SAMSTAG, 21. JULI 1951
SÜDWESTDEUTSCHE CHRONIK
SAMSTAG, 21. JULI 1951
Aus Südwiirttemberg
Qjesdienksendung aus dem Ausland
Zu der ab 28. Mai 1951 durch Verordnung der Bundesregierung wirksam gewordenen Neuregelung des abgaben- und einfuhrfreien Geschenksendungsverkehrs mit dem Ausland, die in weiten Kreisen der Öffentlichkeit noch nicht bekannt ist, gibt uns die Oberfinanzdirektion Tübingen folgende Erläuterung:
Geschenksendungen aus dem Ausland sind nach einer Verordnung der Bundesregierung seit dem 88. Mai 1951 unter bestimmten Voraussetzungen von den auf ihnen lastenden Zöllen und Steuern sowie dem allgemeinen Einfuhrverbot befreit. Voraussetzungen für die Begünstigungen ist in Jedem Falle, daß eine aus dem Ausland von einem dort wohnhaften Spender kostenlos erhaltene Sendung von dem Empfänger innerhalb seines Haushaltes verbraucht oder benutzt wird. Dagegen ist die unberechtigte Weitergabe von Waren aus einer Geschenksendung z. B. auf dem Wege des Verkaufs oder Tausches strafbar und löst oft hohe Abgaben aus, die bei beiden Partnern solcher Geschäfte eingezogen werden können. Von der Abgabenbefreiung ausgeschlossen sind ausgesprochene Luxuswaren, auch Tee, Teeauszüge und Kaffeeauszüge genießen keine Abgabenbefreiung mehr. Roher oder gebrannter Kaffee ist in Geschenksendungen nur als Beipaket bis zu einem Pfund monatlich frei, wenn sein Wert nicht den Gesamtwert der Sendung um mehr als */j übersteigt. Das gleiche gilt für Kakao und Schokolade, für die ein monatliches Höchstgewicht von je 2 Pfund vorgesehen ist. Die Einfuhr reiner Kaffeepakete sowie Schokolade- und Kakaosendungen sind nach der neuen Verordnung also nicht mehr zulässig. Im übrigen werden von der Abgaben- und Einfuhrbefreiung lm allgemeinen die Lebensmittel des täglichen Bedarfs erfaßt, die monatlich für jeden Empfänger bis zu 15 kg insgesamt als Geschenk eingeführt werden können. Befreit sind ferner Kleider, Wäsche, Schuhe, Stoffe, notwendige Haushalts- und Gebrauchsgegenstände, Medikamente und Bücher; in allen Fällen jedoch nur, soweit sie dem angemessenen Bedarf des Empfängers und seiner Haushaltsangehörigen entsprechen. Tabakwaren, Süßstoff und dergleichen sind zur Einfuhr in Geschenksendungen nach der neuen Verordnung nicht mehr zugelassen. Über die empfangenen Waren hat der Empfänger jeder Sendung eine Erklärung bei der Zollabfertigung abzugeben, für welche der Vordruck beim Zollamt erhältlich ist. Soweit im Einzelfall Unklarheiten bestehen, gibt jede Zollstelle Auskunft.
Neue Methoden der Holzabfahrt
Wertach (Allgäu). In wirtschaftlich schlecht nutzbaren Gebirgswäldern in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen, Wertach im Allgäu und Ravenstein im Bayrischen Wald werden zurzeit neuartige Schweizer Seilkrangeräte auf ihre Eignung zum maschinellen Taltransport von Stammholz erprobt. Die größte Anlage wurde bei Wertach montiert. Das 1800 m lange Tragseil über- «pannt ohne Zwischenstütze eine Höhendifferenz von etwa 500 Meter. Der auf dem Tragseil laufende Kranschlitten schafft in kürzester Zeit Holzlasten von etwa 2,5 Kubikmeter zu Tal. Ein Pferdeschlitten könnte im Winter in diesem Gebiet täglich nur etwa 1,5 Kubikmeter bewältigen. Die bisherige Tageshöchstleistung des Seilkrangeräts bei Wertach liegt bei 40 Kubikmeter.
Zwei Jahre Versorgungsgericht
Tübingen. Das Versorgungsgericht von Würt- temberg-Hohenzollem, das am 1. Juli 1949 errichtet wurde, hat, wie aus einem Aufsatz, der im Mitteilungsblatt des Arbeitsministeriums veröffentlicht wurde, hervorgeht, bis Ende April dieses Jahres bereits 7500 Berufungsverfahren durchgeführt. Nach seinen Erfahrungen aus dieser zweijährigen Tätigkeit wenden sich die Versor- gungsberechtigten im allgemeinen gegen die Bescheide der Versorgungsämter, wenn ein geltend gemachtes Leiden nicht als Gesundheitsschädigung im Sinne der Versorgungsgesetzgebung anerkannt wurde, weil der Beschädigte mit der Einstufung nicht einverstanden war oder weil die Berechnung der Versorgungsbezüge nicht anerkannt wurde. Bei der Beurteilung der Frage, inwieweit Leiden als Gesundheitsschädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes anerkannt werden, stützen sich die Versorgungsämter in der Regel auf die versorgungsärztlichen Gutachten. In Berufungsfällen beauftragt das Versorgungsgericht dann die bei ihm tätigen Gerichtsärzte mit der Nachprüfung.
225 000 DM für Jugendwohnheime
AL. Tübingen. Aus Mitteln des Bundesjugend- planes wurden, wie in der letzten Sitzung des Landesjugendausschusses mitgeteilt werden konnte, für Württemberg - Hohenzollern 255 500 DM ausgeschüttet. Der Hauptbetrag in Höhe von 225 000 DM fließt dem Bau von Jugendwohnheimen zu. Weitere 12 500 DM werden zur Förderung des Internationalen Jugendaustausches und 18 000 DM für die Jugendgemeinschaftswerke des Landes eingesetzt.
Erst die Praxis
Tübingen. Nach einer Mitteilung des Innenministeriums können bis zum 27. Juli 1951 bei der Abteilung Katastervermessung in Reutlingen, Bismarckstraße 27, Gesuche um Zulassung zur praktischen Tätigkeit im Kataster- oder Umlegungsdienst eingereicht werden. Dies ist besonders für Abiturienten wichtig, die 1952 an der Technischen Hochschule in Stuttgart das Studium des höheren Vermessungsfachs aufnehmen wollen und dann eine wenigstens 6monatige praktische Beschäftigung mit Vermessungsarbeiten nachweisen müssen.
Frühdruschprämien bei Brotgetreide
Tübingen. Wie aus einer Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums Tübingen hervorgeht, werden für Brotgetreideablieferungen zwischen dem 1. August und 15. November Frühdruschprämien gewährt, die sich je Tonne im August für Roggen auf 30.-, für Weizen auf 20.- DM, im September auf 25.- bzw. 18.- DM und von Oktober bis Mitte November auf 20.- bzw. 16.- DM belaufen.
4700 offene Arbeitsstellen
Tübingen. Bei unterschiedlichen Tendenzen ln den einzelnen Wirtschaftszweigen war in Würt- temberg-Hohenzollern im letzten Monat ein Ansteigen der offenen Stellen festzustellen. Gegenüber dem Stand vom 1. Juni erhöhte sich die
Zahl der offenen Arbeitsplätze zum 1. Juli auf 200. Von dem zu diesem Zeitpunkt insgesamt verzeichneten Angebot von 4700 Arbeitsplätzen entfielen 2300, also nahezu 50 */«, auf Frauenberufe.
Wildermuth in Reutlingen und Freudenstadt
Reutlingen. Die Bundesausschüsse für Wiederaufbau und Wohnungswesen und für Bau- und und Bodenrecht sowie Mitglieder des Bundesministeriums für Wiederaufbau unter Führung von Bundesaufbauminister Eberhard Wildermuth besuchten am Mittwochnachmittag die Städte Reutlingen und Freudenstadt, um sich über den dortigen sozialen Wohnungsbau zu unterrichten. Nach der Besichtigung mehrerer Siedlungen in Reutlingen erklärte Minister Wildermuth, dies sei das Beste, was er auf seinen bisherigen Besichtigungsreisen gesehen habe. Ein Mitglied des Ausschusses, Wirth aus Wuppertal, sagte, in Reutlingen habe man ohne architektonische Experimente der besten Erfolg erzielt.
Auskunftsbüro aufgelöst
Reutlingen. Das französische Landeskommissariat für Württemberg-Hohenzollern hat nach einer Verlautbarung des Arbeitsministeriums die Auskunftsbüros für deutsche Arbeiter in Biberach und Reutlingen aufgelöst. Die bisherige Form der Anwerbung für freiwillige Arbeitsleistungen in Frankreich besteht damit nicht mehr. An seine Stelle tritt die neue, im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Vereinbarung, nach der sich Bewerber um Arbeitsplätze in Frankreich bei ihrem zuständigen Arbeitsamt vormerken lassen können.
Größtes Aufsehen erregte ein bärtiger Mann in Lindau, der die Hafenpromenade in einem dunkelgrünen Dirndl-Kleid entlangging. Ohne sich um die teils neugierigen, teils spöttischen Zurufe und Bliche zu kümmern, promenierte er in gelassener Ruhe am Bodenseeufer. Das Gerücht, er sei ein „Senn aus den Schweizer oder Vorarlberger Alpen in uralter Tracht“ wurde von einem „Verfolger“ entkräftet. Der Heimweg führte den Dirndl-Träger nämlich zu einem einsam gelegenen kleinen Gehöft im Westallgäu, das er mit seiner Frau bewirtschaftet. „Als ich Ende dieses Krieges nichts mehr anzuziehen hatte, wohl Bezugscheine besaß, aber keine Hosen dafür bekam, gab mir meine Frau einen Roch“ erläuterte der Mann. „Seitdem trage ich keine Hosen mehr. Röcke sind viel bequemer. Vorläufig lachen die Menschen über mich. Aber das ist ungerecht, denn ich lache ja auch keine Frau aus, die in langen Hosen daher kommt.“
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Auf Kosten des Erbauers muß in Lindau eine Garage für 20 Autos mit einer darüber befindlichen Wohnung wieder abgerissen werden, weil das Bauamt es so will. Der Erbauer hatte
Der Nestelschwab grüßt aus Pakistan
Die sieben Schwaben, die gegenwärtig sich im Auftrag der Skandinavischen Luftfahrtgesellschaft (SAS) in der Welt herumtreiben, haben sich offenbar in alle Winde zerstreut. Gestern erreichte uns aus Pakistan eine Postkarte des Nestelschwaben, nachdem wir vorher schon aus der Türkei einen Kartengruß erhalten hatten. Auf dieser Karte aus Pakistan, die den Poststempel vom 13. Juli trägt, heißt es: „Die sieben Schwaben sind jetzt restlos zerstreut. Grüße aus dem schönen Pakistan sendet der einsame Nestelschwab. SOS. wo stecken die anderen.“
Am Baden
Todtmoos beliebtes Wallfabrtsziel Todtmoos. Das Gnadenbild der Muttergottes von Todtmoos wird auch in diesem Jahr wieder das Wallfahrtsziel zahlreicher Pilger aus dem Hochschwarzwald, dem Hotzenwald, vom Hochrhein und aus dem schweizerischen Fricktal sein. Als bestimmte Standeswallfahrtstage sind der 26. Juli und der 29. Juli für die Frauen, der 2. September für Jungfrauen und der 9. September für Männer und Jungmänner vorgesehen.
Ein 17jähriger „schwerer Junge" gefaßt Mannheim. Die Mannheimer Kriminalpolizei faßte am Donnerstag einen 17jährigen, der in den letzen Wochen vor allem die Innenstadt Mannheim unsicher gemacht hat. Der Kriminaldirektor teilte mit, daß der Verhaftete bis jetzt sechs schwere Einbrüche gestanden hat. Die Polizei habe seit längerer Zeit nach seiner Spur gesucht. Da er sich vor allem nachts in Kinos und Geschäften zu schaffen machte, ließen sich Kriminalbeamte nächtelang in Mannheimer Kinos einschließen, um ihn zu fassen.
die Garage, die bereits vor dem Krieg dort gestanden hatte, aufgebaut, ohne den Grundstückseigentümer, in diesem Falle das Amt für beschlagnahmte Vermögen, zu fragen. Das Wohnungsamt hatte der Firma geraten, selbst Wohnungen für zwei Fachkräfte zu bauen. Obwohl der Betriebsführer ein sieht, daß er eine Übertretung begangen hatte, ist sich die Öffentlichkeit nicht ganz im klaren darüber, weshalb gleich das ganze Haus wieder abgerissen werden muß. *
Wegen 5,25 DM ist in Villingen ein Eisenbahnbeamter zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Beamte, der seit Mai 1950 im Schalterdienst des Bahnhofes Villingen eingesetzt wurde, hatte diese Summe aus der Kasse des Gepäckschalters benutzt, um einen vermutlichen Fehlbetrag in der Fahrkartenkasse zu decken. Da bei auftauchenden Fehlbeträgen die Beamten tn die eigene Tasche greifen müssen und der jetzt verurteilte Beamte innerhalb weniger Monate vor dieser Tat bereits mehrmals Fehlbeträge bis zur Höhe von 60 Mark ersetzen mußte, hatte er bei einem Monatsgehalt von 228 Mark zu diesem Mittel gegriffen.
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