125 Jahre Bezirksnotari at
Entstehung, Geschichte, Aufgaben
Vor 125 Jahren, am 1. Juli 1826, ist in Württemberg das Edikt über die Errichtung der Gerichtsnotariate in Kraft getreten. Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem staatlichen Notariat auf dem Gebiet der Rechtsfürsorge hat sich bis heute segensreich bewährt. Der Württembergische Notarverein begeht sein 125jähriges Jubiläum am Sonntag in einem Festakt im Stuttgarter Landtag, bei dem auch Staatspräsident Müller sprechen wird.
Das Bürgerliche Gesetzbuch, das am 1. Januar 1900 für das gesamte Reichsgebiet in Kraft treten sollte, sah eine grundlegende Änderung vor. Streitige und Freiwillige Gerichtsbarkeit sollten bei dem Amtsgericht vereinigt und auch das Grundbuch beim Amtsgericht geführt werden. Die Notare sollten nur noch freiberufliche Notare sein. Diese nach preußischem Muster getroffene Regelung hätte das Ende der in Württemberg bestehenden lokalen Freiwilligen Gerichtsbarkeit und das Ende des staatlichen Notariats bedeutet. Man war in Württemberg nicht gewillt, die in langen Jahren bestens bewährten Einrichtungen, Besonders das Bezirksnotariat, preiszugeben. Denn man wußte wohl, daß man diesen Einrichtungen die in Württemberg bestehende mustergültige Ordnung auf dem Gebiet der Rechtsfürsorge verdankte.
So haben sich schon in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts Regierung und Landtag gemeinsam und mit Erfolg dafür eingesetzt, daß in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch für die Länder ein Vorbehalt zur selbständigen Regelung des Gebietes der Rechtsfürsorge aufgenommen wurde. Auf Grund dieses Vorbehalts hat dann der Landtag auf Vorschlag der Regierung im Württ. Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 28. Juli 1899 die auch jetzt noch bestehende Organisation der Freiwilligen Gerichtsbarkeit geschaffen. Die Bezirksnotariate wurden als selbständige Staatliche Behörden •Ingerichtet.
Das Gesetz hielt damit an dem altbewährten, im Volk verwurzelten Grundsatz der weitgehenden Lokalisierung der Rechtspflege fest. Durch diese Regelung wurde es der Bevölkerung ermöglicht, auch unter dem neuen Reichsrecht die Grundbuch-, Nachlaß- und Vormundschaftssachen auf dem Rathaus zu erledigen. Jede Gemeinde erhielt ein eigenes Grundbuchamt und ein eigenes Nachlaß- und Vormundschaftsgericht. Die Obliegenheiten dieser Behörden werden vom Bezirksnotar wahrgenommen. Der Bezirksnotar erledigt die meisten Geschäfte, besonders die Grundbuchgeschäfte auf dem Rathaus und besucht die Gemeinden in regelmäßigen Zeitabständen, so daß jedermann seine Angelegenheiten ohne großen Aufwand an Zeit und Geld auf dem Rathaus erledigen kann. Zur Beurkundung Von Grundstüdesveräußerungen wurde der Ratschreiber neben dem Bezirksnotar ermächtigt.
Von unersetzlichem Wert ist die Zusammenfassung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit beim Bezirksnotariat. Der Bezirksnotar ist Grundbuchrichter, Nachlaßrichter und Vormundschaftsrichter in einer Person und zugleich auch öffentlicher Notar. Die Folge ist, daß die württembergischen Bezirksnotariate rasch und einfach arbeiten können. Das ist für jeden einleuchtend, der weiß, was es bedeutet, eine Sache bei einer einzigen Stelle anstatt einer Vielzahl von Ämtern abwickeln zu können.
So hat sich Württemberg das staatliche Notariat und die lokale Behandlung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in den Gemeinden erhalten und dabei die besten Erfahrungen * gemacht. Die Regelung in Württemberg wirkt sich für den Staatshaushalt finanziell sehr gut aus. Die der Staatskasse zufließenden Ge- Bühren aus den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sind bedeutend. Die Aufwendungen für die Bezirksnotaiiate halten sich demgegenüber durch die zweckmäßige Organisation in so geringen Grenzen, daß aus den Überschüssen die großen Aufwendungen für die sonstigen Aufgaben der Justizverwaltung weitgehend bestritten werden können.
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Vom Umgang mit Hunden
Wer kennt nicht die Redensart, daß einer auf den Hund gekommen ist und daß dieser oder Jener ein Hundeleben führt? Schlagwörter wie jtreu wie ein Hemd“ oder „sie stehen sich wie Hund und Katze“, aber auch Begriffe wie „hündische Unterwürfigkeit“ zeigen, wie stark der Hund als Symbol in unserer Vorstellung lebendig ist. Der Hund gehört zu den volkstümlichsten Haustieren, sei es als Liebhaber- oder Gebrauchshund, als verhätschelter Schoß- oder biß- fewaltiger Schutzhund, Wachhund, Jagdhund, Zughund, Blindenhund, Rettungshund. Vielfach verwöhnt und ausgenutzt, oft aber auch verleumdet, schlecht gezogen, falsch geleitet, gehört der Hund zu den Umgangswesen des Menschen, die ihm immer wieder Rätsel aufgeben.
Hast Du, lieber Leser, Dir einmal die Zeit genommen, die Mühe gemacht oder dem stillen vergnügen gefrönt, einen Hund, womöglich Deinen Hund, ein wenig zu beobachten? Zu fragen, er wohl Verstand, natürlich: Hundeverstand, oder doch eben bloß Instinkt hat? Hundelieb- naber wie etwa Paul Eipper können aus Beobachtungen des Hundelebens von der Seele und Klugheit des Tieres, seinem Umgang mit dem Menschen Bände erzählen. Wenn man sich daran gewöhnt hat, auf die verschiedenen Arten und Tonstärken des Gebells, das Ohrenspiel, die Augenreaktion, das Schwanzwedeln zu achten, so ■wird man dem Wesen des Hundes Seiten abgewinnen, die man nie sonst erfühlt und erkannt bat. Hunde sollen achtzigmal mehr hören als o«r Mensch, manche sagen allerdings nur dreißigmal mehr — aber das reicht ja auch, um daraus <ji e Lehre zu ziehen, daß man einen Hund •achte und milde anrufen und nicht im Brüllton *wn Gehorsam anleiten und zwingen soll. Wie •ohrille, schmetternde Trompetenstöße muß die Stentorstimme des Hundes Trommelfell erschüttern!
Auch das Geruchsorgan des Hundes ist bekanntlich viel feiner ausgeprägt als das des Men- •cben. Tabakrauch vor die Nase geblasen, ein brennendes Zündholz vor die Nase gehalten, ®uß die Hundenase viel mehr schrecken und den Geruchssinn verletzen, als wir uns das gemeinen vorstellen können. Der Hund kennt die stamme seines Herrn, hat die Witterung seiner
Kleidung, nimmt durch den Geruch wahr, ob ein Fremder Hundebesitzer ist. Böse und unartige Hunde sind meist Produkte schlechter Erziehung, einerlei ob es sich um den dicken Mops, den pfiffigen Spitz, den gutmütigen Dackel, den Foxterrier und den Airedale oder um den klugen Pudel, den treuen Schäferhund, den feinnervigen Jagdhund, das behende Windspiel, die stolze Dogge, den behäbigen Bernhardiner, Neufundländer und Leonberger oder den jagdfrohen Vorstehhund, den kecken Pinscher oder den breitknochigen Bullenbeißer handelt.
Der Hund beim Fressen und im Raufen vermittelt Erlebnisse eigener Art, die tiefere Einblicke in die Tierseele ermöglichen. Die Freude am Fressen spricht aus der Gier, mit der der Hund Milch schlürft, Grütze, Graupen, Reis verschlingt, Hundekuchen zerknabbert, sich an Wurst und Fleisch delektiert und vor allem Knochen kleinmacht und zerkaut. Bei den Mahlzeiten will und soll der Hund n i e gestört werden, er wird dann böse und bissig; aber es gibt genug Fälle, wo sich am Futternapf Hund und Hund brüderlich vertragen und gar der Hund mit der Katze einträglich miteinander speisen, wenn solches Vertrauensverhältnis von klein auf gepflegt ist. Wenn der Hund zu Angriff oder Abwehr ansetzt, wenn er beispielsweise einem Nebenbuhler begegnet, den er bei Gott nicht ausstehen kann, dann ist das Tier ganz Konzentration: Der Schwanz wird starr, die Haare sträuben sich, leichtes Vibrieren durchzuckt das Fell, und der Grad der Erregung und Wut läßt sich am Schwanz als Stimmungsbarometer ablesen, ganz zu schweigen von der Spannung der gespitzten Ohren und dem scharfen Blick.
Junge Hunde verhalten sich wie Kleinkinder, haben auch alle Eigenarten jener, sind verspielt und versehleckt, balgen sich, tollen herum, zerzausen Kissen, Decken und Strümpfe, zerfetzen Hüte, Kleider und Mäntel, jaulen zum Gotterbarmen — man muß Geduld mit ihnen haben, bis sie sauber, das heißt stubenrein, sind und wissen, was sich gehört. Der Grund zur Lebenstreue des Hundes wird in seiner Jugend gelegt. Man kann Hunde wie Menschenkinder durch Erziehung an extravagante Geräusche gewöhnen: Musik stimmt Hunde sentimental; Paukenschläge, Posaunenstöße, Trompetengeschmetter schrecken die feinhörigen Tiere; aber der Knall
eines Jagdgewehrs ist dem auf das Waidwerk abgerichteten Hund freudiges Signal zur Aufnahme seiner Arbeit.
Die sprichwörtliche Hundetreue macht das Tier zum besten, volkstümlichsten Hausfreund, der gute Behandlung durch Dankbarkeit und Anhänglichkeit seinem Besitzer zu vergeben pflegt. Die Psychologie des Hundes gehört zu den dankbarsten Kapiteln der Tierpsychologie. H. Sch.
Eine beispielgebende Forrasammlung
Seit Jahrzehnten hat Professor Walter D e x e 1 eine heute über 200 Stück umfassende Formsammlung zusammengetragen, seit Jahren war sie in Kisten und Kellern verbannt. Zum erstenmal tritt sie jetzt mit Hilfe der Stadt Braunschweig, die zwei Räume dafür zur Verfügung gestellt hat, wenigstens mit einem Teil in ständiger Form vor der Öffentlichkeit. Eins will sie nicht sein: ein Kunstgewerbemuseum alten Stils. Das Lebenswerk Prof. Dexels gilt zwar der Formforschung und der Formgeschichte, um die sich die Wissenschaft vorher wenig gekümmert hat. Der Gelehrte hält daneben aber enge Bindung mit Handwerk und Industrie und sucht seine Erkenntnisse für ihre Entwicklung nutzbar zu machen. Die Sammlung enthält neben ihrem schönen Bestand an historischem Gebrauchsgerät daher auch vieles vom Besten, was das heutige Kunsthandwerk und die heutige Industrie an Hausgerät erzeugen. Die Aufstellung in den beiden Museumsräumen, die alle zwei Monate wechseln soll, zeigt dementsprechend in Reihen die Entwicklung bestimmter Formen vom Mittelalter bis in die unmittelbare Gegenwart und macht deutlich, daß sich die schöne Form nur aus der Vorarbeit von Jahrhunderten und Jahrtausenden entwickelt. Das Wollen Prof. Dexels ist, den Bestrebungen des wiedererstandenen „Werkbundes“ entsprechend, auf die reine, organische Form gerichtet, nicht dergestalt, daß er sich gegen jedes Ornament, aber gegen seine die Form bis zum Nichts erdrückende Übermacht richtet. Unter den Werkstoffen der Sammlung stehen Holz und Ton an erster Stelle, aber auch Metall und Glasgeräte, Steinzeug, Steingut, Porzellan usw. sind gut vertreten. Spezialthemen wie das der Entwicklung der Löffelformen kommen hinzu. Nachdem das Staatliche Museum für
deutsche Volkskunde Berlin den großen Teil seiner Sammlungen verloren hat, kommt der Braunschweiger Formsammlung die führende Stellung auf diesem Gebiet zu. Dr. G. W.
/ ih den Hüchertreuna
Im Zeichen des „Grünen Kreuzes "
Ernst Lehmann, Seuchenzüge im Pflanzenreich. Verlag Sebastian Lux, Murnau/München 1951, 74 S., Orionbücher Bd. 35
Die jedem Naturfreund bekannten Orionbücher werden in diesen Tagen durch die allgemein verständliche Arbeit des früheren Tübinger Botanikers, Professor Lehmann, „Seuchenzüge im Pflanzenreich“ wesentlich bereichert. Seit jeher, führt der Verfasser einleitend aus, ziehen verheerende Seuchen über die Felder des Menschen, deren Verursachung im wesentlichen dem Wirken von Pilzen zuzuschreiben ist. Seit einigen Jahrzehnten weiß man um die gefährliche Rolle, welche die Viren — jene Krankheitserreger, die im Gegensatz zu den Bakterien nur in lebenden Zellen vermehrungsfähig sind — hier spielen. Sie sind mitverantwortlich für die gewaltigen Seuchenzüge, die die Ernährung der Menschheit und zugleich jegliche menschliche Kultur bedrohen. Den Seuchen entgegenzutreten, ist mit ein Anliegen von Wissenschaft und Praxis. In Analogie zum „Roten Kreuz“ stellt Professor Lehmann sein fesselnd geschriebenes Büchlein, das durch zahlreiche Abbildungen bereichert wird und damit zur Aufklärung und Belehrung beitragen kann, unter das Zeichen des „Grünen Kreuzes“, das darum Sinnbild und Künder des Kampfes gegen alle jene Seuchen geworden ist, welche die Pflanzenwelt überziehen. wn.
Die oberschwäbischen Kreise Biberach, Ravensburg, Saulgau, Tettnang und Wangen im Allgäu schreiben fürMaler undBildhauer, die in diesen Kreisen wohnen oder geboren sind, einen Kunstpreis Oberschwaben 1951 aus. Der Preis beträgt insgesamt 10 000 DM. Er soll ln diesem Jahr in mehreren Teilen verliehen werden. Die teilnahmeberechtigten Künstler werden eingeladen, dem Landratsamt ihres Kreises mindestens 3 und höchstens 5 Werke bis spätestens 15. Juli 1951 anzumelden.