80. April 1951

AUS STADT UND KREIS CALW

Nr 60

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Im Garten blüht der Pfirsich. Einige Stun­den strahlender Aprilsonne haben genügt, um 1 seine zartlila Blüten aufgehen zu lassen. Dut- 1 zende von Bienen umschwärmen sie und jetzt nähert sich auch ein zitronengelber Falter. Gaukelnd flattert er heran und setzt sich flüchtig auf zwei oder drei Blüten, um dann weiterzufliegen, seiner flatterhaften Art ge­mäß, während die Immen gewissenhaft jede der offenen Blüten besuchen.

Es ist etwas eigenartig Rührendes um Wuchs und Blüte des Pfirsichs, der an sich so unscheinbar ist neben den bald erblühen­den großen Apfel- und Birnbäumen. Seine ganze Art sagt uns nicht weniger als sein Name, daß er ein Fremdling ist in unseren Breiten. Persica ist seine lateinische Benen­nung, die darauf hinweist, daß der Pfirsich aus Persien zu uns kam. Aber Persien ist nicht seine eigentliche Heimat, aus China, dem fremden Land der Mitte, wanderte er über Indien nach dem vorderen Orient und um das Jahr 50 v. Chr. fand er den Weg nach Italien. Dort erhielt er den Namen, unter dem er dann im frühen Mittelalter auch zu uns in den rauhen Norden verpflanzt wurde. Deshalb gedeiht er auch nur dort richtig, wo er einen warmen Boden und eine geschützte Lage vorflndet, am besten an den Südwänden unserer Häuser und in den Wein­bergen, wo er infolge seines schwachen Wuchses und seiner geringen Schattenwir­kung als einziger Baum geduldet wird. Be­sonders reizvoll ist die Blüte des Pfirsichs in den Gegenden, wo er in größeren Gruppen blüht, vor allem an den warmen Berghängen der Pfalz und der Bergstraße.

In Japan aber, wo ganze Haine von Pfir­sichbäumen blühen und Frucht tragen, haben die Dichter aller Jahrhunderte seine Blüte besungen und für die Geliebte kein schöneres Lob gefunden, als daß sie der Blüte des Pfir­sichs gleiche und ihre Haut seiner edlen, seidig schimmernden Frucht. Blühender Pfir­sich erste und edelste Baumblüte des Jah­res möge der Frost dich verschonen!

An Himmelfahrt Sternwanderung nach Herrenalb

Am vergangenen Dienstag tagte der Aus­schuß der Ortsgruppe des Schwarzwaldver­eins Calw. Der Vorsitzende, Bürgermeister Gaiser (Simmozheim), gab verschiedene Rund­schreiben des Hauptvereins Freiburg bekannt und berichtete über die Hauptausschuß-Ver­sammlung am Sonntag auf dem Fohrenbühl. Die Hauptversammlung findet vom 2. bis 4. Juni in Aipirsbach statt.

Hinsichtlich der geplanten Sternwanderung nach Herrenalb an Himmelfahrt wurde für die Ortsgruppe Calw folgendes beschlossen; . Abfahrt mit Omnibus um 6.16 Uhr auf dem Marktplatz in Calw. Fahrt bis Wildbad- Grünhütte, anschließend Fußwanderung über Wildsee, Kaltenbronn, Hohloh, Teufelsmühle, Herrenalb (etwa 3 Stunden). Es wird emp­fohlen, Rucksackvesper mitzunehmen. Rück­fahrt mit Omnibus ab Herrenalb gegen 19 Uhr. Die Anmeldung muß bis spätestens Freitag, 27. April, bei Reg.-Bauing. Fritz Oberst, Be­zirksbauamt Calw, Badstraße, erfolgen. Fahr­preis 2 DM pro Person ist bei der Anmeldung zu entrichten. Für Kinder bis zu 12 Jahren ist der halbe Fahrpreis zu bezahlen. Gäste sind herzlich willkommen.

Die Ortsgruppe wird an der großen Schwarzwald-Sonderfahrt mit der Bundes­bahn (fldeler Sonntagsbummler) am Sonn­tag, 15. Juli, nach Triberg teilnehmen. Der Verein begrüßt die von Lehrer Epple veran­stalteten vogelkundlichen Wanderungen. Es wurde weiter gesagt, daß am Bahnhof Calw endlich eine Orientierungstafel aufgestellt werden sollte.

Brand in Möttlingen

Möttlingen, Am Mittwochfrüh gegen 6.45 Uhr brach im Haus des Metzgers F, Boh­nenberger in Möttlingen ein Brand aus, der rasch um sich griff und bald den ganzen Dachstock erfaßte. Die Möttlinger Wehr war rasch zur Stelle und nahm zusammen mit der Calwer motorisierten Wehr, die unter ihrem neuen Kommandanten Willy Grießler mit dem Tanklöschfahrzeug und einer Lf 15 ge­gen 7 Uhr am Brandplatz erschien, den Kampf gegen das Feuer auf, das dank der vereinig­ten Bemühungen der beiden Wehren auf den Dachstock beschränkt werden konnte. Eben­so blieben die umliegenden Gebäude, die hier besonders dicht beieinander stehen, vor Feuerschaden bewahrt. Landrat Geißler und Kreisbrandmeister Stauch waren inzwischen ebenfalls eingetroffen und überzeugten sich vom Umfang des Brandes. Schon gegen 9 Uhr konnte die Calwer Wehr die Löscharbeiten einstellen und der Möttlinger Wehr die Auf­räumungsarbeiten und die Brandwache über­lassen.

Der Schaden wird auf 12 000 15 000 DM geschätzt, wovon jedoch der größere Teil auf den entstandenen Wasserschaden entfallen dürfte, der es wohl notwendig machen wird, die vom Feuer nicht erfaßten Wohnräume und den Stall abzureißen. Nach dem vorläu­figen Ergebnis der Ermittlungen vermutet man die Brandursache in einem undichten Kamindurchbruch, durch den beim morgend­lichen Anheizen in der Küche Funken aus­traten, die schließlich das Dachgebälk in Brand setzten.

CALWER ZEITUNG Verlag Paul Adolff, Calw, in der Schwäbischen Verlagsgesellschaft m. b H. Chefredakteure:

Will Hanna Hebsacker und Dr Grnst Müller Für den Lokalteil verantwortlich; F. H. Scheele Redaktion und Geschäftsstelle Calw: Lederstraße Telefon 785 *

Druck: A. Oelsdhlägersche Buchdruckerei. Calw

Kursus und menschlich-gesellige Begegnung

Arbeitswoche der Studienreferendare an der Akademie in Calw

Die Studienreferendare unseres Landes, die ihr Referendarjahr in Tübingen absolvieren, trafen sich zu einer Arbeitswoche an der Akademie für Erziehung und Unterricht in Calw. Sinn diese» Woche ist es, nicht nur Themen aufzugreifen, die, obwohl sie von großer Bedeutung sind, in der Ausbildung selbst am Rande liegen, sondern auch die Teilnehmer für eine begrenzte Zeit zu ge­meinschaftlichem Leben zusammenfassen, da­mit sie sich in persönlicher Begegnung ken­nen und schätzen lernen. Letztere Aufgabe, die heute allenthalben gestellt ist, heute, wo viele Klüfte die Menschen vereinzeln, besagt nichts anderes als menschliche Fühlung­nahme, gemeinsames Gespräch, Zusammen­finden in den gleichen Fragen und Anliegen des Lebens und des Berufes. Man kann, scheint uns, diese einfachen zwischenmensch­lichen Verhaltensweisen, die von der Rück­sichtnahme auf den andern bis zur Wert­schätzung reichen, nicht hoch genug an­schlagen, zumal das gemeinschaftliche Leben und Erleben arg darniederliegt. Die Akademie bietet einen idealen Ort für solche mensch­lich-gesellige und geistig-freundschaftliche

Aus dem Calwer Gerichtssaal

Im Kreise war Maul- und Klauenseuche. Um der Seuche Herr zu werden, ergingen vom Landratsamt besondere seuchenpolizeiliche Vorschriften, Nutzvieh durfte nicht gehandelt werden und Schlachtvieh, das zum Schlacht­viehhof gebracht wurde, mußte nach einer tierärztlichen Untersuchung Innerhalb einer bestimmten Frist geschlachtet werden. Wie sollte nun ein Bauer für seinen lahmen Och­sen Ersatz bekommen? Ein Metzger wußte Rat und versprach, den Handel zu besorgen. Als er eines Tages einen für den Bauern ge­eigneten Ochsen gefunden zu haben glaubte, kaufte er diesen und verschwand mit ihm, nachdem der Tierarzt den Ochsen untersucht hatte. Ein diensttuender Polizeibeamter sah den Metzgermeister gerade noch abziehen, fragte einen anderen Meister und erhielt zur Antwort, daß sein Kollege wohl zum Wiegen gehe. Als der Metzgermeister etwa nach einer Stunde wieder mit einem Ochsen auftauchte, erstaunte jedoch der Polizeibeamte nicht we­nig: Der Ochse hatte sich verändert. Der Metzgermeister hatte rasch den Ochsen zu dem Bäuerlein getrieben und dessen Ochsen in den Schlachthof gebracht. Zu ändern war nunmehr an der Tatsache nichts mehr. Der Ochse blieb also wo er war, der Metzger­meister erhielt einen Strafbefehl über 50 DM, wogegen er Einspruch erhob. Damit hatte der Meister jedoch Pech. Das Gericht machte aus der Fünf eine Neun und verurteilte ihn somit zu einer Geldstrafe von 90 DM.

Der Rückstrahler fehlte

Eine Polizeistreife hatte das Fahrzeug an- gehalten und festgestellt, daß die ganze hin­tere Beleuchtung nicht brannte, ein Rück­strahler fehlte und die Scheinwerfer nicht genau eingestellt waren. Ja, da sei ein Kabel durchgescheuert! Das müsse eben erst pas­siert sein! Und einen Rückstrahler brauche er zu seinem Fahrzeug gar nicht. Die Schein­werfer habe er nach der Zulassung, wo sie allerdings beanstandet worden seien, korri­giert. Er erhob Einspruch gegen die Strafver­fügung von 10 DM, die ihm übersandt worden war. Es stellte sich heraus, daß die Schein­werfer nach dem Gutachten des zugezogenen Sachverständigen wohl nicht richtig einge-

Nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten Kriegshinterbliebene und Pflegeper­sonen unter gewissen Voraussetzungen Kran­kenbehandlung. Diese Personen sehen sich nun u. U. vor die Frage gestellt, ob sie ihre freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung noch aufrecht erhalten sollen.

Die Beantwortung dieser Frage setzt vor­aus, daß vor allen Dingen Klarheit darüber besteht, welchem Personenkreis Kranken­behandlung zusteht, welche Bedingungen er­füllt sein müssen und welche Leistungen im einzelnen gewährt werden.

Der Personenkreis umfaßt: Witwen, Witwer, Waisen, Eltern und Großeltern, die Rente oder laufend Beihilfe nach dem BVG beziehen, so­wie Pflegepersonen, die nicht nur vorüber­gehend die unentgeltliche Wartung und Pflege von Pflegezulage-Empfängern übernommen haben.

Bedingungen;

Krankenbehandlung wird diesen Personen gewährt, soweit sie einen Leistungsanspruch an eine Orts-, Betriebs-, Innungs-, Knapp­schafts-Krankenkasse, Seekasse oder eine Er­satzkasse nicht haben; oder wenn ihnen Ausgleichsrente gewährt wird, oder wenn ihr sonstiges Einkommen unter Hinzurechnung der Grundrente 120 DM monatlich nicht er­reicht.

Als Krankenbehandlung wird gewährt: am­bulante ärztliche Behandlung, Zahnbehand­lung, Arznei und Verbandsmittel, Kranken­haus-Behandlung. Ausgeschlossen sind also z. B. kleinere Heilmittel (Brillen, Bruchbän­der, Leibbinden, Fußstützen, Bäder usw.), Zahnersatz, größere Heil- und Hilfsmittel, Maßnahmen zur Verhütung von Erkrankun­gen, Krankengeld, Hausgeld usw.

Die Leistungen der Krankenbehandlung nach dem BVG sind also von denen der ge­setzlichen Krankenversicherung verschieden, sie sind geringer. Wesentlich ist aber, daß der Anspruch nach dem BVG entfällt, sobald

Art der Begegnung, die für das gemeinsame Berufsbewußtsein von großer Bedeutung ist.

Die Leitung des Kurses lag in den Händen des Direktors der Akademie, Dr. Messer- schmid, und Oberstudiendirektor Dr. Ulshöfer, des Leiters der Referendarausbildung in Tü­bingen. Wesentliche Vorträge wurden gehal­ten über diePädagogische Lage in Deutsch­land (Professor Dr. Wenke),Musische Bil­dung" undPolitische Bildung (Dr. Messer- schmid),Muttersprachliche Bildung (Dr. Ulshöfer),Das Erziehungsziel (Professor Dr. Wilpert),Fragen der Volksschulpädagogik (Studienrat Lehmann),Die Feier in der Schule (Dr. Just),Das französische Schul­wesen (M. Biron),Das Recht als Gegen­stand der Bürgerkunde (Professor Dr. Fech- ner). Die Referendare selbst stellten in Kurz­referaten die einzelnen Unterrichtsfächer in ihrer Bedeutung für das moderne Weltbild dar.

Es ist zu wünschen, daß diese Woche ge­meinsamer Bemühungen um allgemein in­teressierende Fragen eine nachwirkende Kraft hat bis ins spätere Berufsleben hinein! E.L.

stellt, aber sonst nicht zu beanstanden waren. Ferner war das Fehlen des Rückstrahlers gar nicht als Mangel ln der Bescheinigung über die Abnahme des Wagens vermerkt worden. Vielleicht war das den Augen des Sachver­ständigen entgangen. Man konnte also dem Fahrer, der annehmen mußte, daß alles in Ordnung sei, keinen Vorwurf machen. Jedes Fahrzeug braucht einen Rückstrahler. Zwar hatte der Angeklagte an anderen neuen Wa­gen gesehen, daß diese keine gesonderten Rückstrahler besaßen. Uebersehen hatte er jedoch, daß bei diesen Fahrzeugen das Rück­licht gleichzeitig als Rückstrahler konstruiert war. Und die Sache mit dem durchgescheuer­ten Kabel konnte man dem Angeklagten ja nicht nachweisen. Es wurde ihm aufgegeben, seinen Wagen in Ordnung zu bringen, der Polizei vorzuführen und eine Bescheinigung darüber dem Gericht vorzulegen. Daraufhin wird dann das Verfahren wegen Geringfügig­keit eingestellt werden.

Die Polizei mussie lösdien

Ein Jüngling war mit seiner Freundin spa­zieren gegangen. Sei es nun, daß er noch eine große Freude am Zündeln hatte, sei es, daß er sich vor seiner Begleiterin, aufspielen wollte, der Jüngling zog sein Feuerzeug und setzte auf einer Waldwiese das dürre Gras in Brand. Herrlich schlugen die Flammen em­por! Schließlich ging man weiter und überließ das Feuer sich selbst. Im Dorf war das Feuer bemerkt worden, die Polizei stürzte herbei, griff sich unterwegs noch einige Buben, und vereint wurde der Brand gelöscht. Der Jüng­ling erhielt vom Gericht einen Strafbefehl über 30 DM präsentiert. Da er nicht wollte, daß die Strafe in das Strafregister eingetra­gen werde, erhob er Einspruch. Nach ein­gehender Prüfung kam das Gericht schließ­lich zu der Auffassung, daß der Jüngling lediglich die Verordnung zum Schutz der Wälder, Moore und Heiden übertreten habe, drückte ein Auge zu und verurteilte Ihn we­gen dieser Uebertretung zu einer Geldstrafe von 30 DM. Die Höhe der Geldstrafe war wohl gleich geblieben. Jedoch wird eine Uebertretung nicht in das Strafregister ein­getragen. Der Einspruch hatte sich also gelohnt

nicht mehr alle oben angegebenen Bedingun­gen erfüllt sind.

Wer von den oben angegebenen Personen Freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse ist, wird sich daher überlegen müssen, ob er diese Mitgliedschaft aufgeben will, die er ohne weiteres und ohne Rechtsnachteile nicht er­neuern kann, wenn später der Anspruch auf Krankenbehandlung nach dem BVG entfallen sollte. Zuständig für die Gewährung der Krankenbehandlung nach dem BVG ist die Allgemeine Ortskrankenkasse des Wohnorts. Als Ausweis zur Beantragung der Kranken­behandlung dient der Ausgleichsrentenbe­scheid, der Elternrentenbescheid, der Pflege­zulage-Bescheid oder statt der angeführten Bescheide ein vom Versorgungsamt auszustel­lender vorläufiger Ausweis.

Krankenbehandlung für Schwerbeschädigte und deren Angehörige

Schwerbeschädigte (mindestens 50% Rente) erhalten auch für Gesundheitsstörungen, die nicht Folgen einer Schädigung sind, Heilbe­handlung. Voraussetzung ist, daß diese nicht anderweitig sichergestellt ist oder als sicher­gestellt gilt.

Angehörige von Schwerbeschädigten erhal­ten Krankenbehandlung, wenn sie mit dem Schwerbeschädigten in häuslicher Gemein­schaft leben, wenn sie von ihm überwiegend unterhalten werden, oder wenn die Kranken­behandlung nicht anderweitig sicherge­stellt ist oder sichergestellt werden kann.

Die Krankenbehandlung gilt regelmäßig als sichergestellt, wenn wegen der wirtschaft­lichen Verhältnisse des Schwerbeschädigten Ausgleichsrente nicht gewährt wird oder so­weit ein Anspruch an eine gesetzliche Kran­kenkasse besteht.

Hinsichtlich einer Freiwilligen Mitglied­schaft des Schwerbeschädigten gilt das unter Krankenbehandlung für Kriegshinterbliebene Ausgeführte sinngemäß.

Im Spiegel von Calw

Kohlenbezugsauswelse abgeben!

Es besteht Veranlassung darauf hinzuwei­sen, daß die Kohlenbezugsausweise, die in Calw gestern und heute ausgegeben wurden, nicht zum Bezug von Kohlen berechtigen. Diese Ausweise müssen vielmehr bis zum 25. April beim Kohlenhändler abgegeben wer­den, damit die Bezugsmengen der Händler für das Kohlenwirtschaftsjahr 1951/52 fest­gelegt werden können. Werden die Ausweise nicht rechtzeitig beim Händler eingereicht, so verfällt der Anspruch des Verbrauchers.

Südd. Rundfunk In Hirsau und Calw

Der Aufnahmewagen des Süddeutschen Rundfunks weilt heute in Hirsau, um dort bei der Jugendleitertagung des CVJM. Ton­aufnahmen für den Jugendfunk zu machen. Gleichzeitig wird derZeitfunk einige be­sonders interessante geschichtliche Stätten in Hirsau und Calw besuchen und über sie dann in seiner samstäglichen SendungZeitfunk am Wochenende berichten,

Tanzabend der HandballabteUung

Die Handballabteilung des Turnverein* Calw von 1846 führt morgen um 20 Uhr im Saalbau Weiß eine öffentliche Tanzveran­staltung durch, zu der die Bevölkerung herz­lich eingeladen ist.

Wieder vogelkutidliche Wanderung

Am kommenden Sonntag findet unter Füh­rung von Lehrer Epple wiederum eine vogel- kundliche Wanderung statt. Treffpunkt um 6 Uhr am Calwer Friedhof.

Das Programm des Volkstheaters

Nach langer Zeit bekommt man wieder einmal Hans Albers zu Gesicht, diesmal in einem Film der NachkriegsproduktionFöhn. Er spielt darin einen vom Schicksal geschla­genen Mann, der seine Frau durch eine La­wine verlor und ihr 20 Jahre später freiwillig in den weißen Tod nachfolgt, weil er dadurch zwei jungen Menschen das Leben retten kann. Damit gibt also der Film Hans Albers wie­derum Gelegenheit, sich ln einer Charakter­rolle zu betätigen. Unter der Regie von Rolf Hansen spielen neben Ihm Liselotte Pulver, Antje Weißgerber, Arian Hoven und Heinrich Gretler. Vorführtage Freitag bis einschließ­lich Sonntag.

An alte Calwer Faustbailfreunde!

Am vergangenen Sonntag wurde nach län­gerer Pause erstmals wieder mit dem Faust­balltraining begonnen. Der Calwer Handhall­platz an der Hlrsauer Straße ist geradezu ideal gelegen und bietet besonders auch den älteren Sportlern Gelegenheit, sich noch ak­tiv zu betätigen. Auch in Zukunft coli mög­lichst allsonntäglich eine Uebungsriur.de ab-

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gehalten werden, bei der alle Faustballfreunde der Kreisstadt mitmachen können. Nähere* Ist aus den Anschlagkästen des Turnverein* zu ersehen, außerdem Ist der Leiter der Ab­teilung Sommerspiele, Schuhmachermoister Fritz Stotz, Bahnhofstraße, Tel. 265, zu wei­terer Auskunft gerne bereit.

Vom Motorsportclub Catw

Der Motorsportclub Calw nimmt für näch­sten Sonntag, 22. April, noch einige Anmel­dungen für die Fahrt zur Auto-AUsstellung nach Frankfurt entgegen. Der Preis beträgt 8 DM. Weiter wird um Anmeldungen für die Pflngstfahrt an den Bodensee gebeten. Der Preis für die Uebernachtung liegt bei 2, bis 2,50 DM. Anmeldungen bei Sportwart Walter Hennefarth oder bei Hut-Schäberle, Calw.

Vortrag über die Waldorfschule

Robert Killian, seit mehr als drei Jahrzehn­ten als Lehrer an der Waldorfschule in Stutt­gart tätig, sprach am Dienstagabend im Ge- orgenäum über das ThemaDie Waldorf­schule und ihre erzieherische und heilende Wirkung. Der Redner gab zunächst einen Ueberblick über die Entstehungsgeschichte der Waldorfschule, die ihre entscheidenden Impulse von ihrem ersten Leiter, 'dem Antro- posophen Dr. Rudolf Steiner, erhalten hat. Als reine Privatschule, die Volks- und Ober­schule in sich vereinigt, weist die Stuttgarter Schule gegenwärtig 25 Klassen mit rund 1200 Schülern auf. Im ganzen Bundesgebiet be­stehen heute 25 derartige Lehranstalten. Im weiteren Verlauf seines Vortrags kam Robert Killian auf die besondere Zielsetzung der Waldorfschulen zu sprechen, die man vor allem darin sehe, den jungen Menschen zu freier Persönlichkeitsentfaltung anzuregen. Gegenüber den Staatsschulen mit ihrem Ziel der Vermittlung eines möglichst umfang­reichen Wissens lege man bei den Waldorf- Lehranstalten das Gewicht auf die Entwick­lung der natürlichen Gegebenheiten des jun­gen Menschen, vorzugsweise auf die Förde­rung des selbständigen Denkens und der eigenen Stellungnahme gegenüber den Er­scheinungen der Umwelt. In der anschließen­den Aussprache war den Zuhörern die Mög­lichkeit gegeben, sicli von dem Vortragenden noch weiter in die Methodik der Waldorf­schulen ein führen zu lassen.

Jugendleitertagung: des CVJM

Hirsau. Ab heute bis Dienstag kommen­der Woche findet im Kurhotel Kloster Hirsau eine Jugendleitertagung des CVJM. statt.

Verbotener Viehhandel unter den Augen des Gesetzes

Krankenbehandlung für Kriegshinterbliebene

Wird durch das BVG die Mitgliedschaft bei Krankenversicherungen überflüssig?