NUMMER 128

AUS DEM HEIMATGEBIET

SAMSTAG, 18. ATJGUST 1951

Reogan erhält Zahnmark

Auf dem Zahnärztetag in Hamburg vom S3. bis 28. August soll zum ersten Male vor der Oeffentlichkeit über ein neues Mittel be­richtet werden, das auf breiter Grundlage ermöglicht, Zähne auch dann gesund zu er­halten, wenn die Karies (Zahnfäule) das Zahn­mark bereits erreicht hat Dem Dozenten Dr.Adolf Knappwost vom Zahnärztlichen Institut Tübingen ist es in enger Fühlung mit Dr. Heinz Ruckteschler von der AOK- Zahnklinik Reutlingen gelungen, dasReo­gan zu entwickeln, eine knochenaufbauähn- Uche Substanz, die wie ein Wundverband das aus Nerven, Blutgefäßen und Bindegeweben bestehende, freigelegte Zahnmark (Pulpa) ab­schließt und zugleich anregt, durch Bildung von Hartsubstanz einen neuen Verschluß zu schaffen.

Bisher mußte man, sobald die Zahnfäule das Zahnmark traf, in der Regel den Nerv abtöten, die toten Zähne wurden in Millionen von Fällen Ausgangspunkt schwerer allge­meiner und organischer Erkrankungen, vor allem von Rheuma, Herz- und Nierenleiden. Nur in geringem Umfang war es möglich, mit schwierigen, unter strenger Sterilität durch­geführten Operationen (Vatalamputationen) das Zahnmark lebendig zu erhalten, wobei die Erfolgsziffer bei 50% lag. Die Zahnheil­kunde suchte deshalb nach einem einfachen, in der Sozialpraxis gangbaren Weg, die Pulpa lebendig zu erhalten. Die klinische Erprobung des neuen Mittels führte wie die Erfinder mitteilen inzwischen zu einem vollen Er­folg. Dr. Ruckteschler entwickelte ein ein­facheres Verfahren und nahm Reihenbehand­lungen an Kassenpatienten vor, die in 94 Pro­zent der über 700 Fälle zu dauerhafter Hei­lung und damit zur Lebenserhaltung des Zah­nes führten. Die größte Dichte des Erfolges habe sich bei Patienten bis zu einem Alter von 40 Jahren ergeben. Dr. Ruckteschler er­klärte, er zweifle nicht daran, daß die Pulpen- flberkappung mit dem neuen Mittel ohne Schwierigkeiten bei etwas Uebung in der ge­samten Sozialpraxis durchzuführen sei.

Sammelt Mutterkorn!

Wie aus Apothekerkreisen verlautet, wird ln diesem Sommer sehr häufig das Mutter­korn, ein sehr wichtiges Heilmittel, in den Roggenfeldern gefunden. Von den Apothe­kern wird dazu aufgefordert, das Mutterkorn zu sammeln und ln festen Päckchen gegen Bezahlung abzuliefern. Das Mutterkorn ist in schwarzvioletter, homartiger Körper in der Aehre des Roggens, die Ueberwinterungs- form eines Schmarotzerpilzes, die giftige Stoffe enthält. Diese verursachen die Krie­belkrankheit, dienen aber auch als Arznei­mittel.

Wenn wir ins Ausland reisen wollen

Was muß beaditet werden Ein kleines Kapitel über Pässe und Devisen

Die Leute stehen nach Reisepässen an. Ein Paß ist nicht mehr als ein Ausweis, daß der glückliche Besitzer Deutscher ist und berech­tigt, das Bundesgebiet zu verlassen und ins Bundesgebiet wieder zurückzukehren. Er kann damit auch ins Saargebiet reisen, aber er kann keine andere Grenze damit passieren. Nicht einmal die zur sowjetisch besetzten Zone Deutschlands, dazu braucht er einen Interzonenpaß.

Der Paßbewerber muß ein Jahr im Bezirk der Behörde gewohnt haben, wo er den Paß beantragt, sonst braucht er eine Unbedenk­lichkeitsbescheinigung seines früheren Wohn­ortes. Außerdem muß er den Nachweis über seine deutsche Staatsangehörigkeit führen. Das ist vielen Heimatvertriebenen unmöglich. Wenn sie jedoch Dokumente haben, woraus ihre deutsche Staatsangehörigkeit als wahr­scheinlich anzunehmen ist, findet sich mei­stens ein Ausweg. Der Paß kann in der Regel nach drei Wochen abgeholt werden, in Aus­nahmefällen geht es auch schneller. Er kostet

rikanische Paßstelle gibt danach für 5 DM das endgültige Visum.

Zum Reisen ins Ausland gehören Devisen. Anträge auf Devisenzuteilungen für Privat­reisen werden auf der Devisenstelle des Paß­amtes gestellt. Für Privatreisen sind jedoch seit April 1951 keine Devisen bewilligt wor­den, nur für Reisen zur Wiederherstellung der Gesundheit, die durch amtsärztliches Zeugnis begründet sind, und für kulturelle Reisen und Studienfahrten mit Befürwortung. Privatreisenden werden höchstens für 600 DM Devisen bewilligt, für Österreich nur 300 DM. Die Devisenzuteilung für Oesterreichfahrten kann auf 600 DM erhöht werden, wenn die Reise der Wiederherstellung der Gesundheit dient und amtsärztlich begründet ist. Eine Lockerung der Devisensperre für Privatreisen

ins Ausland wird in den nächsten Wochen erwartet. ^

Der private Vergnügungsreisende, der sich mit Paß und Visum die Grenzbäume auftuh kann, muß vor der Devisenschranke halten. Sein Devisenbetrag liegt im Aktenschrank der Devisenstelle auf Stapel. Kommt eine Locke­rung der Devisenzuteilungen, ist noch nicht gewiß, ob sein Antrag durchs enge Loch der Dringlichkeit schlüpft.

Wem es nicht auf ein besonderes Ziel und einen eigenen Weg ankommt, der hat trotz­dem die Möglichkeit, mit Flugzeug, Schiff, Eisenbahn und Omnibus in Gesellschafts­reisen ein gut Teil der westlichen Welt zu sehen. Die Reisebüros haben anscheinend keine Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Visa und der Devisen für Taschengeld. Für Gesellschaftsreisen nehmen sie dem Rei- sendeVi die Visa- und Devisenbeschaffung ab. Nur den Paß muß sich jeder selbst besorgen. Alles andere ist eine Geldfrage.

Abstoppen besser als-Sdiranken und Warnlichter

Ein Vorschlag zur Sicherung der schienengleidien Bahnübergänge

8 DM.

Der Paßinhaber hat den Schlüssel zur Welt. Viele Leute wollen ihn besitzen. Sie können nun ausprobieren, ob er ihnen wirklich die Welt aufschließt. Manche Länder haben die Grenzbäume dicht gepflanzt bis es ein un­durchdringlicher Zaun wurde, hinter den kein Privatreisender mehr sehen will. Die meisten anderen bauen täglich mehr Grenzbäume ab. Italien zum Beispiel möchte sie ganz ein­reißen und auf das Visum verzichten. Prak­tisch ist die westliche Welt für den deutschen Reisenden offen. Unter welchen Bedingungen die Länder die Ein- und Durchreise gewäh­ren, das können nur ihre Konsulate sagen. Die meisten Konsulate sitzen in Frankfurt, Holland, Frankreich, die Schweiz, England und Amerika haben Konsulate in Stuttgart. Einige vertreten Länder mit, die keine eigenen Konsulate in Deutschland unterhalten. Die Anschriften der Konsulate wurden im Staats­anzeiger vom 25. Oktober 1950 veröffentlicht und sind auf den Paßstellen bekannt. Der Reisende spart Zeit, wenn er sich nach den Bedingungen für ein Visum beim zuständigen Konsulat schon erkundigt, solange sein Paß­antrag noch läuft. Gewöhnlich wird das Vi­sum nach vier, fünf Tagen erteilt und kostet vier bis fünf Mark. Nur die Einreiseerlaubnis nach Oesterreich braucht etwa eine Woche. Da das Land von vier Mächten besetzt ist, kann das österreichische Konsulat in Frank­furt-Höchst, Hochmühl 9, nur ein Vorvisum erteilen. Anträge dafür geben die deutschen Paßstellen aus. Das Vorvisum wird nach drei, vier Tagen erteilt und kostet 9 DM. Die ame­

Mehrere bedauerliche Verkehrsunfälle an schienengleichen Wegübergängen in den letz­ten Wochen, bei denen neben beträchtlichen Sachschäden eine hohe Anzahl von Todes­opfern und Verletzten zu beklagen war, haben die Diskussionen um die für den Schienen- wie für den Straßenverkehr in gleicher Weise wichtige Frage in den Vordergrund gestellt. Da die Kreuzung schienengleicher Wegüber­gänge eine Angelegenheit ist, die sämtliche Verkehrsteilnehmer angeht, ist es erforder­lich, daß die Schutzbestimmungen nicht nur in Eisenbahngesetzen enthalten sind, sondern daß auch eine unmittelbare Verankerung der notwendig erscheinenden Vorschriften in die Straßenverkehrsordnung Aufnahme findet.

Warnlichter und auch selbst Schranken sind kein unbedingter Schutz gegen Unfälle. Ja, es gibt sogar erwiesenermaßen Kreu­zungsstellen, an denen sich nach ihrer Siche­rung durch Warnlichter oder Schranken die Zahl der Unfälle vermehrt hat.

Die billigste, schnellste und gleichzeitig sicherste Art, den Unfällen zu steuern, sehen auch die Eisenbahnen in einer in der Stra­ßenverkehrsordnung zu verankernden Anord­nung, daß schienengleiche Wegübergänge zu Stoppstraßen erklärt werden können, d. h. daß jedes die Schiene auf einer Straße kreu­zende Fahrzeug durch das dem Fahrer aus dem Straßenverkehr bekannte Stoppschild zum Halten gezwungen wird, ujn erst dann den Schienenweg zu überqueren, wenn sich sein Fahrer durch den Augenschein von der Gefahrlosigkeit der Ueberfahrt überzeugt hat.

Dieser Vorschlag ist auch schon von der Presse also der Oeffentlichkeit gemacht worden. Kein Kraftfahrer findet etwas dabei, wenn er im Innern von Städten mehrmals vor Stoppschildern zum Halten gezwungen wird. Warum also sollte man diese Pflicht nicht auch vor schienengleichen Wegüber­gängen festlegen, zumal sie ja nur ein Selbst­schutz, und zwar der beste Selbstschutz, durch eigenes Feststellen der Gefahr bedeutet.

Gottesdienst-Ordnung

Evangelische Gottesdienste in Calw

13. Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest, 19. August 1951. 8.00 Uhr Frühgottesdienst (Geprägs); 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Ge- prägs); 9.30 Uhr Gottesdienst im Kranken­haus (Missionar Liebchen); 20.00 Uhr im Vereinshaus: Ev. Spielkreis Eßlingen:Der Schuldner, ein biblisches Spiel von Rendl.

Kath. Gottesdienste (Stadtpf. Calw)

14. Sonntag n. Pfingsten, den 19. August 1951. 7.00 Frühgottesdienst; 9.30 Hauptgottes­dienst, 11.15 Gottesdienst in Bad Liebenzell; 19.00 Abendandacht. Montag: 8.45 Gottes­dienst in Bad Teinach. Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag kein Gottes­dienst. Samstag ab 16.00 Beichtgelegenheit.

CALWER ZEITUNG Verlag Paul Adolft, Calw, ln der Schwäbischen Verlagsgesellschaft m. b H.

Für den Lokalteil verantwortlich: F. H. Scheele. Redaktion und Geschäftsstelle Calw: Lederstraße. Telefon 735.

Druck: A. OelsChlägersche Buchdruckerei, Calw.

Würzbach, 18. August 1951

TODESANZEIGE

Unser lieber Vater, Großvater, Schwager und Onkel

David Kepler

Althirschwirt

lat heute morgen um-t Uhr nach Krankheit Im Alter von 3 Jahren von uns gegangen.

In stiller Trauer

Die Hinterbliebenen.

Beerdigung Sonntag, den 19. 8. 81, nachmittags 2 Uhr.

SB

Bad Liebenzell, 14. August 1951

DANKSAGUNG

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Heimgang unserer lieben Entschlafenen

Frau Pauline Pfrommer

geb. Burgel

danken von Herzen

die trauernden Hinterbliebenen.

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