FREITAG, 1. JUNI 1951

WIRTSCHAFT

NUMMER 8S

Was halten Sie vom Wohnungseigentum?

Erwägungen zum Wohnungseigentumsgesetz / Neu geschaffen: das dingliche Dauerwohnrecht

Wi. Wohnungsuchende, denen ein gewisses Ka­pital zur Verfügung steht, finden eine Wohnung manchmal am ehesten, wenn sie einen Baukosten­zuschuß leisten. Dieser erleichtert ihnen, wenn er auf die Miete amgerechnet wird, für einige Zeit zugleich auch die Mietzahlungen immer vorausgesetzt, daß er vorhanden ist. Im ganzen aber ist die rechtliche Sicherung für den Zu­schußgeber wenig günstig. Ist der Zuschuß durch eine Hypothek gesichert, so kann die Eintragung meist nur an letzter Stelle geschehen, so daß bei einer Zwangsversteigerung der Geber des Baukostenzuschusses für den Normalfall kaum Aussicht hat, wieder zu seinem Geld zu kommen, obwohl das Gebäude ja teilweise auch mit sei­nem Gelde erstellt wurde.

Zur Förderung des Wohnungsbaus hat die Ge­setzgebung nun durch ein Wohnungseigentums­gesetz eine neue Lösung des Verhältnisses zwi­schen dem Bauenden und einem geldgebenden Wohnungsuchenden zu schaffen versucht. Aus dem früheren Stockwerkseigentum entwickelte sie das Wohnungseigentum. Mit dessen Hilfe kön­nen sich, wenn die Mittel der einzelnen nicht ausreichen, mehrere Baulustige zum Bauen zusammenschließen und dabei ein jeder trotzdem für sich selber bauen: er kann ein Sondereigen­tum an einer Wohnung erlangen, wobei dieses eine besondere Abart des Miteigentums darstellt; an seiner Wohnung erwirbt der einzelne das Alleineigentum, der Grund und Boden, die ge­meinschaftlichen Einrichtungen und die tragen­den Bestandteile des Gebäudes (Dach, Treppen­haus, Waschküche usw.) werden Miteigentum nach Bruchteilen. Das Gebäude außerhalb der Wohnung gehört also der Gesamtheit der Woh­nungseigentümer.

Das Verhältnis der Wohnungseigentümer unter­einander richtet sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen, und wenn diese fehlen, nach dem Wohnungseigentumsgesetz so­wie nach den Bestimmungen des BGB über die Gemeinschaft. Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Nur bei schwerer Verletzung der Pflichten gegenüber der Gemeinschaft kann von einem Wohnungs­eigentümer die Veräußerung seines Wohnrechts gefordert werden. Daß die wechselseitigen Ver­pflichtungen der Wohnungseigentümer, vor allem in der Tragung der gemeinsamen Lasten, in der praktischen Handhabung des neuen Gesetzes nicht geringe Schwierigkeiten aufwerfen, ist kaum

zu bezweifeln. Es muß daher dahingestellt blei­ben, inwieweit die vom Gesetzgeber gewünschte Belebung der Bautätigkeit den Weg über das Wohnungseigentum wählen und inwieweit die Kreditinstitute das Wohnungseigentum, das selbständig veräußerlich und vererblich, vor allem aber für sich allein hypothekarisch belastbar ist, beleihen werden. Daß ein schon bestehen­des Alleineigentum an einem Gebäude vertrag­lich in verschiedene Wohnungseigentumsrechte aufgespalten wird, dürfte unter den derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnissen nur selten prak­tisch werden.

Dagegen ist dem im gleichen Gesetz geschaffe­nen dinglichen Dauerwohnrecht eher die Aussicht auf weitgehende praktische Verwirklichung be-

schieden. Das Dauerwohnrecht vermeidet die heikle Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am Gebäude; es beläßt das Gebäude im Eigen­tum einer Einzelperson, einer Bausparkasse oder Baugenossenschaft, an der Wohnung selbst aber räumt es dem Berechtigten ein Eigenwohnrecht ein, wonach dieser unter Ausschluß des Eigen­tümers eine bestimmte Wohnung bewohnen oder in anderer Weise benutzen darf. Da auch das Dauerwohnrecht vererblich und veräußerlich ist, vermag es eine Rechtsposition zu schaffen, die durch die dingliche Sicherung gegen jeden Drit­ten wirkt und die den Berechtigten vom bloßen Mieter kraft Mietvertrags zu einem grundbuch­rechtlich geschützten Wohnberechtigten erhebt, der unmittelbar am Grundstück beteiligt ist

Wirtschaj tsspiegel

Roh- und Grundstoffpreise rückläufig

WIESBADEN. Die im März beobachtete Ten­denz nachgebender Preise hat sich auch im April fortgesetzt und hat bis in den Mai hinein ange­halten. Der Grundstoffpreisindex ist mit einem Stand von 246 am 7. Mai um 1,9 Prozent gegen­über dem Stand am 7. April gesunken.

An dieser Preissenkung waren die Nahrungs­mittel mit 1,2 Prozent geringer beteiligt als die Industriestoffe, deren Gruppenindex um 2,3 Pro­zent nachgab. Gegenüber dem Stand vom 21. April ist die Indexziffer um 1,4 Prozent zurückgegan­gen, woraus sich ergibt, daß die Preisbewegung sich am Monatsende verstärkte.

Bei den Industriestoffen gaben in der gleichen Zeit u. a. Wolle (Ausland) um 7,6 Prozent, Rinds­häute (Inland) um 6,4 Prozent, Kalbfelle (Inland) um 4,3 Prozent, Benzin um 3,4 Prozent und Roh- kautschuk um 5,4 Prozent nach.

TÜBINGEN. Es wird wieder gespart. Nach der ungünstigen Entwicklung der Spareinlagen seit Ausbruch des Koreakrieges war bei den württembergischen Sparkassen im April erstmals wieder eine Belebung der Spartätigkeit festzu­stellen, wobei sich die nachlassende Kaufwelle im Einzelhandel, insbesondere bei Textilien und Schuhen, im Sparverkehr der württembergischen Sparkassen bemerkbar machte. Die Einzahlungen betrugen im 1. Quartal 41,9 Millionen und die Auszahlungen 49,4 Millionen; im April betrugen die Einzahlungen 16,6 Millionen und die Aus­zahlungen 14,6 Millionen DM. Insgesamt über­

Kohlensorsen und kein Ende

OFFENBACH. Wenn die Kohlenbestände der Bundesbahn bis Ende September nicht auf min­destens 20 Tage aufgefüllt werden, müsse mit erheblichen Ausfällen in der Versorgung der In­dustrie. der Ernährungswirtschaft und des Han­dels im Herbst und Winter gerechnet werden, gab die Hauptverwaltung der Deutschen Bundes­bahn bekannt. Diese Auffüllung müsse sofort beginnen, weil sich sonst die notwendigen Mehr­lieferungen auf einen zu kurzen Zeitraum zu­sammendrängten, wofür weder die Mengen noch die benötigten Sorten zur Verfügung ständen. Die Deutsche Bundesbahn verfügte Ende Mal über einen Kohlenvorrat, der einem Durch­schnittsverbrauch von acht Tagen entspricht gegenüber einem Bestand für 17 Tage zur glei­chen Zeit in den beiden vergangenen Jahren. Zu einer Einschränkung des Zugverkehrs kann sie sich nicht entschließen, weil dadurch die Um­laufzeit der Güterwagen verlängert und der

Landesprodukten*! rse Stuttgart

vom 29. Mai 1951

Zu den amtlichen Preisen liegen keinerlei Ange­bote in Brot- und Futtergetreide vor. Ausländisches Futtergetreide ist weiter fest und läßt in unserem Gebiet keine Rechnung.

Das Angebot in Mehl ist etwas größer geworden. Dazu kommt noch das Eintreffen von Auslands­mehl, so daß der Markt gesättigt ist. Roggenmehl hat nach wie vor bessere Nachfrage. Es werden no­tiert: Weizenmehl Type 630 64.20 DM; Type 1050 58.70 DM; Type 1600 53 DM; Roggenmehl 51.25 DM, Großhandelspreis ie 100 kg brutto für netto ohne Sack.

Das geringe Angebot in Mühlennachprodukten wisd bei festen Preisen immer noch aufgenommen.

Infolge Einsetzen der Grünfütterung Anden keine Umsätze mehr In Rauhfutter statt.

Abtransport der Kohle aus dem Ruhrgebiet ge­fährdet würde.

Hinsichtlich der tschechischen Kohle er­klärte Bundeskanzler Dr. Adenauer, Hohe Kommission und Ruhrbehörde seien mehrfach auf den Ausfall der vertraglichen Kohleeinfuh­ren aus der Tschechoslowakei hingewiesen wor­den, um eine Ermäßigung der Kohlenausfuhr­quote zu erreichen. Nach Ansicht des Bundes­kanzlers wird das verschärfte Embargo den nor­malen Verkehr mit der Tschechoslowakei auch weiterhin behindern.

Innere finanzielle Stabilität

BONN. In einem Memorandum an die OEEC spricht die Bundesregierung die Überzeugung aus, daß die Fortsetzung ihrer Wirtschaftspolitik bei elastischer Anpassung an die Entwicklung erlauben werde, die wirtschaftlichen Wiederauf­bauaufgaben und die Leistung eines deutschen Ver­teidigungsbeitrages zu erfüllen und zugleich die innere finanzielle Stabilität der Bundesrepublik zu garantieren. Ihrer Wirtschaftspolitik sei es gelungen, den seit Beginn des Koreakonfliktes aufgetretenen inflatorischen Gefahren wirksam zu begegnen. In den letzten Wochen sei ein merkliches Nachlassen der Nachfrage und der Preisauftriebstendenzen festzustellen. Trotz die­ser Erfolge der restriktiven Kreditpolitik müsse das Zentralbanksystem im Interesse des Zah­lungsbilanzausgleichs zunächst an der Politik des Kreditabbaus festhalten. Grundsatz dieser Politik sei, das Wiederaufleben einer Übernach­frage zu verhindern und zugleich im Interesse eines Produktionsanstiegs die Nachfrage nicht mehr zu drosseln, als dies mit Rücksicht auf die Produktionsengpässe und die begrenzten Einfuhrmöglichkeiten erforderlich sei.

trafen die Auszahlungen in der Zelt vom 1. Juli 1950 bis 30. April 1951 die Einzahlungen um 5,7 Millionen DM.

STUTTGART. Deckung der wachsenden Aus­gaben aus Sozialproduktzuwachs? Staatssekretär Hartmann, Bundesfinanzministerium, der auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der südwestdeutschen Textilindustrie in Stuttgart sprach, bezifferte den finanziellen Mehrbedarf des Bundes im laufenden Jahr gegenüber 1950 auf rund 3,4 Milliarden DM, die etwa je zur Hälfte auf die erhöhten Forderungen der Besat- zungsmäehte und auf die größeren sozialen Ver­pflichtungen des Bundes entfielen. Etwa eine Mil­liarde DM müsse durch erhöhte Steuern verein­nahmt werden, während der größere Teil aus dem wachsenden Sozialprodukt bestritten werden könne wie Bundesfinanzminister Schäffer an­nehme, der mit einem Zuwachs des Sozialpro­dukts in diesem Jahr von 7 bis 8 Prozent rechne.

STUTTGART. Gehaltserhöhungen im Einzel­handel. Die Tarifverhandlungen der Gewerk­schaften mit den Arbeitgeberverbänden des Ein­zelhandels von Württemberg-Baden und Würt- temberg-Hohenzollern sind nach langwierigen Be­sprechungen abgeschlossen worden. Die Gehalts­sätze werden mit Wirkung vom 1. April 1951 ab im allgemeinen Einzelhandel um 10 Prozent und im Lebensmitteleinzelhandel um 9 Prozent erhöht.

BERLIN. Keine Änderung der einschränken­den Kreditpolitik. Wie der Vorsitzende des Zen­tralbankrates, B e r n a r d, zum Abschluß der Ta­gung des Zentralbankrates in Berlin erklärte, ist der Zentalbankrat einstimmig der Auffassung, daß an der restriktiven Tendenz der Kreditpoli­tik in der Bundesrepublik unter allen Umständen festgehalten werden müsse.

FRANKFURT. 4 Millionen DM für Berg­arbeiterwohnungen. Zum Bau von 920 Bergarbei­terwohnungen im Ruhrgebiet hat die ECA-Son- dermission für die Bundesrepublik 4 027 769 DM aus Gegenwertmitteln freigegeben.

Das Armenhaus Europas

Aus den Trümmern unserer Großstädte blühen neue Geschäftsstraßen empor, reicher ausgestattet denn je und ein größeres Warenangebot feil­bietend als vor dem Kriege. Viele meist gutge­kleidete Menschen drängen sich vor den Schau­fenstern, viele sind auch in der Lage, hineinzu­gehen und sich dieses oder jenes zu kaufen. Nicht alles zugleich, aber doch dann und wann ein besonderes Stück, das mit Sorgfalt ausge­wählt wird und den Haushalt oder die Garde­robe jedesmal fühlbar bereichert. Wer bestreiten wollte, daß sich der Wohlstand seit der traurigen Zeit vor der Währungsreform wieder gehoben hat, müßte dies wider besseres Wissen tun. Und doch wissen oder ahnen wir alle, daß hinter dieser glänzenden Fassade viel Unglück und Elend hausen. Etwas stimmt nicht in der Rechnung, aber die Zahlen diese einzigen Beweismittel, denen unsere Zeit sich noch beugt haben ge­fehlt. Nun sind sie da.

Da hat das BonnerInstitut Steuern und Fi­nanzen also unseren Wohlstandsgrad mit dem unserer westlichen Nachbarn verglichen, und das Ergebnis ist erschreckend. Deutschland ist das Armenhaus Europas. Nur Italien ist noch ärmer. Hier ists schwarz auf weiß:

Volkseinkommen Je Kopf der Bevölkerung in DM:

USA.6-58

England. 2380

Frankreich .... 1852

Bundesrepublik . 1123

Italien .930

Das sind die Brutto-Einkommenszahlen; in Eng­land sind sie doppelt so hoch wie in der Bundes­republik, und selbst ln Frankreich liegen sie noch um 50 Prozent höher. Aber der Vergleich dieser Bruttozahlen sagt noch gar nichts, denn man muß noch die Steuern und Sozialabgaben abrech­nen. Was dann noch zum Leben übrigbleibt, beträgt in der Bundesrepublik je Kopf und Jahr ganze 784 DM und liegt weit, weit hinter den anderen Ländern zurück. So kommt es, daß die in Deutschland aufgebrachten Steuersummen gegenüber denen anderer Länder zwar gering er­scheinen, im Verhältnis zum Volksein­kommen aber die höchsten sind, die esüberhauptgibt. wt.

*

Unergründlich muß bei solchem Mißverhältnis bleiben, wie die internationalen Wirtschafts­lenkungsstellen UN Wirtschaftskommission für Europa (ECE) und Europäische Zahlungsunion (EZU) in sturer Verallgemeinerung immer noch weitere Steuererhöhungen in der Bundesrepublik fordern mögen. Gehen sie etwa von der Vor­aussetzung aus, Europa oder gar die westliche Welt sei eine sozial und wirtschaftlich ausge­glichene Einheit? Dann wären sie für ihr Ge­schäft schlecht gerüstet; dann müßte ihnen aber auch von der Bundesregierung sehr deutlich ge­sagt werden, daß sie mit ihrem Drängeln nach Steuern, Steuern und nochmals Steuern mehr Schaden anzurichten im Begriffe sind, als der Marshallplan in den Jahren seines Bestehens Gutes tun konnte.

Wer zahlt Investitionshilfe?

Rund eine halbe Million Veranlagungen erforderlich / Neue Aufgaben für die Finanzämter

BONN. Das Gesetz über die Investitionshilfe ternehmen ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der Wirtschaft zugunsten der Grundstoffindu- Als Bemessungsgrundlage wird der Unter­strien ist im Entwurf fertiggestellt. Es bestimmt schied zwischen den Betriebseinnahmen und den den Kreis der zur Aufbringung verpflichteten abzugsfähigen Betriebsausgaben angenommen. Betriebe, den Aufbringungsschlüssel und die Abzugsfähig sind u. a. im Kalenderjahr 1951 Technik der Aufbringung. angeschaffte Wirtschaftsgüter des Vorratsver-

Die bisher bekanntgewordenen Einzelheiten mögens, Löhne und Gehälter einschließlich Ar- lassen erkennen, daß jeder Gewerbetrieb, der am beitgeberanteil an Sozialabgaben, gezahlte Ver- 1. Januar 1951 bestanden hat oder nach dem 31. brauchsabgaben und gewisse Freibeträge für Dezember 1950 neu gegründet worden ist, der mitarbeitende Unternehmer.

Zeichnungspflicht unterliegen soll. Als Gewerbe- Die Zeichnungspflicht soll für 1951 zunächst 8 betriebe in diesem Sinne gelten alle Kapitalge- Prozent dieser Bemessungsgrundlage betragen. Seilschaften, die Offenen Handelsgesellschaften, Der Satz kann je nach Erfordernis erhöht oder Kommandit- und andere Gesellschaften, bei de- gesenkt werden. Die Zeichnungspflicfat umfaßt nen die Gesellschafter als Unternehmer anzu- die Verpflichtung des Unternehmers gegenüber sehen sind, die Erwerbs- und Wirtschaftsgenos- der Kreditanstalt für Wiederaufbau zum Erwerb senschaften, die Versicherungsvereine auf Ge- der auf mindestens drei Jahre festzulegenden genseitigkeit sowie die Rundfunkgesellschaften. Wertpapiere und zur Zahlung des Geldbetrages. Befreit von der Zeichnungspflicht sollen u. a. Der Umfang der Investitionshilfe dürfte rund sein: Bundesbahn, Bundespost, Bundesmonopol- eine halbe Million Veranlagungen erforderlich Verwaltungen, Staatliche Lotterieunternehmen, machen. Die Vorprüfung der von den Unterneh- die Bank deutscher Länder, die Kreditanstalt für men abgegebenen Zahlungserklärungen wird Wiederaufbau, Landeszentralbanken, gewisse voraussichtlich von den Finanzämtern vorgenom- wald- und forstwirtschaftliche Genossenschaften men werden, ursprünglich waren die Industrie- und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Un- und Handelskammer dafür vorgesehen.

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