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HEIMATBLATT EÜR^%^ STADT UND LAND

ÜBERPARTEILICHE TAGESZEITUNG

MITTWOCH, 24. OKTOBER 1951

7. JAHRGANG/NR. 166

Bis zum 16. Dezember muß gewählt werden

Südweststaatentscheidung gefallen / Wohieb ist unterlegen / Vier Abstimmungsbezirke bleiben

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, daß die Volksab­stimmung über die Bildung des Südweststaates bis spätestens 16. Dezember 1951 erfolgen müsse. Abgestimmt wird, wie in dem zweiten Neugliederungsgesetz vorgesehen, in vier Abstimmungsbezirken. Damit Ist die badische Verfassungsklage, die sich in erster Linie ge­gen die Aufteilung des Wahlgebietes in vier Bezirke wendete, weil dadurch Südbaden an­geblich benachteiligt würde, in ihrem Kern abgelehnt Das erste Neugliederungsgesetz, das die Wahlperiode der Landtage verlängerte, wurde für nichtig erklärt. Die in der Zwischenzeit erfolgte legislative Tätigkeit der Länderparlamente wird nicht berührt.

Senatspräsident Dr. Rudolf Katz verkün­dete als Tenor der Entscheidung des zweiten Senats über die Klage der südbadischen Re­gierung gegen das erste und zweite Neuglie­derungsgesetz, daß das sogenannteBlitzge­setz des Bundestags über die Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage von Baden und Württemberg-Hohenzollern nich­tig sei. Dagegen laute der Spruch für das zweite Neugliederungsgesetz über die Fest­legung der vier Abstimmungsbezirke aufgül­tig.

In der Urteilsbegründung zu der Nichtig­erklärung des ersten Neugliederungsgesetzes heißt es:Zur Demokratie gehört nicht nur eine Volksvertretung, sondern auch die Unan­tastbarkeit des Wahlrechtes. Der Bund ver­stößt gegen das demokratische Grundrecht eines Landes, wenn er die Wahlperiode gegen den Willen des Wahlvolkes verlängert. Zwar habe der Bund das Recht zur Vorbereitung der Neugliederung. Aber er dürfe nicht in die demokratischen Grundrechte eines Landes ein- greifen. Der Landtag von Baden habe dem­entsprechend am 29. Mai 1951 und der Land­tag von Württ.-Hohenzollern am 18. Mai 1951 sein Ende gefunden. Beide Landtage könnten nicht mehr rechtswirksam sein. Die Gültigkeit der von den beiden Landtagen in der Zwi­schenzeit bis zur Verkündung des Urteils ver­abschiedeten Gesetze und Beschlüsse werde hiervon nicht berührt.

Zu der mit großer Spannung erwarteten Entscheidung über das zweite Neugliederungs­gesetz, das die eigentlichen und wichtigen Streitpunkte enthält, führte der Senatspräsi­dent aus, daß dieses Gesetz mit Ausnahme ei­niger Bestimmungen gültig sei und daher der Bundesminister des Innern den Tag der Ab­stimmung spätestens auf den 16. Dezember 1951 festsetzen könne. Für ungültig erklärt wurden die Bestimmungen des Gesetzes, in denen der verfassunggebenden Versammlung für die Dauer von längstens zwei Jahren die Befugnisse eines Landtages übertragen wur­den, sowie einige Bestimmungen über Zusam­mensetzung und Befugnisse der vorläufigen

Regierung. Abstimmungsberechtigt sind alle Bewohner der drei Länder, die am 16. Sep­tember 1951 die Voraussetzung der Wahlbe­rechtigung erfüllt hätten. Das Bundesverfas­sungsgericht begründete diese Entscheidung damit, daß sich beim zweiten Neugliederungs­gesetz der Gesetzgeber im Rahmen der von Artikel 118 des Grundgesetzes gezogenen Grenzen gehalten habe. Nach Ansicht des Ge­richtes verbiete das Grundgesetz zwar die Um­wandlung des Bundesstaats in einen Einheits­statt. Auf der anderen Seite garantiere die Verfassung jedoch nicht den gebietmäßigen Fortbestand der heutigen Länder.

Staatspräsident Wohieb:

Genugtuung

Der südbadische Staatspräsident Leo W o h 1 e b sagte zu dem Urteil des Bunde­verfassungsgerichts, es sei für die badische Regierung eine Genugtuung, daß sie sich mit ihrer Auffassung über das erste Neugliede­rungsgesetz durchgesetzt habe. Das gleiche gelte auch für das zweite Neugliederungsge­setz, bei dem das Bundesverfassungsgericht in einzelnen Bestimmungen ebenfalls die badi­sche Auffassung als zutreffend anerkannt habe. Im übrigen werde nun das Volk zu spre­chen haben, von dessen Entscheidung noch manches abhänge.

Staatspräsident Dr. Müller:

Voller Erfolg

Staatspräsident Dr. Gehbard Müller nahm zu dem in Karlsruhe verkündeten Ur­teil wie folgt Stellung:Zu dem durch das Urteil aufgeworfenen rechtlichen Fragen kann ich mich erst nach eingehender Prüfung der schriftlichen Begründung äußern. Trotz der Fülle von Streitpunkten und Einwänden ging der Kampf in Karlsruhe und zuvor bei den Verhandlungen der Länder unter sich, dann in Bundestag und Bundesrat entscheidend um die Einteilung in vier Abstimmungsbezirke und die Auswertung der Abstimmung. In die­sem Kernpunkt des Streites ist die Freibur­

Atomexplosion hüben und drüben

Taktische Manöver in den USA / Dritter Versuch in der UdSSR

LAS VEGAS (Nevada). Die amerikanische Laufe einer Versuchsreihe erfolgt.Selbstver- Atomenergiekommission gab am Dienstag be- ständlich können von Zeit zu Zeit weitere kannt, daß eine neue Atomexplosion in der derartige Explosionen erfolgen". Die- Explo- Wiiste von Nevada ausgelöst worden sei. Die sion wurde ausdrücklich nicht als Atom-Bom- Explosion des an einem Turmgerüst aufge- ben-Explosion gekennzeichnet, bängten Atomsprengkörpers war in dem 120 Mit der Explosion des Atomsprengkörpers km entfernten Las Vegas weder zu spüren in Nevada begannen die taktischen Atomwaf- noch zu hören. Die fünf vorausgegangenen fenmanöver der USA, bei denen neueste Kon- Explosionen im vergangenen Winter konnte struktionen auf ihre Verwendbarkeit im Ein- wan von Las Vegas aus deutlich beobachten. Satz erprobt werden sollen. Etwa 5000 Solda- Nach inoffiziellen Feststellungen handelt es ten drangen nach der Explosion, geführt von »ich bei dem jüngsten Versuch um die 20. Spezialtrupps mit Geigerzählern, in das Ma- Atomexplosion, wovon drei auf die Sowjet- növergelände ein. Hauptzweck der Explosion nnion entfallen. war, die Auswirkungen auf Gebäude, Kriegs-

Das Weiße Haus gab in der Nacht vomMon- u , nd . eine . Anzahl Tiere zu ermitteln,

tag zum Dienstag bekannt, in der Sowjet- , Dle Exp osion eines Atomsprengkorpers mit «nion habe eine dritte Atomexplosion stattge- einer Explosionsgewalt, die nicht starker ist fanden. Der Sekretär Trumans, Joseph S h o r t, als die eines großen Artilleriegeschosses, be- erklärte, die Explosion sei anscheinend im de « te * neues Kapitel in der Entwicklung

und Bändigung der gewaltigsten bisher von den Menschen nutzbar gemachten Naturkräf­ten.

ger Regierung in vollem Umfang unterlegen. Nach den Schlußworten des Herrn Staatsprä­sidenten W o h 1 e b vor dem Gericht am 4. Ok­tober 1951 hat Südbaden das Verfassungsge­richt einberufen, umdem Recht zum Sieg zu verhelfen. Nun müssen sich seine Regierung und alle Wortführer, die nicht laut genug von Verfassungsbruch und Vergewaltigung durch den Bund reden konnten, auch dem Spruch des Gericht beugen. Es hat gegen ihre Auf­fassung trotz des außerordentlichen Aufgebots von Rechtsgelehrten aus aller Herren Länder entschieden. Die zum Schaden der Länder im Südwestraum betriebene Politik der Verzöge­rung hat nunmehr ihre entscheidende Nieder­lage erlitten. Unser jahrelanger, mühevoller Kampf hat zum Erfolg geführt. Der Weg für

Bemerkungen zum Tage

Endlich

cz. Die Entscheidung des Bundesverfas­sungsgerichts über die Neugliederungsgesetze im südwestdeutschen Raum ist so ausgefallen, wie erwartet worden war. Das für nichtig er­klärteBlitzgesetz ist von sekundärer Be­deutung. Nunmehr muß durch entsprechende staatsrechtliche Maßnahmen die Legalität der Volksvertretungen in den einzelnen Ländern gesichert werden. Neuwahlen? Überlassen wir es den Regierungen, die zweckmäßigsten Lö­sungen zu finden. Entscheidend ist, daß das eigentliche Neugliederungsgesetz das zweite in seinen wichtigsten Bestandteilen, wie Zahl der Abstimmungsbezirke und Art der Auszählung der Stimmen, unbeanstandet blieb. Endlich ist es soweit, daß die Bevölkerung, die es angeht, zu entscheiden hat, ob sie einer ge­sunden Weiterentwicklung oder den Machen­schaften eines südbadischen Staatspräsidenten

die Abstimmung und damit zum Beginn der mit seinen ressen timen tgeladenenSpitzfindigkei-

Neuregelung ist frei. Es ist Sache der ab­stimmungsberechtigten Bevölkerung, im De­zember ihre Stimme für den Südweststaat abzugeben und damit der Idee zum Sieg zu verhelfen, für die sich eine überwältigende Mehrheit schon in der Abstimmung vom 24. September 1950 ausgesprochen hat.

Staatspräsident Dr. Maier:

Niederlage Wohiebs

Der württembergisch-badische Ministerprä­sident Dr. Reinhold Maier erklärte nach der Urteilsverkündung, gegenüber seinem eigenen Lande und gegenüber Württemberg-Hohenzol­lern habe Wohieb einen Teilerfolg erzielt Südbaden und Württemberg-Hohenzollern müßten sich auf Grund des ergangenen Ur­teils bemühen, durch entsprechende staats­rechtliche Maßnahmen die Rechtsgültigkeit ihrer Volksvertretungen in Ordnung zu brin­gen. Gegenüber Württemberg-Baden sei Leo Wohiebvollständig unterlegen. Seine staats­rechtlichen Auffassungen seien vom Bunde­verfassungsgericht abgelehnt worden. Das zweite Neugliederungsgesetz sei das Kernstück der bundesgesetzlichen Regelung.

ten mehr Gewicht beimißt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, von der Woh­ieb sich eine Hilfe für seine Ziele versprach, wird manchem Südbadener, der nicht wußte, woran er sich halten sollte, die Augen öffnen. Wohieb feierte die Nichtigkeitserklärung für das Blitzgesetz als seinen Triumph. Ein klei­ner Erfolg fürwahr angesichts dessen, daß seine Verzögerungspraktiken einmal mehr bloßgestellt wurden. Wir wundem uns nicht, daß Ministerpräsident Maier äußerte, er hoffe, daß Südbaden nunmehr alle weiteren Stö­rungsversuche unterlassen werde. Das haben auch wir schon öfters gemeint. Wohieb sagte zwar, jetzt entscheide das Volk, fällt ihm aber irgend etwas ein, diese Entscheidung nochmals zu verschleppen, wird er nicht zögern. Die Bevölkerung des südwestdeutschen Raumes sieht die Dinge anders. Sie wird froh sein, wenn endlich durch die Abstimmung geklärt wird, was werden soll. Mit seiner Verfas­sungsklage hat Wohieb erstmals dem von ihm so gehaßten Südweststaatgedanken einen wert­vollen Dienst geleistet. So können wir denn das Ergebnis der Abstimmung in Ruhe ab-, warten.

Nun die Besa&ungsmädite

Gesamtdeutsche Wahlen vor UN / Acheson verspricht Gleichberechtigung

Nicht vor Mittwoch

Beginn der Waffenstillstandsgespräche

MUNSAN. Die Waffenstillstandsdelegationen oer UN-Streitkräfte und der Kommunisten Werden nicht vor hente zusammentreten, da kommunistische Oberkommando, das zwi- »®en den Verbindungsoffizieren beider Seiten ^chlosscne Abkommen noch nicht ratifiziert hat.

LONDON. Die Frage der freien Wahlen für Gesamtdeutschland wird voraussichtlich von den Westmächten noch im November vor die UN gebracht werden. Ein Sprecher des briti­schen Außenministeriums erklärte, der nächste Schritt müsse jetzt von den Besatzungsmäch­ten unternommen werden, die in der Hohen Kommission vertreten sind. Dieser Schritt be­stehe darin, daß der UN-Vollversammlung der Vorschlag unterbreitet werde, eine Unter­suchungskommission für Ost- und Westdeutsch­land zu bestimmen zur Untersuchung der Vor­aussetzungen für die Abhaltung freier Wahlen entsprechend dem Vorschlag Dr. Adenauers.

Der amerikanische Außenminister Ache­son, der morgen nach Europa abreist, um in Paris an der Tagung der UN-Vollversammlung und später am Treffen des Atlantikrats in Rom teilzunehmen, will einen Teil seines Aufent­haltes in Europa den deutschen Problemen widmen. Ein Deutschlandbesuch Achesons ist bis jetzt jedoch noch nicht vorgesehen. In einer Fernsehsendung unterstrich Acheson erneut das Bestreben der USA, der Bundesrepublik an Stelle der Besatzung denFrieden und die Einrichtungen des Friedens zu bringen. Dar­unter verstehe er vertragliche Vereinbarungen mit der Bonner Regierung, durch die die Bun­desrepublik einenehrenhaften und gleichbe­rechtigten Anteil an der europäischen Gemein­schaft haben kann und an die Seiten der Staa­

ten zu treten vermag, die im Gebiet des At­lantik für die Wahrung von Frieden und Si­cherheit sorgen. Er werde deshalb auch mit dem amerikanischen Hohen Kommissar Mc- Cloy und den Außenministern Großbritanniens und Frankreichs Deutschlandfragen besprechen.

England sperrt Lieferungen

Keine Entspannung im britisch-ägyptischen Konflikt / Truppenverstärkungen

KAIRO. Der anglo-ägyptische Streit hat sich weiter verschärft, obwohl es gestern und am Montag zu keinem neuen bewaffneten Zwi- Der Sender Peking gab bekannt, daß die scbenfall gekommen ist. Großbritannien sperrte Kommunisten die Zusammensetzung ihrer sämtliche Ausfuhrlizenzen für Waffen- und Negation ändern würden. Auch die Alliier- Kriegsmaterial nach Ägypten, nachdem die ten haben bereits eine personelle Veränderung ägyptische Regierung zuvor in einer zweiten vorgenommen. Das Abkommen legt die Stärke Note gegen neue Aggressivmaßnahmen der ** beiden Delegationen auf je fünf Mann fest, britischen Streitkräfte protestiert hatte. Die nd sieht neutrale Zonen von je 5 km Radius britischen Truppen führten schärfere I.and- «m Munsan und Käsong und von einem km kontrollen und Verkehrseinschränkungen in W den Konferenzort Pan Mun Jon vor, au- der Suezkanalzone ein, während unter dem sollen die beiden Lager durch einen Schutz der englischen Flotte Schiffe mit Nach- m breiten neutralen Korridor mit dem schub die britischen Militärhäfen bei Suez an- K-onf erenzort verbunden werden.Konferenz- liefen und Truppenverstärkungen ausluden. r? aI wird ein 12 mal 7 großes Zelt sein, das Weiter wurde von britischer Seite ab ge- l? en langen Konferenztisch, vier kleine Ti- stem Tankwagen und Zivilzügen das Verlas­se und eine Anzahl Klapptische enthalten sen der Kanalzone untersagt. Über eine Sper-

rung der Ölleitung SuezKairo ist in diesem UiK der Front flauen die Kämpfe ab. Im Mit- Zusammenhang noch nichts bekannt gewor- jeiabschnitt drang eine Gruppe amerikani- den. Täglich darf nur noch je ein Personen- Sor Patton-Panzer in die seit Tagen hart und ein Güterzug von Ägypten aus die Kanal- hkampfte Stadt Kumsong ein, ohne auf kom- zone nach Norden durchfahren und die ägyp- mnistischen Widerstand zu treffen. tischen Truppen östlich des Kanals versorgen.

Die britischen Truppen in der Zone werden laufend verstärkt. Eine Infanteriebrigade wird in den nächsten Tagen auf dem Luftwege von Großbritannien an den Suezkanal verlegt.

Die ägyptische Presse geht zu immer schär­feren Drohungen über. Es wird davon ge­sprochen, den Suezkanal für die Schiffahrt unbrauchbar zu machen.Großbritannien dürfe nicht glauben, durch Morde an Ägyp­tern das Land unterwerfen zu können. Wenn ihm das aber wirklich durch seine Militär­macht gelänge, woher wolle es dann die bis­her aus Ägypten bezogene Baumwolle und das öl der arabischen Länder beziehen, die sämtliche hinter Ägypten ständen? Der su­danesische Kongreß soll die Vereinten Natio­nen ersucht haben, der zuvor von der verfas­sunggebenden Kommission des Landes gefor­derten Entsendung einer Sonderkummission nicht zu entsprechen, da die verfassungge­bende Kommission vom britischen General- gouvemeur ernannt sei, dieser aber nach der Kündigung des Vertrages seine Macht verlo­ren habe.

Erweiterung des Atiantikpakts

Zusatzprotokoll unterzeichnet

LONDON. Die ständigen Vertreter der zwölf Atlantikpaktstaaten haben am Montag ein Zusatzprotokoll zu dein Vertrag über die Aufnahme Griechenlands und der Türkei und über dessen Inkrafttreten bei einem Angriff auf westliche Streitkräfte in Westdeutschland, Österreich und Triest unterzeichnet. Der At­lantikpakt wird durch dieses Zusatzprotokoll auf das ganze Mittelmeer ausgedehnt. Die Paktstaaten betrachten nach dem Protokoll einen Angriff auf ihre Streitkräfteauf oder über dem Mittelmeer als einen Angriff auf sich selbst. Damit wird erstmals das Mittel­meer erwähnt.

Gleichzeitig wurde der Paragraph des ur­sprünglichen Vertrags geändert, der sich auf den Schutz Westdeutschlands bezieht. Wäh­rend der Angriff auf Besatzungstruppen als Bündnisfall galt, heißt es jetzt, daß ein Angriff auf Truppen eines angeschlossenen Staates, der zur Zeit des Inkrafttretens des Vertrags Besatzungstruppen in dem Angriffs­gebiet stehen hatte, die Hilfe sämtlicher At­lantikpaktstaaten auslösen wird.

&gabe Steinstüdkens

Russen im Prinzip dazn bereit

BERLIN. Wie gestern aus alliierten Kreisen, bekannt wurde, haben die sowjetischen Be­hörden sichim Prinzip damit einverstanden erklärt, die am Donnerstag vergangener Woche von Volkspolizei besetzte Westberliner En­klave Steinstücken an Westberlin zurückzu­geben. Der endgültige Status der Enklave und der dort lebenden etwa 50 Familien soll dann durch Verhandlungen einer amerikanisch-so­wjetischen Untersuchungskommission entschie­den werden.

Wie weiter bekannt wurde, hat der ameri­kanische Stadtkommandant, Generalmajor Mathewson, im Verlauf eines Besuches des amtierenden Vertreters der sowjetischen Kontrollkommission in Berlin, Sussnin, Verlangt, daß Steinstücken von der Volkspoli­zei geräumt und wieder unter die Verwaltung Westberlins komme. Erst dann sei er bereit, mit den Sowjets über Steinstücken oder ir­gendwelche anderen Probleme zu verhandeln,