125 Jahre Bezirksnotari at

Entstehung, Geschichte, Aufgaben

Vor 125 Jahren, am 1. Juli 1826, ist in Württemberg das Edikt über die Errichtung der Gerichtsnotariate in Kraft getreten. Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem staatlichen Notariat auf dem Gebiet der Rechtsfürsorge hat sich bis heute segensreich bewährt. Der Württembergische Notarverein begeht sein 125jähriges Jubiläum am Sonntag in einem Festakt im Stuttgarter Landtag, bei dem auch Staatspräsident Müller sprechen wird.

Das Bürgerliche Gesetzbuch, das am 1. Ja­nuar 1900 für das gesamte Reichsgebiet in Kraft treten sollte, sah eine grundlegende Änderung vor. Streitige und Freiwillige Ge­richtsbarkeit sollten bei dem Amtsgericht ver­einigt und auch das Grundbuch beim Amtsge­richt geführt werden. Die Notare sollten nur noch freiberufliche Notare sein. Diese nach preußischem Muster getroffene Regelung hätte das Ende der in Württemberg bestehenden lokalen Freiwilligen Gerichtsbarkeit und das Ende des staatlichen Notariats bedeutet. Man war in Württemberg nicht gewillt, die in lan­gen Jahren bestens bewährten Einrichtungen, Besonders das Bezirksnotariat, preiszugeben. Denn man wußte wohl, daß man diesen Ein­richtungen die in Württemberg bestehende mustergültige Ordnung auf dem Gebiet der Rechtsfürsorge verdankte.

So haben sich schon in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts Regierung und Landtag gemeinsam und mit Erfolg dafür eingesetzt, daß in das Einführungsgesetz zum Bürger­lichen Gesetzbuch für die Länder ein Vorbe­halt zur selbständigen Regelung des Gebietes der Rechtsfürsorge aufgenommen wurde. Auf Grund dieses Vorbehalts hat dann der Land­tag auf Vorschlag der Regierung im Württ. Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetz­buch vom 28. Juli 1899 die auch jetzt noch bestehende Organisation der Freiwilligen Ge­richtsbarkeit geschaffen. Die Bezirksnotariate wurden als selbständige Staatliche Behörden Ingerichtet.

Das Gesetz hielt damit an dem altbewähr­ten, im Volk verwurzelten Grundsatz der weitgehenden Lokalisierung der Rechtspflege fest. Durch diese Regelung wurde es der Be­völkerung ermöglicht, auch unter dem neuen Reichsrecht die Grundbuch-, Nachlaß- und Vormundschaftssachen auf dem Rathaus zu erledigen. Jede Gemeinde erhielt ein eigenes Grundbuchamt und ein eigenes Nachlaß- und Vormundschaftsgericht. Die Obliegenheiten dieser Behörden werden vom Bezirksnotar wahrgenommen. Der Bezirksnotar erledigt die meisten Geschäfte, besonders die Grundbuch­geschäfte auf dem Rathaus und besucht die Gemeinden in regelmäßigen Zeitabständen, so daß jedermann seine Angelegenheiten ohne großen Aufwand an Zeit und Geld auf dem Rathaus erledigen kann. Zur Beurkundung Von Grundstüdesveräußerungen wurde der Ratschreiber neben dem Bezirksnotar ermäch­tigt.

Von unersetzlichem Wert ist die Zusammen­fassung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit beim Bezirksnotariat. Der Bezirksnotar ist Grund­buchrichter, Nachlaßrichter und Vormund­schaftsrichter in einer Person und zugleich auch öffentlicher Notar. Die Folge ist, daß die württembergischen Bezirksnotariate rasch und einfach arbeiten können. Das ist für jeden einleuchtend, der weiß, was es bedeutet, eine Sache bei einer einzigen Stelle anstatt einer Vielzahl von Ämtern abwickeln zu können.

So hat sich Württemberg das staatliche Notariat und die lokale Behandlung der Frei­willigen Gerichtsbarkeit in den Gemeinden erhalten und dabei die besten Erfahrungen * gemacht. Die Regelung in Württemberg wirkt sich für den Staatshaushalt finanziell sehr gut aus. Die der Staatskasse zufließenden Ge- Bühren aus den Angelegenheiten der Freiwil­ligen Gerichtsbarkeit sind bedeutend. Die Auf­wendungen für die Bezirksnotaiiate halten sich demgegenüber durch die zweckmäßige Organisation in so geringen Grenzen, daß aus den Überschüssen die großen Aufwendungen für die sonstigen Aufgaben der Justizverwal­tung weitgehend bestritten werden können.

Oira:

. . . Ich liebe den Geschmack der 0 VA-Cigarette, äußerlich die schöne Verpackung mit je­nemgewissen ausländischen Reiz" innerlich der vertraute Geschmack unserer besten, Virginia-Tabake. /

>S' C °kt

S _*. > >r «

ÄS

V e /<!

ZW*** c *

s <»..

&

REEMTSMA

VIRGINIA

'¥-*auf$iei)tnenJ-ßasiä

Vom Umgang mit Hunden

Wer kennt nicht die Redensart, daß einer auf den Hund gekommen ist und daß dieser oder Jener ein Hundeleben führt? Schlagwörter wie jtreu wie ein Hemd odersie stehen sich wie Hund und Katze, aber auch Begriffe wiehün­dische Unterwürfigkeit zeigen, wie stark der Hund als Symbol in unserer Vorstellung leben­dig ist. Der Hund gehört zu den volkstümlich­sten Haustieren, sei es als Liebhaber- oder Ge­brauchshund, als verhätschelter Schoß- oder biß- fewaltiger Schutzhund, Wachhund, Jagdhund, Zughund, Blindenhund, Rettungshund. Vielfach verwöhnt und ausgenutzt, oft aber auch ver­leumdet, schlecht gezogen, falsch geleitet, gehört der Hund zu den Umgangswesen des Menschen, die ihm immer wieder Rätsel aufgeben.

Hast Du, lieber Leser, Dir einmal die Zeit ge­nommen, die Mühe gemacht oder dem stillen vergnügen gefrönt, einen Hund, womöglich Dei­nen Hund, ein wenig zu beobachten? Zu fragen, er wohl Verstand, natürlich: Hundeverstand, oder doch eben bloß Instinkt hat? Hundelieb- naber wie etwa Paul Eipper können aus Be­obachtungen des Hundelebens von der Seele und Klugheit des Tieres, seinem Umgang mit dem Menschen Bände erzählen. Wenn man sich daran gewöhnt hat, auf die verschiedenen Arten und Tonstärken des Gebells, das Ohrenspiel, die Augenreaktion, das Schwanzwedeln zu achten, so wird man dem Wesen des Hundes Seiten abge­winnen, die man nie sonst erfühlt und erkannt bat. Hunde sollen achtzigmal mehr hören als o«r Mensch, manche sagen allerdings nur drei­ßigmal mehr aber das reicht ja auch, um dar­aus <ji e Lehre zu ziehen, daß man einen Hund achte und milde anrufen und nicht im Brüllton *wn Gehorsam anleiten und zwingen soll. Wie ohrille, schmetternde Trompetenstöße muß die Stentorstimme des Hundes Trommelfell erschüt­tern!

Auch das Geruchsorgan des Hundes ist be­kanntlich viel feiner ausgeprägt als das des Men- cben. Tabakrauch vor die Nase geblasen, ein brennendes Zündholz vor die Nase gehalten, ® die Hundenase viel mehr schrecken und den Geruchssinn verletzen, als wir uns das gemein­en vorstellen können. Der Hund kennt die stamme seines Herrn, hat die Witterung seiner

Kleidung, nimmt durch den Geruch wahr, ob ein Fremder Hundebesitzer ist. Böse und unartige Hunde sind meist Produkte schlechter Erziehung, einerlei ob es sich um den dicken Mops, den pfiffigen Spitz, den gutmütigen Dackel, den Foxterrier und den Airedale oder um den klugen Pudel, den treuen Schäferhund, den feinnervigen Jagdhund, das behende Windspiel, die stolze Dogge, den behäbigen Bernhardiner, Neufund­länder und Leonberger oder den jagdfrohen Vor­stehhund, den kecken Pinscher oder den breit­knochigen Bullenbeißer handelt.

Der Hund beim Fressen und im Raufen ver­mittelt Erlebnisse eigener Art, die tiefere Ein­blicke in die Tierseele ermöglichen. Die Freude am Fressen spricht aus der Gier, mit der der Hund Milch schlürft, Grütze, Graupen, Reis verschlingt, Hundekuchen zerknabbert, sich an Wurst und Fleisch delektiert und vor allem Knochen kleinmacht und zerkaut. Bei den Mahl­zeiten will und soll der Hund n i e gestört wer­den, er wird dann böse und bissig; aber es gibt genug Fälle, wo sich am Futternapf Hund und Hund brüderlich vertragen und gar der Hund mit der Katze einträglich miteinander speisen, wenn solches Vertrauensverhältnis von klein auf gepflegt ist. Wenn der Hund zu Angriff oder Abwehr ansetzt, wenn er beispielsweise einem Nebenbuhler begegnet, den er bei Gott nicht aus­stehen kann, dann ist das Tier ganz Konzentra­tion: Der Schwanz wird starr, die Haare sträu­ben sich, leichtes Vibrieren durchzuckt das Fell, und der Grad der Erregung und Wut läßt sich am Schwanz als Stimmungsbarometer ablesen, ganz zu schweigen von der Spannung der ge­spitzten Ohren und dem scharfen Blick.

Junge Hunde verhalten sich wie Kleinkinder, haben auch alle Eigenarten jener, sind verspielt und versehleckt, balgen sich, tollen herum, zer­zausen Kissen, Decken und Strümpfe, zerfetzen Hüte, Kleider und Mäntel, jaulen zum Gotter­barmen man muß Geduld mit ihnen haben, bis sie sauber, das heißt stubenrein, sind und wissen, was sich gehört. Der Grund zur Lebens­treue des Hundes wird in seiner Jugend gelegt. Man kann Hunde wie Menschenkinder durch Erziehung an extravagante Geräusche gewöh­nen: Musik stimmt Hunde sentimental; Pauken­schläge, Posaunenstöße, Trompetengeschmetter schrecken die feinhörigen Tiere; aber der Knall

eines Jagdgewehrs ist dem auf das Waidwerk abgerichteten Hund freudiges Signal zur Auf­nahme seiner Arbeit.

Die sprichwörtliche Hundetreue macht das Tier zum besten, volkstümlichsten Hausfreund, der gute Behandlung durch Dankbarkeit und An­hänglichkeit seinem Besitzer zu vergeben pflegt. Die Psychologie des Hundes gehört zu den dank­barsten Kapiteln der Tierpsychologie. H. Sch.

Eine beispielgebende Forrasammlung

Seit Jahrzehnten hat Professor Walter D e x e 1 eine heute über 200 Stück umfassende Form­sammlung zusammengetragen, seit Jahren war sie in Kisten und Kellern verbannt. Zum ersten­mal tritt sie jetzt mit Hilfe der Stadt Braun­schweig, die zwei Räume dafür zur Verfügung gestellt hat, wenigstens mit einem Teil in stän­diger Form vor der Öffentlichkeit. Eins will sie nicht sein: ein Kunstgewerbemuseum alten Stils. Das Lebenswerk Prof. Dexels gilt zwar der Form­forschung und der Formgeschichte, um die sich die Wissenschaft vorher wenig gekümmert hat. Der Gelehrte hält daneben aber enge Bindung mit Handwerk und Industrie und sucht seine Erkenntnisse für ihre Entwicklung nutzbar zu machen. Die Sammlung enthält neben ihrem schönen Bestand an historischem Gebrauchs­gerät daher auch vieles vom Besten, was das heutige Kunsthandwerk und die heutige Indu­strie an Hausgerät erzeugen. Die Aufstellung in den beiden Museumsräumen, die alle zwei Mo­nate wechseln soll, zeigt dementsprechend in Reihen die Entwicklung bestimmter Formen vom Mittelalter bis in die unmittelbare Gegenwart und macht deutlich, daß sich die schöne Form nur aus der Vorarbeit von Jahrhunderten und Jahrtausenden entwickelt. Das Wollen Prof. Dexels ist, den Bestrebungen des wiedererstan­denenWerkbundes entsprechend, auf die reine, organische Form gerichtet, nicht dergestalt, daß er sich gegen jedes Ornament, aber gegen seine die Form bis zum Nichts erdrückende Übermacht richtet. Unter den Werkstoffen der Sammlung stehen Holz und Ton an erster Stelle, aber auch Metall und Glasgeräte, Steinzeug, Steingut, Por­zellan usw. sind gut vertreten. Spezialthemen wie das der Entwicklung der Löffelformen kom­men hinzu. Nachdem das Staatliche Museum für

deutsche Volkskunde Berlin den großen Teil sei­ner Sammlungen verloren hat, kommt der Braunschweiger Formsammlung die führende Stellung auf diesem Gebiet zu. Dr. G. W.

/ ih den Hüchertreuna

Im Zeichen desGrünen Kreuzes "

Ernst Lehmann, Seuchenzüge im Pflanzen­reich. Verlag Sebastian Lux, Murnau/München 1951, 74 S., Orionbücher Bd. 35

Die jedem Naturfreund bekannten Orionbücher werden in diesen Tagen durch die allgemein verständliche Arbeit des früheren Tübinger Bo­tanikers, Professor Lehmann,Seuchenzüge im Pflanzenreich wesentlich bereichert. Seit je­her, führt der Verfasser einleitend aus, ziehen verheerende Seuchen über die Felder des Men­schen, deren Verursachung im wesentlichen dem Wirken von Pilzen zuzuschreiben ist. Seit eini­gen Jahrzehnten weiß man um die gefährliche Rolle, welche die Viren jene Krankheits­erreger, die im Gegensatz zu den Bakterien nur in lebenden Zellen vermehrungsfähig sind hier spielen. Sie sind mitverantwortlich für die gewaltigen Seuchenzüge, die die Ernährung der Menschheit und zugleich jegliche menschliche Kultur bedrohen. Den Seuchen entgegenzutreten, ist mit ein Anliegen von Wissenschaft und Praxis. In Analogie zumRoten Kreuz stellt Professor Lehmann sein fesselnd geschriebenes Büchlein, das durch zahlreiche Abbildungen be­reichert wird und damit zur Aufklärung und Belehrung beitragen kann, unter das Zeichen desGrünen Kreuzes, das darum Sinnbild und Künder des Kampfes gegen alle jene Seuchen geworden ist, welche die Pflanzenwelt über­ziehen. wn.

Die oberschwäbischen Kreise Biberach, Ravens­burg, Saulgau, Tettnang und Wangen im Allgäu schreiben fürMaler undBildhauer, die in diesen Kreisen wohnen oder geboren sind, einen Kunst­preis Oberschwaben 1951 aus. Der Preis beträgt insgesamt 10 000 DM. Er soll ln diesem Jahr in mehreren Teilen verliehen werden. Die teilnah­meberechtigten Künstler werden eingeladen, dem Landratsamt ihres Kreises mindestens 3 und höchstens 5 Werke bis spätestens 15. Juli 1951 anzumelden.