SAMSTAG, 21. JULI 1951

SÜDWESTDEUTSCHE CHRONIK

SAMSTAG, 21. JULI 1951

Aus Südwiirttemberg

Qjesdienksendung aus dem Ausland

Zu der ab 28. Mai 1951 durch Verordnung der Bundesregierung wirksam gewordenen Neurege­lung des abgaben- und einfuhrfreien Geschenk­sendungsverkehrs mit dem Ausland, die in wei­ten Kreisen der Öffentlichkeit noch nicht bekannt ist, gibt uns die Oberfinanzdirektion Tübingen folgende Erläuterung:

Geschenksendungen aus dem Ausland sind nach einer Verordnung der Bundesregierung seit dem 88. Mai 1951 unter bestimmten Voraussetzungen von den auf ihnen lastenden Zöllen und Steuern sowie dem allgemeinen Einfuhrverbot befreit. Voraussetzungen für die Begünstigungen ist in Jedem Falle, daß eine aus dem Ausland von einem dort wohnhaften Spender kostenlos erhal­tene Sendung von dem Empfänger innerhalb sei­nes Haushaltes verbraucht oder benutzt wird. Dagegen ist die unberechtigte Weitergabe von Waren aus einer Geschenksendung z. B. auf dem Wege des Verkaufs oder Tausches strafbar und löst oft hohe Abgaben aus, die bei beiden Part­nern solcher Geschäfte eingezogen werden kön­nen. Von der Abgabenbefreiung ausgeschlossen sind ausgesprochene Luxuswaren, auch Tee, Tee­auszüge und Kaffeeauszüge genießen keine Ab­gabenbefreiung mehr. Roher oder gebrannter Kaffee ist in Geschenksendungen nur als Bei­paket bis zu einem Pfund monatlich frei, wenn sein Wert nicht den Gesamtwert der Sendung um mehr als */j übersteigt. Das gleiche gilt für Ka­kao und Schokolade, für die ein monatliches Höchstgewicht von je 2 Pfund vorgesehen ist. Die Einfuhr reiner Kaffeepakete sowie Schokolade- und Kakaosendungen sind nach der neuen Ver­ordnung also nicht mehr zulässig. Im übrigen werden von der Abgaben- und Einfuhrbefreiung lm allgemeinen die Lebensmittel des täglichen Bedarfs erfaßt, die monatlich für jeden Empfän­ger bis zu 15 kg insgesamt als Geschenk einge­führt werden können. Befreit sind ferner Klei­der, Wäsche, Schuhe, Stoffe, notwendige Haus­halts- und Gebrauchsgegenstände, Medikamente und Bücher; in allen Fällen jedoch nur, soweit sie dem angemessenen Bedarf des Empfängers und seiner Haushaltsangehörigen entsprechen. Tabakwaren, Süßstoff und dergleichen sind zur Einfuhr in Geschenksendungen nach der neuen Verordnung nicht mehr zugelassen. Über die empfangenen Waren hat der Empfänger jeder Sendung eine Erklärung bei der Zollabfertigung abzugeben, für welche der Vordruck beim Zoll­amt erhältlich ist. Soweit im Einzelfall Unklar­heiten bestehen, gibt jede Zollstelle Auskunft.

Neue Methoden der Holzabfahrt

Wertach (Allgäu). In wirtschaftlich schlecht nutzbaren Gebirgswäldern in der Nähe von Gar­misch-Partenkirchen, Wertach im Allgäu und Ra­venstein im Bayrischen Wald werden zurzeit neuartige Schweizer Seilkrangeräte auf ihre Eig­nung zum maschinellen Taltransport von Stamm­holz erprobt. Die größte Anlage wurde bei Wer­tach montiert. Das 1800 m lange Tragseil über- «pannt ohne Zwischenstütze eine Höhendifferenz von etwa 500 Meter. Der auf dem Tragseil lau­fende Kranschlitten schafft in kürzester Zeit Holzlasten von etwa 2,5 Kubikmeter zu Tal. Ein Pferdeschlitten könnte im Winter in diesem Ge­biet täglich nur etwa 1,5 Kubikmeter bewältigen. Die bisherige Tageshöchstleistung des Seilkran­geräts bei Wertach liegt bei 40 Kubikmeter.

Zwei Jahre Versorgungsgericht

Tübingen. Das Versorgungsgericht von Würt- temberg-Hohenzollem, das am 1. Juli 1949 er­richtet wurde, hat, wie aus einem Aufsatz, der im Mitteilungsblatt des Arbeitsministeriums ver­öffentlicht wurde, hervorgeht, bis Ende April dieses Jahres bereits 7500 Berufungsverfahren durchgeführt. Nach seinen Erfahrungen aus dieser zweijährigen Tätigkeit wenden sich die Versor- gungsberechtigten im allgemeinen gegen die Be­scheide der Versorgungsämter, wenn ein geltend gemachtes Leiden nicht als Gesundheitsschädi­gung im Sinne der Versorgungsgesetzgebung an­erkannt wurde, weil der Beschädigte mit der Einstufung nicht einverstanden war oder weil die Berechnung der Versorgungsbezüge nicht aner­kannt wurde. Bei der Beurteilung der Frage, in­wieweit Leiden als Gesundheitsschädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes anerkannt werden, stützen sich die Versorgungsämter in der Regel auf die versorgungsärztlichen Gutachten. In Berufungsfällen beauftragt das Versorgungs­gericht dann die bei ihm tätigen Gerichtsärzte mit der Nachprüfung.

225 000 DM für Jugendwohnheime

AL. Tübingen. Aus Mitteln des Bundesjugend- planes wurden, wie in der letzten Sitzung des Landesjugendausschusses mitgeteilt werden konnte, für Württemberg - Hohenzollern 255 500 DM ausgeschüttet. Der Hauptbetrag in Höhe von 225 000 DM fließt dem Bau von Jugendwohnhei­men zu. Weitere 12 500 DM werden zur Förderung des Internationalen Jugendaustausches und 18 000 DM für die Jugendgemeinschaftswerke des Landes eingesetzt.

Erst die Praxis

Tübingen. Nach einer Mitteilung des Innen­ministeriums können bis zum 27. Juli 1951 bei der Abteilung Katastervermessung in Reutlingen, Bismarckstraße 27, Gesuche um Zulassung zur praktischen Tätigkeit im Kataster- oder Umle­gungsdienst eingereicht werden. Dies ist beson­ders für Abiturienten wichtig, die 1952 an der Technischen Hochschule in Stuttgart das Studium des höheren Vermessungsfachs aufnehmen wol­len und dann eine wenigstens 6monatige prak­tische Beschäftigung mit Vermessungsarbeiten nachweisen müssen.

Frühdruschprämien bei Brotgetreide

Tübingen. Wie aus einer Mitteilung des Land­wirtschaftsministeriums Tübingen hervorgeht, werden für Brotgetreideablieferungen zwischen dem 1. August und 15. November Frühdrusch­prämien gewährt, die sich je Tonne im August für Roggen auf 30.-, für Weizen auf 20.- DM, im September auf 25.- bzw. 18.- DM und von Oktober bis Mitte November auf 20.- bzw. 16.- DM be­laufen.

4700 offene Arbeitsstellen

Tübingen. Bei unterschiedlichen Tendenzen ln den einzelnen Wirtschaftszweigen war in Würt- temberg-Hohenzollern im letzten Monat ein An­steigen der offenen Stellen festzustellen. Gegen­über dem Stand vom 1. Juni erhöhte sich die

Zahl der offenen Arbeitsplätze zum 1. Juli auf 200. Von dem zu diesem Zeitpunkt insgesamt verzeichneten Angebot von 4700 Arbeitsplätzen entfielen 2300, also nahezu 50 */«, auf Frauen­berufe.

Wildermuth in Reutlingen und Freudenstadt

Reutlingen. Die Bundesausschüsse für Wieder­aufbau und Wohnungswesen und für Bau- und und Bodenrecht sowie Mitglieder des Bundes­ministeriums für Wiederaufbau unter Führung von Bundesaufbauminister Eberhard Wilder­muth besuchten am Mittwochnachmittag die Städte Reutlingen und Freudenstadt, um sich über den dortigen sozialen Wohnungsbau zu un­terrichten. Nach der Besichtigung mehrerer Siedlungen in Reutlingen erklärte Minister Wil­dermuth, dies sei das Beste, was er auf seinen bisherigen Besichtigungsreisen gesehen habe. Ein Mitglied des Ausschusses, Wirth aus Wupper­tal, sagte, in Reutlingen habe man ohne architek­tonische Experimente der besten Erfolg erzielt.

Auskunftsbüro aufgelöst

Reutlingen. Das französische Landeskommis­sariat für Württemberg-Hohenzollern hat nach einer Verlautbarung des Arbeitsministeriums die Auskunftsbüros für deutsche Arbeiter in Biberach und Reutlingen aufgelöst. Die bisherige Form der Anwerbung für freiwillige Arbeitsleistungen in Frankreich besteht damit nicht mehr. An seine Stelle tritt die neue, im Bundesgesetzblatt ver­öffentlichte Vereinbarung, nach der sich Be­werber um Arbeitsplätze in Frankreich bei ihrem zuständigen Arbeitsamt vormerken lassen können.

Größtes Aufsehen erregte ein bärtiger Mann in Lindau, der die Hafenpromenade in einem dunkelgrünen Dirndl-Kleid entlangging. Ohne sich um die teils neugierigen, teils spöttischen Zurufe und Bliche zu kümmern, promenierte er in gelassener Ruhe am Bodenseeufer. Das Ge­rücht, er sei einSenn aus den Schweizer oder Vorarlberger Alpen in uralter Tracht wurde von einemVerfolger entkräftet. Der Heimweg führte den Dirndl-Träger nämlich zu einem ein­sam gelegenen kleinen Gehöft im Westallgäu, das er mit seiner Frau bewirtschaftet.Als ich Ende dieses Krieges nichts mehr anzuziehen hatte, wohl Bezugscheine besaß, aber keine Hosen da­für bekam, gab mir meine Frau einen Roch erläuterte der Mann.Seitdem trage ich keine Hosen mehr. Röcke sind viel bequemer. Vor­läufig lachen die Menschen über mich. Aber das ist ungerecht, denn ich lache ja auch keine Frau aus, die in langen Hosen daher kommt.

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Auf Kosten des Erbauers muß in Lindau eine Garage für 20 Autos mit einer darüber be­findlichen Wohnung wieder abgerissen werden, weil das Bauamt es so will. Der Erbauer hatte

Der Nestelschwab grüßt aus Pakistan

Die sieben Schwaben, die gegenwärtig sich im Auftrag der Skandinavischen Luftfahrtgesell­schaft (SAS) in der Welt herumtreiben, haben sich offenbar in alle Winde zerstreut. Gestern erreichte uns aus Pakistan eine Postkarte des Nestelschwaben, nachdem wir vorher schon aus der Türkei einen Kartengruß erhalten hatten. Auf dieser Karte aus Pakistan, die den Post­stempel vom 13. Juli trägt, heißt es:Die sieben Schwaben sind jetzt restlos zerstreut. Grüße aus dem schönen Pakistan sendet der einsame Ne­stelschwab. SOS. wo stecken die anderen.

Am Baden

Todtmoos beliebtes Wallfabrtsziel Todtmoos. Das Gnadenbild der Muttergottes von Todtmoos wird auch in diesem Jahr wieder das Wallfahrtsziel zahlreicher Pilger aus dem Hochschwarzwald, dem Hotzenwald, vom Hoch­rhein und aus dem schweizerischen Fricktal sein. Als bestimmte Standeswallfahrtstage sind der 26. Juli und der 29. Juli für die Frauen, der 2. September für Jungfrauen und der 9. September für Männer und Jungmänner vorgesehen.

Ein 17jährigerschwerer Junge" gefaßt Mannheim. Die Mannheimer Kriminalpolizei faßte am Donnerstag einen 17jährigen, der in den letzen Wochen vor allem die Innenstadt Mannheim unsicher gemacht hat. Der Kriminal­direktor teilte mit, daß der Verhaftete bis jetzt sechs schwere Einbrüche gestanden hat. Die Po­lizei habe seit längerer Zeit nach seiner Spur gesucht. Da er sich vor allem nachts in Kinos und Geschäften zu schaffen machte, ließen sich Kriminalbeamte nächtelang in Mannheimer Kinos einschließen, um ihn zu fassen.

die Garage, die bereits vor dem Krieg dort ge­standen hatte, aufgebaut, ohne den Grundstücks­eigentümer, in diesem Falle das Amt für be­schlagnahmte Vermögen, zu fragen. Das Woh­nungsamt hatte der Firma geraten, selbst Woh­nungen für zwei Fachkräfte zu bauen. Obwohl der Betriebsführer ein sieht, daß er eine Über­tretung begangen hatte, ist sich die Öffentlich­keit nicht ganz im klaren darüber, weshalb gleich das ganze Haus wieder abgerissen werden muß. *

Wegen 5,25 DM ist in Villingen ein Eisen­bahnbeamter zu sechs Monaten Gefängnis ver­urteilt worden. Der Beamte, der seit Mai 1950 im Schalterdienst des Bahnhofes Villingen eingesetzt wurde, hatte diese Summe aus der Kasse des Gepäckschalters benutzt, um einen vermutlichen Fehlbetrag in der Fahrkartenkasse zu decken. Da bei auftauchenden Fehlbeträgen die Beamten tn die eigene Tasche greifen müssen und der jetzt verurteilte Beamte innerhalb weniger Monate vor dieser Tat bereits mehrmals Fehlbeträge bis zur Höhe von 60 Mark ersetzen mußte, hatte er bei einem Monatsgehalt von 228 Mark zu diesem Mittel gegriffen.

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Die Bewertung erfolgt durch eine deutsch-amerikanische Sach­verständigenkommission. Bester Entwurf und Kostenangebot er­halten den Zuschlag für das gesamte Bauvorhaben. Für die vier nächstbesten Wettbewerbsteilnehmer stehen Geldpreise mit ins­gesamt 10 000 DM bereit.

Die Wettbewerbsbedingungen können beim Städt. Planungs- und Hochbauamt, Reutlingen, Bismarckstraße 15, gegen eine Gebühr von 50 DM angefordert werden. Bei Teilnahme an der Aus­schreibung wird die Gebühr erstattet.

Die Entwürfe und Kostenangebote sind bis spätestens 19. Sep­tember 1951, 24 Uhr, beim städt. Planungs- und Hochbauamt einzureichen.