NUMMER 67

AUS DEM HEIMATGEBIET

MITTWOCH, 2. MAI 195J

Was gilt als ruhestörender Lärm?

Eine notwendige Betrachtung zu den Klagen der Bevölkerung

Einführung

in die neuen Kirchen-Gesangbücher

Uebers letzte Wochenende waren Lehrer, Organisten und Kirchenchordirigenten in der Akademie versammelt. Den evangelischen Teilnehmern ging es unter der Leitung von Landesjugendsingwart Stern (Hohengehren) um die Einführung in das neue Liedgut des Jugendgesangbuchs und des geplanten neuen Gemeindegesangbuchs der evangelischen Kirche. In diesen neuen Gesangbüchern wird wertvolles altes Liedgut, insbesondere solches aus der Reformation, wieder in Gebrauch ge­nommen.

Entsprechend wurden die katholischen Teil­nehmer von Dr. Böhringer (Stuttgart) ins Liedgut des neuen Gesangbuches der Diözese Rottenburg eingeführt, das eine größere An­zahl von Liedern und Gesängen mit bisher wenig oder nicht gebräuchlichen aber beson­ders wertvollen Melodien enthält. Beidemal, auf katholischer wie evangelischer Seite, geht der Weg der Einführung der Gemeinde in das neue Liedgut auch über die Jugend und damit die Schule. Der Kurs diente nicht nur der Erarbeitung der neuen Lieder und bildete damit eine Hilfe für die Arbeit in der Schule und die Arbeit der Kirchenchordirigenten, er wollte darüber hinaus dem Singen in der Gemeinde selbst nützlich sein.

Flurbereinigung in Dachtel

Dachtel. Kürzlich waren von der Ge­meindebehörde sämtliche hiesigen Grund­stücksbesitzer eingeladen worden, um über die geplante Flurbereinigung zu beraten. Die im Gasthaus zumHirsch abgehaltene Ver­sammlung war gut besucht. Die Eröffnung sowie Begrüßung der Gäste übernahm Bür­germeister Schneider, der u. a. O.-Reg.-Rat Götz vom Landwirtschaftsministerium, Ver­messungsrat Deusch vom Feldbereinigungs­amt, Baurat Gehring, Landwirtschaftsrat Pfetsch, Ob.-Insp. Heermann, Kreisobmann Mast sowie Aktuar Henig begrüßen konnte.

Als erster Redner sprach O.-Reg.-Rat Götz, der die geplante Flurbereinigung ein Gebot der Stunde nannte. Bei Umlegungen solle auf die Bodenklassen weitestgehend Rücksicht genommen werden. Als Grundlage zur Durch­führung sollen die Unterlagen, des Finanz­amtes dienen. Die Verfahrenskosten wurden mit 25 DM pro ha genannt, die Ausführungs­kosten betragen schätzungsweise 200 DM, je­doch ist bereits ein 50%iger Staatszuschuß garantiert.

In überzeugenden Worten sprach auch Landwirtschaftsrat Pfetsch, der im hiesigen Kreis schon 16 Flurbereinigungen durchfüh-

Nach § 360 Ziff. 11 wird mit Geldstrafe bis zu 150 DM oder mit Haft bestraft, wer in ungebührlicher Weise ruhestörenden Lärm oder groben Unfug verübt. Ruhestörender Lärm ist die Verursachung überlauter Ge­räusche, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören oder zu gefährden. Eine tatsächlich eingetretene Störung ist nicht er­forderlich, es genügt bereits, daß durch den Lärm die Störung erfolgen kann.

Geschützt wird das Publikum in seiner un­bestimmten Allgemeinheit, also ein unbe­stimmter Personenkreis. Das ist auch auf Be­wohner eines Mietshauses anzuwenden. Wenn hier nachts ein betrunkener Bewohner nach Hause kommt und im Hause gröhlt und lärmt, macht er sich wegen Ruhestörung strafbar. Der ruhestörende Lärm ist strafbar, wenn er ungebührlicherweise erregt wird, d. h. wenn er nicht die unvermeidliche Folge einer not­wendig erlaubten Betätigung ist. Lautes Sin­gen, Pfeifen, Gröhlen, Johlen, Randalieren und sonstiges Lärmmachen auf der Straße, besonders zur Nachtzeit, sind nicht erlaubt.

Im allgemeinen ist bei Beurteilung der Lärmerregung das Emfinden normaler Men­schen maßgebend. Hochgradig nervöse Men­schen und überempfindlich veranlagte Per­sonen fühlen sich leichter und schneller belästigt, ihre Mißfallensäußerungen sind des­halb mit besonderer Vorsicht entgegenzuneh­men und nachzuprüfen.

Oeffentlich bemerkbare Arbeiten, die ge­eignet sind, die äußere Ruhe an Sonn- und Feiertagen zu beeinträchtigen, fallen nicht

ren half. Ebenso schloß sich Kreisobmann Mast den Vorrednern an und bat alle An­wesenden, von diesem Angebot Gebrauch zu machen, um die Rentabilität unserer Klein­betriebe durch Maschineneinsatz zu gewähr­leisten.

Nach lebhafter Debatte waren die An­wesenden damit einig, die Bereinigung nicht nach Schema, sondern, wie Bürgermeister Schneider betonte, im Rahmen des Möglichen durchzuführen.

Elektrizität für den Bezirk Nagold

Nagold. Vergangenen Samstag wurde das neue Umspannwerk der EVS. auf dem Ge­lände des E.-Werkes Nagold in Betrieb ge­nommen. Schon 1943 hatte man mit der Durchführung dieses wichtigen Projekts be­gonnen, mußte es dann aber wieder zurück­

unter den Begriff ruhestörender Lärm. Hier sind die Bestimmungen betreffend den Schutz an Sonn- und Feiertagen in Anwendung zu bringen.

Weitere Ruhestörungen, die in letzter Zeit mündlich und schriftlich der Polizei gemeldet wurden, beziehen sich auf Kraftfahrer, die zu nächtlicher Stunde die Motoren ihrer Kraft­fahrzeuge laufen lassen und Fahrübungen veranstalten.

Es ist nicht statthaft, streikende Diesel­motoren, die nicht anlaufen wollen, durch stundenlange Versuche wieder in Gang zu bringen. Es entstehen dadurch bei Nacht er­hebliche Ruhestörungen, die nicht hingenom­men werden können und die Verursacher der­selben haben auch mit Strafanzeige zu rechnen.

Ruhestörer können neben der Bestrafung zur Beseitigung einer bereits eingetretenen Störung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung, im Falle die Beseitigung der Störung oder Abwehr der Gefahr auf andere Weise nicht möglich ist, solange in polizei­liche Verwahrung genommen werden, als es zur Erreichung des Zweckes erforderlich ist.

Im allgemeinen Interesse sollten diese Ruhestörungen unterbleiben, da die meisten Personen ihre Nachtruhe unbedingt benöti­gen, um bei der täglichen Arbeit ihren Mann stellen zu können. Es ist deshalb unverant­wortlich. wenn immer wieder Ruhestörungen Vorkommen, die in den meisten Fällen auf den Einfluß von zu viel genossenem Alkohol zurückzuführen sind.

stellen. Mit seiner Verwirklichung ist hier die Elektrizitätsversorgung für einige Jahrzehnte allen Ansprüchen gewachsen; gleichzeitig ist nun auch das Gebiet des oberen Nagoldtales, das seither von Teinach auf beliefert wurde, angeschlossen worden.

Das Freiluftumspannwerk unterhalb des E-Werks Nagold, das am Hang links der Na­gold erstellt wurde, liegt dort so abgeschlos­sen und hinter Bäumen versteckt, daß der technische Zweckbau im Landschaftsbild überhaupt nicht störend wirkt oder auffällt. Von Oberjettingen wird der Strom in einer 60 000 Voltleitung herangeführt. Die große 220 000 Voltleitung Ruhrgebiet - Vorarlberg, die den Austausch der Elektrizität und die Versorgung Westdeutschlands regelt, hat in Herbertingen und Hoheneck bei Ludwigsburg 2 Umspannwerke für Württemberg. Eine Zwi­

schenverbindung mit 60 000 Volt führt von Hoheneck über Teinach-Bieringen nach Her­bertingen; an diese ist jetzt der Anschluß her­gestellt worden, während bisher nur ein An­schluß an Bieringen mittels 15 000 Voltleitung bestand.

Heimatlidie Rundfunksendungen

Das Studio Tübingen sendet gegenwärtig mehrere heimat- und volkskundliche Plaude­reien, die der Verfasser, Dr. Schmidt (Ebhau- sen), selbst auf Tonband gesprochen hat. Die Sendungen sind über Reutlinger Welle (195 Meter) zu hören. Von schwäbischen Maibräu­chen handelte die SendungWalpurgisnacht und Maienstecken am vergangenen Montag um 18.10 Uhr. Am Freitag, 18. Mai, um 18 Uhr unterhält sich der Verfasser in der Sendung Vom guten Spätzlesmehl" mit Artur Georg Richter über den Dinkel, das alte aleman­nische Brotgetreide. Dem am Mittwoch, 30. Mai, um 17.40 Uhr zur Sendung kommen­den VortragDas steinerne Kreuz ist ur­kundliches Material über die Altensteiger Steinkreuze zugrundegelegt.

Calwer Fußballjugend vor schwerer Aufgabe

Morgen findet in Horb das Ausscheidungs­spiel zur Landesjugendmeisterschaft Freudenstadt Jgd. Calw Jgd, statt. Ueber den Ausgang des Spieles kann keine Voraussage gemacht werden, da sich die beiden Gegner noch nie gegenüberstanden. Jedenfalls muß Freudenstadt, das die Kreis­meisterschaft des Kreises Freudenstadt-Horb erkämpft hat, als kaum zu nehmendes Hin­dernis für die Calwer angesehen werden.

Allerdings mußte Calw die letzten Ent­scheidungsspiele mit Ersatz bestreiten; wenn es trotzdem glücklicher Kreismeister wurde, so ist dies besonders auf die Kameradschaft der Mannschaft und ihren Kampfeswillen zu­rückzuführen. Diese beiden wichtigen Fak­toren dürften auch das Kennzeichen der Cal­wer Mannschaft bei der kommenden Begeg­nung darstellen.

Wer die Calwer Jugendmannschaft nach Horb begleiten will, hat mit dem Omnibus Fahrgelegenheit. Sämtliche Fußballfreunde werden herzlichst dazu eingeladen. Anmel­dungen nehmen Jugendleiter Meier und Gast­wirt Köhler zumBürgerstüble" entgegen.

Ostelsheim. Beim Eilenriede-Rennen in Hannover konnte Gotthilf Gehring in der 350er Klasse den 7. Platz belegen. 19 Fahrer waren in dieser Klasse gestartet.

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Nachruf

Unser Ortsvertrauensmann, der Heimatvertriebene

Curt Müller Calw, Entenschnabel 6

Ist für uns alle unerwartet am Montag, den 30. April, im Kreis­krankenhaus Calw verstorben.

Nicht nur die Heimatvertriebenen der Stadt Calw, sondern die Flüchtlinge des Kreises und vor allem der Kreisvertrauens­rat Calw steht fassungslos vor dem offenen Grabe. Der Tod Curt Müllers reißt eine schmerzliche Lücke in unsere Reihen. Wir vergessen ihn nie.

Calw, den 1. Mai 1951 Verband der Heimatvertriebenen

in Wflrttemberg-Hohenzollern u. Lindau e.V. Kreisvertrauensrat Calw

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Wir beehren uns, Verwandte, Freunde und Bekannte zu unserer am Samstag, den 5. Mai 1951, im Saalbau Weiß in Calw stattfindenden

Hochzeitsfeier

freundlichst einzuladen.

HEINRICH KOCH

Calw/Plochingen

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Kirchliche Trauung 12.30 Uhr ev. Stadtkirche Calw

Ihre Vermahlung geben bekannt

HANS RENTSCHLER

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geb. Rentschler

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Kirchliche Trauung am 5. Mai 1951 um 11 Uhr in Zavelstein

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Turnverein Calw v. 1846 E.V.

Am kommenden Donnerstag, den 3. Mai 1951 (Himmelfahrtstag) findet unsere diesjährige

Vereinswanderung

verbunden mit der Gauwanderung des Unteren Sehwarzwald-Nagold- Turngaus nach Oberhaugstett statt.

Abfahrt 8 Uhr mit Sonntagsrück­fahrkarte nach Stat. Teinach. Von dort über Bad Teinach, Lautenbach- ; hof, Liebeisberg, Oberhaugstett.

Unsere aktiven und passiven Mit­glieder werden hiezu freundlichst etngeladen. Der Turnrat.

Odermatts Öl-Kaltwellen keine Wuschelköpfe

Calw, den 30. April 1951 Danksagung

Für alle erwiesene Liebe und Teilnahme während der Krank­heit und dem Heimgang unserer lieben Entschlafenen

Fräulein

Sofie Schaufelberger

sagen wir innigen Dank.

Im Namen aller trauernden Hinterbliebenen

Friederike Kounovsky geb. Schaufelberger

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Zavelstein

Wir beehren uns, Verwandte, Freunde und Bekannte zu un­serer am Samstag, den 5, Mai 1951 im Gasthaus z.Krone" in Zavel­stein stattfindenden

Hochzeitsfeier

freundlichst einzuladen.

Werner Martens

Maria Martens geb. Gackenheimer

Kirchgang 1 Uhr in Zavelstein

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Zu unserer am Samstag, den 5. Mai 1951 im Gasthaus zum Rößle" stattflndenden

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Die Blüteafahrt nach Heidelberg - Schwetzingen - Speyer

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Montag, 7. Mai Abfahrt 8 Uhr zur Hotel- und Gaststättenaus­stellung

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