^Nr. 152

Aus unfecem f}eimatgebiet

29. September 1951

Der Angeklagte Lang in sein eigenes Lügennetz verstricke ^ üö öer Herrenaib

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Der 2. und 3. Verhandlungstag im Postscheckfälsdierprozeß Geldverdienen als Sport Belastende Zeugenaussagen

Karlsruhe (Eig. Bericht). Am Donnerstag wird die Beweisaufnahme im Karlsruher^ Post­scheckbetrugprozeß mit dem Verhör verschie­dener wesentlicher Zeugen fortgesetzt. Da ist zunächst das Ehepaar Kirsch aus Wildbad, des­sen Aussagen Gustav Lang wesentlich be­lasten. Gewissenhaft und bis in alle Einzel­heiten wird kund, wie Lang den Kontakt mit dem Ehepaar nach vorübergehender Entfrem­dung wiederhergestellt und ihm dann den Haus­verkauf schmackhaft gemacht hatte. Lange Zeit hatten Herr und Frau Kirsch die ganze Ent­wicklung mit Skepsis verfolgt und waren da­her nicht wenig überrascht, als eines Tages doch ein Betrag von 117 000 DM auf ihr Frei­burger Postscheckkonto einging. Da plötzlich war das Vertrauen zu Lang wiederhergestellt, und man bereute, ihm mit Zweifeln und Be­denken Unrecht getan zu haben.

Fälschung stümperhaft Mit dem Abheben der Summe hatte es al­lerdings seinen Haken. Zusammen mit Lang fuhr aas Ehepaar Kirsch nach Freiburg. Was

am dortigen Postscheckamt vor sich ging, schilderte der nächste Zeuge, der inzwischen mit 65 Jahren in den Ruhestand getretene Post­amtmann Albert Greulich, Freiburg. Herr Kirsch war erst nach 16 Uhr, also nach Dienst­schluß angekommen, die Schalter waren bereits zu. Dennoch zeigte Herr Kirsch dem Postamt­mann die eingegangene Gutschrift vor, die auf einen Betrag von 117 000 DM lautete. Der Be­amte erkannte jedoch sofort, daß die beiden beigefügten Empfängerabschnitte des Ueberwei- sungsscheines nicht den üblichen Formularen entsprachen, denn dem Fälscher Kölmel waren wesentliche Fehler bei der Wiedergabe des Stempels unterlaufen. Allerdings vermied es der Postamtmann bewußt, die Abholer auf diese Fälschung aufmerksam zu machen, sondern empfahl ihnen, die Summe doch anderntags an ihr Konto bei der Volksbank Pforzheim über­weisen zu lassen. Er selbst aber teilte seine Entdeckung der Oberpostdirektion Frankfurt mit, wobei er erfuhr, daß man den Fälschungen bereits auch anderwärts auf die Spur gekom­men war.

Die schwarzgelockte Ingebovg sagt aus

Große Spannung herrscht im Saal, als end­lich die Zeugin Ingeborg Jacobson, Hamburg, den Saal betritt. Die Rolle, die sie bei dem Spiel als Frau des erdachten Maklers Katz übernommen hatte, war ja sowohl von Lang wie von Rieger und dem Ehepaar Kirsch aus­giebig geschildert worden. Von mittelgroßer Erscheinung, einen einfachen Mantel um, leb­haftes Rouge auf den Lippen und dezenten Lack auf den Fingernägeln, die Augenbrauen rasiert, die Haare dafür umso länger tragend, stellte sie also das Mädchen dar, das sich Rieger auf dem Hauptbahnhof in Hamburg für ihre Gastspielrolle in Wildbad verpflichtet hatte. Alter 31 Jahre, Personenstand ledig, gelernte Kunstgewerblerin, augenblicklich ohne Beschäftigung. Zu jener Zeit hatte sie in einer Bar im Nachtbetrieb gearbeitet.

Mit den Aussagen von Fräulein Jacobson war ein weiterer wesentlicher Stein eingefügt in die Reihe der Beweise, die eindeutig die Schuld Längs bestätigen. Die Zeugin hielt daran fest, daß sie in ihre Rolle als Frau Katz ebenso von Lang wie von Rieger eingewiesen worden sei. Was Lang ihr erzählte, deckte sich mit den Anweisungen Riegers. Sie hatte daher den Eindruck gehabt, daß Lang und Rieger sich einig waren.Nun, wie sieht denn mein Mann eigentlich aus?" habe sie während der Fahrt nach Wildbad den Herrn Lang gefragt, darauf aber nur sehr spärliche Auskunft erhalten. Nicht mehr der Jüngste und sehr geschäfts­tüchtig", das waren Angaben, die der Fantasie weitesten Spielraum ließen. Sehr mißfallen hat ihr allerdings die brüske Art in der sie von Lang auf der Rückfahrt von Wildbad in den Volkswagen seines Vetters Rieger umquartiert worden war. Die Bardame von der Reeper­bahn legt, wie sie ausführte, großen Wert auf äußere Form. Im Uebrigen habe ihr der Typ Längs auch sonst nicht gelegen, er habe sich geradezupassiv" verhalten. Mit Rieger da­gegen verlebte sie offenbar angenehme Stun­den, nachdem er sie in derMarxzeller Mühle" untergebracht hatte. Aufgefallen war ihr aller­dings, daß ihr Rieger eindringlich ans Herz legte, einen Wechsel ihrer Garderobe vorzu­nehmen und sich nicht mehr in dem Mantel, den Hut und den Schuhen sehen zu lassen, die sie als Frau Katz getragen hatte. Aber Männer haben oft eigenartige Ideen", meint die erfahrene Ingeborg achselzuckend.

Alles nur aus Liebe

Rieger hatte ihr zwar von einem Geschäft vorgeflunkert, bei dem man 10 000 bis 20 000 DM verdienen könne, doch das war neben­sächlich neben den Gefühlen der Zuneigung, die sofort in ihr für den jungen Mann wach wurden. Nur aus diesem Grunde habe sie es übernommen, Frau Katz zu spielen und mit einem Besuch bei Herrn und Frau Kirsch den Verkauf desBergschlößle" in die Wege zu leiten. Von einer Freundin hatte sie sich die für eine wohlhabende Maklersfrau aus der Ostzone nötige Garderobe beschafft, wobei Brillantring und Pelzmantel nach Riegers Wunsch nicht fehlen durften.

Ihre Aussagen, in denen sie sich offensicht­lich um eine klare Darstellung bemühte, be­lasteten Gustav Lang nicht wenig. Sie be­stärkten den Verdacht, daß Lang so gut wie Rieger über das ganze Projekt vollkommen im Bilde war. Als die Frage aufgeworfen wurde, ob Fräulein Jacobson beeidigt werden dürfe, legte Oberstaatsanwalt Nerz warmherzige Worte des Verständnisses für sie ein und hob hervor, daß sie zwar ihre Rolle, nicht aber den Plan in seiner Gesamtheit gekannt habe und daß daher nicht der Verdacht der Mitwisser­schaft, der planmäßigen Zusammenarbeit mit Rieger bestehe. Nach eingehender Beratung beschließt das Gericht, die Zeugin Jacobson zu vereidigen.

Der böse Geist Rieger

Am Nachmittag werden zunächst Angehörige der Angeklagten vernommen, um das bisher gewonnene Bild abzurunden. Die 38jährige Prau Berta Kölmel hatte im Allgemeinen in ähnlichen Verhältnissen gelebt. Nur einmal trat eine vorübergehende Besserung ein, als näm­lich ihr Mann ihr außer der Reihe-einen Betrag von 800 DM gab, die er angeblich für zeich­nerische Arbeiten erhalten hatte (die aber in Wirklichkeit aus demGeschäft Mühla" her­rührten). Frau Kölmel berichtete, mit ihrem Mann solange in glücklicher Ehe gelebt zu ha­ben, bis Willi Rieger das Haus betrat. Von diesem. Zeitpunkt an wuchs eine nervöse Un­ruhe ln ihrem Manne, bald wollte er keinen Besuch mehr empfangen, ließ sich vor Rieger verleugnen und machte sogar die eigene Haus- klingel durch Beschädigungen stumm.

Hier greift plötzlich Rieger ein. Durch die Aussagen Frau Kölmels sieht er seine eigenen Angaben entkräftet, wonach Kölmel an ihn mit dem Vorschlag herangetreten sei, einen neuen Coup zu starten. Rieger versucht nun seiner- seits, die Glaubwürdigkeit der Frau Kölmel in

Frage zu stellen, indem er von Ehezerwürfnis­sen und einer bevorstehenden Scheidung bei dem Ehepaar Kölmel wissen will. Doch hiermit kommt er nicht weit, Kölmel selbst bestätigt, in glücklicher Ehe mit seiner Frau gelebt zu haben.

Lang schon Immer unsympathisch

Heinrich Rieger, Herrenschneidermeister, ist rein äußerlich unverkennbar der Bruder des Willi Rieger. Willi war bis Ende 1949 sein Teil­haber gewesen, doch dann hatte er ihn wegen seiner Arbeitsunlust, seiner vielen Auswärts­fahrten und wegen seines engen Verhältnisses zu Gustav Lang ausgebootet. Lang war ihm i mm er unsympathisch gewesen; wenn er zu Be­sprechungen mit Willi kam, so verließ Hein­rich Rieger das Haus. Von den Postscheckbe­trügereien seines Bruders hatte er keine Ahnung gehabt.

Frau Lang sagt aus

Die Ehefrau Gustav Längs, Frau Martha Lang, geb. Guckelberger, erklärt sich zur Aus­sage bereit, doch kommt bei ihren einsilbigen Auskünften wenig Positives heraus. In einem kurz nach der Verhaftung ihres Mannes auf­genommenen Protokoll hatte sie noch wesent­lich mehr aussagen können, was ihr jetzt nicht mehr in Erinnerung war. Vor allem hebt Frau Lang immer wieder darauf ab, daß ihr Mann niemals über geschäftliche Dinge mit ihr ge­sprochen habe. Während der Vernehmung sei­ner Frau läßt sich Lang wiederholt zu unbe­herrschten Ausbrüchen hinreißen. So wirft er z. B. dem Vorsitzenden vor, daß er die Schuld daran trage, wenn seine Frau und seine drei Kinder seit 17 Monaten ohne ihren Ernährer seien. Damit kommt er freilich an die falsche Adresse, der Vorsitzende weist ihn ganz kurz darauf hin, daß ja noch von anderen Stellen mehrere Haftbefehle gegen ihn vorliegen. Lang wettert, daß durch den rohen Eingriff der Staatsanwaltschaft sein häusliches Idyll gestört worden sei.Wir haben musiziert zu Hause, gute Bücher gelesen und sonst schöne Dinge gepflegt!" Die Arbeit und das Geld verdienen habe er nur als Sport angesehen. Mit geballten Fäusten schreit er, wieder einmal den Ver­zweifelten markierend, in den Saal:Ich kann nicht mehr, meine Nerven sind weg, ich will auch nicht mehr! Worauf der Vorsitzende ganz kühl feststellte:Das Letztere ist etwas anderes!" Auch an einer massiven Drohung läßt es Gustav Lang nicht fehlen:Ich komme früher oder später in Freiheit, wenn Sie mich vielleicht auch nicht laufen lassen werden, und ich werde nicht ruhen, bis ich die, die mich

hineingestoßen haben in diesen tiefen Keller, zur Rechenschaft gezogen habe!"

Rein postalisch

Nach diesen Zeugenverhören beginnt der Vorsitzende, noch einmal mit den Angeklag­ten Rieger, Kölmel und Lang durchzusprechen, was sie im Lauf ihrer Untersuchungshaft zu Protokoll gegeben hatten. Bei Willi Rieger ergibt sich im Allgemeinen klare Uebereinstim- mung zwischen den verschiedenen Protokollen und den Aussagen vor Gericht. Die Vergehen von Erich Kölmel werden diesmal von der post­technischen Seite her unter die Lupe genom- mn, wobei der Leiter des Postscheckamts Karls­ruhe sein Sachverständigengutachten abgibt. Während dieses Teils der Beweisaufnahme wird allerdings, wie ja Oberstaatsanwalt Nerz schon zu Beginn des Prozesses beantragt hatte, die Oeffentlichkeit wegen Gefährdung der Staats­sicherheit ausgeschlossen.

Der zweite Verhandlungstag findet seinen Abschluß mit dem Verhör Längs. Was sich der schwer belastete Angeklagte hier noch einmal leistet, setzt dem Ganzen die Krone auf. Der Eindruck verstärkt sich, daß Lang nun im Verlauf der Haft und des Verfahrens schon soviel gelogen hat, daß es ihm beim besten Willen nicht mehr gelingt, seine verschiedenen Aussagen in Einklang zu bringen. Er ver­wickelt sich mehr und mehr in die Fäden, die er selbst gesponnen hat, und die ganze Flut seiner tönenden Worte, sein Geschwätz wie sein Gepolter, seine Klagen wie seine Zorn­ausbrüche wirken mehr und mehr wie Theater, und zwar schlecht gespieltes Theater.

Fragen bleiben offen

Punkt für Punkt spricht der Vorsitzende noch einmal über die verschiedenen Momente, durch die Lang besonders belastet ist. Warum hatte er z. B. in Zeitungsinseraten sowohl sei­nen Lastzug wie auch seine Villa und sein Holzlager zum Verkauf angeboten, wenn er nachher nicht einmal auf die eingegangenen Offerten antwortete? Etwa nur, um beim Auf­kommen des ganzen Schwindels diese Inserate als Belegstücke vorweisen zu können dafür, daß die Ueberweisung durch die seit langem vorbereiteten Verkäufe glaubhaft war? Warum hatte er in seinem Geschäftskalender immer wieder Eintragungen über Termine mit dem gar nicht existierenden Herrn Katz und dessen Frau gemacht? Warum hatte er nicht selbst seine Geschäftspartnerin, Frau Katz alias Inge­borg Jacobson im Wagen nach Karlsruhe zu­rückgefahren, sondern sie auf halber Strecke in denrein zufällig" des Weges kommenden Wagen seines Vetters Rieger umgeladen. Wa­rum hatte er vor allem 6 Monate lang wie er nun selbst wiederholt gestand, Staatsanwalt­schaft und verhörende Kriminalpolizei durch faustdicke Lügen an der Nase herumgeführt? Lang selbst behauptete, dies nur in der Sorge um das Leben seines Schwiegervaters getan zu haben. Ihm hatte er nämlich am Tage vor seiner Verhaftung den abgehobenen Betrag von 30 000. DM zu treuen HV.den übergeben, und wenn sein Geständnis die Kriminalpolizisten zu einer Haussuchung bei dem geschätzten alten Mann veranlaßt hätte, so hätte diese Aufregung bestimmt zu einem Schlaganfall mit Todesfolge geführt. Nebenbei wollte er natür­lich auch seinen teuren Vetter Rieger retten, kurzum, die Motive für seine phantastischen Lügengebilde waren durchaus edler Natur. Lang selbst wußte dies trefflich zu formulieren:Ich habe scheußlich gelogen, aber ich bin nicht ein Mensch, der Lügner ist."

Welchen Erfolg Gustav Lang mit dieser verstockten Lügentaktik beim Gericht haben wird, dürfte sich im Plädoyer des Oberstaats­anwalts und in der Urteilsverkündung erwei-

Hoffmann schildert den Angeklagten Lang

Der dritte Tag des großen Postscheckfälscher­prozesses rückt die Person des vierten Ange­klagten, des Rechtsanwalts August Franz Hoff- mann in den Vordergrund. Er ist der Begün­stigung, der Hehlerei und der fortgesetzten Steuerhinterziehung beschuldigt. Allein schon seine Vergangenheit Ist außerordentlich inter­essant. 1897 in Heidelberg geboren, wuchs er in Karlsruhe auf. 1914 rückte er als Kriegs­freiwilliger ein, geriet 1916 in französische Kriegsgefangenschaft. Vier Fluchtversuche miß­langen, beim fünften erreichte er die Heimat, wo er dann 1918 noch das Abitur machte. Seine schwere Kriegsverletzung hatte keine bleibenden Schäden hinterlassen. Nach Ab­legung des zweiten juristischen Staatsexamens machte er 1925 in Karlsruhe eine gutgehende Anwaltspraxis auf. Auf Grund seiner politi­schen Vergangenheit und mehrerer Kontro­versen mit dem nachmaligen Gauleiter Richard Wagner war seine Praxis 1933 erledigt, und er emigrierte nach Frankreich. Von dort aus ging er während des Bürgerkrieges nach Spa­nien, wo er als Flieger auf kommunistischer Seite mitkämpfte. Wieder nach Frankreich zu­rückgekehrt, wurde er 1939 vorübergehend in­terniert, dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Beim Einmarsch der deutschen Truppen zog er sich zunächst in das unbesetzte Frank­reich zurück, 1943 wird er verhaftet und an den deutschen Sicherheitsdienst ausgeliefert Nach zwei Jahren Dachau wird er von den einmarschierenden Amerikanern befreit. Wieder ließ er sich als Anwalt in Karlsruhe nieder.

Lang war für Hoffmann ein Geheimnis"

Indem Hoffmann auf den Tatbestand seiner Verfehlungen einging, schilderte er auch die Persönlichkeit seines ehemaligen Mandanten Gustav Lang, der ihn auf Ersuchen von seiner Schweigepflicht als Anwalt entbunden hatte. Zunächst habe er Lang gebeten, ihm sein Ver­trauen zu schenken. Lang gab ihm damals eine Darstellung zur Sache, die mit dem überein­stimmte, was er zu jener Zeit auch dem Ober­staatsanwalt gegenüber erklärte und was, wie er heute eingesteht, Lüge war. Die Verteidi­gung, so sagte Hoffmann, habe er nur über­

Kurorchester ade!

Bevor Kapellmeister Fritz Herz am 1. Ok­tober sein Engagement in Freiburg antritt, findet heute im Städt. Kursaal noch der Bene­fiz- und Ehrenabend der Kurkapelle statt. Die vielen Freunde und Gönner, die sich unser Orchester in diesem Jahre geworben hat, werden nicht versäumen, an diesem Abend dies sichtbar zum Ausdruck zu bringen.

Es soll aus diesem Anlaß einmal näher auf die Leistungen des Künstlerensembles einge­gangen werden. Im Laufe der Saison wurden 370 Vor-, Nachmittags- und Abendkonzerte veranstaltet. Dazu kamen 15 Sonder- und 16 Wunschkonzerte mit einigen hundert Hörer­wünschen. An 10 Kabarettabenden und beim Tanzturnier hatte das Orchester die gesamte musikalische Begleitung übernommen.

Kapellmeister Fritz Herz leitete seit Wie­derbeginn des Kurbetriebs im Jahre 1949 die Kurkonzerte. Dieses Jahr hatte er eine aus­gesuchte Besetzung mitgebracht, die stets eine große Zuhörerschaft um sich versammeln konnte und das ungeteilte Lob der Kurgäste erhielt. Auch das äußere Erscheinungsbild be­rührte sympathisch, so daß der Kurgarten dieses Jahr eine Anziehungskraft ausübte wie selten einmal in früheren Jahren. Als aus­gezeichneten Solisten, anschmiegsamen Beglei­ter und Ensemblepianisten lernten wir Dr. Bodie kennen, der über eine meisterliche Technik und große Musikalität verfügt. R ö m- h i 1 d war der erfahrene Cellist, dessen klang­volles Spiel immer wieder berührte, und der in der Tanzbesetzung Saxophon und Akkordeon übernahm. Auch Strewiczyk war eben­bürtig als Obligatgeiger mit virtuoser Technik auch als Trompeter und Gitarrist. P o 1 z i a war der bewegliche, frohgemute Schlagzeuger und routinierte Xylophonsolist, der oft Sonder­beifall einstecken durfte. M o s 1 e r war der absolut sichere Bassist im Instrumentenchor, dessen exakter Rhythmus in der Tanzbesetz­ung wohl gefiel. Das Kurorchester darf beim Scheiden die Ueberzeugung mit sich nehmen, daß es seinen redlichen Anteil zum Erfolg der Saison 1951 beigetragen hat. Dafür sei ihm auch an dieser Stelle gedankt.

Erholungsheime für Hirnverletzte Der Bund himverletzter Kriegs- und Arbeits­opfer e. V., Sitz Bonn, wird demnächst das erste Erholungsheim für himverletzte Kriegs­opfer in dem Luftkurort Braunfels an der Lahn eröffnen. Die Aufnahme in dieses Heim er­folgt als Badekur im Sinne des § 11 des Bun­desversorgungsgesetzes, wonach zur Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit Schwer­beschädigten in ausreichendem Maße Erholung gewährt wird. Das Bundesarbeitsministerium, das durch einen Vertreter seines ärztlichen Dienstes an Ort und Stelle bereits die Vor­züge dieses Heimes feststellen konnte, hat den Aufenthalt in Braunfels als Badekur aner­kannt. Der Antrag des himverletzten Kriegs­opfers auf kostenlosen Erholungsaufenthalt ist bei dem zuständigen Versorgungsamt zu stellen.

nommen unter dem Gesichtspunkt, daß Lang unschuldig sei. Im Lauf der Zeit gingen noch drei neue Haftbefehle in anderen Angelegen­heiten ein und Hoffmann wurde von Lang auch mit der Wahrnehmung dieser Rechtsgeschäfte betraut. Hoffmann gesteht:Lang war damals ein Geheimnis selbst für mich! Er war durch­aus ruhig, beherrscht und zuversichtlich und Ich habe ihn noch nie so gesehen, wie er sich nun während der öffentlichen Verhandlung auf­geführt hat."

Besitzer vergrabener Schätze Bald brachte Lang seinem Verteidiger mehr Vertrauen entgegen und erzählte ihm von sei­nen Geschäftspraktiken, von Schmuggel und Schwarzhandel und vertraute ihm auch an, wie er sein Vermögen deponiert habe. Er erklärte, daß z. B. das Eyachsägewerk praktisch bereits ihm gehöre, daß es nur zur Tarnung in steuer­licher Hinsicht sich noch in französischem Be­sitz befindet. Lang brachte auch die Sprache auf die in seinem Wildbader Haus eingemauer­ten Brillanten, ferner sei seine Frau im Besitz einer Schachtel mit Goldmünzen, die sich der Rechtsanwalt abholen könne, um daraus sein Honorar zu entnehmen. Bei einem Besuch in Wildbad stellte RA. Hoffmann jedoch fest, daß diese Schachtel zwar bei der Hausdurchsuchung nicht gefunden worden war, daß Frau Lang sie aber hinterher ihrem Schwager Karl Lang über­geben hatte. Mit diesen Gold- und Brillanten­beständen waren die Schätze Längs freilich noch nicht erschöpft. Einen Betrag von 65 000 DM hatte er, wie er erzählte, im Garten eines in der Nähe von Wildbad wohnhaften Kriegs­kameraden vergraben. Allerdings sei dieser Kamerad über die Höhe des Betrags nicht orientiert. Schließlich habe er noch bei Ver­wandten in Ettlingen in einer Kiste eines Lager­raumes 18 000 DM untergebracht. Hoffmann behauptete, durch alle diese Angaben sei er bestärkt worden in dem Gedanken, daß ein Mann in so gesicherten Vermögensverhältnis- sen es eigentlich nicht nötig habe, zu Post­scheckfälschungen überzugehen. Hoffmann führte noch aus, daß der Ausbruch des Korea­krieges eine nicht unerhebliche Erregung auch

in Längs Gefängniszelle hineingetragen habe. Bei jedem Besuch habe ihn Lang damals über die wirtschaftlichen Auswirkungen ausgefragt Auch habe er sich immer wieder erkundigt, ob irgend welche Geldscheinsorten aus dem Verkehr gezogen würden, wobei er sich speziell für 20 Markscheine interessiert habe. Im übri­gen sei Lang der vollendete Typ des Schwarz­händlers gewesen. Seinen Erzählungen zufolge hatte er Lastwagenweise Zigaretten geschmug­gelt, offenen Kognak bezogen und ihn in eti­kettierte Flaschen umgefüllt, die ganze Mitropa habe er mit Spirituosen beliefert. In seinem Glauben, daß Lang keine Schuld an der Post­scheckaffäre treffe, sei er auch bestärkt worden durch die Art, wie das ganze Verbrechen auf­gezogen worden war. Es habe ihm vollkommen unglaublich erschienen, den Plan eines Ver­brechens von vornherein so zu konstruieren, daß die Inhaftierung des Haupttäters als unaus­bleiblich mit einkalkuliert war. Dies dürfe wohl auch in der Kriminalgeschichte einmalig sein.

Erst als letzten Geldbetrag nannte Lang ge­genüber seinem Verteidiger auch die Summe, die er seinem Schwiegervater in Karlsruhe zu treuen Händen übergeben hatte. Allerdings sprach er dabei nicht von 30 000 DM, sondern nur von 24 000 DM. Er verfolgte damit wohl die Absicht, keinen Verdacht zu wecken, daß diese 30 000 DM identisch seien mit jenen anderen 30 000 DM, nach deren Verbleib Krimi­nalpolizei und Staatsanwaltschaft seit Monaten fieberhaft fahndeten. Lang bat seinen Vertei­diger, dieses Geld abzuholen. Man wisse Ja nie, ob einem so alten Mann nicht etwas zu­stoßen könne und dann das Geld in unbefugt« Hände komme. Lang gab an, auch dieser Geld­betrag stamme aus Schwarzhandelsgeschäften.

Hoffmann begab sich nun nicht etwa selbst in die Wohnung des Schwiegervaters, sondern machte den Vater von Gustav Lang mobil. Dieser versuchte zweimal, sich das Geld aus­händigen zu lassen, doch das eine Mal traf er Herrn Guckelberger nicht an, das andere Mal zögerte dieser mit der Herausgabe. Schließ­lich tauchte unerwartet Guckelberger in den Praxisräumen Hoffmanns auf, legte diesem ein Paket auf den Schreibtisch und sagte, das seien die gewünschten fraglichen 30 000 DM, Hoff­mann stutzte, denn er hatte ja nur 24 000 DM erwartet, doch machte er keine Einwendungen. Der Alte erbat sich von dem Anwalt noch eine Quittung, doch wurde er schroff angewiesen, hierüber quittiere man nicht. Aus diesem Be­trag hatte Lang seinem Verteidiger eine Summe von 10 000 DM als Honorar versprochen. Hoff­mann schöpfte nun Argwohn, daß es sich hier doch um das gesuchte Geld handle, zog aber nicht die nötigen Konsequenzen. Es wäre seine . Aufgabe gewesen, die Staatsanwaltschaft auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Indem er dies unterließ, wurde er zum Hehler.

Die Vernehmung der Zeugen nahm bei Redak­tionsschluß noch ihren Fortgang. Für heute werden die Plädoyer des Staatsanwalts und der Verteidiger erwartet, das Urteil des Ge­richts wird voraussichtlich erst am Moirtag verkündet.

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