MITTWOCH, 18. JULI 1951

WIRTSCHAFT

NUMMER 110

Die zweite Hausrathilfe

Bescheidene Leistungen, aber immerhin eine Hilfe/Ausgleich unterschiedlicher Behandlung

Wi. Nachdem die Länder Baden und Rheinland- Pfalz mit gutem Beispiel vorangegangen waren, ist nunmehr auch in Württemberg-Hohenzollern die Ausschüttung einer 2. Hausrathilfe angeord­net worden. Diese Maßnahme ist um so begrüßens­werter, als die Hausrathilfe im besonderen Maße unmittelbar den Lohnempfängern zugute kommt, deren gesamter Besitz meist eben nur in dem verlorenen Hausrat und der verlorenen Woh­nungseinrichtung bestand. Wie schwer es ist, sich aus einem gegenwärtigen Arbeitsverdienst wieder Möbel und Hausrat zu beschaffen, weiß jeder nur zu gut abzuschätzen, reicht doch in der Regel der Arbeitsverdienst nur zur Be­streitung des täglichen Lebensbedarfs.

Ein Tropfen auf den heißen Stein

Allerdings muß auch die 2. Hausrathilfe nur ein Tropfen auf dem heißen Stein bleiben. Ent­gegen bisher anderslautenden Informationen wird die 2. Hausrathilfe nicht in Sachleistungen, son­dern in bar gewährt. Die Beträge sind, gemessen an den erlittenen Verlusten und gemessen an den gestiegenen Preisen, bescheiden. Sie ent­sprechen im wesentlichen den Sätzen der 1. Haus­rathilfe. Der Personenkreis aber, dem die 2. Hausrathilfe gewährt werden kann, ist gegen­über den Begünstigten bei der 1. Hausrathilfe wesentlich enger begrenzt. Nur da, wo ein be­stimmtes Nettoeinkommen nicht überschritten wird, kann Hausrathilfeberechtigung anerkannt werden.

Die Voraussetzungen

Im einzelnen müssen die folgenden Voraus­setzungen erfüllt sein:

1. Der Geschädigte muß existenznotwendigen Hausrat in größerem Umfang verloren haben. Dies ist bei Sachgeschädlgten dann nicht der Fall, wenn sie nicht mindestens 75 Prozent ihres Hausrats verloren haben.

2. Es muß ein sofortiger dringender Bedarf vorliegen, der aus eigenen Mitteln nicht ge­deckt werden kann. Aus eigener Kraft soll der Geschädigte seine notwendigen Wieder­beschaffungen finanzieren, wenn er einen hinreichenden Arbeitsverdienst hat. Hierfür

sind die folgenden Nette-Einkommensgren- zen gesetzt:

250 DM bei Alleinstehenden,

350 DM bei kinderlosen Ehepaaren und bei Alleinstehenden mit 1 Kind (bis zur Voll­endung des 15. Lebensjahrs oder sofern es in Ausbildung oder gebrechlich ist),

400 DM bei Ehepaaren mit 1 Kind,

450 DM bei Ehepaaren mit 2 Kindern.

Wenn zu der Haushaltsgemeinschaft mindestens 5 Personen gehören, können besondere Härte­fälle (Krankheit, Unterstützung mittelloser An­gehöriger, größere Kinderzahl) noch bei monat­lichen Einkommen bis 600 DM Berücksichtigung finden.

3. Der Versicherungsnachweis für die erste Hausrathilfe muß vorliegen, es sei denn daß triftige Gründe dies verhinderten.

Die 2. Hausrathilfe beträgt: für den Antragsteller 100 DM

für jeden weiteren zu seinem Haus­halt gehörenden Familienangehörigen, soweit er im allgemeinen monatlich nicht mehr als 120 DM netto verdient, 50 DM Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.

Verwendungvorgeschrieben

Verwendet werden darf die 2. Hausrathilfe nur zur Anschaffung oder Instandsetzung folgen­der Gegenstände: Wäsche, Kleidung und Schuh­werk aller Art, Bettgestelle und Betten (für Kinder auch Wagen). Tische, Stühle, Schränke, Nähmaschinen, Haushaltgebrauchsartikel aller Art (z. B. Töpfe, Teller, Tassen, Bestecke, Besen usw.), Fahrräder, falls für Berufszwecke drin­gend benötigt. Über die Verwendung ist ein . Ver­wendungsnachweis zu erbringen. Ein dringender Bedarf wird auch dann anerkannt, wenn Haus­rat, Möbel, Kleidung oder Wäsche auf Kredit angeschafft wurden. Hat der Geschädigte Dar­lehen aus Mitteln der öffentlichen Fürsorge in Anspruch genommen und bestehen hier Zah­lungsrückstände, so ist die 2. Hausrathilfe zur Deckung der rückständigen Ratenbeträge zu ver­wenden. Die Auszahlung erfolgt in diesen Fäl­len unmittelbar an das Sozialamt.

Wirtschaftsspiegel Ausfuhrüberschuß steigt an

BONN. Die Einfuhr der Bundesrepublik stieg von 1050 Millionen DM im Mai um 2 */ auf 1073 Millionen DM im Juni an, und zwar überwiegend infolge größerer Lebensmittelimporte. Gleichzei­tig wuchs die Ausfuhr um 9 V. auf 1250 Millionen DM an (Mai 1147 Millionen). Davon entfielen 10 Millionen DM auf erhöhte Steinkohlenausfuhren.

Im ersten Halbjahr 1951 war die Einfuhr mit 6923 Millionen DM um 2210 Millionen DM oder 47/ höher als in der gleichen Zeit des Vorjah­res. Die Ausfuhr hat sich dagegen mit 6525 Mil­lionen DM gegenüber der vorjährigen Vergleichs­zeit um 3229 Millionen DM oder 98/ erhöht, so daß sich ein Einfuhrüberschuß für das erste Halb­jahr von 398 Millionen DM ergibt.

PARIS. Kreditquote nicht mehr voll aus­genutzt. Der Kreditsaldo der Bundesrepublik bei der Juniabrechnung der Europäischen Zahlungs­union beträgt 46,9 Millionen EZU-Verrechnungs- einheiten ( Dollar) gegen 81,2 Millionen im Mai. Die reguläre deutsche Quote von 320 Millionen Verrechnungseinheiten war per 30. Juni 1951 nur noch bis zu dem Gesamtbetrag von 272,8 Millio­nen Verrechnungseinheiten ausgenutzt.

BONN. Erörterung des Exportkohlenpreises. Auf Grund eines deutschen Antrages ist das Koh­lenkomitee der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) vom Mi­nisterrat der OEEC beauftragt worden, bis spä- stestens zum 1. September dieses Jahres vorzu­schlagen, wie das Problem der unterschiedlichen

Preise für amerikanische und europäische Kohle gelöst werden kann. Die Bundesregierung wünscht, daß die Bezugsbedingungen für die Kohle so geändert werden, daß aus dem Preis kein besonderer Anreiz für die Abnahme der einen oder anderen Kohle entsteht.

BONN. Gesetz für Mittwochnachmittag- Ladenschluß. Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf über Ladenschlußzeiten aus­gearbeitet. Danach sollen die Einzelhandelsge­schäfte Mittwochs ab 13 Uhr schließen, dafür aber an Samstagen je nach den örtlichen Ge­pflogenheiten bis 18 oder 19 Uhr offen halten. Der Gesetzentwurf regelt ferner die Laden­schlußzeiten beim Weihnachtsfest und den Ver­kauf auf dem Bahnhofsgelände in Großstädten.

BONN. 435 DM Steuern pro Kopf. Jeder Einwohner des Bundesgebietes zahlte im Rech­nungsjahr 1950 durchschnittlich 435 DM Steuern. Demgegenüber betrug das Steueraufkommen in den Vorkriegsjahren 1925 bis 1937 je Kopf der Bevölkerung rund 200 Mark jährlich.

FRANKFURT. Automobilproduktion fast 50 Prozent höher, 190 986 Kraftfahrzeuge, darunter 135 197 Personenkraftwagen, würden im ersten Halbjahr 1951 in der Bundesrepublik hergestellt, wie der Verband Deutscher Automobilhersteller mitteilt. Im Vergleich zum zweiten Halbjahr 1950 bedeutet dies eine Zunahme von 7,5 Prozent, ge­genüber dem ersten Halbjahr 1950 sogar eine Zunahme um fast 50 Prozent.

Daß dem Geschädigten bereits eine 1. Haus­rathilfe bewilligt wurde, ist für die Gewährung der 2. Hausrathilfe nicht Voraussetzung. Selbst wenn ein Antrag auf Gewährung der 1. Haus­rathilfe überhaupt nicht gestellt worden war oder wenn ein Antrag auf die 1. Hausrathilfe ab­gelehnt wurde, kann die 2. Hausrathilfe bean­tragt werden. Zugleich aber kann in diesen Fällen auch nunmehr nachträglich noch die 1. Hausrathilfe gewährt werden, sofern die angeführten Einkommensgrenzen ge­wahrt sind. Auf diese Weise wird die ungleiche Behandlung, wie sie auf Grund wechselnder Weisungen in der Vergangenheit bestand, wie­der ausgeglichen, und es kann der Fall eintre- ten, daß jemand nach der neuen Regelung jetzt die 1. und die 2. Hausrathilfe auf einmal aus­bezahlt erhält.

Anträge bis 15. September

Anträge auf Gewährung der Hausrathilfe sind, sobald die amtlichen Vordrucke hierfür vorlie­gen, bei der zuständigen Gemeindebehörde bis zum 15, Septe mb er 19 51 zu stellen. Den Anträgen sind Verdienstbescheinigungen beizu­fügen. Sachgeschädigte müssen zugleich nachwei- sen, daß sie mindestens 75 v. H. ihres existenz­notwendigen Hausrats verloren haben. Waren Geschädigte im Zeitpunkt der Schädigung noch nicht 18 Jahre alt, so sind sie dann selbstän­dig antragsberechtigt, wenn sie nachweisen, daß sie bereits über ausreichende Wäsche, Kleidung usw., z. B. durch Erbschaft, Anschaffung der Aussteuer usw. verfügt hatten, die jetzt z. B. bei einer Eheschließung oder beim Antritt einer Stellung zur notwendigen Ausstattung ausreichen würden.

Gegen den Sozialstatus

BONN. Zuwendungen an betriebliche Pensions­und Unterstützungskassen sollen künftig nur noch beschränkt als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden können. Nach einem Gesetzent­wurf der Bundesregierung werden Zuwendungen für Pensionskassen nur noch anerkannt, wenn sie in gleichmäßigen Jahresbeträgen gezahlt wer­den und nicht höher sind, als zur Auffüllung des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechneten Deckungskapitals notwendig ist. Zu­wendungen an Unterstützungskassen sollen nur insoweit anerkannt werden, als sie die Lei­stungen der Kasse an Betriebsangehörige nicht übersteigen.

jk. Der Bedarf an neuen Steuerquellen ist rif- fenbar so groß, daß der Bundesfinanzminister sich nun bereits gedrängt fühlt, seinen Steuer­druck auch auf die sozialen Betriebseinrichtun­gen auszudehnen. Pensions- und Unterstützungs­kassen sind in der Regel Fonds, denen Anteile aus dem Betriebsergebnis entweder laufend oder an Geschäftsjahresschluß zugeführt werden. Da­bei läßt sich insbesondere der Bedarf für Unter­stützungskassen nicht im voraus berechnen. Die Einschränkung der Absetzbarkeit solcher Zuwen­dungen bedeutet daher auf jeden Fall eine Be­schränkung des sozialen Status der Arbeitneh­mer, gegen die sie sich hoffentlich zur Wehr setzen werden. In unserem Bericht Ist eine Be­gründung der Gesetzesvorlage nicht enthalten. Ihr Sinn ist wenig einleuchtend, da die Zu­weisung solcher Mittel aus den Betriebsergeb­nissen ja regelmäßig zweckgebunden ist und di« Steuerfreiheit ln keinem Falle eine Bereicherung des Unternehmers darstellt.

Textilumsäfee auf äußerstem Tiefstand

aber das dicke

HAMBURG. Die Umsätze der Bekleidungsindu­strie und des Textileinzelhandels im Bundesge­biet haben seit Wochen einen Tiefstand erreicht, wie er seit der Währungsreform noch nicht in Erscheinung getreten ist. Die Käuferschaft übt infolge des Geldmangels und der Preissenkungs­tendenzen seit Beginn des Sommers eine außer­gewöhnliche Kaufzurückhaltung, gestützt auf die umfangreichen Vorrats- und Hortungskäufe seit Ausbruch des Koreakrieges bis zum Frühjahr 1951, in welcher Zeit sich Textileinzelhandel und Bekleidungsindustrie eines fast zu guten Ge­schäftsganges erfreuten.

Die Textilbaisse ist übrigens keine deutsche, sondern fast schon eine europäische Erscheinung. So ist es beispielsweise in den niederländischen Orten entlang der deutschen Grenze bereits zu erheblichen Abstrichen gekommen. Die Kaufhäu­ser kündigen in Riesenanzeigen Preisermäßigun­gen von 20 bis 50 */i an. Ein solides großes Kauf­haus in Enschede teilt mit, daß es auf jeden Kassenbon 25 */ zurückvergüte. Berichtet wird auch von der Einführung sogenannterGratis­tage, die nachträglich von den Einzelhandels- flrmen bekanntgegeben werden; die Kunden, die an einem solchen Tage gekauft haben, erhalten dann das für den Einkauf bezahlte Geld zurück.

jk. Es gibt immer wieder Unternehmen, die sich an solchem Rummel beteiligen; überraschend liest sich allerdings, daß es sich hier um große und solide Häuser handeln soll. Erscheinungen wie die hier beschriebenen sind noäh um einige Grade bedenklicher als plötzliche Preiserhöhun­gen infolge stoßartig gesteigerter Nachfrage oder im Zuge von politischen Entwicklungen. Der Ge­winn für den Verbraucher ist nicht nur von kei­ner Dauer, sondern er wird sich in kurzer Zeit notwendig in das Gegenteil verwandeln. Schleu­dermaßnahmen, wie die hier beschriebenen, kün­digen einen äußersten Druck auf die vorhan­denen Läger an. Der Kaufmann bedient sich sol­cher Methoden nur, wenn er sich nicht mehr ret­ten kann. Mit der Lagerräumung ist es aber nicht getan, es will auch wieder neuer Lagervorrat be­schafft sein. Und hier nun setzt der Wendepunkt ein, denn wer auf diese Weise gebrannt ist, scheut das Feuer. Er wird in seinen Einkaufsdispositio­nen weit vorsichtiger sein. Des Textilhandels wird

Ende kommt nach

sich ganz allgemein eine Zurückhaltung bemäch­tigen, die sich auch auf die Vorverarbeitungsbe­triebe Spinnereien, Webereien, Konfektions­fabriken auswirkt. Die Folge: eine allgemeine und wesentliche Einengung von Produktion und Lagerhaltung. Sobald nun Kaufneigung in den Verbrauchermassen entsteht Gerüchte oder neue Preisbewegungen an den Weltwarenmärk­ten können plötzliche Kaufwellen auslösen, dann setzt die umgekehrte Entwicklung wieder ein, die Preise werden erneut ansteigen, nicht zuletzt, weil echter, aber zurüekgehaltener Bedarf auf ungenügende Läger stößt.

Kohle gegen freie USA-Dollar

BONN. Rund 400 000 t USA-Kohle werden im III. Quartal 1951 für die Industrie der Bundes­republik gegen Bezahlung in freiem Dollar ein­geführt. Das Bundeswirtschaftsministerium will für eine möglichst gleichmäßige Verteilung dieser Menge Sorge tragen. Die einzelnen Industrie­gruppen sollen im III. Vierteljahr 1951 an USA- Kohle durchschnittlich eine Quote von 10/ ihrer Gesamtbezüge an Steinkohlen und Steinkohlen­koks im II. Quartal dieses Jahres erhalten. Nur gering berücksichtigt oder ausgenommen sind da­bei die Gruppen Gießereien, sonstiger Bergbau, Ernährungswirtschaft und Wäschereien, da. wi« erklärt wird,bei diesen Preisschwierigkeiten zu erwarten wären oder ihre verhältnismäßig hohe Inlandsquote nach Ansicht des Bundeswirtschafts­ministeriums keine Belieferung mit USA-Kohle empfiehlt.

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jk. Ob es überhaupt ohne die befürchteten Preis­schwierigkeiten abgeht, wenn der Import von USA-Kohle im großen Maßstab fortgesetzt wer­den muß, erscheint uns äußerst fraglich. Vor einigen Monaten wurde ein Preis von 89 DMjet Kohlen frei deutsche Seehäfen genannt (Preis für deutsche Exportkohle durchschnittlich 42 DM), so daß sich allein aus der geplanten Einfuhr von 400 0001 für die Industrie des Bundesgebietes eine Kostenmehrbelastung von fast 19 Millionen DM ergibt ganz abgesehen von der Belastung unserer Devisenbilanz, die im III. Vierteljahr 1951 aus diesem Kohlengeschäft über 35 Millionen DM beträgt.

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