wegen der verschiedenen Schulver-
Firmen und Unternehmungen
DORTMUND. — Neuer Stromvertrag zwischen Steinkohlenbergbau und VEW. Die „Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen AG." (VEW) ln Dortmund und der Steinkohlenbergbau haben ln einem jetzt abgeschlossenen neuen Stromlieferungsvertrag vereinbart die seit dem Jahre 1931 bestehende Zusammenarbeit weiter auszubauen. Wie die VEW roitteilt, wird in Zukunft der Steinkohlenbergbau an der Deckung des Bedarfszuwachses bei der VEW mit einem festen Anteil beteiligt. Die VEW hat sich weiter bereit erklärt. Ihr Leitungsnetz dem Bergbau für einen Verbundbetrieb der Zechen untereinander zur Verfügung zu stellen. Ein ähnliches Abkommen besteht bereits zwischen dem Bergbau und der REW. Durch den neuen Vertrag mit der VEW wird dem Bergbau letzt ein gerege’ter Verbundbetrieb über das ganze Steinkohlengebiet der
hältnisse in den Zonen Kinder außerhalb des Wohnsitzes der Eltern eine Schule besuchen müssen.
Aufwendungen für die Aussteuer einer Tochter sind ebenfalls eine außergewöhnliche Belastung, wenn sie nicht aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen oder der Tochter bestritten werden können. Vermögen der Eltern bis 10 000 DM werden dabei ln verschiedenen Oberflnanzdirek- tionen außer Betracht gelassen. Auch die Nachholung einer Aussteuer wird für zulässig erachtet. In begründeten Fällen kann die Aussteuer durch wiederkehrende Zahlungen gewährt werden.
Die Mehrkosten für doppelte Haushaltführung können auch ln dem Falle Werbungskosten sein, wenn beide Ehegatten Arbeitnehmer sind. Anzuerkennen sind: für Verpflegungsmehraufwendungen täglich bis zu 8 DM. die notwendigen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort und die tatsächlichen Fahrtkosten (Tarifvergünstigungen sind auszunützen) für eine Familienheimfahrt im Monat.
Verluste aus Vermietung oder Verpachtung lassen sieh im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht berücksichtigen. Sie sind im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren auszugleichen. Lohnempfänger, die an Ihrem Gebäudebesitz große Instandsetzungsaufwendungen haben oder die erhöhte Absetzungen nach § 7 b EStG in Anspruch nehmen können, erhalten die zuviel entrichtete Lohnsteuer bei der Veranlagung erstattet.
Bundesrepublik unter Benutzung des öffentlichen Netzes möglich.
HAMBURG. — Die Wandelanleihe der VDM. Die 12 Mill.-DM-Wandelschuldverschreibungen der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG. ln Frankfurt, die mit m Prozent verzinslich sind und 13 Jahre laufen (1. Auslosung zum 1 . Oktober 1955), sind mit dem Recht verbunden, die Anleihe erstmals zum 1 Oktober 1955 unter Zuzahlung von 40 Prozent im Verhältnis 1:1 in Stammaktien der VDM umzutauschen. — Wie das Unternehmen weiter ln dieser Bekanntmachung erwähnt, sollen für das Geschäftsjahr 1950/51 5 Prozent Dividende ausgeschüttet werden. Die Wandelanleihe wird zum Pari-Kurs angelte ten
HAMBURG. — Wandelanleihe auch bei Buderas. Auch die Buderusschen Eisenwerke ln Wetzlar wollen eine Wandelanleihe begeben. Sie beantragen bei
Wlrtsdiaftssptegel
Bundesbahn-Einnahmen gestiegen
OFFENBACH. — Die Deutsche Bundesbahn rechnet im Geschäftsjahr 1951 mit Gesamteinnahmen in H5he von 4,7 Milliarden DM. Im Jahre
1950 hatten die Einnahmen ohne die der süddeutschen Eisenbahnen (französische Zone) 9.29 Milliarden DM. betragen. Der Voranschlag lautete das Geschäftsjahr auf nur 4.26 Milliarden DM.
Die Mehreinnahmen aus der am 15. Oktober
1951 in Kraft getretenen Tariferhöhung !m Personen- und Oü + erverkehr und der zusSMI***© Verkehr ermöglichen es vorens«lrht1irh. dort (resamtrerhnune der DP für 1951 kas < *eom 8 fl 1 i; aiiR«re<dirhen werden kann. Dabei wird hemnt, dafl dieser Au»^!e1«4> (edoeh nur durch Vemerh- ISccIgrmg der laufender* Unterhaltung und Fr- rieriew*|r*g möglich sei Pln-Hrh+Ilrh eluer wefto-en Erhöhung d^r Pimdeehahntarlf© wird ee**»gt, dart eine erneute Aunaagung an die rer- Jfrtderte Ko* + en 1 n«re n 1 rh+ nmvan<reu werden könne falls die Aussehen Infolge weiterer Tjnkn-, Gehalts, sowie Preiserhöhungen für Sa^hhedarf 8 nc*oi<Ten sollten
■pOhrw — Ah .Tanuer wieder Poemen- und Fnt- terfretreMe-Tana/h. Ab 1. .Tn^iwr 10S9 wi^d ein® pene po^'Tön.Pp*ter«Tetre 1 de- r ra‘n«»rihnVtion du»*'b- pptflhrt W ?0 das FondoceT , r»BViT , nn<Tcm 1 r' 1 e , +pi*birf|
heVannteab Vörmen 1 ar'dw*r*er*«»»f 4 UrJhe Fö+rleS© Gerste und MHorom im Verhältnis 1*1 für df« narb dem t. Januar nörh«ten Jahre« ah<*e1*e*o»-tft Pncrcrenmenee ereopn Ifo^lage der 7 weiten t?(Timer de« Srhhtrt-Qrholrve« find einer V«n*>fltf’h— tnr>cr«erkÜ 1 »*img über die Ver^vendimty dn« trer- h1 111 «den Pu+tereetretdos dem *?•! o-jsnhodorf he« 7 1aVen Miloporn wird für 94 DM. Gerste für 9 « so r>M je dz ab Station des Le+z*vertei1ers abgegeben.
cW HV am 29, Januar 1952 die Emission von S.B Mülionen DM Wandels^hufdverschrelbimgen d*e den Aktionären durch Vermittlung eines Bankenkonsortium« 1m Verhältnis Sri an geboten werden sollen. Gleichzeitig soll lm Zusammenhang damit eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals mp bis zu fl 5 Millionen DM zwecks Gewährung von Umtauschrechten an die Gläubiger der Wandelschutd- verscbreümngen beschlossen werden.
Helene von der Heydt,
Mülheim/Ruhr, schreibt: „Seit vielen Jahren litt ich an hartnäckigen, schmerzhaften immer juk- kenden Hautausschlägen, gegen die ich vieles unternommen habe. Restlose Heilung erzielte ich erst, nachdem ich Aktiv-Puder anwandte. Ich war Ubei- rascht: Schon nach kurzem Gebrauch sind die lästigen Ausschläge gänzlich ausgeheUt! Seitdem ver- wendte Ich Aktiv-Puder ebenso vorteilhaft auch zur Körper- und Schönheitspflege sowie bei Brand- wunden und anderen kleinen Verletzungen, wie sie so oft im Haushalt Vorkommen. Er nimmt das Brennen und lästige Nässen in Kürze weg! Aktiv- Puder ist mir wirklich unentbehrlich geworden." Aktiv-Puder: Streudosen ab 75 Pfg. in allen Apothek. u.Drog. Denken Sie auch an Klosterfrau-Melissengeist für Kopf, Herz. Magen, Nerven
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